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1505/2017

Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 15.05.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 15.05.2017

Anlage 4 Pressemitteilung 09. Mai 2017

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 6 Pressebericht Rundschau 06. April

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Anlage 1 Pressemitteilung 13. April 2017

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Anlage 2 Pressemitteilung 25. April 2017

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Anlage 5 Report-K 24. April 2017

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Anlage 3 Pressemittleilung 04. Mai 2017

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Anlage 4 Pressemitteilung 09. Mai 2017

2495 Zeichen

Für Briefwahlanträge wird die Zeit knapp 
Dienstag, 9. Mai 2017, 12:49 Uhr
Einfach mit Personalausweis im Bezirksrathaus oder Wahllokal wählen / Ausgefüllte 
Briefwahl rechtzeitig in den Briefkasten werfen
Der schon Ende April zu beobachtende Trend zur steigenden Inanspruchnahme von Brief- und auch 
Direktwahl setzt sich weiter fort. Mit 12.366 direkt in den Bezirksrathäusern abgegebene 
Stimmzetteln und 149.082 Briefwahlanträgen (Stand: 08.05.18 uhr, abends) liegen die aktuellen 
Zahlen rund 19 Prozent (Briefwahl) bzw. (beziehungsweise) rund 13 Prozent (Direktwahl) über den 
Vergleichszahlen der Landtagswahl 2012. Über 82.000 per Briefwahl abgegebene Stimmzettel sind 
schon wieder beim Wahlamt zur Auszählung eingegangen.
Wer am Wahlsonntag, 14. Mai 2017, nicht selbst im Wahllokal wählen möchte, der kann noch 
Briefwahl beantragen oder die Direktwahl in seinem Bezirksrathaus oder auch im Wahlamt im Kalk-
Karree vornehmen. Dort gibt es Sonderschalter, die nur für die Landtagswahl eingerichtet sind. In 
den Bezirksrathäusern kann noch bis Freitag, 12. Mai, 12:00 Uhr gewählt werden, im Wahlamt in 
Kalk bis 18:00 Uhr.
Bei der Briefwahl läuft schon der Endspurt: Denn die Nutzung des online-Briefwahlantrages ist nur 
noch bis Mittwoch, 10. Mai 2017, ca. (circa) 12 Uhr möglich. Danach findet keine automatisierte 
Verarbeitung von Briefwahlanträgen mehr statt. Alle danach noch eingehenden (Post, Fax, Mail-) 
Briefwahlanträge müssen händisch vom Wahlamt bearbeitet werden. Letzter Zeitpunkt für die 
Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 12. Mai 2017, 18 Uhr. Hierbei ist zu beachten, 
dass aufgrund der Versandzeiten bei einer sehr späten Beantragung nicht mehr sichergestellt 
werden kann, dass die Stimmen die Briefwahlvorstände rechtzeitig zur Auszählung erreicht. Das 
Wahlamt empfiehlt gerade wegen der Postlaufzeiten die Direktwahl und die Urnenwahl im Wahlraum 
zu nutzen.
Ein wichtiger Hinweis: Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht findet, kann auch einfach 
mit seinem Personalausweis oder Reisepass wählen, am Sonntag im Wahlraum oder auch 
vorher im zuständigen Bezirksrathaus bzw (beziehungsweise). im Wahlamt.
Alle Fragen zur Wahl-Teilnahme beantwortet die Wahl-Hotline unter Telefon 0221 221 / 21212.
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Inge Schürmann
Seite 1 von 1Für Briefwahlanträge wird die Zeit knapp - Stadt Köln
11.05.2017http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/fuer-briefwahlantraege-wird-die-zeit-k...
Anlage 4

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

8957 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/2000 
 
Vorlagen-Nummer   15.05.2017 
 1505/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gemeinsame Sondersitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechts-
fragen / Vergabe / Internationales und des Wirtschaftsausschusses 
15.05.2017 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion 
Die SPD stellt mit ihrer Anfrage Nr. AN/0771/2017 mehrere Fragen hinsichtlich der Zustellung von 
Wahlunterlagen, die die Verwaltung wie folgt beantwortet: 
 
1. Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass in den Fällen, in denen eine Wahlbenach-
richtigung nicht zugestellt worden ist, die Wahlberechtigten die notwendigen Informati-
onen zu den verbleibenden Möglichkeiten der Stimmabgabe erhalten?  
 
Die Stadtverwaltung hat frühzeitig in mehreren Pressemitteilungen und Internet-
Veröffentlichungen die Bürgerinnen und Bürger darauf hingewiesen, wann die Wahlbenach-
richtigungen verschickt werden und dass bei Nichterhalt einer Wahlbenachrichtigung die Mög-
lichkeit besteht, sich an das Wahlamt der Stadt Köln zu wenden. Diese Informationen wurden 
mit Unterstützung der Kölner Medien mehrfach kommuniziert (s. Anlagen 1 - 4).  
 
Alle Wahlberechtigten, die sich beim Wahlamt der Stadt Köln gemeldet haben, wurden über 
die Möglichkeiten der Briefwahl und Direktwahl aufgeklärt sowie auf Wunsch durch das Wahl-
amt eine neue Wahlbenachrichtigung zugestellt. 
 
Diese Vorgehensweise wurde vom Landeswahlleiter ebenfalls empfohlen (vgl. Anlage 5, 
24.04.2017). Außerdem wurde diese Information mit Unterstützung der Kölner Medien immer 
wieder kommuniziert (vgl. beispielhaft Anlage 6). 
 
 
2. In wie vielen Fällen sind Wahlberechtigen die beantragten Briefwahlunterlagen nicht 
oder verspätet zugestellt worden und wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass sich 
Verzögerung bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen nicht auf die Stimmabgabe 
auswirken? So können z.B. Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen beantragt, 
aber nicht mehr rechtzeitig bis zum Wahlsonntag erhalten haben, nicht ohne weiteres 
im Wahllokal wählen. 
 
Bei 156.055 (Stand 11.05.2017) produzierten Briefwahlunterlagen sind beim Wahlamt 450 
Beschwerden über den Nicht-Erhalt von Briefwahlunterlagen eingegangen (0,29 %); dabei ist 
eine Mehrfachnennung von Meldungen nicht ausgeschlossen, weil die Meldungen sowohl te-
lefonisch, per Email als auch schriftlich eingegangen sind. 
 
Gemäß § 18 Absatz 9 Satz 2 der Landeswahlordnung kann ein Wahlberechtigter glaubhaft 
versichern, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist. In diesem Fall werden 
dann neue Briefwahlunterlagen zugeschickt. Das Wahlrecht geht also beim Nichterhalt von 
Briefwahlunterlagen nicht verloren. 
 
Die Wahlberechtigten, die an das Wahlamt herangetreten sind, wurden darüber informiert,

2 
 
dass ihnen erneut Briefwahlunterlagen zugeschickt werden können und des Weiteren auf die 
Alternativen, die bereits in der Presse kommuniziert wurden, hingewiesen.  
Sämtlichen Beschwerden konnte abgeholfen werden. 
 
Insgesamt konnten 184 Briefwahlunterlagen weder vom beauftragten Postdienstleister noch 
von der Deutschen Post AG zugestellt werden. (s. vertraglich vereinbartes Verteilverfahren 
unter Antwort 4) In allen Fällen hat das Wahlamt versucht, die Bürgerinnen und Bürgern per-
sönlich (telefonisch) zu kontaktieren. Mit Stand 12.05.2017 konnten 176 Briefwahlunterlagen 
neu versendet bzw. per Boten zugestellt werden; die verbleibenden 8 befinden sich noch in 
der Klärung.  
 
 
3. Zudem ist es in anderen nordrhein-westfälischen Kommunen zu Problemen mit der Be-
antragung von Briefwahlunterlagen mittels eines QR-Codes gekommen, da die entspre-
chende Wahl- bzw. Melderegistersoftware einen Fehler aufweist. Nutzt die Stadtverwal-
tung diese Software und die zugehörige QR-Code-Funktionalität auch? Falls ja, ist der 
Stadtverwaltung dieser Fehler bekannt und seit wann? Ist es in diesem Zusammenhang 
in Köln ebenfalls zu Problemen bei der Briefwahl gekommen und wie viele Briefwähle-
rinnen und Briefwähler sind betroffen? 
 
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen mittels QR-Code war in Köln jederzeit fehlerfrei 
möglich.  
  
 
4. Warum ist mit dem aktuellen Postdienstleister lediglich ein einziger Zustellversuch für 
die Wahlunterlagen vertraglich vereinbart worden, obwohl bekannt ist, dass dieser – 
anders als die Deutsche Post – regelmäßig nicht in innenliegende Briefkästen zustellen 
kann und es rein vom Zufall abhängt, ob Anwohner zum Zeitpunkt des ersten und ein-
zigen Zustellversuches die Tür öffnen? Wie sollte und ist in diesem Fällen sicherge-
stellt, dass die Stadt ihrer Informationspflicht gegenüber den Wahlberechtigen nach-
kommt? 
 
Mit dem aktuellen Postdienstleister ist vertraglich ein genau festgelegtes Verteilkonzept ver-
einbart. Gerade aus dem in der Frage genannten Grund, dass Unwägbarkeiten bei der Zustel-
lung von Wahlunterlagen bestehen, ist vertraglich vorgeschrieben, dass die Zustellung bei 
Nichterreichen der Briefkästen zu den vereinbarten Laufzeiten (E+4; d.h. ab Eingang beim 
Postdienstleister muss die Zustellung innerhalb von 4 Tagen durchgeführt worden sein für 
Wahlbenachrichtigung bzw. E+1 für die Briefwahl) an die Deutsche Post AG übergeben wird. 
Die Übergabe nach einem Zustellversuch des Postdienstleisters an die Deutsche Post AG 
gewährleistet die zügige Zustellung der Poststücke, die im ersten Zustellversuch den Adressa-
ten nicht erreichen konnten, z.B. wegen Unzugänglichkeit des Hauses.  
 
Die Sendungen, die als „Empfänger unbekannt“ klassifiziert werden, werden an das Wahlamt 
zurückgeführt. 
 
5. Ausweislich der Presseberichterstattung sind mindestens 10.000 Wahlbenachrichti-
gungen als nicht zugestellt vom eingesetzten Postdienstleister an das Wahlamt über-
geben worden (KStA vom 10.05.2017 – 10.000 Kölner ohne Wahlbenachrichtigung). Laut 
Stadtverwaltung werde sie sich jetzt, d.h. 5 Tage vor dem Wahlsonntag, um die vielen 
nicht zugestellten Wahlbenachrichtigungen kümmern und diese auf den normalen 
Postweg geben. Warum reagiert die Stadtverwaltung erst jetzt auf die hohe Anzahl von 
nicht zugestellten Wahlbenachrichtigungen, obwohl das Verfahren zur Benachrichti-
gungen der Wahlberechtigten schon seit Wochen abgeschlossen sein sollte? Aus der 
Verwaltung hieß es weiter, dass die Zahl von 10.000 Fehlversuchen bei der Zustellung 
der Wahlbenachrichtigungen eine geringe Zahl sei. Die Verwaltung wird gebeten, dar-
zustellen, wie hoch die Zahl der nicht zugestellten Wahlbenachrichtigungen bei voran-
gegangen Wahlereignissen (seit 2009) war. Dabei sollen die absoluten Zahlen, die pro-
zentuale Verteilung sowie der jeweils eingesetzte Postdienstleister aufgeführt werden.

3 
 
 
Bei der Zahl von ca. 10.000 nicht zugestellten Wahlbenachrichtigungen handelt es sich um 
1,3% des Gesamtvolumens der Wahlbenachrichtigungen. Dies ist eine unauffällige Menge, 
die im Rahmen eines Massenversands durchaus üblich ist.  
 
Ein interkommunaler Erfahrungsaustausch des Wahlamtes mit anderen nordrhein-
westfälischen Großstädten hat ergeben, dass eine Rücklaufquote von 1,3% dabei durchaus 
einen üblichen Wert von nicht zustellbaren Wahlbenachrichtigungen darstellt. 
 
Rücklaufgründe sind vielfältig und können beispielsweise an einer nicht vollzogenen melde-
rechtlichen Ummeldung oder an nicht beschrifteten oder unzugänglichen Briefkästen liegen. 
Genaue Zahlen zu vorangegangenen Wahlereignissen wären grundsätzlich statistisch ermit-
telbar, die Daten müssen jedoch 6 Monate nach dem jeweiligen Wahlereignis gelöscht werden 
(vgl. dazu z.B. § 82 Kommunalwahlordnung).  
 
Im Stadtteil Zollstock wurden erste vereinzelte Beschwerden von Wahlberechtigten zu fehlen-
den Wahlbenachrichtigungen Ende April entgegen genommen, geklärt und bereinigt. Aufgrund 
weiterer Hinweise bei Mitarbeiter/innen des Wahlamtes verdichtete sich der Verdacht, dass in 
einzelnen Straßenzügen Wahlberechtigte keine Wahlbenachrichtigungen erhalten haben. Die 
Gründe hierfür konnten bisher seitens des beauftragten Unternehmens nicht geklärt werden. 
 
Obwohl sich der Verdacht anhand der Rückläufer im Wahlamt nicht erhärten konnte, hat die 
Verwaltung als freiwillige Serviceleistung umgehend alle Wahlberechtigten dieser Straßenzü-
ge angeschrieben und die bestehenden Möglichkeiten an der Landtagswahl teilzunehmen, ob 
mit oder ohne Wahlbenachrichtigung, dargelegt, um eine flächendeckende Information der 
Wahlberechtigten zu gewährleisten. 
 
Durch einen Bedienfehler beim Einfügen der Adressen in den Serienbrief erhielten einzelne 
Anwohner, die nicht wahlberechtigt sind, diese allgemeine Information. Dies ist jedoch wahl-
rechtlich nicht relevant, da es sich um ein reines freiwilliges Informationsschreiben der Stadt 
Köln handelt.  
 
Von einem wie in der Begründung der Anfrage dargestellten systematischen Zustellproblem in 
Zollstock kann daher nicht die Rede sein. 
 
 
Gez. Dr. Keller

Anlage 6 Pressebericht Rundschau 06. April

2360 Zeichen

NRW-Landtagswahl 2017:62Kandidaten treten fiir die Kölner Wahlkreise an I Kö1... Seite 1 von I
Kölnische Rundschau I Politik I NRW-l,andtagsrvahl zorT
Landtagswahl 2417 . 62 Kandidaten
Wahlkreise an
06.04.77, og:rB Uhr
treten für die Kölner
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Köln - Bei der Landtagswahl am 14. Mai wetteifern in den sieben Kölner Wahlkreisen insgesamt 6e
Kandidatinnen und Kandidaten um die Gunst der rund 732 ooo Wahlberechtigten.
Drei Kandidaten - von ÖDP, Die Partei und ein Einzeibewerber - eneichten die nach dem Landeswahlgesetz
erforderlichen Unterstützungsunterschriften nicht und n'urden deshatb nicht zur Wahl zugelassen. Das stellte der
Kreisrvahlausschuss in seiner gestrigen Sitzung fest.
Danach treten SPD, CDU, Grüne, FDP, Piraten, Linke und AfD in allen sieben Kölner Wahlkreisen an, Die Partei
tritt in allen ar-rßer Wahlkreis V an. DKP, ÖOp und LD berverben sich lediglich in einzelnen Wahlkreisen.
Außerdem gibt es drei Einzelbewerber: Marcel Hövelmann (,,Liebe Dein Veedel", Wahlkreis III), Rolf Hubrich
(,,Hubrich", Wahlkreis IV) und Martin Baedorf (parteilos, Wahlkreis V).
Wahlbenachrichtigungen werden bald verschickt
Die Stadt wercle die Wahlbenachrichtigungskarten ab Samstag, 15. April, verschicken, so Wahlamtsleiter
Wolfgang Heintz. Wer diese nicht bis zrTm 22. April erhalten habe, solle sich bei der Stadt melden. Unter den 732
ooo Kölner Wahlberechtigten sind rund 44 ooo Erstwähler. Diese will die Stadtverwaltung auch übers Internet
und die sozialen Medien für die Landtagswahl interessieren.
Am Wahltag stehen für die 8oo Urnenstimmbezirke z4r Wahlgebäude zur Verfügung, 83 Prozent davon - zo
mehr als bei der Landtagswahl zotz - seien rollstuhlgerecht. Briefwahl ist ab dem 18. April möglich, auch als
Direktrvahl in allen neun Kundenzentren und im Wahlamt der Stadt im Kalk-Karree, Ottmar-Pohl-Platz r.
Stadtdirektor Dr. Stephan Keller riefgestern die Bürger auf, sich für das ,,schöne, wenn auch zeitintensive
Ehrenamt" als Wahllietf'er zu interessieren. 45oo hat die Stadt bereits gefunden, 20oo u'erden noch gesucht. (kd)
Wer Interesse am Wahlhelfer-Job hat, erhält nähere Infos beim Wahlamt per E-Mail unter wahihelfer@stadt-
koeln.de oder unter der Rufnummer O227/221-21 95O.
http://www.rundschas-online.de/politik/nrw-landtagswahl20lT llandtagswahl-20I7 -62... 10.04.2017
Anlage 6

Anlage 1 Pressemitteilung 13. April 2017

1422 Zeichen

Stadt Köln versendet Wahlbenachrichtigungen
Donnerstag, 13. April 2017, 14:28 Uhr
Ostersamstag erste Zustellungen
Die Stadt Köln wird heute, Donnerstag, 13. April 2017, die Wahlbenachrichtigungen für rund 
730.000 Kölner Wahlberechtigte zur anstehenden Landtagswahl am Sonntag, 14. Mai 2017 in den 
Postweg gegeben. Am kommenden Ostersamstag können die ersten Wahlbenachrichtigungen in den 
Briefkästen liegen. Den Versand hat nach der vorgeschriebenen europaweiten Ausschreibung wieder 
ein privates Unternehmen übernommen. Bis Samstag, 22. April 2017, müssen alle 
Wahlbenachrichtigungen zugestellt sein. 
Mit dieser Wahlbenachrichtigung kann auch sofort Briefwahl beantragt werden. Die entsprechenden 
Unterlagen werden dann vom städtischen Wahlamt wenige Tage später zugestellt. 
Wer seine Stimme direkt in seinem Bezirksrathaus per Direktwahl, der Form der vorgezogenen 
Briefwahl, abgeben möchte, kann das ab Dienstag, 18. April 2017, 14 Uhr, in allen Stadtteilen 
erledigen. Sonderschalter sorgen für eine schnelle Abwicklung. Dazu bitte die Wahlbenachrichtigung 
mitbringen. Notfalls reicht auch der Personalausweis. Geöffnet ist auch der Wahlsonderschalter im 
Wahlamt, Kalk-Karree, Ottmar-Pohl-Platz, Köln-Kalk. Hier kann auch bezirksübergreifend die 
Stimme abgegeben werden.
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Inge Schürmann
Stadt Köln versendet Wahlbenachrichtigungen - Stadt Köln Anlage 1

Anlage 2 Pressemitteilung 25. April 2017

4132 Zeichen

Wahlbenachrichtigungen sind zugestellt 
Dienstag, 25. April 2017, 10:07 Uhr
65.000 haben schon Antrag auf Briefwahl gestellt / Rekord
Die Wahlbenachrichtigungen für die 730.225 Kölner Wahlberechtigten zur Landtagswahl sind 
zugestellt. Rund 65.000 Anträge auf Briefwahl liegen bereits jetzt dem Wahlamt vor. 2.259 haben 
bereits jetzt schon gewählt. Sie nutzten die Gelegenheit, in ihrem Bezirksrathaus schon vorab die 
Stimme per "Direktwahl" abzugeben. Das ist eine Rekordbeteiligung. Denn bei der letzten 
Landtagswahl 2012 lagen die vergleichbaren Zahlen bei nur 29.253 Anträgen auf Briefwahl und nur 
1.052 schon abgegebenen "Direktwahl-Stimmen".
Wahlberechtigte, die bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich 
umgehend an das Wahlamt der Stadt Köln unter der Hotline 0221 / 221-21212 zu wenden.
Briefwahl kann auf verschiedenen Wegen bequem beantragt werden: per Post mit dem Formular, 
das sich im unteren Teil der Wahlbenachrichtigung befindet (Wahlscheinantrag), online, per 
formlosen Brief an das Wahlamt der Stadt Köln, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, per Fax an 221-
21922, per E-Mail an wahlen@stadt-koeln.de oder per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.
Bei allen Anträgen sind folgende Angaben erforderlich: Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum 
und vollständige Wohnanschrift. Auch die Nummer des Stimmbezirks und die Nummer im 
Wählerverzeichnis (zu finden auf der Wahlbenachrichtigung) sollte hierbei zur Vereinfachung 
genannt werden.
Die Briefwahlunterlagen werden im Schnitt innerhalb von acht Werktagen zugestellt. In den 
Briefwahlunterlagen befindet sich ein Wegweiser, was beim Ausfüllen zu beachten ist und wie diese 
an das Wahlamt zurückgesendet werden können.
Falls acht Werktage nach Beantragung noch keine Rückmeldung erfolgt ist, sollte bei der Hotline der 
Wahlorganisation unter der 0221 / 221-21212 nachgefragt werden.
Aufgrund des hohen Antragsvolumens werden die ersten Briefwahlunterlagen ab Mittwoch, 26. April 
2017, zugestellt.
Bei der Direktwahl erhalten Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen 
und können an Ort und Stelle (also direkt) wählen. Die Einhaltung des Wahlgeheimnisses wird 
gewahrt, indem eine bereitgestellte Wahlkabine aufgesucht wird.
Für die Direktwahl werden benötigt - die Wahlbenachrichtigung (siehe unten) und - der 
Bundespersonalausweis, alternativ der Reisepass. Zusätzlich sind drei Schalter im Wahlamt der 
Stadt Köln, Eingangshalle Kalk-Karree, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln (Kalk) eingerichtet; 
Öffnungszeit: Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr. Die Inanspruchnahme Direktwahl hat sich seit ihrer 
Einführung in 2009 kontinuierlich gesteigert.
Wahlhelfer: Online melden – online lernen
Schon über 6.100 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer haben sich bisher bereiterklärt, bei der 
Landtagswahl am 14. Mai 2017 mitzuhelfen und ehrenamtlich aktiv zu werden. 400 Wahlhelferinnen 
und Wahlhelfer werden noch gebraucht. Die Anmeldung kann online auf der Website der Stadt Köln 
erfolgen. Damit sie am Wahltag für diese Aufgabe gut vorbereitet sind, bietet die Stadt ein breites 
Seite 1 von 2Wahlbenachrichtigungen sind zugestellt - Stadt Köln
11.05.2017http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/wahlbenachrichtigungen-sind-zugestell...
Anlage 2

Repertoire an Lernmöglichkeiten an mit Schulungsveranstaltungen, schriftlichem Leitfaden, Hotlines 
und einer neuen, interaktiven Online-Lernplattform mit FAQ (Frequently Asked Questions), Wahl-
ABC, Quiz und Auszählungsübung sowie Videoclips – auch über Smartphone und Tablet abrufbar.
Briefwahl online beantragen (http://www.stadt-koeln.dehttps://briefwahlantrag.stadt-
koeln.de/MesoInternetauskunft/IWS/startini.do?mb=1)
Anmeldung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer (http://www.stadt-koeln.de/politik-und-
verwaltung/wahlen/informationen-fuer-wahlhelferinnen-und-wahlhelfer)
Online-Lernplattform für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer (http://www.stadt-
koeln.dehttp://wahlhelferplattform.stadt-koeln.de/node/3109)
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Inge Schürmann
Seite 2 von2Wahlbenachrichtigungen sind zugestellt - Stadt Köln

Anlage 5 Report-K 24. April 2017

2773 Zeichen

Politik Nachrichten Politik NRW 
Briefwahl-Umschläge
Politik NRW
Landtagswahl 2017 in NRW: Wahlbenachrichtigungen sind ver schickt - Wahl-O-
Mat nun online
Köln | Alle rund 31,1 Millionen Wahlberechtigte für d ie Landtagswahl am 14. Mai 2017 sollten nun ihre 
Wahlbenachrichtigungen erhalten haben. Ab heute ist zudem das Online-Angebot "Wahl-O-Mat" zum 
Kennenlernen der Parteiprogramme online.
„Wer unerwartet keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt seiner 
Gemeinde in Verbindung setzen“, sagte heute Landeswahlleiter Wolfgang Schellen. Denn inzwischen müssten 
alle Wahlbenachrichtigungen bei den Wahlberechtigten angekommen sein. Für die Landtagswahl am 14. Mai 
2017 in NRW sind rund 13,1 Millionen Menschen wahlberechtigt. Wer an diesem Tag nicht in einem Wahllokal 
wählen kann oder will, kann ab sofort nun die Briefwahl beantragen. Die Briefwahl kann schriftlich, über ein 
Online-Formular, per E-Mail, per Fax oder persönlich im Wahlamt des Wohnortes beantragt werden. Der Antrag 
für die Wahl per Brief findet sich auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Briefwahlunterlagen können 
bis Freitag vor der Wahl, also dem 12. Mai 2017, 18.00 Uhr beantragt werden. In Köln gibt es rund 730.000 
Wahlberechtigte. Hier können Bürger bereits seit dem vergangenen Dienstag, 18. April 2017, per Direktwahl ihre 
Stimme abgeben.
Wahl-O-Mat ab sofort online
Der Wahl-O-Mat, ein Online-Angebot zum besseren Kennenlernen der Parteiprogramme, ist ab sofort für die 
Landtagswahl 2017 in NRW online. Das interaktive Tool wurde heute im Düsseldorfer Landtag von der 
Bundeszentrale und der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen vorgestellt. „Der Wahl-O-Mat 
zeigt Unterschiede aber auch Übereinstimmungen zwischen den Parteien. Mit diesem spielerischen Ansatz wollen 
wir möglichst viele Menschen dazu bewegen, sich mit aktuellen politischen Fragen und der anstehenden 
Landtagswahl auseinanderzusetzen“, sagt Thomas Krüger, Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung 
(bpb). Die Thesen des Wahl-O-Mat zur diesjährigen Landtagswahl wurden gemeinsam von der Landeszentrale für 
politische Bildung, der Bundeszentrale für politische Bildung, Wissenschaftlern sowie einer Redaktion aus 
Erstwählern in zwei Workshops erarbeitet. Zeitgleich mit dem Onlinestart des Wahl-O-Mat schickt die 
Landeszentrale für politische Bildung auch den mobilen Wahl-O-Mat auf Demokratietour. 
co | 
24.04.2017 | 12:19:06 Uhr 
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Anlage 5

Anlage 3 Pressemittleilung 04. Mai 2017

10390 Zeichen

Landtagswahl am Sonntag, 14. Mai 2017
Donnerstag, 4. Mai 2017, 14:04 Uhr
Zahlen - Daten - Fakten
Aktueller Sachstand per 03.05.2017:
Gewählt werden: Die Abgeordneten (künftigen Mitglieder) für den Landtag Nordrhein-Westfalen für 
die Dauer von 5 Jahren.
Wahlverfahren: Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl mit 2-Stimmen pro 
Wahlberech-tigem: 1. Stimme für den / die Kandidaten / Kandidatin, 2. Stimme für Partei
2017 2012
Wa
hltag 14.05.2017 13.05.2012
Wahlberechtigte* ca. 730.225 715.581
Wahlalter 18 Jahre 18 Jahre
Anzahl Urnenstimmbezirke 800 800
Anzahl Briefwahlstimmbezirk* 245 224
Wahlbeteiligung 59,3%
* Wahlberechtigt ist: wer folgende Voraussetzungen erfüllt: Vollendung des 18. Lebensjahrs, 
deutsche Staatsbürgerschaft und Wohnsitz in NRW seit dem 28.04.2017.
Erstwähler:
In NRW (Nordrhein Westfalen) sind ca. 840.000 Erstwähler (bei rd. 13,1 Mio. Gesamt-
Wahlberechtigten) Wahl-berechtigt, für die die Landeswahlleitung spezielle Informationsangebote 
und Wahlaufrufe auf den sozialen Medien veröffentlicht hat. Die Stadtverwaltung hat 
korrespondierend auf ihren Internet-Seiten verwiesen, um die rd. 44.000 Kölner Erstwähler 
(bezogen auf eine LT (Landestagswahl)-Wahl) über die formelle Wahlbenachrichtigung hinaus 
anzusprechen.
Mehr Briefwahlstimmbezirke
Im Vergleich zur Landtagswahl 2012 sind 2017 die Briefwahlstimmbezirke von 224 auf 245 erhöht 
worden, um den bei den letzten Wahlen zu verzeichnenden stetigen Anstieg der Briefwahlanträge 
bzw. das darüber erhöhte Volumen der Briefwahlstimmen besser zu bewältigen.
Wahlgebiet:
Das Bundeland NRW (Nordrhein Westfalen) ist zur Abwicklung der Landtags-Wahl in insgesamt 128 
Wahlkreise eingeteilt. Davon entfallen auf das Stadtgebiet Köln sieben Wahlkreise. Die Bezeichnung 
der Wahlkreise lautet: 13 - Köln I, 14 - Köln II, 15 - Köln III, 16 - Köln IV, 17 - Köln V, 18 - Köln VI 
und 19 - Köln VII.
Seite 1 von 4Landtagswahl am Sonntag, 14. Mai 2017 - Stadt Köln
11.05.2017http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/landtagswahl-am-sonntag-14-mai-2017
Anlage 3

Kreis-Wahlleitung:
Für das Stadtgebiet Köln: Kreiswahlleitung Köln: Herr Dr. (Doktor) Stephan Keller, Stadtdirektor der 
Stadt Köln Stellvertretende Kreiswahlleitung Köln: Frau Gabriele C. Klug, Kämmerin der Stadt Köln 
Für das Land NRW (Nordrhein Westfalen): Landeswahlleitung: Leitender Ministerialrat Wolfgang 
Schellen, Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK), 40217 
Düsseldorf Stellvertretende Landeswahlleitung: Regierungsdirektor Markus Tiedtke MIK. Düsseldorf.
Wahltag / Wahlhandlung:
14.05.2017 / 8.00 – 18.00h  
Allerdings konnte bereits ab 18.04.2017 mittels Brief- und Direktwahl (s. u.) gewählt werden.
Wahlräume:
a.) Briefwahl: Für die Auszählung der Briefwahl wurde die Messehalle 2.2 Köln - Deutz (Eingang: 
Verteilerzentrum West, Kristallsaal) angemietet, um am 14.05.2017 ein Briefwahl-zentrum zu 
errichten.  
(Hinweis: aktuelle Fallzahlen stehen am Ende dieses Dokuments)
b.) Direktwahl: Für diese Sonderform*** der durch Briefwahl abgegebenen Stimmen stehen ab dem 
18.04.2017 bis zum 12.05.2017 in allen neun Kundenzentren der neun Bürgerämter und damit in 
allen neun Stadtbezirken wohnortnah Sonderschalter zur Verfügung. Diese Schalter haben zu den 
gleichen Zeiten wie die Kundenzentren selbst geöffnet.  
Zusätzlich sind drei Schalter im Wahlamt der Stadt Köln, Eingangshalle Kalk - Karree, Ottmar-Pohl-
Platz 1, 51103 Köln (Kalk) eingerichtet; Öffnungszeit: Mo - Fr 8.00h - 18.00h.  
*** Bei der Direktwahl erhalten Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die 
Briefwahlunterlagen und können an Ort und Stelle (= also direkt) wählen. Die Einhal-tung des 
Wahlgeheimnisses wird gewahrt, indem eine bereitgestellte Wahlkabine aufgesucht wird.
Für die Direktwahl werden benötigt
- die Wahlbenachrichtigung (siehe unten) und
- der Bundespersonalausweis, alternativ der Reisepass.
Die Inanspruchnahme Direktwahl hat sich seit ihrer Einführung in 2009 kontinuierlich gesteigert.
(Hinweis: aktuelle Fallzahlen stehen am Ende dieses Dokuments)
c.) Urnenwahl: 
In 2017 stehen 241 Wahlgebäude zur Unterbringung der 800 Urnenstimmbezirke zur Verfügung. Zur 
Landtagswahl am 14. Mai 2017 sind 83% aller Wahlräume rollstuhlgerecht, so dass insoweit erneut 
eine Steigerung, um 3%, zu verzeichnen ist.
Wahl Jahr rolltstuhlgrecht zu
Landtagswahl 2017 83%
OB-Wahl (Nachwahl) 2015 80%
Verbundwahl 2014 79%
Bundestagswahl 2013 71%
Landtagswahl 2012 63%
Landtagswahl 2010 62%
OB-Wahl 2009 49%
Seite 2 von 4Landtagswahl am Sonntag, 14. Mai 2017 - Stadt Köln
11.05.2017http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/landtagswahl-am-sonntag-14-mai-2017

Zusätzlich hat die Stadt Köln diverse weitere Maßnahmen zur Barrierefreiheit bei Wahlen umgesetzt, 
u. a. werden wie zu den vergangenen Wahlen zwei barrierefreie Busse als Notfallwahlraum 
vorgehalten.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen wurden ab dem 15. April 2017 versendet und wurden dem Grunde 
nach bis zum 22.04.17 zugestellt. Wenn also Wahlberechtigte feststellen, dass sie noch keine 
Wahlbenachrichtigung er-halten haben, waren bzw. sind sie gebeten, sich direkt an das Wahlamt der 
Stadt Köln zu wenden (Telefon: 0221 / 221 - 21212).
Zugelassene Kandidatinnen und Kandidaten in den Wahlkreisen 13 - Köln I bis 19 - Köln 
VII gemäß der Kreiswahlausschusssitzung der Stadt Köln vom 05.04.2017: 
Eingereichte Vorschläge 65
Z
ugelassene Vorschläge 62
Folgende Parteien / Wählergruppen / Einzelbewerber sind in den Wahlkreisen zu-gelassen worden: 
In allen sieben Wahlkreisen: CDU, SPD, FDP, GRÜNE, DIE LINKE, PIRATEN und AfD
Zusätzlich 
In Wahlkreis 13: Die PARTEI und DKP. 
In Wahlkreis 14: Die PARTEI 
In Wahlkreis 15: Die PARTEI und der Einzelbewerber Hövelmann 
In Wahlkreis 16: Die PARTEI und der Einzelbewerber Hubrich 
In Wahlkreis 17: ÖDP und der Einzelbewerber Baedorf 
In Wahlkreis 18: Die PARTEI In Wahlkreis 19: Die PARTEI, DKP und LD.
Nicht zugelassen wurden: 
Wahlkreis 14: ÖDP, Werner Roleff und Einzelbewerber Philipp Schwark 
Wahlkreis 17: DIE PARTEI, Dominik Frank.
Wahlhelferinnen / Wahlhelfer:
Gesetzlich sind zur Bildung des Wahlorgans „Wahlvorstand“ mindestens 5 Mitglieder (1 
Vorsteher_In, 1 stellvertretender Vorsteher_In, 1 Schriftführer_In, 1 Stellvertretender 
Schriftführer_In, 1 Beisitzer_In) vorgesehen. Die Stadt Köln plant u. a. zur Arbeitserleichterung mit 
6 Mitgliedern.
Aktueller Stand Wahlhelfer_In
(03.05.2017), 18:00 Uhr B edarf 2012 (10 Tage vorher)
6603**** 6.500 5156
Davon rd. 1050 Schriftführerinnen und Schriftführer. 
Die Stadt Köln sucht daher aktuell keine (!) Wahlhelfer_innen mehr für den 14.05.17, sondern 
nimmt jetzt schon gerne (Vor-) Anmeldungen für die Bundestagswahl am 24.09.2017 entgegen.
Die bisherigen Werbe-Instrumente - Plakate, Anschreiben, Internet-Auftritt, Telefonansage [221-0] 
etc., online-Bewerbung - haben angesichts der jetzt bzw. früh erreichten vollständigen Besetzung 
der Wahlvorstände für den 14.05.17 gute Wirkung gezeigt! Für die Bundestagswahl wird daher 
analog geworben werden.
Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten ein Erfrischungsgeld. Es beträgt für die 
Schriftführenden in den Urnenstimmbezirken 60 Euro , ansonsten 40 Euro. Beide Beträge liegen 
damit über dem von der Landeswahlordnung vorgegebenen Betrag von 28 Euro.
Seite 3 von 4Landtagswahl am Sonntag, 14. Mai 2017 - Stadt Köln
11.05.2017http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/landtagswahl-am-sonntag-14-mai-2017

Bei einer Anmeldung als 2er Team (z. B. als Freunde, Verwandte, Nachbarn) erhalten die 
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in Köln zusätzlich zum Erfrischungsgeld eine sog. 
Teambildungspauschale von 15 EUR (ca. 10 Wochen nach dem Wahltermin).
Zur Vorbereitung auf die Rolle als Wahlhelferin und Wahlhelfer im Briefwahlzentrum wie auch in den 
Urnenstimmbezirken bietet die Stadt Köln verschiedene Qualifizierungsmög-lichkeiten an. Zum einen 
wurde neu eine online-Wahlhelfer_innen-Lernplattform produktiv gesetzt (PI vom 25.04.17), zum 
anderen gab und gibt es diverse Schulungen und Workshops:
Für alle Schriftführerinnen und Schriftführer ist der Besuch einer rd. zweistündigen Fortbildung 
verpflichtend, um z. B. das richtige Auszählen und das korrekte Ausfüllen der Nie-derschrift 
ausführlich kennenzulernen. 
Für alle anderen Wahlhelfer_innen wird ein Schulungsbesuch (Dauer ca. 1,5 Std.) unbedingt 
empfohlen. 
Die Schulungen finden in der Aula des städtischen Berufskollegs Südstadt, Zugweg 48, 50677 Köln 
statt. Für die Teilnahme ist keine Anmeldung erforderlich.
Die rund 40 öffentlichen Einzel-Termine bzw. die noch anstehenden Termine für 
Wahlvorsteher_Innen und Beisitzer sind alle im Internet einzusehen.
Statistik und Analyse:
Das (städtische) Amt für Stadtentwicklung und Statistik wird die LT (Landtag)-Wahl mit 
Hochrechnungen und Analysen begleiten.
aktuelle Zahlen vom 03.05.2017:
2017 2012 ( 10 Tage vorher)
Briefwahl Anträge 133.658 103.409
Direktwahl 9.186 7.365
Summe 142.844 114.708
Eingang rote Wahlbriefe
(=Stimmzettel Rücklauf)
45.662 48.533
Fazit: 
Der o. g. (oben genannte) Trend zur Zunahme bei der Briefwahl setzt sich also deutlich fort.
Spätester Zeitpunkt zur Stimmabgabe per Briefwahl Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag 
bis spätestens 18:00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Köln, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln 
eingegangen sein. Ausschließlich am Wahltag (= 14.05.17) ab 12:00 bis 18:00 Uhr können die 
Briefwahl-unterlagen auch im Briefwahlzentrum in der Köln-Messe, Halle 2.2, abgegeben werden. 
Sie können nicht im zuständigen Wahlraum abgegeben werden.
Urnenwahl ist am 14.05.17 (nur) im zuständigen Wahlraum bis 18.00h möglich.
späteste Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen und zur Teilnahme an der 
Direktwahl: 
Die Direktwahl ist bis zum 12.05.2017 möglich und zwar in den Kundenzentren bis 12:00 Uhr und 
beim Wahlamt der Stadt Köln sogar bis 18:00 Uhr.
(Nur) Beim Wahlamt können auch noch bis zum 12.05.2017, 18:00 Uhr, Briefwahlunter-lagen 
beantragt werden. Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung sogar 
noch am Wahltag (= 14.05.17) bis 15:00 Uhr möglich.
Termine für Wahlvorsteher_Innen und Beisitzer (http://www.stadt-koeln.dehttp://www.stadt-
koeln.de/wahlen )
Seite 4 von 4Landtagswahl am Sonntag, 14. Mai 2017 - Stadt Köln
11.05.2017
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Inge Schürmann

Beratungsverlauf (2)

15.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Wirtschaftsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Wirtschaftsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ottmar-Pohl-Platz 1
  • Zugweg 48

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
1505/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
15.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27