V/0986/2012
Errichtungsbeschluss:Neubau einer Kindertageseinrichtung im Stadtbezirk Münster-Mitte-Süd am St.- Josefs - Kirchplatz
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Beschlussvorlage
18059 Zeichen
V/0986/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Errichtungsbeschluss:Neubau einer Kindertageseinrichtung im Stadtbezirk Münster-Mitte-Süd am St.- Josefs - Kirchplatz Beratungsfolge 22.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 30.01.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 05.02.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 06.02.2013 Hauptausschuss Vorberatung 06.02.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung im Stadtbezirk Mitte auf einer städtischen Grundstücksteilfläche am St. – Josefs - Kirchplatz (Schützenhof) mit insgesamt 50 Plätzen, davon 16 u3 Plätze und 34 ü3 Plätze in folgen- der Gruppenstruktur zu: 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren ( G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren ( G2) 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren ( G3) 2. Der durch den Bau der Kindertageseinrichtung weichende Spielplatz St.-Josefs-Kirchplatz wird in den Bereich der beiden nördlichen Speckbrettplätze im Südpark verlagert (Ersatz- standort Variante 6, Plan K44/4). Die gesondert ausgeführten finanziellen Konsequenzen und Risiken werden zur Kenntnis genommen. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Zusammenhang mit der nicht- öffentlichen Vorlage V/0992/2012 („Ausschreibung einer städtischen Grundstücksteilfläche am St.-Josefs- Kirchplatz zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung“) die Ausschrei- bungsunterlagen zur Errichtung einer Kindestageseinrichtung im Rahmen eines Investo- renverfahrens vorlegt. Vorlagen-Nr.: V/0986/2012 Auskunft erteilt: Herr Niehues, Herr Philipp, Frau Kratz-Trutti, Herr Hoffmann, Herr Koolwaay Ruf: 492-5151, 492-6732 E-Mail: Niehues@stadt-muenster.de Datum: 14.01.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0986/2012 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe betreiben zu lassen. Ein Vorschlag für einen geeigneten Träger wird rechtzeitig vor Inbe- triebnahme in einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kindertageseinrichtung, je nach Abschluss des Investorenverfahrens, voraussichtlich zum Ende des Jahres 2014 bzw. Anfang des Jahres 2015 in Betrieb genommen werden kann. 6. Der Antrag A-M/0007/2012 ist damit zu Punkt 1 und 2 erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der vorgeschlagenen M aßnahme sind Kosten für Inventar, Möblierung und Herrichtung der Spiel-/Außenanlagen in Höhe von max. 180.000 € notwendig. Für diese Maßnahme wurden Bundesmittel in Höhe von max. 69.300,00 € beantragt. Bei Bewill i- gung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2015 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 475.000 € an. Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rund 188.000 € gegenüber. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Teilfinanzplan (Zeile) 11 Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr. U3 2014 180.000 Im Budget vo r- gesehen 0210 Zusch.Z.Ausbau Kita-Betr.U3 2013 135.000 Deckung der eingeplanten Kosten für die Verlagerung des Summe aller Auszahlungen/Saldo 315.000 Durch die Maßnahme entstehen ab 2015ff. jährlich weitere Aufwendungen und Erträge. Der notwendigen ü ber-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 135.000 Euro in der Produktgruppe 1301 ( Grün - und Freiflächen) für die Verlagerung des Spielplatzes wird gemäß § 83 GO NRW zugestimmt. - 3 - V/0986/2012 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (Zeile) 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2015ff. 188.000 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten Zeile 15 Transferaufwendungen 2015ff. 475.000 Betriebskosten für Kitas fr eier Träger Produktgruppe 1301 Grün-und Freiflächen Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2013 2014 ff 24.430 9.000 s.u. Eine Kalkulation zu erwartender öffentlich rechtlicher Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist nicht möglich, da die Höhe der Elternbeiträge von der Einkommenssituation der Eltern abhängig ist. Der vorhandene Spielplatz hat Anfang 2013 einen Restbuchwert von etwa 59.200 €. Die Spielg e- räte können umgesetzt werden. Die Werte für die Aufbauten und Aufwüchse in Höhe von 24.430 € müssen aufgrund der Verlagerung außerplanmäßig abgeschrieben werden. Der Spielplatz wurde 2010/11 mit einer Summe in Höhe von 55.329,46 € aus KP 2 -Mitteln saniert. Sollte im Rahmen einer Prüfung durch d ie Gemeindeprüfungsanstalt festgestellt werden, dass die Verlagerung des Spielplatzes als förderschädlich eingestuft wird, muss ggf. damit gerechnet we r- den, dass die o. g. Summe zuzüglich Zinsen zurückgefordert wird, soweit nicht eine Anrechung auf den verlagerten Standort anerkannt wird. Begründung: Antrag der SPD- Fraktion in der BV Mitte und Fraktion Bündnis 90/Die Grü nen/GAL in der BV Mitte vom 29.10.2012 Mit dem Antrag (siehe Anlage) ist die Verwaltung beauftragt, eine öffentliche Vorlage zur Erric h- tung der Kita am St.- Josefs- Kirchplatz sowie zur Verlagerung des Spielplatzes vorzulegen (siehe Beschlusspunkt 2). 1. Bedarfs- und Versorgungssituation Ab dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab 1 Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage sbe- treuungsplatz. Im Bereich Mitte-Süd liegt die Versorgungsquote bei den u3 -Kindern derzeit bei 35,7 % (251 Plä t- ze für 703 Kinder). Die Versorgungsquote bei den ü3-Kindern liegt bei 96,5 %. Sowohl für die u3 -Kinder als auch für die ü3 -Kinder sind damit weitere Plätze in Kindertagesei n- richtungen in Mitte-Süd erforderlich. - 4 - V/0986/2012 Dies vor allem auch deshalb, da insbesondere im Stadtbezirk Mün ster-Mitte die Bedarfe an u3 - Plätzen höher sind, als im Gesamtstadtgebiet. In Mitte -Süd stehen jedoch nur äußerst geringe Potentiale für die Schaffung neuer Kita -Plätze, insbesondere auf städtischen Grundstücksflächen gegenüber, die aufgrund der engen zei tlichen Vorgaben eine umgehende Realisierung gewährleisten. Alternative Grundstücksflächen bzw. Standorte im Südviertel sind mit Ausnahme der Josefsschule an der Hermannstraße nicht vorhanden. Für diese Immobilie besteht jedoch gemäß Beschluss des Ausschu sses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ein Vermarktungsauftrag zu Wohnzwecken. Darüber hinaus disponiert die Verwaltung mit dem Standort derzeit als Option zur temporären Unterbringung der Volkshochschule. Eine umfassende verwaltungsintern e Prüfung verschiedenster Standorte in Münster -Mitte hat e r- geben, dass die o.g. Grundstücksteilfläche am St. -Josefs-Kirchplatz für eine umgehende Realisie- rung, wegen des bestehenden Baurechts (Bebauungsplan Nr. 69 „ zwischen Dahlweg und Südstraße“) geeignet ist. 2. Maßnahmenplanung und weiteres Verfahren Die Kindertageseinrichtung am St.- Josefs - Kirchplatz soll im Rahmen eines Investorenverfahrens (s. V/0992/2012) auf der Grundlage des beigefügten Raumprogramms (s. Anlage 1) als dreigru p- pige Einrichtung errichtet werden. Insgesamt werden dort 50 Kinder, davon 16 u3 -Kinder und 34 ü3 -Kinder zusätzliche Betreuungs- plätze bekommen. Die Versorgungsquote wird bei Fertigstellung der Einrichtung auf 37,9 % für u3 -Kinder und 101,9 % für ü3-Kinder steigen (bei angenommener gleichbleibender Kinderzahlen). Es wird im weiteren Verfahren sichergestellt, dass das gesamte Vorhaben der Öffentlichkeit auch im Rahmen einer gezielten Bürgerinformation für die AnwohnerInnen und NutzerInnen des Südparks vorgestellt wird. Eine Erstinformation ist voraussichtlich in der 3./4. KW und damit noch vor der ersten parlament a- rischen Beratung vorgesehen. 3. Verlagerung des Spielplatzes St.-Josefs-Kirchplatz Spielflächen - Bedarfsermittlung - Bedarfsdeckung - Bevölkerungs- und Spielflächenprognose im Südpark Die Vermarktung des Grundstückes und somit der Bau einer KiTa kann aus Sicht der Ve rwaltung erfolgen, wenn für den auf dem Grundstück vorhandenen Spielplatz im Südpark ein gleichwertiger Ersatz geschaffen wird. Trotz der guten Ve rsorgung mit Spielangeboten im Stad tteil, kann die Verwaltung eine ersatzlose Schließung des Spielplatzes und somit die Reduzierung von Spielfl ä- chen im Südpark nicht empfehlen, da dieser eine übergeordnete Versorgungsfunktion für Spielmöglichkeiten südlich der Innenstadt hat. Im Stadtteil Schützenhof leben derzeit 603 Kinder im Alter bis 16 Jahre. Die Anzahl an Ki ndern im Alter bis 16 Jahre im Stadtteil bleibt laut Prognose für 2020 mit 600 Kindern gleich. Die Spielplatzversorgung im Stadtteil Schützenhof beträgt derzeit 109 %, davon als A -Anteil 97 % und B/C-Anteil 121 %. Da der Südpark nicht nur eine direkte Versorgungsfunktion für den Stadtteil Schützenhof hat, müs- sen auch die angrenzenden Stadtteile mit berücksichtigt werden. Im Norden grenzt der Stad tteil Josef mit 475 Kindern im Alter bis 16 Jahre an den Südpark. Die Versorgung im Stadtteil Josef liegt insgesamt nur bei 21 %, ein A-Bereich ist nicht vorhanden. - 5 - V/0986/2012 Unter Berücksichtigung der Versorgungsgrade aller Stadtteile rund um den Südpark hat di eser eine zentrale Versorgungsfunktion, über die versucht wird, den schlechten Versorgungsgrad in den benachbarten Bereichen zum Teil zu kompensieren. Zudem muss noch die Bedeutung des Südparks als zentrale öffentliche Grünfläche südlich der Innenstadt berücksichtigt werden. Standortuntersuchung Bei der Suche nach einem Ersatzstandort für den Spielplatz sind als Bewertungskriterien die Nähe zum vorhandenen Standort sowie eine ausreichende Entfernung zum zweiten Spielplatz zu b e- rücksichtigen. Diese Punkte sind wichtig, um eine gleichmäßige Verteilung des Spielangebotes im Osten und Westen des Südparks und der angrenzenden Quartiere zu erhalten. Des Weiteren sind die Ausmaße des baulichen Eingriffes in den Südpark und die Eingriffe in die Funktion und Struktur des Südparks mit seiner gelungenen Parkgestaltung heranzuziehen. Auch die Differenzierung zwi- schen den einzelnen Parkbereichen mit „ruhigen“ und „aktiven“ Nutzungszonen und daher auch eine Bündelung der aktiven Bereiche ist zu berücksichtigen. Die Verwaltung hat innerhalb des Südparks folgende Standorte (siehe Lageplan K 44/4) u nter den genannten Bewertungskriterien zur Verlagerung des Spielplatzes überprüft. Ersatzstandort Variante 1: Ballspielfläche östlich des bestehenden Spielplatzes Vorteile der Ballsp ielfläche östlich des bestehenden Spielplatzes St. -Josefs-Kirchplatzes sind die Nähe zum vorhandenen Spielplatz und der vorhandene Baumbestand. Nachteile des Stan dortes sind die Aufgabe einer der wenigen Ballspielflächen im Stadtviertel und die Nähe zum zw eiten Spielplatz im Südpark. Zudem würde der Spielplatz nach dem Bau der Kita abseits in einer una t- traktiven „Nische“ zwischen ABI, der anliegenden Wohnbebauung und der neuen Kita li egen und sehr schwer einsehbar sein. Der Standort wird von der Verwaltung nicht empfohlen. Ersatzstandort Variante 2: Fläche ABI Südpark Vorteil der Fläche im ABI Südpark ist die Nähe zum vorhandenen Spielplatz. Zudem we rden keine weiteren öffentlichen Flächen im Südpark zusätzlich beeinträchtigt. Es kann zudem eine konzept i- onelle Verbindung des öffentlichen Spielplatzes mit dem ABI geprüft werden. Nachteile des Sta n- dortes sind zum einen die Nähe zum zweiten Spielplatz im Südpark. Des Weiteren wird die Fläche des ABI bereits sehr stark genutzt und eine Verkleinerung des B ereichs würde das Angebot des ABI einschränken. Der Standort wird von der Verwaltung nicht empfohlen. Ersatzstandort Variante 3 + 4: zentrale Rasenfläche Der Vorteil der beiden Varianten ist die zentrale Lage auf der großen Rasenfläche im Sü dpark. Nachteilig durch die Standorte ist aber die Zerschneidung der offenen und großzügigen Spiel - und Liegewiese und somit die Beeinträchtigung des Grünkonzeptes des Südparks. Die große Rase n- fläche wird in den Sommermonaten sehr stark frequentiert und ist von der Nutzungsint ensität ver- gleichbar mit den Spiel - und Liegewiesen am Aasee. Die Variante 3 b eeinträchtigt zudem die Blickbeziehungen in den Südpark, wenn der Besucher aus Richtung St. -Josefs-Kirchplatz kommt. Ein zweiter Nachteil der V arianten ist die direkte Lage neben der großen Wasserfläche. Dies ist zwar positiv für den Spielwert. Es ist aber davon ausz ugehen, dass der Sand der Spielflächen in die Wasserfläche getragen wird. Da die Wasserfläche nicht als Wasser -Sand-Matsch-Bereich ge- baut ist sondern als Wasserbecken mit Fontäne, führt der Eintrag des Sandes zu einer Verunrein i- gung des Wassers und zu einem erhöhten Pflegeaufwand (stärkerer Verschleiß der Technik, h ö- herer Wasserdurchlauf, Nachfüllen des Sandes). Die Standorte werden von der Verwaltung nicht empfohlen. Ersatzstandort Variante 5: südl. Speckbrettplätze / Zugang Dahlweg Vorteilhaft für den Standort ist die Lage im Randbereich des Südparks, wodurch die Struktur der Parkanlage nicht verändert wird. Zudem befindet sich der Standort in der Nähe der Wa sserfläche. Der Eintrag von Sand in das Wasserbecken kann durch bauliche Maßnahmen unter Einbeziehung des Höhenunterschiedes im Gelände verringert werden. Als Nachteil ist die Lage direkt am Ei n- - 6 - V/0986/2012 gang vom Dahlweg zu bewerten. Auch bei einer Umgestaltung des Einganges bleibt weiterhin die Gefahr, dass Kinder direkt vom Spielplatz auf den Dahlweg laufen. Auch die angrenzende Woh n- bebauung an zwei Seiten des Standortes ist negativ zu bewerten. Der Entfall von zwei Speckbret t- plätzen (s. Hinweis) ist ebenfalls nicht wünschenswert, aber vertretbar. Der Standort wird von der Verwaltung nicht empfohlen. Ersatzstandort Variante 6: nördl. Speckbrettplätze mit angrenzender Grünfläche Der Standort bezieht die zwei nördlichen Plätze der Speckbrettanlage und einen Teil der angre n- zenden Grünfläche mit ein. Er befindet sich im Randbereich des Südparks und verä ndert somit dessen Struktur nicht. Der vorhandene Gehölzbestand kann bei der Planung berücksichtigt we r- den, so dass bereits ausreichend schattenspendende Bäume vorhanden sind. Der kleine Neben- eingang vom Dahlweg kann geschlossen werden, da weitere Eingänge vom Dahlweg und vom St.- Josefs-Kirchplatz vorhanden sind. Die Nähe zur Wasserfläche ist positiv zu bewerten. Die Anpa s- sung des Höhenunterschiedes bzw. bauliche Sicherung ist aufw endig. Der Höhenunterschied bi l- det aber eine Barriere zur Wasserfläche, wodurch der Sandeintrag weitestgehend vermieden we r- den kann. Der gärtnerisch gestaltete Ruhebereich nördlich der Speckbrettplätze kann ebenfalls mit in die Planung einbezogen werden. N egativ ist die Reduzierung der Speckbrettanlage um zwei Plätze (s. Hinweis). Dies ist aber seitens der Verwaltung vertretbar. Der Standort wird von der Verwaltung empfohlen. Zusätzlicher Hinweis zu den Varianten 5 und 6: Die Verwaltung hat die Speckbrettp lätze im Südpark im September und Oktober 2012 r egelmäßig auch in den Abendstunden besucht. Zudem wurden einige Anlieger und die zuständigen Bezirk s- gärtner zur Nutzung der Speckbrettplätze befragt. Bei den regelmäßigen Besuchen waren maximal 2 Plätze besetzt. Diese maximale Auslastung der Plätze wurde auch von den Befragten bestätigt, so dass die Verwaltung bei einer Reduzierung der Speckbrettanlage um zwei Plätze keine Bede n- ken hat. Ersatzstandort Variante 7: gestaltete Grünfläche gegenüber ABI Einziger Vorteil des Standortes ist die Nähe zum vorhandenen Spielplatz. Als Nachteil ist die Lage im Eingangsbereich des Südparks vom St. -Josefs-Kirchplatz und zum ABI zu sehen. Die vorha n- dene Engstelle in diesem Bereich, bevor sich die große Rasenfläche im Südpark öffnet, würde weiter belastet. Die noch wenigen vorhandenen gärtnerisch gestalteten Flächen in diesem Bereich würden wie die Rückzugs- und Ruheflächen entfallen. Zudem muss die vorhandene Höhensituat i- on angepasst werden. Der Standort wird von der Verwaltung nicht empfohlen. Unter Berücksichtigung der o.g. Bewertungskriterien empfiehlt die Verwaltung die Variante 6 als Ersatzstandort für den Spielplatz St. -Josefs-Kirchplatz zu entwickeln. Der Standort ist für die Nu t- zer attraktiv und beeinträchtigt die Grundstrukturen des Südparks am wenigsten. Einen detaillierten Planungs - und Baubeschluss zur Verlagerung des Spielplatzes mit allen erfo r- derlichen Festsetzungen auf Basis der Variante 6 wird das Amt für Grünflächen und Umweltschutz der Bezirksvertretung Münster-Mitte voraussichtlich im 2. Quartal 2013 zur Beschlussfassung vo r- legen. Die Verlagerung des Spielplatzes soll vor Übergabe des Grundstückes an einen Investor abgeschlossen sein. Die vorhandenen Spielgeräte auf dem Spielplatz St.-Josefs-Kirchplatz werden im Rahmen der Verlagerung an den neuen Standort versetzt. Daher ist eine Ideenbörse mit Ki n- dern und Eltern zur Neugestaltung des Spielplatzes nicht erforderlich. - 7 - V/0986/2012 4. Fazit: Sowohl für die u3 -Kinder als auch für die ü3 -Kinder können damit weitere bedarfsgerechte Plätze in Kindertageseinrichtungen in Münster -Mitte, die mit zur Rechtsanspruchssicherung beitragen, geschaffen werden. i.V. i.V. gez. gez. Dr. Andrea Hanke Thomas Paal Beigeordnete Beigeordneter Anlagen: Antrag der BV Mitte 0007/2012 Raumprogramm Lageplan Plan K 44/4, Spielplatz St. -Josefs-Kirchplatz, Verlagerung des Spielplatzes aufgrund KiTa -Bau, Ersatzstandorte im Südpark, Varianten 1-7
Anlage 2 Raumprogramm
1601 Zeichen
Allgemeines Raumprogramm
Entwurf für eine 3-Gruppen-Kita St.-Josefs-Kirchplatz
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
1x GIc = 20 Kinder im Alter von 2 – 6
Jahren .
1x GIIc: = 10 Kinder im Alter von 0 -
3 Jahren
1x GIIIc = 20 Kinder im Alter von 3 –
6 Jahren
Alle u.a. qm-Angaben sind
Mindestgrößen.
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben
A1 Gruppenraum 3 45 135
A2 Nebenraum 3 18 54
A3 Wasch-/WC 3 12 36 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 3
A4 Garderobe 3 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 3 6 18
A6 Schlafraum u3 1 20 20
A7 Schlafraum u3 2 18 36
A8 Mehrzweckraum 1 55 55
ca. 4 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
367
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 15 15
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 15 15
A12a
AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
A 14 Beratungsraum 1 15 15
74
Kindertageseinrichtung gesamt 441
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
für diese Flächen sind noch
ca. 89 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
C1 Außen-/Spielfläche
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
ca.
900
alle Funktionen sind darin
enthalten
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: 03.01.2013
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zurückgezogen
Zur SitzungBeschluss: zurückgezogen
Zur SitzungOrte (4)
- Hermannstraße
- Südstraße
- Kirchplatz
- Dahlweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0986/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.01.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37