Mandari Insight

V/0986/2012

Errichtungsbeschluss:Neubau einer Kindertageseinrichtung im Stadtbezirk Münster-Mitte-Süd am St.- Josefs - Kirchplatz

Vorlagen 09.01.2013

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 30.01.2013, TOP 10

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Raumprogramm

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

18059 Zeichen

V/0986/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien  
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss:Neubau einer Kindertageseinrichtung im Stadtbezirk Münster-Mitte-Süd am 
St.- Josefs - Kirchplatz 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
30.01.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
05.02.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
06.02.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
06.02.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung im 
Stadtbezirk Mitte auf einer städtischen Grundstücksteilfläche am St. – Josefs - Kirchplatz 
(Schützenhof) mit insgesamt 50 Plätzen, davon 16 u3 Plätze und 34  ü3 Plätze in folgen-
der Gruppenstruktur zu: 
 
1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren ( G1) 
1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren ( G2) 
1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren ( G3) 
 
 
2. Der durch den Bau der Kindertageseinrichtung weichende Spielplatz St.-Josefs-Kirchplatz 
wird in den Bereich der beiden nördlichen Speckbrettplätze im Südpark verlagert (Ersatz-
standort Variante 6, Plan K44/4). Die gesondert ausgeführten finanziellen Konsequenzen 
und Risiken werden zur Kenntnis genommen. 
 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die  Verwaltung  im Zusammenhang mit der nicht-
öffentlichen Vorlage V/0992/2012 („Ausschreibung einer städtischen Grundstücksteilfläche 
am St.-Josefs- Kirchplatz zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung“) die Ausschrei-
bungsunterlagen zur Errichtung einer Kindestageseinrichtung im Rahmen eines Investo-
renverfahrens vorlegt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0986/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Niehues, Herr Philipp, Frau 
Kratz-Trutti, Herr Hoffmann, Herr 
Koolwaay 
Ruf: 
492-5151, 492-6732 
E-Mail: 
Niehues@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.01.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0986/2012 
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder-  und Jugendhilfe 
betreiben zu lassen. Ein Vorschlag für einen geeigneten Träger wird rechtzeitig vor Inbe-
triebnahme in einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung 
vorgelegt. 
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kindertageseinrichtung, je nach Abschluss des 
Investorenverfahrens, voraussichtlich zum Ende des Jahres 2014 bzw. Anfang des Jahres 
2015 in Betrieb genommen werden kann.  
 
6. Der Antrag A-M/0007/2012 ist damit zu Punkt 1 und 2 erledigt. 
 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen M aßnahme sind Kosten für Inventar, Möblierung und 
Herrichtung der Spiel-/Außenanlagen in Höhe von max. 180.000 € notwendig. 
Für diese Maßnahme wurden Bundesmittel in Höhe von max. 69.300,00 € beantragt. Bei Bewill i-
gung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Ab dem Jahr 2015 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 475.000 € an. Diesen 
Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rund 188.000 € gegenüber. 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Teilfinanzplan (Zeile)  11  Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr. U3 
2014 180.000 Im Budget vo r-
gesehen 
 0210 Zusch.Z.Ausbau 
Kita-Betr.U3 
2013 135.000 Deckung der 
eingeplanten 
Kosten für die 
Verlagerung des 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  315.000  
 
 
Durch die Maßnahme entstehen ab 2015ff. jährlich weitere Aufwendungen und Erträge.  
 
 
Der notwendigen ü ber-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 135.000 Euro in der 
Produktgruppe 1301 ( Grün - und Freiflächen) für die Verlagerung des Spielplatzes wird gemäß § 
83 GO NRW zugestimmt.

- 3 - 
V/0986/2012 
Teilergebnisplan  
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
 (Zeile) 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2015ff. 188.000 Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten 
Zeile 15  Transferaufwendungen 2015ff. 475.000 Betriebskosten 
für Kitas fr eier 
Träger 
Produktgruppe 1301 Grün-und Freiflächen    
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2013 
2014 ff 
24.430 
9.000 
s.u. 
 
Eine Kalkulation zu erwartender öffentlich rechtlicher Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist nicht 
möglich, da die Höhe der Elternbeiträge von der Einkommenssituation der Eltern abhängig ist.  
 
Der vorhandene Spielplatz hat Anfang 2013 einen Restbuchwert von etwa 59.200 €. Die Spielg e-
räte können umgesetzt werden. Die Werte für die Aufbauten und Aufwüchse in Höhe von 24.430 € 
müssen aufgrund der Verlagerung außerplanmäßig abgeschrieben werden. 
 
Der Spielplatz wurde 2010/11 mit einer Summe in Höhe von 55.329,46 € aus KP 2 -Mitteln saniert. 
Sollte im Rahmen einer Prüfung durch d ie Gemeindeprüfungsanstalt festgestellt werden, dass die 
Verlagerung des Spielplatzes als förderschädlich eingestuft wird, muss ggf. damit gerechnet we r-
den, dass die o. g. Summe zuzüglich Zinsen zurückgefordert wird, soweit nicht eine Anrechung auf 
den verlagerten Standort anerkannt wird. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Antrag der SPD- Fraktion in der BV Mitte  und Fraktion Bündnis 90/Die Grü nen/GAL in der 
BV Mitte vom 29.10.2012 
 
Mit  dem Antrag (siehe Anlage) ist die Verwaltung beauftragt, eine öffentliche Vorlage zur Erric h-
tung der Kita am St.- Josefs- Kirchplatz sowie zur Verlagerung des Spielplatzes vorzulegen (siehe 
Beschlusspunkt 2).   
 
 
1. Bedarfs- und Versorgungssituation 
 
Ab dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab 1 Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage sbe-
treuungsplatz. 
Im Bereich Mitte-Süd liegt die Versorgungsquote bei den u3 -Kindern derzeit bei 35,7 % (251 Plä t-
ze für 703 Kinder). 
Die Versorgungsquote bei den ü3-Kindern liegt bei 96,5 %. 
 
Sowohl für die u3 -Kinder als auch für die ü3 -Kinder sind damit weitere Plätze in Kindertagesei n-
richtungen in Mitte-Süd erforderlich.

- 4 - 
V/0986/2012 
Dies vor allem auch deshalb, da insbesondere im Stadtbezirk Mün ster-Mitte die Bedarfe an u3 -
Plätzen höher sind, als im Gesamtstadtgebiet. 
 
In Mitte -Süd stehen jedoch nur äußerst geringe Potentiale für die Schaffung neuer Kita -Plätze, 
insbesondere auf städtischen Grundstücksflächen gegenüber, die aufgrund der engen zei tlichen 
Vorgaben eine umgehende Realisierung gewährleisten. 
Alternative Grundstücksflächen bzw. Standorte im Südviertel sind mit Ausnahme der Josefsschule 
an der Hermannstraße nicht vorhanden.  Für diese Immobilie besteht jedoch gemäß Beschluss 
des Ausschu sses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ein Vermarktungsauftrag zu 
Wohnzwecken. Darüber hinaus disponiert die Verwaltung mit dem Standort derzeit als Option zur 
temporären Unterbringung der Volkshochschule.    
 
Eine umfassende verwaltungsintern e Prüfung verschiedenster Standorte in Münster -Mitte hat e r-
geben, dass die o.g. Grundstücksteilfläche am St. -Josefs-Kirchplatz für eine umgehende Realisie-
rung, wegen des bestehenden Baurechts (Bebauungsplan Nr. 69 „ zwischen Dahlweg und 
Südstraße“)  geeignet ist. 
 
 
2. Maßnahmenplanung und weiteres Verfahren 
 
Die Kindertageseinrichtung am St.- Josefs - Kirchplatz soll im Rahmen eines Investorenverfahrens 
(s. V/0992/2012) auf der Grundlage des beigefügten Raumprogramms (s. Anlage 1) als dreigru p-
pige Einrichtung errichtet werden. 
Insgesamt werden dort 50 Kinder, davon 16 u3 -Kinder und 34 ü3 -Kinder zusätzliche Betreuungs-
plätze bekommen. 
 
Die Versorgungsquote wird bei Fertigstellung der Einrichtung auf 37,9 % für u3 -Kinder und 101,9 
% für ü3-Kinder steigen (bei angenommener gleichbleibender Kinderzahlen). 
 
Es wird im weiteren Verfahren sichergestellt, dass das gesamte Vorhaben der Öffentlichkeit auch 
im Rahmen einer gezielten Bürgerinformation für die AnwohnerInnen und NutzerInnen des 
Südparks vorgestellt wird. 
Eine Erstinformation ist voraussichtlich in der 3./4. KW und damit noch vor der ersten parlament a-
rischen Beratung vorgesehen.  
 
 
3.  Verlagerung des Spielplatzes St.-Josefs-Kirchplatz 
 
Spielflächen - Bedarfsermittlung - Bedarfsdeckung - Bevölkerungs- und Spielflächenprognose im 
Südpark 
 
Die Vermarktung des Grundstückes und somit der Bau einer KiTa kann aus Sicht der Ve rwaltung 
erfolgen, wenn für den auf dem Grundstück vorhandenen Spielplatz im Südpark ein gleichwertiger 
Ersatz geschaffen wird. Trotz der guten Ve rsorgung mit Spielangeboten im Stad tteil, kann die 
Verwaltung eine ersatzlose Schließung des Spielplatzes und somit die Reduzierung von Spielfl ä-
chen im Südpark nicht empfehlen, da dieser eine übergeordnete Versorgungsfunktion für 
Spielmöglichkeiten südlich der Innenstadt hat. 
 
Im Stadtteil Schützenhof leben derzeit 603 Kinder im Alter bis 16 Jahre. Die Anzahl an Ki ndern im 
Alter bis 16 Jahre im Stadtteil bleibt laut Prognose für 2020 mit 600 Kindern gleich.  
Die Spielplatzversorgung im Stadtteil Schützenhof beträgt derzeit 109 %, davon als A -Anteil 97 % 
und B/C-Anteil 121 %.  
Da der Südpark nicht nur eine direkte Versorgungsfunktion für den Stadtteil Schützenhof hat, müs-
sen auch die angrenzenden Stadtteile mit berücksichtigt werden. 
Im Norden grenzt der Stad tteil Josef mit 475 Kindern im Alter bis 16 Jahre an den Südpark. Die 
Versorgung im Stadtteil Josef liegt insgesamt nur bei 21 %, ein A-Bereich ist nicht vorhanden.

- 5 - 
V/0986/2012 
Unter Berücksichtigung der Versorgungsgrade aller Stadtteile rund um den Südpark hat di eser 
eine zentrale Versorgungsfunktion, über die versucht wird, den schlechten Versorgungsgrad in den 
benachbarten Bereichen zum Teil zu kompensieren. Zudem muss noch die Bedeutung des 
Südparks als zentrale öffentliche Grünfläche südlich der Innenstadt berücksichtigt werden. 
 
Standortuntersuchung 
 
Bei der Suche nach einem Ersatzstandort für den Spielplatz sind als Bewertungskriterien die Nähe 
zum vorhandenen Standort sowie eine ausreichende Entfernung zum zweiten Spielplatz zu b e-
rücksichtigen. Diese Punkte sind wichtig, um eine gleichmäßige Verteilung des Spielangebotes im 
Osten und Westen des Südparks und der angrenzenden Quartiere zu erhalten. Des Weiteren sind 
die Ausmaße des baulichen Eingriffes in den Südpark und die Eingriffe in die Funktion und Struktur 
des Südparks mit seiner gelungenen Parkgestaltung heranzuziehen. Auch die Differenzierung zwi-
schen den einzelnen Parkbereichen mit „ruhigen“ und „aktiven“ Nutzungszonen und daher auch 
eine Bündelung der aktiven Bereiche ist zu berücksichtigen. 
Die Verwaltung hat innerhalb des Südparks folgende Standorte (siehe Lageplan K 44/4) u nter den 
genannten Bewertungskriterien zur Verlagerung des Spielplatzes überprüft. 
 
Ersatzstandort Variante 1: Ballspielfläche östlich des bestehenden Spielplatzes 
Vorteile der Ballsp ielfläche östlich des bestehenden Spielplatzes St. -Josefs-Kirchplatzes sind die 
Nähe zum vorhandenen Spielplatz und der vorhandene Baumbestand. Nachteile des Stan dortes 
sind die Aufgabe einer der wenigen Ballspielflächen im Stadtviertel und die Nähe zum zw eiten 
Spielplatz im Südpark. Zudem würde der Spielplatz nach dem Bau der Kita abseits in einer una t-
traktiven „Nische“ zwischen ABI, der anliegenden Wohnbebauung und der neuen Kita li egen und 
sehr schwer einsehbar sein. 
Der Standort wird von der Verwaltung nicht empfohlen. 
 
Ersatzstandort Variante 2: Fläche ABI Südpark 
Vorteil der Fläche im ABI Südpark ist die Nähe zum vorhandenen Spielplatz. Zudem we rden keine 
weiteren öffentlichen Flächen im Südpark zusätzlich beeinträchtigt. Es kann zudem eine konzept i-
onelle Verbindung des öffentlichen Spielplatzes mit dem ABI geprüft werden. Nachteile des Sta n-
dortes sind zum einen die Nähe zum zweiten Spielplatz im Südpark. Des Weiteren wird die Fläche 
des ABI bereits sehr stark genutzt und eine Verkleinerung des B ereichs würde das Angebot des 
ABI einschränken. 
Der Standort wird von der Verwaltung nicht empfohlen. 
 
Ersatzstandort Variante 3 + 4: zentrale Rasenfläche 
Der Vorteil der beiden Varianten ist die zentrale Lage auf der großen Rasenfläche im Sü dpark. 
Nachteilig durch die Standorte ist aber die Zerschneidung der offenen und großzügigen Spiel - und 
Liegewiese und somit die Beeinträchtigung des Grünkonzeptes des Südparks. Die große Rase n-
fläche wird in den Sommermonaten sehr stark frequentiert und ist von der Nutzungsint ensität ver-
gleichbar mit den Spiel - und Liegewiesen am Aasee. Die Variante 3 b eeinträchtigt zudem die 
Blickbeziehungen in den Südpark, wenn der Besucher aus Richtung St. -Josefs-Kirchplatz kommt. 
Ein zweiter Nachteil der V arianten ist die direkte Lage neben  der großen Wasserfläche. Dies ist 
zwar positiv für den Spielwert. Es ist aber davon ausz ugehen, dass der Sand der Spielflächen in 
die Wasserfläche getragen wird. Da die Wasserfläche nicht als Wasser -Sand-Matsch-Bereich ge-
baut ist sondern als Wasserbecken mit Fontäne, führt der Eintrag des Sandes zu einer Verunrein i-
gung des Wassers und zu einem erhöhten Pflegeaufwand (stärkerer Verschleiß der Technik, h ö-
herer Wasserdurchlauf, Nachfüllen des Sandes). 
Die Standorte werden von der Verwaltung nicht empfohlen. 
 
Ersatzstandort Variante 5: südl. Speckbrettplätze / Zugang Dahlweg 
Vorteilhaft für den Standort ist die Lage im Randbereich des Südparks, wodurch die Struktur der 
Parkanlage nicht verändert wird. Zudem befindet sich der Standort in der Nähe der Wa sserfläche. 
Der Eintrag von Sand in das Wasserbecken kann durch bauliche Maßnahmen unter Einbeziehung 
des Höhenunterschiedes im Gelände verringert werden. Als Nachteil ist die Lage direkt am Ei n-

- 6 - 
V/0986/2012 
gang vom Dahlweg zu bewerten. Auch bei einer Umgestaltung des Einganges  bleibt weiterhin die 
Gefahr, dass Kinder direkt vom Spielplatz auf den Dahlweg laufen. Auch die angrenzende Woh n-
bebauung an zwei Seiten des Standortes ist negativ zu bewerten. Der Entfall von zwei Speckbret t-
plätzen (s. Hinweis) ist ebenfalls nicht wünschenswert, aber vertretbar. 
Der Standort wird von der Verwaltung nicht empfohlen. 
 
Ersatzstandort Variante 6: nördl. Speckbrettplätze mit angrenzender Grünfläche 
Der Standort bezieht die zwei nördlichen Plätze der Speckbrettanlage und einen Teil der angre n-
zenden Grünfläche mit ein. Er befindet sich im Randbereich des Südparks und verä ndert somit 
dessen Struktur nicht. Der vorhandene Gehölzbestand kann bei der Planung berücksichtigt we r-
den, so dass bereits ausreichend schattenspendende Bäume vorhanden sind. Der  kleine Neben-
eingang vom Dahlweg kann geschlossen werden, da weitere Eingänge vom Dahlweg und vom St.-
Josefs-Kirchplatz vorhanden sind. Die Nähe zur Wasserfläche ist positiv zu bewerten. Die Anpa s-
sung des Höhenunterschiedes bzw. bauliche Sicherung ist aufw endig. Der Höhenunterschied bi l-
det aber eine Barriere zur Wasserfläche, wodurch der Sandeintrag weitestgehend vermieden we r-
den kann. Der gärtnerisch gestaltete Ruhebereich nördlich der Speckbrettplätze kann ebenfalls mit 
in die Planung einbezogen werden. N egativ ist die Reduzierung der Speckbrettanlage um zwei 
Plätze (s. Hinweis). Dies ist aber seitens der Verwaltung vertretbar. 
Der Standort wird von der Verwaltung empfohlen. 
 
Zusätzlicher Hinweis zu den Varianten 5 und 6: 
Die Verwaltung hat die Speckbrettp lätze im Südpark im September und Oktober 2012 r egelmäßig 
auch in den Abendstunden besucht. Zudem wurden einige Anlieger und die zuständigen Bezirk s-
gärtner zur Nutzung der Speckbrettplätze befragt. Bei den regelmäßigen Besuchen waren maximal 
2 Plätze besetzt. Diese maximale Auslastung der Plätze wurde auch von den Befragten bestätigt, 
so dass die Verwaltung bei einer Reduzierung der Speckbrettanlage um zwei Plätze keine Bede n-
ken hat. 
 
Ersatzstandort Variante 7: gestaltete Grünfläche gegenüber ABI 
Einziger Vorteil des Standortes ist die Nähe zum vorhandenen Spielplatz. Als Nachteil ist die Lage 
im Eingangsbereich des Südparks vom St. -Josefs-Kirchplatz und zum ABI zu sehen. Die vorha n-
dene Engstelle in diesem Bereich, bevor sich die große Rasenfläche im Südpark  öffnet, würde 
weiter belastet. Die noch wenigen vorhandenen gärtnerisch gestalteten Flächen in diesem Bereich 
würden wie die Rückzugs- und Ruheflächen entfallen. Zudem muss die vorhandene Höhensituat i-
on angepasst werden. 
Der Standort wird von der Verwaltung nicht empfohlen. 
 
Unter Berücksichtigung der o.g. Bewertungskriterien empfiehlt die Verwaltung die Variante 6 als 
Ersatzstandort für den Spielplatz St. -Josefs-Kirchplatz zu entwickeln. Der Standort ist für die Nu t-
zer attraktiv und beeinträchtigt die Grundstrukturen des Südparks am wenigsten. 
Einen detaillierten Planungs - und Baubeschluss zur Verlagerung des Spielplatzes mit allen erfo r-
derlichen Festsetzungen auf Basis der Variante 6 wird das Amt für Grünflächen und  Umweltschutz 
der Bezirksvertretung Münster-Mitte voraussichtlich im 2. Quartal 2013 zur Beschlussfassung vo r-
legen. Die Verlagerung des Spielplatzes soll vor Übergabe des Grundstückes an einen Investor 
abgeschlossen sein. Die vorhandenen Spielgeräte auf dem Spielplatz St.-Josefs-Kirchplatz werden 
im Rahmen der Verlagerung an den neuen Standort versetzt. Daher ist eine Ideenbörse mit Ki n-
dern und Eltern zur Neugestaltung des Spielplatzes nicht erforderlich.

- 7 - 
V/0986/2012 
4.   Fazit: 
 
Sowohl für die u3 -Kinder als auch für die ü3 -Kinder können damit weitere bedarfsgerechte Plätze 
in Kindertageseinrichtungen in Münster -Mitte, die mit zur Rechtsanspruchssicherung beitragen, 
geschaffen werden. 
 
 
 
 
i.V.         i.V. 
 
 
gez.         gez. 
 
Dr. Andrea Hanke       Thomas Paal 
Beigeordnete        Beigeordneter 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Antrag der BV Mitte 0007/2012 
Raumprogramm  
Lageplan 
Plan K 44/4, Spielplatz St. -Josefs-Kirchplatz, Verlagerung des Spielplatzes aufgrund KiTa -Bau, 
Ersatzstandorte im Südpark, Varianten 1-7

Anlage 2 Raumprogramm

1601 Zeichen

Allgemeines Raumprogramm 
Entwurf für eine 3-Gruppen-Kita St.-Josefs-Kirchplatz 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG 
 
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
1x GIc = 20 Kinder im Alter von 2 – 6 
Jahren . 
1x GIIc: = 10 Kinder im Alter von 0 - 
3 Jahren 
1x GIIIc = 20 Kinder im Alter von 3 – 
6 Jahren 
    Alle u.a. qm-Angaben sind 
Mindestgrößen. 
Änderungen können sich 
entwurfsbedingt ergeben 
       
A1 Gruppenraum 3 45 135   
A2 Nebenraum 3 18 54   
A3 Wasch-/WC 3 12 36  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3   3   
A4 Garderobe 3    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 3 6 18   
A6 Schlafraum u3 1 20 20   
A7 Schlafraum u3 2 18 36   
A8 Mehrzweckraum 1 55 55 
ca. 4 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
 
   367   
 Allgemeinräume      
A10 Personalraum 1 15 15   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 15 15   
A12a 
 AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
A 14 Beratungsraum 1 15 15   
    74   
Kindertageseinrichtung gesamt  441 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
    
für diese Flächen sind noch 
ca. 89 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze) 
C1 Außen-/Spielfläche    
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
  
ca. 
900  
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand: 03.01.2013

Beratungsverlauf (5)

22.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

Zur Sitzung
30.01.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung
Vorberatung

Orte (4)

  • Hermannstraße
  • Südstraße
  • Kirchplatz
  • Dahlweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0986/2012
Typ
Vorlagen
Datum
09.01.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37