AN/0381/2026
Öffnung der Gudrunstraße in Köln-Rodenkirchen für Fahrräder entgegen der Einbahnstraßenregelung
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Antrag nach § 3 (FDP/KSG BV2)
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in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksrathaus Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Telefon (0221)-221-92316 oder (0221) 35 27 13 Telefax (0221)-221-92302 fdp-bv2@stadt-koeln.de FDP-KSG-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Herrn Oberbürgermeister Dr. Sabine Müller Torsten Burmester Industriestr. 161 Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: AN/0381/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.03.2026 Öffnung der Gudrunstraße in Köln-Rodenkirchen für Fahrräder entgegen der Einbahnstraßenregelung Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, die FDP/KSG-Fraktion bittet den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung zu setzen: Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Gudrunstraße in Köln - Rodenkirchen entgegen der dortigen Einbahnstraßenregelung mittels einer entsprechenden Beschilderung für den Radverkehr auch in di e entgegengesetzte Fahrtrichtung geöffnet werden kann. Begründung: Bei der Gudrunstraße in Köln -Rodenkirchen handelt es sich in Fahrtrichtung der Weißer Straße um eine Einbahnstraße. In Fahrtrichtung Nibelungenweg, Brunhildstraße und Ringstraße haben Radfahrer derzeitig über die Sürther Straße einen nicht unerheblichen Umweg zu fahren. Die Erlaubnis, dass Radfahrer mittels des Verkehrszeichens 1022 -10 auch in Gegenrichtung dieser Einbahnstraße fahren dürfen, würde di e Radmobilität fördern und an dieser Stelle die Flexibilität des Radverkehrs erhöhen. gez. Wolters gez. Ilg
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0381/2026
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
- Datum
- 03.03.2026
- Erstellt
- 03.03.2026 08:33