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1888/2017

Mahnmale bzw. Grabstätten der gefallenen sowjetischen Soldaten und Kriegsgefangenen auf den Kölner Friedhöfen; Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates (AN/0468/2017)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 24.07.2017

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 11.09.2017, TOP 3.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3956 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/670/31 
 
Vorlagen-Nummer  24.07.2017 
 1888/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 11.09.2017 
 
Mahnmale bzw. Grabstätten der gefallenen sowjetischen Soldaten und Kriegsgefangenen auf 
den Kölner Friedhöfen; Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates (AN/0468/2017) 
 
Im Rahmen der oben aufgeführten Anfrage bittet Herr Dr. (UA) Eugen Litvinov um Beantwortung der 
folgenden Fragen: 
 
1. Wie viele Mahnmäler beziehungsweise Grabstätten für die gefallenen sowjetischen Soldaten 
und Kriegsgefangenen gibt es in Köln? 
2. Auf welchen Friedhöfen sind diese Mahnmäler beziehungsweise Grabstätten eingerichtet? 
3. Wie viele gefallene sowjetische Soldaten und Kriegsgefangenen sind dort beigesetzt, und wie 
viele davon sind als unbekannt bestattet? 
4. Gibt es Namenslisten von beigesetzten sowjetischen Kriegsopfern mit den genauen Angaben 
der Orte, wo sich auf einem oder anderem Friedhof solche Mahnmäler / Grabstätten befin-
den? 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Insgesamt bestehen auf 44 Kölner Friedhöfen Gräber und zwei Beisetzungsstätten für 16.620 Todes-
opfer entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg 
und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz). 
Das „Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ (Gräberge-
setz) dient dazu, der „Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise zu gedenken und 
für zukünftige Generationen die Erinnerung daran wach zu halten, welche schrecklichen Folgen Krieg 
und Gewaltherrschaft haben“. Im Gräbergesetz ist unter anderem geregelt, welche im Inland liegen-
den Grabstätten als Kriegsgräber gelten und auf öffentliche Kosten gepflegt und dauerhaft erhalten 
werden sollen. Auf dem heutigen Kölner Stadtgebiet ist das städtische Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen für die Pflege der Kriegsgräber zuständig. Grundlage hierfür sind „Gräberlisten für öffent-
lich gepflegte Gräber“. 
 
Zu Frage 1 
 
Nach derzeitigem Kenntnis- und Forschungsstand sind in den oben aufgeführten Opferzahlen 1.209 
Zwangsarbeiter, Kriegsgefangenen und KZ-Häftlinge aus der ehemaligen Sowjetunion enthalten, die 
während des Zweiten Weltkrieges oder kurz danach in Köln zu Tode kamen. Unter weiteren 419 un-
bekannten Opfern stammte eine vermutlich hohe Anzahl ebenfalls aus der ehemaligen Sowjetunion. 
Die Angaben zu den Nationalitäten entstammen den zeitgenössischen Quellen und sind im Einzelfall 
vermutlich nicht identisch mit der tatsächlichen Nationalität. Deshalb wurden hier die als „russisch, 
ukrainisch, belorussisch, weißrussisch, sowjetisch oder slavisch“ bezeichneten Personen zusammen-
gefasst.

2 
 
 
Zu Frage 2 und 3 
 
Neben den Friedhöfen Westfriedhof, Friedhof Kalk, Friedhof Porz, Friedhof Urbach und dem Grem-
berger Wäldchen, auf denen sich größere Grabfelder der oben genannten Opfergruppen befinden, 
finden sich auf weiteren Friedhöfen einzelne Grabstellen oder kleinere Grabfelder.  
Die oben aufgeführten Gräber sind Gegenstand umfangreicher Forschungsarbeiten durch das NS-
Dokumentationszentrum der Stadt Köln. 
 
Zu Frage 4 
 
Seit dem 23.05.2017 stehen im Internetauftritt des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln um-
fangreiche Informationen über die Gräber der „Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ sowie zur Ge-
schichte und Entwicklung des Gräbergesetzes zur Verfügung. 
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über die dort hinterlegte Datenbank Informationen zu rund 
13.300 Männern, Frauen und Kindern, die als „Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ gelten und de-
ren Grabstätten auf Kölner Friedhöfen als Kriegsgräber dauerhaft von der öffentlichen Hand gepflegt 
werden, zu finden. Außerdem hat das NS-DOK weitere NS-Opfer auch ehemals sowjetischer Natio-
nalität recherchiert, deren Namen und Grablagen ebenfalls im Internet veröffentlicht wurden. 
 
 
 
gez. Höing

Beratungsverlauf (1)

11.09.2017 Integrationsrat
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1888/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
24.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27