2010/0032
Bestellung von 5 Leitenden Notärzten für den Rettungsdienstbereich Darmstadt und Darmstadt-Dieburg
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2010/0032
2382 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 28.01.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Feuerwehr Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0032 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Bestellung von 5 Leitenden Notärzten für den Rettungsdienstbereich Darmstadt und Darmstadt-Dieburg Vorlage vom: 20.01.2010 Beschlussvorschlag: Folgende Ärzte werden für den Rettungsdienstbereich Darmstadt und Darmstadt-Dieburg bestellt: Herr Dr. med. Matthias Koch, Heinrich-Delp-Str. 149, 64297 Darmstadt Herr Michael Hübscher, Goethestr. 25, 64390 Erzhausen Herr Sascha Baum, Ziegelbusch 3, 64354 Reinheim Herr Dr. med. Thomas Weißig, Langenbeckstr. 38, 55131 Mainz Herr Sven Schöne, Am Hainrich 9, 64823 Groß-Umstadt Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage Die gemeinsame Gruppe der Leitenden Notärzte für die Rettungsdienstbereiche Darmstadt und Darmstadt-Dieburg hat zum 01.11.2002 gemäß Beschluss des Magistrats vom 14.08.2002 (Beschlussnummer 0587) und Beschluss des Kreisausschusses ihren Dienst als Notärzte aufgenommen. Nach Abschluss der notwendigen Ausbildung, stehen die Herren Dr. med. Matthias Koch, Michael Hübscher, Sascha Baum, Dr. med. Thomas Weißig und Sven Schöne für diese Funktion zur Verfügung und sollen auf Bitte des Sprechers der Gruppe der Leitenden Notärzte, bestellt werden. Bei der Funktion als Leitender Notarzt handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für welche die in Frage kommende Person vom Rettungsdienstträger ihres jewe iligen Wohnortes bestellt wird. Die Kosten für die LNA-Gruppe werden über die Rettungsdienstgebühr gedeckt und zwischen der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg im Verhältnis der über die beiden Leitstellen abgewickelten Einsätze aufgeteilt. Die notwendigen Mittel sind in den Haushalt eingestellt. Darmstadt, 20.01.2010 Dezernent VI Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Heinrich-Delp-Straße 149
- Goethestraße 25
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0032
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.01.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00