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2010/0032

Bestellung von 5 Leitenden Notärzten für den Rettungsdienstbereich Darmstadt und Darmstadt-Dieburg

Magistratsvorlage 20.01.2010

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2010/0032

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2010/0032

2382 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
28.01.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Feuerwehr  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0032 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Bestellung von 5 Leitenden Notärzten für den Rettungsdienstbereich Darmstadt und 
Darmstadt-Dieburg 
 
Vorlage vom: 20.01.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
Folgende Ärzte werden für den Rettungsdienstbereich Darmstadt und Darmstadt-Dieburg bestellt: 
 
Herr Dr. med. Matthias Koch, Heinrich-Delp-Str. 149, 64297 Darmstadt 
Herr Michael Hübscher, Goethestr. 25, 64390 Erzhausen 
Herr Sascha Baum, Ziegelbusch 3, 64354 Reinheim 
Herr Dr. med. Thomas Weißig, Langenbeckstr. 38, 55131 Mainz 
Herr Sven Schöne, Am Hainrich 9, 64823 Groß-Umstadt 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründung zur Magistratsvorlage 
 
Die gemeinsame Gruppe der Leitenden Notärzte für die Rettungsdienstbereiche Darmstadt und 
Darmstadt-Dieburg hat zum 01.11.2002 gemäß Beschluss des Magistrats vom 14.08.2002 
(Beschlussnummer 0587) und Beschluss des Kreisausschusses ihren Dienst als Notärzte 
aufgenommen. 
 
Nach Abschluss der notwendigen Ausbildung, stehen die Herren Dr. med. Matthias Koch, Michael 
Hübscher, Sascha Baum, Dr. med. Thomas Weißig und Sven Schöne für diese Funktion zur 
Verfügung und sollen auf Bitte des Sprechers der Gruppe der Leitenden Notärzte, bestellt werden.  
 
Bei der Funktion als Leitender Notarzt handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für welche 
die in Frage kommende Person vom Rettungsdienstträger ihres jewe iligen Wohnortes bestellt wird. 
 
Die Kosten für die LNA-Gruppe werden über die Rettungsdienstgebühr gedeckt und zwischen der 
Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg im Verhältnis der über die beiden 
Leitstellen abgewickelten Einsätze aufgeteilt. Die notwendigen Mittel sind in den Haushalt 
eingestellt. 
 
 
Darmstadt, 20.01.2010 
Dezernent VI 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

TOP 55 beschließend

Orte (2)

  • Heinrich-Delp-Straße 149
  • Goethestraße 25

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0032
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.01.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00