0495/2019
Sicherung der Bahnübergänge der Rheinuferbahn
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/64/642/1 Vorlagen-Nummer 0495/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.02.2019 Sicherung der Bahnübergänge der Rheinuferbahn, Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 28.01.2019, TOP 7.2.2 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung - in Zusammenarbeit mit den Kölner Ver- kehrsbetrieben - die Fußgängerübergänge der zur Rheinuferbahn gehörenden Eisenbahntrasse und auf der Bundesstraße B9/B51, dem Gustav-Heinemann-Ufer, besser zu sichern. Insbesondere die Installation einer Schrankenanlage für Fußgänger und Radfahrer soll geprüft werden. Dazu sollen von der von der Verwaltung folgende Fragen von den Fraktionen der CDU und der SPD beantwortet werden: „1. Welche ergänzenden Sicherungsmaßnahmen wurden seit November 2016 zusätzlich eingerich- tet? 2. Wann ist die Prüfung bezüglich der Installation von Schrankenanlagen zum Schutz unaufmerksa- mer Bürger abgeschlossen bzw. zu welchem Prüfungsergebnis ist die Verwaltung gekommen?“ Antworten der Verwaltung: Nach dem tödlichen Verkehrsunfall vom 21.09.2016 fand am 05.10.2016 ein Ortstermin statt, an dem Vertreter der Stadt Köln, der Polizei, der KVB und der Bezirksregierung beteiligt waren. Der zu Fuß Gehende wird mittels Z-Führung über den Bahnbereich geleitet. Die Rot-Dunkel-Signalanlagen sind funktionsfähig und gut zu erkennen. Läuttafeln sind für beide Fahrtrichtungen vorhanden. Die Fahr- zeuge der KVB läuten bei der Fahrt in Richtung Ubierring und in Gegenrichtung und warnen so die zu Fuß Gehenden. Aus sicherheitstechnischer Sicht ist diese Anlage nicht zu beanstanden und ent- spricht den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die Verwaltung beschloss trotzdem zur zusätzlichen Erhöhung der Verkehrssicherheit, dass zu bei- den Seiten des Gleiskörpers Straßenbahnpiktogramme markiert werden, um so die Aufmerksamkeit der zu Fuß Gehenden weiter zu erhöhen. Im Herbst 2016 wurden neben den Markierungsarbeiten auch die Rot-Dunkel-Signale für die Fußgänger eingedreht, damit sie noch besser erkennbar sind. Für die Fußgänger, die vom Rhein kommend den Querungsbereich betreten wollen, ergänzte das Amt für Verkehrsmanagement ein zusätzliches Rot-Dunkel-Signal. Durch dieses Signal werden die zu Fuß Gehenden ein weiteres Mal zu Beginn der Z-Führung und vor dem unmittelbaren Betreten des Gleisbereiches, auf die aktuelle Verkehrsregelung hingewiesen. Diese Maßnahme wurde bereits im Mai 2017 umgesetzt. Die KVB sensibilisierte ihre Fahrerinnen und Fahrer auch noch einmal dahingehend, dass sie die Läuttafel beachten. Das bedeutet jedes Mal vor dem Überfahren des Überweges hat die Stadtbahn zu läuten. 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0495/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 19.02.2019
- Erstellt
- 11.02.2019 08:49