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0495/2019

Sicherung der Bahnübergänge der Rheinuferbahn

Beantwortung einer Anfrage (BV) 19.02.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 25.02.2019, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2789 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/64/642/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0495/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.02.2019 
 
Sicherung der Bahnübergänge der Rheinuferbahn, Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen am 28.01.2019, TOP 7.2.2 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung - in Zusammenarbeit mit den Kölner Ver-
kehrsbetrieben - die Fußgängerübergänge der zur Rheinuferbahn gehörenden Eisenbahntrasse und 
auf der Bundesstraße B9/B51, dem Gustav-Heinemann-Ufer, besser zu sichern. Insbesondere die 
Installation einer Schrankenanlage für Fußgänger und Radfahrer soll geprüft werden. 
Dazu sollen von der von der Verwaltung folgende Fragen von den Fraktionen der CDU und der SPD 
beantwortet werden: 
„1. Welche ergänzenden Sicherungsmaßnahmen wurden seit November 2016 zusätzlich eingerich-
tet?  
2. Wann ist die Prüfung bezüglich der Installation von Schrankenanlagen zum Schutz unaufmerksa-
mer Bürger abgeschlossen bzw. zu welchem Prüfungsergebnis ist die Verwaltung gekommen?“ 
 
Antworten der Verwaltung: 
 
Nach dem tödlichen Verkehrsunfall vom 21.09.2016 fand am 05.10.2016 ein Ortstermin statt, an dem 
Vertreter der Stadt Köln, der Polizei, der KVB und der Bezirksregierung beteiligt waren. Der zu Fuß 
Gehende wird mittels Z-Führung über den Bahnbereich geleitet. Die Rot-Dunkel-Signalanlagen sind 
funktionsfähig und gut zu erkennen. Läuttafeln sind für beide Fahrtrichtungen vorhanden. Die Fahr-
zeuge der KVB läuten bei der Fahrt in Richtung Ubierring und in Gegenrichtung und warnen so die zu 
Fuß Gehenden. Aus sicherheitstechnischer Sicht ist diese Anlage nicht zu beanstanden und ent-
spricht den allgemein anerkannten Regeln der Technik. 
 
Die Verwaltung beschloss trotzdem zur zusätzlichen Erhöhung der Verkehrssicherheit, dass zu bei-
den Seiten des Gleiskörpers Straßenbahnpiktogramme markiert werden, um so die Aufmerksamkeit 
der zu Fuß Gehenden weiter zu erhöhen. Im Herbst 2016 wurden neben den Markierungsarbeiten  
auch die Rot-Dunkel-Signale für die Fußgänger eingedreht, damit sie noch besser erkennbar sind. 
Für die Fußgänger, die vom Rhein kommend den Querungsbereich betreten wollen, ergänzte das 
Amt für Verkehrsmanagement ein zusätzliches Rot-Dunkel-Signal. Durch dieses Signal werden die zu 
Fuß Gehenden ein weiteres Mal zu Beginn der Z-Führung und vor dem unmittelbaren Betreten des 
Gleisbereiches, auf die aktuelle Verkehrsregelung hingewiesen. Diese Maßnahme wurde bereits im 
Mai 2017 umgesetzt.  
 
Die KVB sensibilisierte ihre Fahrerinnen und Fahrer auch noch einmal dahingehend, dass sie die 
Läuttafel beachten. Das bedeutet jedes Mal vor dem Überfahren des Überweges hat die Stadtbahn 
zu läuten.

2

Beratungsverlauf (1)

25.02.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0495/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
19.02.2019
Erstellt
11.02.2019 08:49