V/0626/2021
Antoniuskirchplatz - PKW-Wende
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Anlage A
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Anlage A zur V/0626/2021 Kurzüberblick Bauliche Unterbindung der Einfahrt in und Ausfahrt aus der Straße Antoniuskirchplatz in/aus Fahrtrichtung Weseler Straße. Durch die Sperrung der betreffenden Straße auf Höhe des Hauses Weseler Straße 35 (Nordseite zum Antoniuskirchplatz) wird die Durchfahrt für Kfz unterbunden. Müllabfuhr, Rettungswagen etc. können bei Bedarf einfahren. Das Einfahrverbot in die Straße Antoniuskirchplatz aus der Hermannstraße wird aufgehoben. Die Einbahnstraßenregelung für den Abschnitt zwischen der Straße Hermannstraße und dem durch VZ 267 (Verbot der Einfahrt) gekennzeichneten Bereich in der Straße Antoniuskirchplatz entfällt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt die Verkehrssicherheit und den Komfort vordringlich für Radfahrende und zu Fuß Gehende nachhaltig zu verbessern und Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterzuentwickeln. Das Teilziel lautet: Förderung der Verkehrssicherheit. Zielerreichung: Senkung der Verkehrsunfallzahlen an auffälligen Knotenpunkten. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2021 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von ca. 140.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Diese Vorlage beruht auf dem Beschluss der Unfallkommission vom 30.01.2020. Beschlüsse der Unfallkommission mit Vertretern der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und dem Baulastträger sind für die Stadt Münster bindend. Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
AVM_V_0626_2021_Antoniuskirchplatz_PKW_Wende_Anlage
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Anlage zur Vorlage V/0626/2021: Antoniuskirchplatz – PKW-Wende - Baubeschluss der Unfallkommission: Beseitigung der Unfallhäufungsstelle 10/2019 – Weseler Straße / Einmündung Antoniuskirchplatz –
Berichtsvorlage
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Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. V/0626/2021 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Antoniuskirchplatz - PKW-Wende Beseitigung der Unfallhäufungsstelle 10/2019 - Weseler Straße / Einmündung Antoniuskirchplatz - Beratungsfolge 14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 15.09.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht Bericht: Mit Beschluss der Unfallkommission vom 30.01.2020 sollte zur Reduzierung der Abbiegegeschwin- digkeit der Kraftfahrenden und zum Schutz der Radfahrenden eine Aufpflasterung baulich hergestellt werden. Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat in der Sitzung der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen vom 19.03.2021 dargestellt, dass diese nur mit äußerst hohem Aufwand realisiert werden kann. Als Alternative wurde ein Einfahr - und Ausfahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Herstellung einer PKW - Wende dargestellt. Die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen, der auch Teilnehmer der Unfallkommission angehören, hat dieser Planung zugestimmt. Die beiliegende Planung zur Entschärfung der Unfallhäufungsstelle Weseler Straße / Antoniuskirch- platz, eine PKW-Wende in der Straße Antoniuskirchplatz zu bauen (Anlage 1), wird zur Kenntnis ge- nommen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 140.000 € ent- stehen. Einnahmen werden nicht erwartet. Der Anlass für die Planung ist die Untersuchung der Unfallhäufungsstelle 10/2019 – Weseler Straße / Einmündung Antoniuskirchplatz. Auffällig an dieser Stelle ist die Verkehrsunfalllage der Rechtsabbiegenden in die Straße Antoniuskir- chplatz, wobei jeweils Radfahrende durch abbiegende KFZ von der Weseler Straße in die Straße Antoniuskirchplatz verletzt worden sind. Diese Unfälle ereignen sich trotz der vorhandenen Rotmar- kierung der Furt. Beobachtungen vor Ort haben ergeben, dass Radfahrende an dieser Unfallstelle aufgrund der gegebenen Gefällesituation sehr schnell fahren. Die Unfallkommission hat zur Entschär- fung dieser Situation folgende Maßnahme erörtert: 1. Bauliche Herstellung einer Aufpflasterung zur Reduzierung der Abbiegegeschwindigkeit der KFZ 2. Drehung der Einbahnstraßenrichtung der Straße Antoniuskirchplatz Amt für Mobilität und Tiefbau 16.08.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. zu 1. Bei der genauen Prüfung der Örtlichkeit hat sich herausgestellt, dass sich im Bereich der Ein- mündung ein Sonderbauwerk der Entwässerung befindet. Eine Aufpflasterung lässt sich deshalb nur unter sehr hohem Kosten- und Zeitaufwand realisieren. Zu 2. Die Umkehr der Einbahnstraßenrichtung der Straße Antoniuskirchplatz als Alternative wurde kritisch gesehen, da sich die Einmündung unmittelbar am Knotenpunkt Weseler Straße / Moltkestraße befindet. Bereits zwei PKW oder ein LKW, Lastzug oder Bus verhindern die Einfahrt in die Weseler Straße während der Rotphase an der Ampelanlage. In diesem Zusammenhang und aufgrund einge- schränkter Sichtverhältnisse ist es zudem wahrscheinlich, dass Kfz-Fahrende, die aus der Straße Antoniuskirchplatz in die Straße Weseler Straße einfahren wollen (nur rechts-raus möglich), den Gehweg als Aufstellfläche nutzen werden. Aus diesem Grund hat die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen die Umsetzung einer alternativen Lösung vorgeschlagen, die die Unfalllage noch deutlich wirksamer entschärft. Diese soll nun realisiert wer- den. Lösung: 1. Verkehrsrechtliche Unterbindung der Einfahrt in und Ausfahrt aus der Straße Antoniuskirchplatz in/aus Fahrtrichtung Weseler Straße (Radfahrer frei). 2. Durch die Sperrung der betreffenden Straße auf Höhe des Hauses Weseler Straße 35 (Nord- seite zum Antoniuskirchplatz) wird die Durchfahrt für Kfz unterbunden. Müllabfuhr, Rettungs- wagen etc. können bei Bedarf einfahren. Das Einfahrverbot in die Straße Antoniuskirchplatz aus der Hermannstraße wird aufgehoben. Die Einbahnstraßenregelung für den Abschnitt zwischen der Hermannstraße und dem durch VZ 267 (Verbot der Einfahrt) gekennzeichneten Bereich in der Straße Antoniuskirchplatz entfällt. In dem Zusammenhang mit dem Bau einer PKW-Wende werden die Gehwege bis Haus Nr. 8 saniert, die Stadtwerke verlegen in diesem Bereich neue Leitungen, einzelne Anschlussleitungen an die Ka- nalisation werden ebenfalls saniert. In Höhe Haus Nr. 6 unterbinden zukünftig 10 Fahrradanlehnbügel das aufgesattelte Parken von KFZ und sorgen für geordnetes Fahrradparken und freie Gehwege für zu Fuß gehende Menschen. Auf der Nordseite werden die vorhandenen Sperrpfosten entfernt. Zur besseren Befahrbarkeit für Radfahrende und zur komfortablen Querung für mobilitätseinge- schränkte Menschen wird die Fahrbahn in Asphaltbauweise wiederhergestellt. Beschlüsse der Unfallkommission mit Vertretern der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und dem Baulastträger sind bindend. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobili- tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. Mit der Umsetzung wird im 4. Quartal 2021 gerechnet. I.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan
Lageplan_Änderung
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I 10III IV V 8I 2235IV 33 III16 IV III I 20 St. Antonius-KircheIII IVIII 6 IV -I18 1114 4VI 437 I IIIII IV 10 VI Weseler Straße GottfriedstraßeAntoniuskirchplatz Gas WG W WW GStufe RampeTreppeStufenStufen Informationstafeln GehölzGehölz GehölzKellerfensterStufeKellerfenster Stufen3 Stufen Gehölz 60.12 59.6759.5659.6559.8959.6659.5659.5559.6659.7259.7159.7059.7059.6959.6959.6959.5759.4859.8659.9860.30 60.3160.2260.1860.3060.3360.3260.2360.2360.0060.0660.0459.9759.9259.9359.9759.9459.9360.0660.1560.1560.2460.2660.3260.3560.3360.3360.2660.2560.1760.1660.0859.9559.9859.9860.0760.0760.1660.1760.2460.3060.3060.2960.2460.2360.1760.1760.1060.0960.0060.0260.0660.0860.1360.1860.1660.1160.1960.2460.2560.3260.3160.3060.3260.2260.2360.2760.2760.2859.8459.8059.8459.7559.7560.2260.3560.2060.0359.8859.7259.8360.0060.1960.3060.2260.1660.2660.1860.1460.0860.0759.9160.0059.9661.0560.9860.9660.9160.8460.7460.4460.2860.0960.0260.2960.4060.6560.8260.9360.9861.0361.1161.1361.1261.1461.1361.1361.1461.1061.1061.0761.0761.0861.0961.1061.1061.1061.0861.0761.0760.6560.3660.3460.3460.3460.3260.3360.3260.3459.5159.9459.9659.5059.1259.3759.4159.2859.1959.2659.2859.2859.1659.1559.2659.1959.0659.0959.1059.2059.1159.2059.1259.2259.1459.4359.4059.4559.4859.5359.4959.4459.4259.3759.3759.3159.2859.3459.3059.4059.3259.4359.3459.4359.3559.3759.3359.3359.3159.3759.2959.2759.3659.2659.3559.3359.22 59.4759.4559.4759.4759.4859.5459.5359.5559.5459.6659.6459.6059.5659.6159.6159.6159.6359.7060.1159.9259.7859.9359.6659.6259.58 59.8259.6459.7559.7059.6059.4959.3659.3159.3959.4359.4759.5459.5659.5759.5359.4959.5059.5259.5059.4659.3859.3259.2459.2659.2159.2559.2359.2859.2659.3059.2859.3159.3159.3959.3459.3359.3759.3659.3959.3659.4859.3759.4859.4159.4759.4159.4159.4159.4059.3859.4059.3859.3859.3759.4659.3659.4759.5159.4159.5259.4259.5559.4559.5659.4459.5859.4859.5859.5059.6259.5359.6259.5259.5459.6459.5459.6259.8259.7259.6959.7859.6359.7059.5559.5459.6259.5359.5659.5259.5259.4959.4759.4959.4759.4559.5259.4159.5859.4959.6759.5659.6059.5959.6259.6059.6559.6259.7359.6359.7559.6759.6459.7259.6859.5859.7559.6959.7659.8059.8459.8760.0160.0260.0059.90 59.5259.5559.5459.6959.7359.9759.9059.8859.7659.7059.5759.5659.6759.5859.5859.5659.5359.5359.5259.5059.4859.4659.4859.3959.4859.3659.5159.3859.5759.4459.6059.5259.6459.5559.6859.6859.8359.6959.6959.6859.6859.8359.8659.8459.9460.0060.03 STø= 0.30 mKø= 8.00 mSTø= 0.40 mKø= 6.00 mSTø= 0.35 mKø= 6.00 mPlataneSTø= 1.50 mKø= 28.00 m274.1-50 206 306241-30205 605-14605-14 314-101052-33439282205Straßennamez.Zt 455-202901053-30 33333 31 11 2b 2b2b2b 121212 12121210b10b888 8 16162d2d1818182d 3 2 2222 2 2 55 55 PSARampePoller605-14605-14 xxxxxxxxxxxx5.0%4.2%3.0%2.0%2.5%1.5%1.5%5.2%3.5%S=44.000H=59.655m0+033.0000+040.0000+050.00059.522.0%2.0%2.0% AAx59,5659,5759,6059,6259,5959,5859,5659,6259,6559,5859,5559,5359,6659,5959,6659,6159,60Anschluss anvorh. AusbauAnschluss anvorh. AusbauR22WHAnschluss anvorh. Ausbau116144H4,002,502,503,552,38H410 FahrradanlehnbügelFarbe Eisenglimmergrau (DB 703)1,25 H = 0.000 mkm = 0+028.000h TS = 59.568H = 0.000 m+0.380 %2.777 mkm = 0+030.777h TS = 59.579H = 0.000 mkm = 0+032.777h TS = 59.616H = 0.000 m+0.348 %11.223 mkm = 0+044.000h TS = 59.655H = 0.000 mkm = 0+057.400h TS = 59.648R=ìR=40.000R=ì0+012.1700+020.5740+070.0001 16vorh. Abläufe angleichen41 x41 x-0.052 %13.400 mvorh. Ablaufangleichenvorh. Stufenanlage3 Stufen erhaltenvorh. Rampe ZuwegungSt. Antonius-Kirchplatzerhalten+1.873 %2.000 m2R=ìR=40.0002 HinweisSämtliche Natursteinarbeiten (Bordsteine und Pflaster)mit vorh. Material ausführen oder entsprechend ergänzen.Zusätzliches Natursteinpflaster ist vom Bauhof abzuholen. 16a1 x 1 x 1 x 1 x4 NH161,954,33Winkelkante zur Darstellungdes GrenzverlaufsW+3+10+10+10+10+10+10+10+10vorh. Schachtangleichen vorh. Schachtangleichen+3 Für die vorh. Lichtschächte im öffentlichen Gehweg liegtkeine Gestattung vor. Dem Hauseigentümer wird im Rahmender Information der Anlieger zur Maßnahme mitgeteilt,dass eine Gestattung abgeschlossen werden muss. In Abstimmung mit dem Flächeneigentümerggf. Anlehnbügel vorsehen.vorh. Ablaufangleichen0+000.0001 xAnschluss anvorh. Ausbau Moltkestraße 905891 363 853916917 473499890915 791 852546682 914371 692 R=3,0R=4,0im Bereich der RampeWinkelkante auf ±0R=ìR1 x 41 x BBR+3H bearbeitetgezeichnetgeprüftNameProjekt Nr.:Anlage Nr.:DatumNameNr.12345Art der ÄnderungPlan Nr.:Blatt Nr.:Str. Schlüssel: i. A.Datum DatumNamebearbeitetgezeichnetgeprüft : genehmigt:Münster, den 26.07.2021 eberhardt - die ingenieure gbrbahnhofstraße 149545 tecklenburgkommunikation:tel: 05482 - 9899-100fax: 05482 - 9899-101info@die-ing.de EntwurfsverfasserTecklenburg, 2021-07-21 P:\01_ST\01210022\30_Zeichnungen\INFRAVISION\A05_lp_01.dwg(Vestra1) Pr.-Nr.:01210022 MaßstabLageplan 1 : 250Details 1 (1)11126Antoniuskirchplatz- 2021/07fw2021/07rmrdie ingenieure® eberhardtgez. WoltersLageplan Zur Planung gehören folgende Pläne:Reg. Nr. 11126Plan 1Blatt 1LageplanReg. Nr. 11127Plan 1Blatt 1LeitungsplanReg. Nr. 11128Plan 1Blatt 1AusbauquerschnitteReg. Nr. 11129Plan 1Blatt 1QuerprofileReg. Nr. 11130Plan 1Blatt 1HöhenplanReg. Nr. 11131Plan 1Blatt 1Beschilderungsplan Stadtteil:MitteBezirk:MitteUnfallhäufigkeitsstelleWeseler Straße / Antoniuskirchplatz Thomas Eberhardt Betonplatten 24/24/8 cm2HLegendegeplant 16aWinkelkantensteinW 1AsphaltbetonBetonstein, rot, 20/10 cmBaumRinnenablaufSeitenablaufSchieberkappe WasserSchaltkasten oberirdisch, unterirdischUnterflurhydrantSchachtdeckelLeuchteVerkehrszeichenLichtsignalanlageAbsperrpfostenAbsperrpfosten entfälltZugang / ZufahrtMauerMauer entfällt vorhandene 8 55.76xxxLeuchteBaum zu fällenHöhe, geplant59,61Ablauf entfälltXXHöhe, vorhanden Waschbetonplatten18Betonstein, anth., 20/10 cm6Betonplatten, grau, 24/24 cm2Betonplatten, grau, 30/30 cm2bBetonplatten, grau, 50/50 cm2dBetonstein, grau, andere Formate5Natursteinpflaster Großpflaster16Betonstein, weiß, 20/10 cm10bRoteinfärbung Radweg40Grünfläche1216Rvorh. Natursteinpflaster Großpflaster 15-18 cmaufnehmen und wieder verlegenHochbordRundbord r = 2 cm, +3,0 cmWWinkelkantenstein zur Darstellungdes Grenzverlaufsvorh. Natursteinpflaster Basalt anth.aufnehmen und wieder verlegenHöhe Bordsteinansicht in cm+10 Asphaltbeton1Betonstein16/16/14 cm4NHochbord, vorh. Natursteinbord aufnehmenund wieder versetzen Amt für Mobilität und Tiefbau5756875 5756900 5756925405150405175405200405225405250405275 405225405200405250405150405175 5756875 5756850 575690024.08.2021fwMaterialänderung Fahrbahn Vissinggez. Rüller26.07.2021
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Weseler Straße 35
- Moltkestraße
- Hermannstraße
- Antoniuskirchplatz
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Details
- Aktenzeichen
- V/0626/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.08.2021
- Erstellt
- 16.08.2021 08:43