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SEBD/040/2025

Ludwigshafener Straße (I-2020324001) - Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss -

A+F Beschluss 08.10.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8, Sitzung am 29.01.2026, TOP 3

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A+F Beschluss

6229 Zeichen

SEBD/040/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
zur Herbeiführung eines Ausführungs- und 
Finanzierungsbeschlusses 
Betrifft: 
Ludwigshafener Straße (I-2020324001) 
Fachbereich: 
67 - Stadtentwässerungsbetrieb  
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtkämmerin Dorothée Schneider   
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bauausschuss 25.11.2025 Entscheidung 
Bezirksvertretung 8 27.11.2025 Kenntnisnahme 
 
Beschlussdarstellung: 
Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes 
 
„Ludwigshafener Straße“ (I-2020324001) 
 
mit Gesamtkosten in Höhe von 2.916.886 Euro (brutto) und einer Gesamtlänge von 
353 Metern. 
 
 
 
Sachdarstellung: 
Die Kanalbaumaßnahme Ludwigshafener Straße befindet sich im Düsseldorfer 
Stadtteil Eller. Der vorhandene Mischwasserkanal (MW -Kanal) muss aufgrund einer 
hydraulischen Überlastung erneuert und vergrößert werden. Die Baumaßnahme 
beginnt an der Karl -Geusen-Straße, geht entlang der Ludwigshafener Straße und 
beinhaltet auch einen Teil der Schöndorffstraße. Die von der Kanalbaumaßnahme 
betroffenen Straßen sind Anwohnerstraßen mit mehreren, am Ende der 
Schöndorffstraße liegenden Gewerbebetrieben. Dort befindet sich u nter anderem ein 
Umzugsunternehmen, welches regelmäßig größere Transporte durchführen muss. 
Die Bebauung besteht hauptsächlich aus Mehrfamilienhäusern. Die einzige Zufahrt zu 
dem Wohngebiet und den dahinterliegenden Gewerbebetrieben führt von der Karl -
Geusen-Straße über die Ludwigshafener Straße.  
 
Die vorhandene MW-Kanalisation der Dimensionen (DN) 350 mm – 500 mm befindet 
sich in der Mitte des öffentlichen Straßenraums.

Seite 2 
 
 
Darstellung der Maßnahme 
 
Im Zuge der Kanalbaumaßnahme Ludwigshafener Straße wird di e vorhandene MW -
Kanalisation auf einer Länge von rund 353 Metern (m) in offener Bauweise durch 
Kanäle DN 600 – Ei-Profil 800/1200 mm ersetzt. Die vorhandenen Hausanschlüsse 
werden innerhalb der Kanalgräben aufgenommen und an den neuen Kanal 
angeschlossen. 
 
Die Baumaßnahme wird an der Einmündung der Ludwigshafener Straße in die Karl -
Geusen-Straße beginnen und entlang der Ludwigshafener Straße bis zur Straße 
Klein-Eller als Wanderbaustelle voranschreiten. Außerdem wird in einem weiteren 
Bauabschnitt ein Teil der Kanalisation in der Schöndorffstraße erneuert. 
 
Für die Durchführung der Kanalbaumaßnahme ist gemäß geltender Regelwerke die 
Vollsperrung der Ludwigshafener Straße für den KFZ -Verkehr notwendig. Das 
bedeutet, mit Beginn der Bauarbeiten an der Einmündun g Ludwigshafener 
Straße/Karl-Geusen-Straße ist von dort keine Zufahrt mehr möglich. Das mit dem 
Amt für Verkehrsmanagement, der Feuerwehr, der Polizei sowie der Awista 
abgestimmte Verkehrskonzept sieht jedoch zwei alternative Zufahrten in das Gebiet 
vor. E ine Zufahrt wird von Norden über die Karl -Geusen-Straße direkt in die 
Schöndorffstraße führen. Die zweite Zufahrt wird an der Ecke Ludwigshafener 
Straße/Klein-Eller realisiert. Diese alternativen Zufahrten werden vor Baubeginn 
hergestellt und mit Baubeginn  für den Individualverkehr, Anlieferverkehr und 
Feuerwehr sowie Rettungsdienst geöffnet, so dass die Zufahrt zu den Gebäuden und 
Gewerbebetrieben jederzeit möglich ist. Auch die Leerung der Mülltonnen durch die 
Awista ist damit abgedeckt. 
 
Für die Herstellung der alternativen Zufahrten ist die Fällung bzw. die Auspflanzung 
von Bäumen und Sträuchern notwendig. Die notwendigen Maßnahmen sind bereits 
mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt abgestimmt. Ersatzpflanzungen an einem 
anderen Ort sind nicht notwendi g, die Bereiche werden nach Rückbau der 
alternativen Zufahrten wieder in den Ursprungszustand versetzt und nachgepflanzt. 
 
Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Klimabilanz. 
 
Gesamtkosten 
 
 konsumtiv (EUR) investiv (EUR) 
netto brutto netto brutto 
Herrichten und Erschließen    57.196 
Bauwerk - Baukonstruktion    2.525.356 
Außenanlagen    271.760 
Baunebenkosten    62.574 
Summe Gesamtkosten    2.916.886

Seite 3 
Finanzierung 
 
Im Rahmen der aktuellen Kostenberechnung wurden Gesamtkosten in Höhe von 
2.916.886 Euro ermittelt. 
 
Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan 2025 und der Wirtschaftsplanung 2024 - 2028 
mit Gesamtkosten in Höhe von 2.560.000 Euro enthalten. Die zur Finanzierung der 
Gesamtkosten fehlenden Mittel werden durch Mittelumschichtungen berei tgestellt. 
Damit ist die Maßnahme in Höhe von 2.916.886 Euro ausfinanziert. 
 
Nach dem Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen 
im Land Nordrhein -Westfalen (Kommunalabgaben -Änderungsgesetz Nordrhein -
Westfalen - KAG-ÄG NRW) trat mit Wirkung zum 01.01.2024 ein Erhebungsverbot  
von Straßenausbaubeiträgen in Kraft.  
Diejenigen Beträge, welche die Gemeinden infolge des o. a. Erhebungsverbots nach 
§ 8 Absatz 1 Satz 3 KAG für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben können, 
werden ihnen  aber durch das Land Nordrhein -Westfalen erstattet (§ 8a, Absatz 1 
KAG). 
Die Berechnung der den Gemeinden maßnahmenbezogen zustehenden 
Erstattungsansprüchen erfolgt auf Grundlage der Verordnung zur Erstattung von 
Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen 
(Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung) vom 27.06.2024 nach Abschluss der 
Arbeiten und anhand der tatsächlichen Baukosten. 
Basierend auf der vorliegenden Kostenberechnung von insgesamt rund 2.916.886 
Euro beträgt der Erstattungsanspruch für die Maßnahme Ludwigshafener Straße 
voraussichtlich circa 418.502 Euro.  
Dabei handelt es sich um den auf die Straßenentwässerung entfallenden Kostenanteil 
unter Berücksichtigung der lt. der o.a. Straßenausbaubeitrag -Erstattungsverordnung 
NW maßgeblichen Erstattungsanteile. 
 
Terminplan 
 
Baubeginn Voraussichtlich April 2026 
Bauzeit ca. 18 Monate 
Fertigstellung ca. Oktober 2027 
 
Erfüllung der Voraussetzungen des § 13 KomHVO: 
 
BIC-Empfehlung Amt für kommunale 
Prüfung geprüft 
Kämmerei geprüft Zustimmung der 
Kämmerin 
 
 
  
am: am: 15.10.2025 am: am: 
 
Die Prüfung des Amtes für kommunale Prüfung führte zu folgendem Ergebnis: 
Die Unterlagen entsprechen den Anforderungen des § 13 (2) KomHVO. Es besteht 
ein Kostenrisiko. 
 
 
 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

Übersichtsplan

87 Zeichen

SEBD/040/2025 
Anlage 1 
 
 
Ludwigshafener Straße (I-2020324001) 
 
 
 
Übersichtsplan

Beratungsverlauf (2)

25.11.2025 Bauausschuss
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2026 Bezirksvertretung 8
TOP 3 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
SEBD/040/2025
Typ
A+F Beschluss
Datum
08.10.2025
Erstellt
08.10.2025 09:47