SEBD/040/2025
Ludwigshafener Straße (I-2020324001) - Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss -
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SEBD/040/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses Betrifft: Ludwigshafener Straße (I-2020324001) Fachbereich: 67 - Stadtentwässerungsbetrieb Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bauausschuss 25.11.2025 Entscheidung Bezirksvertretung 8 27.11.2025 Kenntnisnahme Beschlussdarstellung: Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Ludwigshafener Straße“ (I-2020324001) mit Gesamtkosten in Höhe von 2.916.886 Euro (brutto) und einer Gesamtlänge von 353 Metern. Sachdarstellung: Die Kanalbaumaßnahme Ludwigshafener Straße befindet sich im Düsseldorfer Stadtteil Eller. Der vorhandene Mischwasserkanal (MW -Kanal) muss aufgrund einer hydraulischen Überlastung erneuert und vergrößert werden. Die Baumaßnahme beginnt an der Karl -Geusen-Straße, geht entlang der Ludwigshafener Straße und beinhaltet auch einen Teil der Schöndorffstraße. Die von der Kanalbaumaßnahme betroffenen Straßen sind Anwohnerstraßen mit mehreren, am Ende der Schöndorffstraße liegenden Gewerbebetrieben. Dort befindet sich u nter anderem ein Umzugsunternehmen, welches regelmäßig größere Transporte durchführen muss. Die Bebauung besteht hauptsächlich aus Mehrfamilienhäusern. Die einzige Zufahrt zu dem Wohngebiet und den dahinterliegenden Gewerbebetrieben führt von der Karl - Geusen-Straße über die Ludwigshafener Straße. Die vorhandene MW-Kanalisation der Dimensionen (DN) 350 mm – 500 mm befindet sich in der Mitte des öffentlichen Straßenraums. Seite 2 Darstellung der Maßnahme Im Zuge der Kanalbaumaßnahme Ludwigshafener Straße wird di e vorhandene MW - Kanalisation auf einer Länge von rund 353 Metern (m) in offener Bauweise durch Kanäle DN 600 – Ei-Profil 800/1200 mm ersetzt. Die vorhandenen Hausanschlüsse werden innerhalb der Kanalgräben aufgenommen und an den neuen Kanal angeschlossen. Die Baumaßnahme wird an der Einmündung der Ludwigshafener Straße in die Karl - Geusen-Straße beginnen und entlang der Ludwigshafener Straße bis zur Straße Klein-Eller als Wanderbaustelle voranschreiten. Außerdem wird in einem weiteren Bauabschnitt ein Teil der Kanalisation in der Schöndorffstraße erneuert. Für die Durchführung der Kanalbaumaßnahme ist gemäß geltender Regelwerke die Vollsperrung der Ludwigshafener Straße für den KFZ -Verkehr notwendig. Das bedeutet, mit Beginn der Bauarbeiten an der Einmündun g Ludwigshafener Straße/Karl-Geusen-Straße ist von dort keine Zufahrt mehr möglich. Das mit dem Amt für Verkehrsmanagement, der Feuerwehr, der Polizei sowie der Awista abgestimmte Verkehrskonzept sieht jedoch zwei alternative Zufahrten in das Gebiet vor. E ine Zufahrt wird von Norden über die Karl -Geusen-Straße direkt in die Schöndorffstraße führen. Die zweite Zufahrt wird an der Ecke Ludwigshafener Straße/Klein-Eller realisiert. Diese alternativen Zufahrten werden vor Baubeginn hergestellt und mit Baubeginn für den Individualverkehr, Anlieferverkehr und Feuerwehr sowie Rettungsdienst geöffnet, so dass die Zufahrt zu den Gebäuden und Gewerbebetrieben jederzeit möglich ist. Auch die Leerung der Mülltonnen durch die Awista ist damit abgedeckt. Für die Herstellung der alternativen Zufahrten ist die Fällung bzw. die Auspflanzung von Bäumen und Sträuchern notwendig. Die notwendigen Maßnahmen sind bereits mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt abgestimmt. Ersatzpflanzungen an einem anderen Ort sind nicht notwendi g, die Bereiche werden nach Rückbau der alternativen Zufahrten wieder in den Ursprungszustand versetzt und nachgepflanzt. Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Klimabilanz. Gesamtkosten konsumtiv (EUR) investiv (EUR) netto brutto netto brutto Herrichten und Erschließen 57.196 Bauwerk - Baukonstruktion 2.525.356 Außenanlagen 271.760 Baunebenkosten 62.574 Summe Gesamtkosten 2.916.886 Seite 3 Finanzierung Im Rahmen der aktuellen Kostenberechnung wurden Gesamtkosten in Höhe von 2.916.886 Euro ermittelt. Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan 2025 und der Wirtschaftsplanung 2024 - 2028 mit Gesamtkosten in Höhe von 2.560.000 Euro enthalten. Die zur Finanzierung der Gesamtkosten fehlenden Mittel werden durch Mittelumschichtungen berei tgestellt. Damit ist die Maßnahme in Höhe von 2.916.886 Euro ausfinanziert. Nach dem Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein -Westfalen (Kommunalabgaben -Änderungsgesetz Nordrhein - Westfalen - KAG-ÄG NRW) trat mit Wirkung zum 01.01.2024 ein Erhebungsverbot von Straßenausbaubeiträgen in Kraft. Diejenigen Beträge, welche die Gemeinden infolge des o. a. Erhebungsverbots nach § 8 Absatz 1 Satz 3 KAG für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben können, werden ihnen aber durch das Land Nordrhein -Westfalen erstattet (§ 8a, Absatz 1 KAG). Die Berechnung der den Gemeinden maßnahmenbezogen zustehenden Erstattungsansprüchen erfolgt auf Grundlage der Verordnung zur Erstattung von Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung) vom 27.06.2024 nach Abschluss der Arbeiten und anhand der tatsächlichen Baukosten. Basierend auf der vorliegenden Kostenberechnung von insgesamt rund 2.916.886 Euro beträgt der Erstattungsanspruch für die Maßnahme Ludwigshafener Straße voraussichtlich circa 418.502 Euro. Dabei handelt es sich um den auf die Straßenentwässerung entfallenden Kostenanteil unter Berücksichtigung der lt. der o.a. Straßenausbaubeitrag -Erstattungsverordnung NW maßgeblichen Erstattungsanteile. Terminplan Baubeginn Voraussichtlich April 2026 Bauzeit ca. 18 Monate Fertigstellung ca. Oktober 2027 Erfüllung der Voraussetzungen des § 13 KomHVO: BIC-Empfehlung Amt für kommunale Prüfung geprüft Kämmerei geprüft Zustimmung der Kämmerin am: am: 15.10.2025 am: am: Die Prüfung des Amtes für kommunale Prüfung führte zu folgendem Ergebnis: Die Unterlagen entsprechen den Anforderungen des § 13 (2) KomHVO. Es besteht ein Kostenrisiko. Anlagen: Übersichtsplan
Übersichtsplan
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SEBD/040/2025 Anlage 1 Ludwigshafener Straße (I-2020324001) Übersichtsplan
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- SEBD/040/2025
- Typ
- A+F Beschluss
- Datum
- 08.10.2025
- Erstellt
- 08.10.2025 09:47