1257/2021
Anfrage bezüglich der kommunalen Zuweisung von LSBT*I*Q Geflüchteten aus der ZUE nach Köln in die LSBT*I*Q Geflüchteten Unterkunft
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2617 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 09.04.2021 1257/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 21.04.2021 Ausschuss Soziales und Senioren 27.05.2021 Integrationsrat 01.06.2021 Anfrage bezüglich der kommunalen Zuweisung von LSBT*I*Q Geflüchteten aus der ZUE nach Köln in die LSBT*I*Q Geflüchteten Unterkunft Die „Rainbow Refugees Cologne“ bitten um Auskunft zu den folgenden Fragen: 1.) Über wie viele Wohneinheiten verfügt die Kölner Schutzeinrichtung in Vogelsang und wie viele davon sind belegt bzw. noch zu belegen? 2.) Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen der Bezirksregierung Arnsberg und der Stadt Köln, damit LSBT Geflüchtete aus der ZUE Wickede Wimbern direkt in die LSBT Geflüchteten Unterkunft der Stadt Köln zugewiesen werden können? Wenn nicht, warum? 3.) Gibt es die Möglichkeit, dass LSBT*I*Q Geflüchtete, die die Berechtigung für eine Zuweisung ha- ben, eine priorisierte Zuweisung (bei Anrechnung auf die Quote) nach Köln und einen Platz in der LSBT*I*Q Geflüchteten Unterkunft der Stadt Köln erhalten, wenn es dort freie Unterbringungsplät- ze gibt? Hier könnte z.B. mit Vorabzustimmungen der Stadt gearbeitet werden. Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: zu 1.) Das Wohnprojekt Vogelsang besteht aus 25 einzelnen kleinen Wohnungen. Der Standort ist seit dem 01.09.2017 in Betrieb und derzeit sind 20 Wohnungen belegt (Stand 31.03.2021). Drei Wohnungen werden momentan renoviert und zwei Wohnungen sind kurzfristig belegbar. zu 2 und 3.) Die Entscheidung für die Verteilung Geflüchteter und somit auch von LSBT*I*Q Geflüchteten, liegt für NRW zuständigkeitshalber ausschließlich bei der Bezirksregierung Arnsberg. Unabhängig von der allgemeinen Zuteilungsquote kann die Bezirksregierung Arnsberg darüber hinausgehend im Beneh- men mit den jeweiligen Kommunen in Einzelfällen Sonderzuweisungen veranlassen. Dies kann u.a. aus medizinischen Gründen, aber auch aufgrund der besonderen Berücksichtigung der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität geschehen. Derartige Zuweisungen werden vorab innerhalb der Stadt Köln eng zwischen dem Ausländeramt, dem Amt für Soziales, Ar- beit und Senioren und dem Amt für Wohnungswesen abgestimmt. Der Bezirksregierung Arnsberg ist bei der Verteilung des vorgenannten Personenkreises bekannt, dass in Köln, wie auch beispielhaft in Düsseldorf, gesonderte Einrichtungen für die Aufnahme von LSBT*I*Q Geflüchteten zur Verfügung stehen. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1257/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 09.04.2021
- Erstellt
- 06.04.2021 11:10