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1257/2021

Anfrage bezüglich der kommunalen Zuweisung von LSBT*I*Q Geflüchteten aus der ZUE nach Köln in die LSBT*I*Q Geflüchteten Unterkunft

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 09.04.2021

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 01.06.2021, TOP 5.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2617 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer  09.04.2021 
 1257/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 21.04.2021 
Ausschuss Soziales und Senioren 27.05.2021 
Integrationsrat 01.06.2021 
 
Anfrage bezüglich der kommunalen Zuweisung von LSBT*I*Q Geflüchteten aus der ZUE nach 
Köln in die LSBT*I*Q Geflüchteten Unterkunft 
Die „Rainbow Refugees Cologne“ bitten um Auskunft zu den folgenden Fragen: 
1.) Über wie viele Wohneinheiten verfügt die Kölner Schutzeinrichtung in Vogelsang und wie viele 
davon sind belegt bzw. noch zu belegen?  
2.) Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen der Bezirksregierung Arnsberg und der Stadt Köln, damit 
LSBT Geflüchtete aus der ZUE Wickede Wimbern direkt in die LSBT Geflüchteten Unterkunft der 
Stadt Köln zugewiesen werden können? Wenn nicht, warum? 
3.) Gibt es die Möglichkeit, dass LSBT*I*Q Geflüchtete, die die Berechtigung für eine Zuweisung ha-
ben, eine priorisierte Zuweisung (bei Anrechnung auf die Quote) nach Köln und einen Platz in der 
LSBT*I*Q Geflüchteten Unterkunft der Stadt Köln erhalten, wenn es dort freie Unterbringungsplät-
ze gibt? Hier könnte z.B. mit Vorabzustimmungen der Stadt gearbeitet werden. 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
zu 1.) 
Das Wohnprojekt Vogelsang besteht aus 25 einzelnen kleinen Wohnungen. Der Standort ist seit dem 
01.09.2017 in Betrieb und derzeit sind 20 Wohnungen belegt (Stand 31.03.2021). Drei Wohnungen 
werden momentan renoviert und zwei Wohnungen sind kurzfristig belegbar. 
 
zu 2 und 3.)  
Die Entscheidung für die Verteilung Geflüchteter und somit auch von LSBT*I*Q Geflüchteten, liegt für 
NRW zuständigkeitshalber ausschließlich bei der Bezirksregierung Arnsberg. Unabhängig von der 
allgemeinen Zuteilungsquote kann die Bezirksregierung Arnsberg darüber hinausgehend im Beneh-
men mit den jeweiligen Kommunen in Einzelfällen Sonderzuweisungen veranlassen. 
Dies kann u.a. aus medizinischen Gründen, aber auch aufgrund der besonderen Berücksichtigung 
der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität geschehen. Derartige Zuweisungen 
werden vorab innerhalb der Stadt Köln eng zwischen dem Ausländeramt, dem Amt für Soziales, Ar-
beit und Senioren und dem Amt für Wohnungswesen abgestimmt. Der Bezirksregierung Arnsberg ist 
bei der Verteilung des vorgenannten Personenkreises bekannt, dass in Köln, wie auch beispielhaft in 
Düsseldorf, gesonderte Einrichtungen für die Aufnahme von LSBT*I*Q Geflüchteten zur Verfügung 
stehen. 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (4)

21.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 3.6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.05.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
01.06.2021 Integrationsrat
TOP 5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
Kenntnisnahme (Mitteilung)

Details

Aktenzeichen
1257/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
09.04.2021
Erstellt
06.04.2021 11:10