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0631/2023

AG Zoologischer Garten Köln: Vorschlag für die Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.03.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2023, TOP 17.5

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2959 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0631/2023 
Freigabedatum 
 13.03.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
AG Zoologischer Garten Köln: Vorschlag für die Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes
  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln schlägt der Hauptversammlung (HV) der Aktiengesellschaft Zoologi-
scher Garten Köln vor, an Stelle von Herrn Dr. Joachim Bauer  
 
 
Herrn William Wolfgramm 
………………………………………………………………….. 
(gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW die Oberbürgermeisterin bzw. die/den  
von ihr vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der Stadt) 
 
als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, ver-
längert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die HV aufgrund der Vorschläge des Rates 
neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit den Ausscheiden aus 
dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei der Oberbürgermeisterin bzw. 
der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis 
zur Stadt Köln. 
 
Rat 23.03.2023

2 
Begründung: 
Die Stadt Köln ist am Grundkapital der AG Zoologischer Garten mit 88,11% beteiligt. 
 
Bezüglich der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern regelt die Satzung der AG Zoologischer  
Garten in § 10 Folgendes: 
 
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern. Sechs Mitglieder werden von der 
Hauptversammlung und drei Mitglieder von den Arbeitnehmern der Gesellschaft nach 
den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes vom 18.05.2004 auf fünf Jahre 
gewählt. 
(2) … 
(3) Scheidet ein Mitglied des Aufsichtsrats vor Ablauf der Wahlzeit aus, erfolgt eine Nach-
wahl durch die nächste Hauptversammlung. Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle ei-
nes ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt für den Rest der Amts-
dauer des ausgeschiedenen Mitglieds. 
 
Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Ver-
treter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde be-
teiligt ist. Sofern weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbür-
germeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder die/der von ihr/ihm vorgeschlagene Bedienste-
te der Gemeinde dazuzählen. 
 
Herr Dr. Joachim Bauer ist seit dem 22.02.2016 Mitglied des Aufsichtsrates der AG Zoologi-
scher Garten Köln und wurde zuletzt auf Vorschlag von Frau Oberbürgermeisterin vom Rat 
der Stadt Köln in seiner Sitzung am 10.12.2020 zur Wiederwahl in den Aufsichtsrat vorge-
schlagen und von der Hauptversammlung der AG Zoologischer Garten Köln am 03.03.2021 
gewählt.  
 
Herr Dr. Bauer wird am 30.04.2023 aus dem Dienst der Stadt Köln ausscheiden. Damit endet 
auch seine Benennung als Mitglied des Aufsichtsrates der AG Zoologischer Garten Köln. Frau 
Oberbürgermeisterin schlägt als Nachfolger Herrn Beigeordneten William Wolfgramm zur 
Wahl in den Aufsichtsrat vor.

Beratungsverlauf (1)

23.03.2023 Rat
TOP 17.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0631/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.03.2023
Erstellt
17.02.2023 12:48