3076/2023
Offenlage nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu den Änderungen (Teilaufhebungen) der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 Arbeitstitel: Historische Mitte in Köln-Altstadt/Nord
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Anl_8_Bebauungsplan 6745410 (Blatt 2)
5793 Zeichen
Anlage 8
Blatt 2
Fußgängerbereich |
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Anmerkung : |
Die Zahl der Vollgeschosse bezieht sich auf +48.00
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Nicht zugelassen sind folgende Nutzungen nach 5 7 Abs.2
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Ziffer 1 Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
Ziffer 3 sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
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Parkhäusern und Großgaragen
Ziffer 7 sonstige Wohnungen oberhalb eines
im Bebauungsplan bestimmten Geschosses
Außerdem werden die nach $7Abs.3 der BauNVO 1977 vor =
gesehenen Ausnahmen gemäß 51 Abs.6 Nr.1 der BauNVO 1977
nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und somit nicht
zugelassen.Gemäß 818 Abs.3 der BauNVO 1977 wird die Höhe der
baulichen Anlagen als Höchstgrenze bezogen auf NN festgesetzt.
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Bebauungsplanes — Spieiptatz Eu Kirehe- i (Bundesgesetzblatt I S.1757) x eo \ |
Anl_7_Bebauungsplan 6745410 (Blatt 1)
5605 Zeichen
149
Blatt 1
Erschließung \ u
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Die Zahl der Vollgeschosse bezieht sich auf +48.00
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Art der baulichen Nutzung wie folgt gegliedert : 0,
Nicht zugelassen sind folgende Nutzungen nach 57 Abs.2 ; N
Bau NVO 1977 / 7
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Ziffer1 Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
Ziffer 3 sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
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Ziffer5 Tankstellen-im Zusammenhang mit
Parkhäusern und Großgaragen
Ziffer 7 _ sonstige Wohnungen oberhalb eines im
Bebauungsplan bestimmten Geschosses
Außerdem werden die nach 87 Abs.3 der BauNVO 1977 vorgesehenen
Ausnahmen gemäß 51 Abs.6 Nr] der BauNVO 1977 nicht Bestandteil
des Bebauungsplanes und somit nicht zugelassen . Gemäß 516 Abs.3
der Bau NVO 1977 wird die Höhe der baulichen Anlagen als Höchstgrenze
bezogen auf NN festgesetzt.
(unterirdisch)
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Der Bereich des Bebauungsplanes liegt im fürmtich festgelegten
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Für den Planentwurf Planaufstettung-Billigung des
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Das Anhörungsverfahren gemäß $ 2a
Abs. 2 und 3 BBau G hat in der Zeit
Es wird bescheinigt, daß die Dar-
Zeichenerklärung
stellung dem Zustand vom .Mai.... 1978 Stadtplanungsamt vom Rat der Stadt Köln in seiner i
Bestand Planung offene Bauweise- Granzs 2.uchen-inßen SB Setteldieh entspricht und die Festlegung der ij Sitzung am... 24.10... 1978. gemäß a en ui Begründung nach $ 2a Abs. 6
PS Aur Einzel -und-Boppet er bauticher Nutzung FB Flachdach städtebaulichen Planung geometrisch $ 2 Abs. 1 BBau G vom 18. 8. 1976 tam....£.9:.28.....) stattgefunden. auG eg Hal bi seiner Srzung
. häuser zulässig Grenze zwischen MD -Mansarddash- indeutig ist Ltd. Stadtbaudirektor | (BGBi.|$. 2256) beschlossen und u 1 beschlossen.
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III vorn. Gebäude Straßenbahngleisachse EWSZ} tteinsiediungsgebiet & ur Hausgruppen zulässig: Nutzungsarten -Fitehen für das-An- Kain. den. 22:8: 107 am..29.01....... 1979. ortsüblich bekannt
EWR Rei in Bi A Aur Einzelhäuser zulässig- _ _ MiGeh- Fahr-e- beit 2 pi
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Ze — Bordstein 46,71 Yorh. Höhenlage EMBJI Borfgebiet BAR Snhaareneinaeine, 7 - LI Böume zu pflanzen . L für Stadt wicklung 29 #
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Stadt eme i n d e Kö ) n ESET Sewerbegetiet | Öffentliche Verkehrsfläche 1Gaf Tietgaragen ITICRTE Hochwassergrenze Köln. den. .C.. 02? UL Kom, den. AIOB. 197° Kan den
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. FE Weochenendhausgebiet naneenger bereich . a er wird für Baugrundstücke eine . Dieser Planentwurf hat in der Zeit Dieser Plan ist aufgrund von Bedenken | Dieser Plan ist vom Rat in seiner Sitzungl Dieser Plan ist gemäß Ortsübliche Bekanntmachung der
an Sendergebiet Er, bandwirtsehaft oder festen Abfallstoffen ph em nr: Fe vom... 23..7...bis..9.70-.19.27 | und‘Anregungen nach $ 2a Abg6 am....... 20.3... 1980 mit Begründung A A zu NO. genehmigt Genehmigung des Bebauungsplanes
B & b a U U n S la n F—J Flächen tör-die -i- t älleMiridastliets a gemäß $ 2a Abs. 6 Bundes baugesetz “ nach $ 9 Abs. 8 BBau G gemäß $ 10 ke pl. u einschließlich des m u
Zahl der Vollgeschosse | fiächen für die tand- © Umspannwerk festgesetzt. offengelegen. BBau G als Satzung beschlossen $ 12 BBau 6 ist am. @.... 22... 1942
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5 hi u Parkantage: Flächen für des Aufbau Ges. NW und des BBau G 7 |
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Bebauungsplanes
Anlage 7
Mitteilung Ausschuss
5835 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/611/2 Vorlagen-Nummer 14.11.2023 3076/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 23.11.2023 Stadtentwicklungsausschuss 30.11.2023 Offenlage nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu den Änderungen (Teilaufhebungen) der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 Arbeitstitel: Historische Mitte in Köln-Altstadt/Nord Anlass und Ziel der Änderungen (Teilaufhebungen) Im November 2015 beschloss der Rat der Stadt Köln einen europaweiten architektonischen Realisierungswettbewerb durchzuführen, um im Bereich des heutigen Kuriengebäudes der Ho- hen Domkirche zu Köln und des Verwaltungsgebäudes des Römisch-Germanischen Museums die sogenannte „Historische Mitte“ baulich neu zu errichten. Unter Teilnahme von 31 renom- mierten Planungsbüros, hat die Wettbewerbsjury nach einer zweitägigen Begutachtung am 28. und 29.10.2016 den Entwurf des Büros Volker Staab aus Berlin mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Am Roncalliplatz im direkten Umfeld zum Kölner Dom sollen nach aktuellen Planungen das Kölnische Stadtmuseum, das Studien- und Verwaltungsgebäude des Römisch-Germanischen Museums sowie das Kurienhaus der Hohen Domkirche zu Köln in das aus zwei Baukörpern bestehende Gebäudeensemble einziehen. Das Gebäudeensemble „Historische Mitte“ ist auf den Grundstücken Gemarkung Köln, Flur 30, Flurstücke 281, 283, 285, 287, 288, 289, 2 92, 332, 352, 358 und Flur 31, Flurstück 1354 geplant und befindet sich somit in den Geltungsbe- reichen der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 in Köln -Alt- stadt/Nord. Die beigefügte Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs für die "Neubauten Historische Mitte" (Anlage 10) stellt eine Möglichkeit dar, wie das Planungsrecht später ausgenutzt wer- den könnte. Das geplante Neubauvorhaben wird befürwortet, weil damit baulich-räumliche und inhaltliche Synergien der drei genannten Kultur- und Wissenschaftsinstitutionen genutzt werden können, um ein weit über Köln hinausstrahlendes Alleinstellungsmerkmal zu schaffen. Um die Realisierbarkeit des Siegerentwurfs planungsrechtlichen zu ermöglichen, ist eine Be- wertung der Zulässigkeit des vorgesehenen Bauvorhabens nach § 34 BauGB zu erwirken. So- mit gilt es, die jeweiligen rechtskräftigen Bebauungspläne so zu reduzieren, dass im Geltungs- bereich der Änderungen (Teilaufhebungen) keine planungsrechtlichen Aussagen durch beste- hende Bebauungspläne getroffen werden. Negative planungs - und denkmalschutzrechtliche Auswirkungen auf die bestehende Bebauung außerhalb des Geltungsbereiches der Änderun- gen gehen nicht einher. 2 Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll in den Monaten November und De- zember für die Dauer eines Monats erfolgen. Verfahren Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 03.09.2020 den Einleitungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Modell 1) zu den Teilaufhebun- gen der Bebauungspläne Nr. 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 in Köln -Alt- stadt/Nord gefasst (2077/2020). In den vor der Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB getroffenen politischen Beschlüsse wurde das bisherige Verfahren als „Teilaufhebung“ der jeweiligen Bebauungspläne bezeichnet. Im rechtlichen Sinne handelt es sich hierbei um Bebauungsplanänderungen (vgl. OVG Saarlouis18.3.1997 – 2 N 4/96 – BRS 59 Nr. 5), daher wird im nachfolgenden der Begriff der „Änderung“ verwendet. Für das Änderungs-Verfahren wurde in der Zeit vom 27.10.2020 bis zum 11.12.2020 die Betei- ligung der Dienststellen sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Ab- satz 1 BauGB durchgeführt. Aufgrund der forcierten Verkleinerung der Geltungsbereiche der o.g. Bebauungspläne haben die eingegangenen Stellungnahmen keine Relevanz. Stattdessen werden diese im Zuge des nachgelagerten Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 04.11.2020 bis zum 18.11.2020. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.09.2022 wurde das Verfahren auf- grund der Wiedernutzbarmachung von Flächen der Nachverdichtung im Sinne gegenwärtigen städtebaulichen Vorstellung der Innenentwicklung als beschleunigtes Verfahren gemäß 13a BauGB beschlossen. Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB kann auf e ine formale Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet werden. Gleichwohl werden die relevanten Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB im weiteren Verfahren ermittelt und sachgerecht gegeneinander abgewogen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 26.01.2023 bis zum 03.03.2023 durchgeführt. Es wurden 15 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange vorgetragen. Größtenteils werden von den Trägern öffentlicher Belange keine Bedenken geäußert bzw. sie stellen keine Betroffenheit fest oder geben Hinweise welche erst für das Baugenehmigungsverfahren relevant sind. Gez. Greitemann Anlagen Anlage 1 Übersicht Geltungsbereich Anlage 2 Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans 6644 Nd 1/16 (67453/16) Anlage 3 Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans 67454/09 Anlage 4 Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans 67454/10 Anlage 5 Bebauungsplan 6644 Nd 1/16 (67453/16) Anlage 6 Bebauungsplan 67454/09 Anlage 7 Bebauungsplan 67454/10 (Blatt 1) Anlage 8 Bebauungsplan 67454/10 (Blatt 2) Anlage 9 Begründung zu den Änderungen (Teilaufhebungen) o.g. Bebauungspläne Anlage 10 Lageplan Stand Weiterentwicklung Anlage 11 Stadtsilhouette Ansicht Am Hof
Anl_10_Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs - Lageplan
2160 Zeichen
Lageplan Stand Weiterentwicklung GSPublisherVersion 1324.1.1.100 I III 030 617 914-0 info@staab-architekten.com 0221 888859-00 info@historische-mitte.koeln HMK 1:500 Lageplan 22.09.22 Historische Mitte Köln ± 0,00 = + 54,20 ü. NHN Maßstab Format Plandatum Planstand geprüftgezeichnet Freigabe Bauherr Freigabe Architekt Planungsstand Planbezeichnung Bauherr Fachplaner Planbezeichnung Fachplaner Bauvorhaben Architekt Plannummer CJ 13010_00_AR_E_LA_XX_-0_0_P E LA XX 0 Entwurf cm Staab Architekten GmbH GbR Historische Mitte Nordrichtung = 88,11° KonradAdenauerUfer 23 50668 Köln Schlesische Straße 27 10997 Berlin AD Abhangdecke OK FFB OK RFB Oberkante Fertigfußboden Oberkante Rohfußboden Fertigkanten Rohkanten AK VK OK UK FFB BRH R/F Brüstungshöhe Roh/Fertig ü.OK FFB RFB RFS RD RDS UZ Außenkante Vorderkante Oberkante Unterkante Fertigfußboden Rohfußboden Rohfußbodensprung Rohdecke Rohdeckensprung Unterzug Gebäudeachsen unter / vor Schnittebene (verdeckt) über / hinter Schnittebene Schnitt Schnittbezeichnung Planverweis Blattnummer SBA PA SB ZE ZPU FL LI GA NST AS FL GPU HV NST BW Zementestrich Naturstein Linoleum Wand- / Deckenoberflächen (WB/DB) Anstrich Fliesen Gipsputz Kalk-Zementputz Naturstein Sichtbeton Gußasphalt Sichtbeton erhöhte Anforderungen Fußbodenbeläge (FB) Parkett Holzverkleidung Betonwerkstein Fliesen X X XX X S Legende Stahlbeton Mauerwerk Leichtbau Neubau | Abbriss 78,0 x 59,4 Änderungen Index Ausgabedatum gez. Art der Änderung b 27.01.2023 Fassadentiefe und Position KSM; Kern KuS; Aufbau und Höhenlage Decken KuS; Höhenlage Decken U3 c 31.03.2023 Vereinheitlichung Achssystem und statisches System; Position und Dimension Lichthof CJ CJ d 23.06.2023 Einarbeitung Fachplaner KoordinationCJ e 01.08.2023 Fortschreibung Fachplaner KoordinationCJ II VI+SG VI I II I IV+SG I SPORERGASSE NEUGASSE Domherrenfriedhof BECHERGASSEUNTER GOLDSCHMIED AM HOF Am Domhof BISCHOFGARTENSTRASSE UNTER TASCHENMACHER KURT-HACKENBERG-PLATZ RÖMISCH GERMANISCHES MUSEUM DOMHOTEL KURIENHAUS STUDIENHAUS RÖMISCHES HAFENTOR MUSEUM LUDWIG Lichthof / röm. Hafenstrasse Wasserbecken III III+TG STADTMUSEUM HEINZELMÄNNCHEN BRUNNEN Anlage 10
Anl_2_Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans 6644 Nd 116 (6745316)
515 Zeichen
SS Stadt Köln Anlage 2 Stadtplanungsamt Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans 6644 Nd 1/16 (67453/16) Planungsrecht Historische Mitte in Köln - Altstadt/Nord Geltungsbereich Bebauungsplan Geltungsbereich der Änderung (Teilaufhebung) Maßstab 1 : 2 500 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. 25 0 50 100 150 Meter ME u 1]
Anl_3_Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans 6745409
500 Zeichen
Stadtplanungsamt SS Stadt Köln Anlage 3 Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans 67454/09 Planungsrecht Historische Mitte in Köln - Altstadt/Nord Geltungsbereich Bebauungsplan Geltungsbereich der Änderung (Teilaufhebung) Maßstab 1 : 2 500 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. 25 0 50 100 150 Meter ME u 1]
Anl_11_Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs - Ansicht
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Stadtsilhouette Ansicht Am Hof Anlage 11 GSPublisherVersion 1324.1.1.100 I III 030 617 914-0 info@staab-architekten.com 0221 888859-00 info@historische-mitte.koeln HMK 1:200 Ansicht Süd - Straße am Hof (Norden) 22.09.22 Historische Mitte Köln ± 0,00 = + 54,20 ü. NHN Maßstab Format Plandatum Planstand geprüftgezeichnet Freigabe Bauherr Freigabe Architekt Planungsstand Planbezeichnung Bauherr Fachplaner Planbezeichnung Fachplaner Bauvorhaben Architekt Plannummer CJ 13010_00_AR_E_AN_SD_-1_0_P E AN SD 0 Entwurf cm Staab Architekten GmbH GbR Historische Mitte Nordrichtung = 88,11° KonradAdenauerUfer 23 50668 Köln Schlesische Straße 27 10997 Berlin AD Abhangdecke OK FFB OK RFB Oberkante Fertigfußboden Oberkante Rohfußboden Fertigkanten Rohkanten AK VK OK UK FFB BRH R/F Brüstungshöhe Roh/Fertig ü.OK FFB RFB RFS RD RDS UZ Außenkante Vorderkante Oberkante Unterkante Fertigfußboden Rohfußboden Rohfußbodensprung Rohdecke Rohdeckensprung Unterzug Gebäudeachsen unter / vor Schnittebene (verdeckt) über / hinter Schnittebene Schnitt Schnittbezeichnung Planverweis Blattnummer SBA PA SB ZE ZPU FL LI GA NST AS FL GPU HV NST BW Zementestrich Naturstein Linoleum Wand- / Deckenoberflächen (WB/DB) Anstrich Fliesen Gipsputz Kalk-Zementputz Naturstein Sichtbeton Gußasphalt Sichtbeton erhöhte Anforderungen Fußbodenbeläge (FB) Parkett Holzverkleidung Betonwerkstein Fliesen X X XX X S Legende Stahlbeton Mauerwerk Leichtbau Neubau | Abbriss 126,0 x 59,4 Änderungen Index Ausgabedatum gez. Art der Änderung KÖLNISCHES STADTMUSEUM HIMMELSSÄULE HOTEL MONDIAL AM DOM MUSEUM LUDWIG KURIEN- UND STUDIENGEBÄUDE +66,20 ü. NN +12,00 +67,10 ü. NN +12,90 +83,10 ü. NN +28,90 +79,00 ü. NN +24,80 +75,95 ü. NN +21,75 +74,70 ü. NN +20,50 +60,64 ü. NN +06,44 +61,86 ü. NN +07,66 DOMHOTEL +74,40 ü. NN +20,20 +66,45 ü. NN +12,25 +66,50 ü. NN +12,30 +65,59 ü. NN +11,39 +71,68 ü. NN +17,48 +74,68 ü. NN +20,48 +54,20 ü. NN ±00,00 +71,68 ü. NN +17,48 +74,68 ü. NN +20,48 +54,20 ü. NN ±00,00 +54,20 ü. NN ±00,00 +75,95 ü. NN +21,75 +78,90 ü. NN +24,70 +75,95 ü. NN +21,75 +78,90 ü. NN +24,70 +54,20 ü. NN ±00,00 Kurienhaus Studienhaus Stadtsilhouette Ansicht Am Hof Anlage 11.2
Anl_4_Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans 6745410
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SS Stadt Köln Anlage A Stadtplanungsamt Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans 67454/10 Planungsrecht Historische Mitte in Köln - Altstadt/Nord Geltungsbereich Bebauungsplan Geltungsbereich der Änderung (Teilaufhebung) Maßstab 1 : 2 500 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. 25 0 50 100 150 Meter ME u 1]
Anl_12_Begründung gez
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Begründung nach $ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu den Änderungen (Teilaufhebungen) der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (67453116), 67454/09 und 67454/10 in Köln-Altstadt/Nord 1. Anlass und Ziel der Änderungen (Teilaufhebungen) Im Bereich des heutigen Kuriengebäudes der Hohen Domkirche zu Köln und des Verwal- tungsgebäudes des Römisch-Germanischen Museums beabsichtigt die GbR Historische Mitte die Errichtung der sogenannten “Historischen Mitte“. In das aus zwei Bauköpern be- stehende Gebäudeensemble sollen nach den aktuellen Planungen das Kölnische Stadtmu- seum, das Studien- und Verwaltungsgebäude des Römisch-Germanischen Museums sowie das Kurienhaus der Hohen Domkirche zu Köln einziehen. Zuvor hatte der Rat der. Stadt Köln im November 2015 entschieden, einen europaweiten architektonischen Realisierungswettbewerb durchzuführen. Unter Teilnahme von 31 renom- mierten Planungsbüros, hat die Wettbewerbsjury nach einer zweitägigen Begutachtung am 28. und 29.10.2016 den Entwurf des Büros Volker Staab aus Berlin mit dem 1. Preis aus- gezeichnet. Das Gebäudeensemble „Historische Mitte“ ist auf den Grundstücken Gemarkung Köln, Flur 30, Flurstücke 281, 283, 285, 287, 288, 289, 292, 332, 352, 358 und Flur 31, Flurstück 1354 geplant und befindet sich somit in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 in Köln-Altstadt/Nord. Anlass und Ziel der Änderungen (Teilaufhebungen) ist es, die Geltungsbereiche der jewei- ligen, derzeit rechtskräftigen, Bebauungspläne so zu reduziert, dass eine Bewertung der Zulässigkeit von Bauvorhaben im betreffenden Bereich zukünftig gem. $ 34 BauGB erfolgt. In den vor der Durchführung der Offenlage gem. $ 3 Abs. 2 BauGB getroffenen politischen Beschlüsse (vgl. Kap. 4) wurde das bisherige Verfahren als „Teilaufhebung“ der jeweiligen Bebauungspläne bezeichnet. Im rechtlichen Sinne handelt es sich hierbei um Bebauungs- planänderungen (vgl. OVG Saarlouis18.3.1997 -— 2 N 4/96 — BRS 59 Nr. 5), daher wird im Folgenden der Begriff der „Änderung“ verwendet. 2. Rechtskraft und Planinhalt Der Bebauungsplan 6644 Nd 1/16 (67453/16) ist am 01:04.1966 rechtskräftig bekannt ge- macht worden und enthält folgende Festsetzungen und Ziele: e Die Grenzen seines Plangebietes im Bereich zwischen Am Domhof, Kurt-Hackenberg- Platz, Am Hof, Roncalliplatz und Domkloster, Kerngebiet, öffentliche Verkehrs- und Parkfläche, Gemeinbedarf (Museum), Baukörper, Baulinien, Baugrenzen, Zahl der Voll- geschosse, Grundflächenzahl, maximale Höhen. ° Vorrangiges Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Vo- raussetzungen zur Errichtung des Römisch-Germanischen Museums. Der Bebauungsplan 67454/09 ist am 19.01.2005 rechtskräftig bekannt gemacht worden und enthält folgende Festsetzungen und Ziele: ° Die Grenzen seines Plangebietes im Bereich zwischen Bischofsgartenstraße, Am Fran- kenturm, Am Bollwerk, Mühlengasse, Unter Taschenmacher und Kurt-Hackenberg- Platz, Kerngebiet, Besonderes Wohngebiet, Straßenverkehrsflächen, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, Fläche mit Gehrecht, zu erhaltene Bäume, Baulinien, 2 -2- Baugrenzen, Zahl der Vollgeschosse (teilweise zwingend), Grundflächenzahl, Baudenk- mäler, Lärmpegelbereiche. °e Vorrangige Ziele des Bebauungsplans sind der Erhalt, die Fortentwicklung und Stär- kung der vorhandenen Wohnnutzung sowie die Verbesserung der Wohnqualität durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen. Der Bebauungsplan 67454/10 ist am 06.10.1980 rechtskräftig bekannt gemacht worden und enthält folgende Festsetzungen und Ziele: e Die Grenzen seines Plangebietes im Bereich zwischen Am Domhof, Gulliver Tunnel, Frankenwerft, Bischofsgartenstraße und Kurt-Hackenberg-Platz, Kerngebiet, öffentliche Verkehrsfläche teilweise als Fußgängerbereich, Fläche für Versorgungsanlagen, Zahl der Vollgeschosse, Grundflächenzahl, Denkmäler, Tiefgarage, Strabonbegrenzungeli- nie. oe Vorrangiges Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Vo- raussetzungen zur Errichtung von zwei Museen (Wallraf-Richartz-Museum u. Museum Ludwig). Die Geltungsbereiche der drei o. g. Bebauungspläne überschneiden sich teilweise. Der je- weils ältere Bebauungsplan wird daher nicht mehr angewendet, es gelten die Festsetzun- gen des zuletzt bekanntgemachten Bebauungsplans. 3. Erläuterungen zu den Plangebieten 3.1. Abgrenzung der Plangebiete Der Gesamtbereich der Änderungen grenzt im Norden an das Römisch-Germanische-Mu- seum, im Osten an den Kurt-Hackenberg-Platz, im Süden an die Straße Am Hof, welche teilweise Bestandteil des Aufhebungsgebietes ist, und im Westen an den Roncalliplatz, wel- cher ebenfalls teilweise vom Aufhebungsgebiet betroffen ist. Änderungsbereich des Bebauungsplans 6644 Nd 1/16 (67453/16) Der Änderungsbereich umfasst in der Gemarkung Köln, Flur 30, die Flurstücke 281, 283, 285, 287, 288, 289, 292, 352 sowie 332 und 358 jeweils teilweise, und in Flur 31, die Flur- stücke 947, 1354 und 1347 jeweils teilweise, mit einem Umgriff von ca. 5.800 m?., Änderungsbereich des Bebauungsplans 67454/09 Der Änderungsbereich umfasst in der Gemarkung Köln, Flur 30, die Flurstücke 358, 332 und 358 jeweils teilweise, und in Flur 31, die Flurstücke 947 und 1347 jeweils teilweise, mit einem Umgriff von ca. 750 m?. Änderungsbereich des Bebauungsplan 67454/10 Der Änderungsbereich umfasst in der Gemarkung Köln, Flur 30, die Flurstücke 332 und 358 jeweils teilweise, mit einem Umgriff von ca. 900 m?. Wie in Kap. 2 beschrieben, kommt es zu Überlagerungen des Bebauungsplans 6644 Nd 1/16 (67453/16) durch die Bebauungspläne 67454/09 und 67454/10. Der Änderungsbereich des Bebauungsplans 6644 Nd 1/16 (67453/16) wurde so gewählt, dass auch im Überschnei- dungsbereich die Festsetzungen aufgehoben werden. Beabsichtigt ist ein nicht erneutes „Aufleben“ des Bebauungsplans 6644 Nd 1/16 (67453/16) durch Reduzierung der Geltungs- bereiche der Bebauungspläne 67454/09 und 67454/10. 13 -3- 3.2. Stadträumliche Bedeutung Der Gesamtbereich der Änderungen befindet sich am Roncalliplatz im direkten Umfeld zum Dom. Er stellt somit den räumlichen Auftakt der „Via Culturalis“ im Norden dar, welche in Zukunft die Kölner Stadtgeschichte durch eine Vielzahl kultureller und musealer Einrichtun- gen auf einer Länge von rd. 800 Metern in Richtung südlich gelegener St. Maria im Kapitol erlebbar machen soll. 3.3. Bestandsbebauung Derzeit befinden sich zwei Verwaltungsgebäude sowie die Museumswerkstatt im Plange- biet. Die Gebäude weisen drei bzw. sechs Geschosse auf. Das Verwaltungsgebäude des Römisch-Germanische Museums ist über eine Gebäudebrücke mit dem Museumbauwerk verbunden. Zwischen den beiden Gebäudekörpern und dem Römisch-Germanischen Mu- seum verläuft die historische römische Hafenstraße. Südlich zur Hafenstraße befindet sich ein Parkplatz, welcher in Richtung der Straße Am Hof und dem östlichen Verwaltungsge- bäude durch Baumstandorte bestockt ist. Die Straße Am Hof weist ein leichtes Gefälle auf, welches in Richtung Große Neugasse an Höhe abnimmt. 3.4. Planungsvorgaben \ Der Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich der Änderungen der Bebauungs- pläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 ein "Kerngebiet" (MK) dar. 4. Verfahren Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 03.09.2020 den Einleitungsbeschluss und Be- schluss zur Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Modell 1) zu den Teilaufhebungen der Bebauungspläne Nr. 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 in Köln-Altstadt/Nord gefasst (Vorlagen-Nr. 2077/2020). Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach $ 4 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 27.10.2020 bis 11.12.2020 stattgefunden. Die einge- gangenen Stellungnahmen haben keine Relevanz für das vorliegende Änderungsverfahren. Nach der Änderung (Verkleinerung) der Geltungsbereiche der o. g. Bebauungspläne wird die Zulässigkeit von möglichen Bauvorhaben im betroffenen Bereich nach $ 34 BauGB be- urteilt. Die eingegangenen Hinweise werden nach den erfolgten Änderungen der Bebau- ungspläne (Teilaufhebungen) an die zuständige Genehmigungsbehörde und ggf. an die zu- künftigen Vorhabenträger weitergegeben, und im Rahmen des dem Bauleitplanverfahren nachgelagerten Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt. Die Öffentlichkeit hatte gemäß $ 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 04.11.2020 bis zum 18.11.2020 die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zu den geplanten Änderungen (Teilaufhebungen) der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (674253/16), 67454/09 und 67454/10. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 01.09.2022 den Beschluss über die Vorgaben zum weiteren Teilaufhebungsverfahren ge- fasst und die Verfahrensänderung zum beschleunigten Verfahren gemäß $ 13a BauGB be- schlossen (Vorlagen-Nr. 1886/2021). Das Verfahren kann auf $ 13a BauGB umgestellt werden, da durch die Änderungen (Teil- aufhebungen) die gewünschte Innenentwicklung für die Wiedernutzbarmachung von Flä- 14 4 chen der Nachverdichtung erfolgen kann. Bei den durch die Änderungen betroffenen Plan- gebieten handelt es sich um räumlich abgrenzbare Bereiche innerhalb des Gemeindege- biets, welche bereits in spezifischer Weise geprägt und für die städtebauliche Entwicklung von hoher Gewichtung sind. Durch die Änderungen werden die gegenwärtigen städtebauli- chen Vorstellungen durch die Anpassung der Innenentwicklung vorbereitet und ermöglicht. Unter Berücksichtigung des $ 13a Abs. 4 BauGB i.V.m. $ 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB liegen die maßgeblichen Flächen, welche bei den Änderungen der Bebauungspläne Nr. 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 zukünftig bebaubar wäre, jeweils unter 20.000 m?. Auch bei Betrachtung der gesamten Fläche, auf die sich die zeitlich parallelen, räumlich nebeneinanderliegenden und nach dem Zweck in sachlichem Zusammenhang stehenden Teilaufhebungen bei den drei aneinandergrenzenden Plänen beziehen, wird der Schwellen- wert eingehalten. Die Änderungen (Teilaufhebungen) können nunmehr im beschleunigten Verfahren nach $ 13a BauGB durchgeführt werden. Somit wird im weiteren Verfahren gem. 13a Abs. 2 Nummer 1 in Verbindung mit $ 13 Abs. 3 BauGB auf den Umweltbericht verzichtet. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach $ 4 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 26.01.2023 bis zum 03.03.2023 durchgeführt. Es wurden 15 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange vorgetragen. Größtenteils werden von den Trägern öffentlicher Belange keine Bedenken geäußert bzw. sie stellen keine Betrof- fenheit fest oder geben Hinweise welche erst für das Baugenehmigungsverfahren relevant sind. Die umfangreichste Stellungnahme betrifft die denkmalpflegerischen Belange. 5. Auswirkungen Durch die geplante Reduzierung der Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 kommt es in den von den Änderungen betroffenen Be- reichen unmittelbar zur Änderung der Rechtslage, mit Auswirkungen auf die Rechtspositio- nen und abwägungsrelevanten Interessen der Betroffenen. Diese ergeben sich durch die geänderte Beurteilungsgrundlage für zukünftige Baugesuche in diesem Bereich, welche nach Abschluss der Änderungsverfahren (Teilaufhebungen) gem. $ 34 BauGB beurteilt wer- den, und nicht mehr nach den Festsetzungen der v. g. Bebauungspläne. Das von den Än- derungen betroffene Gebiet wird zukünftig nach $ 34 Abs. 2 BauGB mit dem Gebietscha- rakter eines Kerngebiets beurteilt. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung muss sich ein zulässiges Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen. Demnach muss sich die mögliche Neubebauung hinsicht- lich der Baumasse in Verbindung mit der Gebäudehöhe und der Bauweise an den beste- henden Gebäuden im Umfeld orientieren. Auch die Art der zukünftigen Bebauung hat den räumlichen Gegebenheiten zu entsprechen. Die Prüfung der Zulässigkeitskriterien erfolgt nach Abschluss der Änderungsverfahren für den betreffenden Bereich auf Grundlage einer Entwurfsplanung in einem nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Plangebietes ist somit auch nach erfolgten Teilaufhebungen gewährleistet. Da die jetzigen Eigentümer der Grundstücke im Änderungsbereich selbst planen nach den Änderungsverfahren eine Bebauung gem. den Kriterien des $ 34 BauGB zu realisieren, ist davon auszugehen, dass deren Rechte ausreichend gewahrt bleiben. Eine mögliche geschlossene Neubebauung hat für die Bewohner der Blockrandbebauung 15 -5- Am Hof Auswirkungen auf die tägliche Sonnenscheindauer. Im Rahmen des Baugenehmi- gungsverfahrens wird die Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Ein- haltung der Abstandsflächen nach BauO NRW geprüft. Somit ist nicht zu befürchten, dass nachbarschaftliche Belange in einem nicht hinnehmbaren Maße beeinträchtigt werden. Ein Bauvorhaben in der Höhe der umgebenden Bebauung hat Auswirkungen auf die Aus- - sicht der Bewohner an der Straße Am Hof. Ein Anspruch auf unveränderliche Zustände nach Planungsrecht besteht nicht. Aufgrund der Flächenbedarfe der drei Kultur und Wis- senschaftsinstitutionen ist es notwendig, die geeigneten Flächen einer Bebauung zuzufüh- ren, sofern sich die Auswirkungen auf die Bestandsbebauung im zumutbaren Bereich be- finden. Die Eignung dieses Standortes ist durch die Anbindung an das städtische Straßennetz über die Straße Am Hof gegeben. Über die fußläufig zu erreichenden Stadtbahnhaltestellen “Dom/Hbf“ in der Trankgasse und „Rathaus“ beim Platz Alter Markt ist dieser Standort un- mittelbar an das Stadtbahnnetz der KVB angebunden. Mit dem Vorhaben’ gehen Auswirkungen auf die Sicherstellung der Ver- und Entsorgung einher. Aufgrund der abgeänderten Abgrenzungen der Erschließungsanlagen Am Hof und Kurt-Hackenberg-Platz sind Verlegungsarbeiten notwendig. Diese werden im weiteren Bau- genehmigungsverfahren berücksichtigt. Die Schaffung von dringend benötigtem Museumsraum im innerstädtischen Bereich in ge- eigneten Lagen hat aus städtebaulicher Sicht eine hohe Priorität. Die durch das geplante Bauvorhaben im Teilaufhebungsbereich entstehenden genannten Nachteile für die vorhan- dene Bebauung sind aus städtebaulicher Sicht vertretbar und zumutbar. Aus diesem Grund wird im Rahmen der Gewichtung der betroffenen Belange untereinander dem Belang der Museums- mit Verwaltungsnutzung Vorrang gegeben vor den privaten In- teressen der Planbetroffenen an der Beibehaltung des bisherigen Planzustandes. Auch bei der vorgesehenen Reduzierung der Geltungsbereiche der o. g. Bebauungspläne bleiben die jeweiligen, unter Kap. 2 dargestellten, Ziele der Bebauungspläne erhalten. Durch die geplante Neubebauung werden keine erheblichen Umweltaus- und -einwirkungen erwartet. Die zu erwartenden Auswirkungen auf die Umwelt werden in Kap. 6 näher erläu- tert. 6. Umweltbelange ($ 1 Abs. 6 Nr. 7 und $ 1a Abs. 2 BauGB) Gemäß $ 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit $ 13 Abs. 3 BauGB wird auf eine formale Umweltprüfung nach $ 2 Abs. 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß $ 2a BauGB ver- zichtet. Die betroffenen Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, gemäß $ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sowie $ 1a BauGB werden gleich- wohl wie folgt in der Planung berücksichtigt. 6.1. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung beziehungsweise europäische Vo- “ gelschutzgebiete Aufgrund der hohen Entfernung (ca. 5.000 m) sind keine Auswirkungen der Planteilaufhe- bungen auf solche Gebiete zu erwarten. 6.2. Landschaftsplan, Pflanzen, Tiere /6 ße Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans. Die Änderungsbereiche sind stark versiegelt, es befinden sich 10 Bäume auf der Fläche. Bei Realisierung der vorgesehenen Bebauung nach erfolgten Änderungen (Teilaufhebun- gen) ist ein Erhalt der Bäume unwahrscheinlich. Auch bei Realisierung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 67453/16 ist der Erhalt unwahrscheinlich, da der Plan an den Stand- orten der Bestandsbäume ein Baufeld (GRZ 0,3; ein Vollgeschoss) vorsieht. Die Teilaufhe- bung hat keine direkten Auswirkungen auf den Erhalt der Bäume. Der Ersatz der Bäume richtet sich in allen Planungsfällen nach der jeweils aktuellen Baumschutzsatzung. Nach erfolgten Änderungen (Teilaufhebungen) sollen die vorhandenen Gebäude abgeris- sen werden und ein bzw. zwei Neubauten entstehen. Ein Vorkommen von besonders ge- schützten Arten ist aufgrund der vorherrschenden Lebensraumbedingungen unwahrschein- lich. Im Rahmen der Niederlegung der Gebäude ist eine Betroffenheit von geschützten Arten somit auszuschließen (z.B. Fledermäuse). Die Aufhebungen haben keine direkten Auswir- kungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen. 6.3. Eingriffsregelung In den Änderungsbereichen sind zudem keine Baumstandorte festgesetzt. Da die Teilauf- hebungen im beschleunigten Verfahren erfolgen, gelten Eingriffe nach $ 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB aber ohnehin als bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (8 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Folglich besteht gem. $ 13a Abs. 4 BauGB i.V.m. $ 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB schon generell keine Notwendigkeit eines Ausgleiches auf der Ebene des Bebauungsplans. Insofern erfolgt der Ersatz der möglicherweise zu fällenden Bäume im. Baugenehmigungsverfahren unter Berücksichtigung der Baumschutzsatzung. 6.4. Ortsbild / Landschaftsbild Der derzeit geplante Neubau ist nach $ 34 BauGB zulässig. Die mögliche, im Vergleich zum Nullfall höher geschossige und geschlossene Bebauung an der Straße Am Hof führt zu ei- nem kleinräumig veränderten Straßenbild. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Ortsbild sind als sehr gering zu bewerten. 6.5. Boden, Wasser, Gerüche Eine Beeinträchtigung dieser Umweltbelange durch die Bebauungsplanänderungen (Teil- aufhebungen) ist sehr unwahrscheinlich, da die Änderungsbereiche vollständig versiegelt sind (mit Ausnahme der Baumscheiben) und keine geruchsemittierende Nutzung zulässig sein wird. 6.6. Klima, Ventilation, Kaltluft, Klimawandelfolgen Das Plangebiet ist vollständig versiegelt. Hinsichtlich der bestehenden und zukünftige Wär- mebelastung ist der Planbereich als hoch wärmebelastete Siedlungsfläche einzustufen. Mit der geplanten Neubebauung ergibt sich die Möglichkeit, durch Gebäudebegrünungen, Baumpflanzungen oder die Errichtung von (Trink-)Brunnen die Folge der zukünftigen Hitze- belastung zu mindern. Die Änderungen (Teilaufhebungen) haben auf diese Planung keinen Einfluss. 6.7. Luftgüte, Emission und Immission von Luftschadstoffen, Klimaschutz Der Änderungsbereich liegt im Bereich einer mittleren Luftgüte. Die Bebauungsplanände- rungen (Teilaufhebungen) haben zunächst keine Auswirkungen auf die Luftgüte im Gel- tungsbereich. Die geplante Neubebauung unterliegt den dann gültigen Regelungen zum Beispiel des Gebäudeenergiegesetztes (GEG). Damit wird der Einbau emissionsarmer Ge- bäudeheizungen und ein verbesserter Dämmstandart einhergehen. Somit ist zukünftig ein 17 Te Rückgang der Emissionen aus der Wärmebereitstellung gegenüber dem heutigen Zustand anzunehmen. Weiterhin wird das Verkehrsaufkommen zukünftig durch die Umsetzung des Ver- kehrsführungskonzeptes Altstadt abnehmen und damit auch die Emission verkehrsbedingter Luft- schadstoff-Emissionen. 6.8. Sonstige Pläne insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts Der Planbereich liegt innerhalb der Umweltzone des Luftreinhalteplanes der Stadt Köln und ist vorbelastet durch verkehrsbedingte Emissionen auf der untergeordneten Straße Am Hof und durch Hausbrand im Gebiet selbst beziehungsweise im Umfeld. Mittelfristig ist mit ei- nem Rückgang der Luftschadstoffbelastung durch die Umsetzung der Regelungen des Luft- reinhalteplanes zu rechnen (s. Kap. 6.7). “ 6.9. Mensch, Bevölkerung, hier: Besonnung Da im Falle von $ 34 Abs. 2 BauGB im Kerngebiet eine Bebauung der derzeitigen Freifläche möglich wird, kann sich die Besonnungssituation für die Anwohner der Straße Am Hof/Kurt- Hackenberg-Platz verändern. Aufgrund der Anforderungen der Bauordnung NRW ist davon auszugehen, dass gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt sind. 6.10.Mensch, Bevölkerung, hier: Lärm Der Bereich der Änderungen (Teilaufhebungen) ist durch den Straßen- und Schienenver- kehr erheblich vorbelastet. Im Falle einer Neubebauung nach $ 34 BauGB kann es durch möglichen Besucher- und Lieferverkehr und eine mögliche Nutzung von Tiefgaragenein- und -ausfahrten zu einer kleinräumigen Zunahme von Lärm an der Bestandsbebauung im Umfeld kommen. Diese wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens untersucht und gegebenenfalls durch Minderungsmaßnahmen geregelt. 6.11.Mensch, Bevölkerung, hier: Erschütterungen und Gefahrenschutz Durch den Betrieb auf der südlich des Änderungsbereiches verlaufenden unterirdischen Stadtbahntrasse werden vermutlich Erschütterungen im Änderungsbereich ausgelöst. Im Rahmen einer Neubebauung ist der Belang im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen. Die Änderungen (Teilaufhebungen) haben auf die Planung keinen Einfluss. Es bestehen keine direkten Gefahren für die Anwohner durch ein besonderes Brand- oder Explosionsrisiko durch die Änderungen. 6.12. Umgang mit Abwässern und Abfällen Durch die mögliche Nachverdichtung wird sich die Menge an Abwässern und Abfällen ge- gebenenfalls geringfügig erhöhen. Die zukünftige Ver- und Entsorgung ist gewährleistet. 6.13. Kultur- und Sachgüter Die Änderungen (Teilaufhebungen) werden voraussichtlich keine Auswirkungen auf vorhan- dene Baudenkmale innerhalb des Planbereiches haben. Eine Abstimmung der nach $ 34 BauGB möglichen Neubebauung mit der Denkmalbehörde ist im Baugenehmigungsverfah- ren erforderlich. Eine Regelung im Aufhebungsverfahren dazu ist weder erforderlich noch allgemein möglich. 6.14. Zusammenfassung Im Rahmen der Beschreibung und Bewertung der Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter wurden keine erheblichen Umweltaus- und -einwirkungen durch die geplanten Bebauungs- planänderungen (Teilaufhebungen) auf das Plangebiet und seinen Nahbereich festgestellt. 18 -8- Die Bebauungsplan-Entwürfe 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 wer- den gemäß $ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit dieser Begründung öffentlich ausgelegt. AU Lsl 3
Anl_5_Bebauungsplan 6644 Nd 116 (6745316)
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TE TRETEEETTUEREETET er re . = —— ee m en . 7 — 1a2s5so7 4 W9 FEERISELFTLZ ILS er hennen - Fetten > DA GG eg IL ; 5814 OEL. REN | GL x zus 2, 35 © 01 FT 7 (+, vorh. Gebäude IHM I Zahl der Vollgeschosse mn Begrenzungslinie der öffentl. Verkehrsflächen u. Baulinien Dio-m Al-0 a KeErB 2 E} 5302 N \ Dombunker fe a W \ | Roncalli- ! ! Pr} Dietz ut Ta, u N hr % Maximalhöhe=66,8 über N.N. Baugrundstück für den Gemeinbedarf \ ( Museum) Pan "% % Ama D* 7730 Kal 2677, L SIITSHETÄNN 3 Bestehender Zustand or SZ PS Sy S S 5 b} 1002 ln ee | /nter Zeichenerklärung vorh. Ruinen nme =>==- — Bordstein II >=. Begrenzung der öffentl. Verkehrsii Baulinie Baugrenze ZT Straßenbahngleise —- — 0.0 7 Straßenbahnachse x 50,65 Begrenzung der öffent. Grünflächen vorhandene Höhenlage über NN Entwässerungsanlagen 7 Eigentümerverzeichnis als Bestandteil WS Kleinsiedlungsgebiet WR Reines Wohngebiet WA Allgemeines Wohngebiet MD Dorfgebiet MI Mischgebiet ‘ MK Kerngebiet GE Gewerbegebiet 6/ Industriegebiet SW Wochenendhausgebiet Sondergebiet zZ GRZ GFZ BMZ ES} Baugebiet Zahl der Vollgeschosse Grundflächenzahl Geschoßflächenzahl Baumassenzahl Baugebietsgrenze Bauzonengrenze Baulandgrenze offene Bauweise geschl. Bauweise . D u Baugrundstück für den — Reor. der öffentl Verkehrs- N nee flächen und Baulinien ee Beeren & Pe Burehfahr Begrenzungstinie"derö em Baulinie —— Baugrenze BE Öffentl. Verkehrs - u. Parkfi | . Alan Grönil Hergerten- —— Örenze des Plangebietes Beso ndere bauliche Festlegungen Die Zahl der Vollgeschosse ist Höchstgrenze / derf-Rieht-urtersehritter- werden. Sämtliche im Plan rot durchkreuzten Festlegungen sind aufgehoben Ei gilt die Baunulzungsverordnung 1962 (Bungesgeselaiiud IS. 429) a! von Baugrundstücken _ nn” wer, Dtm tr Mindestgrößen Die Errichtung von Gebäuden. die dem dauernden Aufenthalt von Personen die - nen. ist nur auf Grundstücken zulässig, die mindestens I00 gm groß sind, eine Straßenfront von mindestens 5 m und eine Grundstückstiefe von mindestens 16 m haben. Das gleiche gilt für den Wiederaufbau zerstörter und beschädig - ter Gebäude der genannten Ar. Flächen. die in der Planung für den Gemeinbe - darf ausgewiesen sind. dürfen nicht mitgerechnet werden Ist bis zur Herstellung betriebsfertiger öffentlicher Abwasseranlagen eine ört- liche Entwässerung erforderlich. so müssen bei Baugrundstücken folgende Mindestgrößen vorliegen 7 Wohnung 11-Familienhaus! 550 gm 2 Wohnungen (2- Fami lienhaus) 825 gm - 3 Wohnungen (3-Familienhaus 1100 qm jede weitere Wohnung » 275 gm 2 Für. den Entwurf u. für die geplante Bebauung Köln. den.37..8.1965 Stadtplanungsdnft 208 Dieser Plan istnach $ I0 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 (BGBI IS 3241) vom Rat der Stadt Köln am.E..£:) 19.66. als Satzung beschlossen worden. - Köln. den.G. £.29EE 41 ZLoLBtebgL 5 we Oberbürgermeister N . Durchführunasolan IE: PIE Geltungsbereich Geltungsbereic Änderung (Teilaufhebung \ Zu | R Ro 7 | ZZZAA Es wird bescheinigt, daß die Darstellung des gegenwärtigen Zustandes richtig . und die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist. vo, Köln, den.208......1968.. liegenschaftsamt Verm. Abt. ı h der 77 ! 1.3 - TZ I € > USE m GER Te erimichen Fe on tere N 147 774 717 ‚Dieser Plan ist nach $ 2 AbsT und 7 des Bundesbaugesetzes vom 23. 6. 1960 (BGBl. 1 S. 341) durch Beschluß des Rates der Stadt Köln vom .20.2...19.65. ern: des/der Planes Nr...... VERESEE Kölnsder‘S0 265 Oberbürgermeister \ _ 778 719 pi 727 | Dieser Plan hatnach $ 2 Abs 6 es Bundesbaugeseizes vom 23. 6. 1960 (BGBl. I S. 341) in der Zeit vomd. Ad... bisd.R. 4 Weloffengelegen. Der Oberstadtdirektor Stadiplanungsamt „aufgestellt \\worden 7 4 B ii ; Bro} 7 Köln. den 3: 1:94 Aa Dieser Plan ist nach $ I des | Bundesbaugesetzes vom 23.6. 1960 BGBl. I S. 341) mit Verfügung vom.s aka 22 genehfnigt worden. Der Regierungspräsident im Auftrage Keim den Jen 06 aa ne en Dieser Plan ist auf Grund von Bedenken und Anregungen nach &2 Abs. 6 des Bundesbaugesetzes vom 23. 5. 1960 (BGBI IS. 341) durch Beschluß des Rates der Stadt Köln vom .......... Pchuo nee geändert worden. Köln. den........ * Öberbürgermeister Dieser Plan ist auf Grund der Bekanntmachung nach $ 12 des Bundesbaugesetzes vom 23. 6. 1960 (BEBI IS. 341) am-T.KHr. 19 LE in Kraft getreten und somit rechtsverbindlich | Der Oberstadtdirektor Stadtplanungsamt Im Auftrage : Köln, in Tat 2 Tat ‚ DeutzerBr Y
Anl_6_Bebauungsplan 6745409
14209 Zeichen
HINWEISE
Es gilt das Baugesetzbuch - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom
GESTALTERISCHE FESTSETZUNGEN
Gemäß $ 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. $ 86 Abs. 1 und Abs. 4 Bauordnung Nordrhein-
Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 werden für den Bebauungsplan festgesetzt:
NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN
Gemäß $ 9 Abs. 6 BauGB werden in den Bebauungsplan übernommen:
Anlage 6
27. August 1997 (Bundesgesetzblatt | S. 2141). “ Bu 1. Die rechtskräftig nach 8 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
j - DSchG NW - unter Schutz gestellten Baudenkmäler.
Es gilt die Baunutzungsverordnung - BauNVO - in der Fassung der Bekanntmachung I ling Hinweis: u
vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt ! S. 132). - Die Fassaden sind entweder zu verputzen oder in Naturwerkstein zu mauern. Die Durchführung von Baumaßnahmen bedarf gemäß 88 9 und 12 DSchG NW
j Fachwerke sind zulässig. der Erlaubnis durch die Untere Denkmalbehörde, hier Konservator der Stadt Köln.
Der zeichnerischen Ausarbeitung des Planes liegt die Planzeichenverordnung - Bei Gebäuden mit Außenputz sind nur matte Farben für den Oberputz bzw. für den
- PlanzV 90 - vom 18. Dezember 1990 (Bundesgesetzblatt 1991 | S. 58) zugrunde. Anstrich zulässig; fluoreszierende Farben und Leuchtfarben sind unzulässig. 2. Die rechtskräftig nach $ 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
Insgesamt sollen sich die Gebäude durch verschiedene Farbtöne voneinander - DSchG NW - unter Schutz gestellten Bodendenkmäler „Kurt-Hackenberg-Platz“,
Innerhalb der Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs dieses Bebauungsplanes unterscheiden. „Bechergasse“, „Große Neugasse“ und „Auf dem Brand“.
bestehende Rechtssetzungen aufgrund des Preuss. Fluchtliniengesetzes von 1875, - Fürdie Verglasung der Fenster und Türen ist spiegelndes, getöntes und farblich Hinweis:
des Aufbaugesetzes Nordrhein-Westfalen und des Bundesbaugesetzes treten mit beschichtetes Glas unzulässig. Die Durchführung von Baumaßnahmen in Verbindung mit Bodeneingriffen bedarf
der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes außer Kraft. - Fenster- und Türstürze einschließlich der seitlichen Mauerwerkabschlüsse können gemäß 8$ 9 und 12 DSchG NW der Erlaubnis durch die Untere Denkmalbehörde,
i unabhängig von der Wahl der Fassadengestaltung in Naturwerkstein gemauert hier das Römisch-Germanische Museum/Archäologische Bodendenkmalpflege
Das Profil der festgesetzten Verkehrsflächen im Bereich des Bebauungsplanes ist nur werden. und Denkmalschutz der Stadt Köln.
zur Information vermerkt. - Markisen und Vordächer vor Türen und Fenstern sind unzulässig.
, . 3. Die Satzung der Stadt Köln vom 16.04.2002 über Anbringungsort, Abmessungen
Er sen geündet en Be ung uie Besen hochwasser- 2. Dachgestaltung und Ausgestaltung von Werbeanlagen (Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt
ereich des Rheins für ein rliches Hochwasserereigni i Ö iei i ültigkeii
11.20 m KP) und ein 500jähriches Hochwa u en a s ai _ Zulässig sind sog. "Kölner Dächer" (Wal d ächer mit First in Richtung Hauptfa er d e). Köln am 29.04.2002), die im gesamten Plangebiet Gültigkeit hat.
- Die Neigung der Dachflächen muss einheitlich für das jeweilige Dach zwischen 45 5 4. Die nach $ 28 Personenbeförderungsgesetz planfestgestellte Trasse der im Bau
und 60° gewählt werden.
= in den Dachflächen liegende Fenster sind, soweit sie von den Verkehrsflächen nicht
erkennbar und einsehbar sind, zulässig.
- Dachgaupen sind zulässig.
- Das aufgehende Haupigesims und die OK der obersten Geschossdecke eines jeden .
Gebäudes können um bis zu 1,0 m über die Traufhöhe hinaus erhöht werden. -
u Für den Bereich zwischen Auf dem Brand, Wehrgasse, Mühlengasse, Bechergasse
und Kurt-Hackenberg-Platz können außerdem Flachdächer zugelassen werden.
befindlichen U-Bahn.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
1. Gemäß $ 1 Abs. 3 BauNVO sind im Bebauungsplan die Baugebiete besonderes
Wohngebiet (WB) und Kerngebiet (MK) festgesetzt.
2. Gemäß $ 1 Abs. 7 bis 9 BauNVO und $ 4a Abs. 4 BauNVO ist im Bebauungsplan
festgesetzt, dass nur einzelne oder mehrere der im WB bzw. im MK allgemein
zulässigen Nutzungen zulässig sind oder als Ausnahme zugelassen werden können
und dass einzelne oder mehrere Arten der in diesen Baugebieten allgemein
zulässigen baulichen Anlagen zulässig sind oder als Ausnahme zugelassen werden
können. Die Bezeichnung und Gliederung der Nutzungen bzw. baulichen Anlagen
sowie die genaue Kennzeichnung der für diese Gliederung vorgesehenen
Baugebietsbereiche wird wie folgt bestimmt:
Geltungsbereich
—— Geltungsbereich der Bebauungsplan
Änderung (Teilaufhebung)
a) EZ imEG: Läden (außer Sex-Shops) und damit in unmittelbarem
räumlichen und betrieblichen Zusammenhang stehende
Handwerksbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften,
Hotels sowie Geschäfts- und Büroräume;
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im 1. OG: Geschäfts- und Büroräume, Wohnen sowie Hotels;
ausnahmsweise können Nebenräume (ohne Küchen) von
Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden;
ab 2. 0OG: Wohnungen im Sinne von $ 7 Abs. 2 Nr. 6 und 7 BauNVO
sowie Hotels;
Gemarkung Köln ®
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WEZREER im EG: Läden (außer Sex-Shops), Geschäfts- und Büroräume un En © l a \
sowie Wohnen; zwischen der Wehrgasse und Am cc R) inc! & a
Bollwerk sind außerdem Hotels zulässig; ausnahmsweise | \ a | . >
können Schank- und Speisewirtschaften zugelassen u gumsten der-Aigemeinheit = PS] 2m 22 > 21 AP ra 22 2 1
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ab 1. 0G: Wohnen; zwischen der Wehrgasse und Am Bollwerk sind | “
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diesem Bereich im 1. OG Nebenräume (ohne Küchen) von
Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden. N ©. |
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im EG: Läden (außer Sex-Shops), Geschäfts- und Büroräume; IR el ®
im 1.0G Geschäfts- und Büroräume sowie Wohnen; . | | i
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b) Im EG und im 1. OG sind in allen Baugebietsbereichen Anlagen für kulturelle, “ IL i
soziale und gesundheitliche Zwecke zulässig. le © ” a
3. Gemäß $ 1 Abs. 6 BauNVO ist im Bebauungsplan festgesetzt, dass alle Ausnahmen, ann... N 00T wLFa nl: gache mir Gähtecht. 1 ho Ta en In. fo‘
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die in den Baugebieten gemäß $ 4 a Abs. 3 und $ 7 Abs. 3 BauNVO vorgesehen
sind, nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden.
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4. Gemäß $ 16 Abs. 4 BauNVO i. V. m. & 18 Abs. 1 BauNVO sind im Bebauungsplan ”
die maximal zulässigen Höhen der baulichen Anlagen - bezogen auf die mittlere
Höhenlage des maßgeblichen Anschlusses des einzelnen Baugrundstückes an die
Verkehrsfläche und bezogen auf die im Bebauungsplan festgesetzte Zahl der
Vollgeschosse - wie folgt festgesetzt:
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Neugasse
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:9:2845 27:2 RESEE 252227522: Et
— _ Kurt-Hackenberg-Platz (V): 22,5 m
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- Auf dem Brand/Am Frankenturm/Am Bollwerk (IV + V): 22,0 m f 7 '
- Bechergasse/Große Neugasse bis Haus Nr. 34 (V + VD: 22,5 m HM | H
- Bechergasse/Große Neugasse im Innenbereich (IV +V): 22,5 m I 1n \ j#
- Große Neugasse ab Haus Nr. 36 (V): 15,5 m ” 17 \ E
= Wehrgasse (V): 19,5 m 7 \ E
- Mühlengasse Haus Nr. 23 - 25 (Ill): 19,5 m “ 4 n
- Mühlengasse (IV + VI): 19,5 m 4 Bi
— Mühlengasse (Hl + VW): 17,4m Qi )
- Alter Markt (VIh: 25,0 m >}
- Bechergasse/Unter Taschenmacher (V}: 22,5m a
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5. Gemäß $9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB sind im Bebauungsplan die Verkehrsflächen “y,ı
besonderer Zweckbestimmung als Fußgängerbereiche im Sinne der Straßenverkehr- x
sordnung festgesetzt. Fahrzeugverkehr kann beschränkt zugelassen werden.
6. Gemäß $ 23 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 3 BauNVO werden für die Bebauung
zwischen Große Neugasse, Wehrgasse (nur Gebäuderückseite), Mühlengasse und
Bechergasse folgende Ausnahmen nach Art und Umfang für zulässig festgesetzt:
449
a) Erker können bis maximal 1,50 m über die Baulinie/Baugrenze ab dem 1. OG
vortreten, wobei die Breite je Erker 4,00 m nicht übersteigen darf. | pe 1 DBIS
! 9 S i REZE,
b) Balkone können bis maximal 2,00 m über die Baulinie/Baugrenze ab dem
1. OG vortreten, wobei die Breite je Balkon 4,00 m nicht übersteigen darf.
7. Gemäß $ 22 Abs. 1 BauNVO wird im Bebauungsplan die Bauweise als geschlossen
festgesetzt.
8. Gemäß $ 9 Abs. 1 Nr. 23 BauGB wird festgesetzt, dass in Verbrennungsanlagen, die
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neu errichtet, erweitert oder umgebaut werden, feste Brennstoffe sowie Abfälle aller S IE,
verbrannt werden dürfen. Diese Festsetzung gilt nicht, wenn einzelne Räume mit . , 2 Z ‚7,
Feuerstätten (z. B. Kaminöfen oder offene Kamine) zusätzlich beheizt werden. - G4 Z% Dh
7 5 / 77
wirkungen (Lärm) festgesetzt, dass entsprechend den im Bebauungsplan darge- . ne;
stellten Lärmpegelbereichen Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 - Schallschutz
Außentüren und Fenster) entsprechend den Raumarten oder Raumnutzungen zu 5 Y
treffen sind. Die daraus resultierenden Bauschalldämmmaße einzelner unter- pP u ee
werden, wenn im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren durch eine schall- , % 5 : " on VE N
technische Untersuchung die Einhaltung des notwendigen Schallschutzes u ! m.
Y/
Art weder zu Heiz- und Feuerungszwecken noch zum Zwecke der Beseitigung
9. Gemäß 89 Abs. 1 Nr. 24 BauGB wird zum Schutz vor schädlichen Umweltein- L
im Hochbau, Ausgabe Nov. 1990 - an den Außenbauteilen (Fassaden, Dächer, DD
% ME:
schiedlicher Außenbauteile oder Geschosse können im Einzelfall unterschritten
nachgewiesen wird.
10. Gemäß 8 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind zur Minderung schädlicher Umweltein-
wirkungen im Bebauungsplan an Gebäudefronten entlarig der mit der Signatur
gekennzeichneten Bereiche Ein- und Ausgänge zu Schank- und Speisewirtschaften-
unzulässig. Dies gilt nicht für notwendige Notausgänge.
Zaun
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ZWSAB 9
Arbeitstitel: Brügelmannhaus
wye Bags a
23
Zeichenerklärung
Für den Planentwurf Die Planaufstellung ist vom Rat der Die Bürgerbeteiligung hat in der Zeit Die Planaufstelung-und-die-öffentliche
Es wird bescheinigt, daß diese Planun-
Bebauungsplan
WE 1 Besonderes Wohngebiet
[ SO _] Sondergebiet
baulicher Nutzungen
Die ortsübliche Bekanntmachung über die Flächen für die Landwirtschaft
Genehmigung ! den Beschluss des Bebau-
ungsplanes durch den Rat einschließlich
des Hinweises nach & 10 Abs. 3 BauGB
Baugrenzen und/
Baulinien gesondert
festgesetzt.
+/4 je Larmpegelbereiche
nach DIN 4109
* Der Planentwurf istnach & 3 Abs. 3
BauGB in Anwendung des vereinfachten
Verfahrens nach & 13 BauGB durch Be-
schluss des Rates am 16.12.2004
Dieser Bebauungsplan ist vom Rat in
seiner Sitzung am 16.1
nach & 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit
Begründung nach $9 Abs. 8 BauGB be-
schlossen worden.
Der Planentwurf hat in der Zeit
vom 30.08.2004 bis 29.09.2004
nach $ 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung
öffentlich ausgelegen.
Grenze zwischen Der Öberbürgermeister
unterlage den Bestimmungen des Stadtplanungsamt Stadt Köln in seiner Sitzung am vom 16.05.1988 bis 20.05.1988 und Auslegung des Planentwurfes nach - -
.8 1 Abs.2 Planz VO entspricht. M 10.06.1979 gemäß $ 2 Abs. 1 BBauGB am 30.06.1988 nach 83 Abs. 1 83 Abs. 2 BauGB mit Begründung ist o offene Bauweise SD Satteldach @] Sportplatz PF7777 Nebenanlagen .
(Stand 1988) gez.AL.Müller vom 18.08.1976 {BGBi IS 2256) BauGB stattgefunden. vom Stadtentwicklungsausschuss nur Einzel- und Doppel- FD Flachdach portp L---J 67 4 5 4 | 09
Dipl. a beschlossen und am 23.07.1979 am 20.07.2004 beschlossen und FWS ] Kieinsiediungsgebiet häuser zulässig MD Mansarddach Spielplatz Nr.:
Amt für Liegenschaften, Vermessung Amieiene ortsüblich bekannt gemacht. am 18.08.2004 ortsüblich bekannt- 2 r IN nur Hausgruppen zulässig or 2 | EG Erdgeschoß
m u. Kur Köln, den 25.08.2004 gemacht worden. LWR | Reines Wohngebiet A nur Einzelhäuser zulässig l Ss l rn Fläche zum Anpflanzen von 0G Obergeschoß
ermessungsal s e ö w Ei p2 H 3g _ e
F E* Allgemeines Wohngebiet & nur Doppelhäuser zulässig \ Gst Gemeinschaftsstellplätze Baumenlund Siräuchörn OK Oberkante Maßstab 1: 500
_ Dezemat Vi e . Dorfgebiet 9 nn gamnass | GGal Gemeinschaftsgaragen Fläche mit Bindungen für
gez.Schnitzlein Stadtentwicklung, Planen und Bauen gez.A Hupke Siegel gez.Klipper UMT ) Mischgebiet GHH e TGa] Tiefgaragen OH Bepflanzungen und für die 10 0 10 2 3% 4 50 Meter
3 . K bi _ Straßenbegrenzungslinie Erhaltung von Bäumen und w Durchgang
städtischer Vermessungsdirektor gez.Streitberger Bezirksvorsteher / -in Vorsitzender LMK_] Kerngebiet =: Baulinie _—_ auch gegenüber Ver- ERFrEISm N Für die in diesem
Beigeordneter [GE ] Gmerngebtiet —O—OÖ3D | —— Baugrenze j ne ee © Baune zulehalen Bereichen übereinan:
Köln, den 18.10.2004 Köln, den 05.10.2004 Köln, den 18.10.2004 Köln,den 19.08.2004 GI _] Industriegebiet Grenzen zw. verschiedenen SLLUMaE . derliegenden Ge-
A Nutzungen sowie zw. Maßen ke] Straßenverkehrsflächen (©) Bäume zu pflanzen schoss
Verkehrsflächen beson-
7
ZUTB derer Zweckbestimmung
[ Flächen für Bahnanlagen
Mit Geh-, Fahr—u-ter
tungsrechten zu
Nutzungsarten Wald
Flächen für den Gemeinbedarf
BEN
Zn Zum zu
[7] sowie für
T
U
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Zahl der Vollgeschosse
z.B. als Höchstgrenze
z.B. zwingend
z.B
' DW Baudenkmal
Sport- und Spielanlagen
Der Oberbürgermeister Bezirks .B. V/Il Höchst- u, Mindestgrenze Fläche für Versorgungsanlagen belastende Flächen Flächen die dem Land- (stexti, Festset:
s nungsamt 2 a . - i ‚textl, E
en EL), IL] überbaubare Grundstücksfl. oder für die Verwertung oder bei schmalen Flächen Echafeschutz untarliögen Zungen Nr6) GETTHETA vorhandene Gebäude Bordstein
Fu er GRZ __ Grundflächenzahl Beseitigung von Abwasser oder - ünflä 246.71 Neue Höhenlage über NN
Fr e Yu Q 7 GFZ Geschoßflächenzahl festen Abfallstoffen sowie für [1 tem. Grünfachen ” f ® run U-Bahnstrase mann
DIES IE NS, BMZ __Baumassenzahl agerungen Private Grünflächen [P} Öffentl. Parkfläcken —| lunnn tim Bau) 1 Zahl der Vollgeschosse Flurstücksgrenze
er en ürgermeister, \ Grenzeldssiraumlichen Trafostation unanann. Grenze der Wasser- A ausgebautes Dachgeschoss —— Flurgrenze
Umspannwerk
schutzzone Dachform - 46.71 vorhandene Höhenlage über NN
L_]
[=] Parkanlage
EN
EB um Geitungsbereiches des
A Dauerkleingärten
Bebauungsplanes
Gasdruckreglerstation
Köln, den 22,712. Zoo%#
Anl_9_Begründung
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/ 2 A N L A G E 9 Begründung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu den Änderungen (Teilaufhebungen) der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 in Köln-Altstadt/Nord 1. Anlass und Ziel der Änderungen (Teilaufhebungen) Im Bereich des heutigen Kuriengebäudes der Hohen Domkirche zu Köln und des Verwal- tungsgebäudes des Römisch -Germanischen Museums beabsichtigt die GbR Historische Mitte die Errichtung der sogenannten “Historischen Mitte “. In das aus zwei Bauköpern be- stehende Gebäudeensemble sollen nach den aktuellen Planungen das Kölnische Stadtmu- seum, das Studien- und Verwaltungsgebäude des Römisch-Germanischen Museums sowie das Kurienhaus der Hohen Domkirche zu Köln einziehen. Zuvor hatte der Rat der Stadt Köln im November 2015 entschieden, einen europaweiten architektonischen Realisierungswettbewerb durchzuführen. Unter Teilnahme von 31 renom- mierten Planungsbüros, hat die Wettbewerbsjury nach einer zweitägigen Begutachtung am 28. und 29.10.2016 den Entwurf des Büros Volker Staab aus Berlin mit dem 1. Preis aus- gezeichnet. Das Gebäudeensemble „Historische Mitte“ ist auf den Grundstücken Gemarkung Köln, Flur 30, Flurstücke 281, 283, 285, 287, 288, 289, 292, 332, 352, 358 und Flur 31, Flurstück 1354 geplant und befindet sich somit in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 in Köln-Altstadt/Nord. Anlass und Ziel der Änderungen (Teilaufhebungen) ist es, die Geltungsbereiche der jewei- ligen, derzeit rechtskräftigen, Bebauungspläne so zu reduziert, dass eine Bewertung der Zulässigkeit von Bauvorhaben im betreffenden Bereich zukünftig gem. § 34 BauGB erfolgt. In den vor der Durchführung der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB getroffenen politischen Beschlüsse (vgl. Kap. 4) wurde das bisherige Verfahren als „Teilaufhebung“ der jeweiligen Bebauungspläne bezeichnet. Im rechtlichen Sinne handelt es sich hierbei um Bebauungs- planänderungen (vgl. OVG Saarlouis18.3.1997 – 2 N 4/96 – BRS 59 Nr. 5), daher wird im Folgenden der Begriff der „Änderung“ verwendet. 2. Rechtskraft und Planinhalt Der Bebauungsplan 6644 Nd 1/16 (67453/16) ist am 01 .04.1966 rechtskräftig bekannt ge- macht worden und enthält folgende Festsetzungen und Ziele: Die Grenzen seines Plangebietes im Bereich zwischen Am Domhof, Kurt-Hackenberg- Platz, Am Hof, Roncalliplatz und Domkloster, Kerngebiet, öffentliche Verkehrs - und Parkfläche, Gemeinbedarf (Museum), Baukörper, Baulinien, Baugrenzen, Zahl der Voll- geschosse, Grundflächenzahl, maximale Höhen. Vorrangiges Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Vo- raussetzungen zur Errichtung des Römisch-Germanischen Museums. Der Bebauungsplan 67454/09 ist am 19.01.2005 rechtskräftig bekannt gemacht worden und enthält folgende Festsetzungen und Ziele: - 2 - / 3 Die Grenzen seines Plangebietes im Bereich zwischen Bischofsgartenstraße, Am Fran- kenturm, Am Bollwerk, Mühlengasse, Unter Taschenmacher und Kurt -Hackenberg- Platz, Kerngebiet, Besonderes Wohngebiet, Straßenverkehrsflächen, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, Fläche mit Gehrecht, zu erhalten e Bäume , Baulinien, Baugrenzen, Zahl der Vollgeschosse (teilweise zwingend), Grundflächenzahl, Baudenk- mäler, Lärmpegelbereiche. Vorrangige Ziele des Bebauungsplans sind der Erhalt, die Fortentwicklung und Stär- kung der vorhandenen Wohnnutzung sowie die Verbesserung der Wohnqualität durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen. Der Bebauungsplan 67454/10 ist am 06.10.1980 rechtskräftig bekannt gemacht worden und enthält folgende Festsetzungen und Ziele: Die Grenzen seines Plangebietes im Bereich zwischen Am Domhof, Gulliver Tunnel, Frankenwerft, Bischofsgartenstraße und Kurt-Hackenberg-Platz, Kerngebiet, öffentliche Verkehrsfläche teilweise als Fußgängerbereich, Fläche für Versorgungsanlagen, Zahl der Vollgeschosse, Grundflächenzahl, Denkmäler, Tiefgarage, Straßenbegrenzungsli- nie. Vorrangiges Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Vo- raussetzungen zur Errichtung von zwei Museen (Wallraf-Richartz-Museum u. Museum Ludwig). Die Geltungsbereiche der drei o. g. Bebauungspläne überschneiden sich teilweise. Der je- weils ältere Bebauungsplan wird daher nicht mehr angewendet, es gelten die Festsetzun- gen des zuletzt bekanntgemachten Bebauungsplans. 3. Erläuterungen zu den Plangebieten 3.1. Abgrenzung der Plangebiete Der Gesamtbereich der Änderungen grenzt im N orden an das Römisch-Germanische-Mu- seum, im Osten an den Kurt-Hackenberg-Platz, im Süden an die Straße Am Hof, welche teilweise Bestandteil des Aufhebungsgebietes ist, und im Westen an den Roncalliplatz, wel- cher ebenfalls teilweise vom Aufhebungsgebiet betroffen ist. Änderungsbereich des Bebauungsplans 6644 Nd 1/16 (67453/16) Der Änderungsbereich umfasst in der Gemarkung Köln, Flur 30, die Flurstücke 281, 283, 285, 287, 288, 289, 292, 352 sowie 332 und 358 jeweils teilweise, und in Flur 31, die Flur- stücke 947, 1354 und 1347 jeweils teilweise, mit einem Umgriff von ca. 5.800 m². Änderungsbereich des Bebauungsplans 67454/09 Der Änderungsbereich umfasst in der Gemarkung Köln, Flur 30, die Flurstücke 358, 332 und 358 jeweils teilweise, und in Flur 31, die Flurstücke 947 und 1347 jeweils teilweise, mit einem Umgriff von ca. 750 m². Änderungsbereich des Bebauungsplan 67454/10 Der Änderungsbereich umfasst in der Gemarkung Köln, Flur 30, die Flurstücke 332 und 358 jeweils teilweise, mit einem Umgriff von ca. 900 m². Wie in Kap. 2 beschrieben , kommt es zu Überlagerungen des Bebauungsplans 6644 Nd 1/16 (67453/16) durch die Bebauungspläne 67454/09 und 67454/10. Der Änderungsbereich - 3 - / 4 des Bebauungsplans 6644 Nd 1/16 (67453/16) wurde so gewählt, dass auch im Überschnei- dungsbereich die Festsetzungen aufgehoben werden. Beabsichtigt ist ein nicht erneutes „Aufleben“ des Bebauungsplans 6644 Nd 1/16 (67453/16) durch Reduzierung der Geltungs- bereiche der Bebauungspläne 67454/09 und 67454/10. 3.2. Stadträumliche Bedeutung Der Gesamtbereich der Änderungen befindet sich am Roncalliplatz im direkten Umfeld zum Dom. Er stellt somit den räumlichen Auftakt der „Via Cultura lis“ im Norden dar, welche in Zukunft die Kölner Stadtgeschichte durch eine Vielzahl kultureller und musealer Einrichtun- gen auf einer Länge von rd. 800 Metern in Richtung südlich gelegener St. Maria im Kapitol erlebbar machen soll. 3.3. Bestandsbebauung Derzeit befinden sich zwei Verwaltungsgebäude sowie die Museumswerkstatt im Plange- biet. Die Gebäude weisen drei bzw. sechs Geschosse auf. Das Verwaltungsgebäude des Römisch-Germanische Museums ist über eine Gebäudebrücke mit dem Museumbauwerk verbunden. Zwischen den beiden Gebäudekörpern und dem Römisch-Germanischen Mu- seum verläuft die historische römische Hafenstraße. Südlich zur Hafenstraße befindet sich ein Parkplatz, welcher in Richtung der Straße Am Hof und dem östlichen Verwaltungsge- bäude durch Baumstandorte bestockt ist. Die Straße Am Hof weist ein leichtes Gefälle auf , welches in Richtung Große Neugasse an Höhe abnimmt. 3.4. Planungsvorgaben Der Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich der Änderungen der Bebauungs- pläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 ein "Kerngebiet" (MK) dar. 4. Verfahren Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 03.09.202 0 den Einleitungsbeschluss und Be- schluss zur Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Modell 1) zu den Teilaufhebungen der Bebauungspläne Nr. 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 in Köln-Altstadt/Nord gefasst (Vorlagen-Nr. 2077/2020). Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 27.10.2020 bis 11.12.2020 stattgefunden. Die einge- gangenen Stellungnahmen haben keine Relevanz für das vorliegende Änderungsverfahren. Nach der Änderung (Verkleinerung) der Geltungsbereiche der o. g. Bebauungspläne wird die Zulässigkeit von möglichen Bauvorhaben im betroffenen Bereich nach § 34 BauGB be- urteilt. Die eingegangenen Hinweise werden nach den erfolgten Änderungen der Bebau- ungspläne (Teilaufhebungen) an die zuständige Genehmigungsbehörde und ggf. an die zu- künftigen Vorhabenträger weitergegeben, und im Rahmen des dem Bauleitplanverfahren nachgelagerten Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt. Die Öffentlichkeit hatte gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 04.11. 2020 bis zum 18.11.2020 die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zu den geplanten Änderungen (Teilaufhebungen) der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (674253/16), 67454/09 und 67454/10. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen. - 4 - / 5 Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 01.09.2022 den Beschluss über die Vorgaben zum weiteren Teilaufhebungsverfahren ge- fasst und die Verfahrensänderung zum beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB be- schlossen (Vorlagen-Nr. 1886/2021). Das Verfahren kann auf § 13a BauGB umgestellt werden, da durch die Änderungen (Teil- aufhebungen) die gewünschte Innenentwicklung für die Wiedernutzbarmachung von Flä- chen der Nachverdichtung erfolgen kann. Bei den durch die Änderungen betroffenen Plan- gebieten handelt es sich um räumlich abgrenzbare Bereiche innerhalb des Gemeindege- biets, welche bereits in spezifischer Weise geprägt und für die städtebauliche Entwicklung von hoher Gewichtung sind. Durch die Änderungen werden die gegenwärtigen städtebauli- chen Vorstellungen durch die Anpassung der Innenentwicklung vorbereitet und ermöglicht. Unter Berücksichtigung des § 13a Abs. 4 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB liegen die maßgeblichen Flächen, welche bei den Änderungen der Bebauungspläne Nr. 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 zukünftig bebaubar wäre, jeweils unter 20.000 m². Auch bei Betrachtung der gesamten Fläche, auf die sich die zeitlich parallelen, räumlich nebeneinanderliegenden und nach dem Zweck in sachlichem Zusammenhang stehenden Teilaufhebungen bei den drei aneinandergrenzenden Plänen beziehen, wird der Schwellen- wert eingehalten. Die Änderungen (Teilaufhebungen) können nunmehr im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Somit wird im weiteren Verfahren gem. 13a Abs. 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Abs . 3 BauGB auf den Umweltbericht verzichtet. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 26.01.2023 bis zum 03.03.2023 durchgeführt. Es wurden 15 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange vorgetragen. Größtenteils werden von den Trägern öffentlicher Belange keine Be denken geäußert bzw. sie stellen keine Betrof- fenheit fest oder geben Hinweise welche erst für das Baugenehmigungsverfahren relevant sind. Die umfangreichste Stellungnahme betrifft die denkmalpflegerischen Belange. 5. Auswirkungen Durch die geplante Reduzierung der Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 kommt es in den von den Änderungen betroffenen Be- reichen unmittelbar zur Änderung der Rechtslage, mit Auswirkungen auf die Rechtspositio- nen und abwägungsrelevanten Interessen der Betroffenen . Diese ergeben sich durch die geänderte Beurteilungsgrundlage für zukünftige Baugesuche in diesem Bereich, welche nach Abschluss der Änderungsverfahren (Teilaufhebungen) gem. § 34 BauGB beurteilt wer- den, und nicht mehr nach den Festsetzungen der v. g. Bebauungspläne. Das von den Än- derungen betroffene Gebiet wird zukünftig nach § 34 Abs. 2 BauGB mit dem Gebietscha- rakter eines Kerngebiets beurteilt. Hinsichtlich de s Maßes der baulichen Nutzung muss sich ein zulässiges Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen. Demnach muss sich die mögliche Neubebauung hinsicht- lich der Baumasse in Verbindung mit der Gebäudehöhe und der Bauweise an den beste- henden Gebäuden im Umfeld orientieren. Auch die Art der zukünftigen Bebauung hat den räumlichen Gegebenheiten zu entsprechen. Die Prüfung der Zulässigkeitskriterien erfolgt nach Abschluss der Änderungsverfahren für den betreffenden Bereich auf Grundlage einer Entwurfsplanung in e inem nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Plangebietes ist somit auch nach erfolgten Teilaufhebungen gewährleistet. - 5 - / 6 Da die jetzigen Eigentümer der Grundstücke im Änderungsbereich selbst planen nach den Änderungsverfahren eine Bebauung gem. den Kriterien des § 34 BauGB zu realisieren, ist davon auszugehen, dass deren Rechte ausreichend gewahrt bleiben. Eine mögliche geschlossene Neubebauung hat für die Bewohner der Blockrandbebauung Am Hof Auswirkungen auf die tägliche Sonnenscheindauer. Im Rahmen des Baugenehmi- gungsverfahrens wird die Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Ein- haltung der Abstandsflächen nach BauO NRW geprüft. Somit ist nicht zu befürchten, dass nachbarschaftliche Belange in einem nicht hinnehmbaren Maße beeinträchtigt werden. Ein Bauvorhaben in der Höhe der umgebenden Bebauung hat Auswirkungen auf die Aus- sicht der Bewohner an der Straße Am Hof . Ein Anspruch auf unveränderliche Zustände nach Planungsrecht besteht nicht. Au fgrund der Flächenbedarfe der drei Kultur und Wis- senschaftsinstitutionen ist es notwendig, die geeigneten Flächen einer Bebauung zuzufüh- ren, sofern sich die Auswirkungen auf die Bestandsbebauung im zumutbaren Bereich be- finden. Die Eignung dieses Standortes ist durch die Anbindung an das städtische Straßennetz über die Straße Am Hof gegeben. Über die fußläufig zu erreichende n Stadtbahnhaltestellen “Dom/Hbf“ in der Trankgasse und „Rathaus“ beim Platz Alter Markt ist dieser Standort un- mittelbar an das Stadtbahnnetz der KVB angebunden. Mit dem Vorhaben gehen Auswirkungen auf die Sicherstellung der Ver - und Entsorgung einher. Aufgrund der abgeänderten Abgrenzungen der Erschließungsanlagen Am Hof und Kurt-Hackenberg-Platz sind Verlegungsarbeiten notwendig. Diese werden im weiteren Bau- genehmigungsverfahren berücksichtigt. Die Schaffung von dringend benötigtem Museumsraum im innerstädtischen Bereich in ge- eigneten Lagen hat aus städtebaulicher Sicht eine hohe Prioritä t. Die durch das geplante Bauvorhaben im Teilaufhebungsbereich entstehenden genannten Nachteile für die vorhan- dene Bebauung sind aus städtebaulicher Sicht vertretbar und zumutbar. Aus diesem Grund wird im Rahmen der Gewichtung der betroffenen Belange untereinander dem Belang der Museums- mit Verwaltungsnutzung Vorrang gegeben vor den privaten In- teressen der Planbetroffenen an der Beibehaltung des bisherigen Planzustandes. Auch bei der vorgesehenen Reduzierung der Geltungsbereiche der o. g. Bebauungspläne bleiben die jeweiligen, unter Kap. 2 dargestellten, Ziele der Bebauungspläne erhalten. Durch die geplante Neubebauung werden keine erheblichen Umweltaus- und -einwirkungen erwartet. Die zu erwartenden Auswirkungen auf die U mwelt werden in Kap. 6 näher erläu- tert. 6. Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a Abs. 2 BauGB) Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf eine formale Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ver- zichtet. Die betroffenen Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sowie § 1a BauGB werden gleich- wohl wie folgt in der Planung berücksichtigt. - 6 - / 7 6.1. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung beziehungsweise euro päische Vo- gelschutzgebiete Aufgrund der hohen Entfernung (ca. 5.000 m) sind keine Auswirkungen der Planteilaufhe- bungen auf solche Gebiete zu erwarten. 6.2. Landschaftsplan, Pflanzen, Tiere Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans. Die Änderungsbereiche sind stark versiegelt, es befinden sich 10 Bäume auf der Fläche. Bei Realisierung der vorgesehenen Bebauung nach erfolgten Änderungen (Teilaufhebun- gen) ist ein Erhalt der Bäume unwahrscheinlich. Auch bei Realisierung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 67453/16 ist der Erhalt unwahrscheinlich, da der Plan an den Stand- orten der Bestandsbäume ein Baufeld (GRZ 0,3; ein Vollgeschoss) vorsieht. Die Teilaufhe- bung hat keine direkten Auswirkungen auf den Erhalt der Bäume. Der Ersatz der Bäume richtet sich in allen Planungsfällen nach der jeweils aktuellen Baumschutzsatzung. Nach erfolgten Änderungen (Teilaufhebungen) sollen die vorhandenen Gebäude abgeris- sen werden und ein bzw. zwei Neubauten entstehen. Ein Vorkommen von besonders ge- schützten Arten ist aufgrund der vorherrschenden Lebensraumbedingungen unwahrschein- lich. Im Rahmen der Niederlegung der Gebäude ist eine Betroffenheit von geschützten Arten somit auszuschließen (z.B. Fledermäuse). Die Aufhebungen haben keine direkten Auswir- kungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen. 6.3. Eingriffsregelung In den Änderungsbereichen sind zudem keine Baumstandorte festgesetzt. Da die Teilauf- hebungen im beschleunigten Verfahren erfolgen, gelten Eingriffe nach § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB aber ohnehin als bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (§ 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Folglich besteht gem. § 13a Abs. 4 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB schon generell keine Notwendigkeit eines Ausgleiches auf der Ebene des Bebauungsplans. Insofern erfolgt der Ersatz der möglicherweise zu fällenden Bäume im Baugenehmigungsverfahren unter Berücksichtigung der Baumschutzsatzung. 6.4. Ortsbild / Landschaftsbild Der derzeit geplante Neubau ist nach § 34 BauGB zulässig. Die mögliche, im Vergleich zum Nullfall höher geschossige und geschlossene Bebauung an der Straße Am Hof führt zu ei- nem kleinräumig veränderten Straßenbild. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Ortsbild sind als sehr gering zu bewerten. 6.5. Boden, Wasser, Gerüche Eine Beeinträchtigung diese r Umweltbelange durch die Bebauungsplanänderungen (Teil- aufhebungen) ist sehr unwahrscheinlich, da die Änderungsbereiche vollständig versiegelt sind (mit Ausnahme der Baumscheiben) und keine geruchsemittierende Nutzung zulässig sein wird. 6.6. Klima, Ventilation, Kaltluft, Klimawandelfolgen Das Plangebiet ist vollständig versiegelt. Hinsichtlich der bestehenden und zukünftige Wär- mebelastung ist der Planbereich als hoch wärmebelastete Siedlungsfläche einzustufen. Mit der geplanten Neubebauung ergibt sich die Möglichkeit, durch Gebäudebegrünungen, Baumpflanzungen oder die Errichtung von (Trink-)Brunnen die Folge der zukünftigen Hitze- belastung zu mindern. Die Änderungen (Teilaufhebungen) haben auf diese Planung keinen Einfluss. - 7 - / 8 6.7. Luftgüte, Emission und Immission von Luftschadstoffen, Klimaschutz Der Änderungsbereich liegt im Bereich einer mittleren Luftgüte. Die Bebauungsplanände- rungen (Teilaufhebungen) haben zunächst keine Auswirkungen auf die Luftgüte im Gel- tungsbereich. Die geplante Neubebauung unterliegt den dann gültigen Regelungen zum Beispiel des Gebäudeenergiegesetztes (GEG). Damit wird der Einbau emissionsarmer Ge- bäudeheizungen und ein verbesserter Dä mmstandart einhergehen. Somit ist zukünftig ein Rückgang der Emissionen aus der Wärmebereitstellung gegenüber dem heutigen Zustand anzunehmen. Weiterhin wird das Verkehrsaufkommen zukünftig durch die Umsetzung des Ver- kehrsführungskonzeptes Altstadt abnehmen und damit auch die Emission verkehrsbedingter Luft- schadstoff-Emissionen. 6.8. Sonstige Pläne insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts Der Planbereich liegt innerhalb der Umweltzone des Luftreinhalteplanes der Stadt Köln und ist vorbelastet durch verkehrsbedingte Emissionen auf der untergeordneten Straße Am Hof und durch Hausbrand im Gebiet selbst beziehungsweise im Umfeld. Mittelfristig ist mit ei- nem Rückgang der Luftschadstoffbelastung durch die Umsetzung der Regelungen des Luft- reinhalteplanes zu rechnen (s. Kap. 6.7). 6.9. Mensch, Bevölkerung, hier: Besonnung Da im Falle von § 34 Abs. 2 BauGB im Kerngebiet eine Bebauung der derzeitigen Freifläche möglich wird, kann sich die Besonnungssituation für die Anwohner der Straße Am Hof/Kurt- Hackenberg-Platz verändern. Aufgrund der Anforderungen der Bauordnung NRW ist davon auszugehen, dass gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt sind. 6.10. Mensch, Bevölkerung, hier: Lärm Der Bereich der Änderungen (Teilaufhebungen) ist durch den Straßen- und Schienenver- kehr erheblich vorbelastet. Im Falle einer Neubebauung nach § 34 BauGB kann es durch möglichen Besucher- und Lieferverkehr und eine mögliche Nutzung von Tiefgaragenein- und –ausfahrten zu einer kleinräumigen Zunahme von Lärm an der Bestandsbebauung im Umfeld kommen. Diese wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens untersucht und gegebenenfalls durch Minderungsmaßnahmen geregelt. 6.11. Mensch, Bevölkerung, hier: Erschütterungen und Gefahrenschutz Durch den Betrieb auf der südlich d es Änderungsbereiches verlaufenden unterirdischen Stadtbahntrasse werden vermutlich Erschütterungen im Änderungsbereich ausgelöst. Im Rahmen einer Neubebauung ist der Belang im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen. Die Änderungen (Teilaufhebungen) haben auf die Planung keinen Einfluss. Es bestehen keine direkten Gefahren für die Anwohner durch ein besonderes Brand - oder Explosionsrisiko durch die Änderungen. 6.12. Umgang mit Abwässern und Abfällen Durch die mögliche Nachverdichtung wird sich die Menge an Abwässern und Abfällen ge- gebenenfalls geringfügig erhöhen. Die zukünftige Ver- und Entsorgung ist gewährleistet. 6.13. Kultur- und Sachgüter Die Änderungen (Teilaufhebungen) werden voraussichtlich keine Auswirkungen auf vorhan- dene Baudenkmale innerhalb des Planbereiches haben. Eine Abstimmung der nach § 34 BauGB möglichen Neubebauung mit der Denkmalbehörde ist im Baugenehmigungsverfah- ren erforderlich. Eine Regelung im Aufhebungsverfahren dazu ist weder e rforderlich noch allgemein möglich. - 8 - 6.14. Zusammenfassung Im Rahmen der Beschreibung und Bewertung der Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter wurden keine erheblichen Umweltaus- und -einwirkungen durch die geplanten Bebauungs- planänderungen (Teilaufhebungen) auf das Plangebiet und seinen Nahbereich festgestellt.
Anl_1_Übersicht Geltungsbereich
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& Stadt Köln Stadtplanungsamt Anlage 1 Übersichtsplan des Gesamtänderungsbereichs Planungsrecht Historische Mitte in Köln - Altstadt/Nord = Bahnhof ! Da zZ N Busbahnhof MusicalzDome hr er-Str. » 51.3 N | Bahnhofs-, Anl vorplatz ' Charges;, heimerplatz; — Ani gasse_ |U) |--—— Q Ri R AnidS N \A\S Dom G > Gl Z 8 : 3 : GUNVER Tunne]— In KÜrt-I- Z /Heinrich- Platz ! Böll. AnlılSt Museum “ [I IL > DL Platz. BO Ludwig Rongalli- Museum pl U Bischofsgartenstr.— 2 = I AnıfSt enberg. 8 v tz & N 8 W; EN 44.5 53.9 & SG ge I auran?7# g SZ Gesamtänderungsbereich S S 5 B3 2 er udengasse « 1 49-3 ak le RR ind 1 < | Burausp & SA An Groß- S I] & & YA St.Marti i A Rathaus 7 2 aurenzpl\ / \ alomonsgasse— hau UlAlter 19" - Gr Else = r AnıdS Bj > markt v A pl. Y hmitz: Rortalsı, A A FäRßgängerzone Maßstab 1 : 2 500 25 0 50 100 EEE u | 150 Meter Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (20)
- Bischofsgartenstraße
- Mühlengasse
- Hafenstraße
- Trankgasse
- Bechergasse
- Große Neugasse
- Wehrgasse
- Roncalliplatz
- Kurt-Hackenberg-Platz
- Am Domhof
- Am Hof
- Auf dem Brand
- Am Frankenturm
- Gulliver-Tunnel
- Frankenwerft
- Sporergasse
- Domkloster
- Alter Markt
- Straße 2
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 3076/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 14.11.2023
- Erstellt
- 25.09.2023 11:48