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3076/2023

Offenlage nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu den Änderungen (Teilaufhebungen) der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 Arbeitstitel: Historische Mitte in Köln-Altstadt/Nord

Mitteilung Ausschuss 14.11.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 30.11.2023, TOP 17.4

Anl_8_Bebauungsplan 6745410 (Blatt 2)

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Anl_7_Bebauungsplan 6745410 (Blatt 1)

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Mitteilung Ausschuss

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Anl_10_Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs - Lageplan

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Anl_2_Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans 6644 Nd 116 (6745316)

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Anl_3_Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans 6745409

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Anl_4_Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans 6745410

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Anl_12_Begründung gez

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Anl_5_Bebauungsplan 6644 Nd 116 (6745316)

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Anl_9_Begründung

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Anl_1_Übersicht Geltungsbereich

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Anl_8_Bebauungsplan 6745410 (Blatt 2)

5793 Zeichen

Anlage 8

Blatt 2

Fußgängerbereich |
Domplatte nee

Anmerkung : |
Die Zahl der Vollgeschosse bezieht sich auf +48.00

Geltungsbereich I ER, MK
/, Bebauungsplan X au | Sal A

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Nicht zugelassen sind folgende Nutzungen nach 5 7 Abs.2

Bau NVO 1977 DH
Ziffer 1 Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude

Ziffer 3 sonstige nicht störende Gewerbebetriebe

Zitfer 5 Tankstellen im Zusammenhang mit
Parkhäusern und Großgaragen

Ziffer 7 sonstige Wohnungen oberhalb eines
im Bebauungsplan bestimmten Geschosses

Außerdem werden die nach $7Abs.3 der BauNVO 1977 vor =
gesehenen Ausnahmen gemäß 51 Abs.6 Nr.1 der BauNVO 1977
nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und somit nicht
zugelassen.Gemäß 818 Abs.3 der BauNVO 1977 wird die Höhe der
baulichen Anlagen als Höchstgrenze bezogen auf NN festgesetzt.

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Der Bereich des Bebauungsplanes liegt im förmlich festgelegten Ä = = | B 77 2 Z TEE | | \
Sanierungsgebiet Altstadt /Dom Rhein nach StBauF6G. home nen 4 EREE U. oA A ! & ss

Geltungsbereich der
Änderung (Teilaufhebung) I;

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Zeichenerklärung Es wird bescheinigt, daß die Dar- Für den Planentwurf Planaufstellung-Ämeerung—Ergämzung | Das Anhörungsverfahren gemäß $ 2a | Pienaufstelleng-Billigung des\
. stellung dem Zustand vom ..Mai..... 1978. St tplanungsamt vom Rat a Köln en . Abs. 2 und 3 BBau bs hat in der Zeit a Ausle,
Besta nd Planung b- 2 offene Bauweise ‚Grenze zwischen Maßen SD  Settelsach . entspricht und die Festlegung der Sitzung am. A&.10........ 19.19. gemäß VA. en ee 9 be} S 2a Abs. 6
A ‚Aur-Einzet-und Dappel- rn bauieher Nutzung FB- -Flachdaeh- städtebaulichen Planung geometrisch WA | 8 2’Abs. 18Bau G vom 18. 8. 1976 {am....27.9.78,.....) stattgefunden. ann ge Rat kr Sitzung
. . n Häuser zulässig . -Srenze zwischen ME Mansarddach- i ii Ltd. Stadtbaudirektor | {BGBl. | S. 2256} beschlossen und am... U. 19.14. beschlossen.
KÜRRIN} vorh. Gebäude -—-— Straßenbahngleisachse EWST _ Kteinsisdiungsgobiet & mur Hausgruppen zulässig 17 Netzungsarten 2 Kar das Ann eindeutig ist. kein den ne“ 29 üblich bekannt a
f R ; Einzeihäuser zulässig Mit Geh- Fahr-u. Leitungs- , „mean.
. WR Reines Wehngebiet mer m j . 9 pllanzen vor Bäumenr-
I VI Zahl der Vollgeschosse (% Bäume far ren! . | Ar nur Boppelhäuser zulässi _ __ _ rechten zu belastende jr Liegenschaftsamt N
& ; ni + ‚geschlossene Bauweise ee Flächen ® Bäume zu erhalten Yerm. Abt; Dezernat ; /
Eee Bordstein 46,7 Yo. Höhenlage EMB- Bortgebiet Straßenbegrenzungslinie, re Flächen für-Bahnanlager Er Bäume zu pflanzen- für Stadtegtwicklung A A
’ über NN vH ] ; z er egrenz. sonstiger St ! Stellplätze Sr . “ pr / 1 , ve en a
Yisehgebiet Verkehrsflächen ga ! Seragen “46,71 Neue Höhenlage AH LES £ 2 } > /
[LMK _| Kerngebiet —— na | Est | Gemeinsehaftssteiiplätze N über NN “ Orhekangsäfkor a Ir DerOberbürgerreister Der Bezirksvorsteher DE PUIGEINAISIER
. —— Baugrenze | S6al Gemeinseheftsgarager dOE 23 efgeofdnetär nn 9 Bi . g .E i es 5 a
St dt e n d e K .. In E6sE4 Gewerbegebiet [ ] Öffentliche Verkehrstläche | #6al Fefgarager Nr 5 Köln, den..F.d.r..... 197.2 . Köln, den..23.08. 1079 Köln, IR 194. Köln, den.SI-H.... 0 Köln, BR ( )) >)
a Q eI | ) (0) rem, Ineestriegebiet Bi] BESEEhe NulKahrsfinche Fäet En rs URERGRE Gemäß $ 9 (1) 3 Bundesbaugesetz 3 J
4 Meehenendhausgebiet Pie erde Gesch = e ig wird für Baugrundstücke eine Dieser Planentwurf hat in der Zeit Dieser Plan ist aufgrund von Bedenken | Dieser Plan ist vom Rat in seiner Sitzung] Dieser Plan ist gemäß Ortsübliche Bekanntmachung der ’
+59 Boslersebhet = wirtschaft eder fester Abfallsteffen Mindestgröße vOn...r..am, eine von..28..°...bis.. 2.70.1929 und Anregungen nach $ 2a Abg& am....20.3......1980. mit Begründung $ 1 We mit en ji Genehmigung des Bebauungsplanes 0
B e b a U U n S la n schaft E ah un gemäß $ 2a Abs. 6 Bundes baugesetz G durch Beschluß des nach $ 9 Abs. 8 BBau G gemäß $ 10 hi sp " F en f. DENenmIg einschließlich des Du nach [&})
Zahl der Vollgeschosse 4 Flächen für-die Land - & Beensmewere & eg... — offengelegen. VOM. E) BBau G als Satzung beschlossen $ 12 BBau& ist am.@...12.....198.9 2
284 s ‚oder Forstwirtschaft 8 a : worden. worden. . erfolgt
zB zwingene E— Sftent. srüntäehen Ba RR Innerhalb der Grenzen des räumlichen Der Oberstadtdirektor Die Gestaltungsfestsetzungen sind Der Regierungspräsident >
z.B. V/lli Höchst-u. Mindestgrenze unterliegen Geltungsbereiches dieses Bebauungs - : Bästandfell'der'sät 103 Abs. 3 Im Auftrag
“ a besikaukake eu Punta Gehnflächen Flächen die dem-Lendsehafts- planes bestehende Rechtssetzungen auf Stadtplanungsamt re Se Y - —
4 R ; Aakariagr -Sehutz unterliegen Grund des Preuss. Fluchtl. Ges. von 1875 Im Auftrag Bau O NW) Verreen er / u H c
GRZ Grundflächenzahl J [5 Flächen für des Aufbau Ges. NW und des BBau G z an, | m 4 um -
_— mei den Gemeinbedarf treten mit der Rechtsverbindlichkeit Der Oberkiirgineikter : N \ oO
a % 3 e a % Mr . .
BHZ Ben s a = | 2 7 Gemeinbedarfsfläche zu begrünen dieses Bebauurrgsplanes ausser Kraft. ER AR ürgermeister l ‚Der Tre m
renze des räumlichen Sportplatz . \ u iR
ä . Schule Es gilt die Baunutzungsverordnung 1977 Köln den..2&...70.. 19,29 re He ö Ri fi & N } j
un BER GE Geitungsbereiches des ; = 3 j b Köln, N... Köln, den....t#«.f:..... 19.40 Köln, den..%..1.X...... 19...
Bebauungsplanes — Spieiptatz Eu Kirehe- i (Bundesgesetzblatt I S.1757) x eo \ |

Anl_7_Bebauungsplan 6745410 (Blatt 1)

5605 Zeichen

149

Blatt 1

Erschließung \ u
Bischofsgartenstraße zuBBe= i E

+ 48.00 NN — a

a

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A
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Anmerkung:

Die Zahl der Vollgeschosse bezieht sich auf +48.00
7, U .

Geltungsbereich

Bebauungsplan-Text: Bebau ungspian

Gemäß 51Abs.5 der BauNVO wird das Kerngebiet {MK) nach D [0] MZ
Art der baulichen Nutzung wie folgt gegliedert : 0,
Nicht zugelassen sind folgende Nutzungen nach 57 Abs.2 ; N
Bau NVO 1977 / 7

"77

Ziffer1 Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
Ziffer 3 sonstige nicht störende Gewerbebetriebe

il

Ülb (Baptisterium),
N
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o6.J2y92g

—. 356

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Verkehrsfläche

| a

Ziffer5 Tankstellen-im Zusammenhang mit
Parkhäusern und Großgaragen

Ziffer 7 _ sonstige Wohnungen oberhalb eines im
Bebauungsplan bestimmten Geschosses

Außerdem werden die nach 87 Abs.3 der BauNVO 1977 vorgesehenen
Ausnahmen gemäß 51 Abs.6 Nr] der BauNVO 1977 nicht Bestandteil
des Bebauungsplanes und somit nicht zugelassen . Gemäß 516 Abs.3
der Bau NVO 1977 wird die Höhe der baulichen Anlagen als Höchstgrenze
bezogen auf NN festgesetzt.

(unterirdisch)

"Wa
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Öffentliche

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Der Bereich des Bebauungsplanes liegt im fürmtich festgelegten

Sanierungsgebiet Altstadt/DomRhein nach StBauFG. TR
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Geltungsbereich der WA u
Änderung (Teilaufhebung) 2A is Pa ee veanserseyen) |

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Für den Planentwurf Planaufstettung-Billigung des

Planentwurfs und öffentliche Auslegung

Planaufstellung - Änderung Ergänzung

Das Anhörungsverfahren gemäß $ 2a
Abs. 2 und 3 BBau G hat in der Zeit

Es wird bescheinigt, daß die Dar-

Zeichenerklärung

stellung dem Zustand vom .Mai.... 1978 Stadtplanungsamt vom Rat der Stadt Köln in seiner i
Bestand Planung offene Bauweise- Granzs 2.uchen-inßen SB  Setteldieh entspricht und die Festlegung der ij Sitzung am... 24.10... 1978. gemäß a en ui Begründung nach $ 2a Abs. 6
PS Aur Einzel -und-Boppet er bauticher Nutzung FB Flachdach städtebaulichen Planung geometrisch $ 2 Abs. 1 BBau G vom 18. 8. 1976 tam....£.9:.28.....) stattgefunden. auG eg Hal bi seiner Srzung
. häuser zulässig Grenze zwischen MD  -Mansarddash- indeutig ist Ltd. Stadtbaudirektor | (BGBi.|$. 2256) beschlossen und u 1 beschlossen.
II . F __L_ı Anal h aa . Amei Ulm " eindeutig ist. “
III vorn. Gebäude Straßenbahngleisachse EWSZ}  tteinsiediungsgebiet & ur Hausgruppen zulässig: Nutzungsarten -Fitehen für das-An- Kain. den. 22:8: 107 am..29.01....... 1979. ortsüblich bekannt
EWR Rei in Bi A Aur Einzelhäuser zulässig- _ _ MiGeh- Fahr-e- beit 2 pi
1 vi Zahlder Vollgeschosse (3 Bäume . Ar Aur Beppelhäuser zulässig _ zZ _ teshten zu belastende ZZ und Sträushern- Liegenschaftsamt
Ewa S s $ gesshlessent Danneise \ #- Bäume zu erhalten v Ab Dezprnat
Ze — Bordstein 46,71 Yorh. Höhenlage EMBJI Borfgebiet BAR Snhaareneinaeine, 7 - LI Böume zu pflanzen . L für Stadt wicklung 29 #
' über NN R R renz. sonstiger Stellplätze 7 iR - TE 7 ;
ö EMI _Hisehgebiet Verkehrsflächen Sa | Garagen 3446,71 Neue Höhenlage - LEG Are
IL_MK] Kerngebiet ————  Baugrenze unter Straßenniveau | Sst | Semeinsehaftsstetstätze über NN VerMessungsdirekfor BR AR AU, Der Bezirksvorst@her
. . ——m  Baugrenze Gemeinschaftsgaragen Je.E. N - r ;
Stadt eme i n d e Kö ) n ESET Sewerbegetiet | Öffentliche Verkehrsfläche 1Gaf Tietgaragen ITICRTE Hochwassergrenze Köln. den. .C.. 02? UL Kom, den. AIOB. 197° Kan den
Q fear u! \ j == Öffentliche Verkehrsftäche Fläche für Versorgungsanlagen . ö Gemäß $ 9 (1) 3 Bundesbaugesetz
. FE Weochenendhausgebiet naneenger bereich . a er wird für Baugrundstücke eine . Dieser Planentwurf hat in der Zeit Dieser Plan ist aufgrund von Bedenken | Dieser Plan ist vom Rat in seiner Sitzungl Dieser Plan ist gemäß Ortsübliche Bekanntmachung der
an Sendergebiet Er, bandwirtsehaft oder festen Abfallstoffen ph em nr: Fe vom... 23..7...bis..9.70-.19.27 | und‘Anregungen nach $ 2a Abg6 am....... 20.3... 1980 mit Begründung A A zu NO. genehmigt Genehmigung des Bebauungsplanes
B & b a U U n S la n F—J Flächen tör-die -i- t älleMiridastliets a gemäß $ 2a Abs. 6 Bundes baugesetz “ nach $ 9 Abs. 8 BBau G gemäß $ 10 ke pl. u einschließlich des m u
Zahl der Vollgeschosse | fiächen für die tand- © Umspannwerk festgesetzt. offengelegen. BBau G als Satzung beschlossen $ 12 BBau 6 ist am. @.... 22... 1942
z.B. Ill als Höchstgrenze ‚oder Forstwirtschaft worden. erfolgt
; = -Grünfläehen- nlagen die dem Denkmal- can . ' äei
—B- zwingend Sn Öffentl il D \ hu unarlsgan Innerhalb der Grenzen des räumlichen | Der Oberstadtdirektor Die Gestaltungsfestsetzungen sind Der Regierungspräsident
r z.B. V/IIl Höchst-u. Mindestgrenze un ' \ Geltungsbereiches dieses Bebauungs Bestandteil a Im Auftrag
. . äberbaubare- f I} Private Grünflächen Fiichen die-dem-Landschafts- Planes bestehende Rechtssetzungen auf Stadtplanungsamt Bestand u
. Grundstüeksfl -sehutz unterliegen Grund des Preuss. Fiuchtl. Ges. von 1875 Im Auftrag ud . x
5 hi u Parkantage: Flächen für des Aufbau Ges. NW und des BBau G 7 |
. GRZ Grundflächenza ] b D | ck
Gescheßtläch MM EEEEN B PEN den Gemeinbedarf treten mit der Rechtsverbindlichkeit " .
M , 1 : 500 GrZ } u dieses Bebauungsplanes ausser Kraft. . j Srwer enbü meister
Grenze des ee ja ne 4 _ Schee ” Es gilt die Baunutzungsverordnung 1977| Köln, den..£.:.70., , SR. Köln, den.. Ab. 2 od Köln Pe a W 9 v i
un WER GE Geltungsbereiches des u Spielplatz ! = ” {Bundesgesetzblatt | 8.1757) r nn are Ferse "»Kö6ln, KV, N, elek th neenue DOM P rennen IHN .

Bebauungsplanes

Anlage 7

Mitteilung Ausschuss

5835 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/611/2 
 
Vorlagen-Nummer 14.11.2023 
 3076/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 23.11.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 30.11.2023 
 
Offenlage nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu den Änderungen 
(Teilaufhebungen) der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 
Arbeitstitel: Historische Mitte in Köln-Altstadt/Nord 
Anlass und Ziel der Änderungen (Teilaufhebungen) 
 
Im November 2015 beschloss der Rat der Stadt Köln einen europaweiten architektonischen 
Realisierungswettbewerb durchzuführen, um im Bereich des heutigen Kuriengebäudes der Ho-
hen Domkirche zu Köln und des Verwaltungsgebäudes des Römisch-Germanischen Museums 
die sogenannte „Historische Mitte“ baulich neu zu errichten. Unter Teilnahme von 31 renom-
mierten Planungsbüros, hat die Wettbewerbsjury nach einer zweitägigen Begutachtung am 28. 
und 29.10.2016 den Entwurf des Büros Volker Staab aus Berlin mit dem 1. Preis ausgezeichnet. 
 
Am Roncalliplatz im direkten Umfeld zum Kölner Dom sollen nach aktuellen Planungen das 
Kölnische Stadtmuseum, das Studien- und Verwaltungsgebäude des Römisch-Germanischen 
Museums sowie das Kurienhaus der Hohen Domkirche zu Köln in das aus zwei Baukörpern 
bestehende Gebäudeensemble einziehen. Das Gebäudeensemble „Historische Mitte“ ist auf 
den Grundstücken Gemarkung Köln, Flur 30, Flurstücke 281, 283, 285, 287, 288, 289, 2 92, 
332, 352, 358 und Flur 31, Flurstück 1354 geplant und befindet sich somit in den Geltungsbe-
reichen der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 in Köln -Alt-
stadt/Nord.  
 
Die beigefügte Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs für die "Neubauten Historische 
Mitte" (Anlage 10) stellt eine Möglichkeit dar, wie das Planungsrecht später ausgenutzt wer-
den könnte. 
 
Das geplante Neubauvorhaben wird befürwortet, weil damit baulich-räumliche und inhaltliche 
Synergien der drei genannten Kultur- und Wissenschaftsinstitutionen genutzt werden können, 
um ein weit über Köln hinausstrahlendes Alleinstellungsmerkmal zu schaffen. 
 
Um die Realisierbarkeit des Siegerentwurfs planungsrechtlichen zu ermöglichen, ist eine Be-
wertung der Zulässigkeit des vorgesehenen Bauvorhabens nach § 34 BauGB zu erwirken. So-
mit gilt es, die jeweiligen rechtskräftigen Bebauungspläne so zu reduzieren, dass im Geltungs-
bereich der Änderungen (Teilaufhebungen) keine planungsrechtlichen Aussagen durch beste-
hende Bebauungspläne getroffen werden. Negative planungs - und denkmalschutzrechtliche 
Auswirkungen auf die bestehende Bebauung außerhalb des Geltungsbereiches der Änderun-
gen gehen nicht einher.

2 
 
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll in den Monaten November und De-
zember für die Dauer eines Monats erfolgen. 
 
 
Verfahren 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 03.09.2020 den Einleitungsbeschluss und Beschluss 
zur Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Modell 1) zu den Teilaufhebun-
gen der Bebauungspläne Nr. 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 in Köln -Alt-
stadt/Nord gefasst (2077/2020).  
In den vor der Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB getroffenen politischen 
Beschlüsse wurde das bisherige Verfahren als „Teilaufhebung“ der jeweiligen Bebauungspläne 
bezeichnet. Im rechtlichen Sinne handelt es sich hierbei um Bebauungsplanänderungen (vgl. 
OVG Saarlouis18.3.1997 – 2 N 4/96 – BRS 59 Nr. 5), daher wird im nachfolgenden der Begriff 
der „Änderung“ verwendet. 
 
Für das Änderungs-Verfahren wurde in der Zeit vom 27.10.2020 bis zum 11.12.2020 die Betei-
ligung der Dienststellen sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 Ab-
satz 1 BauGB durchgeführt. Aufgrund der forcierten Verkleinerung der Geltungsbereiche der 
o.g. Bebauungspläne haben die eingegangenen Stellungnahmen keine Relevanz. Stattdessen 
werden diese im Zuge des nachgelagerten Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt. 
 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 04.11.2020 
bis zum 18.11.2020. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen. 
 
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.09.2022 wurde das Verfahren auf-
grund der Wiedernutzbarmachung von Flächen der Nachverdichtung im Sinne gegenwärtigen 
städtebaulichen Vorstellung der Innenentwicklung als beschleunigtes Verfahren gemäß 13a 
BauGB beschlossen.  
 
Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB kann auf e ine 
formale Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB 
verzichtet werden. Gleichwohl werden die relevanten Belange des Umweltschutzes nach § 1 
Absatz 6 Nummer 7 BauGB im weiteren Verfahren ermittelt und sachgerecht gegeneinander 
abgewogen. 
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 
BauGB wurde im Zeitraum vom 26.01.2023 bis zum 03.03.2023 durchgeführt. Es wurden 15 
Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange vorgetragen. Größtenteils werden von den 
Trägern öffentlicher Belange keine Bedenken geäußert bzw. sie stellen keine Betroffenheit fest 
oder geben Hinweise welche erst für das Baugenehmigungsverfahren relevant sind. 
 
Gez. Greitemann 
 
Anlagen 
Anlage 1  Übersicht Geltungsbereich 
Anlage 2  Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans 6644 Nd 1/16 (67453/16) 
Anlage 3   Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans 67454/09 
Anlage 4   Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans 67454/10 
Anlage 5   Bebauungsplan 6644 Nd 1/16 (67453/16) 
Anlage 6   Bebauungsplan 67454/09 
Anlage 7   Bebauungsplan 67454/10 (Blatt 1) 
Anlage 8   Bebauungsplan 67454/10 (Blatt 2) 
Anlage 9   Begründung zu den Änderungen (Teilaufhebungen) o.g. Bebauungspläne 
Anlage 10  Lageplan Stand Weiterentwicklung 
Anlage 11  Stadtsilhouette Ansicht Am Hof

Anl_10_Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs - Lageplan

2160 Zeichen

Lageplan Stand Weiterentwicklung
GSPublisherVersion 1324.1.1.100
 I
 III
030 617 914-0
info@staab-architekten.com
0221 888859-00
info@historische-mitte.koeln
HMK
1:500
Lageplan
22.09.22 Historische Mitte Köln
± 0,00 = + 54,20 ü. NHN
Maßstab
Format
Plandatum Planstand
geprüftgezeichnet
Freigabe Bauherr
Freigabe Architekt
Planungsstand
Planbezeichnung
Bauherr
Fachplaner
Planbezeichnung Fachplaner
Bauvorhaben
Architekt
Plannummer
CJ
13010_00_AR_E_LA_XX_-0_0_P
E LA XX 0
Entwurf
cm
Staab Architekten GmbH
GbR Historische Mitte
Nordrichtung = 88,11°
KonradAdenauerUfer 23
50668 Köln
Schlesische Straße 27
10997 Berlin
AD Abhangdecke
OK FFB
OK RFB
Oberkante Fertigfußboden
Oberkante Rohfußboden
Fertigkanten
Rohkanten
AK
VK
OK
UK
FFB
BRH R/F Brüstungshöhe Roh/Fertig ü.OK FFB
RFB
RFS
RD
RDS
UZ
Außenkante
Vorderkante
Oberkante
Unterkante
Fertigfußboden
Rohfußboden
Rohfußbodensprung
Rohdecke
Rohdeckensprung
Unterzug
Gebäudeachsen
unter / vor Schnittebene (verdeckt)
über / hinter Schnittebene
Schnitt
Schnittbezeichnung
Planverweis
Blattnummer
SBA
PA
SB
ZE
ZPU
FL
LI
GA
NST
AS
FL
GPU
HV
NST
BW
Zementestrich
Naturstein
Linoleum
Wand- / Deckenoberflächen (WB/DB)
Anstrich
Fliesen
Gipsputz
Kalk-Zementputz
Naturstein
Sichtbeton
Gußasphalt
Sichtbeton erhöhte Anforderungen
Fußbodenbeläge  (FB)
Parkett
Holzverkleidung
Betonwerkstein
Fliesen
X
X
XX
X
S
Legende
Stahlbeton
Mauerwerk
Leichtbau
Neubau | Abbriss
78,0 x 59,4
Änderungen
Index Ausgabedatum gez. Art der Änderung
b 27.01.2023 Fassadentiefe und Position KSM; Kern KuS; Aufbau und Höhenlage Decken KuS; Höhenlage Decken U3
c 31.03.2023 Vereinheitlichung Achssystem und statisches System; Position und Dimension Lichthof
CJ
CJ
d 23.06.2023 Einarbeitung Fachplaner KoordinationCJ
e 01.08.2023 Fortschreibung Fachplaner KoordinationCJ
 II
VI+SG
VI
 I
 II
 I
 IV+SG
 I
SPORERGASSE
NEUGASSE
Domherrenfriedhof
BECHERGASSEUNTER GOLDSCHMIED
AM HOF
Am Domhof
BISCHOFGARTENSTRASSE
UNTER TASCHENMACHER
KURT-HACKENBERG-PLATZ
RÖMISCH GERMANISCHES MUSEUM
DOMHOTEL
 KURIENHAUS STUDIENHAUS
RÖMISCHES
HAFENTOR
MUSEUM LUDWIG
Lichthof / röm.
Hafenstrasse
Wasserbecken
 III
 III+TG
STADTMUSEUM
HEINZELMÄNNCHEN
BRUNNEN
Anlage 10

Anl_2_Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans 6644 Nd 116 (6745316)

515 Zeichen

SS Stadt Köln Anlage 2

Stadtplanungsamt

Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans 6644 Nd 1/16 (67453/16)

Planungsrecht Historische Mitte
in Köln - Altstadt/Nord

Geltungsbereich
Bebauungsplan

Geltungsbereich der
Änderung (Teilaufhebung)

Maßstab 1 : 2 500 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-

tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

25 0 50 100 150 Meter
ME u 1]

Anl_3_Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans 6745409

500 Zeichen

Stadtplanungsamt

SS Stadt Köln Anlage 3

Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans 67454/09

Planungsrecht Historische Mitte
in Köln - Altstadt/Nord

Geltungsbereich
Bebauungsplan

Geltungsbereich der
Änderung (Teilaufhebung)

Maßstab 1 : 2 500 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-

tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

25 0 50 100 150 Meter
ME u 1]

Anl_11_Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs - Ansicht

2160 Zeichen

Stadtsilhouette Ansicht Am Hof
Anlage 11

GSPublisherVersion 1324.1.1.100
 I
 III
030 617 914-0
info@staab-architekten.com
0221 888859-00
info@historische-mitte.koeln
HMK
1:200
Ansicht Süd - Straße am Hof (Norden)
22.09.22 Historische Mitte Köln
± 0,00 = + 54,20 ü. NHN
Maßstab
Format
Plandatum Planstand
geprüftgezeichnet
Freigabe Bauherr
Freigabe Architekt
Planungsstand
Planbezeichnung
Bauherr
Fachplaner
Planbezeichnung Fachplaner
Bauvorhaben
Architekt
Plannummer
CJ
13010_00_AR_E_AN_SD_-1_0_P
E AN SD 0
Entwurf
cm
Staab Architekten GmbH
GbR Historische Mitte
Nordrichtung = 88,11°
KonradAdenauerUfer 23
50668 Köln
Schlesische Straße 27
10997 Berlin
AD Abhangdecke
OK FFB
OK RFB
Oberkante Fertigfußboden
Oberkante Rohfußboden
Fertigkanten
Rohkanten
AK
VK
OK
UK
FFB
BRH R/F Brüstungshöhe Roh/Fertig ü.OK FFB
RFB
RFS
RD
RDS
UZ
Außenkante
Vorderkante
Oberkante
Unterkante
Fertigfußboden
Rohfußboden
Rohfußbodensprung
Rohdecke
Rohdeckensprung
Unterzug
Gebäudeachsen
unter / vor Schnittebene (verdeckt)
über / hinter Schnittebene
Schnitt
Schnittbezeichnung
Planverweis
Blattnummer
SBA
PA
SB
ZE
ZPU
FL
LI
GA
NST
AS
FL
GPU
HV
NST
BW
Zementestrich
Naturstein
Linoleum
Wand- / Deckenoberflächen (WB/DB)
Anstrich
Fliesen
Gipsputz
Kalk-Zementputz
Naturstein
Sichtbeton
Gußasphalt
Sichtbeton erhöhte Anforderungen
Fußbodenbeläge  (FB)
Parkett
Holzverkleidung
Betonwerkstein
Fliesen
X
X
XX
X
S
Legende
Stahlbeton
Mauerwerk
Leichtbau
Neubau | Abbriss
126,0 x 59,4
Änderungen
Index Ausgabedatum gez. Art der Änderung
KÖLNISCHES STADTMUSEUM
HIMMELSSÄULE
HOTEL
MONDIAL
AM DOM
MUSEUM LUDWIG
KURIEN- UND STUDIENGEBÄUDE
+66,20 ü. NN
+12,00
+67,10 ü. NN
+12,90
+83,10 ü. NN
+28,90
+79,00 ü. NN
+24,80
+75,95 ü. NN
+21,75
+74,70 ü. NN
+20,50
+60,64 ü. NN
+06,44
+61,86 ü. NN
+07,66
DOMHOTEL
+74,40 ü. NN
+20,20
+66,45 ü. NN
+12,25
+66,50 ü. NN
+12,30
+65,59 ü. NN
+11,39
+71,68 ü. NN
+17,48
+74,68 ü. NN
+20,48
+54,20 ü. NN
±00,00
+71,68 ü. NN
+17,48
+74,68 ü. NN
+20,48
+54,20 ü. NN
±00,00
+54,20 ü. NN
±00,00
+75,95 ü. NN
+21,75
+78,90 ü. NN
+24,70
+75,95 ü. NN
+21,75
+78,90 ü. NN
+24,70
+54,20 ü. NN
±00,00
Kurienhaus Studienhaus
Stadtsilhouette Ansicht Am Hof
Anlage 11.2

Anl_4_Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans 6745410

499 Zeichen

SS Stadt Köln Anlage A

Stadtplanungsamt
Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans 67454/10

Planungsrecht Historische Mitte
in Köln - Altstadt/Nord

Geltungsbereich
Bebauungsplan

Geltungsbereich der
Änderung (Teilaufhebung)

Maßstab 1 : 2 500 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-

tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

25 0 50 100 150 Meter
ME u 1]

Anl_12_Begründung gez

22185 Zeichen

Begründung nach $ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
zu den Änderungen (Teilaufhebungen) der Bebauungspläne

6644 Nd 1/16 (67453116), 67454/09 und 67454/10 in Köln-Altstadt/Nord
1. Anlass und Ziel der Änderungen (Teilaufhebungen)

Im Bereich des heutigen Kuriengebäudes der Hohen Domkirche zu Köln und des Verwal-
tungsgebäudes des Römisch-Germanischen Museums beabsichtigt die GbR Historische
Mitte die Errichtung der sogenannten “Historischen Mitte“. In das aus zwei Bauköpern be-
stehende Gebäudeensemble sollen nach den aktuellen Planungen das Kölnische Stadtmu-
seum, das Studien- und Verwaltungsgebäude des Römisch-Germanischen Museums sowie
das Kurienhaus der Hohen Domkirche zu Köln einziehen.

Zuvor hatte der Rat der. Stadt Köln im November 2015 entschieden, einen europaweiten
architektonischen Realisierungswettbewerb durchzuführen. Unter Teilnahme von 31 renom-
mierten Planungsbüros, hat die Wettbewerbsjury nach einer zweitägigen Begutachtung am
28. und 29.10.2016 den Entwurf des Büros Volker Staab aus Berlin mit dem 1. Preis aus-
gezeichnet.

Das Gebäudeensemble „Historische Mitte“ ist auf den Grundstücken Gemarkung Köln, Flur
30, Flurstücke 281, 283, 285, 287, 288, 289, 292, 332, 352, 358 und Flur 31, Flurstück 1354
geplant und befindet sich somit in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne 6644 Nd
1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 in Köln-Altstadt/Nord.

Anlass und Ziel der Änderungen (Teilaufhebungen) ist es, die Geltungsbereiche der jewei-
ligen, derzeit rechtskräftigen, Bebauungspläne so zu reduziert, dass eine Bewertung der
Zulässigkeit von Bauvorhaben im betreffenden Bereich zukünftig gem. $ 34 BauGB erfolgt.
In den vor der Durchführung der Offenlage gem. $ 3 Abs. 2 BauGB getroffenen politischen
Beschlüsse (vgl. Kap. 4) wurde das bisherige Verfahren als „Teilaufhebung“ der jeweiligen
Bebauungspläne bezeichnet. Im rechtlichen Sinne handelt es sich hierbei um Bebauungs-
planänderungen (vgl. OVG Saarlouis18.3.1997 -— 2 N 4/96 — BRS 59 Nr. 5), daher wird im
Folgenden der Begriff der „Änderung“ verwendet.

2. Rechtskraft und Planinhalt

Der Bebauungsplan 6644 Nd 1/16 (67453/16) ist am 01:04.1966 rechtskräftig bekannt ge-
macht worden und enthält folgende Festsetzungen und Ziele:

e Die Grenzen seines Plangebietes im Bereich zwischen Am Domhof, Kurt-Hackenberg-
Platz, Am Hof, Roncalliplatz und Domkloster, Kerngebiet, öffentliche Verkehrs- und
Parkfläche, Gemeinbedarf (Museum), Baukörper, Baulinien, Baugrenzen, Zahl der Voll-
geschosse, Grundflächenzahl, maximale Höhen.

° Vorrangiges Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Vo-
raussetzungen zur Errichtung des Römisch-Germanischen Museums.

Der Bebauungsplan 67454/09 ist am 19.01.2005 rechtskräftig bekannt gemacht worden und
enthält folgende Festsetzungen und Ziele:

° Die Grenzen seines Plangebietes im Bereich zwischen Bischofsgartenstraße, Am Fran-
kenturm, Am Bollwerk, Mühlengasse, Unter Taschenmacher und Kurt-Hackenberg-
Platz, Kerngebiet, Besonderes Wohngebiet, Straßenverkehrsflächen, Verkehrsflächen
besonderer Zweckbestimmung, Fläche mit Gehrecht, zu erhaltene Bäume, Baulinien,

2

-2-

Baugrenzen, Zahl der Vollgeschosse (teilweise zwingend), Grundflächenzahl, Baudenk-
mäler, Lärmpegelbereiche.

°e Vorrangige Ziele des Bebauungsplans sind der Erhalt, die Fortentwicklung und Stär-
kung der vorhandenen Wohnnutzung sowie die Verbesserung der Wohnqualität durch
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen.

Der Bebauungsplan 67454/10 ist am 06.10.1980 rechtskräftig bekannt gemacht worden und
enthält folgende Festsetzungen und Ziele:

e Die Grenzen seines Plangebietes im Bereich zwischen Am Domhof, Gulliver Tunnel,
Frankenwerft, Bischofsgartenstraße und Kurt-Hackenberg-Platz, Kerngebiet, öffentliche
Verkehrsfläche teilweise als Fußgängerbereich, Fläche für Versorgungsanlagen, Zahl
der Vollgeschosse, Grundflächenzahl, Denkmäler, Tiefgarage, Strabonbegrenzungeli-
nie.

oe Vorrangiges Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Vo-
raussetzungen zur Errichtung von zwei Museen (Wallraf-Richartz-Museum u. Museum
Ludwig).

Die Geltungsbereiche der drei o. g. Bebauungspläne überschneiden sich teilweise. Der je-
weils ältere Bebauungsplan wird daher nicht mehr angewendet, es gelten die Festsetzun-
gen des zuletzt bekanntgemachten Bebauungsplans.

3. Erläuterungen zu den Plangebieten

3.1. Abgrenzung der Plangebiete

Der Gesamtbereich der Änderungen grenzt im Norden an das Römisch-Germanische-Mu-
seum, im Osten an den Kurt-Hackenberg-Platz, im Süden an die Straße Am Hof, welche
teilweise Bestandteil des Aufhebungsgebietes ist, und im Westen an den Roncalliplatz, wel-
cher ebenfalls teilweise vom Aufhebungsgebiet betroffen ist.

Änderungsbereich des Bebauungsplans 6644 Nd 1/16 (67453/16)

Der Änderungsbereich umfasst in der Gemarkung Köln, Flur 30, die Flurstücke 281, 283,
285, 287, 288, 289, 292, 352 sowie 332 und 358 jeweils teilweise, und in Flur 31, die Flur-
stücke 947, 1354 und 1347 jeweils teilweise, mit einem Umgriff von ca. 5.800 m?.,

Änderungsbereich des Bebauungsplans 67454/09
Der Änderungsbereich umfasst in der Gemarkung Köln, Flur 30, die Flurstücke 358, 332

und 358 jeweils teilweise, und in Flur 31, die Flurstücke 947 und 1347 jeweils teilweise, mit
einem Umgriff von ca. 750 m?.

Änderungsbereich des Bebauungsplan 67454/10
Der Änderungsbereich umfasst in der Gemarkung Köln, Flur 30, die Flurstücke 332 und 358

jeweils teilweise, mit einem Umgriff von ca. 900 m?.

Wie in Kap. 2 beschrieben, kommt es zu Überlagerungen des Bebauungsplans 6644 Nd
1/16 (67453/16) durch die Bebauungspläne 67454/09 und 67454/10. Der Änderungsbereich
des Bebauungsplans 6644 Nd 1/16 (67453/16) wurde so gewählt, dass auch im Überschnei-
dungsbereich die Festsetzungen aufgehoben werden. Beabsichtigt ist ein nicht erneutes
„Aufleben“ des Bebauungsplans 6644 Nd 1/16 (67453/16) durch Reduzierung der Geltungs-
bereiche der Bebauungspläne 67454/09 und 67454/10.

13

-3-

3.2. Stadträumliche Bedeutung

Der Gesamtbereich der Änderungen befindet sich am Roncalliplatz im direkten Umfeld zum
Dom. Er stellt somit den räumlichen Auftakt der „Via Culturalis“ im Norden dar, welche in
Zukunft die Kölner Stadtgeschichte durch eine Vielzahl kultureller und musealer Einrichtun-
gen auf einer Länge von rd. 800 Metern in Richtung südlich gelegener St. Maria im Kapitol
erlebbar machen soll.

3.3. Bestandsbebauung

Derzeit befinden sich zwei Verwaltungsgebäude sowie die Museumswerkstatt im Plange-
biet. Die Gebäude weisen drei bzw. sechs Geschosse auf. Das Verwaltungsgebäude des
Römisch-Germanische Museums ist über eine Gebäudebrücke mit dem Museumbauwerk
verbunden. Zwischen den beiden Gebäudekörpern und dem Römisch-Germanischen Mu-
seum verläuft die historische römische Hafenstraße. Südlich zur Hafenstraße befindet sich
ein Parkplatz, welcher in Richtung der Straße Am Hof und dem östlichen Verwaltungsge-
bäude durch Baumstandorte bestockt ist. Die Straße Am Hof weist ein leichtes Gefälle auf,
welches in Richtung Große Neugasse an Höhe abnimmt.

3.4. Planungsvorgaben \
Der Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich der Änderungen der Bebauungs-
pläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 ein "Kerngebiet" (MK) dar.

4. Verfahren

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 03.09.2020 den Einleitungsbeschluss und Be-
schluss zur Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Modell 1) zu den
Teilaufhebungen der Bebauungspläne Nr. 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und
67454/10 in Köln-Altstadt/Nord gefasst (Vorlagen-Nr. 2077/2020).

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach $
4 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 27.10.2020 bis 11.12.2020 stattgefunden. Die einge-
gangenen Stellungnahmen haben keine Relevanz für das vorliegende Änderungsverfahren.
Nach der Änderung (Verkleinerung) der Geltungsbereiche der o. g. Bebauungspläne wird
die Zulässigkeit von möglichen Bauvorhaben im betroffenen Bereich nach $ 34 BauGB be-
urteilt. Die eingegangenen Hinweise werden nach den erfolgten Änderungen der Bebau-
ungspläne (Teilaufhebungen) an die zuständige Genehmigungsbehörde und ggf. an die zu-
künftigen Vorhabenträger weitergegeben, und im Rahmen des dem Bauleitplanverfahren
nachgelagerten Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt.

Die Öffentlichkeit hatte gemäß $ 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 04.11.2020 bis zum
18.11.2020 die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zu den geplanten Änderungen
(Teilaufhebungen) der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (674253/16), 67454/09 und
67454/10. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am
01.09.2022 den Beschluss über die Vorgaben zum weiteren Teilaufhebungsverfahren ge-
fasst und die Verfahrensänderung zum beschleunigten Verfahren gemäß $ 13a BauGB be-
schlossen (Vorlagen-Nr. 1886/2021).

Das Verfahren kann auf $ 13a BauGB umgestellt werden, da durch die Änderungen (Teil-
aufhebungen) die gewünschte Innenentwicklung für die Wiedernutzbarmachung von Flä-

14

4

chen der Nachverdichtung erfolgen kann. Bei den durch die Änderungen betroffenen Plan-
gebieten handelt es sich um räumlich abgrenzbare Bereiche innerhalb des Gemeindege-
biets, welche bereits in spezifischer Weise geprägt und für die städtebauliche Entwicklung
von hoher Gewichtung sind. Durch die Änderungen werden die gegenwärtigen städtebauli-
chen Vorstellungen durch die Anpassung der Innenentwicklung vorbereitet und ermöglicht.

Unter Berücksichtigung des $ 13a Abs. 4 BauGB i.V.m. $ 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB
liegen die maßgeblichen Flächen, welche bei den Änderungen der Bebauungspläne Nr.
6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 zukünftig bebaubar wäre, jeweils unter 20.000 m?.
Auch bei Betrachtung der gesamten Fläche, auf die sich die zeitlich parallelen, räumlich
nebeneinanderliegenden und nach dem Zweck in sachlichem Zusammenhang stehenden
Teilaufhebungen bei den drei aneinandergrenzenden Plänen beziehen, wird der Schwellen-
wert eingehalten. Die Änderungen (Teilaufhebungen) können nunmehr im beschleunigten
Verfahren nach $ 13a BauGB durchgeführt werden.

Somit wird im weiteren Verfahren gem. 13a Abs. 2 Nummer 1 in Verbindung mit $ 13 Abs.
3 BauGB auf den Umweltbericht verzichtet.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach $ 4 Abs. 2
BauGB wurde im Zeitraum vom 26.01.2023 bis zum 03.03.2023 durchgeführt. Es wurden
15 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange vorgetragen. Größtenteils werden von
den Trägern öffentlicher Belange keine Bedenken geäußert bzw. sie stellen keine Betrof-
fenheit fest oder geben Hinweise welche erst für das Baugenehmigungsverfahren relevant
sind. Die umfangreichste Stellungnahme betrifft die denkmalpflegerischen Belange.

5. Auswirkungen

Durch die geplante Reduzierung der Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr.
6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 kommt es in den von den Änderungen betroffenen Be-
reichen unmittelbar zur Änderung der Rechtslage, mit Auswirkungen auf die Rechtspositio-
nen und abwägungsrelevanten Interessen der Betroffenen. Diese ergeben sich durch die
geänderte Beurteilungsgrundlage für zukünftige Baugesuche in diesem Bereich, welche
nach Abschluss der Änderungsverfahren (Teilaufhebungen) gem. $ 34 BauGB beurteilt wer-
den, und nicht mehr nach den Festsetzungen der v. g. Bebauungspläne. Das von den Än-
derungen betroffene Gebiet wird zukünftig nach $ 34 Abs. 2 BauGB mit dem Gebietscha-
rakter eines Kerngebiets beurteilt.

Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung muss sich ein zulässiges Bauvorhaben in
die nähere Umgebung einfügen. Demnach muss sich die mögliche Neubebauung hinsicht-
lich der Baumasse in Verbindung mit der Gebäudehöhe und der Bauweise an den beste-
henden Gebäuden im Umfeld orientieren. Auch die Art der zukünftigen Bebauung hat den
räumlichen Gegebenheiten zu entsprechen. Die Prüfung der Zulässigkeitskriterien erfolgt
nach Abschluss der Änderungsverfahren für den betreffenden Bereich auf Grundlage einer
Entwurfsplanung in einem nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren. Eine geordnete
städtebauliche Entwicklung des Plangebietes ist somit auch nach erfolgten Teilaufhebungen
gewährleistet.

Da die jetzigen Eigentümer der Grundstücke im Änderungsbereich selbst planen nach den
Änderungsverfahren eine Bebauung gem. den Kriterien des $ 34 BauGB zu realisieren, ist
davon auszugehen, dass deren Rechte ausreichend gewahrt bleiben.

Eine mögliche geschlossene Neubebauung hat für die Bewohner der Blockrandbebauung

15

-5-

Am Hof Auswirkungen auf die tägliche Sonnenscheindauer. Im Rahmen des Baugenehmi-
gungsverfahrens wird die Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Ein-
haltung der Abstandsflächen nach BauO NRW geprüft. Somit ist nicht zu befürchten, dass
nachbarschaftliche Belange in einem nicht hinnehmbaren Maße beeinträchtigt werden.

Ein Bauvorhaben in der Höhe der umgebenden Bebauung hat Auswirkungen auf die Aus- -
sicht der Bewohner an der Straße Am Hof. Ein Anspruch auf unveränderliche Zustände
nach Planungsrecht besteht nicht. Aufgrund der Flächenbedarfe der drei Kultur und Wis-
senschaftsinstitutionen ist es notwendig, die geeigneten Flächen einer Bebauung zuzufüh-
ren, sofern sich die Auswirkungen auf die Bestandsbebauung im zumutbaren Bereich be-
finden.

Die Eignung dieses Standortes ist durch die Anbindung an das städtische Straßennetz über
die Straße Am Hof gegeben. Über die fußläufig zu erreichenden Stadtbahnhaltestellen
“Dom/Hbf“ in der Trankgasse und „Rathaus“ beim Platz Alter Markt ist dieser Standort un-
mittelbar an das Stadtbahnnetz der KVB angebunden.

Mit dem Vorhaben’ gehen Auswirkungen auf die Sicherstellung der Ver- und Entsorgung
einher. Aufgrund der abgeänderten Abgrenzungen der Erschließungsanlagen Am Hof und
Kurt-Hackenberg-Platz sind Verlegungsarbeiten notwendig. Diese werden im weiteren Bau-
genehmigungsverfahren berücksichtigt.

Die Schaffung von dringend benötigtem Museumsraum im innerstädtischen Bereich in ge-
eigneten Lagen hat aus städtebaulicher Sicht eine hohe Priorität. Die durch das geplante
Bauvorhaben im Teilaufhebungsbereich entstehenden genannten Nachteile für die vorhan-
dene Bebauung sind aus städtebaulicher Sicht vertretbar und zumutbar.

Aus diesem Grund wird im Rahmen der Gewichtung der betroffenen Belange untereinander
dem Belang der Museums- mit Verwaltungsnutzung Vorrang gegeben vor den privaten In-
teressen der Planbetroffenen an der Beibehaltung des bisherigen Planzustandes.

Auch bei der vorgesehenen Reduzierung der Geltungsbereiche der o. g. Bebauungspläne
bleiben die jeweiligen, unter Kap. 2 dargestellten, Ziele der Bebauungspläne erhalten.

Durch die geplante Neubebauung werden keine erheblichen Umweltaus- und -einwirkungen
erwartet. Die zu erwartenden Auswirkungen auf die Umwelt werden in Kap. 6 näher erläu-
tert.

6. Umweltbelange ($ 1 Abs. 6 Nr. 7 und $ 1a Abs. 2 BauGB)

Gemäß $ 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit $ 13 Abs. 3 BauGB wird auf eine formale
Umweltprüfung nach $ 2 Abs. 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß $ 2a BauGB ver-
zichtet. Die betroffenen Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und
der Landschaftspflege, gemäß $ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sowie $ 1a BauGB werden gleich-
wohl wie folgt in der Planung berücksichtigt.

6.1. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung beziehungsweise europäische Vo-
“ gelschutzgebiete

Aufgrund der hohen Entfernung (ca. 5.000 m) sind keine Auswirkungen der Planteilaufhe-
bungen auf solche Gebiete zu erwarten.

6.2. Landschaftsplan, Pflanzen, Tiere
/6

ße
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans.

Die Änderungsbereiche sind stark versiegelt, es befinden sich 10 Bäume auf der Fläche.
Bei Realisierung der vorgesehenen Bebauung nach erfolgten Änderungen (Teilaufhebun-
gen) ist ein Erhalt der Bäume unwahrscheinlich. Auch bei Realisierung des bestehenden
Bebauungsplans Nr. 67453/16 ist der Erhalt unwahrscheinlich, da der Plan an den Stand-
orten der Bestandsbäume ein Baufeld (GRZ 0,3; ein Vollgeschoss) vorsieht. Die Teilaufhe-
bung hat keine direkten Auswirkungen auf den Erhalt der Bäume. Der Ersatz der Bäume
richtet sich in allen Planungsfällen nach der jeweils aktuellen Baumschutzsatzung.

Nach erfolgten Änderungen (Teilaufhebungen) sollen die vorhandenen Gebäude abgeris-
sen werden und ein bzw. zwei Neubauten entstehen. Ein Vorkommen von besonders ge-
schützten Arten ist aufgrund der vorherrschenden Lebensraumbedingungen unwahrschein-
lich. Im Rahmen der Niederlegung der Gebäude ist eine Betroffenheit von geschützten Arten
somit auszuschließen (z.B. Fledermäuse). Die Aufhebungen haben keine direkten Auswir-
kungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen.

6.3. Eingriffsregelung

In den Änderungsbereichen sind zudem keine Baumstandorte festgesetzt. Da die Teilauf-
hebungen im beschleunigten Verfahren erfolgen, gelten Eingriffe nach $ 1a Abs. 3 Satz 6
BauGB aber ohnehin als bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (8
13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB).

Folglich besteht gem. $ 13a Abs. 4 BauGB i.V.m. $ 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB schon generell
keine Notwendigkeit eines Ausgleiches auf der Ebene des Bebauungsplans. Insofern erfolgt
der Ersatz der möglicherweise zu fällenden Bäume im. Baugenehmigungsverfahren unter
Berücksichtigung der Baumschutzsatzung.

6.4. Ortsbild / Landschaftsbild

Der derzeit geplante Neubau ist nach $ 34 BauGB zulässig. Die mögliche, im Vergleich zum
Nullfall höher geschossige und geschlossene Bebauung an der Straße Am Hof führt zu ei-
nem kleinräumig veränderten Straßenbild. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Ortsbild
sind als sehr gering zu bewerten.

6.5. Boden, Wasser, Gerüche

Eine Beeinträchtigung dieser Umweltbelange durch die Bebauungsplanänderungen (Teil-
aufhebungen) ist sehr unwahrscheinlich, da die Änderungsbereiche vollständig versiegelt
sind (mit Ausnahme der Baumscheiben) und keine geruchsemittierende Nutzung zulässig
sein wird.

6.6. Klima, Ventilation, Kaltluft, Klimawandelfolgen

Das Plangebiet ist vollständig versiegelt. Hinsichtlich der bestehenden und zukünftige Wär-
mebelastung ist der Planbereich als hoch wärmebelastete Siedlungsfläche einzustufen. Mit
der geplanten Neubebauung ergibt sich die Möglichkeit, durch Gebäudebegrünungen,
Baumpflanzungen oder die Errichtung von (Trink-)Brunnen die Folge der zukünftigen Hitze-
belastung zu mindern. Die Änderungen (Teilaufhebungen) haben auf diese Planung keinen
Einfluss.

6.7. Luftgüte, Emission und Immission von Luftschadstoffen, Klimaschutz

Der Änderungsbereich liegt im Bereich einer mittleren Luftgüte. Die Bebauungsplanände-

rungen (Teilaufhebungen) haben zunächst keine Auswirkungen auf die Luftgüte im Gel-

tungsbereich. Die geplante Neubebauung unterliegt den dann gültigen Regelungen zum

Beispiel des Gebäudeenergiegesetztes (GEG). Damit wird der Einbau emissionsarmer Ge-

bäudeheizungen und ein verbesserter Dämmstandart einhergehen. Somit ist zukünftig ein
17

Te

Rückgang der Emissionen aus der Wärmebereitstellung gegenüber dem heutigen Zustand
anzunehmen. Weiterhin wird das Verkehrsaufkommen zukünftig durch die Umsetzung des Ver-
kehrsführungskonzeptes Altstadt abnehmen und damit auch die Emission verkehrsbedingter Luft-
schadstoff-Emissionen.

6.8. Sonstige Pläne insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts
Der Planbereich liegt innerhalb der Umweltzone des Luftreinhalteplanes der Stadt Köln und
ist vorbelastet durch verkehrsbedingte Emissionen auf der untergeordneten Straße Am Hof
und durch Hausbrand im Gebiet selbst beziehungsweise im Umfeld. Mittelfristig ist mit ei-
nem Rückgang der Luftschadstoffbelastung durch die Umsetzung der Regelungen des Luft-
reinhalteplanes zu rechnen (s. Kap. 6.7). “

6.9. Mensch, Bevölkerung, hier: Besonnung

Da im Falle von $ 34 Abs. 2 BauGB im Kerngebiet eine Bebauung der derzeitigen Freifläche
möglich wird, kann sich die Besonnungssituation für die Anwohner der Straße Am Hof/Kurt-
Hackenberg-Platz verändern. Aufgrund der Anforderungen der Bauordnung NRW ist davon
auszugehen, dass gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt sind.

6.10.Mensch, Bevölkerung, hier: Lärm

Der Bereich der Änderungen (Teilaufhebungen) ist durch den Straßen- und Schienenver-
kehr erheblich vorbelastet. Im Falle einer Neubebauung nach $ 34 BauGB kann es durch
möglichen Besucher- und Lieferverkehr und eine mögliche Nutzung von Tiefgaragenein-
und -ausfahrten zu einer kleinräumigen Zunahme von Lärm an der Bestandsbebauung im
Umfeld kommen. Diese wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens untersucht und
gegebenenfalls durch Minderungsmaßnahmen geregelt.

6.11.Mensch, Bevölkerung, hier: Erschütterungen und Gefahrenschutz

Durch den Betrieb auf der südlich des Änderungsbereiches verlaufenden unterirdischen
Stadtbahntrasse werden vermutlich Erschütterungen im Änderungsbereich ausgelöst. Im
Rahmen einer Neubebauung ist der Belang im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen. Die
Änderungen (Teilaufhebungen) haben auf die Planung keinen Einfluss. Es bestehen keine
direkten Gefahren für die Anwohner durch ein besonderes Brand- oder Explosionsrisiko
durch die Änderungen.

6.12. Umgang mit Abwässern und Abfällen
Durch die mögliche Nachverdichtung wird sich die Menge an Abwässern und Abfällen ge-
gebenenfalls geringfügig erhöhen. Die zukünftige Ver- und Entsorgung ist gewährleistet.

6.13. Kultur- und Sachgüter

Die Änderungen (Teilaufhebungen) werden voraussichtlich keine Auswirkungen auf vorhan-
dene Baudenkmale innerhalb des Planbereiches haben. Eine Abstimmung der nach $ 34
BauGB möglichen Neubebauung mit der Denkmalbehörde ist im Baugenehmigungsverfah-
ren erforderlich. Eine Regelung im Aufhebungsverfahren dazu ist weder erforderlich noch
allgemein möglich.

6.14. Zusammenfassung

Im Rahmen der Beschreibung und Bewertung der Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter
wurden keine erheblichen Umweltaus- und -einwirkungen durch die geplanten Bebauungs-
planänderungen (Teilaufhebungen) auf das Plangebiet und seinen Nahbereich festgestellt.

18

-8-

Die Bebauungsplan-Entwürfe 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 wer-
den gemäß $ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit dieser Begründung öffentlich
ausgelegt.

AU Lsl 3

Anl_5_Bebauungsplan 6644 Nd 116 (6745316)

4512 Zeichen

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(+, vorh. Gebäude

IHM I Zahl der Vollgeschosse

mn Begrenzungslinie der öffentl.
Verkehrsflächen u. Baulinien

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Maximalhöhe=66,8 über N.N.

Baugrundstück
für den Gemeinbedarf
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Bestehender Zustand

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Zeichenerklärung

vorh. Ruinen nme

=>==- —  Bordstein II >=.

Begrenzung der öffentl. Verkehrsii

Baulinie

Baugrenze

ZT Straßenbahngleise —-
— 0.0 7 Straßenbahnachse x 50,65

Begrenzung der öffent. Grünflächen
vorhandene Höhenlage über NN

Entwässerungsanlagen

7 Eigentümerverzeichnis als

Bestandteil

WS  Kleinsiedlungsgebiet

WR Reines Wohngebiet

WA Allgemeines Wohngebiet
MD  Dorfgebiet

MI  Mischgebiet ‘

MK  Kerngebiet

GE Gewerbegebiet

6/ Industriegebiet

SW Wochenendhausgebiet
Sondergebiet

zZ

GRZ
GFZ
BMZ

ES}

Baugebiet

Zahl der Vollgeschosse
Grundflächenzahl
Geschoßflächenzahl
Baumassenzahl
Baugebietsgrenze
Bauzonengrenze
Baulandgrenze

offene Bauweise

geschl. Bauweise

. D u Baugrundstück für den
— Reor. der öffentl Verkehrs- N nee
flächen und Baulinien

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& Pe Burehfahr
Begrenzungstinie"derö em

Baulinie
——  Baugrenze

BE Öffentl. Verkehrs - u. Parkfi
| . Alan Grönil
Hergerten-

—— Örenze des Plangebietes

Beso ndere bauliche Festlegungen

Die Zahl der Vollgeschosse ist Höchstgrenze / derf-Rieht-urtersehritter- werden.

Sämtliche im Plan rot durchkreuzten Festlegungen sind aufgehoben

Ei gilt die Baunulzungsverordnung 1962
(Bungesgeselaiiud IS. 429)

a!

von Baugrundstücken

_ nn”

wer,

Dtm tr

Mindestgrößen

Die Errichtung von Gebäuden. die dem
dauernden Aufenthalt von Personen die -
nen. ist nur auf Grundstücken zulässig,
die mindestens I00 gm groß sind, eine
Straßenfront von mindestens 5 m und
eine Grundstückstiefe von mindestens
16 m haben. Das gleiche gilt für den
Wiederaufbau zerstörter und beschädig -
ter Gebäude der genannten Ar. Flächen.
die in der Planung für den Gemeinbe -
darf ausgewiesen sind. dürfen nicht
mitgerechnet werden

Ist bis zur Herstellung betriebsfertiger
öffentlicher Abwasseranlagen eine ört-
liche Entwässerung erforderlich. so
müssen bei Baugrundstücken folgende
Mindestgrößen vorliegen

7 Wohnung 11-Familienhaus! 550 gm

2 Wohnungen (2- Fami lienhaus) 825 gm -

3 Wohnungen (3-Familienhaus 1100 qm
jede weitere Wohnung » 275 gm

2

Für. den Entwurf u. für
die geplante Bebauung

Köln. den.37..8.1965

Stadtplanungsdnft

208

Dieser Plan istnach $ I0 des
Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960

(BGBI IS 3241) vom Rat der Stadt Köln

am.E..£:) 19.66. als Satzung
beschlossen worden.

- Köln. den.G. £.29EE
41 ZLoLBtebgL

5 we
Oberbürgermeister

N

. Durchführunasolan IE: PIE

Geltungsbereich

Geltungsbereic
Änderung (Teilaufhebung

\ Zu |
R Ro 7 | ZZZAA

Es wird bescheinigt, daß die Darstellung

des gegenwärtigen Zustandes richtig
. und die Festlegung der städtebaulichen
Planung geometrisch eindeutig ist.

vo,

Köln, den.208......1968..

liegenschaftsamt Verm. Abt.

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147 774 717

‚Dieser Plan ist nach $ 2 AbsT und 7 des
Bundesbaugesetzes vom 23. 6. 1960
(BGBl. 1 S. 341) durch Beschluß des
Rates der Stadt Köln vom .20.2...19.65.
ern: des/der Planes Nr......

VERESEE
Kölnsder‘S0 265 Oberbürgermeister
\

_

778 719 pi 727 |

Dieser Plan hatnach $ 2 Abs 6 es
Bundesbaugeseizes vom 23. 6. 1960
(BGBl. I S. 341) in der Zeit

vomd. Ad... bisd.R. 4 Weloffengelegen.

Der Oberstadtdirektor

Stadiplanungsamt
„aufgestellt \\worden 7 4 B ii
; Bro} 7

Köln. den 3: 1:94 Aa

Dieser Plan ist nach $ I des
| Bundesbaugesetzes vom 23.6. 1960
BGBl. I S. 341) mit Verfügung
vom.s aka 22
genehfnigt worden.
Der Regierungspräsident
im Auftrage

Keim den Jen 06

aa ne en

Dieser Plan ist auf Grund von Bedenken
und Anregungen nach &2 Abs. 6 des
Bundesbaugesetzes vom 23. 5. 1960
(BGBI IS. 341) durch Beschluß des Rates
der Stadt Köln vom .......... Pchuo nee

geändert worden.

Köln. den........
*

Öberbürgermeister

Dieser Plan ist auf Grund der
Bekanntmachung nach $ 12 des
Bundesbaugesetzes vom 23. 6. 1960
(BEBI IS. 341)

am-T.KHr. 19 LE in Kraft

getreten und somit rechtsverbindlich |

Der Oberstadtdirektor
Stadtplanungsamt
Im Auftrage :

Köln, in Tat 2 Tat

‚

DeutzerBr Y

Anl_6_Bebauungsplan 6745409

14209 Zeichen

HINWEISE

Es gilt das Baugesetzbuch - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom

GESTALTERISCHE FESTSETZUNGEN

Gemäß $ 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. $ 86 Abs. 1 und Abs. 4 Bauordnung Nordrhein-
Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 werden für den Bebauungsplan festgesetzt:

NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN

Gemäß $ 9 Abs. 6 BauGB werden in den Bebauungsplan übernommen:

Anlage 6

27. August 1997 (Bundesgesetzblatt | S. 2141). “ Bu 1. Die rechtskräftig nach 8 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
j - DSchG NW - unter Schutz gestellten Baudenkmäler.
Es gilt die Baunutzungsverordnung - BauNVO - in der Fassung der Bekanntmachung I ling Hinweis: u
vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt ! S. 132). - Die Fassaden sind entweder zu verputzen oder in Naturwerkstein zu mauern. Die Durchführung von Baumaßnahmen bedarf gemäß 88 9 und 12 DSchG NW
j Fachwerke sind zulässig. der Erlaubnis durch die Untere Denkmalbehörde, hier Konservator der Stadt Köln.
Der zeichnerischen Ausarbeitung des Planes liegt die Planzeichenverordnung - Bei Gebäuden mit Außenputz sind nur matte Farben für den Oberputz bzw. für den
- PlanzV 90 - vom 18. Dezember 1990 (Bundesgesetzblatt 1991 | S. 58) zugrunde. Anstrich zulässig; fluoreszierende Farben und Leuchtfarben sind unzulässig. 2. Die rechtskräftig nach $ 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
Insgesamt sollen sich die Gebäude durch verschiedene Farbtöne voneinander - DSchG NW - unter Schutz gestellten Bodendenkmäler „Kurt-Hackenberg-Platz“,
Innerhalb der Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs dieses Bebauungsplanes unterscheiden. „Bechergasse“, „Große Neugasse“ und „Auf dem Brand“.
bestehende Rechtssetzungen aufgrund des Preuss. Fluchtliniengesetzes von 1875, - Fürdie Verglasung der Fenster und Türen ist spiegelndes, getöntes und farblich Hinweis:
des Aufbaugesetzes Nordrhein-Westfalen und des Bundesbaugesetzes treten mit beschichtetes Glas unzulässig. Die Durchführung von Baumaßnahmen in Verbindung mit Bodeneingriffen bedarf
der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes außer Kraft. -  Fenster- und Türstürze einschließlich der seitlichen Mauerwerkabschlüsse können gemäß 8$ 9 und 12 DSchG NW der Erlaubnis durch die Untere Denkmalbehörde,
i unabhängig von der Wahl der Fassadengestaltung in Naturwerkstein gemauert hier das Römisch-Germanische Museum/Archäologische Bodendenkmalpflege
Das Profil der festgesetzten Verkehrsflächen im Bereich des Bebauungsplanes ist nur werden. und Denkmalschutz der Stadt Köln.
zur Information vermerkt. - Markisen und Vordächer vor Türen und Fenstern sind unzulässig.
, . 3. Die Satzung der Stadt Köln vom 16.04.2002 über Anbringungsort, Abmessungen
Er sen geündet en Be ung uie Besen hochwasser- 2. Dachgestaltung und Ausgestaltung von Werbeanlagen (Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt
ereich des Rheins für ein rliches Hochwasserereigni i Ö iei i ültigkeii
11.20 m KP) und ein 500jähriches Hochwa u en a s ai _  Zulässig sind sog. "Kölner Dächer" (Wal d ächer mit First in Richtung Hauptfa er d e). Köln am 29.04.2002), die im gesamten Plangebiet Gültigkeit hat.
- Die Neigung der Dachflächen muss einheitlich für das jeweilige Dach zwischen 45 5 4. Die nach $ 28 Personenbeförderungsgesetz planfestgestellte Trasse der im Bau

und 60° gewählt werden.
= in den Dachflächen liegende Fenster sind, soweit sie von den Verkehrsflächen nicht
erkennbar und einsehbar sind, zulässig.
- Dachgaupen sind zulässig.
- Das aufgehende Haupigesims und die OK der obersten Geschossdecke eines jeden .
Gebäudes können um bis zu 1,0 m über die Traufhöhe hinaus erhöht werden. -
u Für den Bereich zwischen Auf dem Brand, Wehrgasse, Mühlengasse, Bechergasse
und Kurt-Hackenberg-Platz können außerdem Flachdächer zugelassen werden.

befindlichen U-Bahn.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Gemäß $ 1 Abs. 3 BauNVO sind im Bebauungsplan die Baugebiete besonderes
Wohngebiet (WB) und Kerngebiet (MK) festgesetzt.

2. Gemäß $ 1 Abs. 7 bis 9 BauNVO und $ 4a Abs. 4 BauNVO ist im Bebauungsplan
festgesetzt, dass nur einzelne oder mehrere der im WB bzw. im MK allgemein
zulässigen Nutzungen zulässig sind oder als Ausnahme zugelassen werden können
und dass einzelne oder mehrere Arten der in diesen Baugebieten allgemein
zulässigen baulichen Anlagen zulässig sind oder als Ausnahme zugelassen werden
können. Die Bezeichnung und Gliederung der Nutzungen bzw. baulichen Anlagen
sowie die genaue Kennzeichnung der für diese Gliederung vorgesehenen
Baugebietsbereiche wird wie folgt bestimmt:

Geltungsbereich

—— Geltungsbereich der Bebauungsplan

Änderung (Teilaufhebung)

a) EZ imEG: Läden (außer Sex-Shops) und damit in unmittelbarem
räumlichen und betrieblichen Zusammenhang stehende
Handwerksbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften,
Hotels sowie Geschäfts- und Büroräume;

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J Fa N 27,
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im 1. OG: Geschäfts- und Büroräume, Wohnen sowie Hotels;
ausnahmsweise können Nebenräume (ohne Küchen) von
Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden;

ab 2. 0OG: Wohnungen im Sinne von $ 7 Abs. 2 Nr. 6 und 7 BauNVO
sowie Hotels;

Gemarkung Köln ®

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ab10G 2). 45% T 104
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WEZREER im EG: Läden (außer Sex-Shops), Geschäfts- und Büroräume un En © l a \
sowie Wohnen; zwischen der Wehrgasse und Am cc R) inc! & a
Bollwerk sind außerdem Hotels zulässig; ausnahmsweise | \ a | . >
können Schank- und Speisewirtschaften zugelassen u gumsten der-Aigemeinheit = PS] 2m 22 > 21 AP ra 22 2 1
a 77/7777, 7077/7700077, VE el el a N Sen, 3 n
n 5,
ab 1. 0G: Wohnen; zwischen der Wehrgasse und Am Bollwerk sind | “
i außerdem Hotels zulässig; ausnahmsweise können in IK &
diesem Bereich im 1. OG Nebenräume (ohne Küchen) von
Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden. N ©. |
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im EG: Läden (außer Sex-Shops), Geschäfts- und Büroräume; IR el ®
im 1.0G Geschäfts- und Büroräume sowie Wohnen; . | | i
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ab 2. 0G: Wohnen; ng Ih
Ei 5
L & 2” ü
b) Im EG und im 1. OG sind in allen Baugebietsbereichen Anlagen für kulturelle, “ IL i
soziale und gesundheitliche Zwecke zulässig. le © ” a
3. Gemäß $ 1 Abs. 6 BauNVO ist im Bebauungsplan festgesetzt, dass alle Ausnahmen, ann... N 00T wLFa nl: gache mir Gähtecht. 1 ho Ta en In. fo‘
x we. '

die in den Baugebieten gemäß $ 4 a Abs. 3 und $ 7 Abs. 3 BauNVO vorgesehen
sind, nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden.

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4. Gemäß $ 16 Abs. 4 BauNVO i. V. m. & 18 Abs. 1 BauNVO sind im Bebauungsplan ”
die maximal zulässigen Höhen der baulichen Anlagen - bezogen auf die mittlere
Höhenlage des maßgeblichen Anschlusses des einzelnen Baugrundstückes an die
Verkehrsfläche und bezogen auf die im Bebauungsplan festgesetzte Zahl der
Vollgeschosse - wie folgt festgesetzt:

5
2

|

Neugasse
„U E D 2.0

:9:2845 27:2 RESEE 252227522: Et

— _ Kurt-Hackenberg-Platz (V): 22,5 m

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i
- Auf dem Brand/Am Frankenturm/Am Bollwerk (IV + V): 22,0 m f 7 '
- Bechergasse/Große Neugasse bis Haus Nr. 34 (V + VD: 22,5 m HM | H
- Bechergasse/Große Neugasse im Innenbereich (IV +V): 22,5 m I 1n \ j#
- Große Neugasse ab Haus Nr. 36 (V): 15,5 m ” 17 \ E
= Wehrgasse (V): 19,5 m 7 \ E
-  Mühlengasse Haus Nr. 23 - 25 (Ill): 19,5 m “ 4 n
-  Mühlengasse (IV + VI): 19,5 m 4 Bi
— Mühlengasse (Hl + VW): 17,4m Qi )
- Alter Markt (VIh: 25,0 m >}
- Bechergasse/Unter Taschenmacher (V}: 22,5m a
a di
5. Gemäß $9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB sind im Bebauungsplan die Verkehrsflächen “y,ı
besonderer Zweckbestimmung als Fußgängerbereiche im Sinne der Straßenverkehr- x

sordnung festgesetzt. Fahrzeugverkehr kann beschränkt zugelassen werden.

6. Gemäß $ 23 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 3 BauNVO werden für die Bebauung
zwischen Große Neugasse, Wehrgasse (nur Gebäuderückseite), Mühlengasse und
Bechergasse folgende Ausnahmen nach Art und Umfang für zulässig festgesetzt:

449

a) Erker können bis maximal 1,50 m über die Baulinie/Baugrenze ab dem 1. OG

vortreten, wobei die Breite je Erker 4,00 m nicht übersteigen darf. | pe 1 DBIS
! 9 S i REZE,

b) Balkone können bis maximal 2,00 m über die Baulinie/Baugrenze ab dem
1. OG vortreten, wobei die Breite je Balkon 4,00 m nicht übersteigen darf.

7. Gemäß $ 22 Abs. 1 BauNVO wird im Bebauungsplan die Bauweise als geschlossen
festgesetzt.

8. Gemäß $ 9 Abs. 1 Nr. 23 BauGB wird festgesetzt, dass in Verbrennungsanlagen, die

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neu errichtet, erweitert oder umgebaut werden, feste Brennstoffe sowie Abfälle aller S IE,

verbrannt werden dürfen. Diese Festsetzung gilt nicht, wenn einzelne Räume mit . , 2 Z ‚7,

Feuerstätten (z. B. Kaminöfen oder offene Kamine) zusätzlich beheizt werden. - G4 Z% Dh
7 5 / 77

wirkungen (Lärm) festgesetzt, dass entsprechend den im Bebauungsplan darge- . ne;

stellten Lärmpegelbereichen Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 - Schallschutz

Außentüren und Fenster) entsprechend den Raumarten oder Raumnutzungen zu 5 Y

treffen sind. Die daraus resultierenden Bauschalldämmmaße einzelner unter- pP u ee

werden, wenn im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren durch eine schall- , % 5 : " on VE N

technische Untersuchung die Einhaltung des notwendigen Schallschutzes u ! m.

Y/
Art weder zu Heiz- und Feuerungszwecken noch zum Zwecke der Beseitigung
9. Gemäß 89 Abs. 1 Nr. 24 BauGB wird zum Schutz vor schädlichen Umweltein- L
im Hochbau, Ausgabe Nov. 1990 - an den Außenbauteilen (Fassaden, Dächer, DD
% ME:
schiedlicher Außenbauteile oder Geschosse können im Einzelfall unterschritten
nachgewiesen wird.

10. Gemäß 8 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind zur Minderung schädlicher Umweltein-
wirkungen im Bebauungsplan an Gebäudefronten entlarig der mit der Signatur
gekennzeichneten Bereiche Ein- und Ausgänge zu Schank- und Speisewirtschaften-
unzulässig. Dies gilt nicht für notwendige Notausgänge.

Zaun

\

_

ZWSAB 9
Arbeitstitel: Brügelmannhaus

wye Bags a
23

Zeichenerklärung

Für den Planentwurf Die Planaufstellung ist vom Rat der Die Bürgerbeteiligung hat in der Zeit Die Planaufstelung-und-die-öffentliche

Es wird bescheinigt, daß diese Planun-

Bebauungsplan

WE 1 Besonderes Wohngebiet

[ SO _] Sondergebiet

baulicher Nutzungen

Die ortsübliche Bekanntmachung über die Flächen für die Landwirtschaft
Genehmigung ! den Beschluss des Bebau-
ungsplanes durch den Rat einschließlich

des Hinweises nach & 10 Abs. 3 BauGB

Baugrenzen und/

Baulinien gesondert
festgesetzt.

+/4 je Larmpegelbereiche

nach DIN 4109

* Der Planentwurf istnach & 3 Abs. 3
BauGB in Anwendung des vereinfachten

Verfahrens nach & 13 BauGB durch Be-

schluss des Rates am 16.12.2004

Dieser Bebauungsplan ist vom Rat in
seiner Sitzung am 16.1

nach & 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit
Begründung nach $9 Abs. 8 BauGB be-
schlossen worden.

Der Planentwurf hat in der Zeit

vom 30.08.2004 bis 29.09.2004

nach $ 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung
öffentlich ausgelegen.

Grenze zwischen Der Öberbürgermeister

unterlage den Bestimmungen des Stadtplanungsamt Stadt Köln in seiner Sitzung am vom 16.05.1988 bis 20.05.1988 und Auslegung des Planentwurfes nach - -
.8 1 Abs.2 Planz VO entspricht. M 10.06.1979 gemäß $ 2 Abs. 1 BBauGB am 30.06.1988 nach 83 Abs. 1 83 Abs. 2 BauGB mit Begründung ist o offene Bauweise SD Satteldach @] Sportplatz PF7777 Nebenanlagen .
(Stand 1988) gez.AL.Müller vom 18.08.1976 {BGBi IS 2256) BauGB stattgefunden. vom Stadtentwicklungsausschuss nur Einzel- und Doppel- FD Flachdach portp L---J 67 4 5 4 | 09
Dipl. a beschlossen und am 23.07.1979 am 20.07.2004 beschlossen und FWS ] Kieinsiediungsgebiet häuser zulässig MD  Mansarddach Spielplatz Nr.:
Amt für Liegenschaften, Vermessung Amieiene ortsüblich bekannt gemacht. am 18.08.2004 ortsüblich bekannt- 2 r IN nur Hausgruppen zulässig or 2 | EG Erdgeschoß
m u. Kur Köln, den 25.08.2004 gemacht worden. LWR | Reines Wohngebiet A nur Einzelhäuser zulässig l Ss l rn Fläche zum Anpflanzen von 0G Obergeschoß
ermessungsal s e ö w Ei p2 H 3g _ e
F E* Allgemeines Wohngebiet & nur Doppelhäuser zulässig \ Gst Gemeinschaftsstellplätze Baumenlund Siräuchörn OK Oberkante Maßstab 1: 500
_ Dezemat Vi e . Dorfgebiet 9 nn gamnass | GGal Gemeinschaftsgaragen Fläche mit Bindungen für
gez.Schnitzlein Stadtentwicklung, Planen und Bauen gez.A Hupke Siegel gez.Klipper UMT ) Mischgebiet GHH e TGa] Tiefgaragen OH Bepflanzungen und für die 10 0 10 2 3% 4 50 Meter
3 . K bi _  Straßenbegrenzungslinie Erhaltung von Bäumen und w Durchgang
städtischer Vermessungsdirektor gez.Streitberger Bezirksvorsteher / -in Vorsitzender LMK_] Kerngebiet =: Baulinie _—_ auch gegenüber Ver- ERFrEISm N Für die in diesem
Beigeordneter [GE ] Gmerngebtiet —O—OÖ3D | —— Baugrenze j ne ee © Baune zulehalen Bereichen übereinan:
Köln, den 18.10.2004 Köln, den 05.10.2004 Köln, den 18.10.2004 Köln,den 19.08.2004 GI _] Industriegebiet Grenzen zw. verschiedenen SLLUMaE . derliegenden Ge-
A Nutzungen sowie zw. Maßen ke] Straßenverkehrsflächen (©) Bäume zu pflanzen schoss

Verkehrsflächen beson-
7
ZUTB derer Zweckbestimmung
[ Flächen für Bahnanlagen

Mit Geh-, Fahr—u-ter
tungsrechten zu

Nutzungsarten Wald

Flächen für den Gemeinbedarf

BEN

Zn Zum zu

[7] sowie für
T
U
G

Zahl der Vollgeschosse
z.B. als Höchstgrenze
z.B. zwingend
z.B

' DW Baudenkmal

Sport- und Spielanlagen

Der Oberbürgermeister Bezirks .B. V/Il Höchst- u, Mindestgrenze Fläche für Versorgungsanlagen belastende Flächen Flächen die dem Land- (stexti, Festset:
s nungsamt 2 a . - i ‚textl, E
en EL), IL] überbaubare Grundstücksfl. oder für die Verwertung oder bei schmalen Flächen Echafeschutz untarliögen Zungen Nr6) GETTHETA  vorhandene Gebäude Bordstein
Fu er GRZ __ Grundflächenzahl Beseitigung von Abwasser oder - ünflä 246.71 Neue Höhenlage über NN
Fr e Yu Q 7 GFZ Geschoßflächenzahl festen Abfallstoffen sowie für [1 tem. Grünfachen ” f ® run U-Bahnstrase mann
DIES IE NS, BMZ __Baumassenzahl agerungen Private Grünflächen [P} Öffentl. Parkfläcken —| lunnn tim Bau) 1 Zahl der Vollgeschosse Flurstücksgrenze
er en ürgermeister, \ Grenzeldssiraumlichen Trafostation unanann. Grenze der Wasser- A ausgebautes Dachgeschoss —— Flurgrenze

Umspannwerk

schutzzone Dachform - 46.71 vorhandene Höhenlage über NN

L_]
[=] Parkanlage
EN

EB um Geitungsbereiches des
A Dauerkleingärten

Bebauungsplanes

Gasdruckreglerstation

Köln, den 22,712. Zoo%#

Anl_9_Begründung

22397 Zeichen

/ 2 
 
A N L A G E  9  
 
 
Begründung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch  (BauGB)  
zu den Änderungen (Teilaufhebungen) der Bebauungspläne 
6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 in Köln-Altstadt/Nord 
  
 
1. Anlass und Ziel der Änderungen (Teilaufhebungen) 
 
Im Bereich des heutigen Kuriengebäudes der Hohen Domkirche zu Köln und des Verwal-
tungsgebäudes des Römisch -Germanischen Museums beabsichtigt die GbR Historische 
Mitte die Errichtung der sogenannten “Historischen Mitte “. In das aus zwei Bauköpern be-
stehende Gebäudeensemble sollen nach den aktuellen Planungen das Kölnische Stadtmu-
seum, das Studien- und Verwaltungsgebäude des Römisch-Germanischen Museums sowie 
das Kurienhaus der Hohen Domkirche zu Köln einziehen. 
 
Zuvor hatte der Rat der Stadt Köln im November 2015 entschieden, einen  europaweiten 
architektonischen Realisierungswettbewerb durchzuführen. Unter Teilnahme von 31 renom-
mierten Planungsbüros, hat die Wettbewerbsjury nach einer zweitägigen Begutachtung am 
28. und 29.10.2016 den Entwurf des Büros Volker Staab aus Berlin mit dem 1. Preis aus-
gezeichnet. 
 
Das Gebäudeensemble „Historische Mitte“ ist auf den Grundstücken Gemarkung Köln, Flur 
30, Flurstücke 281, 283, 285, 287, 288, 289, 292, 332, 352, 358 und Flur 31, Flurstück 1354 
geplant und befindet sich somit in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne 6644 Nd 
1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 in Köln-Altstadt/Nord.  
 
Anlass und Ziel der Änderungen (Teilaufhebungen) ist es, die Geltungsbereiche der jewei-
ligen, derzeit rechtskräftigen, Bebauungspläne so zu reduziert, dass eine Bewertung der 
Zulässigkeit von Bauvorhaben im betreffenden Bereich zukünftig gem. § 34 BauGB erfolgt. 
In den vor der Durchführung der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB getroffenen politischen 
Beschlüsse (vgl. Kap. 4) wurde das bisherige Verfahren als „Teilaufhebung“ der jeweiligen 
Bebauungspläne bezeichnet. Im rechtlichen Sinne handelt es sich hierbei um Bebauungs-
planänderungen (vgl. OVG Saarlouis18.3.1997 – 2 N 4/96 – BRS 59 Nr. 5), daher wird im 
Folgenden der Begriff der „Änderung“ verwendet.  
 
 
2. Rechtskraft und Planinhalt 
 
Der Bebauungsplan 6644 Nd 1/16 (67453/16) ist am 01 .04.1966 rechtskräftig bekannt ge-
macht worden und enthält folgende Festsetzungen und Ziele:  
 Die Grenzen seines Plangebietes im Bereich zwischen Am Domhof, Kurt-Hackenberg-
Platz, Am Hof, Roncalliplatz und Domkloster, Kerngebiet, öffentliche Verkehrs - und 
Parkfläche, Gemeinbedarf (Museum), Baukörper, Baulinien, Baugrenzen, Zahl der Voll-
geschosse, Grundflächenzahl, maximale Höhen. 
 Vorrangiges Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Vo-
raussetzungen zur Errichtung des Römisch-Germanischen Museums. 
 
Der Bebauungsplan 67454/09 ist am 19.01.2005 rechtskräftig bekannt gemacht worden und 
enthält folgende Festsetzungen und Ziele:

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 Die Grenzen seines Plangebietes im Bereich zwischen Bischofsgartenstraße, Am Fran-
kenturm, Am Bollwerk, Mühlengasse, Unter Taschenmacher und Kurt -Hackenberg-
Platz, Kerngebiet, Besonderes Wohngebiet, Straßenverkehrsflächen, Verkehrsflächen 
besonderer Zweckbestimmung, Fläche mit Gehrecht, zu erhalten e Bäume , Baulinien, 
Baugrenzen, Zahl der Vollgeschosse (teilweise zwingend), Grundflächenzahl, Baudenk-
mäler, Lärmpegelbereiche. 
 Vorrangige Ziele des Bebauungsplans sind der Erhalt, die Fortentwicklung und Stär-
kung der vorhandenen Wohnnutzung sowie die Verbesserung der Wohnqualität durch 
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen. 
 
Der Bebauungsplan 67454/10 ist am 06.10.1980 rechtskräftig bekannt gemacht worden und 
enthält folgende Festsetzungen und Ziele: 
 Die Grenzen seines Plangebietes im Bereich zwischen Am Domhof, Gulliver Tunnel, 
Frankenwerft, Bischofsgartenstraße und Kurt-Hackenberg-Platz, Kerngebiet, öffentliche 
Verkehrsfläche teilweise als Fußgängerbereich, Fläche für Versorgungsanlagen, Zahl 
der Vollgeschosse, Grundflächenzahl, Denkmäler, Tiefgarage, Straßenbegrenzungsli-
nie. 
 Vorrangiges Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Vo-
raussetzungen zur Errichtung von zwei Museen (Wallraf-Richartz-Museum u. Museum 
Ludwig). 
 
Die Geltungsbereiche der drei o. g. Bebauungspläne überschneiden sich teilweise. Der je-
weils ältere Bebauungsplan wird daher nicht mehr angewendet, es gelten die Festsetzun-
gen des zuletzt bekanntgemachten Bebauungsplans. 
 
 
3. Erläuterungen zu den Plangebieten 
 
3.1. Abgrenzung der Plangebiete 
Der Gesamtbereich der Änderungen grenzt im N orden an das Römisch-Germanische-Mu-
seum, im Osten an den Kurt-Hackenberg-Platz, im Süden an die Straße Am Hof, welche 
teilweise Bestandteil des Aufhebungsgebietes ist, und im Westen an den Roncalliplatz, wel-
cher ebenfalls teilweise vom Aufhebungsgebiet betroffen ist.    
 
Änderungsbereich des Bebauungsplans 6644 Nd 1/16 (67453/16)   
Der Änderungsbereich umfasst in der Gemarkung Köln, Flur 30,  die Flurstücke 281, 283, 
285, 287, 288, 289, 292, 352 sowie 332 und 358 jeweils teilweise, und in Flur 31,  die Flur-
stücke 947, 1354 und 1347 jeweils teilweise, mit einem Umgriff von ca. 5.800 m². 
 
Änderungsbereich des Bebauungsplans 67454/09 
Der Änderungsbereich umfasst in der Gemarkung Köln, Flur 30,  die Flurstücke 358, 332 
und 358 jeweils teilweise, und in Flur 31, die Flurstücke 947 und 1347 jeweils teilweise, mit 
einem Umgriff von ca. 750 m². 
 
Änderungsbereich des Bebauungsplan 67454/10 
Der Änderungsbereich umfasst in der Gemarkung Köln, Flur 30, die Flurstücke 332 und 358 
jeweils teilweise, mit einem Umgriff von ca. 900 m². 
 
Wie in Kap. 2 beschrieben , kommt es zu Überlagerungen des Bebauungsplans 6644 Nd 
1/16 (67453/16) durch die Bebauungspläne 67454/09 und 67454/10. Der Änderungsbereich

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des Bebauungsplans 6644 Nd 1/16 (67453/16) wurde so gewählt, dass auch im Überschnei-
dungsbereich die Festsetzungen aufgehoben werden.  Beabsichtigt ist ein nicht erneutes 
„Aufleben“ des Bebauungsplans 6644 Nd 1/16 (67453/16) durch Reduzierung der Geltungs-
bereiche der Bebauungspläne 67454/09 und 67454/10. 
 
3.2. Stadträumliche Bedeutung 
Der Gesamtbereich der Änderungen befindet sich am Roncalliplatz im direkten Umfeld zum 
Dom. Er stellt somit den räumlichen Auftakt der „Via Cultura lis“ im Norden dar, welche in 
Zukunft die Kölner Stadtgeschichte durch eine Vielzahl kultureller und musealer Einrichtun-
gen auf einer Länge von rd. 800 Metern in Richtung südlich gelegener St. Maria im Kapitol 
erlebbar machen soll. 
 
 
3.3. Bestandsbebauung  
Derzeit befinden sich zwei Verwaltungsgebäude sowie die Museumswerkstatt im Plange-
biet. Die Gebäude weisen drei bzw. sechs Geschosse auf.  Das Verwaltungsgebäude des 
Römisch-Germanische Museums ist über eine Gebäudebrücke  mit dem Museumbauwerk 
verbunden. Zwischen den beiden Gebäudekörpern und dem Römisch-Germanischen Mu-
seum verläuft die historische römische Hafenstraße. Südlich zur Hafenstraße befindet sich 
ein Parkplatz, welcher in Richtung der Straße Am Hof und dem östlichen Verwaltungsge-
bäude durch Baumstandorte bestockt ist. Die Straße Am Hof weist ein leichtes Gefälle auf , 
welches in Richtung Große Neugasse an Höhe abnimmt.  
 
3.4. Planungsvorgaben 
Der Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich der Änderungen der Bebauungs-
pläne 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 67454/10 ein "Kerngebiet" (MK) dar. 
 
 
4. Verfahren 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 03.09.202 0 den Einleitungsbeschluss und Be-
schluss zur Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Modell 1) zu den 
Teilaufhebungen der Bebauungspläne  Nr. 6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 und 
67454/10 in Köln-Altstadt/Nord gefasst (Vorlagen-Nr. 2077/2020). 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 
4 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 27.10.2020 bis 11.12.2020 stattgefunden. Die einge-
gangenen Stellungnahmen haben keine Relevanz für das vorliegende Änderungsverfahren.  
Nach der Änderung (Verkleinerung) der Geltungsbereiche der o. g. Bebauungspläne wird 
die Zulässigkeit von möglichen Bauvorhaben im betroffenen Bereich nach § 34 BauGB be-
urteilt. Die eingegangenen Hinweise werden nach den erfolgten Änderungen der Bebau-
ungspläne (Teilaufhebungen) an die zuständige Genehmigungsbehörde und ggf. an die zu-
künftigen Vorhabenträger weitergegeben, und im Rahmen des  dem Bauleitplanverfahren 
nachgelagerten Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt.  
 
Die Öffentlichkeit hatte gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 04.11. 2020 bis zum 
18.11.2020 die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zu den geplanten Änderungen 
(Teilaufhebungen) der Bebauungspläne 6644 Nd 1/16 (674253/16), 67454/09 und 
67454/10. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

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Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 
01.09.2022 den Beschluss über die Vorgaben zum weiteren Teilaufhebungsverfahren ge-
fasst und die Verfahrensänderung zum beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB be-
schlossen (Vorlagen-Nr. 1886/2021).  
 
Das Verfahren kann auf § 13a BauGB umgestellt werden, da durch die Änderungen (Teil-
aufhebungen) die gewünschte Innenentwicklung für die Wiedernutzbarmachung von Flä-
chen der Nachverdichtung erfolgen kann. Bei den durch die Änderungen betroffenen Plan-
gebieten handelt es sich um räumlich abgrenzbare Bereiche innerhalb des Gemeindege-
biets, welche bereits in spezifischer Weise geprägt und für die städtebauliche Entwicklung 
von hoher Gewichtung sind. Durch die Änderungen werden die gegenwärtigen städtebauli-
chen Vorstellungen durch die Anpassung der Innenentwicklung vorbereitet und ermöglicht. 
 
Unter Berücksichtigung des § 13a Abs. 4 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB 
liegen die maßgeblichen Flächen, welche bei den Änderungen der Bebauungspläne Nr. 
6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 zukünftig bebaubar wäre, jeweils unter 20.000 m².  
Auch bei Betrachtung der  gesamten Fläche, auf die sich die zeitlich parallelen, räumlich 
nebeneinanderliegenden und nach dem Zweck in sachlichem Zusammenhang stehenden 
Teilaufhebungen bei den drei aneinandergrenzenden Plänen beziehen, wird der Schwellen-
wert eingehalten. Die Änderungen (Teilaufhebungen) können nunmehr im  beschleunigten 
Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. 
Somit wird im weiteren Verfahren gem. 13a Abs. 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Abs . 
3 BauGB auf den Umweltbericht verzichtet. 
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 
BauGB wurde im Zeitraum vom 26.01.2023 bis zum 03.03.2023 durchgeführt.  Es wurden 
15 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange vorgetragen. Größtenteils werden von 
den Trägern öffentlicher Belange keine Be denken geäußert bzw. sie stellen keine Betrof-
fenheit fest oder geben Hinweise welche erst für das Baugenehmigungsverfahren relevant 
sind. Die umfangreichste Stellungnahme betrifft die denkmalpflegerischen Belange. 
 
 
5. Auswirkungen 
 
Durch die geplante Reduzierung der Geltungsbereiche der  Bebauungspläne Nr. 
6644 Nd 1/16 (67453/16), 67454/09 kommt es in den von den Änderungen betroffenen Be-
reichen unmittelbar zur Änderung der Rechtslage, mit Auswirkungen auf die Rechtspositio-
nen und abwägungsrelevanten Interessen der Betroffenen . Diese ergeben sich durch die 
geänderte Beurteilungsgrundlage für zukünftige Baugesuche in diesem Bereich, welche 
nach Abschluss der Änderungsverfahren (Teilaufhebungen) gem. § 34 BauGB beurteilt wer-
den, und nicht mehr nach den Festsetzungen der v.  g. Bebauungspläne. Das von den Än-
derungen betroffene Gebiet wird zukünftig nach § 34 Abs. 2 BauGB mit dem Gebietscha-
rakter eines Kerngebiets beurteilt.  
 
Hinsichtlich de s Maßes der baulichen Nutzung muss sich ein zulässiges Bauvorhaben in 
die nähere Umgebung einfügen. Demnach muss sich die mögliche Neubebauung hinsicht-
lich der Baumasse in Verbindung mit der Gebäudehöhe  und der Bauweise an den beste-
henden Gebäuden im Umfeld orientieren. Auch die Art der zukünftigen Bebauung hat den 
räumlichen Gegebenheiten zu entsprechen. Die Prüfung der Zulässigkeitskriterien erfolgt  
nach Abschluss der Änderungsverfahren für den betreffenden Bereich auf Grundlage einer 
Entwurfsplanung in e inem nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren. Eine geordnete 
städtebauliche Entwicklung des Plangebietes ist somit auch nach erfolgten Teilaufhebungen 
gewährleistet.

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Da die jetzigen Eigentümer der Grundstücke im Änderungsbereich selbst planen nach den 
Änderungsverfahren eine Bebauung gem. den Kriterien des § 34 BauGB zu realisieren,  ist 
davon auszugehen, dass deren Rechte ausreichend gewahrt bleiben. 
 
Eine mögliche geschlossene Neubebauung hat für die Bewohner der Blockrandbebauung 
Am Hof Auswirkungen auf die tägliche Sonnenscheindauer. Im Rahmen des Baugenehmi-
gungsverfahrens wird die Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Ein-
haltung der Abstandsflächen nach BauO NRW geprüft. Somit ist nicht zu befürchten, dass 
nachbarschaftliche Belange in einem nicht hinnehmbaren Maße beeinträchtigt werden. 
 
Ein Bauvorhaben in der Höhe der umgebenden Bebauung hat Auswirkungen auf die Aus-
sicht der Bewohner an der Straße Am Hof . Ein Anspruch auf unveränderliche Zustände 
nach Planungsrecht besteht nicht. Au fgrund der Flächenbedarfe der drei Kultur und Wis-
senschaftsinstitutionen ist es notwendig, die geeigneten Flächen einer Bebauung zuzufüh-
ren, sofern sich die Auswirkungen auf die Bestandsbebauung im zumutbaren Bereich be-
finden. 
 
Die Eignung dieses Standortes ist durch die Anbindung an das städtische Straßennetz über 
die Straße  Am Hof gegeben. Über die fußläufig zu erreichende n Stadtbahnhaltestellen 
“Dom/Hbf“ in der Trankgasse und „Rathaus“ beim Platz Alter Markt ist dieser Standort un-
mittelbar an das Stadtbahnnetz der KVB angebunden. 
 
Mit dem Vorhaben gehen Auswirkungen auf die Sicherstellung der Ver - und Entsorgung 
einher. Aufgrund der abgeänderten Abgrenzungen der Erschließungsanlagen Am Hof und 
Kurt-Hackenberg-Platz sind Verlegungsarbeiten notwendig. Diese werden im weiteren Bau-
genehmigungsverfahren berücksichtigt.  
 
Die Schaffung von dringend benötigtem Museumsraum im innerstädtischen Bereich in ge-
eigneten Lagen hat aus städtebaulicher Sicht eine hohe Prioritä t. Die durch das geplante 
Bauvorhaben im Teilaufhebungsbereich entstehenden genannten Nachteile für die vorhan-
dene Bebauung sind aus städtebaulicher Sicht vertretbar und zumutbar. 
 
Aus diesem Grund wird im Rahmen der Gewichtung der betroffenen Belange untereinander 
dem Belang der Museums- mit Verwaltungsnutzung Vorrang gegeben vor den privaten In-
teressen der Planbetroffenen an der Beibehaltung des bisherigen Planzustandes. 
 
Auch bei der vorgesehenen Reduzierung der Geltungsbereiche der o. g. Bebauungspläne 
bleiben die jeweiligen, unter Kap. 2 dargestellten, Ziele der Bebauungspläne erhalten. 
 
Durch die geplante Neubebauung werden keine erheblichen Umweltaus- und -einwirkungen 
erwartet. Die zu erwartenden Auswirkungen auf die U mwelt werden in Kap. 6 näher erläu-
tert. 
 
 
6. Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a Abs. 2 BauGB) 
 
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf eine formale 
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß  § 2a BauGB ver-
zichtet. Die betroffenen Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und 
der Landschaftspflege, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sowie § 1a BauGB werden gleich-
wohl wie folgt in der Planung berücksichtigt.

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6.1. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung beziehungsweise euro päische Vo-
gelschutzgebiete 
Aufgrund der hohen Entfernung (ca. 5.000 m) sind keine Auswirkungen der Planteilaufhe-
bungen auf solche Gebiete zu erwarten. 
 
6.2. Landschaftsplan, Pflanzen, Tiere 
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans. 
 
Die Änderungsbereiche sind stark versiegelt, es befinden sich 10 Bäume auf der Fläche. 
Bei Realisierung der vorgesehenen Bebauung nach erfolgten Änderungen (Teilaufhebun-
gen) ist ein Erhalt der Bäume unwahrscheinlich. Auch bei Realisierung des bestehenden 
Bebauungsplans Nr. 67453/16 ist der Erhalt unwahrscheinlich, da der Plan an den Stand-
orten der Bestandsbäume ein Baufeld (GRZ 0,3; ein Vollgeschoss) vorsieht. Die Teilaufhe-
bung hat keine direkten Auswirkungen auf den Erhalt der Bäume. Der Ersatz der Bäume 
richtet sich in allen Planungsfällen nach der jeweils aktuellen Baumschutzsatzung.  
 
Nach erfolgten Änderungen (Teilaufhebungen) sollen die vorhandenen Gebäude abgeris-
sen werden und ein bzw. zwei Neubauten entstehen. Ein Vorkommen von besonders ge-
schützten Arten ist aufgrund der vorherrschenden Lebensraumbedingungen unwahrschein-
lich. Im Rahmen der Niederlegung der Gebäude ist eine Betroffenheit von geschützten Arten 
somit auszuschließen (z.B. Fledermäuse). Die Aufhebungen haben keine direkten Auswir-
kungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen. 
 
6.3. Eingriffsregelung 
In den Änderungsbereichen sind zudem keine Baumstandorte festgesetzt. Da die Teilauf-
hebungen im beschleunigten Verfahren erfolgen, gelten Eingriffe nach §  1a Abs. 3 Satz 6 
BauGB aber ohnehin als bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (§ 
13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB).  
Folglich besteht gem. § 13a Abs. 4 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB schon generell 
keine Notwendigkeit eines Ausgleiches auf der Ebene des Bebauungsplans. Insofern erfolgt 
der Ersatz der möglicherweise zu fällenden Bäume im Baugenehmigungsverfahren unter 
Berücksichtigung der Baumschutzsatzung.  
 
6.4. Ortsbild / Landschaftsbild  
Der derzeit geplante Neubau ist nach § 34 BauGB zulässig. Die mögliche, im Vergleich zum 
Nullfall höher geschossige und geschlossene Bebauung an der Straße Am Hof  führt zu ei-
nem kleinräumig veränderten Straßenbild. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Ortsbild 
sind als sehr gering zu bewerten.  
 
6.5. Boden, Wasser, Gerüche  
Eine Beeinträchtigung diese r Umweltbelange durch die Bebauungsplanänderungen (Teil-
aufhebungen) ist sehr unwahrscheinlich, da die Änderungsbereiche vollständig versiegelt 
sind (mit Ausnahme der Baumscheiben) und keine geruchsemittierende Nutzung zulässig 
sein wird. 
 
6.6. Klima, Ventilation, Kaltluft, Klimawandelfolgen  
Das Plangebiet ist vollständig versiegelt. Hinsichtlich der bestehenden und zukünftige Wär-
mebelastung ist der Planbereich als hoch wärmebelastete Siedlungsfläche einzustufen. Mit 
der geplanten Neubebauung ergibt sich die Möglichkeit, durch Gebäudebegrünungen, 
Baumpflanzungen oder die Errichtung von (Trink-)Brunnen die Folge der zukünftigen Hitze-
belastung zu mindern. Die Änderungen (Teilaufhebungen) haben  auf diese Planung keinen 
Einfluss.

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6.7. Luftgüte, Emission und Immission von Luftschadstoffen, Klimaschutz 
Der Änderungsbereich liegt im Bereich einer mittleren Luftgüte. Die Bebauungsplanände-
rungen (Teilaufhebungen) haben zunächst keine Auswirkungen auf die Luftgüte im Gel-
tungsbereich. Die geplante Neubebauung unterliegt den dann gültigen Regelungen zum 
Beispiel des Gebäudeenergiegesetztes (GEG). Damit wird der Einbau emissionsarmer Ge-
bäudeheizungen und ein verbesserter Dä mmstandart einhergehen. Somit ist zukünftig ein 
Rückgang der Emissionen aus der Wärmebereitstellung gegenüber dem heutigen Zustand 
anzunehmen. Weiterhin wird das Verkehrsaufkommen zukünftig durch die Umsetzung des Ver-
kehrsführungskonzeptes Altstadt abnehmen und damit auch die Emission verkehrsbedingter Luft-
schadstoff-Emissionen. 
 
6.8. Sonstige Pläne insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts  
Der Planbereich liegt innerhalb der Umweltzone des Luftreinhalteplanes der Stadt Köln und 
ist vorbelastet durch verkehrsbedingte Emissionen auf der untergeordneten Straße Am Hof 
und durch Hausbrand im Gebiet selbst beziehungsweise im Umfeld. Mittelfristig ist mit ei-
nem Rückgang der Luftschadstoffbelastung durch die Umsetzung der Regelungen des Luft-
reinhalteplanes zu rechnen (s. Kap. 6.7). 
 
6.9. Mensch, Bevölkerung, hier: Besonnung 
Da im Falle von § 34 Abs. 2 BauGB im Kerngebiet eine Bebauung der derzeitigen Freifläche 
möglich wird, kann sich die Besonnungssituation für die Anwohner der Straße Am Hof/Kurt-
Hackenberg-Platz verändern. Aufgrund der Anforderungen der Bauordnung NRW ist davon 
auszugehen, dass gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt sind. 
 
6.10. Mensch, Bevölkerung, hier: Lärm  
Der Bereich der Änderungen (Teilaufhebungen) ist durch den Straßen- und Schienenver-
kehr erheblich vorbelastet. Im Falle einer Neubebauung nach § 34 BauGB kann es durch 
möglichen Besucher- und Lieferverkehr und eine mögliche Nutzung von Tiefgaragenein- 
und –ausfahrten zu einer kleinräumigen Zunahme von Lärm an der Bestandsbebauung im 
Umfeld kommen. Diese wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens untersucht und 
gegebenenfalls durch Minderungsmaßnahmen geregelt. 
 
6.11. Mensch, Bevölkerung, hier: Erschütterungen und Gefahrenschutz  
Durch den Betrieb auf der  südlich d es Änderungsbereiches verlaufenden unterirdischen 
Stadtbahntrasse werden vermutlich Erschütterungen im Änderungsbereich ausgelöst. Im 
Rahmen einer Neubebauung ist der Belang im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen. Die 
Änderungen (Teilaufhebungen) haben auf die Planung keinen Einfluss. Es bestehen keine 
direkten Gefahren für die Anwohner durch ein besonderes Brand - oder Explosionsrisiko 
durch die Änderungen.  
 
6.12. Umgang mit Abwässern und Abfällen  
Durch die mögliche Nachverdichtung wird sich die Menge an Abwässern und Abfällen ge-
gebenenfalls geringfügig erhöhen. Die zukünftige Ver- und Entsorgung ist gewährleistet. 
 
6.13. Kultur- und Sachgüter  
Die Änderungen (Teilaufhebungen) werden voraussichtlich keine Auswirkungen auf vorhan-
dene Baudenkmale innerhalb des Planbereiches haben. Eine Abstimmung der nach §  34 
BauGB möglichen Neubebauung mit der Denkmalbehörde ist im Baugenehmigungsverfah-
ren erforderlich. Eine Regelung im Aufhebungsverfahren dazu  ist weder e rforderlich noch 
allgemein möglich.

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6.14. Zusammenfassung 
Im Rahmen der Beschreibung und Bewertung der Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter 
wurden keine erheblichen Umweltaus- und -einwirkungen durch die geplanten Bebauungs-
planänderungen (Teilaufhebungen) auf das Plangebiet und seinen Nahbereich festgestellt.

Anl_1_Übersicht Geltungsbereich

1059 Zeichen

& Stadt Köln
Stadtplanungsamt

Anlage 1

Übersichtsplan des Gesamtänderungsbereichs

Planungsrecht Historische Mitte
in Köln - Altstadt/Nord

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hmitz: Rortalsı, A A FäRßgängerzone

Maßstab 1 : 2 500

25 0 50 100
EEE u |

150 Meter

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-

tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

Beratungsverlauf (2)

23.11.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.11.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (20)

  • Bischofsgartenstraße
  • Mühlengasse
  • Hafenstraße
  • Trankgasse
  • Bechergasse
  • Große Neugasse
  • Wehrgasse
  • Roncalliplatz
  • Kurt-Hackenberg-Platz
  • Am Domhof
  • Am Hof
  • Auf dem Brand
  • Am Frankenturm
  • Gulliver-Tunnel
  • Frankenwerft
  • Sporergasse
  • Domkloster
  • Alter Markt
  • Straße 2
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
3076/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
14.11.2023
Erstellt
25.09.2023 11:48