1264/2019
Projekt Obstwiesen Köln
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1383 Zeichen
Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
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VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
x Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
X Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671/1 Vorlagen-Nummer 1264/2019 Freigabedatum 24.04.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Projekt Obstwiesen Köln hier: Pflegevereinbarung mit der Biologischen Station Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Grün begrüßt die Untersuchung und Erfassung der Obstbaumbestän- de und das von der Naturschutzstation Leverkusen | Köln erarbeitete und mit der „Obstwiesenkom- mission“ abgestimmte Konzept. Der Ausschuss für Umwelt und Grün stimmt der Mittelvergabe in Höhe von 35.000 € p.a. ab 06/2019 für Pflegemanagement und Monitoring für 22 ausgewählte Obstbaumbestände zunächst für 5 Jahre zu und beauftragt die Verwaltung mit der Naturschutzstation Leverkusen | Köln eine entsprechende Nutzungs- und Pflegevereinbarung abzuschließen. Die Aufwendungen stehen im Teilergebnisplan 1301 „Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen“ in der Teilplanzeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ für den geplanten Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung. Alternative: Der Ausschuss stimmt einer Beauftragung der Naturschutzstation Leverkusen | Köln für Monitoring und Pflegemanagement ausgewählter städtischer Obstbaumbestände nicht zu. In der Folge werden notwendige Wiederherstellungs- und Pflegemaßnahmen nicht umgesetzt. Ausschuss für Umwelt und Grün 09.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 35.000,-- p.a. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Zur Haushaltsplananmeldung 2018 wurden im Rahmen des politischen VN (Sonderauskehrung LVR) € 122.000,-- p.a. mit Fortschreibung in der Mittelfristplanung für die Unterhaltung Landschaftsplan (Pflege Grüngürtel, Heidelandschaften und andere Grünflächen) bereitgestellt. In den Jahren 2016/2017 wurden vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Amt 67) in Zu- sammenarbeit mit Helfern aus dem ehrenamtlichen Naturschutz und der Nabu-Naturschutzstation Leverkusen | Köln (im Folgenden „Naturschutzstation“) die Obstbestände im Kölner Stadtgebiet er- fasst und insgesamt 154 Bestände nachgewiesen: Stadt Köln - Stadtgebiet städtische Flächen Anzahl Ha/Km Anzahl Ha / Km Obstwiesen 68 49 37 27 Obstbaumreihen 23 6,7 Km 22 6,7 Km Obstweiden 11 4 9 3 Brachen mit Obstbäumen 30 15 10 5 Obstbäume in öffentlichen Grünanlagen 22 5 20 5 154 75 98 43 Nach dieser Erst-Erfassung wurde Ende 2017 ein Personenkreis aus Pächtern, Nutzern, Paten und Naturschutzverbänden sowie Obst-Experten zu einem Arbeitskreis eingeladen. Teilnehmer aus den Umweltverbänden, Naturschutzbeirat der Unteren Naturschutzbehörde, Landwirtschaftskammer, 3 Umweltbildung sowie der Nutzergruppen Ernährungsrat und Essbare Stadt und weitere Experten zum Thema folgten der Einladung. Die Kommission ist offen für alle an der Pflege und Nutzung, sowie dem Schutz der Obstbestände, interessierten Personen. Gründung der Kölner Obstwiesen Kommission Aus diesem Personenkreis bildete sich 2018 die Obstwiesenkommission, die 3 x jährlich tagt. Eine gemeinsame Zielsetzung ist die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für die rund 100 städti- schen Obstbaumbestände. Es sollen für jede Fläche Entwicklungsziele festgelegt und zielführende Pflegemaßnahmen und Nutzungsmöglichkeiten formuliert werden. Dabei sollen bestehende Nutzungsansprüche, rechtliche Vorgaben sowie die Lage der Obstbaumbe- stände, ihre ökologische Qualität und kulturhistorische Bedeutung einbezogen werden. Neben diesen am Natur- und Landschaftsschutz orientierten Entwicklungszielen, sollen auch weitere Themen- schwerpunkte wie „Essbare Stadt“, „Urban Garden“ und Bildungswesen geprüft und berücksichtigt werden. In Abstimmung mit der Kommission sollen die Entwicklungsziele zunächst für die städtischen Obst- wiesen formuliert und festgelegt werden. Obstwiesen - schützenswert und ökologisch wertvoll Obstwiesen und Obstbaumreihen gliedern und beleben das Landschaftsbild und stellen nicht nur im Frühjahr einen hohen Erlebniswert dar. Sie sind oft beschriebener, wertvoller Lebensraum für beson- ders viele Pflanzen- und Tierarten. Der potentielle Artenreichtum von Streuobstbeständen ist in erster Linie bedingt durch die Kombination von extensiv genutztem Grünland und offenen Obst- Gehölzstrukturen. Hierdurch entstehen nahe beieinander gelegen vielfältige Licht-, Feuchtigkeits- und Temperaturräume, die den Habitat Ansprüchen unterschiedlichster Tierarten gerecht werden. Schät- zungen zufolge, können Obstwiesen von bis zu 5.000 verschiedenen Tierarten bewohnt werden, wo- von viele als gefährdete Arten der Roten Listen eingestuft sind. Mit dem Alter nimmt die ökologische Bedeutung von Streuobstwiesen weiter zu, neben dem Totholz als Lebensraum für viele Insekten, bieten die Höhlen älterer Bäume u.a. dem Steinkauz, Siebenschlä- fer und diversen Fledermausarten Lebensräume. Durch Veränderungen in der Landwirtschaft werden hochstämmige und ökologisch bedeutsame Streuobstwiesen mit einer Baumdichte von 60 – 120 Bäumen / ha zur Obstproduktion nicht mehr be- nötigt. Obst wird angebaut in Obstplantagen mit bis zu 3000 Bäumen / ha. Extensiv bewirtschaftete Streuobstwiesen sind unter anderem daher als Biotoptyp stark im Rückgang begriffen. Hierauf hat der Gesetzgeber 2016 reagiert und Obstwiesen bei einer Minderung der Bestände um 5 %, die verblei- benden per se als solche geschützt (09. Nov. 2016, § 42 LNatSchG NRW). Bewertung | „Obstwiesen Steckbriefe“ für Kölner Obstwiesen Zur Bewertung und zu Formulierung von gebietsspezifischen Entwicklungszielen und entsprechender Pflege ist eine genaue Kenntnis des Arteninventars hilfreich bzw. Voraussetzung. Daher wurde 2018 mit vertiefenden Kartierungen auf einzelnen Obstwiesen begonnen und zunächst das Obstarten- und Sortenspektrum einzelner Flächen festgestellt. Die Sortenkartierung zeigt, ob und in welchem Umfang kulturhistorisch bedeutsame Obstbäume vorhanden sind, die u.U. besonderer Schutzmaßnahmen bedürfen. Diese Erfassung soll sukzessive auf weiteren Flächen fortgeführt wer- den. Weiterhin wurden für rund 1500 Obstbäume der Zustand (u.a. Alter und Vitalität) sowie ökologisch bedeutsame Strukturen (u.a. Totholzanteil, Baumhöhlen) erfasst. Auch diese Kartierungen sollen 2019 fortgeführt werden. Geplant sind weitere Kartierungen von Tier- und Pflanzenarten, sowie die 4 digitale Erfassung der Obstbäume, die als georeferenzierte Punktdaten mit den bereits erhobenen Sachdaten verknüpft werden sollen. Aus den vorhandenen Basis-Daten wurde durch die Naturschutzstation eine Ersteinschätzung der Bestände vorgenommen und Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Qualität für das aktuel- le Jahr vorgeschlagen. Streuobstwiesen Projekt Eine geregelte Pflege für die städtischen Obstwiesen gibt es bislang nicht in ausreichendem Maß. Für einzelne Flächen bestehen Pflege- und Nutzungsverträge oder Vereinbarungen mit Naturschutzver- bänden oder Vereinen. Für 22 Obstbaumbestände (ca.15 ha und rund 1000 Obstbäume) hat Naturschutzstation sich bereit erklärt in einem „Streuobstwiesen Projekt“ Monitoring, Betreuung und Pflege zu übernehmen. Dies umfasst auch Flächen, auf denen bereits Nutzungsvereinbarungen bestehen, hier erfolgt eine Pflege und Nutzung in Abstimmung mit den derzeitigen Pächtern. Naturschutzstationen / Biologische Stationen Biologische Stationen, zu denen auch die Naturschutzstation zählt, sind (im Wesentlichen durch Lan- desmittel) geförderte, gemeinnützig anerkannte Vereine, die Aufgaben im Vertragsnaturschutz über- nehmen. Aus dem ehrenamtlichen Naturschutz hervorgegangen, stehen sie organisatorisch zwischen dem ehrenamtlichen und dem amtlichen Naturschutz. Das Aufgabenspektrum reicht von wissenschaftlicher Feldarbeit über das Ausarbeiten von Schutz- konzepten und Durchführen von Maßnahmen zum Schutz bestimmter Gebiete oder Arten bis hin zur Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung (Führungen und Veranstaltungen im Umwelt- und Naturschutz). Durch die Zusammenarbeit mit der Naturschutzstation sollen die Kölner Streuobstwiesen ge- nutzt, geschützt, wiederhergestellt und als ökologisch hochwertiger Biotoptyp langfristig ge- sichert werden. Zur Umsetzung notwendiger Wiederherstellungs- und Pflegemaßnahmen reichen die bestehenden Finanzmittel der Naturschutzstation nicht aus, eine zusätzliche Bezuschussung ist erforderlich. Eine geprüfte Kostenkalkulation beläuft sich auf ca. 35.000 Euro, die für das „Projekt Streuobstwiesen“ jährlich benötigt werden. Die Verwendung der Mittel wäre jährlich nachzuweisen und abzurechen. Zur Planungssicherheit für die Naturschutzstation ist das Projekt auf 5 Jahre konzipiert und soll bei erfolg- reichem Verlauf fortgeführt werden. In Abstimmung mit der Stadt Köln soll das Aufgabenspektrum die folgenden Tätigkeiten umfassen Maßnahmenplanung, Monitoring, Kartierungen und Bewertungen sukzessive Fortschreibung der Obstwiesen Steckbriefe Durchführung von Pflegemaßnahmen (Neupflanzungen, Freistellung von Baumscheiben, Baumschnitte, Heckenrückschnitte, Obsternte) Organisation von Paten und Nutzergruppen, die sich am Streuobstwiesenschutz beteiligen wollen Beratung und Öffentlichkeitsarbeit „Streuobstwiesenschutz“ in Köln Konzipierung weiterer Projekte / Schulungen im Zusammenhang mit dem Themenbereich Obstwiesenschutz Die Pflege des Grünlandes, in der Regel eine 2-malige Mahd/Jahr, bleibt aufgrund noch fehlender Geräte vorerst bei der Stadt Köln. Der Ausschuss wird jährlich über die Entwicklung des Projektes informiert. 5 ANLAGE Liste der 22 ausgewählten Streuobstbestände KOK-ID Name des Bestandes 207.01 Unter den Birken | 0,6 ha gLB | LB2.17 | Amphibienlaichplätze und Wallbrache nördlich Ober Buschweg 208.01 Finkens Garten | 0,6 ha LSG | L19 | Friedenswald, Forstbotanischer Garten und Grünverbindungen um Hahnwald 212.01 Am Moosberg | 0,5 ha LSG | L18 | Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf 212.02 Vor dem Dorf | 0,20 km LSG | L18 | Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf 213.01 N06 Am Alt Engeldorfer Hof 1,5 ha LSG | L18 | Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf 213.02 Langenackerstraße | 0,1 ha LSG | L18 | Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf 305.01 Belvederestraße | 1,9 ha LSG | L11 | Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf 406.01 Nüssenberger Busch West | 1,2 ha gLB | LB4.04 | Nüssenberger Hof und Umgebung von Fort III 507.01 KlimaPark Bilderstöckchen | 0,9 ha EZ 8 | Zeitlich begrenzte Erhaltung bis zur Realisierung der Bauleitplanung 601.01 N04 Rheinaue Worringen Nord | 0,1 ha NSG | N04 | Rheinaue Worringen-Langel 601.02 N04 Rheinaue Worringen Süd | 0,3 ha NSG | N04 | Rheinaue Worringen-Langel 601.04 N01 St. Amandus | 0,5 ha NSG | N01 | Rheinaue Langel-Merkenich 601.05 N1 Kasselberger Weg | 0,4 ha NSG | N01 | Rheinaue Langel-Merkenich 602.01 Mennweg | 0,5 ha gLB | LB6.19 | Obstwiese nordwestlich der Kreuzung Mennweg / Hitdorfer Fährweg 606.02 Nüssenberger Busch Ost | 0,8 ha gLB | LB4.04 | Nüssenberger Hof und Umgebung von Fort III 6 610.01 Waldwiese Kreuzfeld | 0,7 ha LSG | L05 | Freiraum und Grünverbindungen um Blumenberg, Chorweiler und Seeberg bis Esch 715.01 Wesselinger Weg | 0,5 ha LSG | L21 | Freiräume um Zündorf, Wahn, Libur, Lind und Langel rrh. 805.01 Waldbadviertel - Schwetzinger Straße | 1,3 ha LSG | L26 | Merheimer Heide und ehemaliger Festungsgürtel Ostheim bis Mülheim 904.02 Ferdinand-Stücker-Straße / Weide / Obstwiese | 0,6 ha gLB | LB9.02 | Haus Isenburg und Strunderbach 904.03 Kochwiesenstraße | 0,8 ha gLB | LB9.03 | Strunderbach an Gut Iddelsfeld und Grünverbindung, Märchensiedlung 907.01 Am Weißen Mönch Süd (Donewald) | 1,1 ha gLB | LB9.09 | Mutzbach am Gut Klosterhof 907.02 Am Weißen Mönch Nord (Donewald) | 0,2 ha gLB | LB9.09 | Mutzbach am Gut Klosterhof
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1264/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.04.2019
- Erstellt
- 04.04.2019 10:23