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1264/2019

Projekt Obstwiesen Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 24.04.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 09.05.2019, TOP 4.2.5

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1383 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
x Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
X Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Beschlussvorlage Ausschuss

12671 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/671/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1264/2019 
Freigabedatum 
24.04.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Projekt Obstwiesen Köln 
hier: Pflegevereinbarung mit der Biologischen Station 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün begrüßt die Untersuchung und Erfassung der Obstbaumbestän-
de und das von der Naturschutzstation Leverkusen | Köln erarbeitete und mit der „Obstwiesenkom-
mission“ abgestimmte Konzept. 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün stimmt der Mittelvergabe in Höhe von 35.000 € p.a. ab 06/2019 
für Pflegemanagement und Monitoring für 22 ausgewählte Obstbaumbestände zunächst für 5 Jahre 
zu und beauftragt die Verwaltung mit der Naturschutzstation Leverkusen | Köln eine entsprechende 
Nutzungs- und Pflegevereinbarung abzuschließen. 
Die Aufwendungen stehen im Teilergebnisplan 1301 „Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, 
Erholungsanlagen“ in der Teilplanzeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ für den 
geplanten Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung. 
Alternative:  
Der Ausschuss stimmt einer Beauftragung der Naturschutzstation Leverkusen | Köln für Monitoring 
und Pflegemanagement ausgewählter städtischer Obstbaumbestände nicht zu. In der Folge werden 
notwendige Wiederherstellungs- und Pflegemaßnahmen nicht umgesetzt. 
 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 09.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  35.000,-- p.a.  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer       
 
 
Begründung: 
 
Zur Haushaltsplananmeldung 2018 wurden im Rahmen des politischen VN (Sonderauskehrung LVR) 
€ 122.000,-- p.a. mit Fortschreibung in der Mittelfristplanung für die Unterhaltung Landschaftsplan 
(Pflege Grüngürtel, Heidelandschaften und andere Grünflächen) bereitgestellt. 
In den Jahren 2016/2017 wurden vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Amt 67) in Zu-
sammenarbeit mit Helfern aus dem ehrenamtlichen Naturschutz und der Nabu-Naturschutzstation 
Leverkusen | Köln (im Folgenden „Naturschutzstation“) die Obstbestände im Kölner Stadtgebiet er-
fasst und insgesamt 154 Bestände nachgewiesen: 
 
 Stadt Köln - Stadtgebiet  städtische Flächen  
 Anzahl  Ha/Km  Anzahl Ha / Km  
Obstwiesen  68 49 37 27 
Obstbaumreihen  23 6,7 Km  22 6,7 Km  
Obstweiden  11 4 9 3 
Brachen mit Obstbäumen  30 15 10 5 
Obstbäume in öffentlichen 
Grünanlagen  22 5 20 5 
  154 75 98 43 
 
Nach dieser Erst-Erfassung wurde Ende 2017 ein Personenkreis aus Pächtern, Nutzern, Paten und 
Naturschutzverbänden sowie Obst-Experten zu einem Arbeitskreis eingeladen. Teilnehmer aus den 
Umweltverbänden, Naturschutzbeirat der Unteren Naturschutzbehörde, Landwirtschaftskammer,

3 
Umweltbildung sowie der Nutzergruppen Ernährungsrat und Essbare Stadt und weitere Experten zum 
Thema folgten der Einladung. Die Kommission ist offen für alle an der Pflege und Nutzung, sowie 
dem Schutz der Obstbestände, interessierten Personen. 
Gründung der Kölner Obstwiesen Kommission  
Aus diesem Personenkreis bildete sich 2018 die Obstwiesenkommission, die 3 x jährlich tagt.  
Eine gemeinsame Zielsetzung ist die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für die rund 100 städti-
schen Obstbaumbestände. Es sollen für jede Fläche Entwicklungsziele festgelegt und zielführende 
Pflegemaßnahmen und Nutzungsmöglichkeiten formuliert werden.  
Dabei sollen bestehende Nutzungsansprüche, rechtliche Vorgaben sowie die Lage der Obstbaumbe-
stände, ihre ökologische Qualität und kulturhistorische Bedeutung einbezogen werden. Neben diesen 
am Natur- und Landschaftsschutz orientierten Entwicklungszielen, sollen auch weitere Themen-
schwerpunkte  wie „Essbare Stadt“, „Urban Garden“ und Bildungswesen geprüft und berücksichtigt 
werden.  
In Abstimmung mit der Kommission sollen die Entwicklungsziele zunächst für die städtischen Obst-
wiesen formuliert und festgelegt werden. 
Obstwiesen - schützenswert und ökologisch wertvoll  
Obstwiesen und Obstbaumreihen gliedern und beleben das Landschaftsbild und stellen nicht nur im 
Frühjahr einen hohen Erlebniswert dar. Sie sind oft beschriebener, wertvoller Lebensraum für beson-
ders viele Pflanzen- und Tierarten. Der potentielle Artenreichtum von Streuobstbeständen ist in erster 
Linie bedingt durch die Kombination von extensiv genutztem Grünland und offenen Obst-
Gehölzstrukturen. Hierdurch entstehen nahe beieinander gelegen vielfältige Licht-, Feuchtigkeits- und 
Temperaturräume, die den Habitat Ansprüchen unterschiedlichster Tierarten gerecht werden. Schät-
zungen zufolge, können Obstwiesen von bis zu 5.000 verschiedenen Tierarten bewohnt werden, wo-
von viele als gefährdete Arten der Roten Listen eingestuft sind.  
Mit dem Alter nimmt die ökologische Bedeutung von Streuobstwiesen weiter zu, neben dem Totholz 
als Lebensraum für viele Insekten, bieten die Höhlen älterer Bäume u.a. dem Steinkauz, Siebenschlä-
fer und diversen Fledermausarten Lebensräume.  
Durch Veränderungen in der Landwirtschaft werden hochstämmige und ökologisch bedeutsame 
Streuobstwiesen mit einer Baumdichte von 60 – 120 Bäumen / ha zur Obstproduktion nicht mehr be-
nötigt. Obst wird angebaut in Obstplantagen mit bis zu 3000 Bäumen / ha. Extensiv bewirtschaftete 
Streuobstwiesen sind unter anderem daher als Biotoptyp stark im Rückgang begriffen. Hierauf hat der 
Gesetzgeber 2016 reagiert und Obstwiesen bei einer Minderung der Bestände um 5 %, die verblei-
benden per se als solche geschützt (09. Nov. 2016, § 42 LNatSchG NRW).  
Bewertung   | „Obstwiesen Steckbriefe“ für Kölner Obstwiesen 
Zur Bewertung und zu Formulierung von gebietsspezifischen Entwicklungszielen und entsprechender 
Pflege ist eine genaue Kenntnis des Arteninventars hilfreich bzw. Voraussetzung.  
Daher wurde 2018 mit vertiefenden Kartierungen auf einzelnen Obstwiesen begonnen und zunächst 
das Obstarten- und Sortenspektrum einzelner Flächen festgestellt. Die Sortenkartierung zeigt, ob und 
in welchem Umfang kulturhistorisch bedeutsame Obstbäume vorhanden sind, die u.U. besonderer 
Schutzmaßnahmen bedürfen. Diese Erfassung soll sukzessive auf weiteren Flächen fortgeführt wer-
den.  
Weiterhin wurden für rund 1500 Obstbäume der Zustand (u.a. Alter und Vitalität) sowie ökologisch 
bedeutsame Strukturen (u.a. Totholzanteil, Baumhöhlen) erfasst. Auch diese Kartierungen sollen 
2019 fortgeführt werden. Geplant sind weitere Kartierungen von Tier- und Pflanzenarten, sowie die

4 
digitale Erfassung der Obstbäume, die als georeferenzierte Punktdaten mit den bereits erhobenen 
Sachdaten verknüpft werden sollen.  
Aus den vorhandenen Basis-Daten wurde durch die Naturschutzstation eine Ersteinschätzung der 
Bestände vorgenommen und Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Qualität für das aktuel-
le Jahr vorgeschlagen. 
Streuobstwiesen Projekt 
Eine geregelte Pflege für die städtischen Obstwiesen gibt es bislang nicht in ausreichendem Maß. Für 
einzelne Flächen bestehen Pflege- und Nutzungsverträge oder Vereinbarungen mit Naturschutzver-
bänden oder Vereinen.  
Für 22 Obstbaumbestände (ca.15 ha und rund 1000 Obstbäume) hat Naturschutzstation sich bereit 
erklärt in einem „Streuobstwiesen Projekt“ Monitoring, Betreuung und Pflege zu übernehmen. Dies 
umfasst auch Flächen, auf denen bereits Nutzungsvereinbarungen bestehen, hier erfolgt eine Pflege 
und Nutzung in Abstimmung mit den derzeitigen Pächtern.  
Naturschutzstationen  / Biologische Stationen  
Biologische Stationen, zu denen auch die Naturschutzstation zählt, sind (im Wesentlichen durch Lan-
desmittel) geförderte, gemeinnützig anerkannte Vereine, die Aufgaben im Vertragsnaturschutz über-
nehmen. Aus dem ehrenamtlichen Naturschutz hervorgegangen, stehen sie organisatorisch zwischen 
dem ehrenamtlichen und dem amtlichen Naturschutz.  
Das Aufgabenspektrum reicht von wissenschaftlicher Feldarbeit über das Ausarbeiten von Schutz-
konzepten und Durchführen von Maßnahmen zum Schutz bestimmter Gebiete oder Arten bis hin zur 
Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung (Führungen und Veranstaltungen im Umwelt- und 
Naturschutz).  
Durch die Zusammenarbeit mit der Naturschutzstation sollen die Kölner Streuobstwiesen ge-
nutzt, geschützt, wiederhergestellt und als ökologisch hochwertiger Biotoptyp langfristig ge-
sichert werden.  
Zur Umsetzung notwendiger Wiederherstellungs- und Pflegemaßnahmen reichen die bestehenden 
Finanzmittel der Naturschutzstation nicht aus, eine zusätzliche Bezuschussung ist erforderlich. Eine 
geprüfte Kostenkalkulation beläuft sich auf ca. 35.000 Euro, die für das „Projekt Streuobstwiesen“ 
jährlich benötigt werden. Die Verwendung der Mittel wäre jährlich nachzuweisen und abzurechen. Zur 
Planungssicherheit für die Naturschutzstation ist das Projekt auf 5 Jahre konzipiert und soll bei erfolg-
reichem Verlauf fortgeführt werden.  
In Abstimmung mit der Stadt Köln soll das Aufgabenspektrum die folgenden Tätigkeiten umfassen 
 Maßnahmenplanung, Monitoring, Kartierungen und Bewertungen  
 sukzessive Fortschreibung  der Obstwiesen Steckbriefe  
 Durchführung von Pflegemaßnahmen (Neupflanzungen, Freistellung von Baumscheiben, 
Baumschnitte, Heckenrückschnitte, Obsternte)  
 Organisation von Paten und Nutzergruppen, die sich am Streuobstwiesenschutz beteiligen 
wollen 
 Beratung und Öffentlichkeitsarbeit „Streuobstwiesenschutz“ in Köln  
 Konzipierung weiterer Projekte / Schulungen im Zusammenhang mit dem Themenbereich 
Obstwiesenschutz  
Die Pflege des Grünlandes, in der Regel eine 2-malige Mahd/Jahr, bleibt aufgrund noch fehlender 
Geräte vorerst bei der Stadt Köln. 
Der Ausschuss wird jährlich über die Entwicklung des Projektes informiert.

5 
 
ANLAGE  Liste der 22 ausgewählten Streuobstbestände  
KOK-ID   Name des Bestandes  
207.01 Unter den Birken   |   0,6 ha 
gLB | LB2.17 | Amphibienlaichplätze und Wallbrache nördlich Ober Buschweg 
208.01 Finkens Garten   |   0,6 ha 
LSG  | L19 | Friedenswald, Forstbotanischer Garten und Grünverbindungen um Hahnwald 
212.01 Am Moosberg   |   0,5 ha 
LSG  | L18 | Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf  
212.02 Vor dem Dorf   |   0,20 km 
LSG  | L18 | Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf 
213.01 N06 Am Alt Engeldorfer Hof 1,5 ha 
LSG  | L18 | Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf 
213.02 Langenackerstraße   |   0,1 ha 
LSG  | L18 | Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf 
305.01 Belvederestraße   |   1,9 ha 
LSG  | L11 | Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf 
406.01 Nüssenberger Busch West   |   1,2 ha 
gLB | LB4.04 | Nüssenberger Hof und Umgebung von Fort III 
507.01 KlimaPark Bilderstöckchen   |   0,9 ha 
EZ 8 | Zeitlich begrenzte Erhaltung bis zur Realisierung der Bauleitplanung 
601.01 N04 Rheinaue Worringen Nord   |   0,1 ha 
NSG | N04 | Rheinaue Worringen-Langel 
601.02 N04 Rheinaue Worringen Süd   |   0,3 ha 
NSG | N04 | Rheinaue Worringen-Langel 
601.04 N01 St. Amandus   |   0,5 ha 
NSG | N01 | Rheinaue Langel-Merkenich 
601.05 N1 Kasselberger Weg   |   0,4 ha 
NSG | N01 | Rheinaue Langel-Merkenich 
602.01 Mennweg   |   0,5 ha 
gLB | LB6.19 | Obstwiese nordwestlich der Kreuzung Mennweg / Hitdorfer Fährweg 
606.02 Nüssenberger Busch Ost   |   0,8 ha 
gLB | LB4.04 | Nüssenberger Hof und Umgebung von Fort III

6 
610.01 Waldwiese Kreuzfeld   |   0,7 ha 
LSG  | L05 | Freiraum und Grünverbindungen um Blumenberg, Chorweiler und Seeberg bis Esch 
715.01 Wesselinger Weg   |   0,5 ha 
LSG  | L21 | Freiräume um Zündorf, Wahn, Libur, Lind und Langel rrh. 
805.01 Waldbadviertel - Schwetzinger Straße   |   1,3 ha 
LSG  | L26 | Merheimer Heide und ehemaliger Festungsgürtel Ostheim bis Mülheim 
904.02 Ferdinand-Stücker-Straße / Weide / Obstwiese   |   0,6 ha 
gLB | LB9.02 | Haus Isenburg und Strunderbach 
904.03 Kochwiesenstraße   |   0,8 ha 
gLB | LB9.03 | Strunderbach an Gut Iddelsfeld und Grünverbindung,  Märchensiedlung 
907.01 Am Weißen Mönch Süd (Donewald)   |   1,1 ha 
gLB | LB9.09 | Mutzbach am Gut Klosterhof 
907.02 Am Weißen Mönch Nord (Donewald)   |   0,2 ha 
gLB | LB9.09 | Mutzbach am Gut Klosterhof

Beratungsverlauf (1)

09.05.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1264/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.04.2019
Erstellt
04.04.2019 10:23