A-W/0016/2020
Gut erreichbare und barrierefreie Wahllokale für alle Wahlberechtigten in Mecklenbeck-Süd
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Stellungnahme der Verwaltung vom 06.04.2020
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33 10 0001 06.04.2020 3303 Bezirksvertretung im Stadtbezirk Münster West über: Bezirksverwaltung West Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West Ifd. Nr. A-W/0016/2020 „Gut erreichbare und barrierefreie Wahllokale für die Wählerinnen und Wähler in Mecklenbeck-Süd“ Mit Antrag an die Bezirksvertretung im Stadtbezirk Münster-West vom 22.03.2020, Ifd. Nr. A- W/0016/2020 beantragt die CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Münster- West, den Saal im Haus Benedikt für die Kommunalwahl 2020 als Wahllokal für die Wählerinnen und Wähler in Mecklenbeck-Süd herzurichten. Das Amt für Bürger- und Ratsservice -Wahlamt- teilt hierzu mit, dass der Saal im Haus Benedikt in den vergangenen Wahlzyklen regelmäßig im Stadtbezirk Münster-West als Wahllokal genutzt wurde. Zur vergangenen Wahl zum Europäischen Parlament im Mai 2019 stand der Saal aufgrund von Baumaßnahmen nicht zur Verfügung, so dass hier auf die Räumlichkeiten der Bundesagentur für Arbeit Am Getterbach zurückgegriffen werden musste, da in der näheren Umgebung keine Alternative zur Verfügung stand. Für die Kommunalwahl 2020 ist seitens des Wahlamtes bereits geplant, wieder auf den Saal im Haus Benedikt als Wahllokal zurückzugreifen. Seitens der Kirchengemeinde St. Anna Mecklenbeck wurde bereits grds. Zustimmung zur Nutzung des Saales signalisiert. Das entsprechende Abstimmungsgespräch steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch aus, wird aber in den nächsten Tagen erfolgen. In Vertretung olfgang Heu Stadtrat
Originalantrag
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CDU-Fraktion in der BV West CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 A-W/0016/2020 48161 M ü n s t e r Münster, 22.03.2020 Gut erreichbare und barrierefreie Wahllokale für alle Wahlberechtigten in Mecklenbeck Süd Die Verwaltung wird gebeten, auch den Saal im Haus Benedikt in Mecklenbeck-Süd für die Kommu- nalwahl 2020 als Wahllokal einzurichten. Ein entsprechendes Einvernehmen mit der kath. Kirchenge- meinde St. Anna Mecklenbeck ist herzustellen. Begründung: Es gab bei der letzten Europawahl im Mecklenbecker Waldwegviertel Beschwerden über die sehr ab- gelegene Lage des einzigen Wahllokals. Insbesondere Menschen mit körperlichen Einschränkungen waren davon betroffen. Die CDU fordert daher zur Kommunalwahl 2020, dass bei der Auswahl der Wahllokale in Mecklen- beck-Süd eine Lösung gesucht wird, die für möglichst alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Mecklenbeck-Süd eine gute und sichere Erreichbarkeit des Wahllokals sicherstellt. Dabei erkennt die CDU an, dass die Stadt Münster bei der Auswahl und Einrichtung von Wahlräumen auf die vor Ort vorhandenen Gebäude zurückgreifen und auf Barrierefreiheit gewährleisten muss. Der Saal im Haus Benedikt, der in der Vergangenheit auch als Wahllokal diente, steht nach Auskunft der Stadt Münster jedoch nicht mehr zur Verfügung. Nach Gesprächen mit der Kirchengemeinde St. Anna Mecklenbeck ist jedoch klar, dass die Kirchen- gemeinde St. Anna Mecklenbeck gern bereit ist, das Haus St. Benedikt im Sinne der Menschen in Mecklenbeck-Süd als Wahllokal für die Kommunalwahl 2020 zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird gebeten, ein entsprechendes Einvernehmen mit der kath. Kirchengemeinde St. Anna Mecklenbeck herzustellen. gezeichnet: Peter Wolfgarten Thomas Bartelt Peter Hamann Christian Hinzmann Thomas Lilge Nils Schappler Markus v. Diepenbroick-Grüter Ingeborg Hißmann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: beantwortet
Zur SitzungOrte (2)
- Mauritzstraße 4
- Am Getterbach
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0016/2020
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 23.03.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37