V/0977/2017
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster -Nord
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Beschlussvorlage
2014 Zeichen
V/0977/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Bürger- und Ratsservice
Betrifft
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen
im Stadtbezirk Münster -Nord
Beratungsfolge
21.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die in Anlage 1 beigefügten Richtlinien werden zur Kenntnis genommen.
2. Für das Musikprojekt „Kinderhaus rockt“ wird ein Zuschuss in Höhe von 3.000 € gewährt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2017
Zeile 15 Transferaufwendungen 3.000,00
Begründung:
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Be-
zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlich er Vereine, Verbände und sonstige Ve r-
einigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die
von der Bezirksvertretung Münster-Nord beschlossenen Richtlinien (Anlage 1).
Das Projekt „Kinderhaus rockt“ mit den Musik gruppen „Kinderhaus rockt - basic“ und „Rockorche ster
Kinderhaus“ hat um eine finanzielle Unterstützung für die Fortführung des Projektes im Stad tbezirk
gebeten.
Vorlagen-Nr.:
V/0977/2017
Auskunft erteilt:
Frau Remmers
Ruf:
492-1650 oder 492-1640
E-Mail:
Remmers@stadt-muenster.de
Datum:
07.11.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0977/2017
Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und des geltend gemachten B e-
darfs wurde in einer Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster -Nord am 26.09.2017
eine entsprechende Empfehlung zur Gewährung eines Zuschusses ausgesprochen. Dieser so ll nun
von der Bezirksvertretung Münster-Nord beschlossen werden.
I. V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage 1: Richtlinien über die Vergabe von Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-Nord
Richtlinien_Zuschuesse_BV-Nord
3732 Zeichen
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die G e- währung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstab e d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jub i- läen ist es, die bezirksbezogene n Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigu n- gen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von K indern, Ju- gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern und den Verei- nen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzul e- gen. Von der Unterstützung sind in der Regel Verein e, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n- dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilli gt werden an örtliche Vereine, Ve r- bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehör en, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u- gewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, K arnevalsvereine (außer Bürgerau s- schuss zur Förderung des Münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubilä umsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend ber ück- sichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahm en der vom Rat bereitgestellte n Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k- sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unterschreiten und 500,00 € nicht übe r- schreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitges tellten Haushaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge soll en bis zum 3 0.09. eines Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert rechtzeitig - möglichst Anfang Juni und Anfang September - in den Medien über die Antragsfrist und Möglichkeiten der Antragstellung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0977/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.11.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37