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Neue Regeln für Schottergärten am Haus

Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne) AN/0952/2024 vom 13.06.2024

Stand: Am 20.06.2024 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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    Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der BV Köln-Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln Bezirksrathaus Chorweiler Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0952/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.06.2024 Neue Regeln für Schottergärten am Haus Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Im Stadtbezirk Chorweiler sind immer mehr versiegelte Vorgärten zu beobachten, obwohl Starkregenereignisse und Hitzeperioden zunehmen. In der neuen NRW Landesbauordnung ist festgehalten, dass Schotterungen und Kunstrasen keine zulässige Nutzung des eigenen Gartens darstellt. Auch ein paar Blumenkübel auf dem Schotter sind kein Ausgleich, da weder Pflanzen noch Tiere einen passenden Lebensraum finden und durch fehlende Verdunstung die Umgebung im Sommer aufheizt. Ebenso fehlt bei Starkregen durch die Verdichtung die Möglichkeit der Versickerung. Seit diesem Jahr wurde das Gesetz hierzu verschärft und die Stadtverwaltung in Köln hat nun die Möglichkeit zum Rückbau solcher versiegelter (Vor-) Gärten aufzufordern. Wir fragen die Verwaltung : 1. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung der Stadt Köln zur Aufklärung der Hausbesitzenden in Köln? a) Wann ist ein Start dazu geplant? Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 2. Werden Hausbesitzende im Bezirk Chorweiler aktiv aufgefordert , solche verbotenen Flächen zurück zu bauen? a) Wenn ja, wann und wie ist das durchgeführt wurden? b) wenn, nein, warum nicht? 3. Welche Maßnahmen stehen der Verwaltung zur Verfügung, wenn sich Hausbesitzer widersetzen bzw nicht reagieren? a) Wie lange dürfen sich die Rückbau-Verpflichtenden Zeit lassen dafür? b) Welche Möglichkeiten des Widerspruchs haben sie bei der Nutzung von Lademöglichkeiten für E-Autos am Haus? Mit freundlichen Grüßen Bündnis`90 / Die Grünen Wolfgang Kleinjans Eike Danke Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf

  1. 20.06.2024

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.2.4, Entscheidung.

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