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AN/0952/2024

Neue Regeln für Schottergärten am Haus

Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne) 13.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 20.06.2024, TOP 7.2.4

Anfrage (Grüne BV6)

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Anfrage (Grüne BV6)

2274 Zeichen

Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen 
  
 Die Fraktion  
 Bündnis90/Die Grünen 
in der BV Köln-Chorweiler 
 Pariser Platz 1 
 50765 Köln 
 Bezirksrathaus Chorweiler 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0952/2024 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.06.2024 
 
Neue Regeln für Schottergärten am Haus 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Im Stadtbezirk Chorweiler sind immer mehr versiegelte Vorgärten zu beobachten, obwohl 
Starkregenereignisse und Hitzeperioden zunehmen. 
In der neuen NRW Landesbauordnung ist festgehalten, dass Schotterungen und 
Kunstrasen keine zulässige Nutzung des eigenen Gartens darstellt. 
Auch ein paar Blumenkübel auf dem Schotter sind kein Ausgleich, da weder Pflanzen 
noch Tiere einen passenden Lebensraum finden und durch fehlende Verdunstung die 
Umgebung im Sommer aufheizt. Ebenso fehlt bei Starkregen durch die Verdichtung die 
Möglichkeit der Versickerung.  
Seit diesem Jahr wurde das Gesetz hierzu verschärft und die Stadtverwaltung in Köln hat 
nun die Möglichkeit zum Rückbau solcher versiegelter (Vor-) Gärten aufzufordern. 
 
Wir fragen die Verwaltung : 
 
1. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung der Stadt Köln zur Aufklärung der 
Hausbesitzenden in Köln?  
a) Wann ist ein Start dazu geplant? 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

2. Werden Hausbesitzende im Bezirk Chorweiler aktiv aufgefordert , solche 
verbotenen Flächen zurück zu bauen? 
a) Wenn ja, wann und wie ist das durchgeführt wurden? 
b) wenn, nein, warum nicht? 
 
3. Welche Maßnahmen stehen der Verwaltung zur Verfügung, wenn sich 
Hausbesitzer widersetzen bzw nicht reagieren? 
a) Wie lange dürfen sich die Rückbau-Verpflichtenden Zeit lassen dafür? 
b) Welche Möglichkeiten des Widerspruchs haben sie bei der Nutzung von 
Lademöglichkeiten für E-Autos am Haus? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Bündnis`90 / Die Grünen 
 
Wolfgang Kleinjans      Eike Danke 
Fraktionsvorsitzender     Stellv. Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

20.06.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.2.4 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0952/2024
Typ
Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne)
Datum
13.06.2024
Erstellt
13.06.2024 10:52