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0943/2019

Pflege der Raderberger Brache; Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage von Herrn Bronisz, AN/0184/2019

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 13.05.2019, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anlage 1: Anfrage von Herrn Bronisz

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5024 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 0943/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.05.2019 
 
Pflege der Raderberger Brache; Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage von Herrn Bronisz, 
AN/0184/2019 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Raderberger Brache ist ein wertvoller Freiraum im Norden des Kölner Stadtbezirkes Rodenkir-
chen. Mit seiner Lage zwischen Volkspark und Vorgebirgspark nimmt die Fläche eine Funktion als 
Verbindung zwischen Äußeren und Inneren Grüngürtel ein und genießt daher als Vernetzungsbiotop 
ein Alleinstellungsmerkmal. Hervorzuheben ist des Weiteren der Wert der Brache für die Artenvielfalt 
von Insekten und Reptilien. Allgemein zuständig ist für die Raderberger Brache das Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen (67) in Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt (57). 
 
Die Staudenknöterich-Bestände sind durch eine 5-6malige Mahd pro Jahr zu bekämpfen. Dabei sollte 
die Mahd nicht zu früh stattfinden. Ab Juli ist mit einem ausreichenden Schwächungseffekt durch die 
Mahd zu rechnen (Quelle: Bekämpfung des Japanischen Staudenknöterichs; Bundesamt für Umwelt, 
Wald und Landschaft, Bern 2005). 
Der Brache wird ein hohes Entwicklungspotential zugeschrieben, um ein Refugium für Tier und Pflan-
zenarten darzustellen. Jedoch ist eine Reduzierung der Schadeinflüsse und Störungen notwendig. 
 
Die Brache ist ein geschützter Landschaftsbestandteil (LB 2.06). Für einen Großteil der Fläche sieht 
der Landschaftsplan Köln das Entwicklungsziel 1 vor (Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitge-
hend naturnahen Landschaft). Im südlichen Teil befindet sich ein Bereich mit dem Entwicklungsziel 8 
(zeitlich begrenzte Erhaltung bis zur Realisierung der Bauleitplanung). 
 
Pflegemaßnahmen: 
 
Bereits vor dem Beschluss der BV2, Rodenkirchen, waren Arbeiten in Planung.  
In 2014 und 2015 wurden folgende Pflegemaßnahmen durch das Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen durchgeführt: 
 
 Baumpflege- und Schnittmaßnahmen zur Verkehrssicherung 
 Schnitt des Staudenknöterichs im inneren Teil der Brache durch örtlich tätige Naturschutziniti-
ative (Natur, Bildung und Soziales, Bürger informieren Bürger e. V (NaBiS)) 
 Mulchen der mit japanischen Staudenknöterich bewachsenen Flächen an der Vorgebirgsstra-
ße nach durchgeführter Bankettmahd 
 NaBiS stellte zusätzlich einen Pflegeplan für die Raderberger Brache auf, in dem folgende 
Teilziele angegeben werden: 
 
1. Entmüllung 
2.  Durch Zurücknehmen einiger Brombeeren Wiederherstellung von Wegen, die früher existier-
ten. 
3. Entfernung der Brombeeren in Bereichen, in denen durch Beschattung die Artenvielfalt

2 
 
zurückgeht. 
4. Zurückschneiden von Brombeeren, wo diese Büsche und Bäume überwuchern. 
5. Erfassung der Artenvielfalt in Bezug auf Brutvögel und Insektenvorkommen. 
6.  In einem ausgewählten Brombeerbereich die Anlage von kleinen Zwischenwegen um eine 
bessere Nutzung für Pflücker der Brombeeren zu ermöglichen. (Schonung der anderen Flä-
chen.) 
7.  Durch naturkundliche Führungen die Schönheit und Schutzwürdigkeit der Brache einer breite-
ren Bevölkerungsschicht vermitteln. 
 
2016 wurden folgende Pflegemaßnahmen durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
durchgeführt: 
 Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen von 2015. 
 Pflegemaßnahmen an Bäumen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. 
 Ein umfassendes Pflegekonzept war 2016 nicht vorgesehen.  
 
Durch die Zusammenarbeit mit NaBiS wurde versucht das Vorkommen des japanischen Staudenknö-
terichs durch eine regelmäßige Mahd einzudämmen.  
Vorstellbar ist auch eine regelmäßige Mahd der mit Brombeeren bewachsenen Teilstücke. Dies könn-
te sich positiv auf die Vegetationsentwicklung der Fläche auswirken, da neben Staudenknöterich auch 
flächendeckende Brombeervorkommen vorhanden sind. In diesem Zusammenhang können auch z.B. 
artenschutzrechtliche Belange von Bedeutung sein, die einer großflächigen Räumung der Brombeer-
bestände entgegenstehen. 
 
2017 und später: 
Die Verzögerungen in den vergangenen Jahren ergaben sich zum Teil aus der Ungewissheit über 
wirksame Maßnahmen gegen den Staudenknöterich sowie der Frage nach der Finanzierung der 
Maßnahmen. Eine regelmäßige Mahd der Staudenknöterich-Bestände und eine ausdauernde Pflege 
des geschützten Landschaftsbestandteiles sind in 2017 aus Finanzierungsgründen nicht möglich ge-
wesen. Zur künftigen Finanzierung der Maßnahmen ist die Beantragung von Fördergeldern vorgese-
hen. 
 
In 2019 sind neue Pflegemaßnahmen geplant, die über mehrere Jahre hinweg fortgesetzt werden 
sollen. Neben der versuchsartigen Bekämpfung des Staudenknöterichs ist auch eine regelmäßige 
Entfernung des Mülls innerhalb des Geländes vorgesehen. 
 
Eine Bestandsaufnahme der Fauna und Flora der Raderberger Brache wird zukünftig erfolgen. Hierzu 
finden erste Planungen statt, die u.a. die Suche nach einem Auftragnehmer beinhalten.

Anlage 1: Anfrage von Herrn Bronisz

1630 Zeichen

in der Bezirksvertretung 2 – Rodenkirchen 
 
Herr Berthold Bronisz 
Bezirksrathaus Rodenkirchen, 
Haupstr. 85, 
50996 Köln 
 Email: berthold.bronisz@stadt-koeln.de 
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0184/2019 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.02.2019 
 
Pflege der Raderberger Brache 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
ich bitte Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen, am 25.02.2019, zu setzen. 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen, am 5. Dezember 2016, wurde der Antrag, 
AN/1883/2016, TOP 8.1.4 "Erhalt und Pflege der Raderberger Brache" einstimmig beschlossen. 
Der Beschlusstext lautete: "Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, dass der 
im Bereich der Raderberger Brache auftretende Staudenknöterich in geeigneter Weise entfernt 
wird. Ebenso soll eine umfassende Bestandsaufnahme der Fauna und Flora der Raderberger 
Brache durchgeführt werden. Etwaig geplante Baumfällungen sollen nach Möglichkeit 
vermieden werden." 
 
Augenscheinlich sind nach über zwei Jahren noch keine entsprechende Arbeiten und eine 
Bestandsaufnahme durchgeführt worden. Hierzu habe ich folgende Fragen: 
 
1.) Sind die Arbeiten entsprechend des Beschlusses der BV2, Rodenkirchen, in der Planung und 
wenn ja, wann werden die Arbeiten durchgeführt? 
 
2.) Gab es einen Grund für die Verzögerung und wenn ja, welcher? 
 
Gez.: 
 
Bronisz 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Mike Homann 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

Beratungsverlauf (1)

13.05.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0943/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.05.2019
Erstellt
08.03.2019 12:57