0943/2019
Pflege der Raderberger Brache; Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage von Herrn Bronisz, AN/0184/2019
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 0943/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.05.2019 Pflege der Raderberger Brache; Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage von Herrn Bronisz, AN/0184/2019 Stellungnahme der Verwaltung: Die Raderberger Brache ist ein wertvoller Freiraum im Norden des Kölner Stadtbezirkes Rodenkir- chen. Mit seiner Lage zwischen Volkspark und Vorgebirgspark nimmt die Fläche eine Funktion als Verbindung zwischen Äußeren und Inneren Grüngürtel ein und genießt daher als Vernetzungsbiotop ein Alleinstellungsmerkmal. Hervorzuheben ist des Weiteren der Wert der Brache für die Artenvielfalt von Insekten und Reptilien. Allgemein zuständig ist für die Raderberger Brache das Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen (67) in Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt (57). Die Staudenknöterich-Bestände sind durch eine 5-6malige Mahd pro Jahr zu bekämpfen. Dabei sollte die Mahd nicht zu früh stattfinden. Ab Juli ist mit einem ausreichenden Schwächungseffekt durch die Mahd zu rechnen (Quelle: Bekämpfung des Japanischen Staudenknöterichs; Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Bern 2005). Der Brache wird ein hohes Entwicklungspotential zugeschrieben, um ein Refugium für Tier und Pflan- zenarten darzustellen. Jedoch ist eine Reduzierung der Schadeinflüsse und Störungen notwendig. Die Brache ist ein geschützter Landschaftsbestandteil (LB 2.06). Für einen Großteil der Fläche sieht der Landschaftsplan Köln das Entwicklungsziel 1 vor (Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitge- hend naturnahen Landschaft). Im südlichen Teil befindet sich ein Bereich mit dem Entwicklungsziel 8 (zeitlich begrenzte Erhaltung bis zur Realisierung der Bauleitplanung). Pflegemaßnahmen: Bereits vor dem Beschluss der BV2, Rodenkirchen, waren Arbeiten in Planung. In 2014 und 2015 wurden folgende Pflegemaßnahmen durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen durchgeführt: Baumpflege- und Schnittmaßnahmen zur Verkehrssicherung Schnitt des Staudenknöterichs im inneren Teil der Brache durch örtlich tätige Naturschutziniti- ative (Natur, Bildung und Soziales, Bürger informieren Bürger e. V (NaBiS)) Mulchen der mit japanischen Staudenknöterich bewachsenen Flächen an der Vorgebirgsstra- ße nach durchgeführter Bankettmahd NaBiS stellte zusätzlich einen Pflegeplan für die Raderberger Brache auf, in dem folgende Teilziele angegeben werden: 1. Entmüllung 2. Durch Zurücknehmen einiger Brombeeren Wiederherstellung von Wegen, die früher existier- ten. 3. Entfernung der Brombeeren in Bereichen, in denen durch Beschattung die Artenvielfalt 2 zurückgeht. 4. Zurückschneiden von Brombeeren, wo diese Büsche und Bäume überwuchern. 5. Erfassung der Artenvielfalt in Bezug auf Brutvögel und Insektenvorkommen. 6. In einem ausgewählten Brombeerbereich die Anlage von kleinen Zwischenwegen um eine bessere Nutzung für Pflücker der Brombeeren zu ermöglichen. (Schonung der anderen Flä- chen.) 7. Durch naturkundliche Führungen die Schönheit und Schutzwürdigkeit der Brache einer breite- ren Bevölkerungsschicht vermitteln. 2016 wurden folgende Pflegemaßnahmen durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen durchgeführt: Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen von 2015. Pflegemaßnahmen an Bäumen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. Ein umfassendes Pflegekonzept war 2016 nicht vorgesehen. Durch die Zusammenarbeit mit NaBiS wurde versucht das Vorkommen des japanischen Staudenknö- terichs durch eine regelmäßige Mahd einzudämmen. Vorstellbar ist auch eine regelmäßige Mahd der mit Brombeeren bewachsenen Teilstücke. Dies könn- te sich positiv auf die Vegetationsentwicklung der Fläche auswirken, da neben Staudenknöterich auch flächendeckende Brombeervorkommen vorhanden sind. In diesem Zusammenhang können auch z.B. artenschutzrechtliche Belange von Bedeutung sein, die einer großflächigen Räumung der Brombeer- bestände entgegenstehen. 2017 und später: Die Verzögerungen in den vergangenen Jahren ergaben sich zum Teil aus der Ungewissheit über wirksame Maßnahmen gegen den Staudenknöterich sowie der Frage nach der Finanzierung der Maßnahmen. Eine regelmäßige Mahd der Staudenknöterich-Bestände und eine ausdauernde Pflege des geschützten Landschaftsbestandteiles sind in 2017 aus Finanzierungsgründen nicht möglich ge- wesen. Zur künftigen Finanzierung der Maßnahmen ist die Beantragung von Fördergeldern vorgese- hen. In 2019 sind neue Pflegemaßnahmen geplant, die über mehrere Jahre hinweg fortgesetzt werden sollen. Neben der versuchsartigen Bekämpfung des Staudenknöterichs ist auch eine regelmäßige Entfernung des Mülls innerhalb des Geländes vorgesehen. Eine Bestandsaufnahme der Fauna und Flora der Raderberger Brache wird zukünftig erfolgen. Hierzu finden erste Planungen statt, die u.a. die Suche nach einem Auftragnehmer beinhalten.
Anlage 1: Anfrage von Herrn Bronisz
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in der Bezirksvertretung 2 – Rodenkirchen Herr Berthold Bronisz Bezirksrathaus Rodenkirchen, Haupstr. 85, 50996 Köln Email: berthold.bronisz@stadt-koeln.de Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0184/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.02.2019 Pflege der Raderberger Brache Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, ich bitte Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen, am 25.02.2019, zu setzen. In der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen, am 5. Dezember 2016, wurde der Antrag, AN/1883/2016, TOP 8.1.4 "Erhalt und Pflege der Raderberger Brache" einstimmig beschlossen. Der Beschlusstext lautete: "Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, dass der im Bereich der Raderberger Brache auftretende Staudenknöterich in geeigneter Weise entfernt wird. Ebenso soll eine umfassende Bestandsaufnahme der Fauna und Flora der Raderberger Brache durchgeführt werden. Etwaig geplante Baumfällungen sollen nach Möglichkeit vermieden werden." Augenscheinlich sind nach über zwei Jahren noch keine entsprechende Arbeiten und eine Bestandsaufnahme durchgeführt worden. Hierzu habe ich folgende Fragen: 1.) Sind die Arbeiten entsprechend des Beschlusses der BV2, Rodenkirchen, in der Planung und wenn ja, wann werden die Arbeiten durchgeführt? 2.) Gab es einen Grund für die Verzögerung und wenn ja, welcher? Gez.: Bronisz Herrn Bezirksbürgermeister Mike Homann Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0943/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 03.05.2019
- Erstellt
- 08.03.2019 12:57