V/0917/2005
Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk X St. Mauritz
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Beschlussvorlage
1753 Zeichen
V/0917/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Rechtsamt Betrifft Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk X St. Mauritz Beratungsfolge 24.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk X Münster-St. Mauritz wird wiedergewählt Herr Erhard Rettig geboren am 09.02.1949 wohnhaft Wittnikheide 8 in 48157 Münster Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Die zweite Amtszeit des Herrn Erhard Rettig als stellvertretende Schiedsperson endet am 30.11.2005. Herr Rettig steht für eine weitere fünfjährige Amtszeit zur Verfügung. Weitere Perso- nen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür ge- eignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsperson darf nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schiedsamtsbe- zirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. Die Voraussetzungen für eine Wiederwahl liegen bei Herrn Rettig vor. Vorlagen-Nr.: V/0917/2005 Auskunft erteilt: Herr Himmelskötter Ruf: 492 30 30 E-Mail: HimmelsW@stadt-muenster.de Datum: 28.10.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0917/2005 I. V. Dr. Heinrichs
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0917/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 28.10.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37