V/1053/2008
24. Änderung FNP - Beschluss über die Stellungnahmen - Abschließender Beschluss
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V-1053-2008-Anlage-2-Begründung
27591 Zeichen
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Stadtentwicklung Amt für
Anlage 2
zur Vorlage Nr. V/1053/2008
BEGRÜNDUNG / Seite 1 von 8
B e g r ü n d u n g
zur 24. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans
der Stadt Münster im Stadtbezirk Hiltrup im Stadtteil Berg Fidel
im Bereich nördlich und südlich des Sonnenbergweges
1. Planungsanlass und Planungsziele....................................................................................................................... 1
2. Änderungsbereich................................................................................................................................................ 3
3. Planungsrechtliche Situation ............................................................................................................................... 3
3.1 Flächensicherung im Gebietsentwicklungsplan (GEP)................................................................................... 3
3.2 Standortalternativen............................... ......................................................................................................... 3
4. Änderungsinhalte................................................................................................................................................. 3
4.1 Gewerbegebiet ................................................................................................................................................ 3
4.2 Grünflächen, Zweckbestimmung – Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft –............................................................................................................................................. 4
4.3 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft .. 4
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2a BauGB.................................................................... 4
5.1 Rahmen der Umweltprüfung .......................................................................................................................... 4
5.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung...................................................... 4
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes............................................................................. 5
5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................................... 5
5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante)................................................ ............................ 7
5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ............................................................................................................ 7
5.7 Überwachung (Monitoring) ............................................................................................................................ 7
5.8 Zusammenfassung .......................................................................................................................................... 7
6. Gesamtabwägung ................................................................................................................................................ 8
6.1 Eingriffe in Natur und Landschaft .................................................................................................................. 8
6.2 Altlasten.......................................................................................................................................................... 8
6.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung .................................................................................................. 8
6.4 Liegenschaftliche Verfügbarkeit..................................................................................................................... 8
1. Planungsanlass und Planungsziele
Auf Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für S tadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr
und Wirtschaft (ASSVW) vom 02.03.2006 soll als Plan ungsanlass für eine Fläche südlich des
Sonnenbergwegs im Stadtteil Berg Fidel eine Flächen nutzungsplan-Änderung durchgeführt
werden. Das Plangebiet wird nach Westen, Norden und Osten von Eisenbahnstrecken um-
schlossen. Erschlossen wird die Fläche allein über den Sonnenbergweg mit Anbindung an den
Knotenpunkt Hammer Straße / Hohe Geest / Westfalenstraße.
Die ca. 3 ha große Fläche südlich des Sonnenbergweg es ist im wirksamen Flächennutzungs-
plan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Überlagert wir diese Darstellung durch die
Lage im Wasserschutzgebiet Münster-Geist, Wassersch utz-Zone III. Gemäß der Grünordnung
der Stadt Münster liegt das Grundstück im Bereich d es zweiten Grünrings; dieser erfasst innen-
stadtbezogene, ökologische Ausgleichsflächen mit gr oßer Bedeutung für Erholung, Stadtgliede-
rung und Stadtklima.
Für das Grundstück südlich des Sonnenbergweges besteht eine Genehmigung vom 25.04.1994
zur Aufschüttung mit sauberem Bodenaushub (Bodendep onie). Die gleichzeitige Nutzung einer
Teilfläche im Norden des Geländes als Lagerfläche f ür Materialien, die keine Gefahr für die
Wasserschutzzone darstellen, wird aufgrund eines ge richtlichen Vergleichs aus dem Jahr 1999
für die Dauer der Genehmigung der Bodendeponie, län gstens jedoch bis zum 31.12.2010, ge-
duldet. Anschließend ist die Fläche entsprechend der Genehmigung zu rekultivieren und gemäß
der landschaftsrechtlichen Genehmigung – entspreche nd der ursprünglichen Nutzung – entwe-
der landwirtschaftlich zu nutzen oder als Brachfläche zu belassen.
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Berg Fidel – nördlich und südlich des Sonnenbergweges
BEGRÜNDUNG / Seite 2 von 8
Die Eigentümerin (Tiefbauunternehmen) beantragte im März 2005 die befristete Aufstellung und
Nutzung einer Überdachung bis 31.12.2009, um Materi alien und Schuttgüter zu lagern. Dieser
Antrag wurde im Juli 2005 abgelehnt.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen fü r den nördlichen, nicht aufgefüllten Be-
reich der Bodendeponie die bestehende Nutzung des G eländes im Gleisdreieck als Lagerfläche
sowie eine geplante Errichtung einer Überdachung ei ner Teilfläche unbefristet ermöglicht und
planungsrechtlich gesichert werden. Durch die gepla nte Überdachung sollen die zu lagernden
Materialien vor Niederschlag geschützt werden. Dieser Bereich wird im Rahmen der FNP-Ände-
rung neu als Gewerbegebiet (ca. 0,7 ha) dargestellt.
Westlich angrenzend befinden sich Grundstücke mit v orhandener Wohnbebauung bzw. Haus-
gärten im Außenbereich. Die bestehende Wohnnutzung unterliegt hier Restriktionen durch eine
über das Gebiet führende 110-kV-Hochspannungsleitun g sowie Lärmimmissionen von den um-
gebenden Eisenbahntrassen, weshalb hier eine den Nu tzungsbestand absichernde Darstellung
einer Siedlungsfläche ausgeschlossen ist.
Die südlich angrenzenden, verbleibenden Flächen für die Landwirtschaft werden zusätzlich mit
der Kennzeichnung „Flächen für Maßnahmen zum Schutz , zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft“, hier: Flächen für vor wiegend flächenhafte Maßnahmen, darge-
stellt; sie können damit als naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen dienen.
Die Fläche im Änderungsbereich nördlich des Sonnenb ergwegs (ca. 3,5 ha) ist im wirksamen
Flächennutzungsplan als Flächen für Bahnanlagen bzw . als Grünfläche mit der Zweckbestim-
mung Sportplatz dargestellt. Bisher wurde die Fläch en im Bereich der ehemaligen Bahnfläche
von einem Sportverein (Bogenschützen) sowie von dem benachbarten Tiefbauunternehmen als
Materiallager genutzt. Die Nutzung als Materiallage r wurde durch einen gerichtlichen Vergleich
vom 13.04.1999 jedoch untersagt.
Im Rahmen der vorliegenden Änderung des Flächennutz ungsplans wird die bisher dargestellte
Bahnfläche zu einer Grünfläche umgewidmet und zusät zlich mit der Zweckbestimmung Maß-
nahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung vo n Boden, Natur und Landschaft gekenn-
zeichnet. Damit kann sie ggf. als naturschutzrechtl iche Ausgleichsfläche für den geplanten La-
gerplatz südlich des Sonnebergwegs dienen.
Nach der erfolgten Änderung des Flächennutzungsplan s der Stadt Münster sollen die weitere
Nutzung des Gewerbegebietes sowie die geplante Erri chtung einer Überdachung nach § 35
Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt werden. Mit der Gen ehmigung sollen u. a. auch folgende
Inhalte verbindlich geregelt werden:
das Gewerbegebiet ist zum Sonnenbergweg durch die Errichtung eines Zaunes mit Tor
abzugrenzen;
die Lagerfläche ist auf dem Firmengrundstück mit e iner geschlossenen Bepflanzung aus
standortgerechten, heimischen Flurgehölzen mit eine r Mindestbreite von 10 m abzupflan-
zen;
eine spätere Erweiterung des Gewerbegebietes ist a uszuschließen.
Eine Parzelle nördlich des Sonnenbergwegs, die zwi schenzeitlich ebenfalls als Lagerflä-
che genutzt worden war, ist zu rekultivieren, um ei ne Aufwertung des Sonnenbergwegs
als Wegeverbindung zwischen den Landschaftsräumen m it Erholungsfunktion Lechten-
berg im Osten und Vennheide im Westen zu erzielen.
Die landschaftsrechtliche Aufschüttungsgenehmigung für die verbleibende Bodendeponie
südlich des Sonnenbergwegs und südlich des geplante n Gewerbegebiets ist entspre-
chend anzupassen.
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BEGRÜNDUNG / Seite 3 von 8
Die Festsetzungen der Wasserschutzgebietverordnung Münster-Geist vom 18.06.1990
sind zu berücksichtigen. Wegen der Lage im Wassersc hutzgebiet bestehen für die Nut-
zung der Fläche folgende Auflagen:
- Kein dauerhaftes Abstellen von Fahrzeugen und Mas chinen,
- keine Betankung bzw. Wartung von Fahrzeugen,
- keine Lagerung von wassergefährdenden Stoffen.
- Die Hauptfahrwege sind mit einer flüssigkeitsdich ten, bituminösen Fahrbahn zu be-
festigen; die Ausbildung hat als Wanne zu erfolgen.
- Eine demontierbare Überdachung (ca. 20 x 30 m) so ll die zu lagernden Materialien
vor Niederschlag schützen.
- Bei Bedarf ist der Fahrweg mit einem Besenwagen z u reinigen.
Über den FNP-Änderungsbereich führt die 110-kV-Hoch spannungsleitung Münster-Geist (RWE
Westfalen-Weser-Ems Netzservice) mit dem zugehörige n Schutzstreifen, auch ein Leitungs-
mast (Mast Nr. 14) steht im geplanten Gewerbegebiet . Der erforderliche Schutzstreifen beträgt
beiderseits der Leitungstrasse 18 m. Im Bereich der Hochspannungsfreileitung können im Ge-
werbegebiet Gebäude bis zu einer Höhe von maximal 9 ,00 m errichtet werden. Der Mast ist um
Umkreis von mindestens 15 m Radius von jeglicher Bebauung freizuhalten.
2. Änderungsbereich
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung wird durch den Verlauf von drei Eisenbahnstrecken
begrenzt. Nähere Einzelheiten sind der Planzeichnung zu entnehmen.
3. Planungsrechtliche Situation
3.1 Flächensicherung im Gebietsentwicklungsplan (GE P)
Der geltende Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den Regierungsbezirk Münster – Teilabschnitt
Münsterland – stellt den Änderungsbereich überwiege nd als Eisenbahnstrecken vorwiegend für
den großräumigen Schnellverkehr und überregionalen Verkehr sowie als Agrarbereich dar. Mit
Schreiben vom 10.08.2006 hat die Bezirksregierung M ünster – Bezirksplanungsbehörde – mit-
geteilt, dass gegen die beabsichtigte Darstellung e iner gewerblichen Baufläche keine landes-
planerischen Bedenken vorgebracht werden.
3.2 Standortalternativen
Aufgrund der unmittelbaren Nähe der vorhandenen gew erblichen Lagerfläche zum Hauptstand-
ort der Nutzerin und Eigentümerin scheidet vor dem Hintergrund der Optimierung von Betriebs-
abläufen sowie mangels adäquater Alternativen in ve rgleichbarer räumlicher Nähe eine weiter
reichende Diskussion und Bewertung von Standort-Alternativen aus.
4. Änderungsinhalte
4.1 Gewerbegebiet
Die im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellte Teilfläche
der Bodendeponie, die zurzeit als Lagerfläche gewer blich genutzt wird, wird zu einem Gewer-
begebiet umgewidmet.
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4.2 Grünflächen, Zweckbestimmung – Maßnahme zum Sch utz, zur Pflege und zur Ent-
wicklung von Boden, Natur und Landschaft –
Eine Teilfläche nördlich des Sonnenbergwegs, westli ch des Überführungsgleises zwischen der
Bahnstrecke Münster – Hamm und der Umgehungsbahn Mü nster, ist im wirksamen Flächen-
nutzungsplan als Fläche für Bahnanlagen dargestellt . Da sich diese Fläche jedoch nicht mehr
im Eigentum der Deutschen Bahn AG befindet und auch keine bahnbezogene Nutzung auf-
weist, wird sie entsprechend ihrer Nutzung und Lage im 2. Grünring als Grünfläche dargestellt
und mit der Zweckbestimmung „Maßnahme zum Schutz, z ur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft“ gekennzeichnet.
4.3 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege un d zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft
Die südlich des neu dargestellten Gewerbegebietes w eiterhin dargestellten Flächen für die
Landwirtschaft erhalten die zusätzliche Kennzeichnu ng als Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, N atur und Landschaft, hier: Flächen für
vorwiegend flächenhafte Maßnahmen.
Mit der Darstellung einer zusätzlichen Baufläche (h ier: Gewerbegebiet) werden Freiflächen, die
im wirksamen Flächennutzungsplan als Flächen für di e Landwirtschaft dargestellt sind, über-
plant. Die damit verbundene Inanspruchnahme von Fre iflächen kann im Sinne der gesetzlichen
Eingriffsregelung auf den zusätzlich in den Änderun gsbereich aufgenommenen Flächen für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklun g von Boden, Natur und Landschaft
bzw. auf der im FNP neu dargestellten Grünfläche mi t der Zweckbestimmung „Maßnahme zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, N atur und Landschaft“ nördlich des Son-
nenbergwegs (s. Kap. 4.2) kompensiert werden.
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2a BauGB
5.1 Rahmen der Umweltprüfung
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer U mweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worden. Umfang und Detaillierungsgrad
für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen de r Ebene des Flächennutzungsplans. Die
Ergebnisse beruhen auf den vorhandenen Umweltdatenbeständen der Stadt Münster.
5.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Fläche nnutzungsplanänderung
Der Änderungsbereich der 24. Änderung des fortgesch riebenen FNP befindet sich südlich des
Stadtteils Berg Fidel in einem Areal, das von drei Bahnlinien durchquert wird. Die Änderung um-
fasst eine Fläche von insgesamt ca. 4,2 ha. Mit der FNP-Änderung wird eine dauerhafte ge-
werbliche Nutzung der bislang als Lagerflächen genu tzten Bereiche südlich des Sonnenberg-
wegs vorbereitet. Es ist vorgesehen für Teile der Lagerflächen eine Überdachung zu errichten.
Anstelle der bisherigen Fläche für die Landwirtscha ft wird zu diesem Zweck ein Gewerbegebiet
im Flächennutzungsplan neu dargestellt.
Die Umwidmung einer Bahnfläche nördlich des Sonnenb ergwegs zu einer Grünfläche mit der
Zweckbestimmung – Maßnahme zum Schutz, zur Pflege u nd zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft – sowie die ergänzende Kennzeichnung der Fläche für die Landwirtschaft süd-
lich des Sonnenbergwegs als Flächen für Maßnahmen z um Schutz, zur Pflege und zur Ent-
wicklung von Boden, Natur und Landschaft, hier: Flä chen für vorwiegend flächenhafte Maß-
nahmen, sollen den Eingriff in Natur und Landschaft durch die Etablierung eines Lagerplatzes
ausgleichen.
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5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes
Der Änderungsbereich ist im Gebietsentwicklungsplan (GEP) als Eisenbahnstrecke sowie un-
tergeordnet als Agrarbereich dargestellt. Die maßge blichen fachgesetzlichen Umweltstandards ,
die neben den umweltfachlichen Zielen des BauGB zu berücksichtigen sind, werden in nachfol-
gender Tabelle dargestellt.
Tabelle 1
Übersicht der einschlägigen Fachgesetze, Fachpläne und Fachnormen
Menschen / Gesund-
heit
- Bundesimmissionsschutzgesetz (Trennungsgrundsatz nach § 50 BImSchV)
- TA-Lärm (Schutz vor gewerblichem Lärm)
- Abstandserlass NRW (Schutz vor elektromagnetischer Strahlung)
Pflanzen und Tiere /
biologische Vielfalt
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG)
im Hinblick auf den Schutz streng geschützter Arten
- Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelungen des
BauGB)
Boden - Bundesbodenschutzgesetz/-verordnung (Schut z vor schädlichen Bodenbe-
lastungen)
Wasser - Wasserschutzgebietsverordnung „Münster-Ge ist“ vom 18.6.1990
Klima/Luft - Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsreg elung i.V.m. den Regelungen des
BauGB)
Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelungen des
BauGB)
- Der Landschaftsplan Nr. 4 („Davert und Hohe Ward“) ist gegenwärtig im Auf-
stellungsverfahren und hat keine Auswirkungen auf das Verfahren.
5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erhebli chen Umweltauswirkungen sind im Um-
weltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Die Erg ebnisse der Umweltprüfung sind in Tabelle
2 zusammengestellt. Bei der Bewertung der Umweltaus wirkungen wird auch berücksichtigt, in-
wieweit Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Aus-
wirkungen zum Tragen kommen.
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Tabelle 2
Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung
Umweltbelang Beschreibung der heutigen Um-
weltsituation
Prognose der Umweltauswirkungen Bewer-
tung *
Mensch - Gemäß Grünordnung ist der
Sonnenbergweg eine wichtige
Wegeverbindung zwischen den
Erholungsschwerpunkten Lech-
tenberg und Vennheide.
- Unmittelbar westlich grenzt
Wohnbebauung im Außenbe-
reich an die Fläche an.
- Lärmimmissionen durch Bahn-
verkehr (ca. 57-62 dB(A) tags
und nachts) gemäß Lärmmin-
derungsplanung.
- Die Fläche wird von einer 110
kV-Leitung gequert.
- Erholungsnutzung wird nicht in stärke-
rem Maße beeinträchtigt
- Lärmimmissionen für Wohnbebauung
durch Gewerbebetrieb bei gleichzeitig
sehr hoher Vorbelastung durch Schie-
nenlärm; detaillierte Prüfung im Zuge
der Baugenehmigung erforderlich.
- Schutzabstände ggü. elektromagneti-
scher Strahlung sind im Zuge detaillier-
ter Planungen (Baugenehmigung) zu
prüfen bzw. zu regeln.
Tiere /
Pflanzen /
biologische
Vielfalt
- Schutzwürdige Biotope gemäß
LÖBF-Kataster (BK-4011-524 –
Kartierung 1988); für den Teil-
bereich der FNP-Änderung al-
lerdings nicht mehr aktuelle
Einschätzung.
- FFH-Gebiete oder Europäische
Vogelschutzgebiete sind von
der Planung nicht betroffen;
- schutzwürdige Artenvorkom-
men sind nicht zu erwarten.
- Die geplanten Darstellungen des FNP
führen nicht zur Über-planung schutz-
würdiger Biotope, da die Flächen bereits
heute durch Ablagerungen vollständig
überformt sind.
- Die konkrete Eingriffsregelung erfolgt
auf der detaillierteren Planungsebene
(Baugenehmigung).
- Vorkommen und Lebensstätten (streng)
geschützter Arten werden durch die Pla-
nung nicht nachhaltig beeinträchtigt.
Boden - aufgefüllte Böden auf der Flä-
che einer ehemaligen Aussan-
dung,
- keine Altlasten-/-verdachts-flä-
chen.
- Wiedernutzbarmachung bereits belaste-
ter Flächen im Sinne
§ 1a Abs. 2 BauGB,
- Erhöhung der Versiegelung durch bauli-
che Maßnahmen.
Wasser - Wasserschutzgebiet Zone 3,
- Kiessandzug mit hoher Emp-
findlichkeit ggü. Grundwasser-
verschmutzung.
- Von einer gewerblichen Nutzung geht
grundsätzlich ein erhöhtes Gefähr-
dungspotenzial aus. Bei der bereits kon-
kret geplanten Nutzung ist nach Auffas-
sung des StUA 1 nicht mit Beeinträchti-
gungen zu rechnen.
- Etwaige Nutzungsbeschränkungen sind
im Zuge detaillierterer Planungen (Bau-
genehmigung) zu prüfen bzw. zu regeln.
Klima / Luft - Klimaökologischer Ausgleichs-
raum laut Umweltkataster.
- Kleinflächige Planung beeinflusst das
örtliche Klima nicht nennenswert
_
Landschaft - Lage innerhalb eines land-
schaftlich stark vorbelasteten
Raumes,
- Bestandteil des 2. Grünrings.
- Zzt. keine nennenswerten Auswirkungen
bei Gewährleistung einer landschaftsge-
rechten Einbindung des Bauvorhabens.
- Entwicklungspotenzial des 2. Grünrings
geht dauerhaft verloren.
Sach- u. Kul-
turgüter
- keine relevanten Belange _
Wechselwir-
kungen
- keine relevanten Belange _
* Bewertung : sehr erheblich / erheblich / wenig erheblich / - nicht erheblich
1 d amaliges Staatliches Umweltamt (StUA), inzwischen Bezirksregierung Münster, Dezernate 52, 53 ,56.
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5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Va riante)
Bei Nichtdurchführung der Planung läuft Ende des Ja hres 2010 die Genehmigung zur Auf-
schüttung von Boden und Lagerung von Materialien au s. Die Fläche ist dann entweder für eine
landwirtschaftliche Nutzung zu rekultivieren oder v erbleibt als Brachfläche. Eine weitere ge-
werbliche Nutzung einer Teilfläche ist nach derzeitigem Genehmigungsstand nicht möglich.
Mit Blick auf die Umweltpotenziale wäre bei Verzich t auf die Planung damit längerfristig eine
positive Entwicklung des Areals wahrscheinlich. Ein schränkend ist hierbei jedoch die beste-
hende und verbleibende Vorbelastung des Raumes zu b erücksichtigen, z.B. hinsichtlich des
Immissionsschutzes.
5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Anderweitige Planungsmöglichkeiten kommen unter Ber ücksichtigung der städtebaulichen Ziele
des Bauleitplans aus den in der Begründung genannte n Gründen nicht in Betracht und sind da-
her im Rahmen dieses Umweltberichtes nicht darzustellen.
5.7 Überwachung (Monitoring)
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Um weltauswirkungen, die auf Grund der
Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwac hen. Sie werden damit in die Lage ver-
setzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermit teln und ggf. geeignete Maßnahmen zur Ab-
hilfe zu ergreifen.
Die gesetzlichen Verpflichtungen zur Überprüfung de s FNP spätestens 15 Jahre nach seiner
Fortschreibung dienen u. a. einem generellen Monito ring der Umweltfolgen auf FNP-Ebene. Im
Hinblick auf den Immissionsschutz wird im Rahmen de r verbindlichen Bauleitplanung die kon-
krete Verträglichkeit der geplanten gewerblichen Nu tzung auf das Umfeld geprüft. Sonstige
konkret zu überwachende Umweltauswirkungen sind auf der Ebene des FNP nicht gegeben.
Im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht unterrichten die zuständigen Behörden zudem die Stadt
Münster, sofern sie im Zusammenhang mit der Durchfü hrung des Bauleitplans Erkenntnisse
über erheblich nachteilige Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3 BauGB).
5.8 Zusammenfassung
Mit der 24. FNP-Änderung wird eine gewerbliche Nutz ung in einem von zwei Bahnlinien und
dem „Sonnenbergweg“ umfassten ca. 0,7 ha großen Are al im Stadtbezirk Hiltrup vorbereitet
und planungsrechtlich abgesichert. Mit der FNP-Ände rung soll eine dauerhafte gewerbliche
Nutzung der bislang als Lagerflächen genutzten Bereiche ermöglicht werden.
Der Änderungsbereich befindet sich im Bereich einer durch Bahnlinien eingefassten und durch
Bodenablagerungen sowie Lärmimmissionen vorbelastet en Fläche. Schwerwiegenden Umwelt-
auswirkungen sind mit der Planung daher nicht verbu nden. Hierbei spielt auch die gestalteri-
sche Einbindung des Areals eine Rolle, da der nördl ich verlaufende Sonnenbergweg gemäß
Grünordnung eine wichtige Wegeverbindung zwischen d en Erholungsschwerpunkten Lechten-
berg im Osten und Vennheide im Westen darstellt. Eb enso sind die Lärmimmissionen im Hin-
blick auf die Wohnbebauung in der Nachbarschaft sow ie Maßnahmen zur Vermeidung von Be-
einträchtigungen für das Wasserschutzgebiet zu konkretisieren.
Aus städtebaulichen Erwägungen, insbesondere wegen der bereits heute erfolgenden Nutzung
als Lagerfläche durch den benachbarten Gewerbebetri eb, wurden keine anderweitigen Stand-
ortalternativen in Betracht gezogen, die im Umweltb ericht zu dokumentieren gewesen wären.
Auf der Ebene des Flächennutzungsplans sind keine k onkreten Monitoringmaßnahmen vorge-
sehen.
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6. Gesamtabwägung
6.1 Eingriffe in Natur und Landschaft
Der Änderungsbereich befindet sich im Bereich einer durch Bahnlinien eingefassten und durch
Bodenablagerungen sowie Lärmimmissionen vorbelastet en Fläche. Schwerwiegende Umwelt-
auswirkungen sind mit der Planung daher nicht verbunden.
6.2 Altlasten
Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB "für bauliche Nutzungen vorge-
sehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgef ährdenden Stoffen belastet sind", ge-
kennzeichnet werden. Innerhalb des Änderungsbereich es liegen zwei Altlastenverdachtsflä-
chen. Im Bereich des geplanten Gewerbegebietes ist eine erhebliche Belastung der Fläche mit
umweltgefährdenden Stoffen nicht bekannt.
6.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der geltende Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den Regierungsbezirk Münster – Teilabschnitt
Münsterland – stellt den Änderungsbereich überwiege nd als Eisenbahnstrecken sowie als Ag-
rarbereich dar. Die beabsichtigte Änderung des FNP bedarf nach Auskunft der Bezirksregierung
Münster gemäß § 32 Landesplanungsgesetz (LPlG) keiner vorherigen Änderung des GEP.
6.4 Liegenschaftliche Verfügbarkeit
Die geplante gewerbliche Fläche südlich des Sonnenb ergwegs steht im Eigentum des Gewer-
betreibenden, der die Flächen bereits heute zu Lage rzwecken nutzt. Die Nutzung der Fläche
entsprechend der geplanten Darstellung des Flächenn utzungsplanes ist daher gesichert. Die
Flächen nördlich des Sonnenbergwegs stehen im Eigen tum der Stadt Münster sowie des Ge-
werbetreibenden, so dass die Bestandssicherung bzw. die Umsetzung der Ausgleichsmaßnah-
men gesichert ist.
Nähere Einzelheiten zur Planung sind aus dem Plan z ur 24. Änderung des fortgeschriebenen
Flächennutzungsplanes ersichtlich.
Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsp lanes werden dessen Grundzüge nicht
verändert.
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu
der durch den Rat der Stadt Münster am __________
abschließend be-
schlossenen 24. Änderung des fortgeschriebenen Fläc hennutzungspla-
nes der Stadt Münster.
Münster, __________
Dr. Tillmann
Oberbürgermeister
Beschlussvorlage
3361 Zeichen
V/1053/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 24. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Stadtbezirk Hiltrup im Stadtteil Berg Fidel im Bereich nördlich und südlich des Sonnenbergweges 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Abschließender Beschluss Beratungsfolge 22.01.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 05.02.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 11.02.2009 Hauptausschuss Vorberatung 11.02.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 24. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Stadtbezirk Hiltrup im Stadtteil Berg Fidel im Be- reich nördlich und südlich des Sonnenbergweges wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung nicht gefolgt: 1.1.1 Der Ablehnung der Planung aufgrund der hohen ökologischen Wertigkeit des Berei- ches (Anlage 1, Punkt 1). 1.1.2 Der Ablehnung der Planung aufgrund der Gefahr der Entstehung eines Schuttabla- de- bzw. Müllplatzes (Anlage 1, Punkt 2). 1.1.3 Der Ablehnung der Planung aufgrund der Zerstörung des Lebensraums seltener Vogelarten (Anlage 1, Punkt 3). 1.1.4 Der Ablehnung der Planung aufgrund der Gefährdung der Menschen durch die Zu- nahme des Lkw-Verkehrs (Anlage 1, Punkt 4). 1.1.5 Dem Vorschlag einer Betriebsverlagerung (Anlage 1, Punkt 5). 1.1.6 Dem Vorschlag, den Betrieb in das Gewerbegebiet Loddenheide zu verlagern (An- lage 1, Punkt 6). 1.1.7 Der Ablehnung der Planung aufgrund einer zusätzlichen Belästigung für die Anwoh- ner durch Lärm und Fahrbahnverschmutzungen (Anlage 1, Punkt 7). Vorlagen-Nr.: V/1053/2008 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Husmann Ruf: 492 61 11 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 12.12.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1053/2008 2. Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 2 Baugesetzbuch abschließend beschlossen. Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung mit Umweltbericht wird ebenfalls be- schlossen. II. Kosten/Folgekosten Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: 1. Der vom Rat der Stadt Münster am 27.08.2008 aufgestellte Entwurf zur 24. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster hat vom 15.09. bis zum 15.10. 2008 öffentlich ausgelegen. Zur Offenlegung wurden die in der Anlage 1 aufgeführten Stel- lungnahmen vorgetragen. Über die Stellungnahmen soll entsprechend den oben stehenden Vorschlägen 1.1.1 bis 1.1.7 Beschluss gefasst werden. 2. Da der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung aufgrund der oben stehenden Beschluss- vorschläge nicht geändert werden soll, kann somit auch der abschließende Beschluss zur 24. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster erfolgen (Be- schlussvorschlag 2). Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahmen 2. Begründung 3. Plan
V-1053-2008-Anlage-1-Stellungnahmen
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Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/1053/2008 STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG/ Seite 1 von 3 24. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Stadtbezirk Hiltrup im Stadtteil Berg Fidel im Bereich nördlich und südlich des Sonnen- bergweges Im Rahmen der Offenlegung des Entwurfes zur 24. Änd erung des fortgeschriebenen Flächen- nutzungsplanes vom 15.09. bis zum 15.10.2008 sind d ie nachfolgend angeführten Stellungnah- men vorgetragen worden: 1. Die Planung wird abgelehnt, weil sie die hohe ök ologische Wertigkeit des Bereiches Sonnenbergweg bedrohen würde. Stellungnahme der Verwaltung: Die Flächen nördlich und südlich des Sonnenbergwege s sind zum jetzigen Zeitpunkt be- reits erheblichen Vorbelastungen durch die Bahnlini en, durch die Hochspannungsleitungen und die vorhandenen Bodenablagerungen ausgesetzt. Auf dem Gelände befinden sich schutzwürdige Biotope gemäß LÖBF-Kataster; für den Be- reich der Flächennutzungsplanänderung stellt dies l aut Aussage des Umweltberichtes je- doch keine aktuelle Einschätzung mehr dar. Die gepl ante Darstellung des Gewerbegebie- tes für den Bereich südlich des Sonnenbergweges im Flächennutzungsplan führt daher nicht zu einer Überplanung schutzwürdiger Biotope, da die Flächen bereits heute durch Ablagerungen vollständig überformt sind. Das Vorkommen seltener Vogelarten, insbesondere von in NRW planungsrelevanten Vo- gelarten, ist sicher auszuschließen. Der Bereich der Flächennutzungsplanänderung liegt im Wasserschutzgebiet Münster-Geist, Wasserschutz-Zone III; von einer gewerblichen Nutzu ng in einem Wasserschutzgebiet geht grundsätzlich ein erhöhtes Gefährdungspotential aus . Etwaige Nutzungsbeschränkungen sind im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen bzw. zu regeln. Gemäß der Grünordnung der Stadt Münster zählt der B ereich Sonnenbergweg zum zwei- ten Grünring; dieser umfasst innenstadtbezogene, ök ologische Ausgleichsflächen mit gro- ßer Bedeutung für die Erholung, die Stadtgliederung und das Stadtklima. Der Sonnenberg- weg stellt dabei eine wichtige Wegeverbindung zwisc hen den Landschaftsräumen mit Er- holungsfunktion Lechtenberg im Osten und Vennheide im Westen dar. Bei der konkret geplanten Nutzung des Geländes im R ahmen der Flächennutzungsplanän- derung sind nach Auffassung des damaligen Staatlich en Umweltamtes (StUA), inzwischen Bezirksregierung Münster, keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Eine Teilfläche nördlich des Sonnenbergweges wurde ebenfalls als Materiallager genutzt. Durch einen gerichtlichen Vergleich vom 13.04.1999 wurde diese Nutzung jedoch unter- sagt. Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung wir d diese Fläche von einer Bahnflä- che zu einer Grünfläche umgewidmet. Zusätzlich werden die Bereiche nördlich und südlich des Sonnenbergweges als Flächen mit der Zweckbestimmung Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gekennzeichnet. Innerhalb dies er Flächen soll der Eingriff in Natur und Landschaft durch die planungsrechtliche Sicheru ng des Lagerplatzes ausgeglichen werden. Den Bedenken sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.1.1). Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 24. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG/ Seite 2 von 3 2. Die Planung wird abgelehnt, weil durch deren Ums etzung ein Schuttabladeplatz bzw. Müll- platz entstünde. Stellungnahme der Verwaltung: Für das Grundstück südlich des Sonnenbergweges best eht eine Genehmigung zur Auf- schüttung mit sauberem Bodenaushub. Die gleichzeiti ge Nutzung einer Teilfläche als La- gerfläche für Materialien, die keine Gefahr für die Wasserschutzzone darstellen, wird längstens bis zum 31.12.2010 geduldet. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll die bestehende Nutzung als Lagerfläche planungsrechtlich gesichert werden. Durch die gepla nte Überdachung werden die zu la- gernden Materialien vor Niederschlag geschützt. Die ser Bereich wird im Rahmen der Flä- chennutzungsplanänderung als Gewerbegebiet neu dargestellt. Nach der erfolgten Änderung des Flächennutzungsplan es ist beabsichtigt, die weitere Nut- zung des Gewerbegebietes sowie die geplante Erricht ung einer Überdachung im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens zu genehmigen. Dabe i soll u. a. auch die Sicherung des Geländes zum Sonnenbergweg durch die Errichtung eines Zauns mit Tor verbindlich festgelegt werden. Die Fläche kann dann nicht von U nbefugten betreten bzw. dort Müll ab- gelagert werden. Den Bedenken sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.1.2). 3. Die Planung wird abgelehnt, weil sie seltenen Vo gelarten den Lebensraum nähme. Stellungnahme der Verwaltung: Die mit der Änderung des Flächennutzungsplanes vorg esehene Darstellung eines Gewer- begebietes umfasst bereits heute als Lagerflächen f ür Baumaterial und Boden genutzte Flächen. Das Vorkommen seltener Vogelarten, insbeso ndere von in Nordrhein-Westfalen planungsrelevanten Vogelarten, ist daher sicher auszuschließen. Fledermäuse nutzen das Gelände möglicherweise in de n Randbereichen bei der Nah- rungssuche. Eine nachhaltige Beeinträchtigung ist j edoch für Fledermäuse nicht zu be- fürchten. Die für die Tier- und Pflanzenwelt bedeutsameren Fl ächen südlich und nördlich des Ge- werbegebietes werden nicht tangiert bzw. nördlich d es Sonnenbergweges als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens erfolgt eine konkrete Bewertung des Eingriffes in Natur und Landschaft. Erforderliche Ausgleichsfl ächen sind dabei neben der gestalteri- schen Einbindung des Vorhabens auch als Lebensraum für die heimische Tierwelt wirk- sam. Den Bedenken sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.1.3). 4. Die Planung wird abgelehnt, weil die damit verbu ndene Zunahme des LKW-Verkehrs eine Gefährdung der Menschen, die den Sonnenbergweg zur Naherholung nutzen, darstellen würde. Stellungnahme der Verwaltung: Gemäß der Grünordnung der Stadt Münster zählt der B ereich Sonnenbergweg zum zwei- ten Grünring; dieser umfasst innenstadtbezogene, ök ologische Ausgleichsflächen mit gro- ßer Bedeutung für die Erholung, die Stadtgliederung und das Stadtklima. Der Sonnenberg- Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 24. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes STELLUNGNAHMEN ZUR OFFENLEGUNG/ Seite 3 von 3 weg stellt dabei eine wichtige Wegeverbindung zwisc hen den Landschaftsräumen mit Er- holungsfunktion Lechtenberg im Osten und Vennheide im Westen dar. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes wird l ediglich die bereits bestehende Nut- zung des Geländes planungsrechtlich gesichert. Es w ird daher keine Zunahme des LKW- Verkehrs erwartet. Da der Sonnenbergweg über keine räumlich und baulich getrennten Fuß- und Radwege verfügt, müssen alle Verkehrsteiln ehmer erhöhte gegenseitige Rück- sichtnahme üben. Im Baugenehmigungsverfahren werden ggf. Aspekte wie z.B. die regelmäßige Reinigung der Straße Sonnenbergweg sowie die Abpflanzung von Flächen und die Rekultivierung von Flächen detailliert festgelegt. Den Bedenken sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.1.4). 5. Ein Antragsteller erkundigt sich nach Möglichkei ten einer Betriebsverlagerung. Stellungnahme der Verwaltung: Die Firma Riesenbeck hat ihren Betriebssitz in der Straße Hohe Geest Nr. 232. Aufgrund der unmittelbaren Nähe des Betriebssitzes zu den be reits vorhandenen Lagerflächen scheidet vor dem Hintergrund der Optimierung von Be triebsabläufen sowie mangels adä- quater Alternativen in vergleichbarer räumlicher Nä he die Möglichkeit einer Betriebsverla- gerung aus. Der Anregung sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.1.5). 6. Als Standortalternative wird die Nutzung von Flä chen im Bereich Ratio / Friedenspark / Trauttmansdorffstraße (Gewerbepark Loddenheide) vorgeschlagen. Stellungnahme der Verwaltung: Der Gewerbepark Loddenheide stellt einen Standort f ür gesamtstädtisches Gewerbe dar. Der Standort weist eine hervorragende Verkehrsanbindung an das städtische und regionale Verkehrsnetz auf. Zusätzlich bietet die Loddenheide eine hohe Standort- und Umweltquali- tät. Der Ansiedlung von z. B. Tiefbaufirmen kann aufgrun d des planerischen Gesamtkonzeptes des Gewerbeparks Loddenheide nicht zugestimmt werden. Der Anregung sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.1.6). 7. Die Planung wird abgelehnt. Begründung: Es wird zusätzlicher Lärm für die Anwohner und eine zunehmende Verschmutzung der Fahrbahn des Sonnenbergweges befürchtet. Stellungnahme der Verwaltung: Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes wird l ediglich die bestehende Nutzung des Geländes planungsrechtlich gesichert. Es werden daher kein zusätzlicher Lärm oder eine zunehmende Verschmutzung des Sonnenbergweges e rwartet. Im Rahmen der weite- ren Genehmigung der Nutzung des Gewerbegebietes nac h § 35 Baugesetzbuch (BauGB) soll ggf. die erforderliche Reinigung des Sonnenbe rgweges mit einem Besenwagen als Auflage berücksichtigt werden. Damit soll die Nutzu ng des Sonnenbergweges als wichtige Wegeverbindung zwischen den Erholungsschwerpunkten Lechtenberg und Vennheide langfristig gesichert werden. Den Bedenken sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.1.7).
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Bisherige Darstellung Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/1053/2008 72 EI Gewerbegebiet Fläche für die Landwirtschaft Grünflächen Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Fläche für vorwiegend flächen- hafte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft l Fläche für Bahnanlagen 110, V Hochspannunggsleitung ab 110 KV Altlast- / Verdachts- fläche < 1ha Begrenzungslinie ER Siedlungss: nkt g Amt für _IH/ Stadtentwicklung | Stadtplanung Verkehrsplanung Plan zur 24. Änderung des fortge- schriebenen Flächennutzungsplanes N m Stand: 02.06.2008 M.: 115.000
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Trauttmansdorffstraße
- Westfalenstraße
- Sonnenbergweg
- Hammer Straße
- Loddenheide
- Hohe Geest
- Hohe Ward
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1053/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.12.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37