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Beantwortung einer Anfrage FDP-Ratsfraktion (AN/2420/2021):

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 4181/2021 vom 01.12.2021

Stand: Am 02.12.2021 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IX/15/151 151/2 Vorlagen-Nummer 1.12.2021 4181/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021 Beantwortung einer Anfrage FDP-Ratsfraktion (AN/2420/2021): Änderung der Siedlungsflächen im Regionalplan aufgrund von Hochwassergefahr Die Bezirksregierung hat im September eine Übersicht „Vorbeugender Hochwasserschutz im Rah- men der Neuaufstellung des Regionalplans Köln“ vorgestellt. Demnach können eine ganze Reihe von Flächen, die von der Stadt Köln für die Neuaufstellung des Regionalplans angemeldet wurden, nicht realisiert werden, weil dort Extremhochwasser (HQ extrem) möglich sind. Dies betrifft Rondorf im Stadtbezirk 2, Fühlingen, Langel, Merkenich im Stadtbezirk 6, Langel im Stadtbezirk 7, Rath-Heumar im Stadtbezirk 8 sowie Mülheim, Stammheim und Flittard im Stadtbezirk 9. Insgesamt handelt es sich um 139 Hektar Allgemeine Siedlungsgebiete (21,4 % der angemeldeten Flächen) und 12 Hektar Ge- werbegebiet (7,1% der angemeldeten Flächen). Diese Bewertungen betreffen die Stadt Köln beson- ders hart, weil es der Verwaltung schon bei den Anmeldungen zur Neuaufstellung des Regionalplans nicht annähernd gelungen ist, den tatsächlichen Flächenbedarf in den Anmeldungen abzubilden. Frage 1: Wie bewertet die Verwaltung die Einschätzungen der Bezirksregierung? Frage 2: Inwieweit ist die Verwaltung bereit und in der Lage, Ersatzflächen für die hochwasserge- fährdeten Flächen in mindestens gleich großem Ausmaß zu benennen? Gez. Greitemann 2 Stellungnahme der Verwaltung zu Frage 1 und 2: In seiner Sitzung am 24.09.2021 beschloss der Regionalrat Köln – unter dem Eindruck der Flutschä- den vom Juli 2021 - als Maßnahme des vorbeugenden Hochwasserschutzes, die ermittelten Standor- te mit Lage im HQextrem (soweit noch nicht bauleitplanerisch verfestigt) nicht als Siedlungsbereiche im Entwurf des Regionalplans vorzusehen. Die hierdurch entfallende Siedlungsfläche solle vollum- fänglich an raumverträglichen Standorten abgebildet werden (Unterlagen zum Beschluss abrufbar unter: https://bezreg- koeln.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZRGvx2vh8X5lFI2b8i-lV64). Aus Sicht der Verwaltung erfolgt mit dem am 24.09.2021 getroffenen Beschluss des Regionalrats aufgrund der Flutkatastrophe verständliche, aber zu diesem Zeitpunkt zu pauschale Einengung der Entwicklungsmöglichkeiten für die Kommunen. Vielmehr sollte der vorbeugende Hochwasserschutz orientiert an den Ausweisungen des HQextrems als Grundsatz für die Regionalplanung definiert wer- den. In der mit dem Beschluss angewandten Pauschalität wird der Unterschiedlichkeit der betroffenen Lagen insbesondere auch hinsichtlich des bereits bestehenden Hochwasserschutzes nicht angemes- sen Rechnung getragen. Auch werden mögliche Maßnahmen zum baulichen Hochwasserschutz bzw. Spielräume angepasster Nutzungskonzepte für die entsprechenden Flächen außer Acht gelassen. Die mit dem Beschluss begründete Reduzierung von Siedlungsraum im Regionalplanentwurf auf- grund bestehender Hochwasserrisiken (HQextrem) umfasst für die Stadt Köln 139 ha ASB und 12ha GIB. Dies ist vor dem Hintergrund des für die Stadt Köln ohnehin bestehenden Siedlungsflächendefi- zits problematisch, da die Kompensation und Abbildung der entfallenden Flächen an raumverträgli- chen Standorten voraussichtlich nicht möglich sein wird. Laut Information der Bezirksregierung soll zu der Fragestellung eine intensive Rückkopplung mit den von Flächenstreichungen betroffenen Kommunen erfolgen, die noch aussteht. Frage 3: Wie wird das Verfahren zu diesen Benennungen ablaufen und nach welchem Zeitplan? Stellungnahme der Verwaltung zu Frage 3: Im Rahmen der Suche nach und Prüfung von sog. Optionsflächen wurde das gesamte Stadtgebiet Kölns umfassend und sorgfältig auf Siedlungsentwicklungsmöglichkeit hin untersucht. Im Ergebnis konnte mit der Vorlage Nr. 2887/2019 eine Empfehlung zur Festlegung zusätzlicher Siedlungsberei- che im Regionalplan gemacht werden, die gemeinsam mit den sogenannten Flächen des Modul I und II (vgl. Vorlage Nr. 0621/2019) bereits nicht ausreichend sind, um den von der Bezirksregierung quan- tifizierten Siedlungsflächenbedarf auf dem Kölner Stadtgebiet zu realisieren. Eine nochmalige Flä- chensuche unter Berücksichtigung der stadtkölnischen Leitgedanken1 der Regionalplanüberarbeitung 1 Auf der Grundlage der Ziele der Regionalplanüberarbeitung sowie den allgemeinen, übergeordneten 3 käme zum gleichen Ergebnis. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Regionalplanentwurfs (voraussichtlich im 2. und 3. Quar- tal 2022) wird die Verwaltung auch alle aufgrund der Lage im HQextrem gestrichenen Siedlungsbe- reiche flächenspezifisch prüfen und – wo möglich – aufzeigen, unter welchen planerischen Vorgaben und Bedingungen die Flächen weiterhin als Siedlungsbereiche festgelegt und damit für die Entwick- lung der Stadt zur Verfügung stehen könnten. Die Resultate dieser differenzierten flächenspezifischen Prüfungen werden verwaltungsintern abge- stimmt und im Entwurf einer entsprechenden Stellungnahme zum Regionalplanentwurf den Gremien des Rates im Frühsommer 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. gez. Greitemann stadt- und raumordnerischen Leitbildern der Stadtentwicklung, hat die Stadt Köln eigene Leitgedanken für die Regionalplanüberarbeitung definiert: • Regionalplanüberarbeitung als Chance für Stadtteile mit Versorgungsdefiziten (Optionen zur Weiter- entwicklung der Versorgungsst rukturen und Stärkung der Daseinsfunktion) • Regionalplanüberarbeitung als Chance für starke Zentren (Optionen zur Weiterentwicklung von Stadt- teilen, in denen die bestehende Infrastruktur mehr Einwohnerinnen und Einwohner versorgen können) • Siedlungs- und Gewerbeentwicklung vorrangig entlang von Schienenhaltepunkten • Sicherung von Grünsystem und Freiräumen • Stärkung der Funktionalität und Wettbewerbsfähigkeit durch regionale Zusammenarbeit.

Beratungsverlauf

  1. 02.12.2021

    Stadtentwicklungsausschuss

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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