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4181/2021

Beantwortung einer Anfrage FDP-Ratsfraktion (AN/2420/2021):

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 01.12.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 02.12.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6304 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/15/151 
151/2 
Vorlagen-Nummer 1.12.2021 
 4181/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021 
 
Beantwortung einer Anfrage FDP-Ratsfraktion (AN/2420/2021): 
Änderung der Siedlungsflächen im Regionalplan aufgrund von Hochwassergefahr 
Die Bezirksregierung hat im September eine Übersicht „Vorbeugender Hochwasserschutz im Rah-
men der Neuaufstellung des Regionalplans Köln“ vorgestellt. Demnach können eine ganze Reihe von 
Flächen, die von der Stadt Köln für die Neuaufstellung des Regionalplans angemeldet wurden, nicht 
realisiert werden, weil dort Extremhochwasser (HQ extrem) möglich sind. Dies betrifft Rondorf im 
Stadtbezirk 2, Fühlingen, Langel, Merkenich im Stadtbezirk 6, Langel im Stadtbezirk 7, Rath-Heumar 
im Stadtbezirk 8 sowie Mülheim, Stammheim und Flittard im Stadtbezirk 9. Insgesamt handelt es sich 
um 139 Hektar Allgemeine Siedlungsgebiete (21,4 % der angemeldeten Flächen) und 12 Hektar Ge-
werbegebiet (7,1% der angemeldeten Flächen). Diese Bewertungen betreffen die Stadt Köln beson-
ders hart, weil es der Verwaltung schon bei den Anmeldungen zur Neuaufstellung des Regionalplans 
nicht annähernd gelungen ist, den tatsächlichen Flächenbedarf in den Anmeldungen abzubilden. 
 
Frage 1: Wie bewertet die Verwaltung die Einschätzungen der Bezirksregierung? 
Frage 2:  Inwieweit ist die Verwaltung bereit und in der Lage, Ersatzflächen für die hochwasserge-
fährdeten Flächen in mindestens gleich großem Ausmaß zu benennen? 
 
 
Gez. Greitemann

2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu Frage 1 und 2: 
In seiner Sitzung am 24.09.2021 beschloss der Regionalrat Köln – unter dem Eindruck der Flutschä-
den vom Juli 2021 - als Maßnahme des vorbeugenden Hochwasserschutzes, die ermittelten Standor-
te mit Lage im HQextrem (soweit noch nicht bauleitplanerisch verfestigt) nicht als Siedlungsbereiche 
im Entwurf des Regionalplans vorzusehen. Die hierdurch entfallende Siedlungsfläche solle vollum-
fänglich an raumverträglichen Standorten abgebildet werden (Unterlagen zum Beschluss abrufbar 
unter: https://bezreg-
koeln.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZRGvx2vh8X5lFI2b8i-lV64). 
 
Aus Sicht der Verwaltung erfolgt mit dem am 24.09.2021 getroffenen Beschluss des Regionalrats 
aufgrund der Flutkatastrophe verständliche, aber zu diesem Zeitpunkt zu pauschale Einengung der 
Entwicklungsmöglichkeiten für die Kommunen. Vielmehr sollte der vorbeugende Hochwasserschutz 
orientiert an den Ausweisungen des HQextrems als Grundsatz für die Regionalplanung definiert wer-
den. In der mit dem Beschluss angewandten Pauschalität wird der Unterschiedlichkeit der betroffenen 
Lagen insbesondere auch hinsichtlich des bereits bestehenden Hochwasserschutzes nicht angemes-
sen Rechnung getragen. Auch werden mögliche Maßnahmen zum baulichen Hochwasserschutz bzw. 
Spielräume angepasster Nutzungskonzepte für die entsprechenden Flächen außer Acht gelassen. 
 
Die mit dem Beschluss begründete Reduzierung von Siedlungsraum im Regionalplanentwurf auf-
grund bestehender Hochwasserrisiken (HQextrem) umfasst für die Stadt Köln 139 ha ASB und 12ha 
GIB. Dies ist vor dem Hintergrund des für die Stadt Köln ohnehin bestehenden Siedlungsflächendefi-
zits problematisch, da die Kompensation und Abbildung der entfallenden Flächen an raumverträgli-
chen Standorten voraussichtlich nicht möglich sein wird. 
 
Laut Information der Bezirksregierung soll zu der Fragestellung eine intensive Rückkopplung mit den 
von Flächenstreichungen betroffenen Kommunen erfolgen, die noch aussteht.  
 
 
Frage 3: Wie wird das Verfahren zu diesen Benennungen ablaufen und nach welchem Zeitplan? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu Frage 3: 
 
Im Rahmen der Suche nach und Prüfung von sog. Optionsflächen wurde das gesamte Stadtgebiet 
Kölns umfassend und sorgfältig auf Siedlungsentwicklungsmöglichkeit hin untersucht. Im Ergebnis 
konnte mit der Vorlage Nr. 2887/2019 eine Empfehlung zur Festlegung zusätzlicher Siedlungsberei-
che im Regionalplan gemacht werden, die gemeinsam mit den sogenannten Flächen des Modul I und 
II (vgl. Vorlage Nr. 0621/2019) bereits nicht ausreichend sind, um den von der Bezirksregierung quan-
tifizierten Siedlungsflächenbedarf auf dem Kölner Stadtgebiet zu realisieren. Eine nochmalige Flä-
chensuche unter Berücksichtigung der stadtkölnischen Leitgedanken1 der Regionalplanüberarbeitung 
                                                 
1  Auf der Grundlage der Ziele der Regionalplanüberarbeitung sowie den allgemeinen, übergeordneten

3 
 
käme zum gleichen Ergebnis.   
 
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Regionalplanentwurfs (voraussichtlich im 2. und 3. Quar-
tal 2022) wird die Verwaltung auch alle aufgrund der Lage im HQextrem gestrichenen Siedlungsbe-
reiche flächenspezifisch prüfen und – wo möglich – aufzeigen, unter welchen planerischen Vorgaben 
und Bedingungen die Flächen weiterhin als Siedlungsbereiche festgelegt und damit für die Entwick-
lung der Stadt zur Verfügung stehen könnten.  
 
Die Resultate dieser differenzierten flächenspezifischen Prüfungen werden verwaltungsintern abge-
stimmt und im Entwurf einer entsprechenden Stellungnahme zum Regionalplanentwurf den Gremien 
des Rates im Frühsommer 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt.  
 
 
gez. Greitemann 
                                                                                                                                                                       
stadt- und raumordnerischen Leitbildern der Stadtentwicklung, hat die Stadt Köln eigene Leitgedanken 
für die Regionalplanüberarbeitung definiert:  
• Regionalplanüberarbeitung als Chance für Stadtteile mit Versorgungsdefiziten (Optionen zur Weiter-
entwicklung der Versorgungsst rukturen und Stärkung der Daseinsfunktion)  
• Regionalplanüberarbeitung als Chance für starke Zentren (Optionen zur Weiterentwicklung von Stadt-
teilen, in denen die bestehende Infrastruktur mehr Einwohnerinnen und Einwohner versorgen können)  
• Siedlungs- und Gewerbeentwicklung vorrangig entlang von Schienenhaltepunkten  
• Sicherung von Grünsystem und Freiräumen  
• Stärkung der Funktionalität und Wettbewerbsfähigkeit durch regionale Zusammenarbeit.

Beratungsverlauf (1)

02.12.2021 Stadtentwicklungsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
4181/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
01.12.2021
Erstellt
29.11.2021 07:50