V/0620/2007
Uppenbergschule, städt. Förderschule
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Beschlussvorlage
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V/0620/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Uppenbergschule, städt. Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung, Bröderichweg 36, 48159 Münster hier: Erweiterung des Schulgebäudes; Zustimmung zum Raumprogramm Beratungsfolge 21.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 23.08.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Folgendem Raumprogramm zur Erweiterung des Schulgebäudes der Uppenbergschule, städt. Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung, Bröderichweg 36, 48159 Münster, wird zugestimmt: 1 Unterrichts- bzw. Fachraum ca. 48 qm 3 Gruppenräume je ca. 40 qm 4 Gruppenräume je ca. 32 qm 2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Erweiterung des Schulgebäudes der Uppenbergschule um das unter Ziff. 1 genannte Raumprogramm eine Vorentwurfsplanung mit Kostenschät- zung nach DIN 276 zu erarbeiten. Vorlagen-Nr.: V/0620/2007 Auskunft erteilt: Frau Haase Ruf: 492 40 11 E-Mail: Haase@stadt-muenster.de Datum: 03.08.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0620/2007 II. Kosten/Folgekosten III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Zur Finanzierung der o.g. Sachentscheidung sind Mittel wie folgt im Finanzplan 2007 veranschlagt: Produkktgruppe (PG)/ Maßnahmeziffer Haushalts- jahr Betrag € Teilfinanzplan Erweiterung Uppenbergschule PG 0301 Leistungen für Schulen Maßnahmenziffer 4080 Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 778.000 VE (440.000) 2008 440.000 gesamt 1.218.000 Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2008 97.500 Besch. Lehrm. i.R. investiver Maßnahmen PG 0301 Leistungen für Schulen Maßnahmeziffer 0030 2008 60.900 insgesamt 1.376.400 Begründung: 1. Allgemein Der Schulträger ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen (§ 79 Schulgesetz NRW). 2. Problem Das Schulgebäude der Uppenbergschule am Bröderichweg wurde 1974/75 nach Plänen der Architekten Elkendorf und Mense neu gebaut. Grundlage waren die damals geltenden Raumprogramme für Sonderschulen. Der Neubau wurde zunächst von der Realschule und dem Gymnasium Kinderhaus genutzt. Nachdem diese zu Beginn des Schuljahres 1980/81 in das neu errichtete Schulzentrum Kinderhaus umgezogen waren, konnte die Uppenbergschu- le in das für sie errichtete Gebäude einziehen. Das Gebäude besteht aus vier Trakten, die um die zentrale Eingangshalle gruppiert sind. In 3 Trakten sind Klassen- und Gruppenräume untergebracht. In dem vierten Trakt befinden sich Fachräume sowie die Verwaltungsräume. Seit dem Neubau des Schulgebäudes haben sich die Anforderungen erheblich geändert. Die Uppenbergschule wurde zum Schuljahr 1991/92 in eine Ganztagsschule in flexibler Form umgewandelt. Das Ganztagsangebot steht allen Schülern/Schülerinnen der Primar- und Mit- telstufe offen. Durch Umbau im Bestand wurden eine Küche und ein Speisebereich geschaf- fen. . Inzwischen sind neue Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein- bildende Schulen und Förderschulen erlassen worden. Darin sind die Raumprogramme von Förderschulen erheblich ausgeweitet worden, sodass das Gebäude der Uppenbergschule nicht den heutigen Anforderungen entspricht. - 3 - V/0620/2007 An der Uppenbergschule wurden im Schuljahr 2006/07 insgesamt 225 Schüler/innen in 18 Klassen unterrichtet. Seit dem Schuljahr 2000/01 sind Klassen der Uppenbergschule in das Gebäude des be- nachbarten Lettischen Zentrums ausgelagert. Inzwischen ist die gesamte Mittelstufe dorthin ausgelagert. Die Mietkosten betragen rd. 50.000 € jährlich. Hinzu kommen weitere Kosten für Hausmeisterdienste und Reinigung. Die angemieteten Räume sind sehr klein und unter Berücksichtigung der Schülerzahlen als Klassenräume nur bedingt geeignet. Gruppenarbeit ist kaum möglich. 3. Lösung Aufgrund der insgesamt gestiegenen Schüler- und Klassenzahlen im Förderschulbereich wurde zunächst die Errichtung einer 5. Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen, diskutiert. Inzwischen wurde jedoch einvernehmlich mit den vier bestehenden Förderschulen und der Schulaufsicht vereinbart, dass auf die Errichtung eines 5. Systems verzichtet werden soll. Die Schulen haben erklärt, dass die erwarteten Schülerzahlen auch künftig in den vorhanden vier Schulen unterrichtet werden können. Voraussetzung ist aber zumindest die räumliche Ausstattung der bestehenden vier Förderschulen entsprechend den neuen Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen. Dies ist auch Bestandteil der Schulentwicklungsplanung. Mit dem Beschluss zur Schulent- wicklungsplanung 2007-2010 für die städt. weiterführenden Schulen (V/0104/2007/1) hat der Rat in seiner Sitzung am 21.02.2007 u.a. zur Kenntnis genommen, dass weiterhin der Bedarf zum Ausbau des Schulgebäudes der Uppenbergschule besteht. Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, kurzfristig das Raumprogramm zu erarbeiten. Grundlage für die Ermittlung des Raumbedarfs si nd die Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen und Förderschulen (Runderlass des Minis- teriums für Schule und Weiterbildung vom 19.10.1995) und die vom Schulausschuss im Jahr 1997 beschlossenen Raumgrößen. Bei der Ermittlung des Raumbedarfs wurde von einer Einzügigkeit ausgegangen. Die erfor- derlichen Betreuungsräume für den Ganztagsbereich wurden berücksichtigt. Abweichend von den Vorgaben in den Grundsätzen wurden nicht 8, sondern 10 Klassen- und Gruppen- räume berücksichtigt, da an der Uppenbergschule -wie auch an den übrigen städt. Förder- schulen, Förderschwerpunkt Lernen- die Jahrgänge 1 – 10 geführt werden. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, 3 der erforderlichen Gruppenräume nicht in der vorge- sehenen Größe von 32 qm, sondern in reduzierter Klassenraumgröße (40 qm) zu errichten, um zumindest in der Übergangszeit zusätzliche Klassen räumlich versorgen zu können. Aus der Gegenüberstellung des so ermittelten Raumbedarfs mit dem Raumbestand im Ge- bäude ergibt sich ein Baubedarf von 1 Unterrichts- bzw. Fachraum (Technikraum) und 7 Gruppenräumen. Das Raumprogramm ist mit der Uppenbergschule abgestimmt. Nach Fertigstellung der Erweiterung können alle gebildeten Klassen im Schulgebäude unter- gebracht werden. Die Räume im Lettischen Zentrum werden dann nicht mehr benötigt. Aller- dings müssen zunächst Gruppenräume als Klassenräume genutzt werden. - 4 - V/0620/2007 4. Finanzierung Für die Erweiterung der Uppenbergschule sind Mittel in Höhe von insgesamt 1.376.400 € im städt. Haushalt veranschlagt. I.V. gez. Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Bröderichweg 36
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0620/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.08.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37