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V/0620/2007

Uppenbergschule, städt. Förderschule

Vorlagen 03.08.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 23.08.2007, TOP 7

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7033 Zeichen

V/0620/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Uppenbergschule, städt. Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen und emotionale und soziale 
Entwicklung, Bröderichweg 36, 48159 Münster 
hier: Erweiterung des Schulgebäudes; Zustimmung zum Raumprogramm 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
23.08.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
 
1. Folgendem Raumprogramm zur Erweiterung des Schulgebäudes der Uppenbergschule, 
städt. Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung, 
Bröderichweg 36, 48159 Münster, wird zugestimmt: 
 
1 Unterrichts- bzw. Fachraum  ca. 48 qm 
 
3 Gruppenräume    je ca. 40 qm 
 
4 Gruppenräume    je ca. 32 qm 
 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Erweiterung des Schulgebäudes der Uppenbergschule 
um das unter Ziff. 1 genannte Raumprogramm eine Vorentwurfsplanung mit Kostenschät-
zung nach DIN 276 zu erarbeiten. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0620/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau  Haase 
Ruf: 
492 40 11 
E-Mail: 
Haase@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.08.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0620/2007 
II. Kosten/Folgekosten 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Zur Finanzierung der o.g. Sachentscheidung sind Mittel wie folgt im Finanzplan 2007 veranschlagt: 
 
Produkktgruppe (PG)/ 
Maßnahmeziffer 
Haushalts- 
jahr 
Betrag 
€ 
Teilfinanzplan   
Erweiterung Uppenbergschule  
PG 0301 Leistungen für Schulen 
Maßnahmenziffer 4080 
  
Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 778.000
 VE (440.000)
 2008 440.000
 gesamt 1.218.000
Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2008 97.500
  
Besch. Lehrm. i.R. investiver Maßnahmen 
PG 0301 Leistungen für Schulen 
Maßnahmeziffer 0030 
 
2008 60.900
 insgesamt 1.376.400
 
 
 
Begründung: 
 
1. Allgemein 
 
 Der Schulträger ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen 
Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten 
sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der 
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen (§ 
79 Schulgesetz NRW). 
 
2. Problem 
 
 Das Schulgebäude der Uppenbergschule am Bröderichweg wurde 1974/75 nach Plänen der 
Architekten Elkendorf und Mense neu gebaut. Grundlage waren die damals geltenden 
Raumprogramme für Sonderschulen. Der Neubau wurde zunächst von der Realschule und 
dem Gymnasium Kinderhaus genutzt. Nachdem diese zu Beginn des Schuljahres 1980/81 in 
das neu errichtete Schulzentrum Kinderhaus umgezogen waren, konnte die Uppenbergschu-
le in das für sie errichtete Gebäude einziehen.  
 Das Gebäude besteht aus vier Trakten, die um die zentrale Eingangshalle gruppiert sind. In 
3 Trakten sind Klassen- und Gruppenräume untergebracht. In dem vierten Trakt befinden 
sich Fachräume sowie die Verwaltungsräume. 
 Seit dem Neubau des Schulgebäudes haben sich die Anforderungen erheblich geändert.  
 Die Uppenbergschule wurde zum Schuljahr 1991/92 in eine Ganztagsschule in flexibler Form 
umgewandelt. Das Ganztagsangebot steht allen Schülern/Schülerinnen der Primar- und Mit-
telstufe offen. Durch Umbau im Bestand wurden eine Küche und ein Speisebereich geschaf-
fen.  
.  Inzwischen sind neue Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein-
bildende Schulen und Förderschulen erlassen worden. Darin sind die Raumprogramme von 
Förderschulen erheblich ausgeweitet worden, sodass das Gebäude der Uppenbergschule 
nicht den heutigen Anforderungen entspricht.

- 3 - 
V/0620/2007 
 
 An der Uppenbergschule wurden im Schuljahr 2006/07 insgesamt 225 Schüler/innen in 18 
Klassen unterrichtet. 
 
 Seit dem Schuljahr 2000/01 sind Klassen der Uppenbergschule in das Gebäude des be-
nachbarten Lettischen Zentrums ausgelagert. Inzwischen ist die gesamte Mittelstufe dorthin 
ausgelagert. Die Mietkosten betragen rd. 50.000 € jährlich. Hinzu kommen weitere Kosten 
für Hausmeisterdienste und Reinigung. Die angemieteten Räume sind sehr klein und unter 
Berücksichtigung der Schülerzahlen als Klassenräume nur bedingt geeignet. Gruppenarbeit 
ist kaum möglich.  
 
3. Lösung 
 
 Aufgrund der insgesamt gestiegenen Schüler- und Klassenzahlen im Förderschulbereich 
wurde zunächst die Errichtung einer 5. Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen, diskutiert. 
 
 Inzwischen wurde jedoch einvernehmlich mit den vier bestehenden Förderschulen und der 
Schulaufsicht vereinbart, dass auf die Errichtung eines 5. Systems verzichtet werden soll. 
Die Schulen haben erklärt, dass die erwarteten Schülerzahlen auch künftig in den vorhanden 
vier Schulen unterrichtet werden können. Voraussetzung ist aber zumindest die räumliche 
Ausstattung der bestehenden vier Förderschulen entsprechend den neuen Grundsätzen für 
die Aufstellung von Raumprogrammen. 
 
 Dies ist auch Bestandteil der Schulentwicklungsplanung. Mit dem Beschluss zur Schulent-
wicklungsplanung 2007-2010 für die städt. weiterführenden Schulen (V/0104/2007/1) hat der 
Rat in seiner Sitzung am 21.02.2007 u.a. zur Kenntnis genommen, dass weiterhin der Bedarf 
zum Ausbau des Schulgebäudes der Uppenbergschule besteht. Der Rat hat die Verwaltung 
beauftragt, kurzfristig das Raumprogramm zu erarbeiten.  
 
 Grundlage für die Ermittlung des Raumbedarfs si nd die Grundsätze für die Aufstellung von 
Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen und Förderschulen (Runderlass des Minis-
teriums für Schule und Weiterbildung vom 19.10.1995) und die vom Schulausschuss im Jahr 
1997 beschlossenen Raumgrößen.  
 
 Bei der Ermittlung des Raumbedarfs wurde von einer Einzügigkeit ausgegangen. Die erfor-
derlichen Betreuungsräume für den Ganztagsbereich wurden berücksichtigt. Abweichend 
von den Vorgaben in den Grundsätzen wurden nicht 8, sondern 10 Klassen- und Gruppen-
räume berücksichtigt, da an der Uppenbergschule -wie auch an den übrigen städt. Förder-
schulen, Förderschwerpunkt Lernen- die Jahrgänge 1 – 10 geführt werden.  
 
 Darüber hinaus wird vorgeschlagen, 3 der erforderlichen Gruppenräume nicht in der vorge-
sehenen Größe von 32 qm, sondern in reduzierter Klassenraumgröße (40 qm) zu errichten, 
um zumindest in der Übergangszeit zusätzliche Klassen räumlich versorgen zu können.  
 
 Aus der Gegenüberstellung des so ermittelten Raumbedarfs mit dem Raumbestand im Ge-
bäude ergibt sich ein Baubedarf von 1 Unterrichts- bzw. Fachraum (Technikraum) und  7 
Gruppenräumen.  
 
 Das Raumprogramm ist mit der Uppenbergschule abgestimmt.  
 
 Nach Fertigstellung der Erweiterung können alle gebildeten Klassen im Schulgebäude unter-
gebracht werden. Die Räume im Lettischen Zentrum werden dann nicht mehr benötigt. Aller-
dings müssen zunächst Gruppenräume als Klassenräume genutzt werden.

- 4 - 
V/0620/2007 
 
 
4. Finanzierung 
 
 Für die Erweiterung der Uppenbergschule sind Mittel in Höhe von insgesamt 1.376.400 € im 
städt. Haushalt veranschlagt.  
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

21.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.08.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bröderichweg 36
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0620/2007
Typ
Vorlagen
Datum
03.08.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37