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3000/2017

Starkes Veedel - Starkes Köln - Sozialraum Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Hier: Zuwendung aus dem städtischen Aktivierungsfonds für Projekte im Sozialraum

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 27.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 05.10.2017, TOP 9.1.2

Anlage 1 BV6_Anträge BluChorSee

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 BV6_Anträge BluChorSee

12160 Zeichen

Sozialraumgebiet 3: Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord 
Projekt: Blumenberg Weihnachtscircus 
Antragsteller: Kolpingjugend DV Köln  
Beantragte Förderung: 1.249,00 € (500,00 € Material, 700,00 € Honorar, 200,00 € Le- 
bensmittel, 150,00 € Kleidung; Gesamtkosten: 1.550,00 €, davon Eigenanteil: 301,00 €)  
Eingang: 21.07.2017 
Prüfung der Förderfähigkeit gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus 
dem städtischen Aktivierungsfond  
− Förderfähig als Workshop im Stadtteil Blumenberg 
− Förderfähig als Mitmachaktion im Stadtteil Blumenb erg 
− Zielsetzung: Stärkung der Eigenverantwortung und S elbsthilfe  
− Zielsetzung: Stärkung der Gemeinschaft 
Projektbeschreibung: 
Der junge Stadtteil Blumenberg hat ca. 5.755 Einwohner, von denen 65 % einen Migrati- 
onshintergrund haben. Hier wohnen überwiegend jungen Familien. Der Stadtteil gehört zu 
den kinderreichsten Vierteln Nordrhein- Westfalens und weist eine besonders hohe soziale 
Belastung und hohen Jugendhilfebedarf auf. Die Infrastruktur Blumenbergs ist reduziert auf 
eine kleine Geschäftszeile (Edeka, Apotheke, Kiosk) an der S-Bahnhaltestelle Blumenberg. 
Diese stellt gleichzeitig einen attraktiven informellen Treffpunkt für Kinder, Jugendliche und 
junge Erwachsene dar. Einen weiteren Treffpunkt für Kinder und Jugendliche bildet der 
Platz vor dem Pfarrzentrum der Kath. Kirchengemeinde St. Katharina von Siena. 
Die Kolpingjugend setzt hier an und bietet Kindern und Jugendlichen sinnvolle Freizeitbe- 
schäftigungen, die Erfahrungen von Kooperation, Integration, Partizipation und ermöglicht 
ihnen, gemeinsam etwas zu entwickeln und eine tolle Zeit zu verbringen.  
Für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren soll im Rahmen des Projektes 
Blumenberg ein Weihnachtscircus angeboten werden. Die Kinder und Jugendlichen organi- 
sieren, basteln, trainieren und leiten die Veranstaltung. Das Bühnenprogramm wird eben- 
falls durch die Kinder gestaltet und umgesetzt. Programmpunkte könnten beispielsweise 
Jonglage, Scherbenlauf, Nagelbrett, Einrad, Tanz, Clownerie oder Weihnachtsmusik sein.  
 
Votum der Verwaltung: 
Der Sozialraumkoordinator Herr Stieb befürwortet eine Unterstützung des Projektes. 
Die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit in der beantragten Höhe sind erfüllt.  
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag in voller Höhe stattzugeben.

Sozialraumgebiet 3: Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord 
Projekt: Quwatschsalon 
Antragsteller: Stiftung Leuchtfeuer – Büro Chorweiler  
Beantragte Förderung: 1.249,00 € (1.000,00 € Geräte, 300,00 € Renovierung Räumlich- 
keiten, 300,00 € Möblierung, 5.791,63 € Personalkosten Fachkraft 4 Std/ Woche; Ge- 
samtkosten: 7.391,63 €, davon Zuschüsse Dritter: 5.000,00 €)  
Eingang: 31.08.2017 
Prüfung der Förderfähigkeit gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus 
dem städtischen Aktivierungsfond  
− Förderfähig als Mitmachaktion im Stadtteil Chorwei ler 
− Förderfähig als geeignete Maßnahme zur Aktivierung  der Gemeinschaft 
− Zielsetzung: Aktiviert das Bewohnerengagement 
− Zielsetzung: Stärkung der Gemeinschaft bzw. der Na chbarschaft 
Projektbeschreibung: 
In den „Kellerräumen“ (auf Erdgeschosshöhe) in der Stockholmer Allee 23, 50765 Köln, 
sollen ein bis zwei Waschmaschinen und ein Trockner aufgestellt werden. Bedürftige Fami- 
lien mit Kindern können dort in Notsituationen ihre Wäsche waschen. Diese Räumlichkeiten 
werden von der GAG kostenfrei zur Verfügung gestellt. Während die Wäsche gewaschen 
wird, können Kinder in den Räumen Spiel- und Freizeitmöglichkeiten, Mütter und/ oder Vä- 
ter bei Kaffee oder Tee die Fachkompetenz der anwesenden Fachkraft nutzen, d. h. es 
kann niederschwellige Beratung zu den verschiedensten Fragen stattfinden.  
Die Kontaktaufnahme der Familien in Not erfolgt über eine Hotline mit der Zusage der Nut- 
zung in der Regel innerhalb von 24 Stunden.  
Das Projekt begegnet einer häufigen Notsituation vor Ort: fehlende oder defekte Waschma- 
schinen, fehlende finanzielle Mittel zur Anschaffung einer Ersatzwaschmaschine, keine 
Möglichkeiten, die täglich anfallende Wäsche der Kinder zu waschen. Die Kontaktaufnahme 
der Familien wegen des Waschnotstandes wird genutzt, um niederschwellige Beratung an- 
zubieten und die Familien an andere Angebote wie z. B. Erziehung, weiterführende Hilfen, 
Freizeit, Umgang mit Geld, Umgang mit Medien, KiTa- und Schulbesuch, im Veedel anzu- 
binden. 
Die bedürftigen Familien  
 können ohne großen finanziellen Aufwand und weite Wege die dringend notwendige 
Wäsche erledigen, um die hygienischen Verhältnisse in den Familien zu verbessern, 
 sollen in dieser Situation Vertrauen zu Hilfen entwickeln und die empfohlenen Hilfsorga- 
nisationen aktiv nutzen und 
 können andere Familien im Veedel kennenlernen und Nachbarschaftshilfe lernen und 
leben.   
Votum der Verwaltung: 
Der Sozialraumkoordinator Herr Stieb befürwortet eine Unterstützung des Projektes. 
Die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit in der beantragten Höhe sind erfüllt. 
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag in voller Höhe stattzugeben.

Sozialraumgebiet 3: Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord 
Projekt: Familienzentrumsfest 
Antragsteller: Kath. Familienzentrum Hl. Johannes XXIII.  
Beantragte Förderung: 400,00 € (Hüpfburg 150,00 €, Ballonkünstler 120,00 €, Popkorn- 
maschine 50,00 €, Bastelmaterial 50,00 €, Schminke 30,00 €)) 
Eingang: 17.08.2017 
Prüfung der Förderfähigkeit gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus 
dem städtischen Aktivierungsfond  
− Förderausschluss: Der Antrag kann nicht berücksich tigt werden, da mit der Maßnah- 
me vor der Bewilligung begonnen wurde. Die Durchführung wurde für den 16.09.2017 
geplant und konnte nach Rücksprache mit der Antragstellerin nicht anders terminiert 
werden.  
− Zielsetzung: Stärkung der Gemeinschaft bzw. der Na chbarschaft 
− Zielsetzung: Stärkung der Identität mit dem betrof fenen Stadtteil  
Projektbeschreibung: 
Das kath. Familienzentrum organisiert einmal im Jahr ein Fest und lädt alle Mitglieder, Ko- 
operationspartner und Menschen im Stadtteil dazu ein. Neben dem leiblichen Wohl wird ein 
buntes Programm für große und kleine Menschen angeboten. Die zahlreichen Kooperati- 
onspartner haben die Möglichkeit, in Workshops oder an Ständen ihre Tätigkeiten zu prä- 
sentieren und ihre Hilfen anzubieten. Das Fest findet in diesem Jahr im Pfarrzentrum Hl. 
Johannes XXIII. Pariser Platz und dem angrenzenden Außengelände des Übergangskin- 
dergartens (Container) statt.  
Beim Fest des Familienzentrums steht die Begegnung im Vordergrund sowie die Vorstel- 
lung der vielen Kooperationspartner mit ihren unterschiedlichen Angeboten aus den Berei- 
chen Sport, Bewegung, Bildung und Lebenshilfe.  
Die Menschen aus dem Stadtteil können sich in einer gelösten Atmosphäre informieren und 
gegebenenfalls Hilfe für ihre Lebenssituation erfahren. Sie erleben die Teams der drei 
KiTas, die dem Familienzentrum angehören, können Kontakte knüpfen und sich informieren. 
 
Ziel ist es, die Menschen des Stadtteils zusammenzubringen, das Familienzentrum mit sei- 
nen ganzheitlichen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten vorzustellen und den Kindern 
einen unbeschwerten Nachmittag mit Spiel und Spaß zu bereiten. 
Votum der Verwaltung: 
Der Antrag kann leider nicht berücksichtigt werden, da mit der Maßnahme vor der Bewilli- 
gung begonnen wurde.

Sozialraumgebiet 3: Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord 
Projekt: Malaktion zur Realisierung eines Gemeinschaftskunstwerkes 
Antragsteller: GAG Immobilien AG  
Beantragte Förderung: 1.249,00 € (1.530,00 € pädagogische Arbeit, Reinigung/ Grundie- 
rung Stromhaus 994,77 €, Material 1.030,00 €, Konzept 225,00 €, Regiearbeit/ Zwi- 
schenbereitung (Schablonen) 900,00 €; Gesamtkosten: 4.937,72 €, davon Eigenanteil: 
3.688,72 €)  
Eingang: 01.09.2017 
Prüfung der Förderfähigkeit gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus 
dem städtischen Aktivierungsfond  
− Förderausschluss: Der Antrag kann nicht berücksich tigt werden, da mit der Maßnah- 
me vor der Bewilligung begonnen wurde. Die Durchführung wurde für den 11.-
15.09.2017 geplant und konnte nach Rücksprache mit der Antragstellerin nicht anders 
terminiert werden.  
− Zielsetzung: Aktiviert das Bewohnerengagement 
− Zielsetzung: Stärkung der Identität mit dem betrof fenen Stadtteil 
Projektbeschreibung: 
Der Stadtteil Chorweiler Nord ist geprägt von sozialem Wohnungsbau, Hochhäusern und 
einem vernachlässigten Wohnumfeld.  
Auch das Stromhaus der Rheinenergie an der Netzestraße ist stark beschmiert und befindet 
sich in keinem guten Zustand. Durch die Gestaltung soll Vandalismus und Schmierereien 
vorgebeugt werden. Zudem wird das unmittelbare Wohnumfeld verschönert. 
Das Stromhaus soll mit den Bewohnern der Wohnhäuser der Lebenshilfe Köln e.V. aus der 
Netzestr. 1, Chorweiler Nord, gestaltet werden. Zielgruppe sind dementsprechend Men- 
schen mit Einschränkungen oder Behinderungen, die jeweils durch einen Betreuer oder 
Angehörigen unterstützt werden.  
Das Projekt wird pädagogisch von den Künstlern Jo Pellenz und Wolfgang Sturm geleitet.  
Die Teilnehmer sollen an ihre Kreativität herangeführt werden, die Motorik und Phantasie 
sollen weiter ausgebaut werden. Ebenso soll Wissen vermittelt und das Selbstvertrauen 
gestärkt werden.  
Votum der Verwaltung: 
Der Antrag kann leider nicht berücksichtigt werden, da mit der Maßnahme vor der Bewilli- 
gung begonnen wurde.

Sozialraumgebiet 3: Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord 
Projekt: Ansprechbar – Jugendsuchtberatung in Chorweiler 
Antragsteller: Drogenhilfe Köln  
Beantragte Förderung: 1.249,00 € (7.200,00 € Personalkosten/ GFB Jahresvertrag; Ge- 
samtkosten: 7.200,00 €, davon Eigenanteil: 5.951,00 €)  
Eingang: 18.07.2017 
Prüfung der Förderfähigkeit gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus 
dem städtischen Aktivierungsfond  
− Förderausschluss: Die Förderfähigkeit entfällt, da  reguläre Personalkosten des An- 
tragstellers von der Förderfähigkeit ausgenommen sind. Ein einjähriger Beratervertrag 
(geringfügige Beschäftigung) ist den regulären Personalkosten gleichzusetzen. Die 
Projektbeschreibung lässt den Schluss zu, dass es sich um eine auf Dauer angelegte 
und somit unbefristete Maßnahme handelt.  
− Zielsetzung: Stärkung der Eigenverantwortung und S elbsthilfe  
− Zielsetzung: Stärkung der Gemeinschaft 
Projektbeschreibung: 
In Chorweiler gibt es bisher keine Angebote zur Suchtprävention und Suchthilfe für Kinder, 
Jugendliche und Eltern. Der Anteil von sehr jungen Jugendlichen, die zunehmend illegale 
Drogen, insbesondere Heroin konsumieren, scheint auffällig anzusteigen. In Chorweiler 
selbst gibt es kein spezielles Beratungsangebot zum Thema Sucht. Die nächstgelegenen 
Hilfsangebote in der Kölner Innenstadt werden durch die dezentrale Lage des Stadtteils oft 
nicht aufgesucht.  
Da der Anteil der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Drogen konsumieren in 
Chorweiler erheblich ist, soll eine Jugendsuchtberatung vor Ort, die einen schnellen und 
unkomplizierten Zugang ins Hilfesystem ermöglicht, eingerichtet werden. Hierzu soll in ei- 
nem angemieteten Raum im Gebäude der Jugendwerkstatt Chorweiler des Jugendfreizeit- 
werkes e.V., Athener Ring 3A, eine Sprechstunde angeboten werden. Diese wird zweimal 
wöchentlich durch eine ausgebildete Fachkraft im Rahmen einer geringfügigen Beschäfti- 
gung durchgeführt. Zielgruppe sind Jugendliche im Alter zwischen 12 und 27 Jahren, die 
riskant konsumieren oder bereits drogenabhängig sind.  
Sie werden über Suchtentstehung und die Gefahren des Drogenkonsums aufgeklärt und 
informiert. Mit ihnen werden alternative Freizeitgestaltung und Strategien zur Problemlösung 
erarbeitet. Ein umfassendes Beratungs-, Informations- und Aufklärungsangebot unter Ein- 
satz unterschiedlicher Methoden soll sensibilisieren und die jungen Menschen professionell 
bei der Überwindung ihrer Suchtproblematik unterstützen sowie ggf. in stationäre Behand- 
lung vermitteln.  
Votum der Verwaltung: 
Der Antrag kann leider nicht berücksichtigt werden, da die Zuwendung für reguläre Perso- 
nalkosten verwendet werden soll und dies zum Förderausschluss führt.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4276 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/152 
152/1 
Vorlagen-Nummer 
 3000/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Starkes Veedel - Starkes Köln - Sozialraum Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord 
Hier: Zuwendung aus dem städtischen Aktivierungsfonds für Projekte im Sozialraum 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt,  
 dem Antrag der Kolpingjugend DV Köln auf Zuwendungen aus dem städtischen Aktivierungs-
fonds in der beantragten Höhe von 1.249,00 € und  
 dem Antrag der Stiftung Leuchtfeuer auf eine Zuwendung aus dem städtischen Aktivierungs-
fonds in der beantragten Höhe von 1.249,00 € 
statt zu geben.  
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.10.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2.498,- € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Der vom Rat am 12.11.2015 mit einem Budget in Höhe von 55.000,00 € beschlossene Aktivierungs-
fonds ist für kleinteilige Projekte und Aktivitäten in den elf Sozialräumen des Programms "Starke Ve-
edel – Starkes Köln" bestimmt.  
Die dazugehörige Richtlinie legt fest, dass 5.000,00 € pro Sozialraum in zwei Antragsdurchläufen zu 
2.500,00 € und mit einem maximalen Zuwendungsbetrag von 1.249,00 € pro Maßnahme ausgeschüt-
tet werden. Die entsprechende Beschlussvorlage 3225/2016 wurde von der Bezirksvertretung Chor-
weiler am 15.12.2016 verabschiedet. 
Am 06.07.2017 hat die Bezirksvertretung Chorweiler für den ersten Förderzeitraum die Vergabe einer 
Zuwendung in Höhe von 1.150,00 € beschlossen (Vorlage Nr. 1786/2017). Der Restbetrag in Höhe 
von 1.350,00 € wird dem zweiten Förderzeitraum zugeschlagen. Somit stehen jetzt 3.850,00 € zur 
Verfügung. 
Die Bezirksvertretung übernimmt als Entscheidungsgremium die Beschlussfassung für die Zuwen-
dungsanträge aus dem Aktivierungsfonds, nachdem sich die Verwaltung mit dem/ der zuständigen 
Sozialraumkoordinator/ Sozialraumkoordinatorin beraten hat. 
Aus dem Sozialraum Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord sind fünf Anträge eingegangen.  
Folgende Projekte erfüllen die Förderbedingungen: 
 Die Kolpingjugend DV Köln beantragt eine Zuwendung i. H. v. 1.249,00 € für das Projekt 
„Blumenberg Weihnachtscircus“.  
 Die Stiftung Leuchtfeuer (Büro Chorweiler) beantragt eine Zuwendung i. H. v. 1.249,00 € für 
das Projekt „Quwatschsalon“. 
Der Sozialraumkoordinator Herr Stieb unterstützt die Förderung dieser beiden Projekte.

3 
 
Folgende Projekte erfüllen die Förderbedingungen nicht und können daher nicht über den Aktivie-
rungsfonds gefördert werden: 
 Die GAG Immobilien AG beantragt eine Zuwendung i. H. v. 1.249,00 € für das Projekt „Malak-
tion zur Realisierung eines Gemeinschaftskunstwerkes“. Das Projekt wurde bereits vom 11. 
bis 15.09.2017 durchgeführt. Die Durchführung des Projektes konnte nicht anders terminiert 
werden, hat somit vor der Bewilligung stattgefunden und kann aufgrund dessen nicht gefördert 
werden.  
 Das Kath. Familienzentrum Hl. Johannes XXIII. beantrag eine Zuwendung i. H. v. 400,00 € für 
das Familienzentrumsfest. Das Projekt wurde bereits am 16.09.2017 durchgeführt. Die Durch-
führung des Projektes konnte nicht anders terminiert werden, hat somit vor der Bewilligung 
stattgefunden und kann aufgrund dessen nicht gefördert werden. 
 Die Drogenhilfe Köln beantragt eine Zuwendung i. H. v. 1.249,00 € für das Projekt „Ansprech-
bar – Jugendsuchtberatung in Chorweiler“. Zum Förderausschluss führt, dass die Zuwendung 
für reguläre Personalkosten, in diesem Fall eine geringfügige Beschäftigung verwendet wer-
den soll. 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

05.10.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3000/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.09.2017
Erstellt
27.09.2017 09:31