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3178/2022

Container Wuppertaler Straße 15

Beschlussvorlage Ausschuss 23.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 13.03.2023, TOP 9.1.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Lageplan

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Anlage 2 - Foto

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Beschlussvorlage Ausschuss

7161 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 3178/2022 
Freigabedatum 23.01.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Container Wuppertaler Straße 15  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit dem Kauf und der Errichtung 
von Büro, Umkleide- und Lagercontainern auf der Anlage Wuppertalerstraße 15 in Köln Mül-
heim.  
 
Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf brutto (incl. Honorar Gebäudewirtschaft) 
Investiv:       111.430,00 € 
Konsumtiv:       19.000,00 €  
Gesamt:    130.430,00 € 
 
Zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2023 
investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 111.430 € für die Beschaffung der drei 
Container im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801-
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 09-Auszahlungen für den Erwerb von 
Vermögensgegenständen (Finanzstelle 5201-0801-0-1100, Beschaffung von Containern) so-
wie konsumtive Aufwandsermächtigungen für das Aufstellen und Anschließen der Container 
in Höhe von 19.000,00 € im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801-
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 13-Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen zur Verfügung. 
 
Alternative: 
 
Alternative 1: 
Die Bezirksvertretung Mülheim lehnt den Kauf und Aufbau dieser Container ab und würde 
stattdessen die Container anmieten. Diese Variante wurde durch das Sportamt gemeinsam 
mit der Gebäudewirtschaft geprüft und für schlechter/unwirtschaftlicher erachtet. Da davon 
auszugehen ist, dass die Container dort mehrere Jahre stehen werden, sind die Mietkosten 
höher als die einmalige Anschaffung – ein Kauf ist somit wirtschaftlicher. 
 
Alternative 2: 
Die Bezirksvertretung Mülheim lehnt den Kauf oder die Anmietung dieser Container ab. Die 
vom Sportamt und den beteiligten Vereinen und Personen beklagte Situation vor Ort (zu be-
engte räumliche Situation) würde weiterhin bestehen. 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.01.2023 
Sportausschuss 02.02.2023

2

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   111.430,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  19.000,00€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen                     11.143,00 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Erträge    11.143,00€ 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Sportanlage Wuppertaler Straße 15 wurde im Zuge der Kunststoffprioritätenliste vor ca. 
zwei Jahren erneuert. Der damalige Tennenplatz wurde in einen Kunststoffrasenplatz umge-
baut. Seit dieser Zeit nutzen zwei Vereine (FC Germania Köln-Mülheim und DJK Viktoria 
Buchheim) diese Sportanlage. Das auf der Anlage befindliche Umkleide- und Vereinshaus 
wird ausschließlich durch den FC Germania Köln-Mülheim genutzt. Das Gebäude wird aktuell 
durch den Verein selber renoviert und ist mit der aktuellen Nutzung absolut ausgelastet. 
Um der DJK Viktoria Buchheim auch Räumlichkeiten für Organisation und Nutzung zur Verfü-
gung zu stellen, sollen nun drei Container errichtet werden: Bürocontainer, Umkleidecontainer, 
Lagercontainer. 
Durch die Gebäudewirtschaft wurden die voraussichtlichen Kosten für den Kauf und die Instal-
lation der Container mit  
Investiv:      111.430,00 € 
Konsumtiv:       19.000,00 €  
Gesamt:    130.430,00 € 
ermittelt. 
Die Container nicht zu kaufen, sondern zu mieten, ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll, 
da davon ausgegangen wird, dass die Container auf der Anlage mehrere Jahre stehen wer-

4 
den. Nach einer gemeinsam (Sportamt und Gebäudewirtschaft) erstellten Kostengegenüber-
stellung ist es in diesem Fall ab ca. 4,5 Jahren Standzeit wirtschaftlicher zu kaufen anstatt zu 
mieten.  
 
Finanzierung: 
 
Im Haushaltsplan 2023/2024, Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 - 
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilfinanzplanzeile 08 - Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, sind im Haushaltsjahr 2023 bei der Finanzstelle 5201-0801-0-1050 (Neu-
bau/Generalsanierung von Sportanlagen) Mittel in Höhe von 1.065.386 € veranschlagt. Für 
die Beschaffung der drei Container können von dort investive Finanzmittel in Höhe von 
111.430 € herangezogen werden. Die Mittel werden in entsprechender Höhe im Haushaltsjahr 
2023 im Rahmen der Bewirtschaftung bei der Finanzstelle 5201-0801-0-1100 (Beschaffung 
von Containern bereitgestellt. 
 
Als Folgeaufwendungen fallen bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren bilanzielle Abschrei-
bungen in Höhe von rd. 11.143,00 € p. a. an, die ab dem Haushaltsjahr 2023 im Haushalts-
plan 2023/2024 im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 - Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 14 - bilanzielle Abschreibungen veranschlagt wur-
den.  
Für die Finanzierung von Aufstellen und Anschließen der Container sind im Haushaltsplan 
2023/2024, im Haushaltsjahr 2023 konsumtive Aufwandsermächtigungen in Höhe von 19.000 
€ im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 - Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
veranschlagt.  
 
Da es sich bei den bereitzustellenden Auszahlungsermächtigungen um Mittel aus der Sport-
pauschale des Landes Nordrhein Westfalen handelt, ist in gleicher Höhe (111.430 €) ein pas-
siver Rechnungsabgrenzungsposten (pRAP) zu bilden, der über die Jahre der Zweckbin-
dungsfrist von 10 Jahren jährlich mit 11.143 € aufzulösen ist. Demnach fallen Folgeerträge ab 
Beginn der Gegenleistung (voraussichtlich ab 2024) durch die Auflösung des passiven Rech-
nungsabgrenzungspostens in Höhe von 11.143 €/p.a. an. Diese sind in 2024 im Teilergebnis-
plan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstät-
ten, Teilplanzeile 07 – sonstige ordentliche Erträge berücksichtigt. 
Die in den Jahren ab 2025 erforderlichen Aufwendungen bzw. Erträge von 11.143 € jährlich 
wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungs-
prozesse 2025 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschich-
tungen, vorsehen. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die Vorlage wird verfristet vorgelegt, da für den funktionierenden Sportbetrieb auf der Anlage 
dringend die hier aufgeführte Lösung realisiert werden muss. Umfangreiche Abstimmungen 
mit den beteiligten Ämtern und Vereinen waren erforderlich und sehr zeitaufwendig. Die aktu-
elle räumliche Situation auf der Anlage ist schnellstmöglich zu verbessern.  
 
Anlagen

Anlage 1 - Lageplan

1191 Zeichen

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44.71 
44.73 
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44.77 
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44.77 
44.76 
44.72 
44.72 
44.69 
44.69 
44.68 
44.69 
44.70 
44.73 
44.78 
44.84 
44.84 
44.77 
44.73 
44.68 44.98 
45.07 
44.95 44.86 44.98 
45.67 
44.87 
44.95 
45.87 
45.39 
46.18 
46.70 
45.63 
45.34 
45.10 
45.39 
45.03 
44.85 
44.88 
44.88 
45.26 
45.26 
45.44 
45.83 
45.68 
46.75 
46.66 
46.48 
46.44 
46.41 
46.44 46.52 
46.40 
46.35 
46.29 
46.50 
44.86 
44.92 
44.95 44.94 
46.32 
46.61 
I FD 
I FD AWH = 49,15 
EFH = 45,63 
0,45/12 
0,45/12 
0,45/12 
0,3/10 
0,3/8 
0,3/6 
2x0,3/14 
0,45/10 
0,25/6 
1,0/20 
0,4/12 
0,7/14 
0,4/8 0,35/8 
0,3/6 
0,4/12 
0,5/14 
3x0,3/18 
0,3/10 
0,3/8 
0,25/6 
0,5/12 
0,35/11 
0,3/0,4/14 
0,35/10 
0,35/10 
0,3/8 0,3/10 
0,35/10 
0,5/10 
0,4/12 
0,5/14 
0,5/14 
0,35/10 
0,5/12 
2x0,25/14 0,25/10 
0,3/10 
0,35/12 
0,2/6 
Rinne 
Rinne 
Ricke 
Pflaster 
Wiese 
Asphalt 
Sende- mast 
Wiese 
Platten 
Gehweg 
Platten 
Pflaster 
Pfl. 
Kopfball- pendel 
Rinne 
Wasch- 
becken 
1544 
Stadt Köln 
Grdb.Bl. 203 
Wuppertaler Str. 
Kugelstoßen Rasen 
Stellplatz 
44,78 
44,83 
45,04 
45,04 
45,10 
44,75 
44,85 
Fahrrad- 
stellplätze 
Container 2 
Container 1 
Container 3 2,438m x 6,058m 
4,876m x 6,058m Wiese

Beratungsverlauf (2)

02.02.2023 Sportausschuss
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3178/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.01.2023
Erstellt
27.09.2022 12:20