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2011/0399

Befristete Ausschreibung der Stelle einer Übersetzerin bzw. eines Übersetzers beim Hauptamt, Sachgebiet 'Büro für Städtepartnerschaften' für die Dauer der Mutterschutzfrist und sich anschließenden Elternzeit der Stelleninhaberin bis voraussichtlich Ende 2012 (Nr. 443, EG 9 TVöD, tb/25 Stunden)

Magistratsvorlage 19.09.2011

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2011/0399

3170 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
29.09.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Personalamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0399 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Befristete Ausschreibung der Stelle einer Übersetzerin bzw. eines Übersetzers beim 
Hauptamt, Sachgebiet „Büro für Städtepartnerschaften“ für die Dauer der Mutter-
schutzfrist und sich anschließenden Elternzeit der Stelleninhaberin bis voraussichtlich 
Ende 2012 (Nr. 443, EG 9 TVöD, tb/25 Stunden) 
 
Vorlage vom: 19.09.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat stimmt abweichend von Ziffer 9 des Magistratsbeschlusses Nr. 742 vom 15. November 
2006 der alsbaldigen externen und befristeten Stellenausschreibung der im Betreff genannten Stelle zu.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19. September 2011:  
 
Mit Beschluss Nr. 742 vom 15. November 2006 hat der Magistrat unter Ziffer 9 entschieden, dass 
für Einstellungen grundsätzlich die nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) 
eröffnete Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung für zwei Jahre angewandt wird. 
 
Hierdurch ist es möglich, die Eignung von Beschäftigten für einen längeren Zeitraum als die tarifli-
che Probezeit gem. § 2 Absatz 4 Satz 1 TVöD (6 Monate) zu erforschen, um den bestmöglichen 
Personaleinsatz zu erreichen. Diesem Grundsatz wenden mittlerweile viele Kommunen an, wie man 
regelmäßig aus Veröffentlichungen von Stellenausschreibungen entnehmen kann.  
 
Lediglich für Bereiche, in denen die Arbeitsmarktsituation so ist, dass eine Personalgewinnung auf 
Grund einer Befristung die Erfolgsaussichten unangemessen verringert, wird von diesem Grundsatz 
abgewichen und Personal unbefristet eingestellt wie z.B. im Erzieherinnen- und Erzieherbereich 
oder bei Beschäftigten im Veterinär- und Verbraucherschutz (z.B. Lebensmittelkontrolleurinnen und 
-kontrolleure). 
 
Mit Datum vom 22. Juli 2011 wurde die Stellen-Nr. 443 (Übersetzerin bzw. Übersetzer beim Haupt-
amt, Büro für Städtepartnerschaften und internationale Beziehungen, A 10 BBesG, tb 25 Std.) intern 
ausgeschrieben. Auf diese Ausschreibung sind keine Bewerbungen eingegangen, sodass zur Per-
sonalrekrutierung nunmehr eine externe Stellenausschreibung erforderlich ist.  
 
Die Stelle ist tarifrechtlich der Entgeltgruppe 9 TVöD zugeordnet. Eine Ausschreibung ist in diesem 
Fall befristet an die Dauer der Mutterschutzfrist und ggf. anschließenden Elternzeit der bisherigen 
Stelleninhaberin bis voraussichtlich Ende 2012 vorgesehen.  
 
Das Profil der Stellen kann dem beigefügtem Schreiben entnommen werden.  
 
19. September 2011 
 
I         
 
 
 
Jochen Partsch      
Oberbürgermeister       
      
 
 
Anlage

anlage 1

2482 Zeichen

Information für die Stadtverwaltung Darmstadt Wissenschaftsstadt ~.
Darmstadt Q
Personalamt Postfach 11 1061
D·64225 Darmstadt
Der Magistrat
Darmstaaf!2~ 2.JUL2011
P 51
1112
1170.10
An alle städtischen Ämter und Verwaltungsstellen
- nachrichtlich der Frau Stadtverordnetenvorsteherin -
Stell ena usschre ibung
Besetzung einer Stelle als Übersetzerin bzw. Übersetzer beim Hauptamt, Büro für Städte-
partnerschaften und internationale Beziehungen (EG 9 TVöD/befristetltb/25 Stunden)
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
bei dem Hauptamt, Büro für Städtepartnerschaften und internationale Beziehungen ist ab Ende
Oktober 2011 die obengenannte Stelle für die Dauer der Mutterschutzfrist und sich anschließenden
Elternzeit der Stelleninhaberin bis voraussichtlich bis Ende 2012 zu besetzen. Es handelt sich um
eine Teilzeitstelle mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit in Höhe von 25 Stunden.
Das Aufgabengebiet ist mit EG 9 TVöD bewertet und beinhaltet im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
• Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs verbunden mit der Übersetzung aus und in die
Fremdsprachen für Mitglieder des Magistrats und für städtische Ämter
• Selbstständige Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen der Städte-
partnerschaften im In- und Ausland
• Unterstützung der Vereine, Verbände und Institutionen in ihrer Partnerschaftsarbeit.
Von Bewerberinnen und Bewerbern wird folgendes erwartet:
• Abschluss als Übersetzerin bzw. Übersetzer in den Sprachen Englisch und Spanisch
(weitere Sprachkenntnisse sind von Vorteil)
• Interesse und Engagement für den Gedanken der Städteverschwisterung im besonderem Maße

Personen mit Migrationshintergrund sind in besonderem Maß aufgefordert, sich zu bewerben.
• Bereitschaft zur Arbeit außerhalb der festgelegten Dienstzeiten (am Abend, am Wochenende),
um Gäste der Stadt zu betreuen und Dolmescheraufgaben zu übernehmen
• Sicherer Umgang mit der deutschen Sprache
• gewandtes Auftreten und gute Umgangsformen
• Bereitschaft zur Teamarbeit
Interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gebeten, ihre üblichen Bewerbungsun·
terlagen bis spätestens 15. August 2011 bei dem Personalamt einzureichen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bitten wir, dies gesondert zu vermerken.
Diese Stellenausschreibung ist allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Aushang oder
gegen Unterschrift zeitgerecht zur Kenntnis zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
~\. jHans-Petor Reinheimer
Magistratsrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0399
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.09.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00