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AFM/0010/2005

Flächennutzung vor dem Stadthaus 1/Klemensstraße für öffentliche Veranstaltungen

Anfrage in der BV Mitte 01.04.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 12.04.2005, TOP 7.4

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1543 Zeichen

Anfrage Nr. AFM 0010/2005
der UWG-MS
vom 31.03.2005
Anfrage Nr. 1 der UWG in der BV Mitte
Durch die Anmietung resp. gastronomische Nutzung von Teilflächen im Stadthaus I Seite
Klemensstraße zzgl. Außenflächen erfolgt eine wesentliche Beeinträchtigung der
Nutzungsmöglichkeiten der noch verbleibenden Freifläche. So sind bsw. öffentliche
Veranstaltungen an Sonnabenden nicht mehr möglich, obwohl gerade dieser Platz für
Informations- und Kulturveranstaltungen wie bsw. den „Tag der Kulturen“ (September
2003) oder das jährliche standFest von KCM e.V./LIVAS e.V. seit Jahren rege genutzt
wird. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich hierbei in der Regel um nichtkommerzielle
Veranstaltungen mit einem unbestritten bürgerschaftlichen Wert handelt, deren weitere
Durchführung nun de facto unmöglich ist.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich die folgenden Fragen:
1. Über welches Nutzungsprofil verfügte die fragliche Fläche zuletzt (ersichtlich bsw.
durch eine Liste der Veranstalter/ungen 2003 und 2004)?
 
2. Gibt es technisch geeignete Ersatzflächen im Innenstadtbereich, d. h. Flächen mit einer
hohen Passantenfrequenz und genügender Grundfläche für die veranstalterische
Infrastruktur (Ver- und Entsorgung, Bühnentechnik etc.)?
 
3. Wie soll aus Sicht der Stadt Münster weiterhin inhaltliches Bürgerengagement wie oben
aufgeführt, sichergestellt werden? Haben privat-kommerzielle Nutzungen künftig
Priorität bei der Nutzung von Innenstadtflächen?
UNABHÄNGIGE WÄHLERGEMEINSCHAFT FÜR MÜNSTER - BV MITTE
gez. Michael Heß
Münster, den 31. März 2005

Beratungsverlauf (1)

12.04.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.4 Anfrage Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Klemensstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
AFM/0010/2005
Typ
Anfrage in der BV Mitte
Datum
01.04.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37