AFM/0010/2005
Flächennutzung vor dem Stadthaus 1/Klemensstraße für öffentliche Veranstaltungen
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Anfrage Nr. AFM 0010/2005 der UWG-MS vom 31.03.2005 Anfrage Nr. 1 der UWG in der BV Mitte Durch die Anmietung resp. gastronomische Nutzung von Teilflächen im Stadthaus I Seite Klemensstraße zzgl. Außenflächen erfolgt eine wesentliche Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten der noch verbleibenden Freifläche. So sind bsw. öffentliche Veranstaltungen an Sonnabenden nicht mehr möglich, obwohl gerade dieser Platz für Informations- und Kulturveranstaltungen wie bsw. den „Tag der Kulturen“ (September 2003) oder das jährliche standFest von KCM e.V./LIVAS e.V. seit Jahren rege genutzt wird. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich hierbei in der Regel um nichtkommerzielle Veranstaltungen mit einem unbestritten bürgerschaftlichen Wert handelt, deren weitere Durchführung nun de facto unmöglich ist. Vor diesem Hintergrund ergeben sich die folgenden Fragen: 1. Über welches Nutzungsprofil verfügte die fragliche Fläche zuletzt (ersichtlich bsw. durch eine Liste der Veranstalter/ungen 2003 und 2004)? 2. Gibt es technisch geeignete Ersatzflächen im Innenstadtbereich, d. h. Flächen mit einer hohen Passantenfrequenz und genügender Grundfläche für die veranstalterische Infrastruktur (Ver- und Entsorgung, Bühnentechnik etc.)? 3. Wie soll aus Sicht der Stadt Münster weiterhin inhaltliches Bürgerengagement wie oben aufgeführt, sichergestellt werden? Haben privat-kommerzielle Nutzungen künftig Priorität bei der Nutzung von Innenstadtflächen? UNABHÄNGIGE WÄHLERGEMEINSCHAFT FÜR MÜNSTER - BV MITTE gez. Michael Heß Münster, den 31. März 2005
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (1)
- Klemensstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- AFM/0010/2005
- Typ
- Anfrage in der BV Mitte
- Datum
- 01.04.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37