Mandari Insight

0520/2017

Berichtspflicht gem. § 42 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen, Bericht an den Ausschuss Umwelt und Grün

Mitteilung Ausschuss 01.03.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 16.03.2017, TOP 7.4

Anlage 1_Beschlussübersicht Inhaltsverzeichnis Ausschuss Umwelt und Grün_Beschlüsse_Umwelt

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 4 Beschlussübersicht aktuell Inhaltsverz Ausschuss Umwelt und Grün_Beschlüsse_Umwelt

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Anlage 2_Alle Berichtsblätter Umwelt

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Anlage 3 Auszug AUG 16032017

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Anlage 1_Beschlussübersicht Inhaltsverzeichnis Ausschuss Umwelt und Grün_Beschlüsse_Umwelt

9068 Zeichen

Anlage 1   
1
Beschlussübersicht / Inhaltsverzeichnis Ausschuss Umwelt und Grün; alle Beschlüsse Umwelt
Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder-
führung
Status der 
Erledigung
Seite
Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen 
Antriebsformen bei der Stadt Köln
1027/005 Umwelt, Gesundheit 
und Grün
01.09.2005 V/57 zurückgestellt / 
erledigt
1
Aufbau eines Altstandortkatasters 0771/006 Umwelt, Gesundheit 
und Grün
01.06.2006 V/57 in Bearbeitung 2
CO2-Bilanz für Köln A/0160/007 Umwelt, Gesundheit 
und Grün
03.05.2007 V/57 erledigt 4
Wettbewerb Bundeshauptstadt der 
Biodiversität
AN/1073/2010 Ausschuss für Umwelt 
und Grün
01.07.2010 V/57 erledigt 5
Projekt "ÖkoProfit" AN/0214/2011 Ausschuss für Umwelt 
und Grün
17.02.2011 V/57/574 in Bearbeitung 6
Einstweilige Sicherstellung des geplanten 
Naturdenkmals "Mittelterrassenkante in 
Müngersdorf"
0031/2011 Rat 07.04.2011 V/57 erledigt 8
Städtische Altdeponie Nonis in Köln-Merheim
Hier: Planung einer Gassperre
1324/2011 Ausschuss für Umwelt 
und Grün
12.05.2011 V/57 in Bearbeitung 9
Satzung zum Schutz des Baumbestandes 
innerhalb der im Zusammenhang bebauten 
Ortsteile und des Geltungsbereichs der 
Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln 
(Baumschutzsatzung) vom 17.01.2002, 
hier: Neufassung der Satzung
0871/2011
AN/1362/2011
Rat 14.07.2011 V/57/571 erledigt 10
Abschluss eines Rahmenvertrages zur 
Durchführung von Boden- und 
Grundwasseruntersuchungen im Stadtgebiet 
Köln
3207/2011 Ausschuss für Umwelt 
und Grün
29.09.2011 V/57 erledigt 12

Anlage 1   
2
Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder-
führung
Status der 
Erledigung
Seite
Beleuchtung des öffentlichen Fußweges in 
der Siedlung "Em Parkveedel" zur 
Amsterdamer Straße
1992/2011 Ausschuss für Umwelt 
und Grün
29.09.2011 VIII/66 erledigt 13
Energiecontrolling und Energiemanagement 
in städtischen Objekten
AN/0801/2011 Ausschuss für Umwelt 
und Grün
29.09.2011 VI/26 erledigt 14
Energieberatung für Privathaushalte durch 
die Verbraucherzentrale
2661/2011 Rat 24.11.2011 V/57 erledigt 17
Erweiterung des Biergartens Aachener 
Weiher in K-Neustadt-Süd, Bezirk 1, 
Landschaftsschutzgebiet L 16
hier: Widerspruchsverfahren nach §69 
Landschaftsgesetz (LG NW)
4738/2011 Ausschuss Umwelt 
und Grün
08.12.2011 V/57 zurückgestellt 18
Förderung des Bürgerengagements für mehr 
Sauberkeit, Lebensqualität und 
Wirtschaftskraft im Umfeld des Marktplatzes 
und Bürgerparks Berliner Straße - "Hallo 
Nachbar, Danke schön"
4123/2011 Ausschuss Umwelt 
und Grün
08.12.2011 V/57/574 erledigt 19
Einführung medienübergreifender 
Umweltinspektionen für Industrie- und 
Gewerbebetriebe
2920/2011 Rat 20.12.2011 V/57 in Bearbeitung 20
Fortschreibung Luftreinhalteplan Köln 4348/2011 Rat 20.12.2011 V/57 erledigt 22
Klimaschutzkonzept Köln - vorgezogenes 
Sofortmaßnahmenprogramm 2012
3272/2011
AN/2312/2012
Rat 20.12.2011 V/57 in Bearbeitung 23
Zuwendung für die dauerhafte Einrichtung 
einer Biologischen Station im Kölner 
Stadtgebiet
4291/2011 Rat 20.12.2011 V/57/571 erledigt 26
Wettbewerb Kommunaler Klimaschutz 2012 AN/0527/2012 Ausschuss Umwelt 
und Grün
03.05.2012 V/57 erledigt 27

Anlage 1   
3
Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder-
führung
Status der 
Erledigung
Seite
Altdeponie Colonia (Al 70111)
hier: Langfristige Anmietung einer 
Gasbehandlungsanlage
1979/2012 Ausschuss Umwelt 
und Grün
14.06.2012 V/57 erledigt 28
Städtische Altdeponie am Auweiler Weg (AL 
40501)
hier: Gutachterliche Leistungen zur 
Optimierung der Nutzungssicherung 
hinsichtlich Deponiegas
2201/2012 Ausschuss Umwelt 
und Grün
14.06.2012 V/57 erledigt 29
Einrichtung und Betrieb einer Naviki-Seite in 
Köln
2603/2012 Ausschuss Umwelt 
und Grün
06.09.2012 V/57 erledigt 30
Änderung der Satzung der Stadt Köln vom 
28. April 2010 über die Aufhebung der 
Gebührensatzung für den Schlachthof der 
Stadt Köln und der Satzung für den 
Schlachtviehgroßmarkt, den Schlachthof und 
den Fleischgroßmarkt der Stadt Köln
1867/2012 Rat 20.09.2012 V/57 erledigt 31
Kommunales Ökokonto für Köln AN/0387/2013 Ausschuss für Umwelt 
und Grün
18.04.2013 V/57/571 erledigt 32
Verlängerung der einstweiligen Sicherstellung 
der "Mittelterrassenkante in Müngersdorf"
0547/2013 Rat 30.04.2013 V/57 erledigt 33
Prüfung der Investitionen, der Betriebskosten 
und der Spartenabrechnungen der AVG Köln 
mbH für den Betrieb der Deponie Vereinigte 
Ville
1399/2013 Ausschuss Umwelt 
und Grün
06.06.2013 V/57 erledigt 34
Cyanidbelastung des Grundwassers im 
Bereich des Kalkberges I
Hier: Gutachterliche Leistungen
(Dringlichkeitsentscheidung)
2413/2013 Ausschuss Umwelt 
und Grün
19.09.2013 V/57 in Bearbeitung 35

Anlage 1   
4
Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder-
führung
Status der 
Erledigung
Seite
Rahmenvertrag für die Errichtung und 
Instandsetzung von Grundwassermessstellen 
im Stadtgebiet Köln für 2 Jahre
3360/2013 Ausschuss Umwelt 
und Grün
19.11.2013 V/57 erledigt 36
Errichtung eines Bauernhofes /Zooschule im 
Zoo Köln; Bezirk 5; Köln- Riehl; ND 503.01 f
hier: Fällung des Naturdenkmals im Bereich 
des  Zoo- Haupteingangs
3791/2013 Ausschuss Umwelt 
und Grün
05.12.2013 V/57/571 erledigt 37
Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV Sicherungsmaßnahmen an 
der Straße Alter Militärring in Köln-
Müngersdorf zur Gefahrenabwehr
3067/2013 Ausschuss Umwelt 
und Grün
30.01.2014 VIII/69 erledigt 38
Sanierung des ehemaligen Schießplatzes in 
Köln-Ostheim
Hier: Bedarf für freiberufliche Leistungen
3676/2013 Ausschuss Umwelt 
und Grün
05.12.2013 V/57 erledigt 39
Ausbau des Kreuzungsbereichs Dürener 
Straße/Militärringstraße
(Dringlichkeitsentscheidung)
4183/2013 Ausschuss Umwelt 
und Grün
30.01.2014 V/57/571 erledigt 40
Informations- und Krisenmanagement der 
Shell Raffinerie
AN/0419/2014 Ausschuss Umwelt 
und Grün
27.03.2014 I/37 erledigt 41
Energieberatung für Privathaushalte durch 
die Verbraucherzentrale - Fortführung nach 
2014
0935/2014 Rat 08.04.2014 V/57 in Bearbeitung 42
Integriertes Klimaschutzkonzept Köln 2013 2567/2013 Rat 08.04.2014 V/57 in Bearbeitung 43
Stilllegung der ehemaligen Hausmülldeponie 
in Porz-Lind, Festlegung der Verkehrsführung
0749/2014 Rat 08.04.2014 V/57 erledigt 45
Fortschreibung des Konzepts zur 
medienübergreifenden Überwachung von 
Industrie- und Gewerbebetrieben
2680/2013 Rat 13.11.2014 V/57 in Bearbeitung 46

Anlage 1   
5
Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder-
führung
Status der 
Erledigung
Seite
Sanierung des ehemaligen Schießplatzes in 
Köln-Ostheim
Hier: Baubeschluss
3143/2014 Ausschuss Umwelt 
und Grün
25.11.2014 V/57 erledigt 48
EU-Projekt Grow Smarter 3160/2014 Rat 16.12.2014 OB/5 in Bearbeitung 49
Abschluss eines Rahmenvertrages zur 
Durchführung von Boden- und 
Grundwasseruntersuchungen im Stadtgebiet 
Köln
3878/2014 Ausschuss Umwelt 
und Grün
13.01.2015 V/57 erledigt 51
Anpassung an den Klimawandel 2216/2014
AN/0055/2015
Rat 05.02.2015 V/57 in Bearbeitung 52
Rahmenvertrag für Errichtung und 
Instandsetzung von Grundwassermessstellen
0345/2015 Ausschuss Umwelt 
und Grün
03.03.2015 V/57 erledigt 53
Kleingartenanlage Auweilerweg (AL 40501)
Hier:Langfristige Anmietung einer 
Gasbehandlungsanlage
0788/2015 Ausschuss Umwelt 
und Grün
21.04.2015 V/57 erledigt 54
Aufstockung der jährlichen Zuwendungen für 
die NABU-Naturschutzstation Leverkusen- 
Köln e.V. ab 2016
1365/2015 Rat 23.06.2015 V/57/571 erledigt 55
Freigabe zusätzlicher Mittel für Massnahmen 
des Klimaschutzes und der Umweltbildung - 
Teilplan  1401 – Umweltordnung und 
Umweltvorsorge  -
2009/2015
AN/1215/2015
Finanzausschuss 07.09.2015 V/57/574 in Bearbeitung 56
Fortführung der Bürgerkontaktstelle "Berliner 
67" in Mülheim-Nord
3582/2015 Rat 15.12.2015 V/57/574 in Bearbeitung 57
Stilllegung der städtischen Altdeponie 
Butzweiler Straße in Köln Ossendorf
Hier: Bauleistungen zur Herstellung der 
Oberflächenabdichtung
0270/2016 Rat 28.06.2016 V/57 in Bearbeitung 58
Konzept zur Einrichtung eines kommunalen 
Ökokontos für Köln
0241/2016
AN/1495/2016
Ausschuss Umwelt 
und Grün
15.09.2016 V/57/571 in Bearbeitung 59

Anlage 1   
6
Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder-
führung
Status der 
Erledigung
Seite
Lärmaktionsplanung nach EU-
Umgebungslärmrichtlinie bzw. § 47 d 
BImSchG / Handlungs- und 
Maßnahmenkatalog der Firma LK-Argus für 
die weiteren Arbeiten zur Kölner 
Lärmaktionsplanung
2422/2015 Rat 22.09.2016 V/57 in Bearbeitung 60
Neuregelung der Unterbringung und 
Betreuung von Fund- und Verwahrtieren 
durch die Tierheime Dellbrück und Zollstock
0721/2016 Rat 22.09.2016 V/57 erledigt 63
Beleuchtung des Hauptwegs vom Clouth-
Gelände zur KVB-Haltestelle 
Kinderkrankenhaus
AN/0767/2016
3160/2016
Ausschuss Umwelt 
und Grün
03.11.2016 VIII/66 in Bearbeitung 65
Beitritt zum Bündnis „Kommunen für 
biologische Vielfalt e.V.“
AN/1982/2016 Ausschuss Umwelt 
und Grün
08.12.2016 V/57 in Bearbeitung 66
Förderaufruf “KommunalerKlimaschutz.NRW“AN/1980/2016 Ausschuss Umwelt 
und Grün
08.12.2016 V/57 in Bearbeitung 67
Prüfantrag: Weniger „Coffee to go“-Müll 
durch Mehrwegbecher?
AN/2076/2016 Ausschuss Umwelt 
und Grün
08.12.2016 V-6 in Bearbeitung 68

Mitteilung Ausschuss

1224 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57 
 
Vorlagen-Nummer  01.03.2017 
 0520/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 16.03.2017 
 
Berichtspflicht gem. § 42 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
Bericht an den Ausschuss Umwelt und Grün 
Im Rahmen der Berichtspflicht nach § 42 der Geschäftsordnung des Rates erhält der Ausschuss für 
Umwelt und Grün alle Sachstände zu den Beschlüssen des Gremiums, Teilbereich Umwelt, zur 
Kenntnis. 
Die Beschlüsse, zu denen ein Sachstandsbericht zum Stand 31.12.2016 vorgelegt wird, sind der Ta-
belle zu entnehmen (Anlage 1). 
Neben den Sachständen zu den Beschlüssen über Anträge (ehemaliger Halbjahresbericht) werden 
auch alle weiteren ab 01.01.2011 gefassten Beschlüsse (über Verwaltungsvorlagen, Satzungen etc.) 
des Gremiums sowie die Beschlüsse des Rates und des Hauptausschusses berücksichtigt (s. Anlage 
2). 
Lediglich Punkte, die ausschließlich zur Kenntnis genommen (Mitteilungen, Beantwortungen) oder 
vorberaten wurden, bleiben unberücksichtigt. 
Die Sachstandsberichte zu den Beschlüssen des Teilbereichs Grün werden in einer folgenden Sit-
zung dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben. 
 
Gez. Dr. Rau

Anlage 4 Beschlussübersicht aktuell Inhaltsverz Ausschuss Umwelt und Grün_Beschlüsse_Umwelt

10003 Zeichen

Anlage 4   
Beschlussübersicht / Inhaltsverzeichnis Ausschuss Umwelt und Grün; alle Beschlüsse Umwelt 
Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder- 
führung 
Status der 
Erledigung 
Angestreber 
Zeitpunkt d 
Erledigung 
Seite 
Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen 
Antriebsformen bei der Stadt Köln 
1027/005 Umwelt, Gesundheit 
und Grün 
01.09.2005 V/57/574 zurückgestellt / 
erledigt 
1
Aufbau eines Altstandortkatasters 0771/006 Umwelt, Ge sundheit 
und Grün 
01.06.2006 V/57/573 in Bearbeitung keine Angabe: 
Abhängig von 
Fördermitteln / 
Daueraufgabe 
2
CO 
2-Bilanz für Köln A/0160/007 Umwelt, Gesundheit 
und Grün 
03.05.2007 V/57/574 erledigt 4
Wettbewerb Bundeshauptstadt der Biodiversität AN/107 3/2010 Ausschuss für Umwelt 
und Grün 
01.07.2010 V/57/574 erledigt 5
Projekt "ÖkoProfit" AN/0214/2011 Ausschuss für Umwelt  
und Grün 
17.02.2011 V/57/574 in Bearbeitung steht kurz vor 
weiterer 
Antragstellung 
6
Einstweilige Sicherstellung des geplanten 
Naturdenkmals "Mittelterrassenkante in 
Müngersdorf" 
0031/2011 Rat 07.04.2011 V/57/571 erledigt 8
Städtische Altdeponie Nonis in Köln-Merheim 
Hier: Planung einer Gassperre 
1324/2011 Ausschuss für Umwelt 
und Grün 
12.05.2011 V/57/573 in Bearbeitung 2018/2019 9
Satzung zum Schutz des Baumbestandes 
innerhalb der im Zusammenhang bebauten 
Ortsteile und des Geltungsbereichs der 
Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln 
(Baumschutzsatzung) vom 17.01.2002, 
hier: Neufassung der Satzung 
0871/2011 
AN/1362/2011 
Rat 14.07.2011 V/57/571 erledigt 10 
1

Anlage 4   
Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder- 
führung 
Status der 
Erledigung 
Angestreber 
Zeitpunkt d 
Erledigung 
Seite 
Abschluss eines Rahmenvertrages zur 
Durchführung von Boden- und 
Grundwasseruntersuchungen im Stadtgebiet 
Köln 
3207/2011 Ausschuss für Umwelt 
und Grün 
29.09.2011 V/57/573 erledigt 12 
Beleuchtung des öffentlichen Fußweges in der 
Siedlung "Em Parkveedel" zur Amsterdamer 
Straße 
1992/2011 Ausschuss für Umwelt 
und Grün 
29.09.2011 VIII/66 erledigt 13 
Energiecontrolling und Energiemanagement in 
städtischen Objekten 
AN/0801/2011 Ausschuss für Umwelt 
und Grün 
29.09.2011 VI/26 erledigt 14 
Energieberatung für Privathaushalte durch die 
Verbraucherzentrale 
2661/2011 Rat 24.11.2011 V/57/574 erledigt 17 
Erweiterung des Biergartens Aachener Weiher 
in K-Neustadt-Süd, Bezirk 1, 
Landschaftsschutzgebiet L 16 
hier: Widerspruchsverfahren nach §69 
Landschaftsgesetz (LG NW) 
4738/2011 Ausschuss Umwelt 
und Grün 
08.12.2011 V/57/571 zurückgestellt 18 
Förderung des Bürgerengagements für mehr 
Sauberkeit, Lebensqualität und Wirtschaftskraft 
im Umfeld des Marktplatzes und Bürgerparks 
Berliner Straße - "Hallo Nachbar, Danke schön" 
4123/2011 Ausschuss Umwelt 
und Grün 
08.12.2011 V/57/574 erledigt 19 
Einführung medienübergreifender 
Umweltinspektionen für Industrie- und 
Gewerbebetriebe 
2920/2011 Rat 20.12.2011 V/57/572 erledigt 20 
Klimaschutzkonzept Köln - vorgezogenes 
Sofortmaßnahmenprogramm 2012 
3272/2011 
AN/2312/2012 
Rat 20.12.2011 V/57/574 in Bearbeitung Zeitpunkt der 
Umsetzung noch 
nicht absehbar 
22 
Fortschreibung Luftreinhalteplan Köln 4348/2011 Rat 20 .12.2011 V/57/574 erledigt 23 
Zuwendung für die dauerhafte Einrichtung einer 
Biologischen Station im Kölner Stadtgebiet 
4291/2011 Rat 20.12.2011 V/57/571 erledigt 26 
Wettbewerb Kommunaler Klimaschutz 2012 AN/0527/2012 A usschuss Umwelt 
und Grün 
03.05.2012 V/57/574 erledigt 27 
2

Anlage 4   
Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder- 
führung 
Status der 
Erledigung 
Angestreber 
Zeitpunkt d 
Erledigung 
Seite 
Altdeponie Colonia (Al 70111) 
hier: Langfristige Anmietung einer 
Gasbehandlungsanlage 
1979/2012 Ausschuss Umwelt 
und Grün 
14.06.2012 V/57/573 erledigt 28 
Städtische Altdeponie am Auweiler Weg (AL 
40501) 
hier: Gutachterliche Leistungen zur Optimierung 
der Nutzungssicherung hinsichtlich Deponiegas 
2201/2012 Ausschuss Umwelt 
und Grün 
14.06.2012 V/57/573 erledigt 29 
Einrichtung und Betrieb einer Naviki-Seite in 
Köln 
2603/2012 Ausschuss Umwelt 
und Grün 
06.09.2012 V/57/574 erledigt 30 
Änderung der Satzung der Stadt Köln vom 28. 
April 2010 über die Aufhebung der 
Gebührensatzung für den Schlachthof der Stadt 
Köln und der Satzung für den 
Schlachtviehgroßmarkt, den Schlachthof und 
den Fleischgroßmarkt der Stadt Köln 
1867/2012 Rat 20.09.2012 V/57/576 erledigt 31 
Kommunales Ökokonto für Köln AN/0387/2013 Ausschuss f ür Umwelt 
und Grün 
18.04.2013 V/57/571 erledigt 32 
Verlängerung der einstweiligen Sicherstellung 
der "Mittelterrassenkante in Müngersdorf" 
0547/2013 Rat 30.04.2013 V/57/571 erledigt 33 
Prüfung der Investitionen, der Betriebskosten 
und der Spartenabrechnungen der AVG Köln 
mbH für den Betrieb der Deponie Vereinigte 
Ville 
1399/2013 Ausschuss Umwelt 
und Grün 
06.06.2013 V/57/570 erledigt 34 
Cyanidbelastung des Grundwassers im Bereich 
des Kalkberges I 
Hier: Gutachterliche Leistungen 
(Dringlichkeitsentscheidung) 
2413/2013 Ausschuss Umwelt 
und Grün 
19.09.2013 V/57/573 in Bearbeitung 2017 35 
Rahmenvertrag für die Errichtung und 
Instandsetzung von Grundwassermessstellen 
im Stadtgebiet Köln für 2 Jahre 
3360/2013 Ausschuss Umwelt 
und Grün 
19.11.2013 V/57/573 erledigt 36 
3

Anlage 4   
Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder- 
führung 
Status der 
Erledigung 
Angestreber 
Zeitpunkt d 
Erledigung 
Seite 
Errichtung eines Bauernhofes /Zooschule im 
Zoo Köln; Bezirk 5; Köln- Riehl; ND 503.01 f 
hier: Fällung des Naturdenkmals im Bereich des  
Zoo- Haupteingangs 
3791/2013 Ausschuss Umwelt 
und Grün 
05.12.2013 V/57/571 erledigt 37 
Sanierung des ehemaligen Schießplatzes in 
Köln-Ostheim 
Hier: Bedarf für freiberufliche Leistungen 
3676/2013 Ausschuss Umwelt 
und Grün 
05.12.2013 V/57/573 erledigt 38 
Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV Sicherungsmaßnahmen an 
der Straße Alter Militärring in Köln-Müngersdorf 
zur Gefahrenabwehr 
3067/2013 Ausschuss Umwelt 
und Grün 
30.01.2014 VIII/69 erledigt 39 
Ausbau des Kreuzungsbereichs Dürener 
Straße/Militärringstraße 
(Dringlichkeitsentscheidung) 
4183/2013 Ausschuss Umwelt 
und Grün 
30.01.2014 V/57/571 erledigt 40 
Informations- und Krisenmanagement der Shell 
Raffinerie 
AN/0419/2014 Ausschuss Umwelt 
und Grün 
27.03.2014 I/37 erledigt 41 
Energieberatung für Privathaushalte durch die 
Verbraucherzentrale - Fortführung nach 2014 
0935/2014 Rat 08.04.2014 V/57/574 in Bearbeitung bis 202 0 
verlängert 
42 
Integriertes Klimaschutzkonzept Köln 2013 2567/2013 R at 08.04.2014 V/57/574 in Bearbeitung Zeitpunkt der 
Umsetzung noch 
nicht absehbar 
43 
Stilllegung der ehemaligen Hausmülldeponie in 
Porz-Lind, Festlegung der Verkehrsführung 
0749/2014 Rat 08.04.2014 V/57/573 erledigt 45 
Fortschreibung des Konzepts zur 
medienübergreifenden Überwachung von 
Industrie- und Gewerbebetrieben 
2680/2013 Rat 13.11.2014 V/57/572 erledigt 46 
Sanierung des ehemaligen Schießplatzes in 
Köln-Ostheim 
Hier: Baubeschluss 
3143/2014 Ausschuss Umwelt 
und Grün 
25.11.2014 V/57/573 erledigt 48 
EU-Projekt Grow Smarter 3160/2014 Rat 16.12.2014 V/7 in Bearbeitung 31.12.2019 49 
4

Anlage 4   
Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder- 
führung 
Status der 
Erledigung 
Angestreber 
Zeitpunkt d 
Erledigung 
Seite 
Abschluss eines Rahmenvertrages zur 
Durchführung von Boden- und 
Grundwasseruntersuchungen im Stadtgebiet 
Köln 
3878/2014 Ausschuss Umwelt 
und Grün 
13.01.2015 V/57/573 erledigt 51 
Anpassung an den Klimawandel 2216/2014 
AN/0055/2015 
Rat 05.02.2015 V/57/574 in Bearbeitung Mai 2017 52 
Rahmenvertrag für Errichtung und 
Instandsetzung von Grundwassermessstellen 
0345/2015 Ausschuss Umwelt 
und Grün 
03.03.2015 V/57/573 erledigt 53 
Kleingartenanlage Auweilerweg (AL 40501) 
Hier:Langfristige Anmietung einer 
Gasbehandlungsanlage 
0788/2015 Ausschuss Umwelt 
und Grün 
21.04.2015 V/57/573 erledigt 54 
Aufstockung der jährlichen Zuwendungen für 
die NABU-Naturschutzstation Leverkusen- Köln 
e.V. ab 2016 
1365/2015 Rat 23.06.2015 V/57/571 erledigt 55 
Freigabe zusätzlicher Mittel für Massnahmen 
des Klimaschutzes und der Umweltbildung - 
Teilplan  1401 – Umweltordnung und 
Umweltvorsorge  - 
2009/2015 
AN/1215/2015 
Finanzausschuss 07.09.2015 V/57/574 in Bearbeitung Ende  2017 
Fertigstellung 
CO2-Bilanz 
56 
Fortführung der Bürgerkontaktstelle "Berliner 
67" in Mülheim-Nord 
3582/2015 Rat 15.12.2015 V/57/574 in Bearbeitung Fortfüh rung bis 
2018 
57 
Stilllegung der städtischen Altdeponie 
Butzweiler Straße in Köln Ossendorf 
Hier: Bauleistungen zur Herstellung der 
Oberflächenabdichtung 
0270/2016 Rat 28.06.2016 V/57/573 in Bearbeitung 2018 - 2020 58 
Konzept zur Einrichtung eines kommunalen 
Ökokontos für Köln 
0241/2016 
AN/1495/2016 
Ausschuss Umwelt 
und Grün 
15.09.2016 V/57/571 in Bearbeitung 29.06.2017 59 
Lärmaktionsplanung nach EU- 
Umgebungslärmrichtlinie bzw. § 47 d BImSchG 
/ Handlungs- und Maßnahmenkatalog der Firma 
LK-Argus für die weiteren Arbeiten zur Kölner 
Lärmaktionsplanung 
2422/2015 Rat 22.09.2016 V/57/574 in Bearbeitung 2017/ 
Daueraufgabe 
60 
Neuregelung der Unterbringung und Betreuung 
von Fund- und Verwahrtieren durch die 
Tierheime Dellbrück und Zollstock 
0721/2016 Rat 22.09.2016 V/57/576 erledigt 63 
5

Anlage 4   
Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder- 
führung 
Status der 
Erledigung 
Angestreber 
Zeitpunkt d 
Erledigung 
Seite 
Beleuchtung des Hauptwegs vom Clouth- 
Gelände zur KVB-Haltestelle 
Kinderkrankenhaus 
AN/0767/2016 
3160/2016 
Ausschuss Umwelt 
und Grün 
03.11.2016 VIII/66 erledigt 65 
Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische 
Vielfalt e.V.“ 
AN/1982/2016 Ausschuss Umwelt 
und Grün 
08.12.2016 V/57/574 erledigt 66 
Förderaufruf “KommunalerKlimaschutz.NRW“ AN/1980/201 6 Ausschuss Umwelt 
und Grün 
08.12.2016 V/57/574 in Bearbeitung Juni 2017 67 
Prüfantrag: Weniger „Coffee to go“-Müll durch 
Mehrwegbecher? 
AN/2076/2016 Ausschuss Umwelt 
und Grün 
08.12.2016 V-6 in Bearbeitung bis Beginn des 2. 
Halbjahres 2017 
68 
6

Anlage 2_Alle Berichtsblätter Umwelt

105360 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jahresbericht 2016  
über die beschlossenen Vorlagen und Anträge 
aus dem Geschäftsbereich des Ausschusses Umwelt und Grün 
 
- Teilbereich Umwelt –

1 
 
 
 
Betreff:  
Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen bei der Stadt Köln   
 
 
Gremium:  Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün  
Sitzungsdatum: 01.09.2005  
Vorlagen-Nr. 1027/005 
Federführung:  V/57 
Status: zurückgestellt / erledigt 
 
Beschluss: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Neuanschaffung von Kraftfahrzeugen durch alternative 
Angebotseinholung bzw. Ausschreibung, zu prüfen, ob Neufahrzeuge (PKW und LKW) – unter 
Berücksichtigung von möglichen Förderungen - wirtschaftlich auch mit Gasantrieb bzw. biva-
lentem Antrieb (Gas/Benzin-Antrieb) oder Biotreibstoffen beschafft werden können. 
Falls die Prüfung sich als wirtschaftlich erweist, soll eine entsprechende Anschaffung erfolgen. 
Im Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün ist darüber zu berichten. 
2. Die Verwaltung soll weiterhin Verhandlungen mit den stadtbeteiligten Gesellschaften aufneh-
men, um zu erreichen, dass auch dortige Kraftfahrzeuge zukünftig als erdgasbetriebene oder 
mit Biotreibstoffen betriebene Fahrzeuge beschafft werden. 
3. Weiterhin soll geprüft werden, ob eine Umrüstung im Einsatz befindlicher Fahrzeuge auf alter-
native Antriebsformen technisch und – auch unter Berücksichtigung von möglichen Förderun-
gen - betriebswirtschaftlich lohnenswert ist. 
 
Sachstand: 
 
Zu 1: 
Zurückgestellt:  
Der Einsatz nachwachsender Rohstoffe als Treibstoff ist umstritten. Nur wenn sicherge-
stellt ist, dass nur heimische Pflanzen, die keine unmittelbare Konkurrenz zu Agrarproduk-
ten haben, die im Bereich der Nahrungsmittelproduktion zum Einsatz kommen, ist zu ver-
treten, dass diese als alternative Treibstoffe oder auch als Energieträger zur Wärme und 
Stromversorgung verwendet werden. Besonders wichtig ist, dass keine tropischen Pri-
märwälder eingeschlagen werden um Pflanzen zu Pflanzenöl, Biodiesel oder Bioätha-
nolroduktion anzubauen.  
Zu 2 / 3: 
Umgesetzt: Es fand ein Informationsaustausch mit den stadtnahen Gesellschaften statt. 
Für die Anschaffung/Umrüstung (neuer) Fahrzeuge sind die Ämter bzw. stadtnahen Ge-
sellschaften verantwortlich. Gas- /Hybrid- und Elektrofahrzeuge werden zum Teil bereits 
unterhalten (bspw. Grünflächenamt und KVB). 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

2 
 
 
 
Betreff:  
Aufbau eines Altstandortkatasters   
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün 
Sitzungsdatum: 01.06.2006 
Vorlagen-Nr. 0771/006 
Federführung:  V/57 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, für das gesamte Stadtgebiet eine systematische Erfas-
sung aller ehemals gewerblichen oder militärisch genutzten Flächen (Altstandorte) durch-
zuführen. Im Sinne einer strategischen Flächenplanung sollen hierbei auch Flächen be-
rücksichtigt werden, die derzeit minder genutzt sind. 
In einem nächsten Schritt sollen diese Flächendaten mit relevanten Daten aus den Berei-
chen Artenschutz und Immissionsschutz angereichert werden mit dem Ziel, die gesamten 
Informationen für Investoren und Bauherren zugänglich zu machen. 
Ziel eines solchen Katasters ist auch, Flächen zu identifizieren, die für eine Vervollständi-
gung oder Vernetzung bestehender Grünflächen genutzt werden können. 
Daneben ist auch der Wert der jeweiligen Fläche nach Köln-Code (Berechnungsmethode 
nach Sporbeck/Ludwig) zu ermitteln und im Kataster zu erfassen, um so dem Investor eine 
Möglichkeit zu geben, abzuschätzen, was an Ausgleich vorgenommen werden müsse. 
Die Verwaltung wird aufgefordert, spätestens nach der Sommerpause ein entsprechendes 
Konzept ggf. mit Zeit-/ Maßnahmeplan zum Aufbau dieses Altstandortkatasters vorzule-
gen. 
 
Sachstand: 
 
Die Konzeption zur systematischen Erfassung von ehemals gewerblichen und militärisch 
genutzten Flächen wurde dem Ausschuss  für Umwelt, Gesundheit und Grün am 
13.09.2007 vorgelegt und dort zur Kenntnis genommen.  
Als erste Maßnahme zur Umsetzung des Konzeptes wurde im Zeitraum 2008 bis 2010 ein 
Pilotprojekt in Ehrenfeld für 200 Grundstücke durchgeführt.  
Die weitere flächendeckende Erfassung der Altstandorte musste jedoch einerseits auf-
grund von fehlenden personellen Ressourcen und andererseits aus fachlichen bzw. wirt-
schaftlichen Gründen zurückgestellt werden:

3 
 
 2009 wurden vom Land NRW neue fachliche Vorgaben zum Thema angekündigt, 
die bei der Bearbeitung berücksichtigt werden sollten. Die Arbeitshilfe für flächen-
deckende Erhebungen über Altstandorte und Altablagerungen liegt seit 2013 und 
der Leitfaden zur Erfassung von Brachflächen seit 2015 vor. 
 2012 wurde vom Land angekündigt, die Altlastenförderrichtlinien zu ändern. Seit 
2015 fördert das Land NRW die Erfassung von Altstandorten und Altablagerungen. 
Vor dem Hintergrund zunehmender Flächenansprüche wurde in Abstimmung mit dem Amt 
für Stadtentwicklung und Statistik die prioritäre Untersuchung von 265 Brachflächen und 
Mindergenutzten Flächen mit Hinweisen zu ehemaligen altlastrelevanten Vornutzungen 
festgelegt. Zurzeit erfolgt die Ausschreibung für technische Teilleistungen. Die erforderli-
chen Mittel stehen zur Verfügung. 
Die restliche Altstandortrecherche soll anschließend mit Fördermitteln des Landes NW auf 
der Basis der dann vorliegenden Erfahrungen erfolgen. 
Eine Verknüpfung der Daten zu Altstandorten mit bereits vorliegenden Daten aus dem Bio-
topkataster sowie den Lärm- und Luftschadstoffbelastungsdaten ist technisch bereits heu-
te möglich. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

4 
 
 
 
Betreff:  
Beschluss “CO2-Bilanz für Köln“ 
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün 
Sitzungsdatum: 03.05.2007  
Vorlagen-Nr. A/0160/007  
Federführung: V/57   
Status: erledigt  
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
1. eine CO2-Bilanz für Köln zu erstellen, 
2. unter Berücksichtigung der aktuellen Klimaschutzstrategien anderer Großstädte erste 
grundlegende Überlegungen für ein Kölner CO2-Minderungskonzept zu entwickeln. 
 
Sachstand: 
 
 
In der Mitteilung Nr. 2522/2008 zur Sitzung am 12.06.2008 wurde dem Ausschuss über 
die Beteiligung der Stadt Köln an der Erprobung des online-tools ECO2-Regio-Klima-
Bündnis und die Unschärfen bzw. Probleme der so erstellten CO2-“Grobbilanz“ berichtet. 
Im Ergebnis zeigte die Testphase, dass eine Großstadt wie Köln mit einer komplexen in-
dustriell-gewerblichen Struktur eine deutlich detailliertere CO2-Bilanz benötigt. Außerdem 
war bei ECO2-Regio nicht die erforderliche Nachvollziehbarkeit gegeben. 
Nach Prüfung möglicher Alternativen wurde dann entschieden, eine so weit wie möglich 
auf realen Verbrauchsdaten basierende und im Detail nachvollziehbare gesamtstädtische 
CO2-Bilanz im Rahmen des zu entwickelnden Klimaschutzkonzeptes zu erstellen. Nach 
der Bedarfsfeststellung durch den AUG wurde die Detailbilanz 2008 in den Jahren 
2010/2011 im Rahmen des vom BMU geförderten Integrierten Klimaschutzkonzeptes 
Energie erstellt und bei http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf57/integriertes-
klimaschutzkonzept-koeln_endbericht-energie-2012.pdf veröffentlicht. Der Beschluss ist 
damit umgesetzt. 
Die ersten grundlegenden Überlegungen für ein Kölner CO2-Minderungskonzept wurden 
dem Ausschuss am 16.09.2008 zur Kenntnis gebracht (siehe DS-Nr. 3996/2008 – Anla-
ge 1). Auf dieser Basis wurde dann das vom BMU geförderte Integrierte Klimaschutzkon-
zept Energie entwickelt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung. 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

5 
 
 
 
Betreff:   
Wettbewerb Bundeshauptstadt der Biodiversität 
Antrag der CDU-Fraktion vom 02.06.2010 
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 01.07.2010 
Vorlagen-Nr. AN/1073/2010 
Federführung:  V/57 
Status: erledigt 
 
Beschluss: Wettbewerb Bundeshauptstadt Biodiversität 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine 
Bewerbung der Stadt Köln um den von der deutschen Umwelthilfe e.V. und der Stiftung 
„Lebendige Stadt“ ausgelobte Titel „Bundeshauptstadt der Biodiversität“ möglich ist. 
 
Sachstand: 
 
 
Die Beteiligung am Wettbewerb „Hauptstadt der Biodiversität“ ist mit Datum vom 
25.10.2010 erfolgt. Die Stadt Köln belegte mit 55 von 105 Punkten Rang 79 von 124. So-
mit zeigte sich ein deutliches Defizit im Bereich der Artenvielfalt. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

6 
 
 
 
Betreff:  
Projekt ÖkoProfit   
 
 
Gremium:  Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 17.02.2011  
Vorlagen-Nr. AN/0214/2011 
Federführung:  V/57 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der im Hpl 2010/2011 bereitgestellten Ressour-
cen die Fortführung des Projekts „ÖkoProfit“ sicherzustellen und die dafür notwendigen 
personellen Maßnahmen durchzuführen. Die Fördermöglichkeiten des Landes NRW für 
das Projekt „ÖkoProfit“ sind vollständig auszuschöpfen. 
Die Verwaltung soll in Fortsetzung des Projekts darauf hinwirken, auch städtische Ein-
richtungen und Unternehmen, wie z.B. Museen, Bühnen, Schulen und Kliniken, einzube-
ziehen. 
 
Sachstand: 
 
Seit 2010 wurden drei Programmrunden durchgeführt. Dabei haben insgesamt 36 Unter-
nehmen die ÖKOPROFIT Betrieb Köln Auszeichnung erhalten (plus eine Rezertifizierung). 
Ressourcenschonendes Wirtschaften, wie es ÖKOPROFIT lehrt, führt zu messbaren öko-
logischen Effekten und zu betriebswirtschaftlichen Vorteilen, wie die Zahlen der drei 
ÖKOPROFIT Runden in den Jahren 2010/11, 2012/13 und 2015/16 wie folgt belegen: 
2011 wurden die ersten dreizehn Unternehmen ausgezeichnet. Sie erzielten mit 63 mone-
tär bewertbaren Maßnahmen Einsparungen von 170.463 Euro bei einer Investitionssum-
me von 276.606 Euro, so dass sich die Maßnahmen im Mittel nach 1,6 Jahren bereits 
amortisierten. Durch ÖKOPROFIT Köln 2010/11 verringerte sich der Energieverbrauch der 
beteiligten Betriebe um jährlich 1,1 Millionen Kilowattstunden, umgerechnet ca. 514 Ton-
nen des Treibhausgases CO2. Die jährliche Abfallmenge sank um 42 Tonnen, der Was-
serverbrauch um 2.157 Kubikmeter. 
2013 wurden weitere elf Unternehmen ausgezeichnet. Mit insgesamt 55 monetär bewert-
baren Maßnahmen wurden Einsparungen von 387.158 Euro erzielt. Investitionen in Höhe 
von 690.964 Euro standen diesen entgegen, so dass sich die Maßnahmen im Schnitt nach 
zwei Jahren rechneten. Die elf Firmen konnten Ihren Energieverbrauch um jährlich 2,9 
Millionen Kilowattstunden senken und umgerechnet ca. 945 Tonnen des Treibhausgases

7 
 
CO2 einsparen. Die jährliche Abfallmenge sank um 57 Tonnen, der Wasserverbrauch um 
150 Kubikmeter. 
2016 wurden erneut dreizehn Unternehmen ausgezeichnet. Sie erzielten mit 66 monetär 
bewertbaren Maßnahmen Einsparungen von 882.459 Euro. Ihnen steht eine Investitions-
summe von rund 4 Millionen Euro gegenüber. Im Schnitt rechnen sich die getätigten Maß-
nahmen demnach nach 4,4 Jahren. Dabei verzerren einzelne Großmaßnahmen, wie die 
Errichtung des BHKW der Koelnmesse GmbH, die Statistik, so dass eine Betrachtung der 
Einzelmaßnahmen im Detail bei Interesse empfohlen wird. Durch ÖKOPROFIT verringerte 
sich der Energieverbrauch der beteiligten Betriebe um jährlich rund 2,5 Mio. Kilowattstun-
den und damit der CO2 Ausstoß um mindestens 3.961 Tonnen, pro Jahr. Der jährliche 
Wasserverbrauch sank um 164.300 Kubikmeter, das Abfallvolumen konnte um 259 Ton-
nen reduziert werden.  
Detaillierte Ergebnisbilanzen können den jeweiligen Auszeichnungsbroschüren unter 
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/klima/nachhaltig-wirtschaften-mit-
oekoprofit-koeln entnommen werden. 
 
Die Initiierung einer vierten Programmrunde ist derzeit in Planung. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

8 
 
 
 
Betreff:  
Einstweilige Sicherstellung des geplanten Naturdenkmals "Mittelterrassenkante in 
Müngersdorf" 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 07.04.2011 
Vorlagen-Nr. 0031/2011 
Federführung:  V/57 
Status: Erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 41 Abs. 1, Buchstabe f der Gemeindeordnung 
NRW in Verbindung mit den §§ 22 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz, 42 e Abs. 1 Land-
schaftsgesetz NRW und 27 Abs. 4 Ordnungsbehördengesetz NRW den Erlass der als An-
lage beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über die einstweilige Sicherstellung 
des geplanten Naturdenkmals „Mittelterrassenkante in Müngersdorf“. 
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: 
Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, entsprechend der Verwaltungsvorlage mit der Ergän-
zung zu beschließen, dass für die Aufgabenerledigung beim Umwelt- und Verbraucher-
schutzamt vorhandenes Übersoll-Personal zur Verfügung gestellt wird. Dieses Personal 
steht allerdings damit nicht mehr für anderweitige Aufgaben innerhalb der Verwaltung zur 
Verfügung. 
 
Sachstand: 
 
Die Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die einstweilige Sicher-
stellung des geplanten Naturdenkmals „Mittelterrassenkante in Müngersdorf“ datiert auf 
den 15.04.2011. Die Verordnung wurde im Amtsblatt der Stadt Köln vom 04.05.2011 ver-
öffentlicht. 
Mit Ratsbeschluss vom 30.04.2013 hat der Rat die einstweilige Sicherstellung für weitere 
zwei Jahre beschlossen. In seiner Sitzung am 24.03.2015 hat der Rat die Ordnungsbe-
hördliche Verordnung Naturdenkmal Mittelterrassenkante in Köln Müngersdorf beschlos-
sen. Diese wurde im Amtsblatt der Stadt Köln vom 29.04.2015 veröffentlicht.  
Mit der Veröffentlichung ist das Naturdenkmal unter Schutz gestellt. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

9 
 
 
 
Betreff:   
Städtische Altdeponie Nonis in Köln-Merheim, hier: Planung einer Gassperre 
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 12.05.2011 
Vorlagen-Nr. 1324/2011 
Federführung:  V/57 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün stellt den Bedarf für freiberufliche Leistungen zur 
Herstellung einer Gassperre fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung erstellen zu 
lassen. 
Die Kosten der freiberuflichen Leistung werden auf 57.602 € brutto geschätzt. 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Inanspruchnahme der gebildeten Rück-
stellung. 
 
 
Sachstand: 
 
 
Die freiberuflichen Leistungen zur Planung der Gassperre wurden im September 2011 an 
ein externes Planungsbüro vergeben. Bis heute wurden die Leistungen bis zur Leistungs-
phase 4 „Genehmigungsplanung“ abgearbeitet. Diese Genehmigungsplanung ist die 
Grundlage der bei der Bezirksregierung beantragten Plangenehmigung für die Herstellung 
der Gassperre. Sobald diese vorliegt kann die Ausführungsplanung fortgesetzt werden.  
Bislang wurden für die erbrachten Leistungen ca. 33.300 € abgerechnet. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

10 
 
 
 
Betreff:  
Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten 
Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln 
(Baumschutzsatzung) vom 17.01.2002,  
hier: Neufassung der Satzung  
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 14.07.2011 
Vorlagen-Nr. 0871/2011 und AN/1362/2011 
Federführung:  V/57 
Status: Erledigt 
 
Beschluss: 
 
I. Der Rat beauftragt die Verwaltung, 
Für die Wahrnehmung der Aufgaben aus der Baumschutzsatzung sind durch geeignete 
personalwirtschaftliche Maßnahmen ausreichend personelle Ressourcen bereit zu stellen 
(temporäre Zuweisung einer Verwaltungskraft bis zur Evaluation 2013). Dies insbesondere 
mit dem Ziel, die bestehenden Bearbeitungsrückstände im Sachgebiet Baumschutz 
schrittweise weiter abzubauen und gleichzeitig zu verhindern, dass zukünftig neue Rück-
stände entstehen. 
Es wird eine Nachweispflicht als zusätzliche zulässige Nebenbestimmung in § 6 Abs. 5 der 
Baumschutzsatzung gemäß der als Anlage 1 beigefügten Fassung aufgenommen. 
Stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen und über deren Ergebnisse jährlich zu 
berichten. 
Die Auswirkungen der Änderung der Baumschutzsatzung auf die personellen Anforderun-
gen im Sachgebiet sollen in 2013 erneut überprüft und bewertet werden. Bis dahin bleibt 
der Stellenplan in Hinsicht auf die Baumschutzsatzung unverändert. 
 
II. 
Der Rat stimmt der Neufestsetzung der Gebühren gemäß § 13 der als Anlage beigefügten 
Neufassung der Baumschutzsatzung auf Basis der als Anlage 3 beigefügten Gebührenbe-
darfsberechnung zu. 
 
III. 
Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung zum Schutz des 
Baumbestands innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbe-

11 
 
reichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) unter 
Berücksichtigung der unter I. und II. dieser Beschlussvorlage gefassten Beschlüsse. Die 
am 20.12.2001 beschlossene Baumschutzsatzung wird aufgehoben. 
 
Sachstand: 
 
 
Der hier unter AN/1362/2011 aufgeführte gemeinsame Änderungs- und Zusatzantrag der 
Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde in der Sitzung des Ausschusses für 
Umwelt und Grün (AUG) am 30.06.2011 beschlossen und ist in die Beschlussempfehlung 
an den Rat vollständig eingeflossen.   
Die in der Sitzung am 14.07.2011 durch Beschluss neugefasste Baumschutzsatzung wur-
de im Amtsblatt der Stadt Köln, ausgegeben am 17. August 2011, veröffentlicht und hat 
1 Woche danach Rechtskraft erlangt.  
Mit Rechtskraft wurde die verstärkte Mitwirkungspflicht der Antragstellerinnen und Antrag-
steller in Form von Auflagen in die betreffenden Bescheide aufgenommen. Auszuführende 
Ersatzpflanzungen waren demnach durch Foto, Kaufbeleg und Lageplan nach Umsetzung 
innerhalb der Erfüllungsfrist (1 bzw. 3 Jahre) zu belegen. Eine Evaluation bis 2013 war 
folglich nicht zweckdienlich, da insbesondere die mit einer Erfüllungsfrist von 3 Jahren 
ausgestatteten Genehmigungen aufgrund von Bauvorhaben nicht erfasst worden wären.  
Rückläufe der eingereichten Nachweise und die vorgenommenen Ersatzpflanzungskon-
trollen wurden entsprechend dem Beschluss ausgewertet. Da die Rücklaufquote der 
Nachweise nur gering ist, kann die Effektivität des Verfahrens insgesamt nicht als ausrei-
chend eingestuft werden. Die schriftlich ausgearbeitete Evaluation wurde dem Personal- 
und Organisationsamt (11) im Januar 2016 vorgelegt.  
Dem Ergebnis der Evaluation folgenden wurde mit dem Personal- und Organisationsamt 
eine organisatorische Nachbetrachtung und Überprüfung des Sachgebiets mit dem Ziel 
der Verbesserung und Effektivitätssteigerung der Ersatzpflanzungskontrollen vereinbart.  
 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

12 
 
 
 
Betreff:   
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Durchführung von Boden- und Grundwas-
seruntersuchungen im Stadtgebiet Köln 
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 29.09.2011 
Vorlagen-Nr. 3207/2011 
Federführung:  V/57 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt den Bedarf für den Abschluss eines Rahmen-
vertrages zur Durchführung von Boden- und Grundwasseruntersuchungen fest und beauf-
tragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Offenen Verfahrens (europa-weite Aus-
schreibung) nach VOL/A und der anschließenden Auftragsvergabe gemäß den gesetzli-
chen Bestimmungen und den städtischen Vergaberichtlinien. 
Die Kosten für den zweijährigen Rahmenvertrag 2012/2013 mit Verlängerungsoption für 
ein weiteres Jahr werden auf 321.000 € netto, bzw. 382.000 € brutto geschätzt. 
Die Mittel wurden im Haushaltsplan für die Jahre 2012 – 2014 im Produktbereich 1401 
Umweltordnung und –vorsorge, bei Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen und die Zuwendungen bei Teilplanzeile 02, Zuwendungen und all-gemeine Um-
lagen, berücksichtigt, bzw. für einen Teil der Maßnahmen erfolgt die Finanzierung durch 
die Inanspruchnahme der gebildeten Rückstellungen. 
 
Sachstand: 
 
 
Der Vertrag wurde für den Zeitraum 01.03.2012 bis zum 28.02.2014 in Höhe von brutto 
226.101,40 € und eine Verlängerungsoption bis zum 28.02.2015 in Höhe von brutto 
113.050,70 € abgeschlossen. Der 49. und letzte Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgte 
am 16.01.2015.  
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

13 
 
 
 
Betreff:   
Beleuchtung des öffentlichen Fußweges in der Siedlung "Em Parkveedel" zur Ams-
terdamer Straße  
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 29.09.2011 
Vorlagen-Nr. 1992/2011 
Federführung:  VIII/66 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt und Grün der Beleuchtung des 
Fußweges in der Siedlung „Em Parkveedel“ und dem Beschluss der Bezirksvertretung 
Nippes zuzustimmen. Eine Ausnahme zum Grundsatzbeschluss ist notwendig, um einen 
gesicherten Zugang zum öffentlichen Nahverkehr der Amsterdamer Straße zu gewährleis-
ten. 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, unter Berücksichtigung der in TOP 3.4 
(AN/1731/2011) dargestellten Finanzierungsmöglichkeiten, mit welchen Kosten die Nord-
Süd-Achse beleuchtet werden kann und ob es dafür einen ausreichen-den Bedarf gibt. Die 
Bezirksvertretung Nippes und die weiteren zuständigen Fachausschüsse sind zu beteili-
gen. 
 
Sachstand: 
 
 
Diese Beleuchtungsmaßnahme – „Em Parkveedel“ zur Amsterdamer Straße - wurde im 
ersten Quartal des Jahres 2013 umgesetzt. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

14 
 
 
 
Betreff:  
Energiecontrolling und Energiemanagement in städtischen Objekten 
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün  
Sitzungsdatum: 29.09.2011 
Vorlagen-Nr. AN/0801/2011 
Federführung:  VI/26 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
1. Kurzfristig ein Konzept vorzulegen, um in allen städtischen Einrichtungen ein Ener-
giecontrolling und Energiemanagement zu installieren und  für alle bisher nicht erfassten 
Bereiche Energieberichte vorzulegen. Für die verbrauchsintensiven Kultureinrichtungen 
soll auch die Option eines eigenständigen Energiemanagements innerhalb des Kulturde-
zernates geprüft werden. 
  
2. In vielen städtischen Liegenschaften würde sich die Ersetzung vorhandener Altan-
lagen durch effizientere Technik (z.B. Lüftungstechnik in Museen, BHKWs bei Feuerwehr, 
etc.) in wenigen Jahren amortisieren. Die Verwaltung soll daher Einsparkonzepte erarbei-
ten, in denen dargelegt wird, wie diese Potenziale kurzfristig gehoben werden können. 
Dazu sind auch alternative Finanzierungsmodelle, z.B. Bürgerfonds zu betrachten. 
  
3. Auch im fünften Jahr der Energieberichterstattung konnte die Gebäudewirtschaft für 
115 von 653 Objekten keine Verbrauchswerte vorlegen. Dabei handelt es sich überwie-
gend um angemietete Objekte. Deshalb sind in künftige Anmiet- und Pachtverträge Best-
immungen aufzunehmen, dass Nebenkostenabrechnungen mit ausgewiesenen Energie- 
und Wasserverbräuchen spätestens 12 Monate nach Ablauf des Verbrauchsjahres vorlie-
gen müssen, die Grundlage für ein weitergehendes Energiecontrolling sein könnten. 
  
4. Die Verwaltung wird gebeten darauf hinzuwirken, dass alle Hausmeister vor Ort 
durch Verbrauchsablesung und sofortige Meldung von Auffälligkeiten zum Bemühen um 
eine Reduzierung des Energie- und Wasserverbrauchs beitragen. 
  
5. Bei allen Objekten mit sehr schlechten Kennwerten (mehr als 50% über dem Ge-
bäudetyp – Durchschnittswert) sind die Ursachen durch Begehungen oder nähere Unter-
suchungen zu erforschen und stichpunktartig im Energiebericht zu vermerken.

15 
 
6. Das Energiemanagement macht Vorschläge, wie zumindest bei größeren Objekten 
eine schnellere Verbrauchsdatenerfassung (z.B. durch smart metering) gewährleistet wer-
den kann, damit zeitnah auf Veränderungen reagiert werden kann und so überhaupt erst 
ein Energiemanagement im eigentlichen Sinne möglich wird.  
  
7. Die Verwaltung soll Vorschläge entwickeln, wie die Energieverbräuche kurzfristig 
auch durch verhaltensbedingte Maßnahmen gesenkt werden können. So ist beispielswei-
se zu prüfen, inwieweit alle Mitarbeiter der Verwaltung, aber auch z.B. Lehrer und Schüler 
erneut darauf hingewiesen werden sollten, dass PCs und ihre Peripheriegeräte zumindest 
bei Beendigung der Arbeit auszuschalten sind ("Richtlinien für die Nutzerinnen und Nutzer 
städtischer Gebäude zur Einsparung von Energie und Wasser") ebenso ist zu prüfen in-
wieweit alle PC- Arbeitsplätze kurzfristig mit Steckerleisten auszurüsten sind, so dass alle 
Geräte mit einem Knopfdruck ausgeschaltet werden können.  
  
8. In Verträgen mit Wachdiensten, wird die Verpflichtung aufgenommen, während der 
Heizperiode nach Dienstschluss offenstehende Fenster zu schließen und  jegliche unnöti-
ge Beleuchtung auszuschalten 
 
 
Sachstand: 
 
1. - Beschluss erledigt - 
2. Im Rahmen der Gebäudebewirtschaftung des Sondervermögens der Gebäudewirtschaft 
(Schulen, Verwaltungsgebäude, Kitas, Grünobjekte) werden Altanlagen (der Heizungs- 
und Lüftungstechnik) immer dann durch effiziente Technik ersetzt, wenn umfassende Sa-
nierungen des Gebäudes erforderlich werden oder die Anlagen ihre Lebens- und Funkti-
onsdauer überschritten haben. Für die Neukonzepte spielen dann immer auch Wirtschaft-
lichkeitsbetrachtungen eine entscheidende Rolle. Die angesprochene zum Teil veraltete 
Lüftungstechnik im Bereich der Museen wird durch ein mittlerweile dort angesiedeltes ei-
genes Energiemanagement neu konzeptioniert. - Beschluss erledigt - 
3. - Beschluss erledigt – 
 
4. - Beschluss erledigt – 
 
5. - Beschluss erledigt – 
 
6. Zur Optimierung des städtischen Energiemanagements ist eine Verbesserung der Da-
tengrundlage zum Energiecontrolling erforderlich. Hierzu wurde damit begonnen, in etwa 
200 Objekten (Schulen Verwaltungsgebäude, Kitas) mit den meisten Energieverbrauchen 
die Energiezähler durch den Messstellenbetreiber so auszurüsten, dass tägliche Ver-
brauchsdaten automatisiert übertragen werden können. Die für eine Verarbeitung dieser 
Verbrauchsdaten erforderliche Auswerte-Software wurde in 2016 öffentlich ausgeschrie-
ben und die Beschaffung in Auftrag gegeben. - Beschluss erledigt –

16 
 
7. - Beschluss erledigt – 
 
8. In den Verwaltungsgebäuden mit ständiger Bewachung (das sind BR Mülheim, BR Nip-
pes, Kalk-Karree, Stadthaus) sind in den Verträgen mit den Sicherheitsfirmen in Verträgen 
bzw. Arbeitsanweisungen entsprechende Vermerke, dass regelmäßige Lichtkontrollen und 
Fensterschließungen vorzunehmen sind. - Beschluss ist erledigt - 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

17 
 
 
 
Betreff:  
 
Energieberatung für Privathaushalte durch die Verbraucherzentrale 
 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 24.11.2011  
Vorlagen-Nr. 2661/2011 
Federführung:  V/57 
Status:  erledigt  
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt, die Verbraucherzentrale NRW bei der Durchführung des Projektes „Spar-
nachbar“ in Köln bis 2014 zu unterstützen. Die notwendigen Mittel von 57.500 € werden im 
Zuge der Haushaltsplanberatung 2012 zusätzlich bereitgestellt. Die Maßnahme wird als ein 
Baustein in das Sofortmaßnahmenprogramm des Klimaschutzkonzeptes Köln (V-Nr. 
3272/2011) eingebunden und als Teil der Beratungsleistung in das „Zentrum für Energieeffizi-
enz“ integriert. 
 
Sachstand: 
 
 
Beratungen wurden bis 2014  laut Ratsbeschluss durchgeführt. 
Fortführung siehe Beschluss 0935/2014 sowie aktuelle Beschlussvorlage 0144/2017. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

18 
 
 
 
Betreff:  
Erweiterung des Biergartens Aachener Weiher in K-Neustadt-Süd, Bezirk 1, Land-
schaftsschutzgebiet L 16 
hier: Widerspruchsverfahren nach §69 Landschaftsgesetz (LG NW)  
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 08.12.2011 
Vorlagen-Nr. 4738/2011 
Federführung:  V/57 
Status: Zurückgestellt  
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss hält den Widerspruch des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde für 
unberechtigt und stimmt einer Befreiung gem. §67 (1) BNatSchG i.V. mit § 69 LG NW unter 
der Auflage zu, dass eine Bebauungsplanaufstellung erfolgt, um die Nutzung der Flächen am 
Aachener Weiher dauerhaft zu regeln.  
 
Sachstand: 
 
 
Die Erteilung einer unbefristeten Baugenehmigung scheiterte bislang an den Festsetzun-
gen des noch nicht geänderten Bebauungsplans. 
Im Jahre 2016 wurde ein Moderationsverfahren in Gang gesetzt, in welchem die städti-
schen Dienststellen nach einer Lösung suchen, um die Nutzung der Flächen am Aachener 
Weiher dauerhaft zu sichern 
Bezirksregierung und Umweltministerium wurden zwischenzeitlich auch in das Verfahren 
eingebunden. 
Sollte das Moderationsverfahren scheitern, muss ordnungsbehördlich gegen die nicht ge-
nehmigten Nutzungen eingeschritten werden. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

19 
 
 
 
Betreff:  
Förderung des Bürgerengagements für mehr Sauberkeit, Lebensqualität und Wirt-
schaftskraft im Umfeld des Marktplatzes und Bürgerparks Berliner Straße –  
„Hallo Nachbar, Danke schön“ 
 
 
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 08.12.2011 
Vorlagen-Nr. 4123/2011 
Federführung:  V/57/574 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die Fortführung des Förderprojektes 
„Förderung des Bürgerengagements für mehr Sauberkeit, Lebensqualität und Wirtschafts-
kraft im Umfeld des Marktplatzes und Bürgerparks Berliner Straße - Hallo Nachbar, Danke 
schön" fest. Er beauftragt die Verwaltung unter dem Vorbehalt der Bewilligung mit der 
Umsetzung dieses Vorhabens und den damit zusammenhängen-den Auftragsvergaben 
unter Beachtung der Vergaberichtlinien der Stadt Köln und der förderrechtlichen Bestim-
mungen. 
Die Haushaltsmittel stehen im HPL 2011 und im HPL-Entwurf 2012 im Produktbereich 
1401 Umweltordnung und –vorsorge bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
Sachstand: 
 
Durch den Ratsbeschluss zur Fortführung der Bürgerkontaktstelle „Berliner 67“ in Mül-
heim-Nord vom 15.12.2015 (3582/2015) wurde das Projekt fortgesetzt. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

20 
 
 
 
Betreff:   
Einführung medienübergreifender Umweltinspektionen für Industrie- und Gewerbe-
betriebe 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 20.12.2011 
Vorlagen-Nr. 2920/2011 
Federführung:  V/57 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
1. 
Der Rat beschließt das als Anlage 1 beigefügte Konzept zur medienübergreifenden Über-
wachung von Industrie- und Gewerbebetrieben (Stufe 1). 
2. 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, das als Anlage 1 beigefügte Konzept zur medienüber-
greifenden Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben (Stufe 1) unverzüglich um-
zusetzen und nach Maßgaben des Landes oder sofern solche nicht ergehen, auf Grundla-
ge eines interkommunalen, fachlichen Austauschs z.B. auf Ebene des Städtetages NRW 
weiterzuentwickeln, um 
• im Überwachungskonzept auch die Anlagen und Betriebe zu berücksichtigen, die in den 
Anwendungsbereich einer der Durchführungsverordnungen zum Bundesimmissions-
schutzgesetz fallen (Stufe 2), 
• das Überwachungskonzept auch auf die übrigen Anlagen und Betriebe auszuweiten, für 
deren Überwachung die Stadt Köln nach der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz 
verantwortlich ist (Stufe 3) und  
• das Überwachungskonzept fortwährend fortzuschreiben und dabei Vorgaben des Landes 
und Erkenntnisse aus der Überwachungspraxis zu berücksichtigen, um Gefahren für 
Mensch und Umwelt zu minimieren. 
3. 
Der Rat beschließt zur Umsetzung des Überwachungskonzeptes (Stufe 1) die Einrichtung 
von 1,5 Mehrstellen Technische/r Angestellte/r, Vergütungsgruppe Vb/IVb/IVa, Fg. 1/1/1c 
+ TZ BAT. Er beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Mittel in Höhe von 113.000 € 
(93.000 € Personalaufwendungen und 20.000 € Sachaufwendungen/Arbeitsplatzkosten) in 
den Haus-halt 2012 einzustellen und für die Jahre ab 2013 entsprechend einzuplanen.

21 
 
 
Sachstand: 
 
Das dem der behördlichen Überwachung zugrundeliegenden Konzept enthält grundsätzli-
che Informationen zu den Gründen und dem notwendigen Umfang der medienübergrei-
fenden Umweltinspektionen. Auch die Kriterien, die zur Festlegung der Inspektionsinterval-
le geführt haben, sind aufgeführt. 
In diesem Überwachungskonzept sind auch die besonders bedeutenden Anlagen und Be-
triebe gemäß der sogenannten Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) berücksichtigt. Die 
Umweltbehörden werden europaweit durch die vorgenannte IE- Richtlinie verpflichtet, 
Überwachungspläne (welcher Betrieb wird wie oft überwacht) zu erstellen und zu veröf-
fentlichen. Fester Bestandteil der Überwachungspläne soll darüber hinaus jeweils eine 
allgemeine Bewertung der Umweltprobleme im Geltungsbereich des Überwachungsplans 
sein. 
Dieser Verpflichtung kommt die Stadt Köln nunmehr mit einer Veröffentlichung der allge-
meinen Bewertung der wichtigen Umweltprobleme im Gebiet der Stadt Köln auf der Inter-
netseite http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/ueberwachung-von-
industrie-und-gewerbebetrieben nach. 
 
Die Weiterentwicklung des Überwachungskonzeptes (Stufe 1) hinsichtlich der dargestell-
ten Stufe 2 und Stufe 3 ist mit Verabschiedung des Überwachungskonzeptes im Jahr 2014 
erfolgt. 
 
Die zur Umsetzung des Konzepts eingerichteten 1,5 Mehrstellen sind besetzt worden. Die 
Aneignung des notwendigen Fachwissens erfordert eine intensive Einarbeitung in die ver-
schiedenen Fach- und Rechtsgebiete sowie eine ständige Fortbildung. 
Das eingerichtete Prinzip „one-face-to-the-customer“ führt zu einer konstruktiven Zusam-
menarbeit mit den Betrieben und wird von diesen als sehr positiv wahrgenommen. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

22 
 
 
 
Betreff:  
 
Fortschreibung Luftreinhalteplan Köln 
 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 20.12.2011  
Vorlagen-Nr. 4348/2011 
Federführung:  V/57 
Status:  erledigt  
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln nimmt den Vorentwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans zur 
Kenntnis. 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
- die überarbeitete Fassung der Maßnahmen im Stadtgebiet Stadt Köln (Kap. 5.2) als Änderungs-
vorschlag an die Bezirksregierung einzureichen;  
Die vorgeschlagene Maßnahme am Clevischen Ring wird ausgeklammert  
 
- auf eine Aufnahme der vorgesehenen Harmonisierung der Übergangsregelungen analog zum 
Luftreinhalteplan des Ruhrgebietes auch in den Luftreinhalteplan Köln (Kap. 10.2) hinzuwirken;  
 
- im Hinblick auf die Reichweite der Fortschreibung und des großen betroffenen Personenkreises 
entsprechend dem bewährten umfassenden Kommunikationskonzept bei der Einführung der Köl-
ner Umweltzone im Jahr 2008 zur frühzeitigen Information der Bewohnerinnen und Bewohner, der 
Gewerbetreibenden und der Besucherinnen und Besucher Kölns – neben den Maßnahmen der 
Öffentlichkeitsbeteiligung der Bezirksregierung – eine eigene Informationskampagne durchzufüh-
ren.  
 
Das Einvernehmen mit der Stadt Köln als Straßenverkehrsbehörde wird durch die Zustimmung des 
Rates erteilt. 
 
Sachstand: 
 
 
Die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Kölns ist erfolgt und im April 2012 von der 
Bezirksregierung Köln veröffentlicht. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

23 
 
 
 
Betreff:  
 
Klimaschutzkonzept Köln – Vorgezogenes Sofortmaßnahmenprogramm 2012 
und Änderungs- bzw. Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen  
 
 
Gremium:  Rat  
Sitzungsdatum: 20.12.2011  
Vorlagen-Nr. 3272/2011 und AN/2312/2012 
Federführung:  V/57 
Status: siehe Sachstand-Tabelle (Seite 25) 
 
Beschluss: 
 
Ratsbeschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen: 
Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt:  
Der Rat nimmt das als Anlage beigefügte „Klimaschutzkonzept Köln – vorgezogenes So-
fortmaßnahmenprogramm 2012“ zur Kenntnis. 
Die Verwaltung wird aufgefordert, die vorgesehenen Projektbausteine im Rahmen der 
Ausarbeitung des Gesamtkonzeptes zu konkretisieren und, wo erforderlich, konkrete Um-
setzungsvorschläge in einer jeweils separaten Vorlage den Fachausschüssen zur ab-
schließenden Beschlussfassung vorzulegen. 
Die Verwaltung wird gebeten, zu den Projektbausteinen im Einzelnen folgende Gesichts-
punkte in die weitere Ausarbeitung des Gesamtkonzeptes einfließen zu lassen: 
I. Sofortmaßnahmen 
A2: Zentrum für Energieeffizienz 
Die Koordinierung der Gesamtkommunikation im Bereich Energieeffizienz und Klima-
schutz für alle Verbrauchergruppen, insbesondere Privathaushalte und kleine Unterneh-
men, durch eine zentrale Beratungsstelle ist eine zentrale Aufgabe im Rahmen der ge-
samtstädtischen Klimaschutzbestrebungen. Eine solche Beratungsstelle soll in enger Ko-
operation mit erfahrenen Akteuren (Verbraucherzentrale, Handwerk, RheinEnergie AG 
usw.) aufgebaut werden. Die Stadt soll im Rahmen ihrer gesamtstädtischen Verantwor-
tung auch organisatorisch die Führungsrolle und Hauptverantwortung bei der Aufgaben-
wahrnehmung übernehmen. 
A5/A6 – Energiemanagement Kultureinrichtungen/Gebäudewirtschaft 
Dem Vorschlag der Verwaltung ist in der Zielsetzung uneingeschränkt zuzustimmen. In 
der genauen Ausgestaltung möge jedoch geprüft werden, inwieweit die Aufgabe wegen 
der mit ihr verbundenen Anforderungen an die technischen Kenntnisse in verschiedensten 
Bereichen, wie Wärmedämmung, Heizungstechnik, Stromversorgung etc. professioneller 
Fachverstand auch über die Einbindung von Contractingmodellen genutzt werden sollte.

24 
 
A8: Klimaschutzfonds 
Der vorgesehene Klimaschutzfonds mit nur 300.000 € entfällt, da dieser Fonds zu klein 
und damit ein Rückschritt zum Status Quo wäre. Es soll bei der Regelung bleiben, dass 
energie-sparende Maßnahmen, die sich mittelfristig amortisieren, aus dem Wirtschaftsplan 
der Gebäudewirtschaft bzw. bei den anderen Gebäudebetreibern aus dem Haushalt vorfi-
nanziert werden, gleichfalls sollen seitens der Gebäudewirtschaft nur Geräte beschafft 
werden, die besonders energieeffizient sind. 
A9: Kommunales Förderprogramm für die private Altbausanierung 
Im Rahmen der im Klimaschutzkonzept geplanten Beratungsaktivitäten ist auf vorhandene 
Förderprogramme z.B. von Land und Bund und vorhandene Klimaprogramme verstärkt 
hinzuweisen. Die Umsetzung einer kommunalen Förderung wird aufgrund der angespann-
ten Haushaltssituation einstweilen zurückgestellt. Die seitens des Landes NRW in Planung 
befindlichen Maßnahmen sind den Fachausschüssen zeitnah darzustellen. 
A11: Integration des Themas „Energie“ im Wohnungsbauforum 
Die verstärkte Integration des Themas „Energie“ im Wohnungsbauforum ist voranzutrei-
ben. Auf Bereitstellung von Haushaltsmitteln wird verzichtet. 
V2: Mobilitätspaket für Neubürger 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die KVB im Rahmen ihrer Kundenwerbemaßnahmen 
ein Mobilitätspaket für Neubürger einführen möchte. 
Neu: Stromspar-Check 
Das Pilotprojekt „Stromspar-Check“ der Caritas in Chorweiler der aufsuchenden Energie-
beratung durch ehemals Langzeitarbeitslose soll nach Ablauf der Pilotzeit überprüft und 
bewertet werden. Auf der Grundlage des Evaluationsberichtes ist zu entscheiden, ob das 
Projekt schrittweise auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden kann und ob die 
Maßnahmen in ein Regelangebot überführt werden sollen. 
Neu: Jobticket-Angebote im städtischen Konzern 
Bei allen städtischen Beteiligungsunternehmen sollen Jobtickets eingeführt werden. So-
fern bei Unternehmen, wie z.B. der RheinEnergie AG, nach den bisherigen Kriterien eine 
Einführung nicht funktioniert hat, sollen durch Alternativen, wie z.B. ein Jobticket für den 
gesamten SWK–Konzern statt für jede Tochter-Gesellschaft, geprüft werden. 
Neu: Städtische Dienstreisen 
Bei allen städtischen Dienstreisen unter 500 km ist eine Beförderung mit öffentlichen Ver-
kehrsmitteln zu bevorzugen. Flugreisen sind nur in begründeten Ausnahmen zu genehmi-
gen. Die Verwaltung soll überprüfen, inwieweit sich durch Rabattsysteme, wie z.B. Bahn 
Card, die Wirtschaftlichkeit erhöhen lässt. Die städtischen Beteiligungsunternehmen wer-
den gebeten sich analog zu verhalten. 
II. Umsetzung 
Im Sinne der Vorbildfunktion des Konzern Stadt Köln werden alle städtischen Beteili-
gungsunternehmen in geeigneter Weise angewiesen, das Klimaschutzkonzept Köln nach 
Kräften zu unterstützen und sich durch eigene Teilbilanzierungen an der 2-3 jährigen Er-
folgskontrolle zu beteiligen.

25 
 
Sachstand: 
 
Rat 2011-12 Klimaschutzmaßnahme Stand der Umsetzung 
A1 Koordinationsstelle Klimaschutz Eingerichtet 
(V/7) 
A2 "Zentrum für Energieeffizienz" in Bearbeitung 
(Neukonzeption V/7) 
A3 Klimaschutz-Check der Verwaltungsaktivitäten und Teil-
nahme am European Energy Award® 
in Bearbeitung 
(V/57) 
A4 
Regelmäßige Erfolgskontrolle: Bilanzen und Maßnah-
menprogramme für Stadtverwaltung, 
Konzerntöchter und Gesamtstadt 
in Bearbeitung 
(V/57) 
A5 Aufbau eines eigenständigen Energiemanagements 
für die Kultureinrichtungen der Stadt Köln 
in Bearbeitung 
(Dez VII) 
A6 Optimierung des Energiemanagements der 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
in Bearbeitung  
(Dez VI) 
A7 Erhöhung des Ökostromanteils bei den städtischen 
Gebäuden / Liegenschaften 
in Bearbeitung 
(Dez VI) 
A8 Klimaschutzfonds für die Finanzierung von Energie-
effizienzmaßnahmen bei den städtischen Gebäuden vom Rat abgelehnt 
A9 Kommunales Förderprogramm für die private 
Altbaumodernisierung vom Rat zurückgestellt 
A10 Weitere Leuchtturmprojekte initiieren und kommunizieren 
(z.B. Klimaschutzsiedlungen) 
in Bearbeitung 
(V/7, V/57) 
A11 Integration des Themas “Energie“ im 
Wohnungsbauforum 
in Bearbeitung 
(VI/15) 
A12 Entwicklung und Umsetzung einer Stromsparinitiative 
für private Haushalte noch nicht begonnen 
A13 Klimapartnerschaften zwischen der Stadt Köln 
und prominenten Kölner Unternehmen noch nicht begonnen 
A14 Fortschreibbarer Wärmeatlas – Strateg. Planungsinstru-
ment zum Ausbau der Fern- und Nahwärme 
keine Umsetzung 
(RheinEnergie) 
A15 Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für Klimaschutz-
kommunikation “Gutes Klima für Klimaschutz" 
in Bearbeitung 
(V/7) 
V1 Ausweitung der Förderung des Radverkehrs – 
 Einrichtung zusätzlicher Fahrradabstellanlagen 
Erledigt 
(VIII/66) 
V2 Mobilitätspaket für Neubürger Erledigt 
(KVB) 
V3 Dienstfahrräder für die Stadtverwaltung Erledigt 
(V/57) 
Erneute Behandlung im Rahmen des “Gesamtkonzeptes“ im Rat am 08.04.2014 (Vorlage-
Nr. 2567/2013) 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

26 
 
 
 
Betreff:   
Zuwendung für die dauerhafte Einrichtung einer Biologischen Station im Kölner 
Stadtgebiet 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 20.12.2011 
Vorlagen-Nr. 4291/2011 
Federführung:  V/57/571 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
 
Der Rat beschließt die finanzielle Unterstützung der zu etablierenden Biologischen Station des 
NABU e. V. für das Stadtgebiet Köln ab dem 01.01.2012 und beauftragt die Verwaltung mit 
der Umsetzung dieses Vorhabens.  
Die Mittel stehen im Teilplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei Teilplanzeile 15, Trans-
feraufwendungen, zur Verfügung.  
 
Sachstand: 
 
 
Mit der Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und der NABU – Naturschutzstation Lever-
kusen - Köln e.V. vom 21.12.2011 wurde der Beschluss zur Etablierung der Biologischen 
Station für das Stadtgebiet Köln umgesetzt.  
Der städt. 20%-Anteil zur Förderung wird jeweils als kommunaler Eigenanteil durch Zu-
wendungsbescheid an die NABU – Naturschutzstation Leverkusen - Köln e.V. von 57 ge-
währt. Grundlage dieser Zuwendung ist die jährliche Abstimmung des Arbeits- und Maß-
nahmenplans (AMP) der durch die Biostation zu leistenden Aufgaben, welcher gemeinsam 
mit der BR Köln, Dez. 51 abgestimmt wird.  
Der abgestimmte AMP ist ebenfalls Grundlage für die jährliche Bewilligung des 80%- Lan-
desanteils der Zuwendung durch das Land NRW. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

27 
 
 
 
Betreff:  
Wettbewerb Kommunaler Klimaschutz 2012   
Antrag der CDU-Fraktion vom 18.04.2012 
 
 
Gremium:  Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 03.05.2012  
Vorlagen-Nr. AN/0527/2012 
Federführung:  V/57 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen einer Teilnahme der Stadt Köln am 
Wettbewerb „Kommunaler Klimaschutz 2012“ des Bundesumweltministeriums zu prüfen und, 
sofern möglich, entsprechende Bewerbungen in den angebotenen Kategorien fristgerecht ab-
zugeben. Sollte von einer Bewerbung der Stadt Köln am diesjährigen Wettbewerb zum kom-
munalen Klimaschutz abgesehen werden, ist dies dem Ausschuss gegenüber in der nächsten 
Sitzung zu begründen. Zudem sind die Perspektiven für eine Teilnahme im kommenden Jahr 
darzustellen 
 
Sachstand: 
 
In der Wettbewerbsphase 2012 hat sich die Stadt Köln gemeinsam mit LVR-InfoKom mit 
dem Projekt „Klimatisierung des kreiseigenen Rechenzentrums durch Geothermie“ betei-
ligt und in der Kategorie Sonderpreis „Green IT“ einen Preis (Preisgeld 10.000 €) erhalten. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

28 
 
 
 
Betreff:   
Altdeponie Colonia, hier: Langfristige Anmietung einer Gasbehandlungsanlage 
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 14.06.2012 
Vorlagen-Nr. 1979/2012 
Federführung:  V/57 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die langfristige Anmietung einer 
Gasbehandlungseinheit fest und beauftragt die Verwaltung, den Betrieb der Gaszentrale 
vorzunehmen. Die Kosten werden auf 365.925 €  brutto für die geplante 5-jährige Laufzeit 
geschätzt. Für die Maßnahme wurden Rückstellungen gebildet. Die Mittel stehen unter der 
Finanzposition 5703.572.9200.4 zur Verfügung. 
 
 
Sachstand: 
 
 
Der Auftrag zur Anmietung einer Schwachgasstation zur Schutzentgasung ist im Januar 
2013 erfolgt. Die Laufzeit beträgt 5 Jahre und die Kosten liegen bei insgesamt 237.718 € 
brutto. Insofern wurde der Kostenrahmen eingehalten  
Ein neuer Bedarfsbeschluss für den Betrieb von 2018 bis 2022 erfolgt in Kürze.  
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

29 
 
 
 
Betreff:   
Städtische Altdeponie am Auweiler Weg, hier: Gutachterliche Leistungen zur Opti-
mierung der Nutzungssicherung hinsichtlich Deponiegas 
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 14.06.2012 
Vorlagen-Nr. 2201/2012 
Federführung:  V/57 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die gutachterlichen Leistungen fest 
und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahmen. 
Die Kosten werden auf 46.172 € brutto geschätzt. Für die Maßnahme wurden Rückstel-
lungen gebildet. Die Mittel stehen unter der Finanzposition 5703.572.9200.4 zur Verfü-
gung. 
 
Sachstand: 
 
Der Auftrag für die Planung, Durchführung und Bewertung der aktiven Entgasung zur Nut-
zungssicherung der bebauten Altablagerung 40501 Kleingartenanlage Auweilerweg wurde 
im Dezember 2012 mit 28.900 € netto bzw. 34.391 € brutto erteilt. Aus fachtechnischen 
Gründen musste der Auftrag im September 2015 verlängert bzw. erweitert werden. Die 
Kosten betrugen 8.800 € netto bzw. 10.472 € brutto. 
Somit ergeben sich für die Maßnahme Gesamtkosten in Höhe von 37.700 € netto bzw. 
44.391 € brutto. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

30 
 
 
 
Betreff:  
Einrichtung und Betrieb einer Naviki-Seite in Köln  
 
 
Gremium:  Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 06.09.2012  
Vorlagen-Nr. 2603/2012 
Federführung:  V/57 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, das Vorhaben “Einrichtung und Betrieb einer Naviki-Seite” 
in Köln durchzuführen. Die erforderlichen Mittel stehen im Rahmen des Projektes der 
Fachhochschule Münster bereit. Die Verwaltung wird beauftragt, den Kooperationsvertrag 
(Anlage 1) zu unterzeichnen. Die Projektkoordination liegt bei der Fachhochschule Müns-
ter. Eigenmittel sind für die Durchführung des Projektes, wie im Vertrag festgehalten, nicht 
erforderlich. Die erforderliche Datenbereitstellung erfolgt im Rahmen des Geschäftes der 
laufenden Verwaltung. 
 
 
Sachstand: 
 
 
Der Kooperationsvertrag wurde abgeschlossen und das Amt für Straßen- und Verkehrs-
technik hat die erforderlichen Daten geliefert. Die Naviki-Seite Köln ist seit 2015 online. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

31 
 
 
 
Betreff: Auflösung des Städtischen Schlachthofes  
Änderung der Satzung der Stadt Köln vom 28. April 2010 über die Aufhebung der 
Gebührensatzung für den Schlachthof der Stadt Köln und der Satzung für den 
Schlachtviehgroßmarkt, den Schlachthof und den Fleischgroßmarkt der Stadt Köln 
 
 
Gremium: Rat  
Sitzungsdatum: 20.09.2012 
Vorlagen-Nr. 1867/2012 
Federführung:  V/57/1, V/570, I/30 
Status: Erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt den Erlass der rückwirkenden Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt 
Köln vom 28. April 2010 über die Aufhebung der Gebührensatzung für den Schlachthof der Stadt 
Köln und der Satzung für den Schlachtviehgroßmarkt, den Schlachthof und den Fleischgroßmarkt 
der Stadt Köln (s. Anlage) 
 
Sachstand: 
 
Erledigt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

32 
 
 
 
Betreff:  
Kommunales Ökokonto für Köln 
 
 
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 18.04.2013 
Vorlagen-Nr. AN/0387/2013 
Federführung:  V/57/571 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ein kommunales Ökokonto für vorgezogene Kom-
pensationsmaßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Köln einzurichten und dem Ausschuss ein 
Konzept bis zur Sitzung am 19.09.2013 vorzulegen. 
 
Sachstand: 
 
 
Die Verwaltung hat zur Sitzung am 15.09.2016 einen Konzeptvorschlag für die Einrichtung eines 
kommunalen Ökokontos für Köln vorgelegt. Weitere Berichte an den Ausschuss zum kommunalen 
Ökokonto ergehen auf Basis des Beschlusses 0241/2016. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

33 
 
 
 
Betreff:  
Verlängerung der einstweiligen Sicherstellung der "Mittelterrassenkante in Mün-
gersdorf" 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 30.04.2013 
Vorlagen-Nr. 0547/2013 
Federführung:  V/57 
Status: Erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt gemäß § 42 e des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur 
Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz NRW – LG NRW) in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW S. 568) in Verbindung mit §§ 22 Abs. 3 und 
28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbin-
dung mit den §§ 12 und 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbe-
hörden (Ordnungsbehördengesetz NRW – OBG NRW) in der Fassung der Bekanntma-
chung vom 13. Mai 1980 (GV: NRW: S. 528) jeweils in der zum Zeitpunkt dieser Be-
schlussfassung geltenden Fassung: 
Die in der Sitzung vom 07.04.2011 beschlossene und am 11.05.2011 in Kraft getretene 
Ordnungsbehördliche Verordnung über die einstweilige Sicherstellung des geplanten Na-
turdenkmals Mittelterrassenkante in Müngersdorf wird für die Dauer von zwei Jahren ver-
längert. Zu diesem Zweck wird eine ordnungsbehördliche Verordnung über die „Verlänge-
rung der einstweiligen Sicherstellung des geplanten Naturdenkmals Mittelterrassenkante 
in Müngersdorf“ erlassen. 
 
Sachstand: 
 
Die Bekanntmachung über die „Verlängerung der einstweiligen Sicherstellung des geplan-
ten Naturdenkmals Mittelterrassenkante in Müngersdorf“ datiert auf den 10.08.2013. Die 
Verordnung wurde im Amtsblatt der Stadt Köln vom 22.05.2013 veröffentlicht. 
In seiner Sitzung am 24.03.2015 hat der Rat die Ordnungsbehördliche Verordnung Natur-
denkmal Mittelterrassenkante in Köln Müngersdorf beschlossen. Diese wurde im Amtsblatt 
der Stadt Köln vom 29.04.2015 veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung ist das Naturdenk-
mal unter Schutz gestellt. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

34 
 
 
 
Betreff:  
Deponie Vereinigte Ville  
Prüfung der Investitionen, der Betriebskosten und der Spartenabrechnungen der 
AVG Köln mbH für den Betrieb der Deponie Vereinigte Ville 
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 06.06.2013 
Vorlagen-Nr. 1399/2013 
Federführung:  V/570 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die freiberufliche Leistung fest und beauf-
tragt die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahme und der damit verbundenen Vergabe 
entsprechend der städtischen Vergaberichtlinien. 
Die Kosten für die Prüfung der Wirtschaftsjahre 2009 bis 2013 werden inkl. Umsatzsteuer auf 
36.250€ bzw. rd. 7.250€ (je zu prüfendem Wirtschaftsjahr) geschätzt. Die Mittel stehen im Teilplan 
1101 „Ver- und Entsorgung“ in der Teilpanzeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ 
bereit. 
 
 
Sachstand: 
 
Aufgrund des Beschlusses fand eine öffentliche Ausschreibung zur Durchführung der Maßnahme 
statt. Der Auftrag wurde am 01.09.2014  an die mindestbietende Firma RUK GmbH erteilt. Die Prü-
fungen der Wirtschaftsjahre 2009 – 2013 sind abgeschlossen. Die Schlussbesprechung findet am 
06.02.2017 statt.  
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

35 
 
 
 
Betreff:   
Cyanidbelastung des Grundwassers im Bereich des Kalkberges I, hier: Gutachterli-
che Leistungen (Dringlichkeitsentscheidung) 
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 19.09.2013 
Vorlagen-Nr. 2413/2013 
Federführung:  V/57 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt den Bedarf für freiberufliche Leistungen zur Koor-
dination und Durchführung einer Detailuntersuchung hinsichtlich der im Grundwasser fest-
gestellten Cyanide fest und beauftragt die Verwaltung, die Leistungen zu beauftragen. 
 
Die Kosten der freiberuflichen Leistungen werden auf 77.400 € brutto eingeschätzt. Die 
Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch Inanspruchnahme der gebildeten Rückstellun-
gen bei der Feuerwehr. 
 
Sachstand: 
 
Der Gutachterauftrag wurde am 17.12.2013 an die Conzept Umweltberatung GmbH ver-
geben.  
Die Detailuntersuchung läuft derzeit noch. Bislang wurden 19.172,63 € brutto abgerech-
net.  
Voraussichtlich wird die Maßnahme 2017 abgeschlossen und der Kostenrahmen eingehal-
ten.  
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

36 
 
 
 
Betreff:   
Rahmenvertrag für die Errichtung und Instandsetzung von Grundwassermessstel-
len im Stadtgebiet Köln für 2 Jahre 
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 19.11.2013 
Vorlagen-Nr. 3360/2013 
Federführung:  V/57 
Status: erledigt 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt den Bedarf für den Rahmenvertrag für die Errich-
tung und Instandsetzung von Grundwassermessstellen im Stadtgebiet Köln fest und be-
auftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens und der Auftrags-
vergabe. Die Kostenermittlung wurde vom RPA unter AZ: 2013/1280 geprüft. 
Die Kosten werden auf 186.500 € brutto geschätzt. Die Mittel für das HJ 2013 (Finanzposi-
tion 5704.578.5200.4, Finanzstelle 5704-1401-0-1000) i.H.v. 72.000 € sind freigeben. Die 
Freigabe in 2014 von 84.700,00 € konnte erst im Rahmen der laufenden „Bewirtschaftung 
2014“ erfolgen. 
 
 
Sachstand: 
 
Nach Beschluss wurde eine beschränke Ausschreibung nach VOB/A durch das Vergabe-
amt durchgeführt. Der Rahmenvertrag wurde für den Zeitraum 01.03.2014 -28.02.2016 an 
das wirtschaftlichste Unternehmen vergeben. 
Aus dem Rahmenvertrag wurden acht Abrufe mit einer Auftragssumme in Höhe von ins-
gesamt 75.959,49 € erteilt. Der letzte Abruf erfolgte am 29.07.14. Mit Schreiben vom 
02.05.2014 eröffnete der Rechtanwalt das Insolvenzverfahren und kündigte den RV end-
gültig zum 01.09.2014. 
Im Anschluss an die Kündigung des Vertrages wurde mit Beschluss des Ausschusses 
Umwelt und Grün vom 03.03.2015, Vorlagen Nummer 0345/2015 am 24.03.2015 eine 
Neuausschreibung zur Umsetzung der Pflichtaufgaben veranlasst.   
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

37 
 
 
 
Betreff:   
Errichtung eines Bauernhofes /Zooschule im Zoo Köln; Bezirk 5; Köln- Riehl; 
ND 503.01 f 
hier: Fällung des Naturdenkmals im Bereich des Zoo- Haupteingangs 
 
 
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 05.12.2013 
Vorlagen-Nr. 3791/2013 
Federführung:  V/57 
Status: erledigt 
 
Beschluss:  
0 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün stimmt der durch die Zoologischer Garten Köln AG bean-
tragten Fällung des ND 503.01 f (Eibe) zu. Er ist damit einverstanden, dass die Untere Land-
schaftsbehörde hierzu unter Berücksichtigung des Beiratsvotums im Vorgriff auf eine spätere 
Anpassung des Landschaftsplans eine Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz er-
teilt. 
 
Sachstand: 
 
 
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde hat der Befreiung in der Sitzung am 
25.11.2013 zugestimmt. Der dementsprechende Befreiungsbescheid erging mit Datum 
vom 13.12.2013. 
Die Fällung des Naturdenkmals erfolgte im Rahmen der Bauarbeiten zum Neubau des 
Bauernhofes / der Zooschule im Zoo Köln im Winter 2013/2014. 
Der Clemenshof mit integrierter Zooschule wurde bereits im Juli 2014 eröffnet. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

38 
 
 
 
Betreff:  
Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV  
Sicherungsmaßnahmen an der Straße Alter Militärring in Köln-Müngersdorf zur Ge-
fahrenabwehr 
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün  
Sitzungsdatum: 30.01.2014  
Vorlagen-Nr. 3067/2013 
Federführung:  VIII/69 
Status: erledigt  
 
Beschluss:  
 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün stellt den Bedarf zur Planung für den Neubau einer 
Stützwand an der Straße „Alter Militärring“, Köln-Müngersdorf, fest und beauftragt die 
Verwaltung, die Finanzierung sicherzustellen sowie die Planung der Sicherungsmaßnah-
men in Form einer Stützwand aus großformatigen Steinen zur Gefahrenabwehr an der 
Böschung zur Straße Alter Militärring bis zur Ausschreibung vorzubereiten. Zusätzlich be-
schließt der Ausschuss für Umwelt und Grün, dass die erforderlichen Ingenieurleistungen 
und Gutachten an externe Büros vergeben werden und er beauftragt die Verwaltung mit 
der Durchführung der Vergaben. 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksver-
tretung Lindenthal (BV 3) uneingeschränkt zustimmt. 
 
Sachstand: 
 
 
Die Planungen sind soweit fortgeschritten, dass VIII/69 beabsichtigt, einen Baubeschluss 
in den Sitzungslauf der Monate März/April 2017 der zu beteiligenden Ratsgremien einzu-
bringen. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

39 
 
 
 
Betreff:   
Sanierung des ehemaligen Schießplatzes in Köln-Ostheim,  
hier: Bedarf für freiberufliche Leistungen 
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün   
Sitzungsdatum: 05.12.2013 
Vorlagen-Nr. 3676/2013 
Federführung:  V/57 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün stellt den Bedarf für freiberufliche Leistungen zur 
Planung und Überwachung der Sanierungsmaßnahme fest und beauftragt die Verwaltung, 
die Leistungen entsprechend den städtischen Vergaberichtlinien zu vergeben. 
 
Die Kosten der freiberuflichen Leistungen werden auf insgesamt 105.732 € brutto einge-
schätzt. Für die Sanierung werden Landesfördermittel beantragt. Der städtische Eigenan-
teil für die freiberuflichen Leistungen beträgt 21.146,40 € (20%). Die Finanzierung der 
Maßnahme erfolgt durch Inanspruchnahme der beim Amt für Liegenschaften, Vermessung 
und Kataster gebildeten Rückstellungen. 
 
Sachstand: 
 
Im Juni 2014 wurde ein Ingenieurbüro mit den freiberuflichen Leistungen zur Planung und 
Überwachung der Sanierungsmaßnahme „Schießplatz Alter Deutzer Postweg“ in Köln-
Ostheim beauftragt.  
Die Planungsergebnisse zur Sanierung wurden im November 2014 dem Ausschuss für 
Umwelt und Grün vorgelegt. Dieser beschloss die vorgelegte Sanierungsmaßnahme und 
beauftragte die Verwaltung mit deren Umsetzung. 
Abgeschlossen wurden die freiberuflichen Leistungen zur Planung und Überwachung mit 
dem Abschluss der Sanierungsmaßnahmen im Mai 2016.  
Die Gesamtkosten beliefen sich auf 132.828 €, brutto. Damit wurden die ursprünglich vor-
gesehen Kosten um ca. 27.096 € überschritten. Diese Mehrkosten konnten allerdings 
durch Einsparungen bei den Baumaßnahmen kompensiert werden. 
Von den angefallenen Gesamtkosten wurden 80 % von der Bezirksregierung als Förder-
mittel gezahlt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

40 
 
 
 
Betreff:  
Ausbau des Kreuzungsbereichs Dürener Straße/Militärringstraße 
(Dringlichkeitsentscheidung) 
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 30.01.2014 
Vorlagen-Nr. 4183/2013 
Federführung:  V/57 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün hält den Widerspruch des Beirates bei der Unteren Land-
schaftsbehörde für nicht gerechtfertigt. Eine Befreiung gem. §67 (1) Nr. 1 BNatSchG i. V. mit § 69 
LG NW ist von der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln zu erteilen. Der Befreiungsbe-
scheid enthält die Auflage einer Kontrolle der freigestellten Bäume auf Rindenbrand und ggf. eine 
anschließende Nachbilanzierung nach drei Jahren. 
 
Sachstand: 
 
Im Rahmen des Widerspruchsverfahren (Ablehnung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbe-
hörde) hatte sich der AUG mit dem Befreiungsvorgang zu beschäftigen. 
In der Sitzung am 05.12.2013 hatte der AUG den Beschluss zurückgestellt um einen Ortstermin 
mit den Vertretern der politischen Gremien durchzuführen. Dieser fand am 09.12.2013 statt. Die 
anwesenden Mitglieder des AUG stimmten der Beschlussvorlage vor Ort zu. 
Daraufhin wurde seitens der Unteren Landschaftsbehörde eine Befreiung gem. §67 (1) Nr. 1 
BNatSchG i. V. mit § 69 LG NW am 12.03.2014 erteilt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

41 
 
 
 
Betreff:  
Informations- und Krisenmanagement der Shell Raffinerie 
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 27.03.2014 
Vorlagen-Nr. AN/0419/2014 
Federführung:  I/37 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, analog zu 2008 erfolgreich durchgeführte Verfahren im 
Zusammenhang mit dem Störfall bei der INEOS GmbH und den dort gewonnenen Er-
kenntnissen, zusammen mit der Shell Raffinerie das derzeitige Informations- und Krisen-
management zwischen den bei einem möglichen Störfall beteiligten Stellen zu überprüfen 
bzw. zu verbessern. Einzubinden sind neben Vertretern der Fachverwaltungen (Umwelt, 
Gesundheit, Feuerwehr), der Bezirksregierung, der Polizei und des Unternehmens auch 
die Anwohnerschaft, sowie Beschäftigte und ggf. Partnerunternehmen. 
Auf einen ständigen Dialog mit den Anwohnern im Umfeld des Unternehmens ist besonde-
res Gewicht zu legen.  
 
 
Sachstand: 
 
Seit der Anfrage des Ausschusses vom 27.03.2014 wurde die Zusammenarbeit zwischen 
der Feuerwehr Köln und der Shell Raffinerie bei Informations- und Krisenmanagement in 
folgenden Punkten verbessert: 
1. Das D-Meldeverfahren wurde neu abgestimmt und auf die bestehenden Verfahren 
mit anderen Werken angepasst. 
2. Die vertragliche Vereinbarung über den Umfang der Meldepflicht und die Zusam-
menarbeit bei Schadensereignissen wurde aktualisiert und liegt zurzeit zur Abstim-
mung bei der Shell. 
3. Es gibt zwischen dem Raffineriedirektor und dem Amtsleiter der Feuerwehr Köln 
sowie zwischen 371/1 und dem Leiter der Werkfeuerwehr Shell einen regelmäßigen 
Austausch. 
4. Die Feuerwehr Köln wird über die Fachabteilung für Öffentlichkeitsarbeit und Nach-
barschaftsinformationen der Shell über Besonderheiten und Neuigkeiten zeitnah in-
formiert. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

42 
 
 
 
Betreff:  
Energieberatung für Privathaushalte durch die Verbraucherzentrale – Fortführung nach 
2014 
 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 08.04.2014  
Vorlagen-Nr. 0935/2014 
Federführung:  V/57 
Status:  in Bearbeitung  
 
Beschluss: 
 
 
Der Rat beschließt, die Verbraucherzentrale NRW bei der Durchführung der Energiebera-
tung für Privathaushalte in Köln weiterhin, in der Zeit von 2015 bis 2019, mit einem Zu-
schuss zu unterstützen.  
Die Maßnahme ist ein Baustein des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes Köln 2013“ zur 
Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand in Köln. 
Die notwendigen Mittel in Höhe von 57.500 € pro Jahr sind im Haushaltsplan 2015 ff., im 
Teilplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen 
bereit zu stellen. 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der ergänzenden Finanzierung der Energiebera-
tungsstelle aus Mitteln des Landes NRW (unter Ausnutzung von EU-Mitteln aus dem Eu-
ropäischen Fonds für regionale Entwicklung). 
 
 
Sachstand: 
 
 
Die Beratungen laufen. 
Verlängerung für das Jahr 2020 siehe aktuelle Beschlussvorlage 0144/2017 (ist für Sit-
zung am 16.03.2017 vorgesehen). 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

43 
 
 
 
Betreff:  
Beschluss “Integriertes Klimaschutzkonzept Köln 2013“  
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 08.04.2014  
Vorlagen-Nr. 2567/2013  
Federführung: V/57   
Status: in Bearbeitung  
 
Beschluss: 
 
 
Der Rat nimmt das als Anlage beigefügte “Integrierte Klimaschutzkonzept Köln 2013“ zur 
Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung folgende Einzelmaßnahmen als integriertes Klima-
schutzkonzept Köln 2014 weiter zu bearbeiten und dem Rat zur weiteren Beschluss-
fassung vorzulegen: 
5.3.1 Fortschreibbarer Wärmeatlas 
5.3.2 Ausbau der Fern- und Nahwärmeversorgung (Kraft-Wärme-Kopplung) 
5.3.6 Entwicklung und Umsetzung eines Strategieplans zur gezielten Senkung des 
Stromverbrauchs der städtischen Gebäude 
5.3.11 Umstellung der Erdgastankstellen im Raum Köln auf biogenes Erdgas 
5.3.12 Ergänzung der Busflotte im ÖPNV um Fahrzeuge mit alternativen Antrieben 
5.3.14 Stromspar-Check des Diözesancaritasverbandes Erzbistum Köln e.V. 
5.4.10 Einrichtung von zusätzlichen Fahrradabstellmöglichkeiten 
5.4.11 Einrichtung und Betrieb einer Naviki-Seite 
5.4.12 ZeroEmission Mobilität – Image- und Informationskampagne für das Zufußgehen 
und für die Fahrradnutzung auf Kurzstrecken 
5.4.13 Förderung des Einsatzes von Lastenfahrrädern im Lieferverkehr 
5.6.1 Klimapartnerschaften zwischen der Stadt Köln und prominenten Kölner Unter-
nehmen 
5.8.2 Energetische Sanierung der städtischen Museen 
5.5.5 Förderung privater Altbausanierung 
Die energetische Altbausanierung führt zu einem sehr hohen CO2-Einspareffekt 
und leistet zudem einen signifikanten Beitrag zur regionalen Wirtschaftsförderung. 
Die Verwaltung wird daher beauftragt, im Rahmen ihrer Beratungsaktivitäten ge-
genüber Hauseigentümern und Bauherren verstärkt für vorhandene Förderpro-
gramme von Bund und Land, z.B. KfW-Förderprogramm, Förderprogramm von 
NRW-Urban und NRW.Bank zu werben. Von einer kommunalen Spitzenfinan-
zierung der Förderangebote wird aufgrund der angespannten Haushaltssituation 
abgesehen.

44 
 
 
Sachstand: 
 
 
In der Beantwortung der Anfrage AN/1151/2015 wurde dem Ausschuss Umwelt und Grün 
in seiner Sitzung am 15.09.2016 ein Sachstandsbericht zur bisherigen Umsetzung der 
nachfolgend genannten Klimaschutzmaßnahmen sowie der Projekte und Aktivitäten der 
SmartCityCologne (SCC) Initiative mit der RheinEnergie AG informiert (siehe Vorlage-Nr. 
1942/2016). 
In der Summe ging es hierbei neben rund 30 SCC-Aktivitäten und -Projekten um 17 Klima-
schutzmaßnahmen, die vom Rat der Stadt Köln im Dezember 2011 aus dem “Vorgezoge-
nen Sofortmaßnahmenprogramm 2012“ der BMU-geförderten Klimaschutzkonzepte zur 
weiteren Konkretisierung und Beschlussfassung ausgewählt wurden (siehe TOP 10.9) und 
um vier Maßnahmen des damals beschlossenen Änderungsantrages. Hinzu kamen noch 
neun Maßnahmen, die der Rat der Stadt Köln im April 2014 aus der Beschlussvorlage “In-
tegriertes Klimaschutzkonzept 2013“ für eine prioritäre Bearbeitung und Beschlussfassung 
ausgewählt hat (siehe TOP 10.6). 
Aus den CO2-Bilanzen, die im “Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) Energie 2012“ do-
kumentiert sind, konnte für die Klimaschutzverpflichtungen der Stadt Köln ein noch aus-
stehender CO2-Minderungsbedarf in Köln von rund 3 Mio. Tonnen bis 2020 und rund 4,8 
Mio. Tonnen bis 2030 abgeleitet werden. Hierfür müssen die Emissionen im Sektor Ener-
gie insgesamt noch um mehr als ein Drittel und die im Sektor Verkehr um rund die Hälfte 
gesenkt werden. 
Im Vergleich dazu war den o.g. Klimaschutzmaßnahmen laut IKSK Energie 2012 über 
acht Jahre ein CO2-Minderungspotenzial von gut 100.000 t/a zuzuschreiben, wovon allein 
89.000 t/a auf den Ausbau der Fern- und Nahwärme durch die RheinEnergie entfielen. 
Zum aktuellen Status quo gab es eine Rückmeldung der RheinEnergie für das Fern-
wärme-Ausbauprojekt P1 mit 43.000 t/a bis 2030 bzw. rund 15.000 t/a bis 2020. 
Im Ergebnis zeigte der Sachstandsbericht recht deutlich, dass die bisher beschlossenen 
bzw. angegangenen Maßnahmen insgesamt nur einen sehr bescheidenen Beitrag zur 
Umsetzung der Klimaschutzziele 2020/2030 leisten können und es erheblicher zusätz-
licher Anstrengungen bedarf, wenn sich die Stadt Köln ihren eigenen wie auch den natio-
nalen Klimaschutzzielen zumindest nähern will. 
Angesichts der Haushaltslage wurde empfohlen, die finanziellen und personellen Res-
sourcen in Zukunft vorrangig für Maßnahmen mit (sehr) guter Nutzen/Aufwand-Relation im 
Sinne von Kap. 6.5 des IKSK Energie 2012 einzusetzen und dementsprechend sowohl die 
bereits in Umsetzung befindlichen Maßnahmen und Aktivitäten zu bewerten als auch das 
Klimaschutz-Maßnahmenprogramm und die SCC-Initiative weiterzuentwickeln. Die vom 
Ausschuss gewünschte Komplettierung des Sachstandsberichtes bezüglich der zu er-
wartenden Effekte und Kosten wird z.Zt. vorbereitet. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung. 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

45 
 
 
 
Betreff:   
Stilllegung der ehemaligen Hausmülldeponie in Porz-Lind, Festlegung der Verkehrs-
führung 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 08.04.2014 
Vorlagen-Nr. 0749/2014 
Federführung:  V/57 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Verkehrsführung der Lieferverkehre bei der Stillle-
gung der ehemaligen Hausmülldeponie Porz-Lind durch den anhängenden Vertrag mit der 
Stadt Troisdorf festzulegen.  
Der Aufwand für die sich hieraus ergebenen Maßnahmen beträgt ca.50.000 € für die Stadt 
Köln. 
Der Bedarf wird festgestellt. Die Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahmen der 
gebildeten Rückstellungen. 
 
Sachstand: 
 
Die Verkehrsführung der Lieferverkehre bei der Stilllegung der ehemaligen Hausmüllde-
ponie Porz-Lind wurde am 03.06.2014 in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der 
Stadt Köln und der Stadt Troisdorf festgelegt. 
In diesem Vertrag sind die Maßnahmen festgeschrieben, die umgesetzt werden müssen, 
um die durch die Stilllegung der Altdeponie „Linder Mauspfad“ verursachten Mehrverkehre 
auszugleichen und die Leistungsfähigkeit der betroffenen Straßen zu erhalten. 
Voraussetzung für die Realisierung dieser Maßnahmen ist die Erteilung der Planfeststel-
lung für die eigentlichen Baumaßnahmen zur Stilllegung der Altdeponie durch die Bezirks-
regierung Köln. Das Planfeststellungsverfahren befindet derzeit sich noch in der Bearbei-
tung durch die Bezirksregierung Köln. 
Nach Vorliegen der Planfeststellung für die Deponiestilllegung wird die Verwaltung die im 
oben genanntem Vertrag definierten Maßnahmen zur Verkehrsführung umsetzen. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

46 
 
 
 
Betreff:   
Fortschreibung des Konzepts zur medienübergreifenden Überwachung von Indust-
rie- und Gewerbebetrieben 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 13.11.2014 
Vorlagen-Nr. 2680/2013 
Federführung:  V/57 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
1. 
Der Rat beschließt das fortgeschriebene Konzept zur medienübergreifenden Überwa-
chung von Industrie- und Gewerbebetrieben (Anlage). 
2. 
Er beauftragt die Verwaltung, das Konzept unverzüglich umzusetzen und unter Beachtung 
der Vorgaben des Landes und der Erkenntnisse aus der Überwachungspraxis regelmäßig 
fortzuschreiben, um Gefahren für Mensch und Umwelt zu minimieren. 
3. 
Der Rat beschließt zur Umsetzung des Überwachungskonzeptes die Einrichtung von 2,5 
Mehrstellen Ingenieur/Ingenieurin, Vergütungsgruppe Vb/IVb/IVa, Fg. 1/1/1c + TZ BAT 
zum Stellenplan 2015. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2015 werden verwaltungsin-
tern entsprechende Stellen bereitgestellt. Die im Haushaltsjahr 2014 erforderlichen Mittel 
in Höhe von rd. 32.000 € stehen im Teilplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, zur Verfü-
gung. Ab dem Haushaltsjahr 2015 sind 191.850 € im Aufwand und 57.555 € als Ertrag im 
Teilplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, zusätzlich im Haushalt zu veranschlagen. 
 
 
Sachstand: 
 
Das angepasste und erweiterte Konzept enthält grundsätzliche Informationen zu den 
Gründen und dem notwendigen Umfang der medienübergreifenden Umweltinspektionen. 
Auch die Kriterien, die zur Festlegung der Inspektionsintervalle geführt haben, sind aufge-
führt. 
Dieser Verpflichtung kommt die Stadt Köln weiterhin mit einer Veröffentlichung der allge-
meinen Bewertung der wichtigen Umweltprobleme im Gebiet der Stadt Köln auf der Inter-

47 
 
netseite http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/ueberwachung-von-
industrie-und-gewerbebetrieben nach. 
 
Die Besetzung der 2,5 Mehrstellen ist zum Jahreswechsel 2014/15 auf drei neue Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter erfolgt. Aufgrund des Wechsel des Arbeitsplatzes bzw. Wechsel 
in den Ruhestand sind sonstige Stellen frei geblieben, so dass die medienübergreifende 
Überwachung nur schrittweise durchgeführt werden kann. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

48 
 
 
 
Betreff:   
Sanierung des ehemaligen Schießplatzes in Köln-Ostheim,  
hier: Baubeschluss 
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 25.11.2014 
Vorlagen-Nr. 3143/2014 
Federführung:  V/57 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün beschließt die Durchführung der bodenschutzrechtli-
chen Sanierung des ehemaligen Schießplatzgeländes und beauftragt die Verwaltung mit 
der Umsetzung der Maßnahme. 
Die Gesamtausgaben für das Projekt (Baukosten und Baunebenkosten) betragen brutto 
826.065 €. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Inanspruchnahme einer im 
Jahresabschluss 2013 noch zu bildenden Rückstellung für Deponien und Altlasten im 
Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – Teilplanzeile 13 – Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
Für die Maßnahme wurden von der Bezirksregierung bereits Fördermittel in Höhe von 
525.600 € bewilligt. 
 
Sachstand: 
 
Die Sanierung des ehemaligen Schießplatzes am „Alten Deutzer Postweg“ wurde wie ge-
plant im Zeitraum von September 2014 bis zum Mai 2016 durchgeführt. Alle Sanierungs-
zielwerte wurden flächendeckend eingehalten. Die Sanierung ist damit aus Sicht des Bun-
desbodenschutzgesetzes erfolgreich und termingerecht abgeschlossen. 
Die Gesamtkosten beliefen sich auf 597.498,27 €, brutto. Damit wurden die ursprünglich 
vorgesehen Kosten um ca. 228.500 € unterschritten.  
Von den Gesamtkosten wurden ca. 471.000 € von der Bezirksregierung als Fördermittel 
gezahlt. 
Damit wurde die Sanierung des ehemaligen Schießplatzes auch aus wirtschaftlicher Sicht 
erfolgreich beendet. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

49 
 
 
 
Betreff:  
EU-Projekt Grow Smarter 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 16.12.2014 
Vorlagen-Nr. 3160/2014 
Federführung:  OB/5 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat ermächtigt den Oberbürgermeister die Verträge (Finanzhilfevereinbarung und 
Konsortialvertrag) zur Umsetzung des EU-Projektes „Grow Smarter“ mit Gesamtpro-
jektkosten (Personal- und Sachkosten) in Höhe von 1.553.750 € und einer Projektlauf-
zeit von fünf Jahren, zu unterzeichnen.  
 Neben der Fremdfinanzierung aus EU-Mitteln in Höhe von 953.750 € beläuft sich der 
städtische Eigenanteil für das Gesamtprojekt auf 600.000 €. 
 Im Haushaltsplanentwurf 2015 ff sind bereits Mittel zur Finanzierung des Eigenanteils in 
Höhe von 452.000 € veranschlagt. Die darüber hinaus für die Jahre 2015-2019 anfal-
lenden Erträge und Aufwendungen zur Umsetzung des Projektes sind im Rahmen des 
Veränderungsnachweises zum Haushaltsplan 2015 bzw. im Haushaltsplan 2019 zu 
veranschlagen.  
2. Der Rat beschließt weiterhin zur Realisierung des Projektes befristet für die Projektlauf-
zeit 2015-2019 die Einrichtung folgender Stellen zum Stellenplan 2015: 
 0,5 Stelle VA VGr. II, Fg. 1a BAT (EG 13 TVÖD) für die Projektkoordinierung bei 01/4, 
0,5 Stelle VA VGr. II, Fg. 1a BAT (EG 13 TVÖD) für die Leitung des Arbeitspaketes 3 
„Integrierte Infrastrukturen“ bei V/7, 0,5 Stelle VA VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (EG 11 
TVÖD) für die fachliche Projektleitung bei 1300 und 0,5 Stelle technischer Angestellter 
(Ingenieur) VGr. II/II, Fg. 1/1 +VG+TZ BAT (EG 13 TVÖD) für die fachliche Projektlei-
tung bei 66.  
Die Besetzung der Stellen erfolgt bedarfsorientiert im Rahmen des Projektverlaufes. 
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2015 werden die entsprechenden Stellen verwal-
tungsintern zur Verfügung gestellt.  
In den Gesamtprojektkosten von 1.553.750 Euro sind die o.g. Personalkosten enthalten.

50 
 
 
Sachstand: 
 
Die Finanzhilfevereinbarung und Konsortialvertrag wurden unterzeichnet, die Stellen zum 
Stellenplan 2015 eingerichtet und die Mittel zur Finanzierung des Eigenanteils wurden im 
Haushaltsplan 2015, 2016/2017 veranschlagt. Die Mittel für 2018ff sind im Haushaltsplan 
2018ff zu berücksichtigen. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

51 
 
 
 
Betreff:   
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Durchführung von Boden- und Grundwas-
seruntersuchungen im Stadtgebiet Köln 
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 13.01.2015 
Vorlagen-Nr. 3878/2014 
Federführung:  V/57 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt den Bedarf für den Abschluss eines Rahmenver-
trages zur Durchführung von Boden- und Grundwasseruntersuchungen fest und beauftragt 
die Verwaltung mit der Durchführung eines offenen Verfahrens (europaweite Ausschrei-
bung) nach VOL/A und der anschließenden Auftragsvergabe gemäß den gesetzlichen 
Bestimmungen und den städtischen Vergaberichtlinien. 
Die Kosten für den dreijährigen Rahmenvertrag 2015 ff. werden auf 375.200 € netto bzw. 
446.488 € brutto geschätzt.  
Die Mittel sind im Haushaltsplan für die Jahre 2015 – 2018 im Produktbereich 1401 Um-
weltordnung und -vorsorge, bei Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen berücksichtigt, bzw. für einen Teil der Maßnahmen erfolgt die Finanzierung durch 
die Inanspruchnahme der gebildeten Rückstellungen. 
 
Sachstand: 
 
 
Der Rahmenvertrag wurde nach einem Vergabeverfahren am 01.06.2015 für den Zeitraum 
01.06.2015 – 31.05.2018 in Höhe von 446.081,02 €.erteilt. Zuletzt wurde der 89. Abruf 
hieraus beauftragt. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

52 
 
 
 
Betreff:   
Anpassung an den Klimawandel 
Verwaltungsvorlage und 
Gemeinsamer Änderungsantrag von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die 
Grünen vom 13.01.2015 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 05.02.2015  
Vorlagen-Nr. 2216/2014 und AN/0055/2015  
Federführung:  V/57 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Studie "Klimawandelgerechte Metro-
pole Köln" zur Kenntnis und stellt den dringenden Handlungsbedarf fest. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Studie, 
Anpassungsstrategien und ein Maßnahmenprogramm zu entwickeln sowie für den 
Umsetzungsprozess eine ressortübergreifende Arbeitsstruktur zu schaffen. Dazu sind 
die in der Studie enthaltenen Maßnahmenvorschläge nach Kosten-Nutzen-Kriterien zu 
priorisieren. Der detaillierte Zeit-Maßnahmenplan inklusive der jeweils notwendigen Fi-
nanzierung sind dem Rat noch 2015 zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen. 
3. Die kosten- und personalneutral durchzuführenden Maßnahmen 
a) Kleinräumige Auswertung der Planungshinweiskarte / klimawandelgerechte Gestal-
tung städtischer Planungen 
b) Sensibilisierung Starkregenereignisse 
werden im Vorgriff auf das vollständige Maßnahmenprogramm sofort umgesetzt. 
 
Sachstand: 
 
Das Umweltamt hat zu einigen Arbeitstreffen eingeladen und konnte insbesondere die 
Planungs-und Gesundheitsverwaltung für das Thema sensibilisieren. Die Erarbeitung ei-
nes detaillierten Zeit- und Maßnahmenplanes für die konkrete Umsetzung, der in LANUV 
Fachbericht 50 dargestellten Maßnahmen, erfordern eine dezernatsübergreifende Ab-
stimmung und eine Bereitstellung von finanziellen Mitteln. Nach der erneuten Sachstands-
darstellung im Umweltausschuss wird die Umweltverwaltung dahingehende Gespräche 
initiieren.  
Die kosten- u. personalneutralen Maßnahmen wurden umgesetzt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

53 
 
 
 
Betreff:   
Rahmenvertrag für Errichtung und Instandsetzung von Grundwassermessstellen  
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 03.03.2015 
Vorlagen-Nr. 0345/2015 
Federführung:  V/57 
Status: erledigt 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün beschließt den Abschluss eines Rahmenvertrages für 
die Errichtung und Instandsetzung von Grundwassermessstellen im Stadtgebiet Köln und 
beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens und der Auftrags-
vergabe. 
Die Kosten werden auf Grundlage des vorherigen Rahmenvertrages auf 203.490 € brutto 
geschätzt. Die Finanzmittel sind im HPL-Entwurf 2015, im Teilplan 1401, Umweltordnung 
und –vorsorge, in der Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, veranschlagt. 
 
Sachstand: 
 
Nach Beschluss wurde eine beschränke Ausschreibung nach VOB/A durch das Vergabe-
amt durchgeführt. Der Rahmenvertrag wurde für den Zeitraum 01.06.2016 – 30.05.2017 
an das wirtschaftlichste Unternehmen in Höhe von 185.191,37€ vergeben. 
Aus dem Rahmenvertrag wurden bis Anfang 2017 zehn Aufträge mit einer Auftragssumme 
in Höhe von insgesamt 76.700,00 € erteilt. Das restliche Auftragsvolumen wird bis Mai 
2017 beauftragt. 
Zur Fortführung der Pflichtaufgaben ist im Rahmen der Gewässeraufsicht und der Ermitt-
lung von Grundwasserschäden auch in 2017/ 2018 ein neuer Rahmenvertrag auszu-
schreiben. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

54 
 
 
 
Betreff:   
Kleingartenanlage Auweilerweg (AL 40501), hier: Langfristige Anmietung einer Gas-
behandlungsanlage 
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 21.04.2015 
Vorlagen-Nr. 0788/2015 
Federführung:  V/57 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die Anmietung einer Gasbehand-
lungseinheit fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfah-
rens (Angebotsbeiziehung) und der anschließenden Auftragsvergabe gemäß den städti-
schen Vergaberichtlinien. 
Die Kosten für den dreijährigen Rahmenvertrag mit Verlängerungsoption für zwei weitere 
Jahre werden auf insgesamt 154.568 € netto bzw. 183.936 € brutto geschätzt.  
Die Mittel wurden im Haushaltsplanentwurf 2015 ff im Produktbereich 13 Natur- und Land-
schaftspflege, bei Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, berück-
sichtigt. Die Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahme der gebildeten Rückstellun-
gen. 
 
Sachstand: 
 
Der Auftrag zur Anmietung einer Schwachgasbehandlungsanlage zur Schutzentgasung 
der Kleingartenanlage erfolgte im November 2015, die Laufzeit beträgt zunächst 3 Jahre 
und begann im Februar 2016. Die Kosten für 3 Jahre liegen bei insgesamt 76.778 € netto 
bzw. 91.365,82 € brutto.  
Über eine Verlängerung wird zu gegebener Zeit entschieden. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

55 
 
 
 
Betreff:  
Aufstockung der jährlichen Zuwendungen für die NABU-Naturschutzstation Lever-
kusen- Köln e.V. ab 2016 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 23.06.2015 
Vorlagen-Nr. 1365/2015 
Federführung:  V/57/571 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsent-
scheidung des Hauptausschusses aus seiner Sitzung am 28.04.2014:  
 
Der Hauptausschuss beschließt die Aufstockung des 20%igen städtischen Zuwendungs-
anteils zur finanziellen Unterstützung der NABU Naturschutzstation Leverkusen – Köln 
e.V. (Biostation) um 10.666,- € ab 2014 unter der Voraussetzung, dass der 80%ige Lan-
deszuschuss um 42.664 € erhöht wird.  
Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung mit der umgehenden Umsetzung dieses 
Vorhabens.  
Die Mittel stehen im Teilplan 1401, Umweltordnung, - vorsorge, bei Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen zur Verfügung.  
 
 
Sachstand: 
 
 
Im Rahmen der jährlichen Beratung des Arbeits- und Maßnahmenplans (AMP) der Biolo-
gischen Station Leverkusen –Köln mit der BR Köln, Dez. 51 ist entsprechend der Landes-
förderung von 80 % die anteilige Förderung der Stadt Köln (20% -Anteil) als Zuwendung 
an die Biologische Station verausgabt worden. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

56 
 
 
Betreff:  
Freigabe zusätzlicher Mittel für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Umweltbil-
dung - Teilplan  1401 – Umweltordnung und Umweltvorsorge  - 
 
 
Gremium: Finanzausschuss 
Sitzungsdatum: 07.09.2015  
Vorlagen-Nr. 2009/2015 und AN/1215/2015  
Federführung: V/57   
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
 
Der Finanzausschuss beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 
die im Haushaltsplan 2015 im Teilergebnisplan 1401 – Umweltordnung und Umweltvor-
sorge – veranschlagten Mittel wie folgt freizugeben: 
Teilplanzeile 13 mit 87.500 EUR, 
Teilplanzeile 15 mit 78.000 EUR, 
Teilplanzeile 16 mit 134.500 EUR. 
Die konkrete Verwendung der Mittel erfolgt maßnahmenbezogen entsprechend der Anla-
ge. 
Aus der Maßnahme 3 Öffentlichkeitsarbeit (alternativ aus Maßnahme 4) soll auch die not-
wendige Kofinanzierung (15% = 40.175 €)) für das Folgeprojekt von "Köln spart CO2" 
(Klimaschutz Community Köln: Aktivierung durch Wettbewerb) erfolgen. 
Ein Teil des städtischen Anteils kann auch durch Personalabstellung für das Projekt erfol-
gen. 
 
 
Sachstand: 
 
 
Die in der Anlage der Beschlussvorlage dargestellten Projekte sind derzeit in der Umset-
zung. Lediglich beim Thema Umweltbildung ist es zu Verzögerungen gekommen, weil 
hierzu noch kein grundsätzlicher Beschluss herbeigeführt werden konnte. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung. 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

57 
 
 
 
Betreff:  
Fortführung der Bürgerkontaktstelle „Berliner 67“ in Mülheim-Nord  
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 15.12.2015 
Vorlagen-Nr. 3582/2015 
Federführung:  V/57/574 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt die Fortführung der Bürgerkontaktstelle „Berliner 67“ in Mülheim-Nord 
bis 2019 insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden Stadtentwick-
lungsmaßnahmen „IHK „Starke Veedel-Starkes Köln“ sowie „Güterbahnhof Mülheim“. 
Der aus dem städtischen Haushalt zu finanzierende Aufwand (ca. 4.200 Euro im Jahr 
2016) ist im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei der Teilplanzeile 13, 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, haushaltsneutral zu berücksichtigen. 
Für das Haushaltsjahr 2016 entstehen keine zusätzlichen Mehrbedarfe. 
 
Sachstand: 
 
 
Derzeit wird im Rahmen der Fortführung des Projekts mit EFRE-Förderung geprüft, ob die 
Bürgerkontaktstelle nicht weitergenutzt werden kann. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

58 
 
 
 
Betreff:   
Stilllegung der städtischen Altdeponie Butzweiler Straße in Köln Ossendorf,  
hier: Bauleistungen zur Herstellung der Oberflächenabdichtung 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 28.06.2016 
Vorlagen-Nr. 0270/2016 
Federführung:  V/57 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung die weiteren Planungsschritte zur Ausführung, die Bau-
begleitung und den Bau des Oberflächenabdichtungssystems der ehemaligen Hausmüll-
deponie „Butzweiler Straße“ zu beauftragen. 
Der Bedarf der vorstehenden Leistungen wird festgestellt. 
Die Gesamtkosten für den Bau, incl. der weiteren Baunebenkosten, werden auf 
12.165.547 € geschätzt. 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch Inanspruchnahme der gebildeten Rückstel-
lungen. 
 
Sachstand: 
 
 
Im August 2016 beauftragte die Verwaltung ein externes Ingenieurbüro mit den weiteren 
Planungsschritten zur Ausführung der Oberflächenabdichtung. 
Derzeit werden von diesem in Zusammenarbeit mit 57 die Leistungsverzeichnisse für die 
Bauausführung und die Fremdüberwachung erarbeitet. Parallel sind Konkretisierungen zur 
Verkehrsanbindung der Lieferverkehre an die bestehenden Verkehrswege zu erarbeiten. 
Geplanter Baubeginn für den 1. Bauabschnitt ist Ende 2017.  
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

59 
 
 
 
Betreff:  
Konzept zur Einrichtung eines kommunalen Ökokontos für Köln 
 
 
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 15.09.2016 
Vorlagen-Nr. 0241/2016 und AN/1495/2016 
Federführung:  V/57/571 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün nimmt den in der Vorlage unter Punkt 6 dargestellten 
Konzeptvorschlag für die Einrichtung eines kommunalen Ökokontos für Köln zur Kenntnis 
und betont, dass das Ziel des kommunalen Ökokontos die Steigerung der Biodiversität, 
die Biotopvernetzung, die Weiterentwicklung wertvoller Flächen, die Kernzonenentwick-
lung sowie die qualitative Steigerung der Biotopwertigkeit ist.  
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt konkret darzulegen, welche Flächen für den Ausbau des 
Startguthabens in Anspruch genommen und / oder welche Maßnahmen umgesetzt werden 
sollen (Maßnahmenkonzept).  
2. Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, wie die bereitgestellten Mittel für die Vorfinan-
zierung zur Einrichtung des kommunalen Ökokontos verwendet werden sollen und welche 
Beträge nicht refinanzierbar sind.  
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Stellenbedarf zu ermitteln und darzulegen, wie die Auf-
gabenerledigung organisiert werden soll.  
 
 
Sachstand: 
 
 
Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Ausschusssitzung. 
 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

60 
 
 
 
Betreff:  
Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. § 47 d BImSchG / 
Handlungs- und Maßnahmenkatalog der Firma LK-Argus für die weiteren Arbeiten 
zur Kölner Lärmaktionsplanung 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 22.09.2016 
Vorlagen-Nr. 2422/2015 
Federführung:  V/57 
Status: In Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Der Rat nimmt den von der Firma LK-Argus erarbeiteten und als Anlage 1 beigefügten 
„Handlungs- und Maßnahmenkatalog zum Lärmaktionsplan der Stadt Köln“ zur Kenntnis 
und beauftragt die Verwaltung: 
 
1. die Lärmaktionsplanung zukünftig entsprechend der dort beschriebenen und in Tabelle 
11 des Katalogs (siehe auch Anlage 2) zusammengefassten Verfahrensschritte und Pri-
oritäten zu den einzelnen Handlungsebenen fortzuführen. Ziel dieser Arbeiten ist es, in 
einem größtmöglichen Umfang konkrete Einzelmaßnahmen mit lärmmindernder Wir-
kung herauszuarbeiten und dort umzusetzen, wo im Sinne der EU-
Umgebungslärmrichtlinie Handlungsbedarf besteht. Mangels Mittelbereitstellung durch 
EU, Bund und Land müssen hierbei Instrumente aus bestehenden Tätigkeitsfeldern der 
Stadt genutzt werden, die lärmmindernde Effekte haben. Der finanzielle Rahmen wird 
dabei durch die städtische Haushaltslage bestimmt. 
 
2. auf der Grundlage dieses Handlungs- und Maßnahmenkatalogs inklusive der dort in 
Tabelle 10 und Karte 7 (siehe auch Anlage 3) gelisteten ruhigen Gebiete als zentrales 
Element des Lärmaktionsplans die Offenlage des Lärmaktionsplanentwurfs vorzuberei-
ten und durchzuführen.  
 
3. als Zeitraum für die Durchführung der weiteren planerisch konzeptionellen Arbeiten 
beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt wird ein Zeitraum von 3 Jahren veranschlagt. 
Die hierfür benötigte Personalkapazität einer/s Technischen Angestellten, VGr. IVa/III 
BAT, wird im Rahmen einer geänderten Prioritätensetzung durch interne Umschichtung 
beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt bereitgestellt. Die einzelnen Tätigkeiten im 
Rahmen der Lärmaktionsplanung sind der Anlage 2 zu entnehmen 
Die erforderlichen Sachmittel in Höhe von max. 40.000 € werden aus den bereits veran-
schlagten Mitteln im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung,- vorsorge, in der Teilplan-

61 
 
zeile 13, Auf-wendungen für Sach- und Dienstleistungen, ab dem Haushaltsjahr 2017, 
beim Amt für Umweltschutz, finanziert. Die Jahresergebnisse lassen einen erweiterten 
Spielraum erkennen. Es erfolgt derzeit keine Budgeterhöhung. 
4. im Rahmen der Arbeiten zu den einzelnen Handlungsebenen gemäß den Anlagen 1 
und 2 ist noch zu ermitteln, welche weiteren Personal- und Sachkosten bei anderen 
städtischen Dienststellen sowohl bei den planerisch konzeptionellen Arbeiten im Sinne 
des Handlungs- und Maßnahmenkatalogs sowie bei der Umsetzung der daraus resultie-
renden Einzelmaßnahmen anzusetzen sind. Dabei sind die personellen und finanziellen 
Konsequenzen dieser zusätzlichen Aufgaben konkret bezogen auf die betroffenen Äm-
ter zu ermitteln und in Form einer entsprechenden gesonderten Beschlussvorlage dem 
Rat zur Entscheidung vorzulegen, damit mit der konkreten Umsetzung der Lärmaktions-
planung begonnen werden kann.  
 
5. Fahrbahnsanierungen bei Straßen mit Handlungsbedarf 1. und 2. Ordnung werden mit 
„lärmmindernden Fahrbahnbelägen“ ausgeführt.  
 
6. Die Maßnahmen der Priorität 2 in Tabelle 11 werden entsprechend mit Priorität 1 abge-
arbeitet.  
 
7. Ein gesamtstädtisches Geschwindigkeitskonzept wird entwickelt. Der Verkehrsfluss für 
den motorisierten Individualverkehr (MIV) soll dabei auf den Hauptverkehrsachsen opti-
miert werden, während er in den Wohngebieten reduziert werden soll, weshalb das Vor-
behaltsnetz überprüft werden muss. Ziel ist eine Verstetigung des fließenden Verkehrs 
unter Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten.  
 
8. Die Programme „Abbau der Ampeln“ sowie „Alternative Betriebsformen für Ampeln“ 
werden konsequent und effektiver fortgeführt.  
 
9. Der Rat der Stadt Köln fordert die Verwaltung auf, ein wirksames und effektives Über-
wachungssystem mit stationären und mobilen Anlagen und Kontrollen für das LKW-
Führungskonzept und das LKW-Nachtfahrverbot zu entwickeln und anzuwenden. 
Die Prioritäten unter dem Gesichtspunkt der Luftreinhaltung zu überarbeiten mit dem 
Ziel, Bereiche des Stadtgebietes, die neben der Lärmbelastung auch bezüglich der Luft-
qualität (NOx, Staub) Optimierungspotential aufweisen, besonders hoch zu priorisieren. 
 
10. Für die weiteren planerischen konzeptionellen Aufgaben und für die Koordination der 
zuständigen Ämter wird beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt zusätzliche Perso-
nalkapazität geschaffen.  
 
11. Die Verwaltung erarbeitet mit den Akteuren ein Citylogistikkonzept dies beinhaltet auch 
ein Konzept zur Reduzierung des Lärms durch Sprinter- und Lieferfahrzeuge sowie 
Fahrzeugen mit Kühlaggregaten.

62 
 
 
Sachstand: 
 
Der Verwaltungsvorlage wurde am 22.09.2016 mit Änderungen (Punkte 5-11 des Be-
schlusses) durch den Rat beschlossen. 
Beginnend mit der öffentlichen Auslegung führt die Verwaltung die Arbeiten zur Umset-
zung der Lärmaktionsplanung im Sinne des Beschlusses durch. Der Lärmaktionsplan lag 
vom 24. November bis zum 21. Dezember 2016 aus. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

63 
 
 
 
Betreff:   
Neuregelung der Unterbringung und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren durch 
die Tierheime Dellbrück und Zollstock 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 22.09.2016 
Vorlagen-Nr. 0721/2016 
Federführung:  V/570 u. 576 
Status: Erledigt 
 
Beschluss: 
 
Beschluss gemäß Empfehlung des Ausschusses Umwelt und Grün aus seiner Sitzung 
am 15.09.2016 unter Berücksichtigung der mündlichen Protokollanmer-kung von Rats-
mitglied Frank:  
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, mit den Trägervereinen der beiden Köl-
ner Tierheime (Kölner Tierschutzverein von 1868 e.V., Vorgebirgsstr. 76, 50969 Köln – 
KTV – sowie der Bund gegen den Missbrauch der Tiere e.V., Iddelsfelder Hardt, 51069 
Köln – bmt -) den als Anlage 1 beigefügten Vertrag abzuschließen. 
Die durchschnittlich pro Jahr benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 794.000,00 € (inkl. 
MwSt.) sind im Teilergebnis 0206, Verbraucherschutz und Veterinäraufsicht, in der Teil-
planzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt. 
Um die Vermittlungsquoten weiter zu erhöhen, wird die Verwaltung zudem beauftragt,  
 
a) mit den Mitarbeitern der Trägervereine "Vermittlungsschulungen" durch-zuführen,  
 
b) gegenüber den Trägervereinen auf flexiblere Öffnungszeiten zu drängen.  
 
____________  
Anmerkungen:  
 
- Ratsmitglied Frank stellt zu Buchstabe a) klar, der Beschluss des Ausschusses für Umwelt 
und Grün sei nicht so zu verstehen, dass die Verwaltung die Ausbildung der Beschäftigten der 
Tierheime für eine bessere Vermittlung selbst übernehmen solle. Die Ausbildung solle viel-
mehr durch die Verbände erfolgen, die bereits über entsprechende Ausbildungsangebote ver-
fügen. Es sei nicht beabsichtigt, eine eigene Ausbildungsabteilung für Tierheime beim Veteri-
näramt einzurichten.

64 
 
 
Sachstand: 
 
 
Der Vertrag mit den Tierheimen wurde am 07.11.2016 abgeschlossen und wird umgesetzt. 
Entsprechend den vertraglich vereinbarten Leistungen erhalten die Tierheime für die Un-
terbringung und Behandlung von Fund- und Verwahrtieren eine Kostenerstattung auf Ba-
sis von Tagessätzen, maximal in Höhe der tatsächlichen Kosten des Zweckbetriebes. Die-
se Kostenerstattung erfolgt durch die Stadt Köln in Form von monatlichen Abschlagszah-
lungen auf Basis der zuletzt erfolgten Spitzabrechnung. Im ersten Vertragsjahr 2016 er-
folgt die pauschale Jahresvorauszahlung auf Basis der durchschnittlichen Verweildauer je 
Tierart des Kalenderjahres 2015.  
Die Verwaltung wird die Trägervereine über die Beschlusspunkte des Rates informieren 
und bitten, 
a)  Fortbildungsangebote der Tierschutzverbände bezüglich Vermittlungsgesprächen 
für die Mitarbeiter zu nutzen und  
b)  zu prüfen, in wie weit die Öffnungszeiten flexibler gestaltet werden können, um die 
Chance der Vermittlung von Tieren zu erhöhen. 
zu Punkt a) 
Im Rahmen der Beratungen der Verträge wurde bereits mit den Tierheimen gesprochen. 
Der Deutsche Tierschutzbund bietet solche Fortbildungen an. 
Zu Punkt b) 
Auch wenn die Öffnungszeiten eingeschränkt sind, so besteht bei Interesse an einem Tier 
durchaus die Möglichkeit, auch Terminabsprachen außerhalb der eigentlichen Öffnungs-
zeiten zu vereinbaren.  
 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

65 
 
 
 
Betreff:   
Beleuchtung des Hauptwegs vom Clouth-Gelände zur KVB-Haltestelle Kinderkran-
kenhaus, Antrag der FDP-Fraktion vom 22.04.2016  
und  
Vorlage der Verwaltung: Beleuchtung des Hauptweges im Johannes-Giesberts-Park 
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 03.11.2016 
Vorlagen-Nr. AN/0767/2016 und 3160/2016 
Federführung:  VIII/66 
Status: in Bearbeitung 
Beschluss: 
 
Der Hauptweg vom Clouth-Gelände in Verlängerung der Josefine-Clouth-Straße zur KVB-
Haltestelle Kinderkrankenhaus wird beleuchtet. 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit dieser Weg als öffentlicher Fuß- und 
Radweg gewidmet wird, um ihn von anderen nicht beleuchteten Wegen durch den Johan-
nes-Giesberts-Park zu differenzieren. 
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt und Grün der Beleuchtung des 
Hauptweges im Johannes-Giesberts-Park im Clouth-Quartier und den Beschlüssen des 
Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Bezirksvertretung Nippes zuzu-
stimmen. 
Eine Ausnahme zum Grundsatzbeschluss ist notwendig, um einen gesicherten Zugang 
zum ÖPNV an der Amsterdamer Straße, Haltestelle Kinderkrankenhaus, zu gewährleisten. 
 
Sachstand: 
 
 
Die Fertigstellung der Beleuchtungsanlage auf dem Hauptweg des Johannes-Giesberts-
Parks findet derzeit statt. Es ist davon auszugehen, dass diese bis Ende Januar 2017 ab-
geschlossen sein wird. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

66 
 
 
 
Betreff:    
Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ 
Antrag der Fraktion Die Linke vom 25.11.2016 
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 8.12.2016 
Vorlagen-Nr. AN/1982/2016 
Federführung:  V/57 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen dem Bündnis „Kommunen für biologische Viel-
falt e.V. im Jahr 2017 beizutreten. 
 
Sachstand: 
 
 
Eine Vorlage für den Rat zum Beschluss des Bündnisbeitritts ist in der Erarbeitung und 
soll in die Sitzung des AUG am 16.03.2017 eingebracht werden. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

67 
 
 
 
Betreff:  
 
“Förderaufruf KommunalerKlimaschutz.NRW“  
Antrag der SPD-Fraktion vom 24.11.2016 
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 08.12.2016  
Vorlagen-Nr. AN/1980/2016  
Federführung: V/57 
Status: in Bearbeitung  
 
Beschluss: 
 
 
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung darzustellen, welche Projekte und Maßnahmen 
 des Integrierten Klimaschutzkonzepts, 
 der Initiative SmartCity Cologne 
 zur Anpassung an den Klimawandel und 
 bestehender Verkehrskonzepte zur Senkung der Verkehrsemissionen 
für eine Bewerbung um Fördermittel aus dem Landesprogramm “Kommunaler Klima-
schutz.NRW“ geeignet sind. 
Eine entsprechende Vorschlagsliste soll dem Ausschuss zu seiner nächsten Sitzung am 
02.02.2017, nach Vorberatung durch den Verkehrsausschuss, vorgelegt werden. 
 
 
Sachstand: 
 
 
Mit Blick auf die zweite Bewerbungsfrist 22.06.2017 werden die Möglichkeiten der Antrag-
stellung in folgenden Themenbereichen geprüft: 
Integriertes Klimaschutzkonzept: 
Ein externer Gutachter soll beauftragt werden, für einen Projektantrag geeignete Maß-
nahmen zu identifizieren. Die Verwaltung wird hierzu noch im Februar einen Briefing-
Termin mit dem Gutachter durchführen. Die Maßnahmen werden dem AUG vor Abgabe 
zur Kenntnis gegeben. 
Anpassung an den Klimawandel: 
Der vorliegende Projektaufruf dient primär der Minderung der CO2-Emissionen. Maß-
nahmen zur Anpassung an den Klimawandel sind alleine nicht förderfähig. 
 
 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung. 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

68 
 
 
 
Betreff:  
Prüfantrag: Weniger „Coffee to go“-Müll durch Mehrwegbecher?  
 
 
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün 
Sitzungsdatum: 08.12.2016 
Vorlagen-Nr. AN/2076/2016 
Federführung:  V/6 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe/die Verwaltung werden/wird gebeten eine Initiative zu initiie-
ren, um die Möglichkeiten zur Einführung eines Pfandsystems für „Coffee to go“ Mehr-
wegbecher in Köln auszuloten bzw. zu prüfen. 
Wir bitten um die Vorlage eines Sachstandberichtes bis zum Beginn des 2. Halbjahres 
2017. 
 
 
Sachstand: 
 
 
Der Prüfantrag befindet sich in Bearbeitung. Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die 
Sitzung des AUG am 14.09.2017 vorgesehen. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

Anlage 3 Auszug AUG 16032017

1619 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
 
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de 
Datum: 27.03.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Umwelt und Grün vom 16.03.2017 
öffentlich 
7.4 Berichtspflicht gem. § 42 Geschäftsordnung des Rates und der Be-
zirksvertretungen  
Bericht an den Ausschuss Umwelt und Grün 
0520/2017 
RM Herr Walter bewertet für die SPD-Fraktion die Berichterstellung positiv. Er regt 
an, in die Tabelle eine zusätzliche Spalte einzufügen und bei den Beschlüssen, de-
ren Umsetzung noch in Bearbeitung ist und die keine Daueraufgaben darstellen, 
darüber zu informieren, bis wann sie erledigt sein sollen. Wenn es keinen Endtermin 
gibt, kann auch das in die Tabelle geschrieben werden (z. B. Daueraufgabe). 
Beigeordneter Herr Dr. Rau sagt dies zu. 
RM Herr Brust bemerkt kritisch, in einigen Berichten sei aufgeführt, dass keine weite-
re Berichterstattung erfolge, obwohl die Maßnahme nicht abgeschlossen sei. Teil-
weise sei gar nicht geplant sie abzuschließen. Als Beispiel nennt Herr Brust den 
Energiebericht, wo seit langer Zeit viele Ämter der Stadtverwaltung nicht zur Koope-
ration bereit seien. 
Herr Brust bittet namens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, die Mitteilung noch 
mal auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung zu nehmen, um die Mög-
lichkeit zu haben, die Sachstände im Einzelnen mit der Verwaltung zu besprechen. 
Der Ausschuss Umwelt und Grün bittet, die umgedruckte Mitteilung der Verwaltung 
auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung zu nehmen.

Beratungsverlauf (1)

16.03.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0520/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
01.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27