0520/2017
Berichtspflicht gem. § 42 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen, Bericht an den Ausschuss Umwelt und Grün
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Anlage 1_Beschlussübersicht Inhaltsverzeichnis Ausschuss Umwelt und Grün_Beschlüsse_Umwelt
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Anlage 1 1 Beschlussübersicht / Inhaltsverzeichnis Ausschuss Umwelt und Grün; alle Beschlüsse Umwelt Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder- führung Status der Erledigung Seite Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen bei der Stadt Köln 1027/005 Umwelt, Gesundheit und Grün 01.09.2005 V/57 zurückgestellt / erledigt 1 Aufbau eines Altstandortkatasters 0771/006 Umwelt, Gesundheit und Grün 01.06.2006 V/57 in Bearbeitung 2 CO2-Bilanz für Köln A/0160/007 Umwelt, Gesundheit und Grün 03.05.2007 V/57 erledigt 4 Wettbewerb Bundeshauptstadt der Biodiversität AN/1073/2010 Ausschuss für Umwelt und Grün 01.07.2010 V/57 erledigt 5 Projekt "ÖkoProfit" AN/0214/2011 Ausschuss für Umwelt und Grün 17.02.2011 V/57/574 in Bearbeitung 6 Einstweilige Sicherstellung des geplanten Naturdenkmals "Mittelterrassenkante in Müngersdorf" 0031/2011 Rat 07.04.2011 V/57 erledigt 8 Städtische Altdeponie Nonis in Köln-Merheim Hier: Planung einer Gassperre 1324/2011 Ausschuss für Umwelt und Grün 12.05.2011 V/57 in Bearbeitung 9 Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung) vom 17.01.2002, hier: Neufassung der Satzung 0871/2011 AN/1362/2011 Rat 14.07.2011 V/57/571 erledigt 10 Abschluss eines Rahmenvertrages zur Durchführung von Boden- und Grundwasseruntersuchungen im Stadtgebiet Köln 3207/2011 Ausschuss für Umwelt und Grün 29.09.2011 V/57 erledigt 12 Anlage 1 2 Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder- führung Status der Erledigung Seite Beleuchtung des öffentlichen Fußweges in der Siedlung "Em Parkveedel" zur Amsterdamer Straße 1992/2011 Ausschuss für Umwelt und Grün 29.09.2011 VIII/66 erledigt 13 Energiecontrolling und Energiemanagement in städtischen Objekten AN/0801/2011 Ausschuss für Umwelt und Grün 29.09.2011 VI/26 erledigt 14 Energieberatung für Privathaushalte durch die Verbraucherzentrale 2661/2011 Rat 24.11.2011 V/57 erledigt 17 Erweiterung des Biergartens Aachener Weiher in K-Neustadt-Süd, Bezirk 1, Landschaftsschutzgebiet L 16 hier: Widerspruchsverfahren nach §69 Landschaftsgesetz (LG NW) 4738/2011 Ausschuss Umwelt und Grün 08.12.2011 V/57 zurückgestellt 18 Förderung des Bürgerengagements für mehr Sauberkeit, Lebensqualität und Wirtschaftskraft im Umfeld des Marktplatzes und Bürgerparks Berliner Straße - "Hallo Nachbar, Danke schön" 4123/2011 Ausschuss Umwelt und Grün 08.12.2011 V/57/574 erledigt 19 Einführung medienübergreifender Umweltinspektionen für Industrie- und Gewerbebetriebe 2920/2011 Rat 20.12.2011 V/57 in Bearbeitung 20 Fortschreibung Luftreinhalteplan Köln 4348/2011 Rat 20.12.2011 V/57 erledigt 22 Klimaschutzkonzept Köln - vorgezogenes Sofortmaßnahmenprogramm 2012 3272/2011 AN/2312/2012 Rat 20.12.2011 V/57 in Bearbeitung 23 Zuwendung für die dauerhafte Einrichtung einer Biologischen Station im Kölner Stadtgebiet 4291/2011 Rat 20.12.2011 V/57/571 erledigt 26 Wettbewerb Kommunaler Klimaschutz 2012 AN/0527/2012 Ausschuss Umwelt und Grün 03.05.2012 V/57 erledigt 27 Anlage 1 3 Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder- führung Status der Erledigung Seite Altdeponie Colonia (Al 70111) hier: Langfristige Anmietung einer Gasbehandlungsanlage 1979/2012 Ausschuss Umwelt und Grün 14.06.2012 V/57 erledigt 28 Städtische Altdeponie am Auweiler Weg (AL 40501) hier: Gutachterliche Leistungen zur Optimierung der Nutzungssicherung hinsichtlich Deponiegas 2201/2012 Ausschuss Umwelt und Grün 14.06.2012 V/57 erledigt 29 Einrichtung und Betrieb einer Naviki-Seite in Köln 2603/2012 Ausschuss Umwelt und Grün 06.09.2012 V/57 erledigt 30 Änderung der Satzung der Stadt Köln vom 28. April 2010 über die Aufhebung der Gebührensatzung für den Schlachthof der Stadt Köln und der Satzung für den Schlachtviehgroßmarkt, den Schlachthof und den Fleischgroßmarkt der Stadt Köln 1867/2012 Rat 20.09.2012 V/57 erledigt 31 Kommunales Ökokonto für Köln AN/0387/2013 Ausschuss für Umwelt und Grün 18.04.2013 V/57/571 erledigt 32 Verlängerung der einstweiligen Sicherstellung der "Mittelterrassenkante in Müngersdorf" 0547/2013 Rat 30.04.2013 V/57 erledigt 33 Prüfung der Investitionen, der Betriebskosten und der Spartenabrechnungen der AVG Köln mbH für den Betrieb der Deponie Vereinigte Ville 1399/2013 Ausschuss Umwelt und Grün 06.06.2013 V/57 erledigt 34 Cyanidbelastung des Grundwassers im Bereich des Kalkberges I Hier: Gutachterliche Leistungen (Dringlichkeitsentscheidung) 2413/2013 Ausschuss Umwelt und Grün 19.09.2013 V/57 in Bearbeitung 35 Anlage 1 4 Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder- führung Status der Erledigung Seite Rahmenvertrag für die Errichtung und Instandsetzung von Grundwassermessstellen im Stadtgebiet Köln für 2 Jahre 3360/2013 Ausschuss Umwelt und Grün 19.11.2013 V/57 erledigt 36 Errichtung eines Bauernhofes /Zooschule im Zoo Köln; Bezirk 5; Köln- Riehl; ND 503.01 f hier: Fällung des Naturdenkmals im Bereich des Zoo- Haupteingangs 3791/2013 Ausschuss Umwelt und Grün 05.12.2013 V/57/571 erledigt 37 Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Sicherungsmaßnahmen an der Straße Alter Militärring in Köln- Müngersdorf zur Gefahrenabwehr 3067/2013 Ausschuss Umwelt und Grün 30.01.2014 VIII/69 erledigt 38 Sanierung des ehemaligen Schießplatzes in Köln-Ostheim Hier: Bedarf für freiberufliche Leistungen 3676/2013 Ausschuss Umwelt und Grün 05.12.2013 V/57 erledigt 39 Ausbau des Kreuzungsbereichs Dürener Straße/Militärringstraße (Dringlichkeitsentscheidung) 4183/2013 Ausschuss Umwelt und Grün 30.01.2014 V/57/571 erledigt 40 Informations- und Krisenmanagement der Shell Raffinerie AN/0419/2014 Ausschuss Umwelt und Grün 27.03.2014 I/37 erledigt 41 Energieberatung für Privathaushalte durch die Verbraucherzentrale - Fortführung nach 2014 0935/2014 Rat 08.04.2014 V/57 in Bearbeitung 42 Integriertes Klimaschutzkonzept Köln 2013 2567/2013 Rat 08.04.2014 V/57 in Bearbeitung 43 Stilllegung der ehemaligen Hausmülldeponie in Porz-Lind, Festlegung der Verkehrsführung 0749/2014 Rat 08.04.2014 V/57 erledigt 45 Fortschreibung des Konzepts zur medienübergreifenden Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben 2680/2013 Rat 13.11.2014 V/57 in Bearbeitung 46 Anlage 1 5 Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder- führung Status der Erledigung Seite Sanierung des ehemaligen Schießplatzes in Köln-Ostheim Hier: Baubeschluss 3143/2014 Ausschuss Umwelt und Grün 25.11.2014 V/57 erledigt 48 EU-Projekt Grow Smarter 3160/2014 Rat 16.12.2014 OB/5 in Bearbeitung 49 Abschluss eines Rahmenvertrages zur Durchführung von Boden- und Grundwasseruntersuchungen im Stadtgebiet Köln 3878/2014 Ausschuss Umwelt und Grün 13.01.2015 V/57 erledigt 51 Anpassung an den Klimawandel 2216/2014 AN/0055/2015 Rat 05.02.2015 V/57 in Bearbeitung 52 Rahmenvertrag für Errichtung und Instandsetzung von Grundwassermessstellen 0345/2015 Ausschuss Umwelt und Grün 03.03.2015 V/57 erledigt 53 Kleingartenanlage Auweilerweg (AL 40501) Hier:Langfristige Anmietung einer Gasbehandlungsanlage 0788/2015 Ausschuss Umwelt und Grün 21.04.2015 V/57 erledigt 54 Aufstockung der jährlichen Zuwendungen für die NABU-Naturschutzstation Leverkusen- Köln e.V. ab 2016 1365/2015 Rat 23.06.2015 V/57/571 erledigt 55 Freigabe zusätzlicher Mittel für Massnahmen des Klimaschutzes und der Umweltbildung - Teilplan 1401 – Umweltordnung und Umweltvorsorge - 2009/2015 AN/1215/2015 Finanzausschuss 07.09.2015 V/57/574 in Bearbeitung 56 Fortführung der Bürgerkontaktstelle "Berliner 67" in Mülheim-Nord 3582/2015 Rat 15.12.2015 V/57/574 in Bearbeitung 57 Stilllegung der städtischen Altdeponie Butzweiler Straße in Köln Ossendorf Hier: Bauleistungen zur Herstellung der Oberflächenabdichtung 0270/2016 Rat 28.06.2016 V/57 in Bearbeitung 58 Konzept zur Einrichtung eines kommunalen Ökokontos für Köln 0241/2016 AN/1495/2016 Ausschuss Umwelt und Grün 15.09.2016 V/57/571 in Bearbeitung 59 Anlage 1 6 Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder- führung Status der Erledigung Seite Lärmaktionsplanung nach EU- Umgebungslärmrichtlinie bzw. § 47 d BImSchG / Handlungs- und Maßnahmenkatalog der Firma LK-Argus für die weiteren Arbeiten zur Kölner Lärmaktionsplanung 2422/2015 Rat 22.09.2016 V/57 in Bearbeitung 60 Neuregelung der Unterbringung und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren durch die Tierheime Dellbrück und Zollstock 0721/2016 Rat 22.09.2016 V/57 erledigt 63 Beleuchtung des Hauptwegs vom Clouth- Gelände zur KVB-Haltestelle Kinderkrankenhaus AN/0767/2016 3160/2016 Ausschuss Umwelt und Grün 03.11.2016 VIII/66 in Bearbeitung 65 Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ AN/1982/2016 Ausschuss Umwelt und Grün 08.12.2016 V/57 in Bearbeitung 66 Förderaufruf “KommunalerKlimaschutz.NRW“AN/1980/2016 Ausschuss Umwelt und Grün 08.12.2016 V/57 in Bearbeitung 67 Prüfantrag: Weniger „Coffee to go“-Müll durch Mehrwegbecher? AN/2076/2016 Ausschuss Umwelt und Grün 08.12.2016 V-6 in Bearbeitung 68
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57 Vorlagen-Nummer 01.03.2017 0520/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 16.03.2017 Berichtspflicht gem. § 42 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Bericht an den Ausschuss Umwelt und Grün Im Rahmen der Berichtspflicht nach § 42 der Geschäftsordnung des Rates erhält der Ausschuss für Umwelt und Grün alle Sachstände zu den Beschlüssen des Gremiums, Teilbereich Umwelt, zur Kenntnis. Die Beschlüsse, zu denen ein Sachstandsbericht zum Stand 31.12.2016 vorgelegt wird, sind der Ta- belle zu entnehmen (Anlage 1). Neben den Sachständen zu den Beschlüssen über Anträge (ehemaliger Halbjahresbericht) werden auch alle weiteren ab 01.01.2011 gefassten Beschlüsse (über Verwaltungsvorlagen, Satzungen etc.) des Gremiums sowie die Beschlüsse des Rates und des Hauptausschusses berücksichtigt (s. Anlage 2). Lediglich Punkte, die ausschließlich zur Kenntnis genommen (Mitteilungen, Beantwortungen) oder vorberaten wurden, bleiben unberücksichtigt. Die Sachstandsberichte zu den Beschlüssen des Teilbereichs Grün werden in einer folgenden Sit- zung dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben. Gez. Dr. Rau
Anlage 4 Beschlussübersicht aktuell Inhaltsverz Ausschuss Umwelt und Grün_Beschlüsse_Umwelt
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Anlage 4 Beschlussübersicht / Inhaltsverzeichnis Ausschuss Umwelt und Grün; alle Beschlüsse Umwelt Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder- führung Status der Erledigung Angestreber Zeitpunkt d Erledigung Seite Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen bei der Stadt Köln 1027/005 Umwelt, Gesundheit und Grün 01.09.2005 V/57/574 zurückgestellt / erledigt 1 Aufbau eines Altstandortkatasters 0771/006 Umwelt, Ge sundheit und Grün 01.06.2006 V/57/573 in Bearbeitung keine Angabe: Abhängig von Fördermitteln / Daueraufgabe 2 CO 2-Bilanz für Köln A/0160/007 Umwelt, Gesundheit und Grün 03.05.2007 V/57/574 erledigt 4 Wettbewerb Bundeshauptstadt der Biodiversität AN/107 3/2010 Ausschuss für Umwelt und Grün 01.07.2010 V/57/574 erledigt 5 Projekt "ÖkoProfit" AN/0214/2011 Ausschuss für Umwelt und Grün 17.02.2011 V/57/574 in Bearbeitung steht kurz vor weiterer Antragstellung 6 Einstweilige Sicherstellung des geplanten Naturdenkmals "Mittelterrassenkante in Müngersdorf" 0031/2011 Rat 07.04.2011 V/57/571 erledigt 8 Städtische Altdeponie Nonis in Köln-Merheim Hier: Planung einer Gassperre 1324/2011 Ausschuss für Umwelt und Grün 12.05.2011 V/57/573 in Bearbeitung 2018/2019 9 Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung) vom 17.01.2002, hier: Neufassung der Satzung 0871/2011 AN/1362/2011 Rat 14.07.2011 V/57/571 erledigt 10 1 Anlage 4 Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder- führung Status der Erledigung Angestreber Zeitpunkt d Erledigung Seite Abschluss eines Rahmenvertrages zur Durchführung von Boden- und Grundwasseruntersuchungen im Stadtgebiet Köln 3207/2011 Ausschuss für Umwelt und Grün 29.09.2011 V/57/573 erledigt 12 Beleuchtung des öffentlichen Fußweges in der Siedlung "Em Parkveedel" zur Amsterdamer Straße 1992/2011 Ausschuss für Umwelt und Grün 29.09.2011 VIII/66 erledigt 13 Energiecontrolling und Energiemanagement in städtischen Objekten AN/0801/2011 Ausschuss für Umwelt und Grün 29.09.2011 VI/26 erledigt 14 Energieberatung für Privathaushalte durch die Verbraucherzentrale 2661/2011 Rat 24.11.2011 V/57/574 erledigt 17 Erweiterung des Biergartens Aachener Weiher in K-Neustadt-Süd, Bezirk 1, Landschaftsschutzgebiet L 16 hier: Widerspruchsverfahren nach §69 Landschaftsgesetz (LG NW) 4738/2011 Ausschuss Umwelt und Grün 08.12.2011 V/57/571 zurückgestellt 18 Förderung des Bürgerengagements für mehr Sauberkeit, Lebensqualität und Wirtschaftskraft im Umfeld des Marktplatzes und Bürgerparks Berliner Straße - "Hallo Nachbar, Danke schön" 4123/2011 Ausschuss Umwelt und Grün 08.12.2011 V/57/574 erledigt 19 Einführung medienübergreifender Umweltinspektionen für Industrie- und Gewerbebetriebe 2920/2011 Rat 20.12.2011 V/57/572 erledigt 20 Klimaschutzkonzept Köln - vorgezogenes Sofortmaßnahmenprogramm 2012 3272/2011 AN/2312/2012 Rat 20.12.2011 V/57/574 in Bearbeitung Zeitpunkt der Umsetzung noch nicht absehbar 22 Fortschreibung Luftreinhalteplan Köln 4348/2011 Rat 20 .12.2011 V/57/574 erledigt 23 Zuwendung für die dauerhafte Einrichtung einer Biologischen Station im Kölner Stadtgebiet 4291/2011 Rat 20.12.2011 V/57/571 erledigt 26 Wettbewerb Kommunaler Klimaschutz 2012 AN/0527/2012 A usschuss Umwelt und Grün 03.05.2012 V/57/574 erledigt 27 2 Anlage 4 Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder- führung Status der Erledigung Angestreber Zeitpunkt d Erledigung Seite Altdeponie Colonia (Al 70111) hier: Langfristige Anmietung einer Gasbehandlungsanlage 1979/2012 Ausschuss Umwelt und Grün 14.06.2012 V/57/573 erledigt 28 Städtische Altdeponie am Auweiler Weg (AL 40501) hier: Gutachterliche Leistungen zur Optimierung der Nutzungssicherung hinsichtlich Deponiegas 2201/2012 Ausschuss Umwelt und Grün 14.06.2012 V/57/573 erledigt 29 Einrichtung und Betrieb einer Naviki-Seite in Köln 2603/2012 Ausschuss Umwelt und Grün 06.09.2012 V/57/574 erledigt 30 Änderung der Satzung der Stadt Köln vom 28. April 2010 über die Aufhebung der Gebührensatzung für den Schlachthof der Stadt Köln und der Satzung für den Schlachtviehgroßmarkt, den Schlachthof und den Fleischgroßmarkt der Stadt Köln 1867/2012 Rat 20.09.2012 V/57/576 erledigt 31 Kommunales Ökokonto für Köln AN/0387/2013 Ausschuss f ür Umwelt und Grün 18.04.2013 V/57/571 erledigt 32 Verlängerung der einstweiligen Sicherstellung der "Mittelterrassenkante in Müngersdorf" 0547/2013 Rat 30.04.2013 V/57/571 erledigt 33 Prüfung der Investitionen, der Betriebskosten und der Spartenabrechnungen der AVG Köln mbH für den Betrieb der Deponie Vereinigte Ville 1399/2013 Ausschuss Umwelt und Grün 06.06.2013 V/57/570 erledigt 34 Cyanidbelastung des Grundwassers im Bereich des Kalkberges I Hier: Gutachterliche Leistungen (Dringlichkeitsentscheidung) 2413/2013 Ausschuss Umwelt und Grün 19.09.2013 V/57/573 in Bearbeitung 2017 35 Rahmenvertrag für die Errichtung und Instandsetzung von Grundwassermessstellen im Stadtgebiet Köln für 2 Jahre 3360/2013 Ausschuss Umwelt und Grün 19.11.2013 V/57/573 erledigt 36 3 Anlage 4 Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder- führung Status der Erledigung Angestreber Zeitpunkt d Erledigung Seite Errichtung eines Bauernhofes /Zooschule im Zoo Köln; Bezirk 5; Köln- Riehl; ND 503.01 f hier: Fällung des Naturdenkmals im Bereich des Zoo- Haupteingangs 3791/2013 Ausschuss Umwelt und Grün 05.12.2013 V/57/571 erledigt 37 Sanierung des ehemaligen Schießplatzes in Köln-Ostheim Hier: Bedarf für freiberufliche Leistungen 3676/2013 Ausschuss Umwelt und Grün 05.12.2013 V/57/573 erledigt 38 Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Sicherungsmaßnahmen an der Straße Alter Militärring in Köln-Müngersdorf zur Gefahrenabwehr 3067/2013 Ausschuss Umwelt und Grün 30.01.2014 VIII/69 erledigt 39 Ausbau des Kreuzungsbereichs Dürener Straße/Militärringstraße (Dringlichkeitsentscheidung) 4183/2013 Ausschuss Umwelt und Grün 30.01.2014 V/57/571 erledigt 40 Informations- und Krisenmanagement der Shell Raffinerie AN/0419/2014 Ausschuss Umwelt und Grün 27.03.2014 I/37 erledigt 41 Energieberatung für Privathaushalte durch die Verbraucherzentrale - Fortführung nach 2014 0935/2014 Rat 08.04.2014 V/57/574 in Bearbeitung bis 202 0 verlängert 42 Integriertes Klimaschutzkonzept Köln 2013 2567/2013 R at 08.04.2014 V/57/574 in Bearbeitung Zeitpunkt der Umsetzung noch nicht absehbar 43 Stilllegung der ehemaligen Hausmülldeponie in Porz-Lind, Festlegung der Verkehrsführung 0749/2014 Rat 08.04.2014 V/57/573 erledigt 45 Fortschreibung des Konzepts zur medienübergreifenden Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben 2680/2013 Rat 13.11.2014 V/57/572 erledigt 46 Sanierung des ehemaligen Schießplatzes in Köln-Ostheim Hier: Baubeschluss 3143/2014 Ausschuss Umwelt und Grün 25.11.2014 V/57/573 erledigt 48 EU-Projekt Grow Smarter 3160/2014 Rat 16.12.2014 V/7 in Bearbeitung 31.12.2019 49 4 Anlage 4 Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder- führung Status der Erledigung Angestreber Zeitpunkt d Erledigung Seite Abschluss eines Rahmenvertrages zur Durchführung von Boden- und Grundwasseruntersuchungen im Stadtgebiet Köln 3878/2014 Ausschuss Umwelt und Grün 13.01.2015 V/57/573 erledigt 51 Anpassung an den Klimawandel 2216/2014 AN/0055/2015 Rat 05.02.2015 V/57/574 in Bearbeitung Mai 2017 52 Rahmenvertrag für Errichtung und Instandsetzung von Grundwassermessstellen 0345/2015 Ausschuss Umwelt und Grün 03.03.2015 V/57/573 erledigt 53 Kleingartenanlage Auweilerweg (AL 40501) Hier:Langfristige Anmietung einer Gasbehandlungsanlage 0788/2015 Ausschuss Umwelt und Grün 21.04.2015 V/57/573 erledigt 54 Aufstockung der jährlichen Zuwendungen für die NABU-Naturschutzstation Leverkusen- Köln e.V. ab 2016 1365/2015 Rat 23.06.2015 V/57/571 erledigt 55 Freigabe zusätzlicher Mittel für Massnahmen des Klimaschutzes und der Umweltbildung - Teilplan 1401 – Umweltordnung und Umweltvorsorge - 2009/2015 AN/1215/2015 Finanzausschuss 07.09.2015 V/57/574 in Bearbeitung Ende 2017 Fertigstellung CO2-Bilanz 56 Fortführung der Bürgerkontaktstelle "Berliner 67" in Mülheim-Nord 3582/2015 Rat 15.12.2015 V/57/574 in Bearbeitung Fortfüh rung bis 2018 57 Stilllegung der städtischen Altdeponie Butzweiler Straße in Köln Ossendorf Hier: Bauleistungen zur Herstellung der Oberflächenabdichtung 0270/2016 Rat 28.06.2016 V/57/573 in Bearbeitung 2018 - 2020 58 Konzept zur Einrichtung eines kommunalen Ökokontos für Köln 0241/2016 AN/1495/2016 Ausschuss Umwelt und Grün 15.09.2016 V/57/571 in Bearbeitung 29.06.2017 59 Lärmaktionsplanung nach EU- Umgebungslärmrichtlinie bzw. § 47 d BImSchG / Handlungs- und Maßnahmenkatalog der Firma LK-Argus für die weiteren Arbeiten zur Kölner Lärmaktionsplanung 2422/2015 Rat 22.09.2016 V/57/574 in Bearbeitung 2017/ Daueraufgabe 60 Neuregelung der Unterbringung und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren durch die Tierheime Dellbrück und Zollstock 0721/2016 Rat 22.09.2016 V/57/576 erledigt 63 5 Anlage 4 Betreff Vorlagen-Nr. Beschlussgremium Sitzung Feder- führung Status der Erledigung Angestreber Zeitpunkt d Erledigung Seite Beleuchtung des Hauptwegs vom Clouth- Gelände zur KVB-Haltestelle Kinderkrankenhaus AN/0767/2016 3160/2016 Ausschuss Umwelt und Grün 03.11.2016 VIII/66 erledigt 65 Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ AN/1982/2016 Ausschuss Umwelt und Grün 08.12.2016 V/57/574 erledigt 66 Förderaufruf “KommunalerKlimaschutz.NRW“ AN/1980/201 6 Ausschuss Umwelt und Grün 08.12.2016 V/57/574 in Bearbeitung Juni 2017 67 Prüfantrag: Weniger „Coffee to go“-Müll durch Mehrwegbecher? AN/2076/2016 Ausschuss Umwelt und Grün 08.12.2016 V-6 in Bearbeitung bis Beginn des 2. Halbjahres 2017 68 6
Anlage 2_Alle Berichtsblätter Umwelt
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Anlage 2
Jahresbericht 2016
über die beschlossenen Vorlagen und Anträge
aus dem Geschäftsbereich des Ausschusses Umwelt und Grün
- Teilbereich Umwelt –
1
Betreff:
Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen bei der Stadt Köln
Gremium: Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün
Sitzungsdatum: 01.09.2005
Vorlagen-Nr. 1027/005
Federführung: V/57
Status: zurückgestellt / erledigt
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Neuanschaffung von Kraftfahrzeugen durch alternative
Angebotseinholung bzw. Ausschreibung, zu prüfen, ob Neufahrzeuge (PKW und LKW) – unter
Berücksichtigung von möglichen Förderungen - wirtschaftlich auch mit Gasantrieb bzw. biva-
lentem Antrieb (Gas/Benzin-Antrieb) oder Biotreibstoffen beschafft werden können.
Falls die Prüfung sich als wirtschaftlich erweist, soll eine entsprechende Anschaffung erfolgen.
Im Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün ist darüber zu berichten.
2. Die Verwaltung soll weiterhin Verhandlungen mit den stadtbeteiligten Gesellschaften aufneh-
men, um zu erreichen, dass auch dortige Kraftfahrzeuge zukünftig als erdgasbetriebene oder
mit Biotreibstoffen betriebene Fahrzeuge beschafft werden.
3. Weiterhin soll geprüft werden, ob eine Umrüstung im Einsatz befindlicher Fahrzeuge auf alter-
native Antriebsformen technisch und – auch unter Berücksichtigung von möglichen Förderun-
gen - betriebswirtschaftlich lohnenswert ist.
Sachstand:
Zu 1:
Zurückgestellt:
Der Einsatz nachwachsender Rohstoffe als Treibstoff ist umstritten. Nur wenn sicherge-
stellt ist, dass nur heimische Pflanzen, die keine unmittelbare Konkurrenz zu Agrarproduk-
ten haben, die im Bereich der Nahrungsmittelproduktion zum Einsatz kommen, ist zu ver-
treten, dass diese als alternative Treibstoffe oder auch als Energieträger zur Wärme und
Stromversorgung verwendet werden. Besonders wichtig ist, dass keine tropischen Pri-
märwälder eingeschlagen werden um Pflanzen zu Pflanzenöl, Biodiesel oder Bioätha-
nolroduktion anzubauen.
Zu 2 / 3:
Umgesetzt: Es fand ein Informationsaustausch mit den stadtnahen Gesellschaften statt.
Für die Anschaffung/Umrüstung (neuer) Fahrzeuge sind die Ämter bzw. stadtnahen Ge-
sellschaften verantwortlich. Gas- /Hybrid- und Elektrofahrzeuge werden zum Teil bereits
unterhalten (bspw. Grünflächenamt und KVB).
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
2
Betreff:
Aufbau eines Altstandortkatasters
Gremium: Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün
Sitzungsdatum: 01.06.2006
Vorlagen-Nr. 0771/006
Federführung: V/57
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, für das gesamte Stadtgebiet eine systematische Erfas-
sung aller ehemals gewerblichen oder militärisch genutzten Flächen (Altstandorte) durch-
zuführen. Im Sinne einer strategischen Flächenplanung sollen hierbei auch Flächen be-
rücksichtigt werden, die derzeit minder genutzt sind.
In einem nächsten Schritt sollen diese Flächendaten mit relevanten Daten aus den Berei-
chen Artenschutz und Immissionsschutz angereichert werden mit dem Ziel, die gesamten
Informationen für Investoren und Bauherren zugänglich zu machen.
Ziel eines solchen Katasters ist auch, Flächen zu identifizieren, die für eine Vervollständi-
gung oder Vernetzung bestehender Grünflächen genutzt werden können.
Daneben ist auch der Wert der jeweiligen Fläche nach Köln-Code (Berechnungsmethode
nach Sporbeck/Ludwig) zu ermitteln und im Kataster zu erfassen, um so dem Investor eine
Möglichkeit zu geben, abzuschätzen, was an Ausgleich vorgenommen werden müsse.
Die Verwaltung wird aufgefordert, spätestens nach der Sommerpause ein entsprechendes
Konzept ggf. mit Zeit-/ Maßnahmeplan zum Aufbau dieses Altstandortkatasters vorzule-
gen.
Sachstand:
Die Konzeption zur systematischen Erfassung von ehemals gewerblichen und militärisch
genutzten Flächen wurde dem Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Grün am
13.09.2007 vorgelegt und dort zur Kenntnis genommen.
Als erste Maßnahme zur Umsetzung des Konzeptes wurde im Zeitraum 2008 bis 2010 ein
Pilotprojekt in Ehrenfeld für 200 Grundstücke durchgeführt.
Die weitere flächendeckende Erfassung der Altstandorte musste jedoch einerseits auf-
grund von fehlenden personellen Ressourcen und andererseits aus fachlichen bzw. wirt-
schaftlichen Gründen zurückgestellt werden:
3
2009 wurden vom Land NRW neue fachliche Vorgaben zum Thema angekündigt,
die bei der Bearbeitung berücksichtigt werden sollten. Die Arbeitshilfe für flächen-
deckende Erhebungen über Altstandorte und Altablagerungen liegt seit 2013 und
der Leitfaden zur Erfassung von Brachflächen seit 2015 vor.
2012 wurde vom Land angekündigt, die Altlastenförderrichtlinien zu ändern. Seit
2015 fördert das Land NRW die Erfassung von Altstandorten und Altablagerungen.
Vor dem Hintergrund zunehmender Flächenansprüche wurde in Abstimmung mit dem Amt
für Stadtentwicklung und Statistik die prioritäre Untersuchung von 265 Brachflächen und
Mindergenutzten Flächen mit Hinweisen zu ehemaligen altlastrelevanten Vornutzungen
festgelegt. Zurzeit erfolgt die Ausschreibung für technische Teilleistungen. Die erforderli-
chen Mittel stehen zur Verfügung.
Die restliche Altstandortrecherche soll anschließend mit Fördermitteln des Landes NW auf
der Basis der dann vorliegenden Erfahrungen erfolgen.
Eine Verknüpfung der Daten zu Altstandorten mit bereits vorliegenden Daten aus dem Bio-
topkataster sowie den Lärm- und Luftschadstoffbelastungsdaten ist technisch bereits heu-
te möglich.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
4
Betreff:
Beschluss “CO2-Bilanz für Köln“
Gremium: Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün
Sitzungsdatum: 03.05.2007
Vorlagen-Nr. A/0160/007
Federführung: V/57
Status: erledigt
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. eine CO2-Bilanz für Köln zu erstellen,
2. unter Berücksichtigung der aktuellen Klimaschutzstrategien anderer Großstädte erste
grundlegende Überlegungen für ein Kölner CO2-Minderungskonzept zu entwickeln.
Sachstand:
In der Mitteilung Nr. 2522/2008 zur Sitzung am 12.06.2008 wurde dem Ausschuss über
die Beteiligung der Stadt Köln an der Erprobung des online-tools ECO2-Regio-Klima-
Bündnis und die Unschärfen bzw. Probleme der so erstellten CO2-“Grobbilanz“ berichtet.
Im Ergebnis zeigte die Testphase, dass eine Großstadt wie Köln mit einer komplexen in-
dustriell-gewerblichen Struktur eine deutlich detailliertere CO2-Bilanz benötigt. Außerdem
war bei ECO2-Regio nicht die erforderliche Nachvollziehbarkeit gegeben.
Nach Prüfung möglicher Alternativen wurde dann entschieden, eine so weit wie möglich
auf realen Verbrauchsdaten basierende und im Detail nachvollziehbare gesamtstädtische
CO2-Bilanz im Rahmen des zu entwickelnden Klimaschutzkonzeptes zu erstellen. Nach
der Bedarfsfeststellung durch den AUG wurde die Detailbilanz 2008 in den Jahren
2010/2011 im Rahmen des vom BMU geförderten Integrierten Klimaschutzkonzeptes
Energie erstellt und bei http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf57/integriertes-
klimaschutzkonzept-koeln_endbericht-energie-2012.pdf veröffentlicht. Der Beschluss ist
damit umgesetzt.
Die ersten grundlegenden Überlegungen für ein Kölner CO2-Minderungskonzept wurden
dem Ausschuss am 16.09.2008 zur Kenntnis gebracht (siehe DS-Nr. 3996/2008 – Anla-
ge 1). Auf dieser Basis wurde dann das vom BMU geförderte Integrierte Klimaschutzkon-
zept Energie entwickelt. Der Beschluss ist damit umgesetzt.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung.
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
5
Betreff:
Wettbewerb Bundeshauptstadt der Biodiversität
Antrag der CDU-Fraktion vom 02.06.2010
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 01.07.2010
Vorlagen-Nr. AN/1073/2010
Federführung: V/57
Status: erledigt
Beschluss: Wettbewerb Bundeshauptstadt Biodiversität
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine
Bewerbung der Stadt Köln um den von der deutschen Umwelthilfe e.V. und der Stiftung
„Lebendige Stadt“ ausgelobte Titel „Bundeshauptstadt der Biodiversität“ möglich ist.
Sachstand:
Die Beteiligung am Wettbewerb „Hauptstadt der Biodiversität“ ist mit Datum vom
25.10.2010 erfolgt. Die Stadt Köln belegte mit 55 von 105 Punkten Rang 79 von 124. So-
mit zeigte sich ein deutliches Defizit im Bereich der Artenvielfalt.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
6
Betreff:
Projekt ÖkoProfit
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 17.02.2011
Vorlagen-Nr. AN/0214/2011
Federführung: V/57
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der im Hpl 2010/2011 bereitgestellten Ressour-
cen die Fortführung des Projekts „ÖkoProfit“ sicherzustellen und die dafür notwendigen
personellen Maßnahmen durchzuführen. Die Fördermöglichkeiten des Landes NRW für
das Projekt „ÖkoProfit“ sind vollständig auszuschöpfen.
Die Verwaltung soll in Fortsetzung des Projekts darauf hinwirken, auch städtische Ein-
richtungen und Unternehmen, wie z.B. Museen, Bühnen, Schulen und Kliniken, einzube-
ziehen.
Sachstand:
Seit 2010 wurden drei Programmrunden durchgeführt. Dabei haben insgesamt 36 Unter-
nehmen die ÖKOPROFIT Betrieb Köln Auszeichnung erhalten (plus eine Rezertifizierung).
Ressourcenschonendes Wirtschaften, wie es ÖKOPROFIT lehrt, führt zu messbaren öko-
logischen Effekten und zu betriebswirtschaftlichen Vorteilen, wie die Zahlen der drei
ÖKOPROFIT Runden in den Jahren 2010/11, 2012/13 und 2015/16 wie folgt belegen:
2011 wurden die ersten dreizehn Unternehmen ausgezeichnet. Sie erzielten mit 63 mone-
tär bewertbaren Maßnahmen Einsparungen von 170.463 Euro bei einer Investitionssum-
me von 276.606 Euro, so dass sich die Maßnahmen im Mittel nach 1,6 Jahren bereits
amortisierten. Durch ÖKOPROFIT Köln 2010/11 verringerte sich der Energieverbrauch der
beteiligten Betriebe um jährlich 1,1 Millionen Kilowattstunden, umgerechnet ca. 514 Ton-
nen des Treibhausgases CO2. Die jährliche Abfallmenge sank um 42 Tonnen, der Was-
serverbrauch um 2.157 Kubikmeter.
2013 wurden weitere elf Unternehmen ausgezeichnet. Mit insgesamt 55 monetär bewert-
baren Maßnahmen wurden Einsparungen von 387.158 Euro erzielt. Investitionen in Höhe
von 690.964 Euro standen diesen entgegen, so dass sich die Maßnahmen im Schnitt nach
zwei Jahren rechneten. Die elf Firmen konnten Ihren Energieverbrauch um jährlich 2,9
Millionen Kilowattstunden senken und umgerechnet ca. 945 Tonnen des Treibhausgases
7
CO2 einsparen. Die jährliche Abfallmenge sank um 57 Tonnen, der Wasserverbrauch um
150 Kubikmeter.
2016 wurden erneut dreizehn Unternehmen ausgezeichnet. Sie erzielten mit 66 monetär
bewertbaren Maßnahmen Einsparungen von 882.459 Euro. Ihnen steht eine Investitions-
summe von rund 4 Millionen Euro gegenüber. Im Schnitt rechnen sich die getätigten Maß-
nahmen demnach nach 4,4 Jahren. Dabei verzerren einzelne Großmaßnahmen, wie die
Errichtung des BHKW der Koelnmesse GmbH, die Statistik, so dass eine Betrachtung der
Einzelmaßnahmen im Detail bei Interesse empfohlen wird. Durch ÖKOPROFIT verringerte
sich der Energieverbrauch der beteiligten Betriebe um jährlich rund 2,5 Mio. Kilowattstun-
den und damit der CO2 Ausstoß um mindestens 3.961 Tonnen, pro Jahr. Der jährliche
Wasserverbrauch sank um 164.300 Kubikmeter, das Abfallvolumen konnte um 259 Ton-
nen reduziert werden.
Detaillierte Ergebnisbilanzen können den jeweiligen Auszeichnungsbroschüren unter
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/klima/nachhaltig-wirtschaften-mit-
oekoprofit-koeln entnommen werden.
Die Initiierung einer vierten Programmrunde ist derzeit in Planung.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
8
Betreff:
Einstweilige Sicherstellung des geplanten Naturdenkmals "Mittelterrassenkante in
Müngersdorf"
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 07.04.2011
Vorlagen-Nr. 0031/2011
Federführung: V/57
Status: Erledigt
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 41 Abs. 1, Buchstabe f der Gemeindeordnung
NRW in Verbindung mit den §§ 22 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz, 42 e Abs. 1 Land-
schaftsgesetz NRW und 27 Abs. 4 Ordnungsbehördengesetz NRW den Erlass der als An-
lage beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über die einstweilige Sicherstellung
des geplanten Naturdenkmals „Mittelterrassenkante in Müngersdorf“.
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, entsprechend der Verwaltungsvorlage mit der Ergän-
zung zu beschließen, dass für die Aufgabenerledigung beim Umwelt- und Verbraucher-
schutzamt vorhandenes Übersoll-Personal zur Verfügung gestellt wird. Dieses Personal
steht allerdings damit nicht mehr für anderweitige Aufgaben innerhalb der Verwaltung zur
Verfügung.
Sachstand:
Die Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die einstweilige Sicher-
stellung des geplanten Naturdenkmals „Mittelterrassenkante in Müngersdorf“ datiert auf
den 15.04.2011. Die Verordnung wurde im Amtsblatt der Stadt Köln vom 04.05.2011 ver-
öffentlicht.
Mit Ratsbeschluss vom 30.04.2013 hat der Rat die einstweilige Sicherstellung für weitere
zwei Jahre beschlossen. In seiner Sitzung am 24.03.2015 hat der Rat die Ordnungsbe-
hördliche Verordnung Naturdenkmal Mittelterrassenkante in Köln Müngersdorf beschlos-
sen. Diese wurde im Amtsblatt der Stadt Köln vom 29.04.2015 veröffentlicht.
Mit der Veröffentlichung ist das Naturdenkmal unter Schutz gestellt.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
9
Betreff:
Städtische Altdeponie Nonis in Köln-Merheim, hier: Planung einer Gassperre
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 12.05.2011
Vorlagen-Nr. 1324/2011
Federführung: V/57
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Grün stellt den Bedarf für freiberufliche Leistungen zur
Herstellung einer Gassperre fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung erstellen zu
lassen.
Die Kosten der freiberuflichen Leistung werden auf 57.602 € brutto geschätzt.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Inanspruchnahme der gebildeten Rück-
stellung.
Sachstand:
Die freiberuflichen Leistungen zur Planung der Gassperre wurden im September 2011 an
ein externes Planungsbüro vergeben. Bis heute wurden die Leistungen bis zur Leistungs-
phase 4 „Genehmigungsplanung“ abgearbeitet. Diese Genehmigungsplanung ist die
Grundlage der bei der Bezirksregierung beantragten Plangenehmigung für die Herstellung
der Gassperre. Sobald diese vorliegt kann die Ausführungsplanung fortgesetzt werden.
Bislang wurden für die erbrachten Leistungen ca. 33.300 € abgerechnet.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
10
Betreff:
Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln
(Baumschutzsatzung) vom 17.01.2002,
hier: Neufassung der Satzung
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 14.07.2011
Vorlagen-Nr. 0871/2011 und AN/1362/2011
Federführung: V/57
Status: Erledigt
Beschluss:
I. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
Für die Wahrnehmung der Aufgaben aus der Baumschutzsatzung sind durch geeignete
personalwirtschaftliche Maßnahmen ausreichend personelle Ressourcen bereit zu stellen
(temporäre Zuweisung einer Verwaltungskraft bis zur Evaluation 2013). Dies insbesondere
mit dem Ziel, die bestehenden Bearbeitungsrückstände im Sachgebiet Baumschutz
schrittweise weiter abzubauen und gleichzeitig zu verhindern, dass zukünftig neue Rück-
stände entstehen.
Es wird eine Nachweispflicht als zusätzliche zulässige Nebenbestimmung in § 6 Abs. 5 der
Baumschutzsatzung gemäß der als Anlage 1 beigefügten Fassung aufgenommen.
Stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen und über deren Ergebnisse jährlich zu
berichten.
Die Auswirkungen der Änderung der Baumschutzsatzung auf die personellen Anforderun-
gen im Sachgebiet sollen in 2013 erneut überprüft und bewertet werden. Bis dahin bleibt
der Stellenplan in Hinsicht auf die Baumschutzsatzung unverändert.
II.
Der Rat stimmt der Neufestsetzung der Gebühren gemäß § 13 der als Anlage beigefügten
Neufassung der Baumschutzsatzung auf Basis der als Anlage 3 beigefügten Gebührenbe-
darfsberechnung zu.
III.
Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung zum Schutz des
Baumbestands innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbe-
11
reichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) unter
Berücksichtigung der unter I. und II. dieser Beschlussvorlage gefassten Beschlüsse. Die
am 20.12.2001 beschlossene Baumschutzsatzung wird aufgehoben.
Sachstand:
Der hier unter AN/1362/2011 aufgeführte gemeinsame Änderungs- und Zusatzantrag der
Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde in der Sitzung des Ausschusses für
Umwelt und Grün (AUG) am 30.06.2011 beschlossen und ist in die Beschlussempfehlung
an den Rat vollständig eingeflossen.
Die in der Sitzung am 14.07.2011 durch Beschluss neugefasste Baumschutzsatzung wur-
de im Amtsblatt der Stadt Köln, ausgegeben am 17. August 2011, veröffentlicht und hat
1 Woche danach Rechtskraft erlangt.
Mit Rechtskraft wurde die verstärkte Mitwirkungspflicht der Antragstellerinnen und Antrag-
steller in Form von Auflagen in die betreffenden Bescheide aufgenommen. Auszuführende
Ersatzpflanzungen waren demnach durch Foto, Kaufbeleg und Lageplan nach Umsetzung
innerhalb der Erfüllungsfrist (1 bzw. 3 Jahre) zu belegen. Eine Evaluation bis 2013 war
folglich nicht zweckdienlich, da insbesondere die mit einer Erfüllungsfrist von 3 Jahren
ausgestatteten Genehmigungen aufgrund von Bauvorhaben nicht erfasst worden wären.
Rückläufe der eingereichten Nachweise und die vorgenommenen Ersatzpflanzungskon-
trollen wurden entsprechend dem Beschluss ausgewertet. Da die Rücklaufquote der
Nachweise nur gering ist, kann die Effektivität des Verfahrens insgesamt nicht als ausrei-
chend eingestuft werden. Die schriftlich ausgearbeitete Evaluation wurde dem Personal-
und Organisationsamt (11) im Januar 2016 vorgelegt.
Dem Ergebnis der Evaluation folgenden wurde mit dem Personal- und Organisationsamt
eine organisatorische Nachbetrachtung und Überprüfung des Sachgebiets mit dem Ziel
der Verbesserung und Effektivitätssteigerung der Ersatzpflanzungskontrollen vereinbart.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
12
Betreff:
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Durchführung von Boden- und Grundwas-
seruntersuchungen im Stadtgebiet Köln
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 29.09.2011
Vorlagen-Nr. 3207/2011
Federführung: V/57
Status: erledigt
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt den Bedarf für den Abschluss eines Rahmen-
vertrages zur Durchführung von Boden- und Grundwasseruntersuchungen fest und beauf-
tragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Offenen Verfahrens (europa-weite Aus-
schreibung) nach VOL/A und der anschließenden Auftragsvergabe gemäß den gesetzli-
chen Bestimmungen und den städtischen Vergaberichtlinien.
Die Kosten für den zweijährigen Rahmenvertrag 2012/2013 mit Verlängerungsoption für
ein weiteres Jahr werden auf 321.000 € netto, bzw. 382.000 € brutto geschätzt.
Die Mittel wurden im Haushaltsplan für die Jahre 2012 – 2014 im Produktbereich 1401
Umweltordnung und –vorsorge, bei Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen und die Zuwendungen bei Teilplanzeile 02, Zuwendungen und all-gemeine Um-
lagen, berücksichtigt, bzw. für einen Teil der Maßnahmen erfolgt die Finanzierung durch
die Inanspruchnahme der gebildeten Rückstellungen.
Sachstand:
Der Vertrag wurde für den Zeitraum 01.03.2012 bis zum 28.02.2014 in Höhe von brutto
226.101,40 € und eine Verlängerungsoption bis zum 28.02.2015 in Höhe von brutto
113.050,70 € abgeschlossen. Der 49. und letzte Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgte
am 16.01.2015.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
13
Betreff:
Beleuchtung des öffentlichen Fußweges in der Siedlung "Em Parkveedel" zur Ams-
terdamer Straße
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 29.09.2011
Vorlagen-Nr. 1992/2011
Federführung: VIII/66
Status: erledigt
Beschluss:
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt und Grün der Beleuchtung des
Fußweges in der Siedlung „Em Parkveedel“ und dem Beschluss der Bezirksvertretung
Nippes zuzustimmen. Eine Ausnahme zum Grundsatzbeschluss ist notwendig, um einen
gesicherten Zugang zum öffentlichen Nahverkehr der Amsterdamer Straße zu gewährleis-
ten.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, unter Berücksichtigung der in TOP 3.4
(AN/1731/2011) dargestellten Finanzierungsmöglichkeiten, mit welchen Kosten die Nord-
Süd-Achse beleuchtet werden kann und ob es dafür einen ausreichen-den Bedarf gibt. Die
Bezirksvertretung Nippes und die weiteren zuständigen Fachausschüsse sind zu beteili-
gen.
Sachstand:
Diese Beleuchtungsmaßnahme – „Em Parkveedel“ zur Amsterdamer Straße - wurde im
ersten Quartal des Jahres 2013 umgesetzt.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
14
Betreff:
Energiecontrolling und Energiemanagement in städtischen Objekten
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 29.09.2011
Vorlagen-Nr. AN/0801/2011
Federführung: VI/26
Status: erledigt
Beschluss:
1. Kurzfristig ein Konzept vorzulegen, um in allen städtischen Einrichtungen ein Ener-
giecontrolling und Energiemanagement zu installieren und für alle bisher nicht erfassten
Bereiche Energieberichte vorzulegen. Für die verbrauchsintensiven Kultureinrichtungen
soll auch die Option eines eigenständigen Energiemanagements innerhalb des Kulturde-
zernates geprüft werden.
2. In vielen städtischen Liegenschaften würde sich die Ersetzung vorhandener Altan-
lagen durch effizientere Technik (z.B. Lüftungstechnik in Museen, BHKWs bei Feuerwehr,
etc.) in wenigen Jahren amortisieren. Die Verwaltung soll daher Einsparkonzepte erarbei-
ten, in denen dargelegt wird, wie diese Potenziale kurzfristig gehoben werden können.
Dazu sind auch alternative Finanzierungsmodelle, z.B. Bürgerfonds zu betrachten.
3. Auch im fünften Jahr der Energieberichterstattung konnte die Gebäudewirtschaft für
115 von 653 Objekten keine Verbrauchswerte vorlegen. Dabei handelt es sich überwie-
gend um angemietete Objekte. Deshalb sind in künftige Anmiet- und Pachtverträge Best-
immungen aufzunehmen, dass Nebenkostenabrechnungen mit ausgewiesenen Energie-
und Wasserverbräuchen spätestens 12 Monate nach Ablauf des Verbrauchsjahres vorlie-
gen müssen, die Grundlage für ein weitergehendes Energiecontrolling sein könnten.
4. Die Verwaltung wird gebeten darauf hinzuwirken, dass alle Hausmeister vor Ort
durch Verbrauchsablesung und sofortige Meldung von Auffälligkeiten zum Bemühen um
eine Reduzierung des Energie- und Wasserverbrauchs beitragen.
5. Bei allen Objekten mit sehr schlechten Kennwerten (mehr als 50% über dem Ge-
bäudetyp – Durchschnittswert) sind die Ursachen durch Begehungen oder nähere Unter-
suchungen zu erforschen und stichpunktartig im Energiebericht zu vermerken.
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6. Das Energiemanagement macht Vorschläge, wie zumindest bei größeren Objekten
eine schnellere Verbrauchsdatenerfassung (z.B. durch smart metering) gewährleistet wer-
den kann, damit zeitnah auf Veränderungen reagiert werden kann und so überhaupt erst
ein Energiemanagement im eigentlichen Sinne möglich wird.
7. Die Verwaltung soll Vorschläge entwickeln, wie die Energieverbräuche kurzfristig
auch durch verhaltensbedingte Maßnahmen gesenkt werden können. So ist beispielswei-
se zu prüfen, inwieweit alle Mitarbeiter der Verwaltung, aber auch z.B. Lehrer und Schüler
erneut darauf hingewiesen werden sollten, dass PCs und ihre Peripheriegeräte zumindest
bei Beendigung der Arbeit auszuschalten sind ("Richtlinien für die Nutzerinnen und Nutzer
städtischer Gebäude zur Einsparung von Energie und Wasser") ebenso ist zu prüfen in-
wieweit alle PC- Arbeitsplätze kurzfristig mit Steckerleisten auszurüsten sind, so dass alle
Geräte mit einem Knopfdruck ausgeschaltet werden können.
8. In Verträgen mit Wachdiensten, wird die Verpflichtung aufgenommen, während der
Heizperiode nach Dienstschluss offenstehende Fenster zu schließen und jegliche unnöti-
ge Beleuchtung auszuschalten
Sachstand:
1. - Beschluss erledigt -
2. Im Rahmen der Gebäudebewirtschaftung des Sondervermögens der Gebäudewirtschaft
(Schulen, Verwaltungsgebäude, Kitas, Grünobjekte) werden Altanlagen (der Heizungs-
und Lüftungstechnik) immer dann durch effiziente Technik ersetzt, wenn umfassende Sa-
nierungen des Gebäudes erforderlich werden oder die Anlagen ihre Lebens- und Funkti-
onsdauer überschritten haben. Für die Neukonzepte spielen dann immer auch Wirtschaft-
lichkeitsbetrachtungen eine entscheidende Rolle. Die angesprochene zum Teil veraltete
Lüftungstechnik im Bereich der Museen wird durch ein mittlerweile dort angesiedeltes ei-
genes Energiemanagement neu konzeptioniert. - Beschluss erledigt -
3. - Beschluss erledigt –
4. - Beschluss erledigt –
5. - Beschluss erledigt –
6. Zur Optimierung des städtischen Energiemanagements ist eine Verbesserung der Da-
tengrundlage zum Energiecontrolling erforderlich. Hierzu wurde damit begonnen, in etwa
200 Objekten (Schulen Verwaltungsgebäude, Kitas) mit den meisten Energieverbrauchen
die Energiezähler durch den Messstellenbetreiber so auszurüsten, dass tägliche Ver-
brauchsdaten automatisiert übertragen werden können. Die für eine Verarbeitung dieser
Verbrauchsdaten erforderliche Auswerte-Software wurde in 2016 öffentlich ausgeschrie-
ben und die Beschaffung in Auftrag gegeben. - Beschluss erledigt –
16
7. - Beschluss erledigt –
8. In den Verwaltungsgebäuden mit ständiger Bewachung (das sind BR Mülheim, BR Nip-
pes, Kalk-Karree, Stadthaus) sind in den Verträgen mit den Sicherheitsfirmen in Verträgen
bzw. Arbeitsanweisungen entsprechende Vermerke, dass regelmäßige Lichtkontrollen und
Fensterschließungen vorzunehmen sind. - Beschluss ist erledigt -
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
17
Betreff:
Energieberatung für Privathaushalte durch die Verbraucherzentrale
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 24.11.2011
Vorlagen-Nr. 2661/2011
Federführung: V/57
Status: erledigt
Beschluss:
Der Rat beschließt, die Verbraucherzentrale NRW bei der Durchführung des Projektes „Spar-
nachbar“ in Köln bis 2014 zu unterstützen. Die notwendigen Mittel von 57.500 € werden im
Zuge der Haushaltsplanberatung 2012 zusätzlich bereitgestellt. Die Maßnahme wird als ein
Baustein in das Sofortmaßnahmenprogramm des Klimaschutzkonzeptes Köln (V-Nr.
3272/2011) eingebunden und als Teil der Beratungsleistung in das „Zentrum für Energieeffizi-
enz“ integriert.
Sachstand:
Beratungen wurden bis 2014 laut Ratsbeschluss durchgeführt.
Fortführung siehe Beschluss 0935/2014 sowie aktuelle Beschlussvorlage 0144/2017.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
18
Betreff:
Erweiterung des Biergartens Aachener Weiher in K-Neustadt-Süd, Bezirk 1, Land-
schaftsschutzgebiet L 16
hier: Widerspruchsverfahren nach §69 Landschaftsgesetz (LG NW)
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 08.12.2011
Vorlagen-Nr. 4738/2011
Federführung: V/57
Status: Zurückgestellt
Beschluss:
Der Ausschuss hält den Widerspruch des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde für
unberechtigt und stimmt einer Befreiung gem. §67 (1) BNatSchG i.V. mit § 69 LG NW unter
der Auflage zu, dass eine Bebauungsplanaufstellung erfolgt, um die Nutzung der Flächen am
Aachener Weiher dauerhaft zu regeln.
Sachstand:
Die Erteilung einer unbefristeten Baugenehmigung scheiterte bislang an den Festsetzun-
gen des noch nicht geänderten Bebauungsplans.
Im Jahre 2016 wurde ein Moderationsverfahren in Gang gesetzt, in welchem die städti-
schen Dienststellen nach einer Lösung suchen, um die Nutzung der Flächen am Aachener
Weiher dauerhaft zu sichern
Bezirksregierung und Umweltministerium wurden zwischenzeitlich auch in das Verfahren
eingebunden.
Sollte das Moderationsverfahren scheitern, muss ordnungsbehördlich gegen die nicht ge-
nehmigten Nutzungen eingeschritten werden.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
19
Betreff:
Förderung des Bürgerengagements für mehr Sauberkeit, Lebensqualität und Wirt-
schaftskraft im Umfeld des Marktplatzes und Bürgerparks Berliner Straße –
„Hallo Nachbar, Danke schön“
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 08.12.2011
Vorlagen-Nr. 4123/2011
Federführung: V/57/574
Status: erledigt
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die Fortführung des Förderprojektes
„Förderung des Bürgerengagements für mehr Sauberkeit, Lebensqualität und Wirtschafts-
kraft im Umfeld des Marktplatzes und Bürgerparks Berliner Straße - Hallo Nachbar, Danke
schön" fest. Er beauftragt die Verwaltung unter dem Vorbehalt der Bewilligung mit der
Umsetzung dieses Vorhabens und den damit zusammenhängen-den Auftragsvergaben
unter Beachtung der Vergaberichtlinien der Stadt Köln und der förderrechtlichen Bestim-
mungen.
Die Haushaltsmittel stehen im HPL 2011 und im HPL-Entwurf 2012 im Produktbereich
1401 Umweltordnung und –vorsorge bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen zur Verfügung.
Sachstand:
Durch den Ratsbeschluss zur Fortführung der Bürgerkontaktstelle „Berliner 67“ in Mül-
heim-Nord vom 15.12.2015 (3582/2015) wurde das Projekt fortgesetzt.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
20
Betreff:
Einführung medienübergreifender Umweltinspektionen für Industrie- und Gewerbe-
betriebe
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 20.12.2011
Vorlagen-Nr. 2920/2011
Federführung: V/57
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
1.
Der Rat beschließt das als Anlage 1 beigefügte Konzept zur medienübergreifenden Über-
wachung von Industrie- und Gewerbebetrieben (Stufe 1).
2.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, das als Anlage 1 beigefügte Konzept zur medienüber-
greifenden Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben (Stufe 1) unverzüglich um-
zusetzen und nach Maßgaben des Landes oder sofern solche nicht ergehen, auf Grundla-
ge eines interkommunalen, fachlichen Austauschs z.B. auf Ebene des Städtetages NRW
weiterzuentwickeln, um
• im Überwachungskonzept auch die Anlagen und Betriebe zu berücksichtigen, die in den
Anwendungsbereich einer der Durchführungsverordnungen zum Bundesimmissions-
schutzgesetz fallen (Stufe 2),
• das Überwachungskonzept auch auf die übrigen Anlagen und Betriebe auszuweiten, für
deren Überwachung die Stadt Köln nach der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz
verantwortlich ist (Stufe 3) und
• das Überwachungskonzept fortwährend fortzuschreiben und dabei Vorgaben des Landes
und Erkenntnisse aus der Überwachungspraxis zu berücksichtigen, um Gefahren für
Mensch und Umwelt zu minimieren.
3.
Der Rat beschließt zur Umsetzung des Überwachungskonzeptes (Stufe 1) die Einrichtung
von 1,5 Mehrstellen Technische/r Angestellte/r, Vergütungsgruppe Vb/IVb/IVa, Fg. 1/1/1c
+ TZ BAT. Er beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Mittel in Höhe von 113.000 €
(93.000 € Personalaufwendungen und 20.000 € Sachaufwendungen/Arbeitsplatzkosten) in
den Haus-halt 2012 einzustellen und für die Jahre ab 2013 entsprechend einzuplanen.
21
Sachstand:
Das dem der behördlichen Überwachung zugrundeliegenden Konzept enthält grundsätzli-
che Informationen zu den Gründen und dem notwendigen Umfang der medienübergrei-
fenden Umweltinspektionen. Auch die Kriterien, die zur Festlegung der Inspektionsinterval-
le geführt haben, sind aufgeführt.
In diesem Überwachungskonzept sind auch die besonders bedeutenden Anlagen und Be-
triebe gemäß der sogenannten Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) berücksichtigt. Die
Umweltbehörden werden europaweit durch die vorgenannte IE- Richtlinie verpflichtet,
Überwachungspläne (welcher Betrieb wird wie oft überwacht) zu erstellen und zu veröf-
fentlichen. Fester Bestandteil der Überwachungspläne soll darüber hinaus jeweils eine
allgemeine Bewertung der Umweltprobleme im Geltungsbereich des Überwachungsplans
sein.
Dieser Verpflichtung kommt die Stadt Köln nunmehr mit einer Veröffentlichung der allge-
meinen Bewertung der wichtigen Umweltprobleme im Gebiet der Stadt Köln auf der Inter-
netseite http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/ueberwachung-von-
industrie-und-gewerbebetrieben nach.
Die Weiterentwicklung des Überwachungskonzeptes (Stufe 1) hinsichtlich der dargestell-
ten Stufe 2 und Stufe 3 ist mit Verabschiedung des Überwachungskonzeptes im Jahr 2014
erfolgt.
Die zur Umsetzung des Konzepts eingerichteten 1,5 Mehrstellen sind besetzt worden. Die
Aneignung des notwendigen Fachwissens erfordert eine intensive Einarbeitung in die ver-
schiedenen Fach- und Rechtsgebiete sowie eine ständige Fortbildung.
Das eingerichtete Prinzip „one-face-to-the-customer“ führt zu einer konstruktiven Zusam-
menarbeit mit den Betrieben und wird von diesen als sehr positiv wahrgenommen.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
22
Betreff:
Fortschreibung Luftreinhalteplan Köln
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 20.12.2011
Vorlagen-Nr. 4348/2011
Federführung: V/57
Status: erledigt
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln nimmt den Vorentwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans zur
Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt,
- die überarbeitete Fassung der Maßnahmen im Stadtgebiet Stadt Köln (Kap. 5.2) als Änderungs-
vorschlag an die Bezirksregierung einzureichen;
Die vorgeschlagene Maßnahme am Clevischen Ring wird ausgeklammert
- auf eine Aufnahme der vorgesehenen Harmonisierung der Übergangsregelungen analog zum
Luftreinhalteplan des Ruhrgebietes auch in den Luftreinhalteplan Köln (Kap. 10.2) hinzuwirken;
- im Hinblick auf die Reichweite der Fortschreibung und des großen betroffenen Personenkreises
entsprechend dem bewährten umfassenden Kommunikationskonzept bei der Einführung der Köl-
ner Umweltzone im Jahr 2008 zur frühzeitigen Information der Bewohnerinnen und Bewohner, der
Gewerbetreibenden und der Besucherinnen und Besucher Kölns – neben den Maßnahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung der Bezirksregierung – eine eigene Informationskampagne durchzufüh-
ren.
Das Einvernehmen mit der Stadt Köln als Straßenverkehrsbehörde wird durch die Zustimmung des
Rates erteilt.
Sachstand:
Die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Kölns ist erfolgt und im April 2012 von der
Bezirksregierung Köln veröffentlicht.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
23
Betreff:
Klimaschutzkonzept Köln – Vorgezogenes Sofortmaßnahmenprogramm 2012
und Änderungs- bzw. Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 20.12.2011
Vorlagen-Nr. 3272/2011 und AN/2312/2012
Federführung: V/57
Status: siehe Sachstand-Tabelle (Seite 25)
Beschluss:
Ratsbeschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen:
Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt:
Der Rat nimmt das als Anlage beigefügte „Klimaschutzkonzept Köln – vorgezogenes So-
fortmaßnahmenprogramm 2012“ zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die vorgesehenen Projektbausteine im Rahmen der
Ausarbeitung des Gesamtkonzeptes zu konkretisieren und, wo erforderlich, konkrete Um-
setzungsvorschläge in einer jeweils separaten Vorlage den Fachausschüssen zur ab-
schließenden Beschlussfassung vorzulegen.
Die Verwaltung wird gebeten, zu den Projektbausteinen im Einzelnen folgende Gesichts-
punkte in die weitere Ausarbeitung des Gesamtkonzeptes einfließen zu lassen:
I. Sofortmaßnahmen
A2: Zentrum für Energieeffizienz
Die Koordinierung der Gesamtkommunikation im Bereich Energieeffizienz und Klima-
schutz für alle Verbrauchergruppen, insbesondere Privathaushalte und kleine Unterneh-
men, durch eine zentrale Beratungsstelle ist eine zentrale Aufgabe im Rahmen der ge-
samtstädtischen Klimaschutzbestrebungen. Eine solche Beratungsstelle soll in enger Ko-
operation mit erfahrenen Akteuren (Verbraucherzentrale, Handwerk, RheinEnergie AG
usw.) aufgebaut werden. Die Stadt soll im Rahmen ihrer gesamtstädtischen Verantwor-
tung auch organisatorisch die Führungsrolle und Hauptverantwortung bei der Aufgaben-
wahrnehmung übernehmen.
A5/A6 – Energiemanagement Kultureinrichtungen/Gebäudewirtschaft
Dem Vorschlag der Verwaltung ist in der Zielsetzung uneingeschränkt zuzustimmen. In
der genauen Ausgestaltung möge jedoch geprüft werden, inwieweit die Aufgabe wegen
der mit ihr verbundenen Anforderungen an die technischen Kenntnisse in verschiedensten
Bereichen, wie Wärmedämmung, Heizungstechnik, Stromversorgung etc. professioneller
Fachverstand auch über die Einbindung von Contractingmodellen genutzt werden sollte.
24
A8: Klimaschutzfonds
Der vorgesehene Klimaschutzfonds mit nur 300.000 € entfällt, da dieser Fonds zu klein
und damit ein Rückschritt zum Status Quo wäre. Es soll bei der Regelung bleiben, dass
energie-sparende Maßnahmen, die sich mittelfristig amortisieren, aus dem Wirtschaftsplan
der Gebäudewirtschaft bzw. bei den anderen Gebäudebetreibern aus dem Haushalt vorfi-
nanziert werden, gleichfalls sollen seitens der Gebäudewirtschaft nur Geräte beschafft
werden, die besonders energieeffizient sind.
A9: Kommunales Förderprogramm für die private Altbausanierung
Im Rahmen der im Klimaschutzkonzept geplanten Beratungsaktivitäten ist auf vorhandene
Förderprogramme z.B. von Land und Bund und vorhandene Klimaprogramme verstärkt
hinzuweisen. Die Umsetzung einer kommunalen Förderung wird aufgrund der angespann-
ten Haushaltssituation einstweilen zurückgestellt. Die seitens des Landes NRW in Planung
befindlichen Maßnahmen sind den Fachausschüssen zeitnah darzustellen.
A11: Integration des Themas „Energie“ im Wohnungsbauforum
Die verstärkte Integration des Themas „Energie“ im Wohnungsbauforum ist voranzutrei-
ben. Auf Bereitstellung von Haushaltsmitteln wird verzichtet.
V2: Mobilitätspaket für Neubürger
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die KVB im Rahmen ihrer Kundenwerbemaßnahmen
ein Mobilitätspaket für Neubürger einführen möchte.
Neu: Stromspar-Check
Das Pilotprojekt „Stromspar-Check“ der Caritas in Chorweiler der aufsuchenden Energie-
beratung durch ehemals Langzeitarbeitslose soll nach Ablauf der Pilotzeit überprüft und
bewertet werden. Auf der Grundlage des Evaluationsberichtes ist zu entscheiden, ob das
Projekt schrittweise auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden kann und ob die
Maßnahmen in ein Regelangebot überführt werden sollen.
Neu: Jobticket-Angebote im städtischen Konzern
Bei allen städtischen Beteiligungsunternehmen sollen Jobtickets eingeführt werden. So-
fern bei Unternehmen, wie z.B. der RheinEnergie AG, nach den bisherigen Kriterien eine
Einführung nicht funktioniert hat, sollen durch Alternativen, wie z.B. ein Jobticket für den
gesamten SWK–Konzern statt für jede Tochter-Gesellschaft, geprüft werden.
Neu: Städtische Dienstreisen
Bei allen städtischen Dienstreisen unter 500 km ist eine Beförderung mit öffentlichen Ver-
kehrsmitteln zu bevorzugen. Flugreisen sind nur in begründeten Ausnahmen zu genehmi-
gen. Die Verwaltung soll überprüfen, inwieweit sich durch Rabattsysteme, wie z.B. Bahn
Card, die Wirtschaftlichkeit erhöhen lässt. Die städtischen Beteiligungsunternehmen wer-
den gebeten sich analog zu verhalten.
II. Umsetzung
Im Sinne der Vorbildfunktion des Konzern Stadt Köln werden alle städtischen Beteili-
gungsunternehmen in geeigneter Weise angewiesen, das Klimaschutzkonzept Köln nach
Kräften zu unterstützen und sich durch eigene Teilbilanzierungen an der 2-3 jährigen Er-
folgskontrolle zu beteiligen.
25
Sachstand:
Rat 2011-12 Klimaschutzmaßnahme Stand der Umsetzung
A1 Koordinationsstelle Klimaschutz Eingerichtet
(V/7)
A2 "Zentrum für Energieeffizienz" in Bearbeitung
(Neukonzeption V/7)
A3 Klimaschutz-Check der Verwaltungsaktivitäten und Teil-
nahme am European Energy Award®
in Bearbeitung
(V/57)
A4
Regelmäßige Erfolgskontrolle: Bilanzen und Maßnah-
menprogramme für Stadtverwaltung,
Konzerntöchter und Gesamtstadt
in Bearbeitung
(V/57)
A5 Aufbau eines eigenständigen Energiemanagements
für die Kultureinrichtungen der Stadt Köln
in Bearbeitung
(Dez VII)
A6 Optimierung des Energiemanagements der
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
in Bearbeitung
(Dez VI)
A7 Erhöhung des Ökostromanteils bei den städtischen
Gebäuden / Liegenschaften
in Bearbeitung
(Dez VI)
A8 Klimaschutzfonds für die Finanzierung von Energie-
effizienzmaßnahmen bei den städtischen Gebäuden vom Rat abgelehnt
A9 Kommunales Förderprogramm für die private
Altbaumodernisierung vom Rat zurückgestellt
A10 Weitere Leuchtturmprojekte initiieren und kommunizieren
(z.B. Klimaschutzsiedlungen)
in Bearbeitung
(V/7, V/57)
A11 Integration des Themas “Energie“ im
Wohnungsbauforum
in Bearbeitung
(VI/15)
A12 Entwicklung und Umsetzung einer Stromsparinitiative
für private Haushalte noch nicht begonnen
A13 Klimapartnerschaften zwischen der Stadt Köln
und prominenten Kölner Unternehmen noch nicht begonnen
A14 Fortschreibbarer Wärmeatlas – Strateg. Planungsinstru-
ment zum Ausbau der Fern- und Nahwärme
keine Umsetzung
(RheinEnergie)
A15 Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für Klimaschutz-
kommunikation “Gutes Klima für Klimaschutz"
in Bearbeitung
(V/7)
V1 Ausweitung der Förderung des Radverkehrs –
Einrichtung zusätzlicher Fahrradabstellanlagen
Erledigt
(VIII/66)
V2 Mobilitätspaket für Neubürger Erledigt
(KVB)
V3 Dienstfahrräder für die Stadtverwaltung Erledigt
(V/57)
Erneute Behandlung im Rahmen des “Gesamtkonzeptes“ im Rat am 08.04.2014 (Vorlage-
Nr. 2567/2013)
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
26
Betreff:
Zuwendung für die dauerhafte Einrichtung einer Biologischen Station im Kölner
Stadtgebiet
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 20.12.2011
Vorlagen-Nr. 4291/2011
Federführung: V/57/571
Status: erledigt
Beschluss:
Der Rat beschließt die finanzielle Unterstützung der zu etablierenden Biologischen Station des
NABU e. V. für das Stadtgebiet Köln ab dem 01.01.2012 und beauftragt die Verwaltung mit
der Umsetzung dieses Vorhabens.
Die Mittel stehen im Teilplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei Teilplanzeile 15, Trans-
feraufwendungen, zur Verfügung.
Sachstand:
Mit der Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und der NABU – Naturschutzstation Lever-
kusen - Köln e.V. vom 21.12.2011 wurde der Beschluss zur Etablierung der Biologischen
Station für das Stadtgebiet Köln umgesetzt.
Der städt. 20%-Anteil zur Förderung wird jeweils als kommunaler Eigenanteil durch Zu-
wendungsbescheid an die NABU – Naturschutzstation Leverkusen - Köln e.V. von 57 ge-
währt. Grundlage dieser Zuwendung ist die jährliche Abstimmung des Arbeits- und Maß-
nahmenplans (AMP) der durch die Biostation zu leistenden Aufgaben, welcher gemeinsam
mit der BR Köln, Dez. 51 abgestimmt wird.
Der abgestimmte AMP ist ebenfalls Grundlage für die jährliche Bewilligung des 80%- Lan-
desanteils der Zuwendung durch das Land NRW.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
27
Betreff:
Wettbewerb Kommunaler Klimaschutz 2012
Antrag der CDU-Fraktion vom 18.04.2012
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 03.05.2012
Vorlagen-Nr. AN/0527/2012
Federführung: V/57
Status: erledigt
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen einer Teilnahme der Stadt Köln am
Wettbewerb „Kommunaler Klimaschutz 2012“ des Bundesumweltministeriums zu prüfen und,
sofern möglich, entsprechende Bewerbungen in den angebotenen Kategorien fristgerecht ab-
zugeben. Sollte von einer Bewerbung der Stadt Köln am diesjährigen Wettbewerb zum kom-
munalen Klimaschutz abgesehen werden, ist dies dem Ausschuss gegenüber in der nächsten
Sitzung zu begründen. Zudem sind die Perspektiven für eine Teilnahme im kommenden Jahr
darzustellen
Sachstand:
In der Wettbewerbsphase 2012 hat sich die Stadt Köln gemeinsam mit LVR-InfoKom mit
dem Projekt „Klimatisierung des kreiseigenen Rechenzentrums durch Geothermie“ betei-
ligt und in der Kategorie Sonderpreis „Green IT“ einen Preis (Preisgeld 10.000 €) erhalten.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
28
Betreff:
Altdeponie Colonia, hier: Langfristige Anmietung einer Gasbehandlungsanlage
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 14.06.2012
Vorlagen-Nr. 1979/2012
Federführung: V/57
Status: erledigt
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die langfristige Anmietung einer
Gasbehandlungseinheit fest und beauftragt die Verwaltung, den Betrieb der Gaszentrale
vorzunehmen. Die Kosten werden auf 365.925 € brutto für die geplante 5-jährige Laufzeit
geschätzt. Für die Maßnahme wurden Rückstellungen gebildet. Die Mittel stehen unter der
Finanzposition 5703.572.9200.4 zur Verfügung.
Sachstand:
Der Auftrag zur Anmietung einer Schwachgasstation zur Schutzentgasung ist im Januar
2013 erfolgt. Die Laufzeit beträgt 5 Jahre und die Kosten liegen bei insgesamt 237.718 €
brutto. Insofern wurde der Kostenrahmen eingehalten
Ein neuer Bedarfsbeschluss für den Betrieb von 2018 bis 2022 erfolgt in Kürze.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
29
Betreff:
Städtische Altdeponie am Auweiler Weg, hier: Gutachterliche Leistungen zur Opti-
mierung der Nutzungssicherung hinsichtlich Deponiegas
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 14.06.2012
Vorlagen-Nr. 2201/2012
Federführung: V/57
Status: erledigt
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die gutachterlichen Leistungen fest
und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahmen.
Die Kosten werden auf 46.172 € brutto geschätzt. Für die Maßnahme wurden Rückstel-
lungen gebildet. Die Mittel stehen unter der Finanzposition 5703.572.9200.4 zur Verfü-
gung.
Sachstand:
Der Auftrag für die Planung, Durchführung und Bewertung der aktiven Entgasung zur Nut-
zungssicherung der bebauten Altablagerung 40501 Kleingartenanlage Auweilerweg wurde
im Dezember 2012 mit 28.900 € netto bzw. 34.391 € brutto erteilt. Aus fachtechnischen
Gründen musste der Auftrag im September 2015 verlängert bzw. erweitert werden. Die
Kosten betrugen 8.800 € netto bzw. 10.472 € brutto.
Somit ergeben sich für die Maßnahme Gesamtkosten in Höhe von 37.700 € netto bzw.
44.391 € brutto.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
30
Betreff:
Einrichtung und Betrieb einer Naviki-Seite in Köln
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 06.09.2012
Vorlagen-Nr. 2603/2012
Federführung: V/57
Status: erledigt
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Vorhaben “Einrichtung und Betrieb einer Naviki-Seite”
in Köln durchzuführen. Die erforderlichen Mittel stehen im Rahmen des Projektes der
Fachhochschule Münster bereit. Die Verwaltung wird beauftragt, den Kooperationsvertrag
(Anlage 1) zu unterzeichnen. Die Projektkoordination liegt bei der Fachhochschule Müns-
ter. Eigenmittel sind für die Durchführung des Projektes, wie im Vertrag festgehalten, nicht
erforderlich. Die erforderliche Datenbereitstellung erfolgt im Rahmen des Geschäftes der
laufenden Verwaltung.
Sachstand:
Der Kooperationsvertrag wurde abgeschlossen und das Amt für Straßen- und Verkehrs-
technik hat die erforderlichen Daten geliefert. Die Naviki-Seite Köln ist seit 2015 online.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
31
Betreff: Auflösung des Städtischen Schlachthofes
Änderung der Satzung der Stadt Köln vom 28. April 2010 über die Aufhebung der
Gebührensatzung für den Schlachthof der Stadt Köln und der Satzung für den
Schlachtviehgroßmarkt, den Schlachthof und den Fleischgroßmarkt der Stadt Köln
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 20.09.2012
Vorlagen-Nr. 1867/2012
Federführung: V/57/1, V/570, I/30
Status: Erledigt
Beschluss:
Der Rat beschließt den Erlass der rückwirkenden Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt
Köln vom 28. April 2010 über die Aufhebung der Gebührensatzung für den Schlachthof der Stadt
Köln und der Satzung für den Schlachtviehgroßmarkt, den Schlachthof und den Fleischgroßmarkt
der Stadt Köln (s. Anlage)
Sachstand:
Erledigt.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
32
Betreff:
Kommunales Ökokonto für Köln
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 18.04.2013
Vorlagen-Nr. AN/0387/2013
Federführung: V/57/571
Status: erledigt
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ein kommunales Ökokonto für vorgezogene Kom-
pensationsmaßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Köln einzurichten und dem Ausschuss ein
Konzept bis zur Sitzung am 19.09.2013 vorzulegen.
Sachstand:
Die Verwaltung hat zur Sitzung am 15.09.2016 einen Konzeptvorschlag für die Einrichtung eines
kommunalen Ökokontos für Köln vorgelegt. Weitere Berichte an den Ausschuss zum kommunalen
Ökokonto ergehen auf Basis des Beschlusses 0241/2016.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
33
Betreff:
Verlängerung der einstweiligen Sicherstellung der "Mittelterrassenkante in Mün-
gersdorf"
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 30.04.2013
Vorlagen-Nr. 0547/2013
Federführung: V/57
Status: Erledigt
Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 42 e des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur
Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz NRW – LG NRW) in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW S. 568) in Verbindung mit §§ 22 Abs. 3 und
28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbin-
dung mit den §§ 12 und 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbe-
hörden (Ordnungsbehördengesetz NRW – OBG NRW) in der Fassung der Bekanntma-
chung vom 13. Mai 1980 (GV: NRW: S. 528) jeweils in der zum Zeitpunkt dieser Be-
schlussfassung geltenden Fassung:
Die in der Sitzung vom 07.04.2011 beschlossene und am 11.05.2011 in Kraft getretene
Ordnungsbehördliche Verordnung über die einstweilige Sicherstellung des geplanten Na-
turdenkmals Mittelterrassenkante in Müngersdorf wird für die Dauer von zwei Jahren ver-
längert. Zu diesem Zweck wird eine ordnungsbehördliche Verordnung über die „Verlänge-
rung der einstweiligen Sicherstellung des geplanten Naturdenkmals Mittelterrassenkante
in Müngersdorf“ erlassen.
Sachstand:
Die Bekanntmachung über die „Verlängerung der einstweiligen Sicherstellung des geplan-
ten Naturdenkmals Mittelterrassenkante in Müngersdorf“ datiert auf den 10.08.2013. Die
Verordnung wurde im Amtsblatt der Stadt Köln vom 22.05.2013 veröffentlicht.
In seiner Sitzung am 24.03.2015 hat der Rat die Ordnungsbehördliche Verordnung Natur-
denkmal Mittelterrassenkante in Köln Müngersdorf beschlossen. Diese wurde im Amtsblatt
der Stadt Köln vom 29.04.2015 veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung ist das Naturdenk-
mal unter Schutz gestellt.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
34
Betreff:
Deponie Vereinigte Ville
Prüfung der Investitionen, der Betriebskosten und der Spartenabrechnungen der
AVG Köln mbH für den Betrieb der Deponie Vereinigte Ville
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 06.06.2013
Vorlagen-Nr. 1399/2013
Federführung: V/570
Status: erledigt
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die freiberufliche Leistung fest und beauf-
tragt die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahme und der damit verbundenen Vergabe
entsprechend der städtischen Vergaberichtlinien.
Die Kosten für die Prüfung der Wirtschaftsjahre 2009 bis 2013 werden inkl. Umsatzsteuer auf
36.250€ bzw. rd. 7.250€ (je zu prüfendem Wirtschaftsjahr) geschätzt. Die Mittel stehen im Teilplan
1101 „Ver- und Entsorgung“ in der Teilpanzeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“
bereit.
Sachstand:
Aufgrund des Beschlusses fand eine öffentliche Ausschreibung zur Durchführung der Maßnahme
statt. Der Auftrag wurde am 01.09.2014 an die mindestbietende Firma RUK GmbH erteilt. Die Prü-
fungen der Wirtschaftsjahre 2009 – 2013 sind abgeschlossen. Die Schlussbesprechung findet am
06.02.2017 statt.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
35
Betreff:
Cyanidbelastung des Grundwassers im Bereich des Kalkberges I, hier: Gutachterli-
che Leistungen (Dringlichkeitsentscheidung)
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 19.09.2013
Vorlagen-Nr. 2413/2013
Federführung: V/57
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt den Bedarf für freiberufliche Leistungen zur Koor-
dination und Durchführung einer Detailuntersuchung hinsichtlich der im Grundwasser fest-
gestellten Cyanide fest und beauftragt die Verwaltung, die Leistungen zu beauftragen.
Die Kosten der freiberuflichen Leistungen werden auf 77.400 € brutto eingeschätzt. Die
Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch Inanspruchnahme der gebildeten Rückstellun-
gen bei der Feuerwehr.
Sachstand:
Der Gutachterauftrag wurde am 17.12.2013 an die Conzept Umweltberatung GmbH ver-
geben.
Die Detailuntersuchung läuft derzeit noch. Bislang wurden 19.172,63 € brutto abgerech-
net.
Voraussichtlich wird die Maßnahme 2017 abgeschlossen und der Kostenrahmen eingehal-
ten.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
36
Betreff:
Rahmenvertrag für die Errichtung und Instandsetzung von Grundwassermessstel-
len im Stadtgebiet Köln für 2 Jahre
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 19.11.2013
Vorlagen-Nr. 3360/2013
Federführung: V/57
Status: erledigt
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt den Bedarf für den Rahmenvertrag für die Errich-
tung und Instandsetzung von Grundwassermessstellen im Stadtgebiet Köln fest und be-
auftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens und der Auftrags-
vergabe. Die Kostenermittlung wurde vom RPA unter AZ: 2013/1280 geprüft.
Die Kosten werden auf 186.500 € brutto geschätzt. Die Mittel für das HJ 2013 (Finanzposi-
tion 5704.578.5200.4, Finanzstelle 5704-1401-0-1000) i.H.v. 72.000 € sind freigeben. Die
Freigabe in 2014 von 84.700,00 € konnte erst im Rahmen der laufenden „Bewirtschaftung
2014“ erfolgen.
Sachstand:
Nach Beschluss wurde eine beschränke Ausschreibung nach VOB/A durch das Vergabe-
amt durchgeführt. Der Rahmenvertrag wurde für den Zeitraum 01.03.2014 -28.02.2016 an
das wirtschaftlichste Unternehmen vergeben.
Aus dem Rahmenvertrag wurden acht Abrufe mit einer Auftragssumme in Höhe von ins-
gesamt 75.959,49 € erteilt. Der letzte Abruf erfolgte am 29.07.14. Mit Schreiben vom
02.05.2014 eröffnete der Rechtanwalt das Insolvenzverfahren und kündigte den RV end-
gültig zum 01.09.2014.
Im Anschluss an die Kündigung des Vertrages wurde mit Beschluss des Ausschusses
Umwelt und Grün vom 03.03.2015, Vorlagen Nummer 0345/2015 am 24.03.2015 eine
Neuausschreibung zur Umsetzung der Pflichtaufgaben veranlasst.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
37
Betreff:
Errichtung eines Bauernhofes /Zooschule im Zoo Köln; Bezirk 5; Köln- Riehl;
ND 503.01 f
hier: Fällung des Naturdenkmals im Bereich des Zoo- Haupteingangs
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 05.12.2013
Vorlagen-Nr. 3791/2013
Federführung: V/57
Status: erledigt
Beschluss:
0
Der Ausschuss für Umwelt und Grün stimmt der durch die Zoologischer Garten Köln AG bean-
tragten Fällung des ND 503.01 f (Eibe) zu. Er ist damit einverstanden, dass die Untere Land-
schaftsbehörde hierzu unter Berücksichtigung des Beiratsvotums im Vorgriff auf eine spätere
Anpassung des Landschaftsplans eine Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz er-
teilt.
Sachstand:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde hat der Befreiung in der Sitzung am
25.11.2013 zugestimmt. Der dementsprechende Befreiungsbescheid erging mit Datum
vom 13.12.2013.
Die Fällung des Naturdenkmals erfolgte im Rahmen der Bauarbeiten zum Neubau des
Bauernhofes / der Zooschule im Zoo Köln im Winter 2013/2014.
Der Clemenshof mit integrierter Zooschule wurde bereits im Juli 2014 eröffnet.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
38
Betreff:
Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
Sicherungsmaßnahmen an der Straße Alter Militärring in Köln-Müngersdorf zur Ge-
fahrenabwehr
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 30.01.2014
Vorlagen-Nr. 3067/2013
Federführung: VIII/69
Status: erledigt
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Grün stellt den Bedarf zur Planung für den Neubau einer
Stützwand an der Straße „Alter Militärring“, Köln-Müngersdorf, fest und beauftragt die
Verwaltung, die Finanzierung sicherzustellen sowie die Planung der Sicherungsmaßnah-
men in Form einer Stützwand aus großformatigen Steinen zur Gefahrenabwehr an der
Böschung zur Straße Alter Militärring bis zur Ausschreibung vorzubereiten. Zusätzlich be-
schließt der Ausschuss für Umwelt und Grün, dass die erforderlichen Ingenieurleistungen
und Gutachten an externe Büros vergeben werden und er beauftragt die Verwaltung mit
der Durchführung der Vergaben.
Der Ausschuss für Umwelt und Grün verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksver-
tretung Lindenthal (BV 3) uneingeschränkt zustimmt.
Sachstand:
Die Planungen sind soweit fortgeschritten, dass VIII/69 beabsichtigt, einen Baubeschluss
in den Sitzungslauf der Monate März/April 2017 der zu beteiligenden Ratsgremien einzu-
bringen.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
39
Betreff:
Sanierung des ehemaligen Schießplatzes in Köln-Ostheim,
hier: Bedarf für freiberufliche Leistungen
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 05.12.2013
Vorlagen-Nr. 3676/2013
Federführung: V/57
Status: erledigt
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Grün stellt den Bedarf für freiberufliche Leistungen zur
Planung und Überwachung der Sanierungsmaßnahme fest und beauftragt die Verwaltung,
die Leistungen entsprechend den städtischen Vergaberichtlinien zu vergeben.
Die Kosten der freiberuflichen Leistungen werden auf insgesamt 105.732 € brutto einge-
schätzt. Für die Sanierung werden Landesfördermittel beantragt. Der städtische Eigenan-
teil für die freiberuflichen Leistungen beträgt 21.146,40 € (20%). Die Finanzierung der
Maßnahme erfolgt durch Inanspruchnahme der beim Amt für Liegenschaften, Vermessung
und Kataster gebildeten Rückstellungen.
Sachstand:
Im Juni 2014 wurde ein Ingenieurbüro mit den freiberuflichen Leistungen zur Planung und
Überwachung der Sanierungsmaßnahme „Schießplatz Alter Deutzer Postweg“ in Köln-
Ostheim beauftragt.
Die Planungsergebnisse zur Sanierung wurden im November 2014 dem Ausschuss für
Umwelt und Grün vorgelegt. Dieser beschloss die vorgelegte Sanierungsmaßnahme und
beauftragte die Verwaltung mit deren Umsetzung.
Abgeschlossen wurden die freiberuflichen Leistungen zur Planung und Überwachung mit
dem Abschluss der Sanierungsmaßnahmen im Mai 2016.
Die Gesamtkosten beliefen sich auf 132.828 €, brutto. Damit wurden die ursprünglich vor-
gesehen Kosten um ca. 27.096 € überschritten. Diese Mehrkosten konnten allerdings
durch Einsparungen bei den Baumaßnahmen kompensiert werden.
Von den angefallenen Gesamtkosten wurden 80 % von der Bezirksregierung als Förder-
mittel gezahlt.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
40
Betreff:
Ausbau des Kreuzungsbereichs Dürener Straße/Militärringstraße
(Dringlichkeitsentscheidung)
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 30.01.2014
Vorlagen-Nr. 4183/2013
Federführung: V/57
Status: erledigt
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Grün hält den Widerspruch des Beirates bei der Unteren Land-
schaftsbehörde für nicht gerechtfertigt. Eine Befreiung gem. §67 (1) Nr. 1 BNatSchG i. V. mit § 69
LG NW ist von der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln zu erteilen. Der Befreiungsbe-
scheid enthält die Auflage einer Kontrolle der freigestellten Bäume auf Rindenbrand und ggf. eine
anschließende Nachbilanzierung nach drei Jahren.
Sachstand:
Im Rahmen des Widerspruchsverfahren (Ablehnung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbe-
hörde) hatte sich der AUG mit dem Befreiungsvorgang zu beschäftigen.
In der Sitzung am 05.12.2013 hatte der AUG den Beschluss zurückgestellt um einen Ortstermin
mit den Vertretern der politischen Gremien durchzuführen. Dieser fand am 09.12.2013 statt. Die
anwesenden Mitglieder des AUG stimmten der Beschlussvorlage vor Ort zu.
Daraufhin wurde seitens der Unteren Landschaftsbehörde eine Befreiung gem. §67 (1) Nr. 1
BNatSchG i. V. mit § 69 LG NW am 12.03.2014 erteilt.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
41
Betreff:
Informations- und Krisenmanagement der Shell Raffinerie
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 27.03.2014
Vorlagen-Nr. AN/0419/2014
Federführung: I/37
Status: erledigt
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, analog zu 2008 erfolgreich durchgeführte Verfahren im
Zusammenhang mit dem Störfall bei der INEOS GmbH und den dort gewonnenen Er-
kenntnissen, zusammen mit der Shell Raffinerie das derzeitige Informations- und Krisen-
management zwischen den bei einem möglichen Störfall beteiligten Stellen zu überprüfen
bzw. zu verbessern. Einzubinden sind neben Vertretern der Fachverwaltungen (Umwelt,
Gesundheit, Feuerwehr), der Bezirksregierung, der Polizei und des Unternehmens auch
die Anwohnerschaft, sowie Beschäftigte und ggf. Partnerunternehmen.
Auf einen ständigen Dialog mit den Anwohnern im Umfeld des Unternehmens ist besonde-
res Gewicht zu legen.
Sachstand:
Seit der Anfrage des Ausschusses vom 27.03.2014 wurde die Zusammenarbeit zwischen
der Feuerwehr Köln und der Shell Raffinerie bei Informations- und Krisenmanagement in
folgenden Punkten verbessert:
1. Das D-Meldeverfahren wurde neu abgestimmt und auf die bestehenden Verfahren
mit anderen Werken angepasst.
2. Die vertragliche Vereinbarung über den Umfang der Meldepflicht und die Zusam-
menarbeit bei Schadensereignissen wurde aktualisiert und liegt zurzeit zur Abstim-
mung bei der Shell.
3. Es gibt zwischen dem Raffineriedirektor und dem Amtsleiter der Feuerwehr Köln
sowie zwischen 371/1 und dem Leiter der Werkfeuerwehr Shell einen regelmäßigen
Austausch.
4. Die Feuerwehr Köln wird über die Fachabteilung für Öffentlichkeitsarbeit und Nach-
barschaftsinformationen der Shell über Besonderheiten und Neuigkeiten zeitnah in-
formiert.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
42
Betreff:
Energieberatung für Privathaushalte durch die Verbraucherzentrale – Fortführung nach
2014
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 08.04.2014
Vorlagen-Nr. 0935/2014
Federführung: V/57
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
Der Rat beschließt, die Verbraucherzentrale NRW bei der Durchführung der Energiebera-
tung für Privathaushalte in Köln weiterhin, in der Zeit von 2015 bis 2019, mit einem Zu-
schuss zu unterstützen.
Die Maßnahme ist ein Baustein des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes Köln 2013“ zur
Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand in Köln.
Die notwendigen Mittel in Höhe von 57.500 € pro Jahr sind im Haushaltsplan 2015 ff., im
Teilplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen
bereit zu stellen.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der ergänzenden Finanzierung der Energiebera-
tungsstelle aus Mitteln des Landes NRW (unter Ausnutzung von EU-Mitteln aus dem Eu-
ropäischen Fonds für regionale Entwicklung).
Sachstand:
Die Beratungen laufen.
Verlängerung für das Jahr 2020 siehe aktuelle Beschlussvorlage 0144/2017 (ist für Sit-
zung am 16.03.2017 vorgesehen).
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
43
Betreff:
Beschluss “Integriertes Klimaschutzkonzept Köln 2013“
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 08.04.2014
Vorlagen-Nr. 2567/2013
Federführung: V/57
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
Der Rat nimmt das als Anlage beigefügte “Integrierte Klimaschutzkonzept Köln 2013“ zur
Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung folgende Einzelmaßnahmen als integriertes Klima-
schutzkonzept Köln 2014 weiter zu bearbeiten und dem Rat zur weiteren Beschluss-
fassung vorzulegen:
5.3.1 Fortschreibbarer Wärmeatlas
5.3.2 Ausbau der Fern- und Nahwärmeversorgung (Kraft-Wärme-Kopplung)
5.3.6 Entwicklung und Umsetzung eines Strategieplans zur gezielten Senkung des
Stromverbrauchs der städtischen Gebäude
5.3.11 Umstellung der Erdgastankstellen im Raum Köln auf biogenes Erdgas
5.3.12 Ergänzung der Busflotte im ÖPNV um Fahrzeuge mit alternativen Antrieben
5.3.14 Stromspar-Check des Diözesancaritasverbandes Erzbistum Köln e.V.
5.4.10 Einrichtung von zusätzlichen Fahrradabstellmöglichkeiten
5.4.11 Einrichtung und Betrieb einer Naviki-Seite
5.4.12 ZeroEmission Mobilität – Image- und Informationskampagne für das Zufußgehen
und für die Fahrradnutzung auf Kurzstrecken
5.4.13 Förderung des Einsatzes von Lastenfahrrädern im Lieferverkehr
5.6.1 Klimapartnerschaften zwischen der Stadt Köln und prominenten Kölner Unter-
nehmen
5.8.2 Energetische Sanierung der städtischen Museen
5.5.5 Förderung privater Altbausanierung
Die energetische Altbausanierung führt zu einem sehr hohen CO2-Einspareffekt
und leistet zudem einen signifikanten Beitrag zur regionalen Wirtschaftsförderung.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, im Rahmen ihrer Beratungsaktivitäten ge-
genüber Hauseigentümern und Bauherren verstärkt für vorhandene Förderpro-
gramme von Bund und Land, z.B. KfW-Förderprogramm, Förderprogramm von
NRW-Urban und NRW.Bank zu werben. Von einer kommunalen Spitzenfinan-
zierung der Förderangebote wird aufgrund der angespannten Haushaltssituation
abgesehen.
44
Sachstand:
In der Beantwortung der Anfrage AN/1151/2015 wurde dem Ausschuss Umwelt und Grün
in seiner Sitzung am 15.09.2016 ein Sachstandsbericht zur bisherigen Umsetzung der
nachfolgend genannten Klimaschutzmaßnahmen sowie der Projekte und Aktivitäten der
SmartCityCologne (SCC) Initiative mit der RheinEnergie AG informiert (siehe Vorlage-Nr.
1942/2016).
In der Summe ging es hierbei neben rund 30 SCC-Aktivitäten und -Projekten um 17 Klima-
schutzmaßnahmen, die vom Rat der Stadt Köln im Dezember 2011 aus dem “Vorgezoge-
nen Sofortmaßnahmenprogramm 2012“ der BMU-geförderten Klimaschutzkonzepte zur
weiteren Konkretisierung und Beschlussfassung ausgewählt wurden (siehe TOP 10.9) und
um vier Maßnahmen des damals beschlossenen Änderungsantrages. Hinzu kamen noch
neun Maßnahmen, die der Rat der Stadt Köln im April 2014 aus der Beschlussvorlage “In-
tegriertes Klimaschutzkonzept 2013“ für eine prioritäre Bearbeitung und Beschlussfassung
ausgewählt hat (siehe TOP 10.6).
Aus den CO2-Bilanzen, die im “Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) Energie 2012“ do-
kumentiert sind, konnte für die Klimaschutzverpflichtungen der Stadt Köln ein noch aus-
stehender CO2-Minderungsbedarf in Köln von rund 3 Mio. Tonnen bis 2020 und rund 4,8
Mio. Tonnen bis 2030 abgeleitet werden. Hierfür müssen die Emissionen im Sektor Ener-
gie insgesamt noch um mehr als ein Drittel und die im Sektor Verkehr um rund die Hälfte
gesenkt werden.
Im Vergleich dazu war den o.g. Klimaschutzmaßnahmen laut IKSK Energie 2012 über
acht Jahre ein CO2-Minderungspotenzial von gut 100.000 t/a zuzuschreiben, wovon allein
89.000 t/a auf den Ausbau der Fern- und Nahwärme durch die RheinEnergie entfielen.
Zum aktuellen Status quo gab es eine Rückmeldung der RheinEnergie für das Fern-
wärme-Ausbauprojekt P1 mit 43.000 t/a bis 2030 bzw. rund 15.000 t/a bis 2020.
Im Ergebnis zeigte der Sachstandsbericht recht deutlich, dass die bisher beschlossenen
bzw. angegangenen Maßnahmen insgesamt nur einen sehr bescheidenen Beitrag zur
Umsetzung der Klimaschutzziele 2020/2030 leisten können und es erheblicher zusätz-
licher Anstrengungen bedarf, wenn sich die Stadt Köln ihren eigenen wie auch den natio-
nalen Klimaschutzzielen zumindest nähern will.
Angesichts der Haushaltslage wurde empfohlen, die finanziellen und personellen Res-
sourcen in Zukunft vorrangig für Maßnahmen mit (sehr) guter Nutzen/Aufwand-Relation im
Sinne von Kap. 6.5 des IKSK Energie 2012 einzusetzen und dementsprechend sowohl die
bereits in Umsetzung befindlichen Maßnahmen und Aktivitäten zu bewerten als auch das
Klimaschutz-Maßnahmenprogramm und die SCC-Initiative weiterzuentwickeln. Die vom
Ausschuss gewünschte Komplettierung des Sachstandsberichtes bezüglich der zu er-
wartenden Effekte und Kosten wird z.Zt. vorbereitet.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung.
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
45
Betreff:
Stilllegung der ehemaligen Hausmülldeponie in Porz-Lind, Festlegung der Verkehrs-
führung
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 08.04.2014
Vorlagen-Nr. 0749/2014
Federführung: V/57
Status: erledigt
Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Verkehrsführung der Lieferverkehre bei der Stillle-
gung der ehemaligen Hausmülldeponie Porz-Lind durch den anhängenden Vertrag mit der
Stadt Troisdorf festzulegen.
Der Aufwand für die sich hieraus ergebenen Maßnahmen beträgt ca.50.000 € für die Stadt
Köln.
Der Bedarf wird festgestellt. Die Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahmen der
gebildeten Rückstellungen.
Sachstand:
Die Verkehrsführung der Lieferverkehre bei der Stilllegung der ehemaligen Hausmüllde-
ponie Porz-Lind wurde am 03.06.2014 in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der
Stadt Köln und der Stadt Troisdorf festgelegt.
In diesem Vertrag sind die Maßnahmen festgeschrieben, die umgesetzt werden müssen,
um die durch die Stilllegung der Altdeponie „Linder Mauspfad“ verursachten Mehrverkehre
auszugleichen und die Leistungsfähigkeit der betroffenen Straßen zu erhalten.
Voraussetzung für die Realisierung dieser Maßnahmen ist die Erteilung der Planfeststel-
lung für die eigentlichen Baumaßnahmen zur Stilllegung der Altdeponie durch die Bezirks-
regierung Köln. Das Planfeststellungsverfahren befindet derzeit sich noch in der Bearbei-
tung durch die Bezirksregierung Köln.
Nach Vorliegen der Planfeststellung für die Deponiestilllegung wird die Verwaltung die im
oben genanntem Vertrag definierten Maßnahmen zur Verkehrsführung umsetzen.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
46
Betreff:
Fortschreibung des Konzepts zur medienübergreifenden Überwachung von Indust-
rie- und Gewerbebetrieben
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 13.11.2014
Vorlagen-Nr. 2680/2013
Federführung: V/57
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
1.
Der Rat beschließt das fortgeschriebene Konzept zur medienübergreifenden Überwa-
chung von Industrie- und Gewerbebetrieben (Anlage).
2.
Er beauftragt die Verwaltung, das Konzept unverzüglich umzusetzen und unter Beachtung
der Vorgaben des Landes und der Erkenntnisse aus der Überwachungspraxis regelmäßig
fortzuschreiben, um Gefahren für Mensch und Umwelt zu minimieren.
3.
Der Rat beschließt zur Umsetzung des Überwachungskonzeptes die Einrichtung von 2,5
Mehrstellen Ingenieur/Ingenieurin, Vergütungsgruppe Vb/IVb/IVa, Fg. 1/1/1c + TZ BAT
zum Stellenplan 2015. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2015 werden verwaltungsin-
tern entsprechende Stellen bereitgestellt. Die im Haushaltsjahr 2014 erforderlichen Mittel
in Höhe von rd. 32.000 € stehen im Teilplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, zur Verfü-
gung. Ab dem Haushaltsjahr 2015 sind 191.850 € im Aufwand und 57.555 € als Ertrag im
Teilplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, zusätzlich im Haushalt zu veranschlagen.
Sachstand:
Das angepasste und erweiterte Konzept enthält grundsätzliche Informationen zu den
Gründen und dem notwendigen Umfang der medienübergreifenden Umweltinspektionen.
Auch die Kriterien, die zur Festlegung der Inspektionsintervalle geführt haben, sind aufge-
führt.
Dieser Verpflichtung kommt die Stadt Köln weiterhin mit einer Veröffentlichung der allge-
meinen Bewertung der wichtigen Umweltprobleme im Gebiet der Stadt Köln auf der Inter-
47
netseite http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/ueberwachung-von-
industrie-und-gewerbebetrieben nach.
Die Besetzung der 2,5 Mehrstellen ist zum Jahreswechsel 2014/15 auf drei neue Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter erfolgt. Aufgrund des Wechsel des Arbeitsplatzes bzw. Wechsel
in den Ruhestand sind sonstige Stellen frei geblieben, so dass die medienübergreifende
Überwachung nur schrittweise durchgeführt werden kann.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
48
Betreff:
Sanierung des ehemaligen Schießplatzes in Köln-Ostheim,
hier: Baubeschluss
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 25.11.2014
Vorlagen-Nr. 3143/2014
Federführung: V/57
Status: erledigt
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Grün beschließt die Durchführung der bodenschutzrechtli-
chen Sanierung des ehemaligen Schießplatzgeländes und beauftragt die Verwaltung mit
der Umsetzung der Maßnahme.
Die Gesamtausgaben für das Projekt (Baukosten und Baunebenkosten) betragen brutto
826.065 €. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Inanspruchnahme einer im
Jahresabschluss 2013 noch zu bildenden Rückstellung für Deponien und Altlasten im
Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – Teilplanzeile 13 – Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Für die Maßnahme wurden von der Bezirksregierung bereits Fördermittel in Höhe von
525.600 € bewilligt.
Sachstand:
Die Sanierung des ehemaligen Schießplatzes am „Alten Deutzer Postweg“ wurde wie ge-
plant im Zeitraum von September 2014 bis zum Mai 2016 durchgeführt. Alle Sanierungs-
zielwerte wurden flächendeckend eingehalten. Die Sanierung ist damit aus Sicht des Bun-
desbodenschutzgesetzes erfolgreich und termingerecht abgeschlossen.
Die Gesamtkosten beliefen sich auf 597.498,27 €, brutto. Damit wurden die ursprünglich
vorgesehen Kosten um ca. 228.500 € unterschritten.
Von den Gesamtkosten wurden ca. 471.000 € von der Bezirksregierung als Fördermittel
gezahlt.
Damit wurde die Sanierung des ehemaligen Schießplatzes auch aus wirtschaftlicher Sicht
erfolgreich beendet.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
49
Betreff:
EU-Projekt Grow Smarter
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 16.12.2014
Vorlagen-Nr. 3160/2014
Federführung: OB/5
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
1. Der Rat ermächtigt den Oberbürgermeister die Verträge (Finanzhilfevereinbarung und
Konsortialvertrag) zur Umsetzung des EU-Projektes „Grow Smarter“ mit Gesamtpro-
jektkosten (Personal- und Sachkosten) in Höhe von 1.553.750 € und einer Projektlauf-
zeit von fünf Jahren, zu unterzeichnen.
Neben der Fremdfinanzierung aus EU-Mitteln in Höhe von 953.750 € beläuft sich der
städtische Eigenanteil für das Gesamtprojekt auf 600.000 €.
Im Haushaltsplanentwurf 2015 ff sind bereits Mittel zur Finanzierung des Eigenanteils in
Höhe von 452.000 € veranschlagt. Die darüber hinaus für die Jahre 2015-2019 anfal-
lenden Erträge und Aufwendungen zur Umsetzung des Projektes sind im Rahmen des
Veränderungsnachweises zum Haushaltsplan 2015 bzw. im Haushaltsplan 2019 zu
veranschlagen.
2. Der Rat beschließt weiterhin zur Realisierung des Projektes befristet für die Projektlauf-
zeit 2015-2019 die Einrichtung folgender Stellen zum Stellenplan 2015:
0,5 Stelle VA VGr. II, Fg. 1a BAT (EG 13 TVÖD) für die Projektkoordinierung bei 01/4,
0,5 Stelle VA VGr. II, Fg. 1a BAT (EG 13 TVÖD) für die Leitung des Arbeitspaketes 3
„Integrierte Infrastrukturen“ bei V/7, 0,5 Stelle VA VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (EG 11
TVÖD) für die fachliche Projektleitung bei 1300 und 0,5 Stelle technischer Angestellter
(Ingenieur) VGr. II/II, Fg. 1/1 +VG+TZ BAT (EG 13 TVÖD) für die fachliche Projektlei-
tung bei 66.
Die Besetzung der Stellen erfolgt bedarfsorientiert im Rahmen des Projektverlaufes.
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2015 werden die entsprechenden Stellen verwal-
tungsintern zur Verfügung gestellt.
In den Gesamtprojektkosten von 1.553.750 Euro sind die o.g. Personalkosten enthalten.
50
Sachstand:
Die Finanzhilfevereinbarung und Konsortialvertrag wurden unterzeichnet, die Stellen zum
Stellenplan 2015 eingerichtet und die Mittel zur Finanzierung des Eigenanteils wurden im
Haushaltsplan 2015, 2016/2017 veranschlagt. Die Mittel für 2018ff sind im Haushaltsplan
2018ff zu berücksichtigen.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
51
Betreff:
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Durchführung von Boden- und Grundwas-
seruntersuchungen im Stadtgebiet Köln
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 13.01.2015
Vorlagen-Nr. 3878/2014
Federführung: V/57
Status: erledigt
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt den Bedarf für den Abschluss eines Rahmenver-
trages zur Durchführung von Boden- und Grundwasseruntersuchungen fest und beauftragt
die Verwaltung mit der Durchführung eines offenen Verfahrens (europaweite Ausschrei-
bung) nach VOL/A und der anschließenden Auftragsvergabe gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen und den städtischen Vergaberichtlinien.
Die Kosten für den dreijährigen Rahmenvertrag 2015 ff. werden auf 375.200 € netto bzw.
446.488 € brutto geschätzt.
Die Mittel sind im Haushaltsplan für die Jahre 2015 – 2018 im Produktbereich 1401 Um-
weltordnung und -vorsorge, bei Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen berücksichtigt, bzw. für einen Teil der Maßnahmen erfolgt die Finanzierung durch
die Inanspruchnahme der gebildeten Rückstellungen.
Sachstand:
Der Rahmenvertrag wurde nach einem Vergabeverfahren am 01.06.2015 für den Zeitraum
01.06.2015 – 31.05.2018 in Höhe von 446.081,02 €.erteilt. Zuletzt wurde der 89. Abruf
hieraus beauftragt.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
52
Betreff:
Anpassung an den Klimawandel
Verwaltungsvorlage und
Gemeinsamer Änderungsantrag von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die
Grünen vom 13.01.2015
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 05.02.2015
Vorlagen-Nr. 2216/2014 und AN/0055/2015
Federführung: V/57
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Studie "Klimawandelgerechte Metro-
pole Köln" zur Kenntnis und stellt den dringenden Handlungsbedarf fest.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Studie,
Anpassungsstrategien und ein Maßnahmenprogramm zu entwickeln sowie für den
Umsetzungsprozess eine ressortübergreifende Arbeitsstruktur zu schaffen. Dazu sind
die in der Studie enthaltenen Maßnahmenvorschläge nach Kosten-Nutzen-Kriterien zu
priorisieren. Der detaillierte Zeit-Maßnahmenplan inklusive der jeweils notwendigen Fi-
nanzierung sind dem Rat noch 2015 zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.
3. Die kosten- und personalneutral durchzuführenden Maßnahmen
a) Kleinräumige Auswertung der Planungshinweiskarte / klimawandelgerechte Gestal-
tung städtischer Planungen
b) Sensibilisierung Starkregenereignisse
werden im Vorgriff auf das vollständige Maßnahmenprogramm sofort umgesetzt.
Sachstand:
Das Umweltamt hat zu einigen Arbeitstreffen eingeladen und konnte insbesondere die
Planungs-und Gesundheitsverwaltung für das Thema sensibilisieren. Die Erarbeitung ei-
nes detaillierten Zeit- und Maßnahmenplanes für die konkrete Umsetzung, der in LANUV
Fachbericht 50 dargestellten Maßnahmen, erfordern eine dezernatsübergreifende Ab-
stimmung und eine Bereitstellung von finanziellen Mitteln. Nach der erneuten Sachstands-
darstellung im Umweltausschuss wird die Umweltverwaltung dahingehende Gespräche
initiieren.
Die kosten- u. personalneutralen Maßnahmen wurden umgesetzt.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
53
Betreff:
Rahmenvertrag für Errichtung und Instandsetzung von Grundwassermessstellen
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 03.03.2015
Vorlagen-Nr. 0345/2015
Federführung: V/57
Status: erledigt
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün beschließt den Abschluss eines Rahmenvertrages für
die Errichtung und Instandsetzung von Grundwassermessstellen im Stadtgebiet Köln und
beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens und der Auftrags-
vergabe.
Die Kosten werden auf Grundlage des vorherigen Rahmenvertrages auf 203.490 € brutto
geschätzt. Die Finanzmittel sind im HPL-Entwurf 2015, im Teilplan 1401, Umweltordnung
und –vorsorge, in der Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, veranschlagt.
Sachstand:
Nach Beschluss wurde eine beschränke Ausschreibung nach VOB/A durch das Vergabe-
amt durchgeführt. Der Rahmenvertrag wurde für den Zeitraum 01.06.2016 – 30.05.2017
an das wirtschaftlichste Unternehmen in Höhe von 185.191,37€ vergeben.
Aus dem Rahmenvertrag wurden bis Anfang 2017 zehn Aufträge mit einer Auftragssumme
in Höhe von insgesamt 76.700,00 € erteilt. Das restliche Auftragsvolumen wird bis Mai
2017 beauftragt.
Zur Fortführung der Pflichtaufgaben ist im Rahmen der Gewässeraufsicht und der Ermitt-
lung von Grundwasserschäden auch in 2017/ 2018 ein neuer Rahmenvertrag auszu-
schreiben.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
54
Betreff:
Kleingartenanlage Auweilerweg (AL 40501), hier: Langfristige Anmietung einer Gas-
behandlungsanlage
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 21.04.2015
Vorlagen-Nr. 0788/2015
Federführung: V/57
Status: erledigt
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die Anmietung einer Gasbehand-
lungseinheit fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfah-
rens (Angebotsbeiziehung) und der anschließenden Auftragsvergabe gemäß den städti-
schen Vergaberichtlinien.
Die Kosten für den dreijährigen Rahmenvertrag mit Verlängerungsoption für zwei weitere
Jahre werden auf insgesamt 154.568 € netto bzw. 183.936 € brutto geschätzt.
Die Mittel wurden im Haushaltsplanentwurf 2015 ff im Produktbereich 13 Natur- und Land-
schaftspflege, bei Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, berück-
sichtigt. Die Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahme der gebildeten Rückstellun-
gen.
Sachstand:
Der Auftrag zur Anmietung einer Schwachgasbehandlungsanlage zur Schutzentgasung
der Kleingartenanlage erfolgte im November 2015, die Laufzeit beträgt zunächst 3 Jahre
und begann im Februar 2016. Die Kosten für 3 Jahre liegen bei insgesamt 76.778 € netto
bzw. 91.365,82 € brutto.
Über eine Verlängerung wird zu gegebener Zeit entschieden.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
55
Betreff:
Aufstockung der jährlichen Zuwendungen für die NABU-Naturschutzstation Lever-
kusen- Köln e.V. ab 2016
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 23.06.2015
Vorlagen-Nr. 1365/2015
Federführung: V/57/571
Status: erledigt
Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsent-
scheidung des Hauptausschusses aus seiner Sitzung am 28.04.2014:
Der Hauptausschuss beschließt die Aufstockung des 20%igen städtischen Zuwendungs-
anteils zur finanziellen Unterstützung der NABU Naturschutzstation Leverkusen – Köln
e.V. (Biostation) um 10.666,- € ab 2014 unter der Voraussetzung, dass der 80%ige Lan-
deszuschuss um 42.664 € erhöht wird.
Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung mit der umgehenden Umsetzung dieses
Vorhabens.
Die Mittel stehen im Teilplan 1401, Umweltordnung, - vorsorge, bei Teilplanzeile 15,
Transferaufwendungen zur Verfügung.
Sachstand:
Im Rahmen der jährlichen Beratung des Arbeits- und Maßnahmenplans (AMP) der Biolo-
gischen Station Leverkusen –Köln mit der BR Köln, Dez. 51 ist entsprechend der Landes-
förderung von 80 % die anteilige Förderung der Stadt Köln (20% -Anteil) als Zuwendung
an die Biologische Station verausgabt worden.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
56
Betreff:
Freigabe zusätzlicher Mittel für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Umweltbil-
dung - Teilplan 1401 – Umweltordnung und Umweltvorsorge -
Gremium: Finanzausschuss
Sitzungsdatum: 07.09.2015
Vorlagen-Nr. 2009/2015 und AN/1215/2015
Federführung: V/57
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
Der Finanzausschuss beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung
die im Haushaltsplan 2015 im Teilergebnisplan 1401 – Umweltordnung und Umweltvor-
sorge – veranschlagten Mittel wie folgt freizugeben:
Teilplanzeile 13 mit 87.500 EUR,
Teilplanzeile 15 mit 78.000 EUR,
Teilplanzeile 16 mit 134.500 EUR.
Die konkrete Verwendung der Mittel erfolgt maßnahmenbezogen entsprechend der Anla-
ge.
Aus der Maßnahme 3 Öffentlichkeitsarbeit (alternativ aus Maßnahme 4) soll auch die not-
wendige Kofinanzierung (15% = 40.175 €)) für das Folgeprojekt von "Köln spart CO2"
(Klimaschutz Community Köln: Aktivierung durch Wettbewerb) erfolgen.
Ein Teil des städtischen Anteils kann auch durch Personalabstellung für das Projekt erfol-
gen.
Sachstand:
Die in der Anlage der Beschlussvorlage dargestellten Projekte sind derzeit in der Umset-
zung. Lediglich beim Thema Umweltbildung ist es zu Verzögerungen gekommen, weil
hierzu noch kein grundsätzlicher Beschluss herbeigeführt werden konnte.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung.
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
57
Betreff:
Fortführung der Bürgerkontaktstelle „Berliner 67“ in Mülheim-Nord
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 15.12.2015
Vorlagen-Nr. 3582/2015
Federführung: V/57/574
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
Der Rat beschließt die Fortführung der Bürgerkontaktstelle „Berliner 67“ in Mülheim-Nord
bis 2019 insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden Stadtentwick-
lungsmaßnahmen „IHK „Starke Veedel-Starkes Köln“ sowie „Güterbahnhof Mülheim“.
Der aus dem städtischen Haushalt zu finanzierende Aufwand (ca. 4.200 Euro im Jahr
2016) ist im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei der Teilplanzeile 13,
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, haushaltsneutral zu berücksichtigen.
Für das Haushaltsjahr 2016 entstehen keine zusätzlichen Mehrbedarfe.
Sachstand:
Derzeit wird im Rahmen der Fortführung des Projekts mit EFRE-Förderung geprüft, ob die
Bürgerkontaktstelle nicht weitergenutzt werden kann.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
58
Betreff:
Stilllegung der städtischen Altdeponie Butzweiler Straße in Köln Ossendorf,
hier: Bauleistungen zur Herstellung der Oberflächenabdichtung
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 28.06.2016
Vorlagen-Nr. 0270/2016
Federführung: V/57
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung die weiteren Planungsschritte zur Ausführung, die Bau-
begleitung und den Bau des Oberflächenabdichtungssystems der ehemaligen Hausmüll-
deponie „Butzweiler Straße“ zu beauftragen.
Der Bedarf der vorstehenden Leistungen wird festgestellt.
Die Gesamtkosten für den Bau, incl. der weiteren Baunebenkosten, werden auf
12.165.547 € geschätzt.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch Inanspruchnahme der gebildeten Rückstel-
lungen.
Sachstand:
Im August 2016 beauftragte die Verwaltung ein externes Ingenieurbüro mit den weiteren
Planungsschritten zur Ausführung der Oberflächenabdichtung.
Derzeit werden von diesem in Zusammenarbeit mit 57 die Leistungsverzeichnisse für die
Bauausführung und die Fremdüberwachung erarbeitet. Parallel sind Konkretisierungen zur
Verkehrsanbindung der Lieferverkehre an die bestehenden Verkehrswege zu erarbeiten.
Geplanter Baubeginn für den 1. Bauabschnitt ist Ende 2017.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
59
Betreff:
Konzept zur Einrichtung eines kommunalen Ökokontos für Köln
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 15.09.2016
Vorlagen-Nr. 0241/2016 und AN/1495/2016
Federführung: V/57/571
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Grün nimmt den in der Vorlage unter Punkt 6 dargestellten
Konzeptvorschlag für die Einrichtung eines kommunalen Ökokontos für Köln zur Kenntnis
und betont, dass das Ziel des kommunalen Ökokontos die Steigerung der Biodiversität,
die Biotopvernetzung, die Weiterentwicklung wertvoller Flächen, die Kernzonenentwick-
lung sowie die qualitative Steigerung der Biotopwertigkeit ist.
1. Die Verwaltung wird beauftragt konkret darzulegen, welche Flächen für den Ausbau des
Startguthabens in Anspruch genommen und / oder welche Maßnahmen umgesetzt werden
sollen (Maßnahmenkonzept).
2. Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, wie die bereitgestellten Mittel für die Vorfinan-
zierung zur Einrichtung des kommunalen Ökokontos verwendet werden sollen und welche
Beträge nicht refinanzierbar sind.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Stellenbedarf zu ermitteln und darzulegen, wie die Auf-
gabenerledigung organisiert werden soll.
Sachstand:
Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Ausschusssitzung.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
60
Betreff:
Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. § 47 d BImSchG /
Handlungs- und Maßnahmenkatalog der Firma LK-Argus für die weiteren Arbeiten
zur Kölner Lärmaktionsplanung
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 22.09.2016
Vorlagen-Nr. 2422/2015
Federführung: V/57
Status: In Bearbeitung
Beschluss:
Der Rat nimmt den von der Firma LK-Argus erarbeiteten und als Anlage 1 beigefügten
„Handlungs- und Maßnahmenkatalog zum Lärmaktionsplan der Stadt Köln“ zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung:
1. die Lärmaktionsplanung zukünftig entsprechend der dort beschriebenen und in Tabelle
11 des Katalogs (siehe auch Anlage 2) zusammengefassten Verfahrensschritte und Pri-
oritäten zu den einzelnen Handlungsebenen fortzuführen. Ziel dieser Arbeiten ist es, in
einem größtmöglichen Umfang konkrete Einzelmaßnahmen mit lärmmindernder Wir-
kung herauszuarbeiten und dort umzusetzen, wo im Sinne der EU-
Umgebungslärmrichtlinie Handlungsbedarf besteht. Mangels Mittelbereitstellung durch
EU, Bund und Land müssen hierbei Instrumente aus bestehenden Tätigkeitsfeldern der
Stadt genutzt werden, die lärmmindernde Effekte haben. Der finanzielle Rahmen wird
dabei durch die städtische Haushaltslage bestimmt.
2. auf der Grundlage dieses Handlungs- und Maßnahmenkatalogs inklusive der dort in
Tabelle 10 und Karte 7 (siehe auch Anlage 3) gelisteten ruhigen Gebiete als zentrales
Element des Lärmaktionsplans die Offenlage des Lärmaktionsplanentwurfs vorzuberei-
ten und durchzuführen.
3. als Zeitraum für die Durchführung der weiteren planerisch konzeptionellen Arbeiten
beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt wird ein Zeitraum von 3 Jahren veranschlagt.
Die hierfür benötigte Personalkapazität einer/s Technischen Angestellten, VGr. IVa/III
BAT, wird im Rahmen einer geänderten Prioritätensetzung durch interne Umschichtung
beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt bereitgestellt. Die einzelnen Tätigkeiten im
Rahmen der Lärmaktionsplanung sind der Anlage 2 zu entnehmen
Die erforderlichen Sachmittel in Höhe von max. 40.000 € werden aus den bereits veran-
schlagten Mitteln im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung,- vorsorge, in der Teilplan-
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zeile 13, Auf-wendungen für Sach- und Dienstleistungen, ab dem Haushaltsjahr 2017,
beim Amt für Umweltschutz, finanziert. Die Jahresergebnisse lassen einen erweiterten
Spielraum erkennen. Es erfolgt derzeit keine Budgeterhöhung.
4. im Rahmen der Arbeiten zu den einzelnen Handlungsebenen gemäß den Anlagen 1
und 2 ist noch zu ermitteln, welche weiteren Personal- und Sachkosten bei anderen
städtischen Dienststellen sowohl bei den planerisch konzeptionellen Arbeiten im Sinne
des Handlungs- und Maßnahmenkatalogs sowie bei der Umsetzung der daraus resultie-
renden Einzelmaßnahmen anzusetzen sind. Dabei sind die personellen und finanziellen
Konsequenzen dieser zusätzlichen Aufgaben konkret bezogen auf die betroffenen Äm-
ter zu ermitteln und in Form einer entsprechenden gesonderten Beschlussvorlage dem
Rat zur Entscheidung vorzulegen, damit mit der konkreten Umsetzung der Lärmaktions-
planung begonnen werden kann.
5. Fahrbahnsanierungen bei Straßen mit Handlungsbedarf 1. und 2. Ordnung werden mit
„lärmmindernden Fahrbahnbelägen“ ausgeführt.
6. Die Maßnahmen der Priorität 2 in Tabelle 11 werden entsprechend mit Priorität 1 abge-
arbeitet.
7. Ein gesamtstädtisches Geschwindigkeitskonzept wird entwickelt. Der Verkehrsfluss für
den motorisierten Individualverkehr (MIV) soll dabei auf den Hauptverkehrsachsen opti-
miert werden, während er in den Wohngebieten reduziert werden soll, weshalb das Vor-
behaltsnetz überprüft werden muss. Ziel ist eine Verstetigung des fließenden Verkehrs
unter Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten.
8. Die Programme „Abbau der Ampeln“ sowie „Alternative Betriebsformen für Ampeln“
werden konsequent und effektiver fortgeführt.
9. Der Rat der Stadt Köln fordert die Verwaltung auf, ein wirksames und effektives Über-
wachungssystem mit stationären und mobilen Anlagen und Kontrollen für das LKW-
Führungskonzept und das LKW-Nachtfahrverbot zu entwickeln und anzuwenden.
Die Prioritäten unter dem Gesichtspunkt der Luftreinhaltung zu überarbeiten mit dem
Ziel, Bereiche des Stadtgebietes, die neben der Lärmbelastung auch bezüglich der Luft-
qualität (NOx, Staub) Optimierungspotential aufweisen, besonders hoch zu priorisieren.
10. Für die weiteren planerischen konzeptionellen Aufgaben und für die Koordination der
zuständigen Ämter wird beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt zusätzliche Perso-
nalkapazität geschaffen.
11. Die Verwaltung erarbeitet mit den Akteuren ein Citylogistikkonzept dies beinhaltet auch
ein Konzept zur Reduzierung des Lärms durch Sprinter- und Lieferfahrzeuge sowie
Fahrzeugen mit Kühlaggregaten.
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Sachstand:
Der Verwaltungsvorlage wurde am 22.09.2016 mit Änderungen (Punkte 5-11 des Be-
schlusses) durch den Rat beschlossen.
Beginnend mit der öffentlichen Auslegung führt die Verwaltung die Arbeiten zur Umset-
zung der Lärmaktionsplanung im Sinne des Beschlusses durch. Der Lärmaktionsplan lag
vom 24. November bis zum 21. Dezember 2016 aus.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
63
Betreff:
Neuregelung der Unterbringung und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren durch
die Tierheime Dellbrück und Zollstock
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 22.09.2016
Vorlagen-Nr. 0721/2016
Federführung: V/570 u. 576
Status: Erledigt
Beschluss:
Beschluss gemäß Empfehlung des Ausschusses Umwelt und Grün aus seiner Sitzung
am 15.09.2016 unter Berücksichtigung der mündlichen Protokollanmer-kung von Rats-
mitglied Frank:
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, mit den Trägervereinen der beiden Köl-
ner Tierheime (Kölner Tierschutzverein von 1868 e.V., Vorgebirgsstr. 76, 50969 Köln –
KTV – sowie der Bund gegen den Missbrauch der Tiere e.V., Iddelsfelder Hardt, 51069
Köln – bmt -) den als Anlage 1 beigefügten Vertrag abzuschließen.
Die durchschnittlich pro Jahr benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 794.000,00 € (inkl.
MwSt.) sind im Teilergebnis 0206, Verbraucherschutz und Veterinäraufsicht, in der Teil-
planzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt.
Um die Vermittlungsquoten weiter zu erhöhen, wird die Verwaltung zudem beauftragt,
a) mit den Mitarbeitern der Trägervereine "Vermittlungsschulungen" durch-zuführen,
b) gegenüber den Trägervereinen auf flexiblere Öffnungszeiten zu drängen.
____________
Anmerkungen:
- Ratsmitglied Frank stellt zu Buchstabe a) klar, der Beschluss des Ausschusses für Umwelt
und Grün sei nicht so zu verstehen, dass die Verwaltung die Ausbildung der Beschäftigten der
Tierheime für eine bessere Vermittlung selbst übernehmen solle. Die Ausbildung solle viel-
mehr durch die Verbände erfolgen, die bereits über entsprechende Ausbildungsangebote ver-
fügen. Es sei nicht beabsichtigt, eine eigene Ausbildungsabteilung für Tierheime beim Veteri-
näramt einzurichten.
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Sachstand:
Der Vertrag mit den Tierheimen wurde am 07.11.2016 abgeschlossen und wird umgesetzt.
Entsprechend den vertraglich vereinbarten Leistungen erhalten die Tierheime für die Un-
terbringung und Behandlung von Fund- und Verwahrtieren eine Kostenerstattung auf Ba-
sis von Tagessätzen, maximal in Höhe der tatsächlichen Kosten des Zweckbetriebes. Die-
se Kostenerstattung erfolgt durch die Stadt Köln in Form von monatlichen Abschlagszah-
lungen auf Basis der zuletzt erfolgten Spitzabrechnung. Im ersten Vertragsjahr 2016 er-
folgt die pauschale Jahresvorauszahlung auf Basis der durchschnittlichen Verweildauer je
Tierart des Kalenderjahres 2015.
Die Verwaltung wird die Trägervereine über die Beschlusspunkte des Rates informieren
und bitten,
a) Fortbildungsangebote der Tierschutzverbände bezüglich Vermittlungsgesprächen
für die Mitarbeiter zu nutzen und
b) zu prüfen, in wie weit die Öffnungszeiten flexibler gestaltet werden können, um die
Chance der Vermittlung von Tieren zu erhöhen.
zu Punkt a)
Im Rahmen der Beratungen der Verträge wurde bereits mit den Tierheimen gesprochen.
Der Deutsche Tierschutzbund bietet solche Fortbildungen an.
Zu Punkt b)
Auch wenn die Öffnungszeiten eingeschränkt sind, so besteht bei Interesse an einem Tier
durchaus die Möglichkeit, auch Terminabsprachen außerhalb der eigentlichen Öffnungs-
zeiten zu vereinbaren.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
65
Betreff:
Beleuchtung des Hauptwegs vom Clouth-Gelände zur KVB-Haltestelle Kinderkran-
kenhaus, Antrag der FDP-Fraktion vom 22.04.2016
und
Vorlage der Verwaltung: Beleuchtung des Hauptweges im Johannes-Giesberts-Park
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 03.11.2016
Vorlagen-Nr. AN/0767/2016 und 3160/2016
Federführung: VIII/66
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
Der Hauptweg vom Clouth-Gelände in Verlängerung der Josefine-Clouth-Straße zur KVB-
Haltestelle Kinderkrankenhaus wird beleuchtet.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit dieser Weg als öffentlicher Fuß- und
Radweg gewidmet wird, um ihn von anderen nicht beleuchteten Wegen durch den Johan-
nes-Giesberts-Park zu differenzieren.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt und Grün der Beleuchtung des
Hauptweges im Johannes-Giesberts-Park im Clouth-Quartier und den Beschlüssen des
Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Bezirksvertretung Nippes zuzu-
stimmen.
Eine Ausnahme zum Grundsatzbeschluss ist notwendig, um einen gesicherten Zugang
zum ÖPNV an der Amsterdamer Straße, Haltestelle Kinderkrankenhaus, zu gewährleisten.
Sachstand:
Die Fertigstellung der Beleuchtungsanlage auf dem Hauptweg des Johannes-Giesberts-
Parks findet derzeit statt. Es ist davon auszugehen, dass diese bis Ende Januar 2017 ab-
geschlossen sein wird.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
66
Betreff:
Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“
Antrag der Fraktion Die Linke vom 25.11.2016
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 8.12.2016
Vorlagen-Nr. AN/1982/2016
Federführung: V/57
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen dem Bündnis „Kommunen für biologische Viel-
falt e.V. im Jahr 2017 beizutreten.
Sachstand:
Eine Vorlage für den Rat zum Beschluss des Bündnisbeitritts ist in der Erarbeitung und
soll in die Sitzung des AUG am 16.03.2017 eingebracht werden.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
67
Betreff:
“Förderaufruf KommunalerKlimaschutz.NRW“
Antrag der SPD-Fraktion vom 24.11.2016
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 08.12.2016
Vorlagen-Nr. AN/1980/2016
Federführung: V/57
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung darzustellen, welche Projekte und Maßnahmen
des Integrierten Klimaschutzkonzepts,
der Initiative SmartCity Cologne
zur Anpassung an den Klimawandel und
bestehender Verkehrskonzepte zur Senkung der Verkehrsemissionen
für eine Bewerbung um Fördermittel aus dem Landesprogramm “Kommunaler Klima-
schutz.NRW“ geeignet sind.
Eine entsprechende Vorschlagsliste soll dem Ausschuss zu seiner nächsten Sitzung am
02.02.2017, nach Vorberatung durch den Verkehrsausschuss, vorgelegt werden.
Sachstand:
Mit Blick auf die zweite Bewerbungsfrist 22.06.2017 werden die Möglichkeiten der Antrag-
stellung in folgenden Themenbereichen geprüft:
Integriertes Klimaschutzkonzept:
Ein externer Gutachter soll beauftragt werden, für einen Projektantrag geeignete Maß-
nahmen zu identifizieren. Die Verwaltung wird hierzu noch im Februar einen Briefing-
Termin mit dem Gutachter durchführen. Die Maßnahmen werden dem AUG vor Abgabe
zur Kenntnis gegeben.
Anpassung an den Klimawandel:
Der vorliegende Projektaufruf dient primär der Minderung der CO2-Emissionen. Maß-
nahmen zur Anpassung an den Klimawandel sind alleine nicht förderfähig.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung.
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
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Betreff:
Prüfantrag: Weniger „Coffee to go“-Müll durch Mehrwegbecher?
Gremium: Ausschuss Umwelt und Grün
Sitzungsdatum: 08.12.2016
Vorlagen-Nr. AN/2076/2016
Federführung: V/6
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
Die Abfallwirtschaftsbetriebe/die Verwaltung werden/wird gebeten eine Initiative zu initiie-
ren, um die Möglichkeiten zur Einführung eines Pfandsystems für „Coffee to go“ Mehr-
wegbecher in Köln auszuloten bzw. zu prüfen.
Wir bitten um die Vorlage eines Sachstandberichtes bis zum Beginn des 2. Halbjahres
2017.
Sachstand:
Der Prüfantrag befindet sich in Bearbeitung. Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die
Sitzung des AUG am 14.09.2017 vorgesehen.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
Anlage 3 Auszug AUG 16032017
1619 Zeichen
Geschäftsführung Ausschuss für Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de Datum: 27.03.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 16.03.2017 öffentlich 7.4 Berichtspflicht gem. § 42 Geschäftsordnung des Rates und der Be- zirksvertretungen Bericht an den Ausschuss Umwelt und Grün 0520/2017 RM Herr Walter bewertet für die SPD-Fraktion die Berichterstellung positiv. Er regt an, in die Tabelle eine zusätzliche Spalte einzufügen und bei den Beschlüssen, de- ren Umsetzung noch in Bearbeitung ist und die keine Daueraufgaben darstellen, darüber zu informieren, bis wann sie erledigt sein sollen. Wenn es keinen Endtermin gibt, kann auch das in die Tabelle geschrieben werden (z. B. Daueraufgabe). Beigeordneter Herr Dr. Rau sagt dies zu. RM Herr Brust bemerkt kritisch, in einigen Berichten sei aufgeführt, dass keine weite- re Berichterstattung erfolge, obwohl die Maßnahme nicht abgeschlossen sei. Teil- weise sei gar nicht geplant sie abzuschließen. Als Beispiel nennt Herr Brust den Energiebericht, wo seit langer Zeit viele Ämter der Stadtverwaltung nicht zur Koope- ration bereit seien. Herr Brust bittet namens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, die Mitteilung noch mal auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung zu nehmen, um die Mög- lichkeit zu haben, die Sachstände im Einzelnen mit der Verwaltung zu besprechen. Der Ausschuss Umwelt und Grün bittet, die umgedruckte Mitteilung der Verwaltung auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung zu nehmen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0520/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27