AN/1955/2023
Parken von Wohnmobilen/Wohnanhängern im Stadtbezirk Innenstadt, gem. Antrag SPD und Die Partei
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Sachstandsbericht BV 2024
1947 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/32
Vorlagen-Nummer
AN/1955/2023
Stand: 07.02.2024
Sachstandsbericht
Parken von Wohnmobilen/Wohnanhängern im Stadtbezirk Innenstadt, gem. Antrag SPD
und Die Partei
Geänderter Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt im Stadtbezirk vermehrt das ggf. verbotswidrige
Abstellen von Wohnmobilen und Wohnanhängern zu überprüfen und nach Mög-
lichkeit dagegen vorzugehen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Wohnmobile bis 7,5 t werden im Verkehrsrecht einem PKW gleichgestellt und somit
kann ein entsprechendes Fahrzeug unbegrenzt geparkt werden, sofern es nicht behin-
dernd steht bzw. das Parken von Wohnmobilen nicht durch Beschilderung ausge-
schlossen ist.
Ein Wohnmobil mit einem Gewicht von über 7,5 t darf gleichgesetzt mit Wohnwagen
ohne Zugfahrzeug bis zu 2 Wochen geparkt werden (gem. §12 Absatz 3b StVO).
Grundsätzlich ist es so, dass keinerlei zeitliche Begrenzung beim Parken eines KFZ
besteht, wenn dieses ordnungsgemäß zugelassen ist und regulär auf einem Parkplatz
steht.
Gemäß §12 Abs. 3b StVO darf mit Anhängern oder Wohnwagen ohne Zugfahrzeug
nicht länger als 14 Tage geparkt werden. Die Vorgehensweise der Außendienstmitar-
beitenden ist dabei wie folgt:
Die Anhänger oder Wohnwagen müssen erst vorgemerkt werden. Nach mindestens
14 Tagen werden die Anhänger oder Wohnwagen erneut kontrolliert. Sollten die Ven-
tilstände dieselben sein, wird eine Verwarnung von Seiten des Verkehrsdienstes aus-
gestellt.
2
Die Schwierigkeit einer Ahndung liegt darin, dass z.B. Anhänger erneut 14 Tage par-
ken können, wenn sie während dieser 14-Tage-Frist bewegt wurden.
Die Außendienstmitarbeitenden werden auch weiterhin vor Ort Präsenz zeigen und im
Rahmen der täglichen Kontrollen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ahn-
den.
Nächste Schritte:
Entfällt
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Entfällt
Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV1)
1983 Zeichen
SPD Die Partei Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1955/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 23.11.2023 Parken von Wohnmobilen/Wohnanhängern im Stadtbezirk Innenstadt, gem. Antrag SPD und Die Partei Die Verwaltung wird beauftragt: - festzustellen, ob es vermehrtes verbotswidriges Abstellen von Wohnmobilen und Wohnanhängern gibt, und nach Möglichkeit dagegen vorzugehen.. - im Stadtbezirk Zonen auszuweisen, die insbesondere dem Abstellen von Wohnanhängern und Wohnmobilen dienen. Diese sind entsprechend publik zu machen. An einzelnen Stellen, wie z. B. in reinen Wohngebieten mit hohem Parkdruck, eine einschränkende Beschilderung (nur für PKW) aufzustellen– soweit das rechtlich möglich ist, welche das Parken von Wohnmobilen und Wohnanhängern einschränkt oder verbietet. Das Ausstellen von Einwohnerparkausweisen für solche Fahrzeuge ist zu unterlassen. Auf die Eigentümer*innen der Wohnmobile und Wohnanhängern zuzugehen und für die Belastungen der übrigen Anwohner*innen zu sensibilisieren. Begründung An mehreren Stellen im Stadtbezirk mehren sich die Beschwerden über geparkte o- der anderweitig abgestellte Wohnmobile und Wohnanhänger. Diese sind im verdichteten Stadtraum problematisch, weil sie oftmals dauerhaft ab- gestellt werden, ohne dass sie über längere Zeiträume tatsächlich genutzt werden. Sie stellen zudem größere Hindernisse dar, die sowohl den übrigen Verkehr (zu Fuß, auf dem Rad oder im PKW) behindern und teilweise auch zu Gefahrenstellen führen. - 2 - Insbesondere in Bereichen mit fast ausschließlichem Wohnraum und hohem Park- druck. Dort soll daher ein besonderes Augenmerk gelten. Es handelt sich aber um ein Problem, dass stadtbezirksweit auftritt. gez. Cremer gez. Kader SPD Die Partei
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1955/2023
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV1 (SPD)
- Datum
- 09.11.2023
- Erstellt
- 09.11.2023 09:17