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AN/1955/2023

Parken von Wohnmobilen/Wohnanhängern im Stadtbezirk Innenstadt, gem. Antrag SPD und Die Partei

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (SPD) 09.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.01.2024, TOP 5.1.2

Sachstandsbericht BV 2024

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV1)

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Sachstandsbericht BV 2024

1947 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1955/2023
Stand: 07.02.2024 
Sachstandsbericht  
Parken von Wohnmobilen/Wohnanhängern im Stadtbezirk Innenstadt, gem. Antrag SPD 
und Die Partei 
Geänderter Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt im Stadtbezirk vermehrt das ggf. verbotswidrige 
Abstellen von Wohnmobilen und Wohnanhängern zu überprüfen und nach Mög-
lichkeit dagegen vorzugehen.  
  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Wohnmobile bis 7,5 t werden im Verkehrsrecht einem PKW gleichgestellt und somit 
kann ein entsprechendes Fahrzeug unbegrenzt geparkt werden, sofern es nicht behin-
dernd steht bzw. das Parken von Wohnmobilen nicht durch Beschilderung ausge-
schlossen ist.  
 
Ein Wohnmobil mit einem Gewicht von über 7,5 t darf gleichgesetzt mit Wohnwagen 
ohne Zugfahrzeug bis zu 2 Wochen geparkt werden (gem. §12 Absatz 3b StVO). 
 
Grundsätzlich ist es so, dass keinerlei zeitliche Begrenzung beim Parken eines KFZ 
besteht, wenn dieses ordnungsgemäß zugelassen ist und regulär auf einem Parkplatz 
steht.  
 
Gemäß §12 Abs. 3b StVO darf mit Anhängern oder Wohnwagen ohne Zugfahrzeug 
nicht länger als 14 Tage geparkt werden. Die Vorgehensweise der Außendienstmitar-
beitenden ist dabei wie folgt: 
Die Anhänger oder Wohnwagen müssen erst vorgemerkt werden. Nach mindestens 
14 Tagen werden die Anhänger oder Wohnwagen erneut kontrolliert. Sollten die Ven-
tilstände dieselben sein, wird eine Verwarnung von Seiten des Verkehrsdienstes aus-
gestellt.

2 
 
Die Schwierigkeit einer Ahndung liegt darin, dass z.B. Anhänger erneut 14 Tage par-
ken können, wenn sie während dieser 14-Tage-Frist bewegt wurden.  
 
Die Außendienstmitarbeitenden werden auch weiterhin vor Ort Präsenz zeigen und im 
Rahmen der täglichen Kontrollen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ahn-
den. 
 
Nächste Schritte: 
Entfällt 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Entfällt

Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV1)

1983 Zeichen

SPD 
Die Partei 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
 
AN/1955/2023 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 23.11.2023 
 
Parken von Wohnmobilen/Wohnanhängern im Stadtbezirk Innenstadt, gem. Antrag 
SPD und Die Partei 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt: 
- festzustellen, ob es vermehrtes verbotswidriges Abstellen von Wohnmobilen 
und Wohnanhängern gibt, und nach Möglichkeit dagegen vorzugehen.. 
- im Stadtbezirk Zonen auszuweisen, die insbesondere dem Abstellen von 
Wohnanhängern und Wohnmobilen dienen. Diese sind entsprechend publik 
zu machen. 
 
An einzelnen Stellen, wie z. B. in reinen Wohngebieten mit hohem Parkdruck, eine 
einschränkende Beschilderung (nur für PKW) aufzustellen– soweit das rechtlich 
möglich ist, welche das Parken von Wohnmobilen und Wohnanhängern einschränkt 
oder verbietet. Das Ausstellen von Einwohnerparkausweisen für solche Fahrzeuge 
ist zu unterlassen. 
 
Auf die Eigentümer*innen der Wohnmobile und Wohnanhängern zuzugehen und für 
die Belastungen der übrigen Anwohner*innen zu sensibilisieren. 
 
Begründung 
An mehreren Stellen im Stadtbezirk mehren sich die Beschwerden über geparkte o-
der anderweitig abgestellte Wohnmobile und Wohnanhänger. 
Diese sind im verdichteten Stadtraum problematisch, weil sie oftmals dauerhaft ab-
gestellt werden, ohne dass sie über längere Zeiträume tatsächlich genutzt werden. 
Sie stellen zudem größere Hindernisse dar, die sowohl den übrigen Verkehr (zu Fuß, 
auf dem Rad oder im PKW) behindern und teilweise auch zu Gefahrenstellen führen.

- 2 - 
 
Insbesondere in Bereichen mit fast ausschließlichem Wohnraum und hohem Park-
druck. Dort soll daher ein besonderes Augenmerk gelten. Es handelt sich aber um 
ein Problem, dass stadtbezirksweit auftritt. 
 
 
gez. Cremer   gez. Kader 
SPD    Die Partei

Beratungsverlauf (1)

25.01.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1955/2023
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (SPD)
Datum
09.11.2023
Erstellt
09.11.2023 09:17