0939/2018
Bessere Erfassung der Feinstäube in Köln (AN/0298/2018)
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 19.04.2018 0939/2018 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 24.04.2018 Bessere Erfassung der Feinstäube in Köln (AN/0298/2018) Die Fraktion Die Linke hat in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 08.03.2018 zur besseren Erfassung der Feinstäube in Köln den folgenden Antrag gestellt: Der Rat der Stadt Köln möge folgendes beschließen: 1) Die Stadt Köln unterstützt die Bemühungen zur Erfassung der Feinstäube durch "OK Lab" und stellt den sich hierzu engagierenden Menschen Standorte mit Internetzugang zur Installation ihrer Feinstaubmessgeräte zur Verfügung. 2) Die Stadt Köln fordert das Landesamt für Umwelt- und Verbraucherschutz auf, die Luftmessstellen Rodenkirchen und Clevischer Ring zusätzlich auf die Erfassung von Feinstäuben der Größenordnung (Fraktion) PM 2,5 umzurüsten. 3) Die Stadt Köln richtet zwei Messstellen für Feinstaub ein. Eine der Messstellen sollte am Neumarkt eingerichtet werden, die andere dagegen den Charakter einer Hintergrundmessstelle erhalten. An diesen Messstellen sollten die Feinstäube der Größenordnungen PM 10, PM2,5 und die ultrafeinen Stäube PM 0,1 erfasst werden. Über diese quantitative Erfassung hinaus sollten die erfassten Stäube im Hinblick auf ihre Quellgruppen, das bedeutet auf ihre Zusammensetzung, untersucht werden. Stellungnahme der Verwaltung: Zu Frage 1: Für die Erhebung belastbarer Daten zur Erfassung der Luftqualität sind Mindestanforderungen zum Aufbau von Probenahmestellen und Durchführung der Probenahme einzuhalten, die durch die EU- Richtlinien zur Luftreinhaltung vorgegeben sind. Für den Einsatz von Messgeräten gelten dabei ent- scheidende Kriterien, damit die Messergebnisse als ausreichend valide gelten und eine Bewertung vor dem Hintergrund der Grenzwerte der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung durchgeführt wer- den kann. Die Sensoren, die beispielsweise bei dem Projekt OK-Lab eingesetzt werden, sind „low-cost“ Senso- ren, die qualitative Anhaltspunkte liefern können, um beispielsweise Quellen identifizieren zu können. Es ist jedoch derzeit nicht möglich, die Messergebnisse in Bezug zu den auf Jahresmittelwerten ba- sierenden Grenzwerten zu setzen. Vor allem durch Störeinflüsse von Temperatur, Feuchte, Wind, Sonneneinstrahlung werden die Mes- sergebnisse verfälscht. Ohne eine Validierung durch Vergleichsmessung sind die Messergebnisse nicht aussagekräftig ge- nug, um belastbare und gerichtsfeste Jahresmittelwerte auszugeben. 2 Zu Frage 2: Aus der Beantwortung durch die Landesdienststelle zur Aufrüstung der Messpunkte in Rodenkirchen und Clevischer Ring mit PM2,5-Messköpfen geht hervor, dass derzeit kein Grund für zusätzliche PM2,5-Messungen gesehen wird, da Überschreitungen des Grenzwertes nirgendwo in NRW auftre- ten oder aufgetreten sind. Die Mindestanzahl von Feinstaubmessungen wird in der 39. BImSchV geregelt, wobei mindestens ein Drittel der Feinstaubmessungen auf PM2,5 ausgerichtet sein müssen. Diese Bedingung wird im NRW-Messnetz landesweit erfüllt. Die in der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung definierten An- forderungen an Messungen für den durchschnittlichen Expositionsindikator sind landesweit ebenfalls mit acht dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) ge- meldeten PM2,5-Messstellen im städtischen Hintergrund erfüllt. Darüber hinaus liegt je nach Stationstyp (verkehrsnah, städtischer Hintergrund, ländlicher Hinter- grund) ein relativ verlässlicher Faktor zwischen PM10- und PM2,5-Jahresmitteln vor, anhand derer der PM2,5-Mittelwert recht genau abgeschätzt werden kann. Derzeit sind alle PM-Messgeräte im Einsatz, so dass keine Kapazitäten seitens des Landes für PM- Messeinrichtungen vorgesehen sind. Zu Frage 3: Die Feinstaubbelastung (PM2,5 und PM10) wird an der ebenfalls innenstadtnahen Messstation des LANUV an der Turiner Straße erfasst. Im Messjahr 2017 wurde dort eine PM10-Belastung von 20 µg/m³ und für PM2,5 von 15 µg/m³ im Jahresmittel festgestellt. Die Grenzwerte von 40 µg/m³ bzw. 25 µg/m³ werden damit deutlich unterschritten. Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) definierten Luftgüteleitwerte für Ballungsräume sind unterhalb der Grenzwerte angesiedelt. Sie sind vielmehr als Zielwert gedacht, um das Risiko für Atemwegs- und Herzerkrankungen in der Bevölkerung zu reduzieren. Für PM2,5 liegt der Luftgüte- leitwert bei 10 µg/m³ im Jahresmittel. Das Umweltbundesamt hat in einer Veröffentlichung im Oktober 2017 die Entwicklung der städtischen Hintergrundbelastung in Ballungsräumen in den Jahren 2000 bis 2016 untersucht, und kommt anhand der mittleren Konzentration zu dem Ergebnis, dass eine Überschreitung der Empfehlungen der WHO bundesweit vorliegt. Bezogen auf die Messergebnisse der städtischen Hintergrundstation in Köln-Chorweiler wurde im Messjahr 2017 der Luftgüteleitwert für PM2,5 mit 12 µg/m³ fast erreicht, und liegt damit deutlich unter dem bundesweiten Wert. Der bundes- weit abnehmende Trend der Feinstaubbelastung wird durch die Messergebnisse bestätigt. Die Kosten für einen Messcontainer inklusive der Analytik für zwei Komponenten belaufen sich auf einen Kostenrahmen von etwa 50.000 Euro pro Jahr. Die Haushaltsmittel für die Installation eines eigenen Messnetzes zur Feinstauberfassung stehen der Umweltverwaltung derzeit nicht zur Verfü- gung. Die Ausführungen zeigen, dass die Feinstaubbelastung im Kölner Stadtgebiet vor dem Hintergrund der Gesetzesvorgaben und der Empfehlungen der WHO ausreichend erfasst wird. Eine Erweiterung des Messnetzes ist aus Sicht der Verwaltung daher nicht erforderlich. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0939/2018
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 19.04.2018
- Erstellt
- 23.03.2018 08:49