0917/2017
Beantwortungen von mündlichen Nachfragen in der Sitzung vom 06.02.2017 hinsichtlich TOP 4.1 (0376/2017) bzw. 7.5
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3406 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/112/5 112/5-14 Vorlagen-Nummer 0917/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 Beantwortungen von mündlichen Nachfragen in der Sitzung vom 06.02.2017 hinsichtlich TOP 4.1 (0376/2017) bzw. 7.5 zu Stellenzusetzungen in den Personalbereichen und zur Umsetzung der Neuen Entgeltordnung Da in der Mitteilung zu TOP 4.1 vom 06.02.2017 u. a. genannt wird, dass der Personalbestand um fast 10% gestiegen ist, fragt Herr Sauer nach, wie sich dies bei den Personalverwaltungen auswirkt. Er möchte wissen, inwiefern die Personalzusetzungen im Personalamt und in den Personalstellen mit der allgemeinen Zusetzung an Personal korrelieren. Zudem fragt Herr Sauer nach dem Stand der Umsetzung der neuen Entgeltordnung zum TVöD zum 01.01.2017. Vor dem Hintergrund der gesamtstädtischen Stellenzusetzungen in den Fachbereichen (Mehrbedarfe seit 2015, steigender Personalbestand) wurden ebenfalls in den Personalbereichen der betroffenen Fachdienststellen und beim Amt für Personal, Organisation und Innovation seit 2015 Stellen zuge- setzt. Insgesamt handelt es sich um ca. 20 Stellen z. B. beim Amt für Wohnungswesen, Amt für Öf- fentliche Ordnung, der Berufsfeuerwehr, Amt für Schulentwicklung und Amt für Soziales und Senio- ren. Aufgrund der Komplexität der neuen Entgeltordnung und den umfangreichen Sonderkonstellationen wurde eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung der neuen Entgeltordnung eingerichtet, bestehend aus Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Personal, Organisation und Innovation und des Amtes für Informationsverarbeitung. Es erfolgt zudem ein regelmäßiger Austausch mit dem Gesamtpersonal- rat und den Gewerkschaften. Alle von der neuen Entgeltordnung betroffenen Beschäftigten werden kurzfristig und fortlaufend über die weitere Umsetzung der neuen Entgeltordnung, insbesondere über ihre individuelle Überleitung in die neue Entgeltordnung, informiert. Es ist vorgesehen, alle von der neuen Entgeltordnung betroffenen Beschäftigten, die antragsunab- hängig in die neue Entgeltordnung übergeleitet werden – dies betrifft insbesondere die bisherigen Entgeltgruppen 9 zu den Entgeltgruppen 9a und 9b und 13+Zulage nach § 17 Absatz 8 des Tarifver- trag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den Tarifvertrag für den öffent- lichen Dienst (TVöD) und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) zu der Entgeltgruppe 14 – individuell, möglichst mit ihrer Entgeltzahlung für den Monat April 2017, zu informieren. Beschäftigte, die aufgrund der neuen Entgeltordnung einen Antrag auf Höhergruppierung stellen kön- nen, sollen individuell gestaltete Antragsvordrucke zur Verfügung gestellt erhalten, die zuvor mit der Personalvertretung abgestimmt werden. Der Antrag kann laut Tarifregelung bis zum 31. Dezember 2017 gestellt werden. Eine Beratung über die möglichen Vor- und Nachteile einer antragsabhängigen Höhergruppierung durch die Verwaltung sieht der Tarifvertrag ausdrücklich nicht vor. Es ergeht die Empfehlung, sich von einer fachkundigen Person seines Vertrauens beraten zu lassen. Über die weitere Umsetzung der Entgeltordnung wird die Verwaltung im Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation berichten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0917/2017
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 20.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27