V/0957/2007
Forschreibung des Einzelhandelskonzeptes
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Anlage 2, Zeitplan
2354 Zeichen
Arbeits- und Zeitplan zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes
Im Wesentlichen sind folgende Arbeitsschritte vorgesehen:
o Erfassung und Bewertung der Bestandssituation der Zentren und des Einzelhandels anhand
eines festzulegenden Kriterienkatalogs (Merkmale u. a. Lage, Angebotsvielfalt, verkehrliche Er-
reichbarkeit, Verkaufsfläche, Sortimente, Umsatz-/Kaufkraftbindung)
o Überprüfung und ggf. Weiterentwicklung der Zentren systematik/-hierarchie (Zentrenkonzept)
o Festlegung und räumliche Abgrenzung zentraler Vers orgungsbereiche (Zielräume für die An-
siedlung zentrenrelevanter Sortimente)
o Festlegung und räumliche Abgrenzung dezentraler An siedlungsstandorte bzw. Sonderstandor-
te (Zielräume für die Ansiedlung nicht
zentrenrelevanter Sortimente)
o Überprüfung, ggf. Aktualisierung der Münsteraner S ortimentsliste
o Erarbeitung einer Zielkonzeption für die Nahversor gung
o Darstellung der Entwicklungsperspektiven für den E inzelhandelsstandort Münster (Entwicklung
der Bevölkerung, Kaufkraft, Verkaufsflächen etc.)
o Entwurf der Zielsetzungen für das überarbeitete Ei nzelhandelskonzept
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Anlage 2 zur Vor-
lage V/0957/2007
Anlage 1, Wirkungskontrolle
22539 Zeichen
Monitoring Einzelhandel
I
Wirkungskontrolle zum Einzelhandelskonzept
Vergleich der Entwicklungen des Einzelhandels vor und nach Be-
schluss zum Einzelhandelskonzept
0. Einleitung
1. Betriebe und Verkaufsfläche
2. Größenklassen
3. Betriebsformen
4. Raumkategorien
5. Branchen und Zentrenrelevanz
6. Raumkategorien und Zentrenrelevanz
7. Abschließende Würdigung
Anlage 1 zur Vor-
lage V/0957/2007
Monitoring Einzelhandel
II
0. Einleitung
Am 26. Mai 2004 hat der Rat der Stadt Münster das E inzelhandelskonzept „Leitlinien der räumli-
chen Entwicklung“ beschlossen. Es ist seitdem handl ungsleitende Grundlage für die Einzelhand-
lungsentwicklung in Münster. Mit dem Beschluss über das Einzelhandelskonzept ist die Verwal-
tung gleichzeitig beauftragt worden, ein Controllin gsystem aufzubauen und dem Rat regelmäßig
über die Entwicklungen des Einzelhandels vor dem Hi ntergrund der Zielsetzungen des Konzeptes
zu berichten. Dadurch sollen Erfolge und Abweichung en in der Konzeptumsetzung deutlich ge-
macht und evtl. Zielkorrekturen fundiert abgeleitet werden können.
Die im Folgenden herausgearbeiteten Aspekte der Ein zelhandelsentwicklung in Münster basieren
auf einer Totalaktualisierung der Einzelhandelsdate n zum Stichtag 31.12.2006. Aufbauend auf
dem ersten Monitoringbericht, der die Einzelhandels entwicklungen in Münster in einem Zeitraum
von 10 Jahren (Ende 1993 bis Ende 2003) vor Beschlu ss des Einzelhandelskonzeptes im Frühjahr
2004 analysiert hat, steht in dem vorliegenden Beri cht die Phase seit dem Beschluss über das
Konzept (Anfang 2004 bis Ende 2006) im Fokus der Un tersuchung. So besteht die Möglichkeit, die
Wirkungen des Einzelhandelskonzeptes einschätzen zu können.
Ausgehend von den Zielformulierungen des Einzelhand elskonzeptes liefert der Monitoringbericht
Informationen zur Beurteilung der folgenden Fragestellungen:
o Ist es gelungen, die oberzentrale Funktion Münster s als der
Einzelhandelsstandort in der
Region zu stärken und die Innenstadt in ihrer Funkt ion als oberzentraler Kompetenzstand-
ort für den Einzelhandel und als Identifikationsrau m für die Einwohner von Münster und
auch die Gäste aus dem Umland zu sichern und weiterzuentwickeln?
o Konnte die Versorgungssituation der Bevölkerung in quantitativer und qualitativer Hinsicht
gesichert oder verbessert werden? Ist es gelungen, die zentrenorientierten Versorgungs-
strukturen, d. h. die Sicherung, Ansiedlung oder Er weiterung von zentren- und insbesonde-
re nahversorgungsrelevanten Geschäften in den Zentren zu sichern?
o Ist durch die Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes Investitionssicherheit für die Investi-
tionen in konzeptkonformen Standorten geschaffen wo rden? Ist es gelungen, dem Konzept
widersprechende Einzelhandelsansiedlungen in Gewerbegebieten zu begrenzen?
Monitoring Einzelhandel
III
1. Betriebe und Verkaufsfläche
Abbildung 1: Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche
Der Einzelhandel in Münster entwickelt sich weiterh in sehr dynamisch. In den Jahren 2004 bis
2006 hat die Anzahl der Einzelhandelsgeschäfte um 4 7 Betriebe zugenommen. Dies ist eine er-
freuliche Entwicklung gegen den langjährigen Trend des „Ladensterbens“, wie er auch generell in
anderen Städten und Regionen Deutschlands zu beobac hten ist. Zwischen 1994 und 2003 zeigt
die Entwicklung noch einen deutlichen Rückgang von 313 Einzelhandelsbetrieben bei einer gleich-
zeitig starken Zunahme der Verkaufsflächen von im D urchschnitt 10.000 qm pro Jahr auf insge-
samt 582.000 qm zum Ende des Jahres 2003. In den Ja hren nach 2003 lag das durchschnittliche
jährliche Verkaufsflächenwachstum mit knapp 12.000 qm über dem Durchschnitt der Vorjahre.
Wesentliche Gründe für die positive Entwick-
lung und den damit einhergehenden strukturel-
len Veränderungseffekten dürften zum einen
in der zielgerichteten Umsetzung des Einzel-
handelskonzeptes und zum anderen in der
besonders dynamischen Entwicklung des Ein-
zelhandels in der Innenstadt von Münster lie-
gen.
2.325
2.012
2.059
478.074
581.917
617.234
12/1993
12/2003
12/2006
0500 1.000 1.500 2.000 0 150.000 300.000 450.000 600.000
Verkaufsfläche in qm Anzahl Betriebe
Tabelle 1: Entwicklung der Betriebe und
Verkaufsflächen
Betriebe Verkaufs-
fläche Zeitraum
(Anz.) (m²)
1994 bis 2003 - 313 + 103.843
2004 bis 2006 + 47 + 35.317
Monitoring Einzelhandel
IV
Ebenfalls wird sich die allgemein gute konjunkturel le Entwicklung gegenüber den Jahren vor 2003
fördernd auf die Investitionsdynamik ausgewirkt hab en und voraussichtlich auch weiterhin auswir-
ken. Der positive Trend bei den Betriebsentwicklung en kann möglicherweise auch für die nähere
Zukunft anhalten, wird sich aber mittel- bis langfr istig voraussichtlich wieder abschwächen und in
eine Fortsetzung des langjährig und generell zu beo bachtenden Rückgangs der Einzelhandelsge-
schäfte münden. Die dynamische Flächenexpansion seit 2004 geht im Wesentlichen auf das Konto
der „Münster-Arkaden“ mit ca. 23.000 m² Verkaufsfl äche im Kern der City. Diese Entwicklung ist
als äußerst positiv einzuschätzen. In den 90er Jahr en trugen vor allem die Entwicklungen an de-
zentralen Standorten zum massiven Flächenwachstum bei.
2. Größenklassen
Sogar bei den kleinen Betrieben unter 100 m² Verkau fsfläche, die im langjährigen Trend zu den
eindeutigen Verlierern des Strukturwandels gehören und anzahlmäßig stark zurückgegangen sind,
ist in den letzten drei Jahren wieder eine leichte Zunahme zu verzeichnen (+ 14 Betriebe).
Abbildung 2: Betriebe nach Verkaufsflächen-Größenklassen
Die nicht großflächigen Betriebe unter 700 m² Verka ufsfläche (diese Größe bildete laut gängiger
Rechtsprechung bis zum Ende des Jahres 2005 die Sch welle zur „Großflächigkeit“, heute liegt sie
bei 800 m²) konnten zusammen um 10.883 m² Verkaufs fläche anwachsen. Dies entspricht einem
relativen Anstieg von 5,3 %. Bei den großflächigen Betrieben (über 700 qm) betrug der Flächen-
1.212
659
120
68
1.198
640
109
65
1.561
623
91
50
unt. 100 100 - unt. 700 700 - unt. 1500 über 1500
0
250
500
750
1.000
1.250
1.500
Anzahl der
Betriebe
12/1993
12/2003
12/2006
Verkaufsflächen-Grössenklassen (m²)
Betriebe
Monitoring Einzelhandel
V
zuwachs zwar 6,5 %, doch die Entwicklungsdynamik wa r weitaus geringer als im Zeitraum 1994
bis 2003.
Tabelle 2: Entwicklung der Verkaufsflächen nach Größenklassen
Verkaufsfläche
Bestand Veränderungen
Größen-
klassen 12/1993 12/2003 12/2006 12/93 bis 12/03 12/03 bis 12/06
(m²) (m²) (m²) (m²) (m
2
) (%) (m
2
) (%)
u. 50 27.887 20.895 21.102 -6.992 -25,1 207 1,0
50 - u. 100 37.558 31.680 31.898 -5.878 -15,7 218 0,7
100 - u. 200 43.723 43.183 42.886 -540 -1,2 -297 -0,7
200 - u. 400 49.911 49.256 51.458 -655 -1,3 2.202 4,5
400 - u. 700 47.996 59.832 68.385 11.836 24,7 8.553 14,3
Summe:
unter 700 207.075 204.846 215.729 -2.229 -1,1 10.883 5,3
700 - u. 1500 86.138 103.260 114.026 17.122 19,9 10.766 10,4
1500 - u. 5000 95.661 115.011 113.090 19.350 20,2 -1.921 -1,7
über 5000 89.200 158.800 174.389 69.600 78,0 15.589 9,8
Summe:
700 und mehr 270.999 377.071 401.505 106.072 39,1 24.434 6,5
Gesamtsumme 478.074 581.917 617.234 103.843 21,7 35.317 6,1
3. Betriebsformen
An den positiven Entwicklungen der letzten Jahre wa ren insbesondere die Fachgeschäfte, die Le-
bensmitteldiscounter, die Kaufhäuser und die Fachmä rkte beteiligt. Die günstige Entwicklung der
Fachgeschäfte und Kauhäuser (z. B. Peek&Cloppenburg , Thalia, Zara) ist wiederum überwiegend
den Projekten in der City zu verdanken. Die Entwick lungsdynamik der Fachmärkte hat sich gegen-
über den Vorjahren deutlich verlangsamt.
Im Segment der Lebensmittelversorgung entwickelt si ch der Wettbewerb zwischen Discounter und
Supermarkt (Vollsortimenter) weiterhin ungünstig fü r die Supermärkte. In den letzten drei Jahren
hat sich die Zahl der Discounter um zwei erhöht, wä hrend die Anzahl der Supermärkte um zwei
geschrumpft ist. Da Anfang 2007 noch ein weiterer D iscounter an der Friedrich-Ebert-Str. eröffnet
hat, in Kürze auch ein Discounter in Handorf-Dorbau m seine Tore öffnen wird und einige weitere
Discountmärkte in der Planung sind (z. B. Hansaring , Wolbeck, Amelsbüren), führt diese Entwick-
lung absehbar zu einer Verdopplung der Lebensmitteldiscounter gegenüber 1993.
Monitoring Einzelhandel
VI
Die Entwicklung der
Discounter geht in
erster Linie zu Las-
ten der Supermärkte
bzw. Vollsortimenter.
Aus Gesprächen mit
Betreibern von Su-
permärkten ist heute
schon bekannt, dass
in den nächsten Jah-
ren weitere Super-
märkte, vornehmlich
mit kleineren Ver-
kaufsflächen und
vergleichsweise ungünstigen Standortbedingungen (An fahrbarkeit, Stellplätze, Anlieferung etc.),
vom Netz genommen werden. Im Jahr 1993 hatten die S upermärkte noch ein zahlenmäßiges Ü-
bergewicht gegenüber den Discountern von 3:1 und bei den Verkaufsflächen sogar von 4:1.
Tabelle 3: Einzelhandelsentwicklung nach Betriebsformen
Betriebe
Bestand Veränderung
Betriebsformen 12/1993 12/2003 12/2006 Diff.: 12/93 -
12/03
Diff.: 12/03 -
12/06
(Anz.) (Anz.) (Anz.) (abs.) (%) (abs.) (%)
Ladenhandwerk 246 230 232 -16 -6,5 2 0,9
SB-Laden 45 14 13 -31 -68,9 -1 -7,1
SB-Markt 14 12 12 -2 -14,3 0 0,0
Discount 19 32 34 13 68,4 2 6,3
Supermarkt 49 54 52 5 10,2 -2 -3,7
Verbrauchermarkt,
SB-Warenhaus 3
7 7 4 133,3 0 0,0
Waren-/Kleinwaren-
haus, Kaufhaus 14 15 18 1 7,1 3 20,0
Fachgeschäft 1.807 1.512 1.550 -295 -16,3 38 2,5
Fachmarkt 128 136 141 8 6,3 5 3,7
Summe 2.325 2.012 2.059 -313 -13,5 47 2,3
Abbildung 3: Veränderung der Verkaufsflächen nach Betriebsformen
zwischen 2003 und 2006
-0,7
13,3
-1,1
1,3
16,7
6,9
4,2
Ladenhandwerk,
SB-Laden/-Markt
Discount Supermarkt Verbrauchermarkt,
SB-W arenhaus
W aren-/Kleinwaren-
haus, Kaufhaus
Fachgeschäft Fachmarkt
0
5
10
15
20
-5
Re lative
Ve rände rung(%)
Verkaufsfl. '03 - '06
Betriebsformen
Veränderung
in (% )
Monitoring Einzelhandel
VII
Die Vollsortimentbetreiber (z. B. Edeka, Rewe) reagieren auf die starke Konkurrenz der Discounter
mit dem Abbau des feinmaschigen Netzes von kleinere n Supermärkten, der Neuerrichtung großer
Märkte an lagebegünstigten Standorten, aber auch mi t der Tendenz, bestehende, integriert gele-
gene Supermärkte auf eine zukunftsfähige Größe ausz ubauen. Mit der Tendenz zu größeren Ein-
heiten und dem Rückzug der kleinen Geschäfte aus de r Fläche wird das Versorgungsnetz grob-
maschiger und die Versorgungswege für die Verbraucher werden tendenziell länger.
Während die deutliche Abschwächung der Wachstumsdyn amik der Fachmärkte auf eine generelle
Entwicklungstendenz im Einzelhandel hinweist, sind die hohen Zuwächse bei den Fachgeschäften
und Kaufhäusern eher auf Einmaleffekte zurückzuführ en und kennzeichnen sicherlich keinen
Trend. Sie stärken jedoch in besonderer Weise die Q ualität und die Angebotsstruktur des Münste-
raner Einzelhandels und stehen so für eine Stärkung der oberzentralen Funktion der Stadt und die
diesbezüglichen Ziele des Einzelhandelskonzeptes.
4. Raumkategorien
Knapp zwei Drittel der Betriebe und gut die Hälfte der Verkaufsflächen entfallen auf Raumkatego-
rien, die den zentralörtlichen Versorgungsbereichen (Zentren) zuzurechnen sind. Allein in der City
befinden sich ein Drittel aller Betriebe mit rd. 27 % der Verkaufsflächen. Auf die 7,3 % der Betriebe
in „Gewerblichen Flächen mit EH-Agglomerationen“ ko nzentriert sich ein Drittel der Verkaufsflä-
chen. In den Stadtteilzentren und den „Ergänzenden Versorgungsräumen“, die vor allem im Be-
reich der wohnungsnahen Grundversorgung wichtige Fu nktionen erfüllen, befinden sich 13 % der
Betriebe mit zusammen 8 % der Verkaufsflächen.
Abbildung 4: Verteilung der Verkaufsflächen nach Raumkategorien Stand: 31.12.2006
Monitoring Einzelhandel
VIII
Die City und die Stadtteilzentren konnten in der Ze it nach Beschluss des Einzelhandelskonzeptes
Verkaufsflächenzuwächse verbuchen. Die Stadtbezirks -/Stadtbereichszentren haben dagegen
Verkaufsflächen verloren, allerdings nur bei nichtzentrenrelevanten Sortimenten (vgl. Punkt 6).
Für diese Stadtbereichs-/Stadtbezirkszentren ist ab er in naher Zukunft eine deutlich positive Ent-
wicklung zu erwarten, befinden sich doch maßgeblich e Standortentwicklungen bereits in der Reali-
sierung (z. B. Germania) oder werden zurzeit planer isch vorbereitet (z. B. Erweiterung Zentrum
Kinderhaus oder Stadtbezirkszentrum südlich der Weseler Str. in Mecklenbeck).
Ungünstig entwickelten sich, wie bereits im langjäh rigen Trend vor 2004, die „Ergänzenden Ver-
sorgungsräume“ und die in Wohnsiedlungsflächen „int egrierten Streulagen“. Hier handelt es sich
um kleinere Geschäftslagen der Grundversorgung oder auch Solitärstandorte, z. B. von Lebens-
mittelgeschäften, die im harten Wettbewerb mit groß flächigen Ansiedlungen keine ausreichende
Existenzbasis mehr finden. Die Ausdünnung in der Fl äche und der Übergang zu einem grobma-
schigen Netz mit weiteren Wegen für die Verbraucher spiegeln sich in diesen Zahlen wider.
Die „Gewerbeflächen mit EH-Agglomerationen“ verzeichnen nur noch einen mäßigen Verkaufsflä-
chenzuwachs. Demgegenüber haben die Verkaufsflächen in den „Sonstigen Gewerbeflächen“ (re-
lativ) stark zugenommen. Es handelt sich dabei über wiegend um Ansiedlungen, mit nicht zentren-
relevanten Sortimenten (ca. 8.200 m² Verkaufsfläche ), die in dieser Raumkategorie durchaus ei-
nen konzeptkonformen Standort gefunden haben und so mit nicht negativ zu beurteilen sind (z. B.
POCO-Möbel, Weseler Str. oder Einrichtungshaus Krukenkamp, Hafenweg).
Tabelle 4: Einzelhandelsentwicklung nach Raumkategorien
Bestand 2006
Raumkategorie Betriebe Verkaufsfläche
Flächenzuwachs
seit 2003
(Anz.) (m².) m2
City/Innenstadt 681 166.198 16.880
Stadtbezirks-/Stadtbereichszentrum 450 96.143 -3.704
Stadtteil-/Grundversorgungszentrum 197 33.777 6.376
Ergänzender Versorgungsraum 89 15.370 -1.884
Integrierte Streulagen 350 43.673 -1.036
Gewerbeflächen mit EH- Agglomerationen 152 204.099 4.310
Sonstige Gewerbeflächen 100 40.139 12.030
Streulagen im Außenbereich 40 17.835 2.345
Summe 2.059 617.234 35.317
Monitoring Einzelhandel
IX
5. Branchen, Sortimente und Zentrenrelevanz
In Bezug auf die Anzahl der Betriebe konnten vor al lem die Branchen „Hausrat, Einrichtung, Mö-
bel“ sowie Betriebe aus dem Bereich “Apotheke, Körp erpflege“ deutlich zulegen. Die Anbieter in
der Warengruppe „Bekleidung“ haben jedoch die meiste Verkaufsfläche neu geschaffen. Mit knapp
12.000 qm zusätzlichen Flächen haben die Bekleidung sanbieter in drei Jahren ihre Verkaufsflä-
chen um 15 % ausgeweitet. Rückgänge verzeichnen di e Bau- und Gartenartikel sowie kleine Be-
triebe ohne einheitliches Warenangebot („Versch. Wa ren (Waren-, Kaufhaus)“). Die hohe relative
Zunahme von Betrieben und Verkaufsflächen in der Br anchenklasse „Sonstige Einzelhandelsein-
richtungen“ (vgl. Tabelle 5) resultiert allein aus der Tatsache, dass hier viele Unternehmen gelistet
sind, die nicht eindeutig einer der anderen Branche nklassen zuzuordnen sind (z. B. 1-Euro-Shop,
Sanitätshäuser oder Erotikfachmarkt).
11,3
-3,7
23,3
-10,9
-2,3
2,2
42,8
15,1
City -/Innenstadt
Stadtbezirks-/Stadt-
bereichszentrum
Stadtteil-/Grund-
versorgungszentrum
Ergänzender
Versorgungsraum
Siedlungsflächen
Gew erbl. Flächen mit
EH-Agglomerationen
Sonst. gew erbliche
Flächen
Übrige
Flächen
0 10 20 30 40 -10
Relativ e
Veränderungen
Verkaufsfl. 12/'03 - 12/'06
Raumkategorie
Veränderung in (%)
* nach aktualisierter Sortimentsstruktur(26.05.200 4)
Abbildung 5: Entwicklung der Verkaufsflächen nach Raumkategorien
von 2004 bis 2006
Monitoring Einzelhandel
X
Der Verkaufsflächenzuwachs ist zu über 90 % den zen trenrelevanten Sortimenten zuzuordnen
(Tab. 6). Die Anzahl der Betriebe mit nicht zentren relevanten Sortimenten ist sogar um drei Betrie-
be zurückgegangen. Die 218 Betriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten stellen heute 34 %
der Verkaufsflächen (210.932 m²).
Tabelle 6: Einzelhandelsentwicklung nach der Zentrenrelevanz der Sortimente
Anzahl Betriebe Verkaufsfläche in qm
Veränderung Veränderung
Sortimente
2004 2006
(abs.)
(%)
der Spalten-
summe
2004 2006
(abs.)
(%)
der Spalten-
summe
zentrenrelevant 1.791 1.841 50 106,4 37.3199 406.302 33.103 93,7
nicht zentrenrele-
vant 221
218 -3 -6,4 20.8718 210.932 2.214 6,3
Summe 2.012 2.059 47 100 581.917 617.234 35.317 100
6. Raumkategorien und Zentrenrelevanz der Sortimente
Es ist ein grundsätzliches Anliegen der planerische n Steuerung der Einzelhandelsentwicklung,
dass Betriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten in zentralörtlichen Versorgungsbereichen ange-
siedelt werden. Kleinere Betriebe, die der Nahverso rgung dienen, können auch innerhalb der
Wohnsiedlungsflächen, außerhalb der zentralörtliche n Versorgungsbereiche ihren Standort haben.
Tabelle 5: Einzelhandelsentwicklung nach Branchen
Betriebe Verkaufsfläche
Branchenklassen 12/2006 Diff.: 12/03 - 12/06 12/2006 Diff.: 12/03 - 12/06
(Anz.) (abs.) (%) (m²) (abs.) (%)
Nahrungs- und Genussmittel 518 -2 -0,4 121.488 4.620 4,0
Bekleidung 299 6 2,0 92.375 11.962 14,9
Hausrat, Einrichtung, Möbel 253 21 9,1 116.865 10.200 9,6
Bau-, Gartenartikel 93 -3 -3,1 108.231 -2.927 -2,6
Elektrowaren 111 -3 -2,6 21.792 -234 -1,1
Druckerzeugnisse/Bürobedarf 157 8 5,4 19.882 -6 0,0
Zweiräder + Zubehör, Kfz-teile/-
Zubeh. 68
1 1,5 16.957 13 0,1
Foto, Optik, Schmuck 114 -1 -0,9 6.989 -305 -4,2
Versch. Waren (Waren-, Kaufhaus) 35 -11 -23,9 47.515 -1.919 -3,9
Apotheke, Körperpflege 197 13 7,1 21.939 3.404 18,4
Tankstellen(Shop) 46 0 0,0 2.997 194 6,9
Spiel, Hobby, Sport 63 -2 -3,1 20.416 1.866 10,1
Sonst. EH-Einrichtung 105 20 23,5 19.788 8.449 74,5
Summe 2.059 47 2,3 617.234 35.317 6,1
Monitoring Einzelhandel
XI
In Münster sind derzeit weit über 90 % der Betriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten diesen
Prinzipien entsprechend lokalisiert. Abbildung 6 ze igt, dass die Entwicklung bzw. Ansiedlung von
zentrenrelevanten Verkaufsflächen im Zeitraum 2004 bis 2006 schwerpunktmäßig in den Zentren
(Innenstadt, Stadtbezirks-/Stadtbereichs- und Stadtteilzentren) stattgefunden hat.
Die Karte auf Seite XIII zeigt die räumliche Vertei lung des Einzelhandels nach der Zentrenrelevanz
der Sortimente zum Stand 12/2006.
Abbildung 6: Entwicklung der zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente
in den Raumkategorien
7. Abschließende Würdigung
Zielsetzung des Einzelhandelskonzeptes 2004 ist es, künftig Betriebe mit zentrenrelevanten Ange-
boten im Hauptsortiment nur noch in den dafür vorge sehen Raumkategorien zuzulassen. Dieses
Ziel ist in den vergangenen drei Jahren konsequent umgesetzt worden. Die Bemühungen zur Stär-
kung der oberzentralen Einkaufsfunktion der Stadt u nd insbesondere der Innenstadt schlagen da-
bei ebenso positiv zu Buche wie die bereits erkennb aren Erfolge bei der Aktivierung von Standor-
ten in den Stadtteilzentren für zeitgemäße Angebote in der Grundversorgung. Auch die sukzessive
18.215
2.470
6.510
-1.609
499
2.565
3.808
645
-1.335
-6.174
-134
-275
-1.535
1.745
8.222
1.700
City -/Innenstadt
Stadtbezirks-/Stadt-
bereichszentrum
Stadtteil-/Grund-
versorgungszentrum
Ergänzender
Versorgungsraum
Siedlungsflächen
Gew erbl. Flächen mit
EH-Agglomerationen
Sonst. gew erbliche
Flächen
Übrige
Flächen
0 2.500 5.000 7.500 10.000 12.500 15.000 17.500 20.000 -2.500 -5.000 -7.500
Absolute Veränderungen (m²)
zentrenrelevante
Verkaufsfl. 12/'03 - 12/'06
nicht zentrenrelev.
Verkaufsfl. 12/'03 - 12/'06
Raumkategorie
Veränderung in (m²)
Monitoring Einzelhandel
XII
Anpassung des verbindlichen Planungsrechtes in Gewe rbegebieten an die Ziele des Einzelhan-
delskonzeptes beginnt zu greifen. Dass außerhalb de r Zentren dennoch Ansiedlungen von Betrie-
ben mit zentrenrelevanten Sortimenten im Hauptsorti ment zu verzeichnen sind, geht entweder auf
nur entschädigungspflichtig zu verhindernde Entwick lungen im Rahmen des Bestandsschutzes
zurück, oder auf den Umstand, dass Genehmigungen er teilt werden mussten, weil aufgrund der
noch geltenden rechtlichen Voraussetzungen ein Rech tsanspruch bestand (z. B. Ansiedlung Plus-
Markt, Merkureck in Hiltrup).
Das Münsteraner Einzelhandelskonzept steht darüber hinaus in vollem Einklang mit dem städte-
baurechtlichen Instrumentarium auf Bundes- und Land esebene. Auf der Grundlage des Einzelkon-
zeptes konnten daher in den vergangenen Jahren eini ge Ansiedlungswünsche von Vorhaben auf
nicht konzeptkonformen Standorten erfolgreich und r echtssicher abgewehrt werden. Auch diese
Wirkung trägt zum positiven Gesamteindruck der Einzelhandelsentwicklung in Münster bei.
Die Auswertungen zur Einzelhandelsentwicklung in Mü nster zeigen insgesamt eine grundsätzlich
positive Entwicklung auf, die sicherlich durch die konsequente Umsetzung des Einzelhandelskon-
zeptes in Kooperation und konstruktivem Dialog mit den Akteuren des Einzelhandels (Kaufleute,
Einzelhandelsverband Münsterland e. V., IHK Nord Westfalen etc.) begünstigt wurde. Das Konzept
schafft für alle Beteiligten einheitliche Beurteilu ngsgrundlagen, eine klare Orientierung und bringt
vor allem mittelständischen Betrieben Investitionssicherheit. Die Stadt Münster gilt inzwischen bun-
desweit als gutes Beispiel für eine großstädtische Einzelhandelspolitik mit Augenmaß. Für andere
Städte dient Münster als Vorbild. Deshalb ist auch bei der Fortschreibung des Einzelhandelskon-
zeptes und der weiteren Einzelhandelsentwicklung ei ne weit über die Stadtgrenzen hinausgehen-
de Aufmerksamkeit auf Münster gerichtet. Hierbei wi rd mitverfolgt, ob es der Stadt gelingt, den
eingeschlagenen Erfolgspfad konsequent weiter zu gehen.
Monitoring Einzelhandel
XIII
Einzelhandel nach Zentrenrelevanz der Sortimente
Berichtsvorlage
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V/0957/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes Zwischenstand und Vorschlag zur weiteren Bearbeitung Beratungsfolge 06.12.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Der Hauptausschuss der Stadt Münster hat am 21.03.2007 beschlossen (V/0196/2007), das Ein- zelhandelskonzept der Stadt fortzuschreiben. Anlässe waren der Ratsantrag Nr. A-R/0005/2007 der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL, die neue Rechtsgrundlage zur Steuerung des großflä- chigen Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen (§ 24a Landesentwicklungsprogramm NW) sowie mehrere Investitionsabsichten für großflächige Einzelhandelsvorhaben, die es in der Gesamtsicht des Einzelhandelskonzeptes zu bewerten gilt. Vor diesem Hintergrund wurde die Verwaltung beauftragt, die Grundlagen des Konzeptes zu aktualisieren und einen Bearbeitungsvorschlag zur Konzeptfortschreibung im Herbst 2007 vorzulegen. Als erster Schritt sollte zunächst ein Hearing zum Einzelhandel durchgeführt werden. Nachfolgend wird über den Sachstand und das beabsichtigte weitere Bearbeitungsverfahren so- wie über die Erfahrungen mit der Umsetzung des bestehenden Einzelhandelskonzeptes berich- tet. Sachstand zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes 1. Hearing zur Einzelhandelsentwicklung am 29.05.2007 Am 29. Mai 2007 fand in den Räumen des Stadthotels, Aegidiistraße 21, ein öffentliches „Hearing zur Einzelhandelsentwicklung in Münster“ statt. Mit ca. 150 Gästen war die Veranstaltung gut besucht. Die Auswahl der Referenten sowie die von Ihnen vorgetragenen Inhalte deckten eine große Spannweite der für Münster bedeutsamen Themen zur Einzelhandelsentwicklung ab. Dis- kutiert wurde über die derzeitige Situation und die aktuellen Herausforderungen des Einzelhan- dels aus Sicht der Unternehmer, Betreiber und Organisationen des Einzelhandels, sowie der Stadtplanung und der Regionalplanung. Besonderes Augenmerk wurde auf die Einschätzung der Erfahrungen mit der Umsetzung des seit 2004 bestehenden Einzelhandelskonzeptes der Stadt Münster gelegt. Das Stimmungsbild während des Hearings spiegelte im Grundsatz einen breiten Konsens zur Beibehaltung der Zielorientierungen und Leitlinien des vorhandenen Einzelhandelskonzeptes Vorlagen-Nr.: V/0957/2007 Auskunft erteilt: Herr Hopp Ruf: 492 61 17 E-Mail: Hopp@stadt-muenster.de Datum: 22.11.2007 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0957/2007 wider. Wichtig seien dabei insbesondere die nachhaltige Stärkung der Zentren zur Sicherung der Nahversorgung und die offensive Positionierung Münsters im Wettbewerb mit anderen Oberzent- ren und Einzelhandelsstandorten. Anlass zu signifikanten Kurskorrekturen wurde grundsätzlich nicht gesehen. Im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wird von allen Akteu- ren eine intensive Einbeziehung gewünscht. Eine Dokumentation des Hearings wurde bereits an alle Mitglieder des Ausschusses für Stadt- planung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft verteilt. Die Dokumentation ist darüber hinaus im Internet unter www.muenster.de/stadt/stadtplanung/hearing-einzelhandel_doku.html zur In- formation und zum Download bereitgestellt. 2. Novellierung des Landesentwicklungsprogramms NW, neuer § 24a LEPro Am 05. Juli 2007 ist das novellierte LEPro NRW, mit dem neuen § 24a zur Steuerung des groß- flächigen Einzelhandels in Kraft getreten. Der neue § 24 a LEPro enthält weitgehende Regelun- gen für die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen, die von den Kommunen zu berücksichtigen sind. Für die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes hat der neue § 24a LEPro maßgebliche Be- deutung, da er insbesondere größeren Städten nahelegt, Regelungen zur Steuerung des Einzel- handels in einem kommunalen Einzelhandelskonzept festzulegen. Dieses wiederum gilt in Ver- bindung mit § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch als besonders zu berücksichtigender Belang bei der Aufstellung von Bauleitplänen und erhält somit eine zunehmende rechtliche Relevanz. 3. Externe Prozessbegleitung Für die inhaltlich-fachliche Prozessbegleitung zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes ist das Büro Stadt- und Regionalplanung, Dr. Acocella (Lörrach und Dortmund), inzwischen von der Verwaltung beauftragt worden. Herr Dr. Acocella soll zum einen die Erarbeitung inhaltlich-methodischer Teilleistungen (im We- sentlichen Münster spezifische, grundlegende ök onomische Parameter) übernehmen, die für das Konzept erforderlich sind, von der Verwaltung aber nicht erbracht werden können. Zum anderen soll er durch seine fachliche Beratung für die gebotene Rechtssicherheit sorgen, die auf der Grundlage neuer Bestimmungen im Baugesetzbuch und in der Landesplanung NRW für ein kommunales Einzelhandelskonzept unabdingbar sind. Im Verfahren zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes soll auf der Grundlage von Zwi- schenergebnissen über die Notwendigkeit bzw. den Umfang weiterer externer Unterstützungs- leistungen zeitnah entschieden werden. Es ist davon auszugehen, dass dann dafür in 2008 wei- tere Haushaltsmittel eingesetzt werden müssen. 4. Monitoringbericht zur Einzelhandelsentwicklung 12/2003 bis 12/2006 Die Verwaltung hat den Auftrag, regelmäßig über die Entwicklungen des Einzelhandels zu berich- ten. Im Zusammenhang mit der Aktualisierung der Datengrundlagen zum Stichtag 31.12.2006 wurde die Einzelhandelsentwicklung seit Beschluss über das Einzelhandelskonzept im Frühjahr 2004 untersucht und mit der Entwicklung im Untersuchungszeitraum vor Beschluss des Konzep- tes verglichen. Damit ist die Möglichkeit einer ersten Wirkungsanalyse zum Einzelhandelskonzept gegeben. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass der positive Eindruck zur Wirkung des Einzelhandels- konzeptes, der im Hearing von allen Teilnehmern vermittelt wurde, auch durch die empirischen Befunde gestützt wird. So konnte einerseits die dynamische Entwicklung des Einzelhandels wei- testgehend auf die im Konzept vorgesehenen Standorte gelenkt werden, profitiert haben insbe- sondere die Innenstadt und die Stadtteilzentren, und andererseits das in den 90er Jahren stark angestiegene Ansiedlungsvolumen von Einrichtungen mit zentrenrelevanten Sortimenten in Ge- 3 V/0957/2007 werbegebieten zurückgeschraubt werden. Detaillierte Informationen zu den Veränderungen des Einzelhandels seit Inkrafttreten des Einzelhandelskonzeptes sind in komprimierter Form im Moni- toringbericht nachzulesen, der in Anlage 1 beigefügt ist. Wesentliche Grundlage für die wirkungsvolle Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes ist die Strategie der zielgerichteten aktiven und passiven Förderung. Einerseits werden konzeptkonfor- me Einzelhandelsvorhaben und -entwicklungen durch die Schaffung von Planungsrecht, liegen- schaftliches Engagement, die konstruktive Begleitung in Genehmigungsverfahren oder die Durchführung von Wettbewerben aktiv gefördert (z. B. Erweiterung Möbel Finke, Ansiedlung Lidl- Markt in Wolbeck oder Zentrumserweiterung Kinderhaus). Anderseits werden durch Bauleitpla- nung Einzelhandelsentwicklungen an nicht konzeptkonformen Standorten begrenzt. So befinden sich zurzeit allein acht Bebauungspläne im Verfahren mit der Zielsetzung, die Zulässigkeit von Einzelhandel in Gewerbegebieten entsprechend den Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes zu regeln. Die Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes wird von einem konstruktiven Dialog mit den exter- nen Akteuren des Einzelhandels (IHK, EHV, Kaufleute, BZR etc.) begleitet, der im Rahmen der Konzeptfortschreibung intensiviert werden kann. Weiteres Bearbeitungsverfahren 5. Arbeitsprogramm und Zeitplan Ziel ist es, zur Sommerpause 2008 den Entwurf für ein zukunftsweisendes und rechtssicheres Einzelhandelskonzept für die politische Beratung vorzulegen. Voraussetzung hierfür ist die Erar- beitung notwendiger fachlich-inhaltlicher Bausteine mit Unterstützung des Büros für Stadt- und Regionalentwicklung, Dr. Acocella. Der Konzeptentwurf, in dessen Erarbeitung die Organisationen des Einzelhandels intensiv einge- bunden werden, soll dem ASSVW in seiner Sitzung am 30.04.2008 zur Freigabe für das weitere Verfahren vorgelegt werden (Einbringung). In der ersten Maihälfte kann dann der Konzeptentwurf mit der interessierten Fachöffentlichkeit diskutiert werden, z. B. in der Form eines zweiten öffent- lichen Hearings. Die Diskussionsergebnisse werden in einem Ergebnisbericht für die weitere poli- tische Beratung zusammengefasst und dokumentiert. Der Konzeptentwurf soll dann, in der Sit- zungskette vor den Sommerferien 2008, in den Bezirksvertretungen zur Anhörung vorgelegt wer- den. Während der Sommerpause besteht für die Verwaltung die Möglichkeit, die vorgebrachten Anregungen zu prüfen und für die Sitzung des ASSVW am 20.08.2008 zur Entscheidung aufzu- bereiten. Der Ratsbeschluss ist für den 27.08.2008 vorgesehen. Der Arbeits- und Zeitplan ist in Anlage 2 beigefügt. 6. Gesamtschau zur laufenden Einzelhandelsentwicklung und beabsichtigter Bewertungsrahmen Zurzeit gibt es zahlreiche Planungen und Investitionsabsichten für großflächige Einzelhandels- vorhaben in unterschiedlichen Realisierungs- und K onkretisierungsstufen. Insgesamt beläuft sich die Summe der zurzeit bekannten Planungen bzw. Investitionsvorhaben/-absichten für großflä- chige Einzelhandelsvorhaben auf über 110.000 m² Verkaufsfläche, davon gut 70.000 m² für zent- renrelevante Sortimente. Ca. 20.000 m² dieser Flächen befinden sich bereits in der Realisierung (z. B. Hansekarree). Für die überwiegende Zahl der weiteren Vorhaben ist, auf der Grundlage vorhandenen Planungs- und/oder Baurechts und der konk reten Investitionsabsichten, mit einer zeitnahen Realisierung zu rechnen. Über 30.000 m² des gesamten Flächenvolumens entfallen auf Angebote der Nahversorgung (Lebensmittel, Getränke, Drogeriewaren etc.). Für einige Einzelhandelsplanungen bzw. Standortentwicklungen besteht zurzeit keine planungs- rechtliche Realisierungsgrundlage. Vor dem Hintergrund der aktuell geäußerten Investoreninte- ressen und entsprechender politischer Voten sind jedoch auch hier Vorbereitungen zur Schaffung des erforderlichen Planungsrechts eingeleitet worden. Als einer der ersten und wesentlichen Schritte ist die Übereinstimmung der beabsichtigten Planung mit den Zielen der Landesplanung und Raumordnung bei der Bezirksplanungsbehörde anzufragen. Zur Anwendung der neuen ge- 4 V/0957/2007 setzlichen Grundlagen des § 24a LEPro soll in Kürze ein neuer Einzelhandelserlass NRW veröf- fentlicht werden. Zum Nachweis der städtebaulichen Verträglichkeit werden alle größeren geplanten Vorhaben durch gutachterlich erstellte Wirkungsanalysen begleitet. Dabei kommt es für die Ansiedlungs- kommune zwangsläufig zu einer, in der Fachwelt als „Dilemma“ bezeichneten Situation. Die je- weiligen Einzelgutachten werden, methodisch nicht angreifbar, die zu beurteilenden Einzelvorha- ben in der Regel als städtebaulich verträglich einstufen. Nur bei einer Gesamtbetrachtung aller geplanten Vorhaben, die nicht Aufgabe eines Einzelgutachters ist, sondern der Kommune im Rahmen der planerischen Abwägung obliegt, sind erkennbare Unverträglichkeiten zu bewerten. Aufgrund der Vielzahl und der Größenordnung der zurzeit bekannten Investitionsvorhaben des Einzelhandels in Münster erscheint es angeraten, diese Thematik im Kontext der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes transparent zu machen und Vorhaben ggf. für eine Entscheidung zu priorisieren. Selbstverständlich können, wie in der Vorlage V/0196/2007 bereits ausgeführt, Ent- scheidungen über neue Vorhaben auch weiterhin zeitnah getroffen werden, wenn vorab ein Ab- gleich mit den inhaltlichen Zielen der Konzeptfortschreibung erfolgt ist. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Wirkungskontrolle zum Einzelhandelskonzept 2. Arbeits- und Zeitplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0957/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.11.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37