Mandari Insight

V/0957/2007

Forschreibung des Einzelhandelskonzeptes

Vorlagen 21.11.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 06.12.2007, TOP 5.7

Anlage 2, Zeitplan

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Anlage 1, Wirkungskontrolle

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Berichtsvorlage

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Anlage 2, Zeitplan

2354 Zeichen

Arbeits- und Zeitplan zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes 
 
 
 
Im Wesentlichen sind folgende Arbeitsschritte vorgesehen: 
 
o Erfassung und  Bewertung der Bestandssituation der  Zentren und des Einzelhandels anhand 
eines festzulegenden Kriterienkatalogs (Merkmale u. a. Lage, Angebotsvielfalt, verkehrliche Er- 
reichbarkeit, Verkaufsfläche, Sortimente, Umsatz-/Kaufkraftbindung) 
o Überprüfung und ggf. Weiterentwicklung der Zentren systematik/-hierarchie (Zentrenkonzept) 
o Festlegung und räumliche Abgrenzung zentraler Vers orgungsbereiche (Zielräume für die An- 
siedlung zentrenrelevanter Sortimente) 
o Festlegung und räumliche Abgrenzung dezentraler An siedlungsstandorte bzw. Sonderstandor- 
te (Zielräume für die Ansiedlung nicht 
 zentrenrelevanter Sortimente) 
o Überprüfung, ggf. Aktualisierung der Münsteraner S ortimentsliste 
o Erarbeitung einer Zielkonzeption für die Nahversor gung 
o Darstellung der Entwicklungsperspektiven für den E inzelhandelsstandort Münster (Entwicklung 
der Bevölkerung, Kaufkraft, Verkaufsflächen etc.) 
o Entwurf der Zielsetzungen für das überarbeitete Ei nzelhandelskonzept 
 
 
 
 
 
  
   	 
    


 	


		



 		

   


 
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Anlage 2 zur Vor- 
lage V/0957/2007

Anlage 1, Wirkungskontrolle

22539 Zeichen

Monitoring Einzelhandel 
 
 I
 
 
Wirkungskontrolle zum Einzelhandelskonzept 
Vergleich der Entwicklungen des Einzelhandels vor und nach Be- 
schluss zum Einzelhandelskonzept   
 
 
 
 
 
0. Einleitung 
 
 
1. Betriebe und Verkaufsfläche  
 
2. Größenklassen  
 
3. Betriebsformen  
 
4. Raumkategorien  
 
5. Branchen und Zentrenrelevanz  
 
6. Raumkategorien und Zentrenrelevanz  
 
7. Abschließende Würdigung  
 
Anlage 1 zur Vor- 
lage V/0957/2007

Monitoring Einzelhandel 
 
 II 
 
0. Einleitung 
Am 26. Mai 2004 hat der Rat der Stadt Münster das E inzelhandelskonzept „Leitlinien der räumli- 
chen Entwicklung“ beschlossen. Es ist seitdem handl ungsleitende Grundlage für die Einzelhand- 
lungsentwicklung in Münster. Mit dem Beschluss über  das Einzelhandelskonzept ist die Verwal- 
tung gleichzeitig beauftragt worden, ein Controllin gsystem aufzubauen und dem Rat regelmäßig 
über die Entwicklungen des Einzelhandels vor dem Hi ntergrund der Zielsetzungen des Konzeptes 
zu berichten. Dadurch sollen Erfolge und Abweichung en in der Konzeptumsetzung deutlich ge- 
macht und evtl. Zielkorrekturen fundiert abgeleitet werden können.  
 
Die im Folgenden herausgearbeiteten Aspekte der Ein zelhandelsentwicklung in Münster basieren 
auf einer Totalaktualisierung der Einzelhandelsdate n zum Stichtag 31.12.2006. Aufbauend auf 
dem ersten Monitoringbericht, der die Einzelhandels entwicklungen in Münster in einem Zeitraum 
von 10 Jahren (Ende 1993 bis Ende 2003) vor Beschlu ss des Einzelhandelskonzeptes im Frühjahr 
2004 analysiert hat, steht in dem vorliegenden Beri cht die Phase seit dem Beschluss über das 
Konzept (Anfang 2004 bis Ende 2006) im Fokus der Un tersuchung. So besteht die Möglichkeit, die 
Wirkungen des Einzelhandelskonzeptes einschätzen zu können.  
 
Ausgehend von den Zielformulierungen des Einzelhand elskonzeptes liefert der Monitoringbericht 
Informationen zur Beurteilung der folgenden Fragestellungen:  
 
o Ist es gelungen, die oberzentrale Funktion Münster s als der 
 Einzelhandelsstandort in der 
Region zu stärken und die Innenstadt in ihrer Funkt ion als oberzentraler Kompetenzstand- 
ort für den Einzelhandel und als Identifikationsrau m für die Einwohner von Münster und 
auch die Gäste aus dem Umland zu sichern und weiterzuentwickeln? 
 
o Konnte die Versorgungssituation der Bevölkerung in  quantitativer und qualitativer Hinsicht 
gesichert oder verbessert werden? Ist es gelungen, die zentrenorientierten Versorgungs- 
strukturen, d. h. die Sicherung, Ansiedlung oder Er weiterung von zentren- und insbesonde- 
re nahversorgungsrelevanten Geschäften in den Zentren zu sichern? 
 
o Ist durch die Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes  Investitionssicherheit für die Investi- 
tionen in konzeptkonformen Standorten geschaffen wo rden? Ist es gelungen, dem Konzept 
widersprechende Einzelhandelsansiedlungen in Gewerbegebieten zu begrenzen?

Monitoring Einzelhandel 
 
 III 
 
1. Betriebe und Verkaufsfläche 
 
Abbildung 1:  Anzahl der Betriebe und Verkaufsfläche 
   
 
 
Der Einzelhandel in Münster entwickelt sich weiterh in sehr dynamisch.  In den Jahren 2004 bis 
2006 hat die Anzahl der Einzelhandelsgeschäfte um 4 7 Betriebe zugenommen. Dies ist eine er- 
freuliche Entwicklung gegen den langjährigen Trend des „Ladensterbens“, wie er auch generell in 
anderen Städten und Regionen Deutschlands zu beobac hten ist. Zwischen 1994 und 2003 zeigt 
die Entwicklung noch einen deutlichen Rückgang von 313 Einzelhandelsbetrieben bei einer gleich- 
zeitig starken Zunahme der Verkaufsflächen von im D urchschnitt 10.000 qm pro Jahr auf insge- 
samt 582.000 qm zum Ende des Jahres 2003. In den Ja hren nach 2003 lag das durchschnittliche 
jährliche Verkaufsflächenwachstum mit knapp 12.000 qm über dem Durchschnitt der Vorjahre. 
Wesentliche Gründe für die positive Entwick- 
lung und den damit einhergehenden strukturel- 
len Veränderungseffekten dürften zum einen 
in der zielgerichteten Umsetzung des Einzel- 
handelskonzeptes und zum anderen in der 
besonders dynamischen Entwicklung des Ein- 
zelhandels in der Innenstadt von Münster lie- 
gen.  
2.325 
2.012 
2.059 
478.074 
581.917 
617.234 
 12/1993 
 12/2003 
 12/2006 
0500 1.000 1.500 2.000 0 150.000 300.000 450.000 600.000  
Verkaufsfläche in qm Anzahl Betriebe 
Tabelle 1:  Entwicklung der Betriebe und 
Verkaufsflächen 
   
Betriebe Verkaufs-   
fläche Zeitraum 
(Anz.)  (m²)  
1994 bis 2003 - 313  + 103.843  
2004 bis 2006 + 47  + 35.317

Monitoring Einzelhandel 
 
 IV 
 
Ebenfalls wird sich die allgemein gute konjunkturel le Entwicklung gegenüber den Jahren vor 2003 
fördernd auf die Investitionsdynamik ausgewirkt hab en und voraussichtlich auch weiterhin auswir- 
ken. Der positive Trend bei den Betriebsentwicklung en kann möglicherweise auch für die nähere 
Zukunft anhalten, wird sich aber mittel- bis langfr istig voraussichtlich wieder abschwächen und in 
eine Fortsetzung des langjährig und generell zu beo bachtenden Rückgangs der Einzelhandelsge- 
schäfte münden. Die dynamische Flächenexpansion seit 2004 geht im Wesentlichen auf das Konto 
der  „Münster-Arkaden“ mit ca. 23.000 m² Verkaufsfl äche im Kern der City. Diese Entwicklung ist 
als äußerst positiv einzuschätzen. In den 90er Jahr en trugen vor allem die Entwicklungen an de- 
zentralen Standorten zum massiven Flächenwachstum bei.  
 
 
2. Größenklassen 
Sogar bei den kleinen Betrieben unter 100 m² Verkau fsfläche, die im langjährigen Trend zu den 
eindeutigen Verlierern des Strukturwandels gehören und anzahlmäßig stark zurückgegangen sind, 
ist in den letzten drei Jahren wieder eine leichte Zunahme zu verzeichnen (+ 14 Betriebe).  
 
 Abbildung 2: Betriebe nach Verkaufsflächen-Größenklassen 
 
Die nicht großflächigen Betriebe unter 700 m² Verka ufsfläche (diese Größe bildete laut gängiger 
Rechtsprechung bis zum Ende des Jahres 2005 die Sch welle zur „Großflächigkeit“, heute liegt sie 
bei 800 m²) konnten  zusammen um 10.883 m² Verkaufs fläche anwachsen. Dies entspricht einem 
relativen Anstieg von 5,3 %. Bei den großflächigen Betrieben (über 700 qm) betrug der Flächen- 
1.212 
659 
120 
68 
1.198 
640 
109 
65 
1.561 
623 
91 
50 
unt. 100 100 - unt. 700 700 - unt. 1500 über 1500 
0
250 
500 
750 
1.000 
1.250 
1.500 
Anzahl der 
Betriebe 
 12/1993 
 12/2003 
 12/2006 
Verkaufsflächen-Grössenklassen (m²) 
Betriebe

Monitoring Einzelhandel 
 
 V
 
zuwachs zwar 6,5 %, doch die Entwicklungsdynamik wa r weitaus geringer als im Zeitraum 1994 
bis 2003.   
 
Tabelle 2: Entwicklung der Verkaufsflächen nach Größenklassen   
        
 Verkaufsfläche 
 Bestand Veränderungen 
Größen-       
klassen 12/1993 12/2003 12/2006 12/93 bis 12/03 12/03 bis 12/06 
(m²)  (m²)  (m²)  (m²)  (m 
2
) (%)  (m 
2
) (%)  
u. 50  27.887  20.895  21.102  -6.992  -25,1  207  1,0  
50 - u. 100  37.558  31.680  31.898  -5.878  -15,7  218  0,7  
100 - u. 200  43.723  43.183  42.886  -540  -1,2  -297  -0,7  
200 - u. 400  49.911  49.256  51.458  -655  -1,3  2.202  4,5  
400 - u. 700  47.996  59.832  68.385  11.836  24,7  8.553  14,3  
Summe:       
unter 700  207.075  204.846  215.729  -2.229  -1,1  10.883  5,3  
700 - u. 1500  86.138  103.260  114.026  17.122  19,9  10.766  10,4  
1500 - u. 5000  95.661  115.011  113.090  19.350  20,2  -1.921  -1,7  
über 5000  89.200  158.800  174.389  69.600  78,0  15.589  9,8  
Summe:                   
700 und mehr  270.999  377.071  401.505  106.072  39,1  24.434  6,5  
Gesamtsumme  478.074  581.917  617.234  103.843  21,7  35.317  6,1  
 
 
3.  Betriebsformen 
 
An den positiven Entwicklungen der letzten Jahre wa ren insbesondere die Fachgeschäfte, die Le- 
bensmitteldiscounter, die Kaufhäuser und die Fachmä rkte beteiligt. Die günstige Entwicklung der 
Fachgeschäfte und Kauhäuser (z. B. Peek&Cloppenburg , Thalia, Zara) ist wiederum überwiegend 
den Projekten in der City zu verdanken. Die Entwick lungsdynamik der Fachmärkte hat sich gegen- 
über den Vorjahren deutlich verlangsamt.  
 
Im Segment der Lebensmittelversorgung entwickelt si ch der Wettbewerb zwischen Discounter und 
Supermarkt (Vollsortimenter) weiterhin ungünstig fü r die Supermärkte. In den letzten drei Jahren 
hat sich die Zahl der Discounter um zwei erhöht, wä hrend die Anzahl der Supermärkte um zwei 
geschrumpft ist. Da Anfang 2007 noch ein weiterer D iscounter an der Friedrich-Ebert-Str. eröffnet 
hat, in Kürze auch ein Discounter in Handorf-Dorbau m seine Tore öffnen wird und einige weitere 
Discountmärkte in der Planung sind (z. B. Hansaring , Wolbeck, Amelsbüren), führt diese Entwick- 
lung absehbar zu einer Verdopplung der Lebensmitteldiscounter gegenüber 1993.

Monitoring Einzelhandel 
 
 VI 
 
Die Entwicklung der 
Discounter geht in 
erster Linie zu Las- 
ten der Supermärkte 
bzw. Vollsortimenter. 
Aus Gesprächen mit 
Betreibern von Su- 
permärkten ist heute 
schon bekannt, dass 
in den nächsten Jah- 
ren weitere Super- 
märkte, vornehmlich 
mit kleineren Ver- 
kaufsflächen und 
vergleichsweise ungünstigen Standortbedingungen (An fahrbarkeit, Stellplätze, Anlieferung etc.), 
vom Netz genommen werden. Im Jahr 1993 hatten die S upermärkte noch ein zahlenmäßiges Ü- 
bergewicht gegenüber den Discountern von 3:1 und bei den Verkaufsflächen sogar von 4:1.  
 
 
 
Tabelle 3: Einzelhandelsentwicklung nach Betriebsformen 
     
  Betriebe 
  Bestand Veränderung 
Betriebsformen  12/1993  12/2003  12/2006  Diff.: 12/93 - 
12/03 
Diff.: 12/03 - 
12/06 
  (Anz.)  (Anz.)  (Anz.)  (abs.) (%)  (abs.)  (%)  
Ladenhandwerk 246  230  232  -16 -6,5  2 0,9  
SB-Laden 45  14  13  -31 -68,9  -1 -7,1  
SB-Markt 14  12  12  -2 -14,3  0 0,0  
Discount 19  32  34  13 68,4  2 6,3  
Supermarkt 49  54  52  5 10,2  -2 -3,7  
Verbrauchermarkt,  
SB-Warenhaus 3
 7 7 4 133,3  0 0,0  
Waren-/Kleinwaren-   
haus, Kaufhaus 14  15  18  1 7,1  3 20,0  
Fachgeschäft 1.807  1.512  1.550  -295 -16,3  38  2,5  
Fachmarkt 128  136  141  8 6,3  5 3,7  
Summe 2.325  2.012  2.059  -313 -13,5  47  2,3  
Abbildung 3:  Veränderung der Verkaufsflächen nach Betriebsformen 
  zwischen 2003 und 2006 
-0,7 
13,3 
-1,1 
1,3 
16,7 
6,9 
4,2 
Ladenhandwerk, 
SB-Laden/-Markt 
Discount Supermarkt Verbrauchermarkt, 
SB-W arenhaus 
W aren-/Kleinwaren- 
haus, Kaufhaus 
Fachgeschäft Fachmarkt 
0
5
10 
15 
20 
-5 
Re lative 
Ve rände rung(%) 
  Verkaufsfl. '03 - '06 
Betriebsformen 
Veränderung 
in (% )

Monitoring Einzelhandel 
 
 VII 
 
Die Vollsortimentbetreiber (z. B. Edeka, Rewe) reagieren auf die starke Konkurrenz der Discounter 
mit dem Abbau des feinmaschigen Netzes von kleinere n Supermärkten, der Neuerrichtung großer 
Märkte an lagebegünstigten Standorten, aber auch mi t der Tendenz, bestehende, integriert gele- 
gene Supermärkte auf eine zukunftsfähige Größe ausz ubauen. Mit der Tendenz zu größeren Ein- 
heiten und dem Rückzug der kleinen Geschäfte aus de r Fläche wird das Versorgungsnetz grob- 
maschiger und die Versorgungswege für die Verbraucher werden tendenziell länger.  
 
Während die deutliche Abschwächung der Wachstumsdyn amik der Fachmärkte auf eine generelle 
Entwicklungstendenz im Einzelhandel hinweist, sind die hohen Zuwächse bei den Fachgeschäften 
und Kaufhäusern eher auf Einmaleffekte zurückzuführ en und kennzeichnen sicherlich keinen 
Trend. Sie stärken jedoch in besonderer Weise die Q ualität und die Angebotsstruktur des Münste- 
raner Einzelhandels und stehen so für eine Stärkung  der oberzentralen Funktion der Stadt und die 
diesbezüglichen Ziele des Einzelhandelskonzeptes. 
   
 
4.  Raumkategorien 
Knapp zwei Drittel der Betriebe und gut die Hälfte der Verkaufsflächen entfallen auf Raumkatego- 
rien, die den zentralörtlichen Versorgungsbereichen  (Zentren) zuzurechnen sind. Allein in der City 
befinden sich ein Drittel aller Betriebe mit rd. 27  % der Verkaufsflächen. Auf die 7,3 % der Betriebe 
in „Gewerblichen Flächen mit EH-Agglomerationen“ ko nzentriert sich ein Drittel der Verkaufsflä- 
chen.  In den Stadtteilzentren und den „Ergänzenden  Versorgungsräumen“, die vor allem im Be- 
reich der wohnungsnahen Grundversorgung wichtige Fu nktionen erfüllen, befinden sich 13 % der 
Betriebe mit zusammen 8 % der Verkaufsflächen.  
 
Abbildung 4: Verteilung der Verkaufsflächen nach Raumkategorien  Stand: 31.12.2006

Monitoring Einzelhandel 
 
 VIII 
 
Die City und die Stadtteilzentren konnten in der Ze it nach Beschluss des Einzelhandelskonzeptes 
Verkaufsflächenzuwächse verbuchen. Die Stadtbezirks -/Stadtbereichszentren haben dagegen 
Verkaufsflächen verloren, allerdings nur bei nichtzentrenrelevanten Sortimenten (vgl. Punkt 6).  
Für diese Stadtbereichs-/Stadtbezirkszentren ist ab er in naher Zukunft eine deutlich positive Ent- 
wicklung zu erwarten, befinden sich doch maßgeblich e Standortentwicklungen bereits in der Reali- 
sierung (z. B. Germania) oder werden zurzeit planer isch vorbereitet (z. B. Erweiterung Zentrum 
Kinderhaus oder Stadtbezirkszentrum südlich der Weseler Str. in Mecklenbeck). 
 
Ungünstig entwickelten sich, wie bereits im langjäh rigen Trend vor 2004, die „Ergänzenden Ver- 
sorgungsräume“ und die in Wohnsiedlungsflächen „int egrierten Streulagen“. Hier handelt es sich 
um kleinere Geschäftslagen der Grundversorgung oder  auch Solitärstandorte, z. B. von Lebens- 
mittelgeschäften, die im harten Wettbewerb mit groß flächigen Ansiedlungen keine ausreichende 
Existenzbasis mehr finden. Die Ausdünnung in der Fl äche und der Übergang zu einem grobma- 
schigen Netz mit weiteren Wegen für die Verbraucher spiegeln sich in diesen Zahlen wider. 
Die „Gewerbeflächen mit EH-Agglomerationen“ verzeichnen nur noch einen mäßigen Verkaufsflä- 
chenzuwachs. Demgegenüber haben die Verkaufsflächen  in den „Sonstigen Gewerbeflächen“ (re- 
lativ) stark zugenommen. Es handelt sich dabei über wiegend um Ansiedlungen, mit nicht zentren- 
relevanten Sortimenten (ca. 8.200 m² Verkaufsfläche ), die in dieser Raumkategorie durchaus ei- 
nen konzeptkonformen Standort gefunden haben und so mit nicht negativ zu beurteilen sind (z. B. 
POCO-Möbel, Weseler Str. oder Einrichtungshaus Krukenkamp, Hafenweg).  
 
 
 
 
 
Tabelle 4: Einzelhandelsentwicklung nach Raumkategorien 
    
  Bestand 2006 
Raumkategorie Betriebe Verkaufsfläche  
Flächenzuwachs 
seit 2003 
  (Anz.)  (m².)  m2 
City/Innenstadt 681  166.198  16.880  
Stadtbezirks-/Stadtbereichszentrum 450  96.143  -3.704  
Stadtteil-/Grundversorgungszentrum 197  33.777  6.376  
Ergänzender Versorgungsraum 89  15.370  -1.884  
Integrierte Streulagen 350  43.673  -1.036  
Gewerbeflächen mit EH- Agglomerationen  152  204.099  4.310  
Sonstige Gewerbeflächen 100  40.139  12.030  
Streulagen im Außenbereich 40  17.835  2.345  
Summe  2.059  617.234  35.317

Monitoring Einzelhandel 
 
 IX 
 
 
 
 
 
 
 
5. Branchen, Sortimente und Zentrenrelevanz 
 
In Bezug auf die Anzahl der Betriebe konnten vor al lem die Branchen „Hausrat, Einrichtung, Mö- 
bel“ sowie Betriebe aus dem Bereich “Apotheke, Körp erpflege“ deutlich zulegen. Die Anbieter in 
der Warengruppe „Bekleidung“ haben jedoch die meiste Verkaufsfläche neu geschaffen. Mit knapp 
12.000 qm zusätzlichen Flächen haben die Bekleidung sanbieter in drei Jahren ihre Verkaufsflä- 
chen um 15 % ausgeweitet.  Rückgänge verzeichnen di e Bau- und Gartenartikel sowie kleine Be- 
triebe ohne einheitliches Warenangebot („Versch. Wa ren (Waren-, Kaufhaus)“). Die hohe relative 
Zunahme von Betrieben und Verkaufsflächen in der Br anchenklasse „Sonstige Einzelhandelsein- 
richtungen“ (vgl. Tabelle 5) resultiert allein aus der Tatsache, dass hier viele Unternehmen gelistet 
sind, die nicht eindeutig einer der anderen Branche nklassen zuzuordnen sind (z. B.  1-Euro-Shop, 
Sanitätshäuser oder Erotikfachmarkt). 
 
 
 
 
 
11,3 
-3,7 
23,3 
-10,9 
-2,3 
2,2 
42,8 
15,1 
City -/Innenstadt 
Stadtbezirks-/Stadt- 
bereichszentrum 
Stadtteil-/Grund- 
versorgungszentrum 
Ergänzender 
Versorgungsraum 
Siedlungsflächen 
Gew erbl. Flächen mit 
EH-Agglomerationen 
Sonst. gew erbliche 
Flächen 
Übrige 
Flächen 
0 10 20 30 40 -10 
Relativ e 
Veränderungen 
 Verkaufsfl. 12/'03 - 12/'06 
Raumkategorie 
Veränderung in (%) 
*  nach aktualisierter Sortimentsstruktur(26.05.200 4)  
Abbildung 5: Entwicklung der Verkaufsflächen nach Raumkategorien  
                       von 2004 bis 2006

Monitoring Einzelhandel 
 
 X
 
 
 
 
Der Verkaufsflächenzuwachs ist zu über 90 % den zen trenrelevanten Sortimenten zuzuordnen 
(Tab. 6). Die Anzahl der Betriebe mit nicht zentren relevanten Sortimenten ist sogar um drei Betrie- 
be  zurückgegangen.  Die 218 Betriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten stellen heute 34 % 
der Verkaufsflächen (210.932 m²).  
 
 
Tabelle 6:  Einzelhandelsentwicklung nach der Zentrenrelevanz der Sortimente 
   
Anzahl Betriebe Verkaufsfläche in qm 
Veränderung Veränderung 
Sortimente 
2004 2006 
(abs.)  
(%) 
 der Spalten- 
summe  
2004 2006 
(abs.)  
(%) 
 der Spalten- 
summe  
zentrenrelevant 1.791  1.841  50  106,4  37.3199  406.302  33.103  93,7  
nicht zentrenrele- 
vant 221 
 218  -3 -6,4  20.8718  210.932  2.214  6,3  
Summe 2.012  2.059  47  100  581.917  617.234  35.317  100  
 
 
 
6. Raumkategorien und Zentrenrelevanz der Sortimente 
 
Es ist ein grundsätzliches Anliegen der planerische n Steuerung der Einzelhandelsentwicklung, 
dass Betriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten in zentralörtlichen Versorgungsbereichen ange- 
siedelt werden. Kleinere Betriebe, die der Nahverso rgung dienen, können auch innerhalb der 
Wohnsiedlungsflächen, außerhalb der zentralörtliche n Versorgungsbereiche ihren Standort haben.  
Tabelle 5: Einzelhandelsentwicklung nach Branchen 
   
  Betriebe Verkaufsfläche 
Branchenklassen 12/2006 Diff.: 12/03 - 12/06 12/2006 Diff.: 12/03 - 12/06 
  (Anz.)  (abs.)  (%)  (m²)  (abs.)  (%)  
Nahrungs- und Genussmittel 518  -2 -0,4  121.488  4.620  4,0  
Bekleidung 299  6 2,0  92.375  11.962  14,9  
Hausrat, Einrichtung, Möbel 253  21  9,1  116.865  10.200  9,6  
Bau-, Gartenartikel 93  -3 -3,1  108.231  -2.927  -2,6  
Elektrowaren 111  -3 -2,6  21.792  -234  -1,1  
Druckerzeugnisse/Bürobedarf 157  8 5,4  19.882  -6 0,0  
Zweiräder + Zubehör, Kfz-teile/-
Zubeh. 68 
 1 1,5  16.957  13  0,1  
Foto, Optik, Schmuck 114  -1 -0,9  6.989  -305  -4,2  
Versch. Waren (Waren-, Kaufhaus) 35  -11  -23,9  47.515  -1.919 -3,9  
Apotheke, Körperpflege 197  13  7,1  21.939  3.404  18,4  
Tankstellen(Shop) 46  0 0,0  2.997  194  6,9  
Spiel, Hobby, Sport 63  -2 -3,1  20.416  1.866  10,1  
Sonst. EH-Einrichtung 105  20  23,5  19.788  8.449  74,5  
Summe 2.059  47  2,3  617.234  35.317  6,1

Monitoring Einzelhandel 
 
 XI 
 
In Münster sind derzeit weit über 90 % der Betriebe  mit zentrenrelevanten Sortimenten diesen 
Prinzipien entsprechend lokalisiert. Abbildung 6 ze igt, dass die Entwicklung bzw. Ansiedlung von 
zentrenrelevanten Verkaufsflächen im Zeitraum 2004 bis 2006 schwerpunktmäßig in den Zentren 
(Innenstadt, Stadtbezirks-/Stadtbereichs- und Stadtteilzentren) stattgefunden hat.  
Die Karte auf Seite XIII zeigt die räumliche Vertei lung des Einzelhandels nach der Zentrenrelevanz 
der Sortimente zum Stand 12/2006. 
  
Abbildung 6:  Entwicklung der zentrenrelevanten und  nicht zentrenrelevanten Sortimente 
in den Raumkategorien 
 
 
 
7.  Abschließende Würdigung 
Zielsetzung des Einzelhandelskonzeptes 2004 ist es,  künftig Betriebe mit zentrenrelevanten Ange- 
boten im Hauptsortiment nur noch in den dafür vorge sehen Raumkategorien zuzulassen. Dieses 
Ziel ist in den vergangenen drei Jahren konsequent umgesetzt worden. Die Bemühungen zur Stär- 
kung der oberzentralen Einkaufsfunktion der Stadt u nd insbesondere der Innenstadt schlagen da- 
bei ebenso positiv zu Buche wie die bereits erkennb aren Erfolge bei der Aktivierung von Standor- 
ten in den Stadtteilzentren für zeitgemäße Angebote  in der Grundversorgung. Auch die sukzessive 
18.215 
2.470 
6.510 
-1.609 
499 
2.565 
3.808 
645 
-1.335 
-6.174 
-134 
-275 
-1.535 
1.745 
8.222 
1.700 
City -/Innenstadt 
Stadtbezirks-/Stadt- 
bereichszentrum 
Stadtteil-/Grund- 
versorgungszentrum 
Ergänzender 
Versorgungsraum 
Siedlungsflächen 
Gew erbl. Flächen mit 
EH-Agglomerationen 
Sonst. gew erbliche 
Flächen 
Übrige 
Flächen 
0 2.500 5.000 7.500 10.000 12.500 15.000 17.500 20.000 -2.500 -5.000 -7.500 
Absolute Veränderungen (m²) 
 zentrenrelevante 
 Verkaufsfl. 12/'03 - 12/'06 
 nicht zentrenrelev. 
 Verkaufsfl. 12/'03 - 12/'06 
Raumkategorie 
Veränderung in (m²)

Monitoring Einzelhandel 
 
 XII 
 
Anpassung des verbindlichen Planungsrechtes in Gewe rbegebieten an die Ziele des Einzelhan- 
delskonzeptes beginnt zu greifen. Dass außerhalb de r Zentren dennoch Ansiedlungen von Betrie- 
ben mit zentrenrelevanten Sortimenten im Hauptsorti ment zu verzeichnen sind, geht entweder auf 
nur entschädigungspflichtig zu verhindernde Entwick lungen im Rahmen des Bestandsschutzes 
zurück, oder auf den Umstand, dass Genehmigungen er teilt werden mussten, weil aufgrund der 
noch geltenden rechtlichen Voraussetzungen ein Rech tsanspruch bestand (z. B. Ansiedlung Plus-
Markt, Merkureck in Hiltrup).  
 
Das Münsteraner Einzelhandelskonzept steht darüber hinaus in vollem Einklang mit dem städte- 
baurechtlichen Instrumentarium auf Bundes- und Land esebene. Auf der Grundlage des Einzelkon- 
zeptes konnten daher in den vergangenen Jahren eini ge Ansiedlungswünsche von Vorhaben auf 
nicht konzeptkonformen Standorten erfolgreich und r echtssicher abgewehrt werden. Auch diese 
Wirkung trägt zum positiven Gesamteindruck der Einzelhandelsentwicklung in Münster bei.  
 
Die Auswertungen zur Einzelhandelsentwicklung in Mü nster zeigen insgesamt eine grundsätzlich 
positive Entwicklung auf, die sicherlich durch die konsequente Umsetzung des Einzelhandelskon- 
zeptes in Kooperation und konstruktivem Dialog mit den Akteuren des Einzelhandels (Kaufleute, 
Einzelhandelsverband Münsterland e. V., IHK Nord Westfalen etc.) begünstigt wurde. Das Konzept 
schafft für alle Beteiligten einheitliche Beurteilu ngsgrundlagen, eine klare Orientierung und bringt 
vor allem mittelständischen Betrieben Investitionssicherheit. Die Stadt Münster gilt inzwischen bun- 
desweit als gutes Beispiel für eine großstädtische Einzelhandelspolitik mit Augenmaß. Für andere 
Städte dient Münster als Vorbild. Deshalb ist auch bei der Fortschreibung des Einzelhandelskon- 
zeptes und der weiteren Einzelhandelsentwicklung ei ne weit über die Stadtgrenzen hinausgehen- 
de Aufmerksamkeit auf Münster gerichtet. Hierbei wi rd mitverfolgt, ob es der Stadt gelingt, den 
eingeschlagenen Erfolgspfad konsequent weiter zu gehen.

Monitoring Einzelhandel 
 
 XIII 
 
 
 
 
Einzelhandel nach Zentrenrelevanz der Sortimente

Berichtsvorlage

11980 Zeichen

V/0957/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes 
Zwischenstand und Vorschlag zur weiteren Bearbeitung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.12.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der Hauptausschuss der Stadt Münster hat am 21.03.2007 beschlossen (V/0196/2007), das Ein-
zelhandelskonzept der Stadt fortzuschreiben. Anlässe waren der Ratsantrag Nr. A-R/0005/2007 
der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL, die neue Rechtsgrundlage zur Steuerung des großflä-
chigen Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen (§ 24a Landesentwicklungsprogramm NW) sowie 
mehrere Investitionsabsichten für großflächige Einzelhandelsvorhaben, die es in der Gesamtsicht 
des Einzelhandelskonzeptes zu bewerten gilt. Vor diesem Hintergrund wurde die Verwaltung 
beauftragt, die Grundlagen des Konzeptes zu aktualisieren und einen Bearbeitungsvorschlag zur 
Konzeptfortschreibung im Herbst 2007 vorzulegen. Als erster Schritt sollte zunächst ein Hearing 
zum Einzelhandel durchgeführt werden.  
Nachfolgend wird über den Sachstand und das beabsichtigte weitere Bearbeitungsverfahren so-
wie über die Erfahrungen mit der Umsetzung des bestehenden Einzelhandelskonzeptes berich-
tet. 
 
Sachstand zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes
 
1. Hearing zur Einzelhandelsentwicklung am 29.05.2007 
Am 29. Mai 2007 fand in den Räumen des Stadthotels, Aegidiistraße 21, ein öffentliches „Hearing 
zur Einzelhandelsentwicklung in Münster“ statt. Mit ca. 150 Gästen war die Veranstaltung gut 
besucht. Die Auswahl der Referenten sowie die von Ihnen vorgetragenen Inhalte deckten eine 
große Spannweite der für Münster bedeutsamen Themen zur Einzelhandelsentwicklung ab. Dis-
kutiert wurde über die derzeitige Situation und die aktuellen Herausforderungen des Einzelhan-
dels aus Sicht der Unternehmer, Betreiber und Organisationen des Einzelhandels, sowie der 
Stadtplanung und der Regionalplanung. Besonderes Augenmerk wurde auf die Einschätzung der 
Erfahrungen mit der Umsetzung des seit 2004 bestehenden Einzelhandelskonzeptes der Stadt 
Münster gelegt.  
Das Stimmungsbild während des Hearings spiegelte im Grundsatz einen breiten Konsens zur 
Beibehaltung der Zielorientierungen und Leitlinien des vorhandenen Einzelhandelskonzeptes 
Vorlagen-Nr.: 
V/0957/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Hopp 
Ruf: 
492 61 17 
E-Mail: 
Hopp@stadt-muenster.de 
Datum: 
22.11.2007 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0957/2007 
 
wider. Wichtig seien dabei insbesondere die nachhaltige Stärkung der Zentren zur Sicherung der 
Nahversorgung und die offensive Positionierung Münsters im Wettbewerb mit anderen Oberzent-
ren und Einzelhandelsstandorten. Anlass zu signifikanten Kurskorrekturen wurde grundsätzlich 
nicht gesehen. Im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wird von allen Akteu-
ren eine intensive Einbeziehung gewünscht. 
Eine Dokumentation des Hearings wurde bereits an alle Mitglieder des Ausschusses für Stadt-
planung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft verteilt. Die Dokumentation ist darüber hinaus 
im Internet unter www.muenster.de/stadt/stadtplanung/hearing-einzelhandel_doku.html
 zur In-
formation und zum Download bereitgestellt. 
 
2. Novellierung des Landesentwicklungsprogramms NW, neuer § 24a LEPro
 
Am 05. Juli 2007 ist das novellierte LEPro NRW, mit dem neuen § 24a zur Steuerung des groß-
flächigen Einzelhandels in Kraft getreten. Der neue § 24 a LEPro enthält weitgehende Regelun-
gen für die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen, die von den Kommunen zu 
berücksichtigen sind.  
Für die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes hat der neue § 24a LEPro maßgebliche Be-
deutung, da er insbesondere größeren Städten nahelegt, Regelungen zur Steuerung des Einzel-
handels in einem kommunalen Einzelhandelskonzept festzulegen. Dieses wiederum gilt in Ver-
bindung mit § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch als besonders zu berücksichtigender Belang bei 
der Aufstellung von Bauleitplänen und erhält somit eine zunehmende rechtliche Relevanz. 
 
3. Externe Prozessbegleitung
  
Für die inhaltlich-fachliche Prozessbegleitung zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes ist 
das Büro Stadt- und Regionalplanung, Dr. Acocella (Lörrach und Dortmund), inzwischen von der 
Verwaltung beauftragt worden.  
Herr Dr. Acocella soll zum einen die Erarbeitung inhaltlich-methodischer Teilleistungen (im We-
sentlichen Münster spezifische, grundlegende ök onomische Parameter) übernehmen, die für das 
Konzept erforderlich sind, von der Verwaltung aber nicht erbracht werden können. Zum anderen 
soll er durch seine fachliche Beratung für die gebotene Rechtssicherheit sorgen, die auf der 
Grundlage neuer Bestimmungen im Baugesetzbuch und in der Landesplanung NRW für ein 
kommunales Einzelhandelskonzept unabdingbar sind.  
Im Verfahren zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes soll auf der Grundlage von Zwi-
schenergebnissen über die Notwendigkeit bzw. den Umfang weiterer externer Unterstützungs-
leistungen zeitnah entschieden werden. Es ist davon auszugehen, dass dann dafür in 2008 wei-
tere Haushaltsmittel eingesetzt werden müssen.  
 
4. Monitoringbericht zur Einzelhandelsentwicklung 12/2003 bis 12/2006
 
Die Verwaltung hat den Auftrag, regelmäßig über die Entwicklungen des Einzelhandels zu berich-
ten. Im Zusammenhang mit der Aktualisierung der Datengrundlagen zum Stichtag 31.12.2006 
wurde die Einzelhandelsentwicklung seit Beschluss über das Einzelhandelskonzept im Frühjahr 
2004 untersucht und mit der Entwicklung im Untersuchungszeitraum vor Beschluss des Konzep-
tes verglichen. Damit ist die Möglichkeit einer ersten Wirkungsanalyse zum Einzelhandelskonzept 
gegeben.  
Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass der positive Eindruck zur Wirkung des Einzelhandels-
konzeptes, der im Hearing von allen Teilnehmern vermittelt wurde, auch durch die empirischen 
Befunde gestützt wird. So konnte einerseits die dynamische Entwicklung des Einzelhandels wei-
testgehend auf die im Konzept vorgesehenen Standorte gelenkt werden, profitiert haben insbe-
sondere die Innenstadt und die Stadtteilzentren, und andererseits das in den 90er Jahren stark 
angestiegene Ansiedlungsvolumen von Einrichtungen mit zentrenrelevanten Sortimenten in Ge-

3 
V/0957/2007 
 
werbegebieten zurückgeschraubt werden. Detaillierte Informationen zu den Veränderungen des 
Einzelhandels seit Inkrafttreten des Einzelhandelskonzeptes sind in komprimierter Form im Moni-
toringbericht nachzulesen, der in Anlage 1 beigefügt ist.  
Wesentliche Grundlage für die wirkungsvolle Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes ist die 
Strategie der zielgerichteten aktiven und passiven Förderung. Einerseits werden konzeptkonfor-
me Einzelhandelsvorhaben und -entwicklungen durch die Schaffung von Planungsrecht, liegen-
schaftliches Engagement, die konstruktive Begleitung in Genehmigungsverfahren oder die 
Durchführung von Wettbewerben aktiv gefördert (z. B. Erweiterung Möbel Finke, Ansiedlung Lidl-
Markt in Wolbeck oder Zentrumserweiterung Kinderhaus). Anderseits werden durch Bauleitpla-
nung Einzelhandelsentwicklungen an nicht konzeptkonformen Standorten begrenzt. So befinden 
sich zurzeit allein acht Bebauungspläne im Verfahren mit der Zielsetzung, die Zulässigkeit von 
Einzelhandel in Gewerbegebieten entsprechend den Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes zu 
regeln.  
Die Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes wird von einem konstruktiven Dialog mit den exter-
nen Akteuren des Einzelhandels (IHK, EHV, Kaufleute, BZR etc.) begleitet, der im Rahmen der 
Konzeptfortschreibung intensiviert werden kann.  
 
Weiteres Bearbeitungsverfahren
 
5. Arbeitsprogramm und Zeitplan 
Ziel ist es, zur Sommerpause 2008 den Entwurf für ein zukunftsweisendes und rechtssicheres 
Einzelhandelskonzept für die politische Beratung vorzulegen. Voraussetzung hierfür ist die Erar-
beitung notwendiger fachlich-inhaltlicher Bausteine mit Unterstützung des Büros für Stadt- und 
Regionalentwicklung, Dr. Acocella.  
Der Konzeptentwurf, in dessen Erarbeitung die Organisationen des Einzelhandels intensiv einge-
bunden werden, soll dem ASSVW in seiner Sitzung am 30.04.2008 zur Freigabe für das weitere 
Verfahren vorgelegt werden (Einbringung). In der ersten Maihälfte kann dann der Konzeptentwurf  
mit der interessierten Fachöffentlichkeit diskutiert werden, z. B. in der Form eines zweiten öffent-
lichen Hearings. Die Diskussionsergebnisse werden in einem Ergebnisbericht für die weitere poli-
tische Beratung zusammengefasst und dokumentiert. Der Konzeptentwurf soll dann, in der Sit-
zungskette vor den Sommerferien 2008, in den Bezirksvertretungen zur Anhörung vorgelegt wer-
den. Während der Sommerpause besteht für die Verwaltung die Möglichkeit, die vorgebrachten 
Anregungen zu prüfen und für die Sitzung des ASSVW am 20.08.2008 zur Entscheidung aufzu-
bereiten. Der Ratsbeschluss ist für den 27.08.2008 vorgesehen. Der Arbeits- und Zeitplan ist in 
Anlage 2
 beigefügt. 
 
6. Gesamtschau zur laufenden Einzelhandelsentwicklung und beabsichtigter Bewertungsrahmen 
Zurzeit gibt es zahlreiche Planungen und Investitionsabsichten für großflächige Einzelhandels-
vorhaben in unterschiedlichen Realisierungs- und K onkretisierungsstufen. Insgesamt beläuft sich 
die Summe der zurzeit bekannten Planungen bzw. Investitionsvorhaben/-absichten für großflä-
chige Einzelhandelsvorhaben auf über 110.000 m² Verkaufsfläche, davon gut 70.000 m² für zent-
renrelevante Sortimente. Ca. 20.000 m² dieser Flächen befinden sich bereits in der Realisierung 
(z. B. Hansekarree). Für die überwiegende Zahl der weiteren Vorhaben ist, auf der Grundlage 
vorhandenen Planungs- und/oder Baurechts und der konk reten Investitionsabsichten, mit einer 
zeitnahen Realisierung zu rechnen. Über 30.000 m² des gesamten Flächenvolumens entfallen 
auf Angebote der Nahversorgung (Lebensmittel, Getränke, Drogeriewaren etc.). 
Für einige Einzelhandelsplanungen bzw. Standortentwicklungen besteht zurzeit keine planungs-
rechtliche Realisierungsgrundlage. Vor dem Hintergrund der aktuell geäußerten Investoreninte-
ressen und entsprechender politischer Voten sind jedoch auch hier Vorbereitungen zur Schaffung 
des erforderlichen Planungsrechts eingeleitet worden. Als einer der ersten und wesentlichen 
Schritte ist die Übereinstimmung der beabsichtigten Planung mit den Zielen der Landesplanung 
und Raumordnung bei der Bezirksplanungsbehörde anzufragen. Zur Anwendung der neuen ge-

4 
V/0957/2007 
 
setzlichen Grundlagen des § 24a LEPro soll in Kürze ein neuer Einzelhandelserlass NRW veröf-
fentlicht werden.  
Zum Nachweis der städtebaulichen Verträglichkeit werden alle größeren geplanten Vorhaben 
durch gutachterlich erstellte Wirkungsanalysen begleitet. Dabei kommt es für die Ansiedlungs-
kommune zwangsläufig zu einer, in der Fachwelt als „Dilemma“ bezeichneten Situation. Die je-
weiligen Einzelgutachten werden, methodisch nicht angreifbar, die zu beurteilenden Einzelvorha-
ben in der Regel als städtebaulich verträglich einstufen. Nur bei einer Gesamtbetrachtung aller 
geplanten Vorhaben, die nicht Aufgabe eines Einzelgutachters ist, sondern der Kommune im 
Rahmen der planerischen Abwägung obliegt, sind erkennbare Unverträglichkeiten zu bewerten. 
Aufgrund der Vielzahl und der Größenordnung der zurzeit bekannten Investitionsvorhaben des 
Einzelhandels in Münster erscheint es angeraten, diese Thematik im Kontext der Fortschreibung 
des Einzelhandelskonzeptes transparent zu machen und Vorhaben ggf. für eine Entscheidung zu 
priorisieren. Selbstverständlich können, wie in der Vorlage V/0196/2007 bereits ausgeführt, Ent-
scheidungen über neue Vorhaben auch weiterhin zeitnah getroffen werden, wenn vorab ein Ab-
gleich mit den inhaltlichen Zielen der Konzeptfortschreibung erfolgt ist.  
 
 
 
 
i.  V. 
gez. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
1. Wirkungskontrolle zum Einzelhandelskonzept 
2. Arbeits- und Zeitplan

Beratungsverlauf (1)

06.12.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Weseler Straße
  • Aegidiistraße 21
  • Hansaring
  • Hafenweg
  • Kinderhaus
  • Merkureck

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0957/2007
Typ
Vorlagen
Datum
21.11.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37