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3599/2020

Gemeinsame Stellungnahme des Gesundheitsamtes und der Feuerwehr der Stadt Köln

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 10.12.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 14.12.2020, TOP 8.1.9.1

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

5771 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3599/2020 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.12.2020 
 
Gemeinsame Stellungnahme des Gesundheitsamtes und der Feuerwehr der Stadt Köln 
zu Top 8.1.9 AN/1392/2020 (Antrag der CDU-Fraktion): 
 
Wenn in Klassenräumen oder anderen Bereichen, die dem dauernden Aufenthalt von Perso-
nen dienen, eine Lüftungsanlage installiert wird, die den allgemein anerkannten technischen 
Regeln entspricht, gibt es aus hygienischer Sicht keine Bedenken gegen deren Einsatz. 
 
Hinsichtlich der Verwendung einer Abluftanlage, wie sie vom Max-Planck-Institut in einer 
Schule in Mainz-Bretzenheim konzipiert worden ist, gibt es aus fachlicher Sicht jedo ch erheb-
liche Bedenken. 
In der nachstehenden Kurzstellungnahme verschiedener deutscher Hochschulen wird das 
Konzept der „günstigen Abluftanlage“ von den Sachverständigen 
 
Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup  
Umwelt-Campus Birkenfeld,  
Hochschule Trier 
 
Prof. Dr.-Ing. Martin Kriegel 
Hermann-Rietschel-Institut, TU -Berlin 
 
Prof. Dr. Ing Dirk Müller 
E.ON institut RWTH Aachen 
 
Prof. Dr.-Ing. Ulrich Pfeiffenberger 
Technische Hochschule Mittelhessen 
 
wie folgt bewertet: 
 
Kritische Auseinandersetzung mit dem Konzept einer günstigen „Abluftanlage für 
Klassenräume“ des Max-Planck-Instituts für Chemie (MPI)  
 
Die vom MPI entw ickelte Abluftanlage soll ausgeatmete Luft, die möglicherw eise Viren oder 
Bakterien enthält, gezielt mit Hilfe von im Raum verteilten Abzugshauben über Personen, die 
an Tischen sitzen, aufnehmen. Die Abluft gelangt über Verbindungsrohre in ein Zentralrohr 
und w ird mit Hilfe eines Ventilators durch ein gekipptes Fenster nach draußen geführt. Die 
Abluftanlage kann aus Komponenten aus dem Baumarkt erstellt w erden und w ird an der De-
cke und einem Fenster befestigt. Folgende Punkt w erden bei diesem Lüftungskonzept für 
Klassenräume kritisch bew ertet:

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• Virenbelastete Aerosole befinden sich nicht zw angsw eise in der Auftriebsströmung 
über einer Person. Allein über die Atmung können die Aerosole im gesamten 
Raum verteilt w erden, zusätzlich kann es durch Querströmungen im Raum 
zu einer Umlegung der Auftriebsgebiete kommen. Es kann daher nicht davon 
ausgegangen w erden, dass eine gute Erfassung der kritischen Aerosole im 
Raum gelingen kann. 
 
• Der in der Studie angegebene Volumenstrom für jede einzelne Abzugshaube im 
Raum ist nicht ausreichend, um selbst im Falle einer optimal ausgerichteten Auftriebsströ-
mung über einer Person die in der Auftriebsströmung vorhandenen Aerosole aufzunehmen. 
Die Autoren vernachlässigen in ihrer Studie, dass der Volumenstrom in einer Auftriebsströ-
mung auf dem Weg zur Abzugshaube deutlich 
zunimmt. Dieser Effekt basiert auf der nicht zu verhindernden Einmischung von  
Raumluft in den Auftriebsstrahl. Für eine effektive Absaugung müsste der Volumenstrom sig-
nifikant erhöht w erden, da sich ansonsten eine turbulente Vermischung im gesamten Raum 
einstellt, die eigentlich durch die vorgestellte Anlage verhindert w erden soll. 
 
• Da es sich bei dem gezeigten Konzept um eine reine Abluftanlage handelt, muss 
Außenluft in den Raum durchgehend nachströmen können. D. h., mindestens ein 
Fenster muss in dem Raum durchgängig geöffnet sein. Es ist zu befürchten,dass insbeson-
dere bei niedrigen Außentemperaturen im Bereich dieser Nachströmung 
sehr unbehagliche Zustände auftreten. Außerdem können durchgehend akustische Belas-
tungen aus der äußeren Umgebung (Straßenlärm etc.) in den Klassenraum eindringen. Eine 
Zuströmung über Flurtüren ist keine Alternative, da auch diese Luft von außen zugeführt 
w erden müsste, verbunden mit w eiteren Problemen geöffneter Türen (z.B. Akustik, Brand-
schutz). Dieses Konzept des MPI ist daher in Bezug auf diese Effekte schlechter als eine 
Umsetzung einer Stoßlüftung gemäß den Angaben des Umw eltbundesamtes zu bew erten. 
 
• Der eingesetzte Ventilator kann nur einen sehr kleinen Differenzdruck aufbauen. 
Daher w ird jeder Winddruck auf der Fassade die Strömungsverhältnisse im Klassenraum 
verändern. Es ist darüber hinaus höchst w ahrscheinlich, dass im Einbauzustand der von dem 
Ventilator geförderte Volumenstrom deutlich geringer 
ist. Ein sicherer Systembetrieb aus Abluft- oder Absauganlage ist damit nicht gew ährleistet. 
 
• Die Lösung des MPI kann w eder als nachhaltig noch als w irtschaftlich bezeichnet 
w erden. Die gezeigte Installation w ird unter den rauen Bedingungen des Schulalltags 
nur eine begrenzte Lebensdauer besitzen und das System verfügt über keine Wärmerück-
gew innung. Werden auch die Bau- und Installationskosten berücksichtigt, 
ist bei der kurzen Nutzungszeit des Systems kein w irtschaftlicher Betrieb zu erw arten. 
 
• Da das System aus Kunststoff hergestellt w ird, ist eine erhöhte Brandlast im 
Klassenraum zu erw arten. Zudem erzeugt selbst der Brand von Kunststoffen 
eine erhebliche Rauchentw icklung. 
Aufgrund der genannten Punkte kann der Aufbau und der Betrieb der “Abluftanlage für Klas-
senräume“ des Max-Planck-Instituts für Chemie (MPI) nicht empfohlen w erden. Bereits mit 
einer konsequenten Umsetzung einer regelmäßigen Stoßlüftung gemäß der Lüftungsregeln 
des Umw eltbundesamtes können w ahrscheinlich bessere Luftw echselraten bei höherem 
Komfort erreicht w erden. Für eine sichere, komfortable und energieeffiziente Lüftung von 
Klassenräumen sollten marktübliche raumlufttechnische Anlagen verw endet w erden. 
 
26. November 2020

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Demzufolge gibt es in der Fachwelt erhebliche Bedenken hinsichtlich der Funktionsfähigkeit 
und Betriebssicherheit dieser Art von Lüftungsanlagen, so dass deren Einsatz in städtischen 
Schulen nicht empfehlenswert ist.

Beratungsverlauf (1)

14.12.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.9.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3599/2020
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
10.12.2020
Erstellt
10.12.2020 15:22