Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Fälschungssichere Schulbescheinigungen - Teilnahme am Pilotprojekt "Missimo" (AN/1029/2024)
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2246/2024 vom 06.08.2024
Stand: Am 09.09.2024 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle I/I-3 Vorlagen-Nummer 06.08.2024 2246/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.09.2024 Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Fälschungssichere Schulbescheinigungen - Teilnahme am Pilotprojekt "Missimo" (AN/1029/2024) Die Anfrage der FDP-Fraktion vom 08.07.2024 wird folgendermaßen beantwortet: Frage 1: Welche Gründe haben dazu geführt, dass die Teilnahme am Modellprojekt der Landesregie- rung nun doch in Betracht gezogen wird? Antwort der Verwaltung: Mit der ersten Kenntnisnahme im Jahre 2022 wurde der Kontakt mit den Projektverantwortli- chen aufgenommen. Eine zusätzliche Aufnahme der Stadt Köln (hier die Funktion als Schulträgerin) scheiterte an den nicht vorhandenen Ressourcen bei den Beteiligten von MISSIMO. Dem Amt für Schulent- wicklung wurde damals zugesichert, dass mit der Produktivsetzung auch die Stadt Köln zeit- nah informiert würde und die Teilnahme dann gesichert sei. Dieses ist dann am 26.03.2024 durch eine Vorstellung des Verfahrens MISSIMO durch das Landeskriminalamt und der Bundesagentur für Arbeit (hier die Familienkasse) geschehen. Die verschiedenen Stellen der Verwaltung waren dort eingeladen. Innerhalb des Amtes für Schul- entwicklung wurde dann am 11.04.2024 ein Planungsgespräch zur Definition der einzelnen Prozesse durchgeführt und die ersten Schritte eingeleitet. Frage 2: Inwieweit hat sich die Situation in den letzten eineinhalb Jahren verändert, die zu der verän- derten Bewertung führen? Antwort der Verwaltung: Wie aus der Antwort zu 1. ersichtlich, hat es keine veränderte Bewertung seitens des Amtes für Schulentwicklung gegeben. Die Bereitschaft, dieses bedeutende Projekt durch eine Teil- nahme zu unterstützen, bestand von Anfang an, konnte jedoch erst mit der Bereitstellung ent- sprechender Ressourcen beim Landeskriminalamt und der Familienkasse ermöglicht werden. Dem Eindruck, dass erst ein Problembewusstsein erwachsen musste, wird daher widerspro- chen. 2 Frage 3: Dem Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers ist zu entnehmen, dass „eine Reihe der Aufgaben schon durch die eigene Verwaltung erfüllt“ würden. Welche sind das und welche Aufgaben werden noch nicht erfüllt? Antwort der Verwaltung: Zum Berichtszeitpunkt waren die Ämter und die Familienkasse über die erforderlichen Struktu- ren von MISSIMO noch in der Abstimmung. Die Meldebehörde der Stadt Köln (Amt Bürger- dienste) befindet sich im Rahmen der Regelaufgabenerledigung zur Registerführung seit lan- gem, unabhängig von MISSIMO, in Kontakt mit Behörden wie der Familienkassen, um die Re- gisterlage für Einzelpersonen zu klären. Derzeit finden verwaltungsinterne Absprachen, unter anderem mit dem Amt für Schulentwick- lung, dem Amt für Kinder, Jugend und Familie und dem Gesundheitsamt, über die erforderli- che Zusammenarbeit im Kontext MISSIMO statt. Darüber hinaus ist die Einrichtung eines Sin- gle Point of Contact (SPOC) in der Verwaltung in der Abstimmung, der künftig insbesondere die Daten für MISSIMO vorhält, steuert und erforderliche Absprachen mit der Familienkasse und der Polizei Köln koordiniert. Seitens des Amtes für Schulentwicklung wurden im Anschluss an dem Termin vom 11.04.2024 die Fachanwendungen kurzfristig angepasst, damit sowohl die Schulträgerin, das Schulamt für die Stadt Köln als auch die Kölner Schulen in städtischer Trägerschaft dieses Verfahren mit so wenig Aufwand wie möglich unterstützen können. Frage 4: Wurde die „verwaltungsinterne Prüfung“ der Maßnahme mittlerweile abgeschlossen und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort der Verwaltung: Die Festlegung des SPOCs ist noch in der Entscheidung. Die Prüfung der Teilnahme an dem Verfahren MISSIMO ist insoweit seitens der Schulträgerin Stadt Köln abgeschlossen. Das Projekt wird ausdrücklich von allen Beteiligten begrüßt und wird sowohl durch das Amt für Schulentwicklung, das Schulamt für die Stadt Köln und den Kölner Schulen in städtischer Trägerschaft intensiv genutzt. Bis zur abschließenden Implementierung eines SPOCs auf kommunaler Ebene werden die Fallzahlen noch nicht zentral erhoben. Im Rahmen eines Austausches zwischen Schulverwal- tung Köln und der Familienkasse wurde deutlich, dass die Kölner Schulen, das Amt für Schul- entwicklung und das Schulamt für die Stadt Köln das Instrument intensiv nutzen. In nahezu allen gemeldeten Fälle hat sich laut Auskunft der Familienkasse ein Leistungsmiss- brauch bestätigt. Konkrete Fallzahlen kann derzeit nur die Familienkasse ermitteln, da die Köl- ner Schulen bisher unmittelbar dorthin gemeldet haben. Gez. Blome
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