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AN/0207/2022

Einheitstarif RheinEnergie Neukunden und Grundversorgungswechsler

Die PARTEI Dringlichkeitsantrag § 12 27.01.2022

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 31.01.2022, TOP 3.2

Die FRAKTION Dringlichkeitsantrag nach § 12

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Die FRAKTION Dringlichkeitsantrag nach § 12

2634 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.01.2022 
 
AN/0207/2022 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Finanzausschuss 31.01.2022 
 
 Einheitstarif RheinEnergie Neukunden und Grundversorgungswechsler 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Dr. Krupp, 
 
DIE FRAKTION bittet um Aufnahme des (völlig satire-befreiten) (Dringlichkeits-) Antrags in die nächste 
Sitzung des Finanzausschusses am 31.1.22 
 
Beschluss:  
1. Der Finanzausschuss beschließt, den Vorstand der RheinEnergie AG - ggf. im Rahmen einer Sonder-
sitzung des Aufsichtsrats - die Anwendung unterschiedlicher Tarife für Haushalte von Bestandskunden, 
Neukunden und sogenannte „Grundversorgungswechsler“ aufzugeben, und das für Bestandskunden 
gültige Tarifkonstrukt einheitlich anzuwenden.  
2. Der Finanzausschuss beschließt, dass diese Maßnahme rückwirkend für das Jahr 2021 greift und 
betroffene Haushalte aus den Clustergruppen Neukunden und Grundversorgungswechsler dementspre-
chende Rückvergütungen erhalten.  
3. Der Finanzausschuss beschließt, dass die damit verbundenen Maßnahmen und im Wirtschaftsplan zu 
erwartenden Mindereinnahmen mit der Gewinnausschüttung an die Gesellschafter und in Folge dessen 
an den SWK verrechnet werden. 
 
 
 
 
An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des Finanzausschuss  
Herr Dr. Krupp 
 
 
Fraktion Die FRAKTION 
Michael Hock 
Birgit Dickas  
Walter Wortmann  
Karina Syndicus 
Unter Goldschmied 6  
50667 Köln 
Tel.:+49 (221) 221 – 35606  
E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de 
E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de 
E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de 
E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de

- 2 - 
 
Begründung der Dringlichkeit:  
 
Mit der Beschlussfassung wäre die Zeichnung der von der Verbraucherzentrale NRW geforderten Unter-
lassungserklärung durch die RheinEnergie hinfällig. Der Energieversorgungsmarkt ist per Grundsatz der 
Daseinsvorsorge verpflichtet, und insbesondere die Unternehmen, deren Anteile und Stimmrechte 
mehrheitlich Kommunen und deren Beteiligungen zugeordnet sind, sollten keinen gewinnorientierten 
Unternehmenszweck verfolgen. Das Unternehmen RheinEnergie AG hat 2020 an die Mehrheitsgesell-
schafterin GEW 130 Mio€ Gewinn GEW abgeführt. Weitere 30 Mio€ erhielt die Westenergie AG. Wohl 
wissend, dass die Stadt mit ihrem Gewinnanteil weitere Beteiligungen subventioniert (teilweise versump-
fen lässt), muss das Gesamtgefüge der die Bürgerschaft belastenden Ertragsmodelle grundsätzlich 
überdacht werden.  
 
Gez Walter Wortmann 
Gez Karina Syndicus (Fraktionsvorsitzende)

Beratungsverlauf (1)

31.01.2022 Finanzausschuss
TOP 3.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Unter Goldschmied 6

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Details

Aktenzeichen
AN/0207/2022
Typ
Die PARTEI Dringlichkeitsantrag § 12
Datum
27.01.2022
Erstellt
25.01.2022 10:30