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Einheitstarif RheinEnergie Neukunden und Grundversorgungswechsler
Die PARTEI Dringlichkeitsantrag § 12 AN/0207/2022 vom 27.01.2022
Stand: Am 31.01.2022 im Finanzausschuss endgültig abgelehnt.
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Die FRAKTION Dringlichkeitsantrag nach § 12
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Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.01.2022 AN/0207/2022 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 31.01.2022 Einheitstarif RheinEnergie Neukunden und Grundversorgungswechsler Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Dr. Krupp, DIE FRAKTION bittet um Aufnahme des (völlig satire-befreiten) (Dringlichkeits-) Antrags in die nächste Sitzung des Finanzausschusses am 31.1.22 Beschluss: 1. Der Finanzausschuss beschließt, den Vorstand der RheinEnergie AG - ggf. im Rahmen einer Sonder- sitzung des Aufsichtsrats - die Anwendung unterschiedlicher Tarife für Haushalte von Bestandskunden, Neukunden und sogenannte „Grundversorgungswechsler“ aufzugeben, und das für Bestandskunden gültige Tarifkonstrukt einheitlich anzuwenden. 2. Der Finanzausschuss beschließt, dass diese Maßnahme rückwirkend für das Jahr 2021 greift und betroffene Haushalte aus den Clustergruppen Neukunden und Grundversorgungswechsler dementspre- chende Rückvergütungen erhalten. 3. Der Finanzausschuss beschließt, dass die damit verbundenen Maßnahmen und im Wirtschaftsplan zu erwartenden Mindereinnahmen mit der Gewinnausschüttung an die Gesellschafter und in Folge dessen an den SWK verrechnet werden. An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Finanzausschuss Herr Dr. Krupp Fraktion Die FRAKTION Michael Hock Birgit Dickas Walter Wortmann Karina Syndicus Unter Goldschmied 6 50667 Köln Tel.:+49 (221) 221 – 35606 E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de - 2 - Begründung der Dringlichkeit: Mit der Beschlussfassung wäre die Zeichnung der von der Verbraucherzentrale NRW geforderten Unter- lassungserklärung durch die RheinEnergie hinfällig. Der Energieversorgungsmarkt ist per Grundsatz der Daseinsvorsorge verpflichtet, und insbesondere die Unternehmen, deren Anteile und Stimmrechte mehrheitlich Kommunen und deren Beteiligungen zugeordnet sind, sollten keinen gewinnorientierten Unternehmenszweck verfolgen. Das Unternehmen RheinEnergie AG hat 2020 an die Mehrheitsgesell- schafterin GEW 130 Mio€ Gewinn GEW abgeführt. Weitere 30 Mio€ erhielt die Westenergie AG. Wohl wissend, dass die Stadt mit ihrem Gewinnanteil weitere Beteiligungen subventioniert (teilweise versump- fen lässt), muss das Gesamtgefüge der die Bürgerschaft belastenden Ertragsmodelle grundsätzlich überdacht werden. Gez Walter Wortmann Gez Karina Syndicus (Fraktionsvorsitzende)
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