Mandari Insight

AN/1094/2017

Beantwortung einer Anfrage des EMT Herr Tücks zum Planungsstand der Strunde in Höhe der Wichheimer Mühle in Holweide

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 22.08.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 11.09.2017, TOP 7.1.3

AW StEB_Strundenführung Wichheimer Mühle

· application/pdf

Ansehen

AW StEB_Strundenführung Wichheimer Mühle

4727 Zeichen

N

27) BuzüiL Ayin Nu

,
Die Oberbürgermeisterin

Eingang 22 aug. 20

,y Stadtentwässerungs-
betriebe Köln, AöR

Bä ram Eee eK | Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR

Postfach 910754 - 51077 Köln

110600
Ostmerheimer Straße 555 - 51109 Köln

Bezirksamt Mülheim Öffnungszeiten

z. Hd. Frau Düx Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr
Wiener Platz 2a Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
51065 Köln und nach Vereinbarung

KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim
Linie 13/18 Haltestelle Holweide

DB/VRS: S11 (Holweide)

anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus
Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße
Auskunft erteilt: Daniela Baumgarten
Zimmer: Geb. 90 Raum 228

fon 0221 221 - 28066

fax 0221 221 -

e-mail: daniela.baumgarten@steb-koeln.de

Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum
StEB/TP/33 Baum 17.08.2017

Stellungnahme der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR zur Anfrage der FDP-
Fraktion der Bezirksvertretung Mülheim vom 29.06.2017, Herr Torsten Tücks

Sehr geehrte Frau Düx,
sehr geehrte Damen und Herren,

zu der Anfrage der FDP-Fraktion vom 29.06.2017 erhalten Sie mit diesem Schreiben unsere EMAS
Stellungnahme. une hataen

1. Wie viele und welche Überlegungen und Konzepte gibt es zur Strundenführung hinter
der Wichheimer Mühle?

2. Wie beurteilen sie die einzelnen Alternativen hinsichtlich
a) Wirtschaftlichkeit/Kosten

b) Kulturellen Aspekten & Denkmalschutz

c) Ökologische Nachhaltigkeit

Stellungnahme der StEB:

Mit Ratsbeschluss vom 10.09.2009 hat die Stadt Köln den StEB die Aufgaben der [7
Gewässerunterhaltung einschließlich des Gewässerausbaues, des Ausgleichs der
Wasserführung und des Hochwasserschutzes bei den auf dem Gebiet der Stadt Köln
gelegenen sonstigen Gewässern-(Bächen) übertragen.

Die StEB führen daher seit dem 01.01.2010 die nötigen Arbeiten und Maßnahmen im
eigenen Namen und in eigener Verantwortung durch.

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60
Vorstand: Otto Schaaf, Dipl.-Ing. BLZ: 370 501 98 SWIFT-BIC: COLSDE33
Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts Konto Nr.:430 329 60

12

2

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 11.02.2014 (2810/2013) nach vorhe-
riger Zustimmung des Verwaltungsrates das Gewässerentwicklungskonzept (GEK)
einschließlich des Umsetzungsfahrplans nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
beschlossen. Eine deutliche Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Entwicklung
der Strunde ist im Bereich der Wichheimer Mühle möglich. Hierbei geht es im We-
sentlichen um die Schaffung einer Durchgängigkeit in diesem Gewässerabschitt. Im
Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden von den Stadtentwässerungsbetrieben
Köln mehrere Varianten untersucht. In der Ratssitzung vom 12.11.2015 wurde nach
vorheriger Diskussion in der Bezirksvertretung Mülheim folgender Beschluss gefasst:

„Die Maßnahmen an der Strunde STR M1b: km 0+200 bis km 0+370 Neutrassierung der
Strunde im Bereich der Wichheimer Mühle, Köln-Holweide und STR M19: km 5+220 bis km
5+250 Entfernung des Sohlabsturzes an der Strunder Mühle, Köln-Dellbrück werden an den
Verwaltungsrat der StEB AöR zur weiteren Beratung verwiesen.“

Es ist beabsichtigt, dem Verwaltungsrat der StEB Köln die betrachteten Varianten am
zu seiner Sitzung am 10.10.2017 zur Festlegung des weiteren Vorgehens vorzule-
gen.

Zu 1). Für die Wichheimer Mühle wurden insgesamt 6 Varianten erarbeitet. Dabei
wurden Varianten von der kompletten Neuverlegung der Strunde bis zum
Belassen des Istzustandes ohne die Erreichung der wasserwirtschaftlichen
Zielsetzung betrachtet.

Dem Verwaltungsrat der StEB AöR wird eine Kombination aus den ver-
schiedenen Varianten zur Beantragung der erforderlichen Genehmigungen
vorgeschlagen. Diese Vorzugsvariante setzt sich aus einem neuen Umge-
hungsgerinne mit ständiger Wasserführung und dem Verbleib des alten Ge-
rinnes mit einer geringeren Wassermenge zusammen. Unter der Berück-
sichtigung des Denkmalschutzes wird der Bach mit einem größeren Ab-
stand an der Mühle vorbei geführt.

Es ist beabsichtigt, dem Verwaltungsrat eine Beratung in der Bezirksvertre-
tung Mülheim vorzuschlagen.

Zu 2a). Zum jetzigen Zeitpunkt ergibt die Kostenschätzung der Maßnahme Wich-
heimer Mühle (Umgehungsgerinne) Herstellkosten von insgesamt ca.
480.000 Euro, davon können bis zu 80% (384.000 Euro) über Fördermittel
„finanziert werden. Eine verbindliche Zusage zur Bezuschussung erfolgt erst
im Genehmigungsverfahren. "

Zu 2b). Der Denkmalschutz hat eine besondere Bedeutung und wurde bei der Vari-
antenuntersuchung explizit berücksichtigt.

Zu 2c). Der ökologische Nutzen ist der eigentliche Grund für den Umbau des Ge-
rinnes und fließt dementsprechend stark in die Beurteilung der Varianten
ein.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

enning/Werker

13

Beratungsverlauf (1)

11.09.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Ostmerheimer Straße 555
  • Eggerbachstraße
  • An der Strunde
  • An der Mühle
  • Wiener Platz 2a
  • Straße 5

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/1094/2017
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
22.08.2017
Erstellt
07.08.2017 11:31