AN/1094/2017
Beantwortung einer Anfrage des EMT Herr Tücks zum Planungsstand der Strunde in Höhe der Wichheimer Mühle in Holweide
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AW StEB_Strundenführung Wichheimer Mühle
4727 Zeichen
N 27) BuzüiL Ayin Nu , Die Oberbürgermeisterin Eingang 22 aug. 20 ,y Stadtentwässerungs- betriebe Köln, AöR Bä ram Eee eK | Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Postfach 910754 - 51077 Köln 110600 Ostmerheimer Straße 555 - 51109 Köln Bezirksamt Mülheim Öffnungszeiten z. Hd. Frau Düx Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr Wiener Platz 2a Fr. 08.00 - 12.00 Uhr 51065 Köln und nach Vereinbarung KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim Linie 13/18 Haltestelle Holweide DB/VRS: S11 (Holweide) anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße Auskunft erteilt: Daniela Baumgarten Zimmer: Geb. 90 Raum 228 fon 0221 221 - 28066 fax 0221 221 - e-mail: daniela.baumgarten@steb-koeln.de Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum StEB/TP/33 Baum 17.08.2017 Stellungnahme der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR zur Anfrage der FDP- Fraktion der Bezirksvertretung Mülheim vom 29.06.2017, Herr Torsten Tücks Sehr geehrte Frau Düx, sehr geehrte Damen und Herren, zu der Anfrage der FDP-Fraktion vom 29.06.2017 erhalten Sie mit diesem Schreiben unsere EMAS Stellungnahme. une hataen 1. Wie viele und welche Überlegungen und Konzepte gibt es zur Strundenführung hinter der Wichheimer Mühle? 2. Wie beurteilen sie die einzelnen Alternativen hinsichtlich a) Wirtschaftlichkeit/Kosten b) Kulturellen Aspekten & Denkmalschutz c) Ökologische Nachhaltigkeit Stellungnahme der StEB: Mit Ratsbeschluss vom 10.09.2009 hat die Stadt Köln den StEB die Aufgaben der [7 Gewässerunterhaltung einschließlich des Gewässerausbaues, des Ausgleichs der Wasserführung und des Hochwasserschutzes bei den auf dem Gebiet der Stadt Köln gelegenen sonstigen Gewässern-(Bächen) übertragen. Die StEB führen daher seit dem 01.01.2010 die nötigen Arbeiten und Maßnahmen im eigenen Namen und in eigener Verantwortung durch. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60 Vorstand: Otto Schaaf, Dipl.-Ing. BLZ: 370 501 98 SWIFT-BIC: COLSDE33 Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts Konto Nr.:430 329 60 12 2 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 11.02.2014 (2810/2013) nach vorhe- riger Zustimmung des Verwaltungsrates das Gewässerentwicklungskonzept (GEK) einschließlich des Umsetzungsfahrplans nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) beschlossen. Eine deutliche Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Entwicklung der Strunde ist im Bereich der Wichheimer Mühle möglich. Hierbei geht es im We- sentlichen um die Schaffung einer Durchgängigkeit in diesem Gewässerabschitt. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden von den Stadtentwässerungsbetrieben Köln mehrere Varianten untersucht. In der Ratssitzung vom 12.11.2015 wurde nach vorheriger Diskussion in der Bezirksvertretung Mülheim folgender Beschluss gefasst: „Die Maßnahmen an der Strunde STR M1b: km 0+200 bis km 0+370 Neutrassierung der Strunde im Bereich der Wichheimer Mühle, Köln-Holweide und STR M19: km 5+220 bis km 5+250 Entfernung des Sohlabsturzes an der Strunder Mühle, Köln-Dellbrück werden an den Verwaltungsrat der StEB AöR zur weiteren Beratung verwiesen.“ Es ist beabsichtigt, dem Verwaltungsrat der StEB Köln die betrachteten Varianten am zu seiner Sitzung am 10.10.2017 zur Festlegung des weiteren Vorgehens vorzule- gen. Zu 1). Für die Wichheimer Mühle wurden insgesamt 6 Varianten erarbeitet. Dabei wurden Varianten von der kompletten Neuverlegung der Strunde bis zum Belassen des Istzustandes ohne die Erreichung der wasserwirtschaftlichen Zielsetzung betrachtet. Dem Verwaltungsrat der StEB AöR wird eine Kombination aus den ver- schiedenen Varianten zur Beantragung der erforderlichen Genehmigungen vorgeschlagen. Diese Vorzugsvariante setzt sich aus einem neuen Umge- hungsgerinne mit ständiger Wasserführung und dem Verbleib des alten Ge- rinnes mit einer geringeren Wassermenge zusammen. Unter der Berück- sichtigung des Denkmalschutzes wird der Bach mit einem größeren Ab- stand an der Mühle vorbei geführt. Es ist beabsichtigt, dem Verwaltungsrat eine Beratung in der Bezirksvertre- tung Mülheim vorzuschlagen. Zu 2a). Zum jetzigen Zeitpunkt ergibt die Kostenschätzung der Maßnahme Wich- heimer Mühle (Umgehungsgerinne) Herstellkosten von insgesamt ca. 480.000 Euro, davon können bis zu 80% (384.000 Euro) über Fördermittel „finanziert werden. Eine verbindliche Zusage zur Bezuschussung erfolgt erst im Genehmigungsverfahren. " Zu 2b). Der Denkmalschutz hat eine besondere Bedeutung und wurde bei der Vari- antenuntersuchung explizit berücksichtigt. Zu 2c). Der ökologische Nutzen ist der eigentliche Grund für den Umbau des Ge- rinnes und fließt dementsprechend stark in die Beurteilung der Varianten ein. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag enning/Werker 13
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Ostmerheimer Straße 555
- Eggerbachstraße
- An der Strunde
- An der Mühle
- Wiener Platz 2a
- Straße 5
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1094/2017
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 22.08.2017
- Erstellt
- 07.08.2017 11:31