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AN/0686/2019

Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Werbung von Vereinen

Antrag nach § 3 BV4 (CDU) 13.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 13.05.2019, TOP 8.12

Antrag nach § 3 (CDU BV4)

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Antrag nach § 3 (CDU BV4)

2862 Zeichen

CDU-Fraktion im Stadtbezirk 
Ehrenfeld 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Josef Wirges 
Im Hause 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0686/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2019 
Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Werbung von Vereinen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
die CDU-Fraktion in der BV 4 bittet Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung 
am 13.05.2019 zu setzen: 
 
Beschluss: 
Gemeinnützige Vereine im Stadtbezirk Ehrenfeld werden regelmäßig von der 
Pflicht zur Nutzung der Kölner Außenwerbung GmbH befreit, wenn sie auf ihre 
Veranstaltungen durch Werbemaßnahmen im öffentlichen Raum hinweisen 
wollen. 
 
Hilfsweise werden den gemeinnützigen Vereinen die durch die 
Inanspruchnahme der Kölner Außenwerbung GmbH anfallenden Kosten im 
vollen Umfang durch die Stadt Köln erstattet. 
 
Begründung 
 
Im Stadtbezirk Ehrenfeld gibt es eine Reihe von gemeinnützigen kleinen Vereinen, die durch 
Werbemaßnahmen, zum Beispiel Plakatieren auf ihre Veranstaltungen hinweisen wollen. Diesen 
wird dies jedoch verwehrt und sie werden auf die Nutzung der Kölner Außenwerbung GmbH 
verwiesen die dann öffentlichen Werbeflächen nutzt. 
 
Die Kosten, die für diese Werbemaßnahmen für die kleinen Vereine entstehen, sind von diesen 
nicht aufzubringen. Eine Werbung im gesamten Stadtgebiet erscheint zudem als verfehlt.   
CDU-Fraktion in der 
Bezirksvertretung 
Ehrenfeld 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Straße 419-421 
50825  Köln 
Tel:  0221 -221 94 305 
Fax: 0221 -221 94 305 
www.fraktion.cdu-
koeln.de

- 2 - 
 
 
Die Folge ist, dass auf die Veranstaltung genau dieser Vereine nicht hingewiesen wird. 
 
Eine Lösung wird darin gesehen, dass entweder die gemeinnützigen Vereine von der Pflicht zur 
Nutzung der Kölner Außenwerbung GmbH entbunden werden, und sie nach Anmeldung 
Werbeflächen nutzen können oder hilfsweise Ihnen werden die Kosten, die für die Kölner 
Außenwerbung GmbH entstehen ohne Abzüge und weitere Gebühren im vollen Umfang erstattet.  
Vereine tragen zur Förderung und Gestaltung des Gemeinwesens im großen Umfang bei.  
 
Ihre Tätigkeiten erhalten den sozialen Frieden und die kulturelle Vielfalt, Sie tragen zur Buntheit 
des Stadtbezirks bei. Ihre Mittel sind häufig sehr begrenzt und aus diesem Grunde sollte die Stadt 
ihrer Verantwortung für das Gemeinschaftsleben dadurch gerecht werden, dass gemeinnützige 
Vereine kostenfrei Bewerbung für ihre Veranstaltungen machen dürfen. 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Gez. Martin Berg                                                           Gez. Jutta Kaiser 
Fraktionsvorsitzender                                                    2.stellvertr. Bezirksbürgermeisterin

Beratungsverlauf (1)

13.05.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.12 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Venloer Straße 419
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/0686/2019
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (CDU)
Datum
13.05.2019
Erstellt
13.05.2019 11:17