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Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Werbung von Vereinen

Antrag nach § 3 BV4 (CDU) AN/0686/2019 vom 13.05.2019

Stand: Am 13.05.2019 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) endgültig abgelehnt.

Dokumente

  • Antrag nach § 3 (CDU BV4)

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    CDU-Fraktion im Stadtbezirk Ehrenfeld Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Im Hause Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0686/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2019 Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Werbung von Vereinen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU-Fraktion in der BV 4 bittet Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung am 13.05.2019 zu setzen: Beschluss: Gemeinnützige Vereine im Stadtbezirk Ehrenfeld werden regelmäßig von der Pflicht zur Nutzung der Kölner Außenwerbung GmbH befreit, wenn sie auf ihre Veranstaltungen durch Werbemaßnahmen im öffentlichen Raum hinweisen wollen. Hilfsweise werden den gemeinnützigen Vereinen die durch die Inanspruchnahme der Kölner Außenwerbung GmbH anfallenden Kosten im vollen Umfang durch die Stadt Köln erstattet. Begründung Im Stadtbezirk Ehrenfeld gibt es eine Reihe von gemeinnützigen kleinen Vereinen, die durch Werbemaßnahmen, zum Beispiel Plakatieren auf ihre Veranstaltungen hinweisen wollen. Diesen wird dies jedoch verwehrt und sie werden auf die Nutzung der Kölner Außenwerbung GmbH verwiesen die dann öffentlichen Werbeflächen nutzt. Die Kosten, die für diese Werbemaßnahmen für die kleinen Vereine entstehen, sind von diesen nicht aufzubringen. Eine Werbung im gesamten Stadtgebiet erscheint zudem als verfehlt. CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Straße 419-421 50825 Köln Tel: 0221 -221 94 305 Fax: 0221 -221 94 305 www.fraktion.cdu- koeln.de - 2 - Die Folge ist, dass auf die Veranstaltung genau dieser Vereine nicht hingewiesen wird. Eine Lösung wird darin gesehen, dass entweder die gemeinnützigen Vereine von der Pflicht zur Nutzung der Kölner Außenwerbung GmbH entbunden werden, und sie nach Anmeldung Werbeflächen nutzen können oder hilfsweise Ihnen werden die Kosten, die für die Kölner Außenwerbung GmbH entstehen ohne Abzüge und weitere Gebühren im vollen Umfang erstattet. Vereine tragen zur Förderung und Gestaltung des Gemeinwesens im großen Umfang bei. Ihre Tätigkeiten erhalten den sozialen Frieden und die kulturelle Vielfalt, Sie tragen zur Buntheit des Stadtbezirks bei. Ihre Mittel sind häufig sehr begrenzt und aus diesem Grunde sollte die Stadt ihrer Verantwortung für das Gemeinschaftsleben dadurch gerecht werden, dass gemeinnützige Vereine kostenfrei Bewerbung für ihre Veranstaltungen machen dürfen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Martin Berg Gez. Jutta Kaiser Fraktionsvorsitzender 2.stellvertr. Bezirksbürgermeisterin

Beratungsverlauf

  1. 13.05.2019

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 8.12, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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