Sexistische Werbung auf städtischen Plakatflächen
Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/1309/2017 vom 13.09.2017
Stand: Am 06.11.2017 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Linke Anfrage nach § 4
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Vorsitzenden des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Herrn Bernd Petelkau Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 13.09.2017 AN/1309/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 18.09.2017 Sexistische Werbung auf städtischen Plakatflächen Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zu setzen. Im städtischen Werbenutzungsvertrag heißt es: „SWK wird im Rahmen des rechtlich zulässigen die nachfolgenden Verpflichtungen beachten bzw. den Konzessionären auferlegen: Werbung ist zu unterlassen, welche [ … ] - Sexistische Darstellungen und Botschaften enthält - [ … ] - Menschen als käufliche Ware darstellt“ Damit dürfte Werbung für Bordelle, sexuelle Dienstleistungen und anderweitige sexistische Darstellungen nicht mehr auf städtischen Werbeflächen zu sehen sein. Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 1. Mit welchen Sanktionen ist ein Verstoß gegen diese Bestimmungen des Werbenutzungsvertrages belegt? 2. Gab es seit Beginn der Laufzeit am 1.1.2015 bereits „Anzeigen“ wegen der Verletzung dieses Verbots? Wenn ja, wie viele und gegen welche Plakate? 3. Mit welchem Erfolg wurden diese Beschwerdeverfahren abgeschlossen? 4. Plakatwände an privaten Hauswänden oder Werbung auf Autos und Anhängern fallen nicht unter den städtischen Werbenutzungsvertrag. Hat die Stadt Köln andere Mittel, Werbung für Sexarbeit oder sexistische Werbung dort zu unterbinden? Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
-
06.11.2017
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz