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AN/1309/2017

Sexistische Werbung auf städtischen Plakatflächen

Die Linke. Anfrage nach § 4 13.09.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 06.11.2017, TOP 6.2

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2173 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses 
für Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Herrn Bernd Petelkau 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 13.09.2017 
AN/1309/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 18.09.2017 
 
Sexistische Werbung auf städtischen Plakatflächen 
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,   
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der 
kommenden Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / 
Vergabe / Internationales zu setzen. 
Im städtischen Werbenutzungsvertrag heißt es:  
„SWK wird im Rahmen des rechtlich zulässigen die nachfolgenden Verpflichtungen 
beachten bzw. den Konzessionären auferlegen: 
Werbung ist zu unterlassen, welche 
[ … ]  
- Sexistische Darstellungen und Botschaften enthält 
- [ … ]  
- Menschen als käufliche Ware darstellt“ 
Damit dürfte Werbung für Bordelle, sexuelle Dienstleistungen und anderweitige sexistische 
Darstellungen nicht mehr auf städtischen Werbeflächen zu sehen sein. 
Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 
1. Mit welchen Sanktionen ist ein Verstoß gegen diese Bestimmungen des 
Werbenutzungsvertrages belegt?

2.  Gab es seit Beginn der Laufzeit am 1.1.2015 bereits „Anzeigen“ wegen der 
Verletzung dieses Verbots? Wenn ja, wie viele und gegen welche Plakate? 
3. Mit welchem Erfolg wurden diese Beschwerdeverfahren abgeschlossen? 
4. Plakatwände an privaten Hauswänden oder Werbung auf Autos und Anhängern 
fallen nicht unter den städtischen Werbenutzungsvertrag. Hat die Stadt Köln andere 
Mittel, Werbung für Sexarbeit oder sexistische Werbung dort zu unterbinden? 
 
 Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

06.11.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1309/2017
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
13.09.2017
Erstellt
13.09.2017 10:57