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Freie Wähler Köln fordern Neukonzeption des Luftreinhalteplans "Luftreinhaltung - Position der Stadt zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans "

FW Änderungsantrag nach § 13 AN/0195/2018 vom 06.02.2018

Stand: Am 06.02.2018 im Rat endgültig abgelehnt.

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  • Freie Wähler Änderungsantrag nach § 13

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    im Rat der Stadt Köln FWK Walter Wortmann Rathaus Spanischer Bau, Raum A 205 50667 Köln Tel. 0221 / 221-23840 Fax 0221 / 221-28770 E-Mail Walter.Wortmann@stadt- koeln.de An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 06.02.2018 AN/0195/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat Freie Wähler Köln fordern Neukonzeption des Luftreinhalteplans "Luftreinhaltung - Position der Stadt zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans " Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, Der Antragsteller bittet Sie, folgenden Ersetzungsantrag zur Vorlage 3428/2017 (Top 10.6) auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 06.02.2018 zu setzen: Beschluss 1. Die unter 1., 2. und 4. aufgeführten Maßnahmen der o.g. Vorlage 3428/2017: a. Blaue Plakette b. Fahrverbote für bestimmte Kfz-Typen (EURO IV, V, EEV) in einer geplanten, erweiterten Umweltzone c. Erweiterung der Umweltzone Grün bis zur Stadtgrenze werden aus dem Maßnahmenkatalog des Luftreinhalteplans gestrichen, da deren endgültige Rechtsverbindlichkeit nicht endgültig ist und es sich hierbei um Zwangsauflagen handelt, die weder von der Verwaltung noch vom Runden Tisch >Luftreinhaltung< initiiert und mehrheit- lich entschieden wurden. 2. Die mit der Vorlage 3428/2017 eingebrachte Fortschreibung des Luftreinhalteplans wird neu erstellt. Die unter Punkt 1 (1.a bis 1.c) dieses Antrags genannten Unterpunk- te entfallen. Der neu zu erstellende Maßnahmenkatalog wird auf die tatsächlichen und realistischen Erfordernisse und Möglichkeiten reduziert und im Rahmen der - 2 - Stadtgespräche von Frau OB Reker der Bürgerschaft präsentiert. Die Beratungsfolge zu der modifizierten Unterlage erfolgt in einem späteren Sitzungszyklus. 3. Die Verwaltung erstellt einen Handlungsleitfaden für die unter 1. (1.a-1.c) dieses An- trags genannten Unterpunkte, einschl. Zeit-, Kosten- und Kontrollplanung zur Vorlage und Freigabe durch den Rat im Rahmen einer Sondersitzung. 4. Die Stadt prüft zeitnah die Möglichkeit einer Klageerwiderung gegen mögliche Fahr- verbote dieselgetriebener Fahrzeuge der Klassen EURO IV, V, EEV (schlechter Eu- ro-6-Norm) mit folgenden Begründungen (Ergänzungen möglich): a. Die für die Klageerhebung dargelegten Messwerte sind invalide, da sie von (3-4) an extrem betroffenen Standorten platzierten Passivsammler entnom- men wurden, deren Spitzenwerte keinesfalls auf das gesamte Kölner Stadt- gebiet bzw. die Umweltzonen übertragbar sind. b. Es fehlen sämtliche Aktionspläne, Zeit- und Witterungsangaben sowie die Messdaten aller 14 (Auflistung LAUNV) im Stadtgebiet platzierten Messstatio- nen/Passivsammler aus den Jahren 2015 – 2017 c. Die für ein Fahrverbot ermittelten, theoretisch hochgerechneten Durch- schnittsmesswerte sind aufgrund der unter 4.1 und 4.2 geschilderten Umstän- de und Aufzeichnungslücken invalide und deren Anwendung für die Durchset- zung eines Fahrverbots in der Stadt Köln in Zweifel zu ziehen. Begründung Erfolgt mündlich gez. Walter Wortmann

Beratungsverlauf

  1. 06.02.2018

    Rat

    Entscheidung. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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