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AN/0195/2018

Freie Wähler Köln fordern Neukonzeption des Luftreinhalteplans "Luftreinhaltung - Position der Stadt zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans "

FW Änderungsantrag nach § 13 06.02.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2018

Freie Wähler Änderungsantrag nach § 13

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Freie Wähler Änderungsantrag nach § 13

3179 Zeichen

im Rat der Stadt Köln 
 
 
  FWK Walter Wortmann  
  Rathaus Spanischer Bau,  
  Raum A 205 
  50667 Köln 
 
 
 
Tel. 0221 / 221-23840 
Fax 0221 / 221-28770 
E-Mail  Walter.Wortmann@stadt- 
 koeln.de 
 
 
An die Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 06.02.2018 
AN/0195/2018 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat  
 
Freie Wähler Köln fordern Neukonzeption des Luftreinhalteplans "Luftreinhaltung - 
Position der Stadt zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans " 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
 
Der Antragsteller bittet Sie, folgenden Ersetzungsantrag zur Vorlage 3428/2017  (Top 10.6) 
auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 06.02.2018 zu setzen: 
 
Beschluss 
 
1. Die unter 1., 2. und 4. aufgeführten Maßnahmen der o.g. Vorlage 3428/2017:  
 
a. Blaue Plakette  
b. Fahrverbote für bestimmte Kfz-Typen (EURO IV, V, EEV) in einer geplanten, 
erweiterten Umweltzone 
c. Erweiterung der Umweltzone Grün bis zur Stadtgrenze  
 
werden aus dem Maßnahmenkatalog des Luftreinhalteplans gestrichen, da deren endgültige 
Rechtsverbindlichkeit nicht endgültig ist und es sich hierbei um Zwangsauflagen handelt, die 
weder von der Verwaltung noch vom Runden Tisch >Luftreinhaltung< initiiert und mehrheit-
lich entschieden wurden. 
 
2. Die mit der Vorlage 3428/2017 eingebrachte Fortschreibung des Luftreinhalteplans 
wird neu erstellt. Die unter Punkt 1 (1.a bis 1.c) dieses Antrags genannten Unterpunk-
te entfallen. Der neu zu erstellende Maßnahmenkatalog wird auf die tatsächlichen 
und realistischen Erfordernisse und Möglichkeiten reduziert und im Rahmen der

- 2 - 
 
Stadtgespräche von Frau OB Reker der Bürgerschaft präsentiert. Die Beratungsfolge 
zu der modifizierten Unterlage erfolgt in einem späteren Sitzungszyklus.  
 
3. Die Verwaltung erstellt einen Handlungsleitfaden für die unter 1. (1.a-1.c) dieses An-
trags genannten Unterpunkte, einschl. Zeit-, Kosten- und Kontrollplanung zur Vorlage 
und Freigabe durch den Rat im Rahmen einer Sondersitzung.  
 
4. Die Stadt prüft zeitnah die Möglichkeit einer Klageerwiderung gegen mögliche Fahr-
verbote dieselgetriebener Fahrzeuge der Klassen EURO IV, V, EEV (schlechter Eu-
ro-6-Norm) mit folgenden Begründungen (Ergänzungen möglich):  
 
a. Die für die Klageerhebung dargelegten Messwerte sind invalide, da sie von 
(3-4) an extrem betroffenen Standorten  platzierten Passivsammler entnom-
men wurden, deren Spitzenwerte keinesfalls auf das gesamte Kölner Stadt-
gebiet bzw. die Umweltzonen übertragbar sind.  
b. Es fehlen sämtliche Aktionspläne, Zeit- und Witterungsangaben sowie die 
Messdaten aller 14 (Auflistung LAUNV) im Stadtgebiet platzierten Messstatio-
nen/Passivsammler aus den Jahren 2015 – 2017  
c. Die für ein Fahrverbot ermittelten, theoretisch hochgerechneten Durch-
schnittsmesswerte sind aufgrund der unter 4.1 und 4.2 geschilderten Umstän-
de und Aufzeichnungslücken invalide und deren Anwendung für die Durchset-
zung eines Fahrverbots in der Stadt Köln in Zweifel zu ziehen. 
 
 
 
 
Begründung 
Erfolgt mündlich 
 
 
gez. Walter Wortmann

Beratungsverlauf (1)

06.02.2018 Rat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0195/2018
Typ
FW Änderungsantrag nach § 13
Datum
06.02.2018
Erstellt
05.02.2018 18:10