0740/2020
Anfrage von Bündnis90/Die Grünen an die Verwaltung zu Spielhalle und vermüllten, leeren Ladenlokalen im Kita Nahbereich Frankenstr. 4, 51149 Köln
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/322/40 Vorlagen-Nummer 0740/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 12.03.2020 Anfrage von Bündnis90/Die Grünen an die Verwaltung zu Spielhalle und vermüllten, leeren Ladenlokalen im Kita Nahbereich Frankenstr. 4, 51149 Köln 1.) Ist der Verwaltung der lange Leerstand bekannt, bestehen hier Verpflichtungen die Vermüllung zu beseitigen und was unternimmt die Verwaltung um auf den Vermieter einzuwirken? 2.) Eines der vermieteten Lokale ist eine Spielhalle – im unmittelbaren Nahbereich mehrerer Kitas. Ist das so genehmigt und wenn nein, was unternimmt die Verwaltung dagegen? Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 1.) Die Örtlichkeit Frankenstr. 4 wurde vom Ordnungsdienst der Stadtverwaltung Köln mehrmals kontrolliert. Hierbei wurde im Hinblick auf die Vermüllung festgestellt, dass der Müll vor dem Objekt, also im Außenbereich, bereits beseitigt wurde. Im Eingangsbereich des Objektes liegt Papiermüll. Es befindet sich dort kein gefährlicher Müll wie z. B. scharfkantige Objekte oder organischer Abfall. Die Eingangstür ist zudem verschlossen. Es geht somit von der Vermül- lung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus, welche ein Eingreifen des Amtes für öffentliche Ordnung rechtfertigt. 2.) Das Objekt war verschlossen und die Rollläden heruntergelassen. Somit war dort kein Gewer- bebetrieb festzustellen. Da jedoch explizit von einer Spielhalle gesprochen wird, wurde die in unmittelbarer Nähe be- findliche Frankenstraße 14 (auf demselben Flurstück) aufgesucht und festgestellt, dass es im Objekt, Hausnummer 14, einen Einzelhandel gibt, welcher einen Sportwettautomaten aufge- stellt hat. Wettbüros werden bei der Gewerbebehörde nur angezeigt bzw. angemeldet. Über die erstat- tete Gewerbeanzeige stellt die Behörde eine Bestätigung aus, im allgemeinen Sprachge- brauch oftmals auch als „Gewerbeschein“ bezeichnet. Die Ausstellung des „Gewerbescheins“ stellt keine Erlaubnis dar, sondern dokumentiert ledig- lich die Bekanntgabe der gewerblichen Tätigkeit gegenüber dem Gewerbeamt. Die Entgegennahme der Gewerbeanzeige darf grundsätzlich nicht verweigert oder von Er- laubnissen anderer Behörden abhängig gemacht werden. Es trifft zwar zu, dass Wettbüros nach den glücksspielrechtlichen Bestimmungen einer Er- laubnis/Konzession bedürfen, allerdings ist für die Erteilung der Erlaubnis/Konzession (im Ge- gensatz zu Spielhallen) nicht die Stadt Köln, sondern die Bezirksregierung Köln ab dem 01.01.2020 zuständig. Bei Sportwetten handelt es sich um ein Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 des Staatsvertra- ges zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – (GlüStV). Solche Glücksspiele dürfen gem. § 4 Abs. 1 GlüStV in Verbindung mit § 13 Abs. 1 des Geset- 2 zes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages NRW (AG GlüStV NRW) nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass bis zum 31.12.2019 keine entsprechen- den Erlaubnisse erteilt werden konnten, weil das bundesweit durchgeführte Konzessionsver- fahren noch im Gange war. Da eine bis dahin fehlende gesetzliche Grundlage fehlte, ist das Fehlen der Erlaubnis den Be- treibern nicht zuzurechnen. Bis zum 31.12.2019 wurden keine entsprechenden Erlaubnisse erteilt, weil das bundesweit durchgeführte Konzessionsverfahren noch nicht beschlossen wurde. Es wurden lediglich Ge- werbeanmeldungen vorgenommen. Mit Inkrafttreten des Dritten Glückspieländerungsstaatsvertrages zum 1.1.2020 sind Sport- wettanbieter erstmals in die Lage versetzt worden, für ihre örtlichen Wettvermittlungsstellen bei der Bezirksregierung Köln entsprechende Konzessionsanträge zu stellen. Die ersten An- träge sind bei der Bezirksregierung Köln eingereicht und der hiesigen Dienstelle zur Stellung- nahme übersandt worden. Beschieden wurden bisher keine Anträge für Kölner Wettbüros. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren für die Konzessionen der Wettbüros wird die Be- zirksregierung u.a. die im Ausführungsgesetz zum 3. Glücksspieländerungsvertrag geregelte Abstandsregelung von 350 m zu Wettbüros untereinander, aber auch zu öffentlichen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, zu berücksichtigen haben. Die Verwaltung wird erst nach Abschluss des Antrags- und Konzessionsvergabeverfahrens bei der Bezirksregierung, dessen Dauer derzeit noch nicht abgeschätzt werden kann, gegen Wettbüros, die weiterhin ohne Konzession betrieben werden, vorgehen können.
Anfrage BV 7
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Fraktion in der Bezirksvertretung 7 51143 Köln - Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 Tel: 0221 221 97 309 Grüne BV 7 Porz, Friedrich-Ebert-Ufer 64, 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Köln 50667 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Porz, 27.01.2020 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, wir haben folgende Anfrage für die nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Porz: Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 30.01.2020 „Anfrage von Bündnis 90/Die Grü- nen an die Verwaltung zu Spielhalle und vermüllten, leeren Ladenlokalen im Kita Nahbereich Fran- kenstrasse 4, 51149 Köln“. Da die Ladenlokale an o.g. Örtlichkeit seit Jahren leer stehen, vermüllt und ungepflegt sind, wird die Verwaltung um Auskunft gebeten zu folgenden Fragen: 1) Ist der Verwaltung der lange Leerstand bekannt, bestehen hier Verpflichtungen die Vermüllung zu beseitigen und was unternimmt die Verwaltung um auf den Vermieter einzuwirken? 2) Eines der vermieten Lokale ist eine Spielhalle - im unmittelbaren Nahbereich mehrerer Kitas. Ist das so genehmigt und wenn nein, was unternimmt die Verwaltung dagegen? Dieter Redlin Regina Pischke Thomas Werner Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin Bezirksver treter
gereinigte Örtlichkeit Frankenstr
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NER BEN \ un\\ GEHE H. [2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Frankenstraße 14
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
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Details
- Aktenzeichen
- 0740/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 23.04.2020
- Erstellt
- 03.03.2020 14:59