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AN/1593/2024

Zusatzantrag betreffend Haushaltsplanentwurf 2025/26 (3522/2024)

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) 18.11.2024

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 19.11.2024, TOP 6.4

Zusatzantrag zum Haushaltsplanentwurf 2025/26 (3522/2024)

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Zusatzantrag zum Haushaltsplanentwurf 2025/26 (3522/2024)

4288 Zeichen

Tayfun Keltek         18.11.2022 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Frau Dr. Dikbaş 
 
 
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 19.11.2024 
 
 
Zusatzantrag zum Haushaltsplanentwurf 2025/26 (3522/2024) 
Der Integrationsrat der Stadt Köln begrüßt grundsätzlich die Bemühungen des Rates 
und der Verwaltung, einen ausgewogenen Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 
vorzulegen. Dennoch erkennt der Integrationsrat an, dass im aktuellen 
Haushaltsplanentwurf wesentliche Bereiche für eine erfolgreiche Integrationspolitik in 
unserer Stadt nicht ausreichend Berücksichtigung finden.  
 
Beschluss: 
Der Integrationsrat der Stadt Köln fordert die Mitglieder des Rates und die Verwaltung 
der Stadt Köln auf, den vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2025/2026 dahingehend 
anzupassen, dass die Mittel für die unten beschriebenen M aßnahmen im Bereich 
Integration und Antirassismus erhöht und nachhaltig bereitgestellt werden. 
 
 Maßnahmen Begründung für die Notwendigkeit der 
Maßnahme 
1. Integration 
-Zuschuss an interkulturelles 
Flüchtlingszentrum 
„Fliehkraft“ 
 
 
 
„Fliehkraft“ bietet eine zentrale Anlaufstelle für 
Geflüchtete, die Integration, sozialen 
Zusammenhalt und gegenseitiges Verständnis 
fördert. Mit seinen Beratungs-, Bildungs- und 
Gemeinschaftsangeboten unterstützt das 
interkulturelle Flüchtlingszentrum Geflüchtete 
dabei, soziale und wirtschaftliche

-Zuschüsse 
Flüchtlingsberatung 5 Träger 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
-Zuschuss Mindeststandards 
– Zuschuss für die freien 
Träger 
 
Eigenständigkeit zu erlangen. Eine Streichung 
der Mittel ab 2026 bedeutet den Wegfall wichtiger 
Unterstützungsmaßnahmen für Geflüchtete in 
Köln. 
 
Die geplante Kürzung von Zuschüssen in der 
Geflüchtetenberatung ab 2026 wird gravierende 
Folgen sowohl für Träger als auch für Geflüchtete 
haben. Die Träger müssen Personal abbauen, 
Angebote wie Asylberatung oder 
Integrationsprojekte reduzieren. Für die 
Geflüchteten bedeutet dies weniger 
Unterstützung bei wichtigen Themen wie z.B. 
Spracherwerb und Wohnungssuche, was die 
Integration erheblich erschwert und die soziale 
Isolation verstärkt. Insgesamt wird die 
Integrationsarbeit in Köln geschwächt und die 
Situation für Flüchtlinge deutlich verschärft. 
 
s. Antrag des Facharbeitskreis 2 betreffend 
Prüfantrag zum Haushaltsplanentwurf 2025_26 
betreffend Zuschuss Mindeststandards Zuschuss 
für die freien Träger (AN/1592/2024) 
  
2. Antirassismus 
 
-Zuschuss Mittel für 
Antirassismustraining 
 
 
 
 
 
 
 
 
-Zuschuss Kölner Forum 
gegen Rassismus und 
Antidiskriminierung 
 
 
Die Beibehaltung der Fördersumme von 50.000 
€/Jahr für Antirassismustrainings ab 2026 und 
deren Fortschreibung im MiFriFi ist unbedingt 
erforderlich, da mit diesen Mitteln Projekte 
gefördert werden, die für den Abbau von 
Vorurteilen, die Verhinderung von Diskriminierung 
und die Stärkung des gesellschaftlichen 
Zusammenhalts unerlässlich sind. Sie fördern ein 
respektvolles Miteinander und sensibilisieren für 
den Umgang mit Vielfalt, was angesichts 
zunehmender Polarisierung und rassistischer 
Tendenzen in der Gesellschaft unerlässlich ist. 
 
Die geplante Kürzung der Mittel für das Kölner 
Forum gegen Rassismus und Antidiskriminierung 
ab 2026 wird gravierende Folgen haben. Neben 
der Reduzierung von Bildungs- und 
Unterstützungsangeboten droht auch der Wegfall

wichtiger Netzwerkarbeit und öffentlicher 
Kampagnen, was die Wirksamkeit im Kampf 
gegen Rassismus und für den gesellschaftlichen 
Zusammenhalt erheblich schwächen würde. 
 
 
Dringlichkeitsbegründung: 
 
Gem. § 22 der Hauptsatzung der Stadt Köln wirkt der Integrationsrat an den 
Beratungen über die Haushaltssatzung mit.  
Jedoch kann der Integrationsrat seiner Beratungsaufgabe nicht gerecht werden, wenn 
der vorliegende Antrag in der nächsten Sitzung besprochen wird. Die nächste 
Integrationsratssitzung ist am 21.1.2025. Der Finanzausschuss wird den 
Haushaltsplan 2025/2026 in seiner Sitzung am 17.01.2025 v or der nächsten 
Integrationsratssitzung verabschieden. Die Vorlage Beratung des 
Haushaltsplanentwurfs 2025/26 (3522/2024) wurde dem Integrationsrat erst am 
18.11.2024 vorgeschlagen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Tayfun Keltek

Beratungsverlauf (1)

19.11.2024 Integrationsrat
TOP 6.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1593/2024
Typ
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
Datum
18.11.2024
Erstellt
18.11.2024 14:23