3327/2025
Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion für die Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 01.12.2025 (AN/1354/2025) betreffend "Nutzung des Bürgerzentrums Ehrenfeld"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2810 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/506 Vorlagen-Nummer 3327/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 01.12.2025 Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion für die Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 01.12.2025 (AN/1354/2025) betreffend Nutzung des Bürgerzentrums Ehrenfeld Die AfD-Fraktion bittet in ihrer Anfrage AN/1354/2025 um Beantwortung folgender Fragen: 1. Nutzungshäufigkeit: Die Verwaltung wird gebeten, beim Trägerverein des Bürgerzentrums Ehrenfeld die Aus- kunft einzuholen, wie oft in den Kalenderjahren 2023 und 2024 (bis zum aktuellen Datum) Räumlichkeiten an politische Parteien und ihre Untergliederungen vermietet wurden. Bitte listen Sie die Nutzung nach der jeweiligen Partei oder Untergliederung und der An- zahl der Nutzungen auf. 2. Kostenstruktur: Welche Miet- und Nebenkosten (z. B. für Personal, Technik, Reinigung) wurden den Par- teien für diese Nutzungen pro Anlass in Rechnung gestellt? Gibt es im Bürgerzentrum Ehrenfeld eine spezielle Gebührenordnung oder ermäßigte Ta- rife für die Nutzung durch politische Parteien und Fraktionen? Falls ja, bitten wir um Vor- lage der entsprechenden Regelungen. 3. Zugang und Gleichbehandlung: Gab es im genannten Zeitraum Anträge von Parteien oder ihren Untergliederungen auf Raumnutzung, die durch den Trägerverein abgelehnt wurden? Falls ja, bitten wir um eine anonymisierte Angabe der Gründe für die Ablehnung. Antwort der Verwaltung Der Oberbürgermeister gibt den Ratsmitgliedern nach § 55 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) Auskunft zu sämtlichen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung. Das Aus- kunftsrecht dient der sachlichen Aufgabenerfüllung des Ratsmitglieds und korrespondiert mit dem Aufgabenbereich des Rates. Entsprechend ist der Anspruch der Mitglieder der Bezirks- vertretungen auf den jeweiligen Aufgabenbereich ihrer Bezirksvertretung begrenzt (§ 55 Ab- satz 1 Abs. 1 Satz 3 GO NRW). Das Auskunftsverlangen muss sich auf einen Gegenstand beziehen, über den der Oberbür- germeister im Rahmen seiner Zuständigkeit als Leiter der Verwaltung bzw. gesetzlicher Ver- treter der Gemeinde Kenntnis erlangt hat. 2 Das Bürgerzentrum Ehrenfeld wird seit dem 01.01.1984 in freier Trägerschaft durch den Ver- ein „Bürgerzentrum Ehrenfeld e. V. betrieben. Die Raumvergaben werden von den Bürgerhäu- sern/Bürgerzentren in freier Trägerschaft in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Der Verein „Bürgerzentrum Ehrenfeld e. V.“ bearbeitet eigenständig die Raumanfragen, Vertragsgestal- tungen und Vertragsinhalte sowie deren finanzielle Abwicklung. Daher liegen der Verwaltung zu den gestellten Fragen, insbesondere zu den konkreten Ver- tragsverhältnissen, keine Informationen vor.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3327/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 27.11.2025
- Erstellt
- 21.11.2025 14:12