Mandari Insight

1305/2020

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Coming out Day e.V."

Beschlussvorlage Ausschuss 26.05.2020

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 09.06.2020, TOP 2.1.1

Anlage 1 Satzung Coming out Day e.V.

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Rahmenkonzept Jugendarbeit COMING OUT DAY e.V.

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Konzept Prävention Coming out Day e.V.

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Satzung Coming out Day e.V.

7678 Zeichen

Satzung „Coming Out Day e.V.”

81
Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen: „Coming Out Day“ e.V., im Folgenden Verein genannt.

Sitz und Gerichtsstand des Vereins ist Köln. Er soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Köln ein-
getragen werden.

Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist es, sich gemeinnützig und auf der Basis des Grundgesetzes mit den individuellen
und gesellschaftlichen Problemen schwuler, lesbischer und bisexueller Jugendlicher auseinanderzusetzen,
Benachteiligungen schwuler, lesbischer und bisexueller Jugendlichen abzubauen und ihre Entwicklung zu
eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

a) Die Durchführung und Organisation von Angeboten der Jugendarbeit im Sinne des Kinder-
und Jugendhilfe Gesetzes (KJHG)

b) Die Förderung der Gemeinnützigkeit durch die Beschaffung von Mitteln (Spenden) für Vereine
und Organisationen die die satzungsgemäße Zwecke des Vereins erfüllen, sowie deren ideelle
Unterstützung.

c) Öffentlichkeitsarbeit.

83
Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steu-
erbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Der Verein verfolgt nicht in ers-
ter Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.

Der Verein ist berechtigt, zur Verwirklichung seiner Satzungszwecke Mitarbeiter zu beschäftigen.
84
Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können volljährige natürliche Personen werden.

Über die Aufnahme, die schriftlich zu beantragen ist, entscheidet der Vorstand. Ein Ablehnungsgrund muss
dem Antragsteller nicht mitgeteilt werden.

Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, Verlust der Rechtsfähigkeit, Austritt oder Ausschluss.
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und wird mit Posteingang wirk-

sam. Der Ausschluss erfolgt durch den Vorstand, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Gegen den Aus-
schluss ist eine schriftliche, formlose Berufung an die nächste Mitgliederversammlung möglich.

85
Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der geschäftsführende Vorstand
c) der Vorstand.
86
Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung tritt einmal im Jahr zusammen. Die Mitglieder sind schriftlich, vier Wochen vor-
her einzuladen. Der geschäftsführende Vorstand kann bei Bedarf zusätzliche Mitgliederversammlungen
einberufen.

Die Mitgliedsversammlung ist mit den anwesenden Mitgliedern beschlussfähig. Sofern die Satzung nichts
anderes bestimmt, bedürfen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung der einfachen Mehrheit der er-
schienenen Mitglieder.

Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte den Tagungsleiter, der die Versammlung verantwortlich
leitet.

Die Mitgliederversammlung (MV) hat insbesondere folgende Aufgaben:

a. den Jahresbericht entgegenzunehmen und zu beraten,

b. die Jahresrechnung abzunehmen und über die Entlastung des Vorstands zu beschließen,

c. den Geschäftsführenden Vorstand für eine Amtszeit von vier Jahren zu wählen. Wiederwahlen
sind möglich.
den Vorstand für eine Amtszeit von vier Jahren zu wählen. Wiederwahlen sind möglich.
über die Satzung, die Änderung der Satzung sowie die Auflösung des Vereins zu beschließen,
Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen, zu wählen und deren Bericht für das
vorausgegangene Geschäftsjahr entgegenzunehmen,
9. die MV entscheidet über die Höhe der Beiträge.

=oo2

Für Satzungsänderungen ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Satzungsänderun-
gen müssen in der vorher bekannt gegebenen Tagesordnung ausführlich angekündigt sein. Formale Sat-
zungsänderungen, die vom Gericht oder anderen Aufsichtsbehörden sowie vom Finanzamt verlangt wer-
den, kann der geschäftsführende Vorstand von sich aus vornehmen. Sie sind in der nächsten Mitglieder-
versammlung mitzuteilen. Satzungsänderungen, die steuerliche Belange berühren, sind vorher dem Fi-
nanzamt vorzulegen.

87
Geschäftsführender Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden.
Der geschäftsführende Vorstand führt die Geschäfte des Vereins im Sinne des $ 26 BGB.
Der geschäftsführende Vorstand wird, vertraglich geregelt, für seine Tätigkeit entlohnt.

Sollte der geschäftsführende Vorstand während seiner Amtszeit ausscheiden, so wird seine Position durch
Beschluss des Vorstandes auf ein anderes Vorstandsmitglied übertragen. Auf der nächsten Mitgliederver-
sammlung wählt die Mitgliederversammlung einen Ersatz.

88
Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden und maximal zwei weiteren Mitgliedern. Die Mitgliederver-
sammlung legt die Anzahl der zu berufenden Vorstandsmitglieder mit einfacher Mehrheit fest. Der Vor-
stand arbeitet kollegial zusammen und fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stim-
mengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Vorstand ist gemeinsam beschlussfähig,
wenn ein Mitglied und der/die Vorsitzende erschienen sind.

Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt, bis ihre
Nachfolger gewählt sind und ihre Amtstätigkeit aufnehmen können. Wiederwahlen sind möglich.

Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so ist der Vorstand berechtigt, sich nur um
ein Mitglied zu ergänzen. Auch dieses Vorstandsmitglied bleibt bis zur nächsten Mitgliederversammiung im
Amt.

Der Vorstand tagt mindestens einmal pro Kalenderjahr.

Außerordentliche Mitglieder des Vorstandes:

a) Der Vorstand kann besonders erfahrene und ausgewiesene Experten/Expertinnen in
schwul/lesbischer Jugendarbeit zu außerordentlichen Vorstandsmitgliedern berufen.

b) Die außerordentlichen Vorstandsmitglieder werden auf zwei Jahre berufen. Erneute Berufungen
sind möglich.

c) Die außerordentlichen Vorstandsmitglieder können an allen Sitzungen des Vorstandes teilnehmen,
haben aber kein Stimmrecht.

d) Die Zahl der außerordentlichen Vorstandsmitglieder soll die Zahl vier nicht überschreiten.

e) Die außerordentlichen Vorstandsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit lediglich eine Entschädigung
auf der Basis der gesetzlichen Vorschriften.

89
Niederschriften
Über die Sitzungen der Organe sind Niederschriften zu fertigen, die von dem Vorstand zu unterzeichnen
sind.
810
Satzungsänderung

Eine Änderung der Satzung kann nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei der Einla-
dung ist die Angabe des zu ändernden Paragraphen der Satzung in der Tagesordnung bekannt zu geben.

Ein Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, bedarf einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden
Mitglieder.
811
Sonstige Vorschriften
Die Mitglieder des Vereins erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Ver-
eins keine Anteile des Vereinsvermögens.
812

Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine besonders zu berufende Mitgliederversammlung beschlos-
sen werden. Hierzu muss schriftlich, vier Wochen im Voraus eingeladen werden.

Zur Annahme des gestellten Antrags ist eine Mehrheit von 2/3 der eingetragenen Mitglieder erforderlich.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines Zweckes, fällt das Vereinsvermögen

an den anyway e.V., Köln. Diese Mittel sollen ausschließlich für dessen gemeinnützige Zwecke verwendet
werden.

Köln, den 01.03.2006, die Gründungsversammlung

geändert am 08.05.2018, Eintragung am 23.08.2018

Beschlussvorlage Ausschuss

6049 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/510/62 
1701 
Vorlagen-Nummer 
 1305/2020 
Freigabedatum 26.05.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Coming out Day 
e.V." 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den „Coming 
out Day e.V.“, Geschäftsanschrift: Koelhoffstr. 10, 50676 Köln als Träger der freien Jugendhilfe ge-
mäß § 75 Abs. 1 SGB VIII anzuerkennen. 
 
Jugendhilfeausschuss 09.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der „Coming out Day e.V.“, Geschäftsanschrift: Koelhoffstr. 10, 50676 Köln wurde am 01.03.2006 mit 
Sitz in Köln gegründet und am 22.06.2006 beim Amtsgericht Köln unter VR-Nr. 15107 eingetragen. 
Der Verein beantragt nunmehr die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. 
 
Die derzeit gültige Satzung, auf der die Arbeit des Vereins aufbaut, wurde am 09.09.2007 von der 
Mitgliederversammlung beschlossen.  
 
Zweck des „Coming out Day e.V.“ ist gemäß § 2 der Vereinssatzung, sich gemeinnützig und auf der 
Basis des Grundgesetzes mit den individuellen und gesellschaftlichen Problemen schwuler, lesbi-
scher und bisexueller Jugendlicher auseinanderzusetzen, Benachteiligungen abzubauen und ihre 
Entwicklung zu eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern. 
 
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 
a) die Durchführung und Organisation von Angeboten der Jugendarbeit im Sinne des Kinder- und 
Jugendhilfegesetzes (KJHG) 
b) die Förderung der Gemeinnützigkeit durch die Beschaffung von Mitteln (Spenden) für Vereine 
und Organisationen die die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins erfüllen, sowie deren ide-
elle Unterstützung 
c) Öffentlichkeitsarbeit 
 
Der Verein ist seit Herbst 2006 tätig. Erstmalig stellte er bereits 2016 einen Antrag auf Anerkennung 
als Träger der freien Jugendhilfe, der dann zunächst seitens des Vereins nicht weiter verfolgt wurde.  
Im November 2018 erfolgte erneut eine Antragstellung, die aktualisiert eingereicht wurde.  
 
Der Vereinsvorstand besteht aus pädagogischen Fachleuten, die selber als Referenten tätig und so 
mit der pädagogischen Arbeit bestens vertraut sind.  
Im persönlichen Gespräch mit Mitgliedern des Vorstandes bestätigte sich der Eindruck, dass der Ver-
ein mit seinem Angebot Jugendliche aus dem gesamten Stadtgebiet, die durch sonstige LSBTIQ*-
Angebote noch nicht angesprochen werden, erreichen will und langfristig auch kann. 
 
Es wurde der Eindruck gewonnen, dass ein starkes Engagement der Gesprächsteilnehmer besteht, 
die erklärten Ziele der Satzung umzusetzen.  
Die praktische Arbeit des Trägers befindet sich derzeit noch im Aufbau.  
Bislang durchgeführte Projektangebote sind inhaltlich fundiert und werden Schritt für Schritt ausge-
baut. Sie werden gut besucht, sodass der Bedarf dadurch bestätigt wird.  
 
Mit der Fachverwaltung abgestimmtes Ziel ist, in Zukunft, außer der schon erreichten männlichen 
Zielgruppe, mit den Angeboten des Vereins und dem hierfür passenden Personal zahlenmäßig mög-
lichst paritätisch auch weibliche und diverse Jugendliche/junge Erwachsene zu erreichen.  
Da ganz besonders im Handlungsfeld LSBTIQ* intensive Beziehungsarbeit erforderlich ist, ist die 
Personalfindung schwieriger als für den Bereich der sonstigen Jugendarbeit. Trotzdem ist der Träger 
bemüht, das noch bestehende Defizit abzustellen.

3 
 
Vereinssitz und Büro des „Coming out Day e.V.“ befinden sich in den Geschäftsräumen des derzeiti-
gen Vorstandsvorsitzenden.  
Darüber hinaus können an Wochenenden und abends zeitweise Praxis- und Büroräume im gleichen 
Haus kostenfrei genutzt werden.  
 
Feste Räumlichkeiten, in denen er seine Angebote durchführt, bietet der Verein nicht. 
Ganz bewusst sucht er seinem Konzept entsprechend, abgestimmt auf den jeweiligen Bedarf, pas-
sende Örtlichkeiten. 
Er grenzt sich so gezielt zu Anbietern, die im selben Themenfeld tätig sind (so auch mit /für heterose-
xuelle Jugendliche) und der Jugendeinrichtung „Anyway“ ab.  
 
Für manche, sich noch in der Identitätsfindung befindliche Heranwachsende, ist der Schritt, die Ju-
gendeinrichtung „Anyway“ zu besuchen, noch zu groß.  
Der „Coming out Day e.V.“ will daher mit seinem niedrigschwelligen Angebot insbesondere die Her-
anwachsenden ansprechen, die ein diskreteres Angebot benötigen, wie z.B. nicht geoutete und bise-
xuelle Jugendliche oder LSBTIQ* - Jugendliche mit Migrationshintergrund. 
 
Zum „Anyway e.V.“ (Träger der gleichnamigen Jugendeinrichtung) besteht guter Kontakt. Angebote 
werden miteinander abgestimmt, Zielgruppen gegenseitig vermittelt.  
„Coming out Day e.V.“ ist bereits jetzt gut vernetzt und interessiert, sich passenden Netzwerken an-
zuschließen und in gemeinsame Programme einbinden zu lassen. An entsprechenden Informationen 
besteht großes Interesse.  
Er wird in den Verteiler der Jugendpflege des Stadtbezirkes Innenstadt aufgenommen und zu den 
Netzwerk-Treffen eingeladen, sowie die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ausgespro-
chen ist.  
 
Vorsitzender des Vereins ist Herr Sven Norenkemper. 
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über den Handlungsbevollmächtigten vor, die einer Aner-
kennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. 
Das Finanzamt Köln-Altstadt hat mit Datum vom 17.06.2019 einen Freistellungsbescheid zur Körper-
schaftsteuer und Gewerbesteuer für 2016-2018 erteilt. 
 
Nach Ansicht der Jugendverwaltung gewährleistet der Verein die dem § 75 SGB VIII zu Grunde lie-
genden Zielsetzungen.  
 
Die Verwaltung schlägt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB 
VIII vor. 
 
Die Satzung, die Konzeption und das Schutzkonzept sind als Anlagen 1 -3 unter Session -Nr. 1305/2020 hinterlegt,

Anlage 2 Rahmenkonzept Jugendarbeit COMING OUT DAY e.V.

26039 Zeichen

Coming Out Day e. V.
Sozialpädagogische Konzeption
Zielgruppenspezifische Jugendarbeit
Stand: 2019

1 Vorwort
 2 Intention
 3 Die Zielgruppen und ihre besonderen Herausforderungen
 4 Ziele
 4.1 Identitätsbildung als Prozess des Erwachsenwerdens
 4.2 Selbstwirksamkeit/Empowerment
 4.3 Selbstbewusstes Leben und Handeln innerhalb der Gesellschaft
 4.4 Milieubildung/Netzwerkorientierung
 4.5 Partizipation
 5 Bedarfe
 6 Angebote
 6.1 Selbstbehauptung
 6.2 Rollenspielworkshops
 6.3 Erlebnis- und Outdoorworkshops
 6.4 Medienpädagogische Projekte
 6.5 Kunstprojekte
 6.6 „Peer to peer“-Coming-out-Beratung
 7 Fachliche Ansätze und Methoden
 7.1 Ansprache der Jugendlichen
 7.2 Alltag-, Lebenswelt- und Biografieorientierung
 7.3 Sozialpädagogischer Ansätze: Gruppen- und Projektarbeit
 7.4 Identitätsfördernde Prozesse
 7.5 Wertschätzung und Achtsamkeit
 7.6 Vernetzung mit anderen Akteur*innen, besonders der Eltern
 7.7 Awareness in Medien, Gesellschaft und Politik
 7.8 Beschwerdemanagement
 7.9 Gefährdung des Kindeswohls nach § 8a SGB VIII
 8 Qualitätsmanagement
 8.1 Fachpersonal
 8.2 Teamprozesse und -gestaltung
 8.3 Kollegiale Fachberatung und Supervision
 8.4 Konzeptionelle Weiterentwicklung

1 Vorwort
Lesbische, schwule, bisexuelle, transidente, intersexuelle und queere* (im
Folgenden LSBTIQ*) Jugendliche zwischen 14 und 27 stellen Zielgruppen
dar, die bisher in Jugendarbeit und Jugendforschung noch zu wenig Beach-
tung gefunden haben. Abweichungen von Cis- und Heterosexualität gelten
weiterhin als undenkbar und ein Tabu, „schwul“ als eins der schlimmsten
Schimpfwörter. Dies führt bei vielen jungen Menschen zu Isolation und
massiven Selbstverunsicherungen, deren Auswirkungen von Reifeverzöge -
rungen bis zu einer vier- bis siebenmal höheren Suizidrate reichen.
Auch für Fachkräfte ist LSBTIQ*-Jugendarbeit immer noch ein zumindest
neues, wenn nicht sogar gänzlich unbekanntes Thema, das zudem oft mit
Unbehagen verbunden ist. 90 % der Fachkräfte beschreiben ein unfreund-
liches soziales Klima in Jugendtreffs und Schulen gegenüber LSBTIQ* 1. Im
Lehrplan findet es sich höchstens als Randnotiz wieder, nicht selten in kon-
textueller Nähe zu HIV/AIDS und Pädophilie.
Aus unserer eigenen Erfahrung als Besucher*innen, Ehren- und Haupt -
amtler*innen  in  LSBTIQ*-Einrichtungen  wie  u. a.  dem  Jugendzentrum
anyway kennen wir deren Angebotspalette sehr genau. Unsere Beobach -
tung, dass ein ergänzender Bedarf für Gruppen- und Projektarbeit für
LSBTIQ*-Jugendliche, die sich ihrem Coming-out und den damit verbun -
denen Herausforderungen und Schwierigkeiten stellen wollen und müssen,
existiert, mündete in der Konzeptionierung und Gründung des Coming Out
Day e. V.
 2 Intention
Der Coming Out Day e.  V. nimmt sich dieses Bedarfs an und bietet ziel -
gruppenspezifische Angebote der Jugendarbeit für LSBTIQ* an. Wir schaf -
fen Freizeitangebote im Kultur-, Medien- und Sportbereich, die die Ju -
gendlichen und jungen Erwachsenen mitgestalten und -organisieren und
die deshalb nah an ihrer Lebenswelt sind. Wir bieten denen, die im Co -
ming-out und damit verbundenen schwierigen Lebenslagen stecken, Un -
terstützung und einen Schutzraum. Wir stärken Selbstbewusstsein und
Selbstentfaltung sowie das Selbstverständnis als gestaltender Teil der Ge -
samtgesellschaft, helfen aber auch bei konkreten Alltagsproblemen. Au -
ßerdem kämpfen wir in Politik und Gesellschaft dafür, die weiterhin beste -
henden Defizite in Gleichstellung und Akzeptanz zu beseitigen.
 3 Die Zielgruppen und ihre besonderen Herausforderungen
Unsere Zielgruppen sind LSBTIQ*-Jugendliche. Hinter dieser Buchstaben -
reihe verbergen sich junge Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*-Personen,
Intersexuelle und Queere – sowie noch weitere, ungenannte wie z. B. Pan-
und Ase xuelle oder Jugendliche, die sich (noch) nicht einordnen kön nen
oder wollen („questioning“). Diese eint die gemeinsame Erfahrung des An -
dersseins, die schwierigen emotionalen Prozesse des inneren Coming-outs
und die oft schmerzvollen Erfahrungen des öffentlichen Coming-outs. Sie
1 Quelle: „Da bleibt noch viel zu tun...!“, Befragung von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zur Situation von 
lesbischen, schwulen und transgender Kindern, Jugendlichen und Eltern in München. Hg. Stadt München, 2011: 
https://www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:3beac935-7d1b-40ee-afe5-a5d1fd3bffb5/jughilfe_broschuere.pdf

unterscheiden sich aber auch gewaltig in ihrem Selbstverständnis, in der
Entdeckung ihres „Andersseins“, in Fragen der Sichtbarkeit, im Grad der
Akzeptanz,  ihrem  Selbstverständnis  und  vielem  anderen.  Schwule  Ju-
gendliche erfahren vielleicht öfter verbale Gewalt, lesbische leiden unter
Unsichtbarkeit, bisexuelle werden mitunter weder von Homo- noch von
Heterosexuellen ernstgenommen, Trans*-Personen müssen sich auf eine
Art mit Fragen von Körperlichkeit und mit konkreten Fragen z. B. zu ge -
schlechtsangleichenden Operationen beschäftigen, die auch ein Schwuler
nicht nachvollziehen kann … die Liste ist lang. Und die zunehmende Diver-
sifizierung  erfasst auch  das  Gebiet der  sexuellen  Minderheiten.  Bisher
nicht ausformulierte Arten, zu fühlen und zu lieben, nehmen Gestalt an,
werden greifbar und bieten Identifikation, bergen aber auch Konfliktpoten-
ziale. Der Coming Out Day e.  V. greift diese Unterschiede wertschätzend
auf und bemüht sich, einerseits seine allgemeinen Angebote für alle at -
traktiv zu machen und andererseits für einzelne Zielgruppen spezielle An -
gebote zu schaffen.
 4 Ziele
 4.1 Identitätsbildung als Prozess des Erwachsenwerdens
Die empfundene fehlende Kongruenz zwischen der eigenen, spürbar
werdenden sexuellen Identität und der von der Gesellschaft definier -
ten Norm bewirkt bei LSBTIQ*-Jugendlichen eine tiefgreifende Irritati-
on und damit eine Handlungsunfähigkeit, die ihren Reifeprozess stark
verzögert. Wir sehen es als unsere Aufgabe, positive Handlungsmus -
ter, Vorbilder und Experimentierfelder zur Entdeckung der eigenen
Identität  zu  bieten  und  dadurch  den  Entwicklungsprozess  in  eine
selbstbejahende, gesunde Richtung zu lenken.
 4.2 Selbstwirksamkeit/Empowerment
Empowerment ist Teil unserer grundsätzlichen Haltung. Wir wollen die
Jugendlichen in die Lage versetzen, sich als wertvolle und liebenswer -
te Persönlichkeiten zu erkennen, sich selbst zu organisieren, eigene
Ressourcen zur Lebensbewältigung zu erkennen, zu erschließen und
zu  nutzen.  Gerade  LSBTIQ*-Jugendliche,  deren  Selbstwertgefühl
durch ihre Lebensumstände sehr oft geschwächt ist, gewinnen da -
durch stark. Dabei binden wir sie ein und erhöhen stetig ihren Eigen -
anteil, damit sich Selbstwirksamkeit, aber auch das Gefühl für Ziele
und Grenzen bilden können. Empowerment funktioniert dabei mit ein-
zelnen Personen genauso gut wie mit Gruppen. Darüber hinaus stärkt
es die individuellen Resilienzkräfte.
 4.3 Selbstbewusstes Leben und Handeln innerhalb der Gesellschaft
Jugendliche Menschen folgen in ihrer Pubertät dem inneren Drang,
sich zu selbstbewusst handelnden Personen zu entwickeln und üben
ihre Verselbständigung in Peer-Groups als Mikrogesellschaft, um sich
auf das selbstbestimmte Erwachsenleben und die Teilhabe am gesell -
schaftlichen Leben vorzubereiten. Unser Ziel ist es, für diesen Ent -
wicklungsschub förderliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

4.4 Partizipation
Teilhabe macht selbstbewusst! Und ist deswegen selbstverständlicher
Teil und Ziel unserer sozialpädagogischen Haltung. Wir bieten den Ju -
gendlichen  institutionelle  und  informelle  Möglichkeiten  von  Beteili-
gung und Einflussnahme auf Entscheidungen und Angebote. Darüber
hinaus begleiten, unterstützen und befähigen wir sie bei der Artikula -
tion und Umsetzung ihrer Interessen und der Übernahme von Verant -
wortung  in-  und  außerhalb  unserer  Angebote.  Unsere  Sozial -
pädadog*innen setzen Vertrauen in die Fähigkeit der Jugendlichen,
Entscheidungen zu treffen, begründen ihre eigenen Entscheidungen
und transportieren ihr Grundverständnis, dass alle Beteiligten vonein -
ander lernen können und dass Fachkräfte nicht selbstverständlich und
automatisch wissen, was für Jugendliche gut und richtig ist.
 4.5 Milieubildung/Netzwerkorientierung
Gerade bei Lebenskrisen, die die Persönlichkeit und die sozialen Be -
ziehungen existenziell bedrohen bis hin zum Verlust familiärer Sicher -
heit, brauchen Jugendliche Unterstützung beim Aufbau neuer, positi -
ver sozialer Netzwerke. Sie bieten sozialemotionalen Rückhalt, Orien -
tierung und Unterstützung bei Schwierigkeiten. Dabei unterstützen
wir sie; mit Informationen zu anderen Milieus und Kooperationen mit
anderen Gruppen fördern wir aber auch Kontakte zu anderen gesell -
schaftlichen Gruppen, der gewinnbringend für beide Seiten sein kann.
 5 Bedarfe
Köln hat – neben Berlin – eine der größten LSBTIQ*-Szenen Deutschlands.
Gleichzeitig leben hier aber auch mit die meisten LSBTIQ*-Bürger*innen
und bilden eine entsprechend große und diversifizierte Nachfrage. Diese
wird, zum Teil seit Jahrzehnten, von verschiedenen Akteuren gut be dient.
Ihre Zahl reicht aber nicht aus, um den Bedarf quantitativ zu de cken; ihre
etablierten Strukturen erlauben es außerdem oft nicht, mit den neuen und
sich verändernden Zielgruppen, die vor 10 Jahren noch nicht die nötige
Sichtbarkeit hatten, mitzuhalten und deren fluide Bedarfe qualitativ zu de-
cken.
Neben Aufklärungsangeboten und offenen Angeboten gibt es einen einen
großen,  bisher  nur  ungenügend  gedeckten  Bedarf  u.  a.  an
Gruppenangeboten, Angeboten im Outdoor- und Selbsterfahrungsbereich,
für LSBTIQ* aus bil dungsfernen oder sozial benachteiligten Milieus. Auch
der Coming Out Day e. V. kann dies alles (noch) nicht abdecken und wird
seine Angebote nur sorgfältig und nachhaltig geplant ausbauen. Aber mit
unseren fle xiblen und dynamisch anpassungsfähigen Angeboten können
wir schon jetzt zusätzliche Zielgruppen erreichen und andere Bedarfe de -
cken als die eta blierten Träger*innen. Damit bereichern wir nicht nur die
LSBTIQ*-Szene, sondern wirken ganz konkret und positiv auf das Leben
vieler Menschen inner- und gerade auch außerhalb dieser Szene ein.

6 Angebote
 6.1 Vorbemerkung
Der Coming Out Day e.  V. entwickelt Projekte, die die teilnehmenden
Jugendlichen motivieren, sich zu beteiligen und sich in ein Klima des
persönlichen Lernens zu begeben. Dieses Lernklima ist für LSBTIQ*-
Jugendliche  besonders  wichtig  und  förderlich,  weil  das  innere
Coming-out zunächst in der großen Zahl der Fälle zu Gefühlen von
Ausgrenzung und Vereinsamung führt. Die methodischen Ange bote
sind daher besonders wirksam, wenn sie als Gruppenangebot oder
(abhängig  von  Zielsetzung,  Inhalt  und  Methode)  als  Projekt  für
spezifische Gruppengrößen konzipiert werden. Gleichzeitig achten wir
auf eine geschlechterparitätische Besetzung bei der Leitung der je -
weiligen Angebote.
Die Palette unserer regelmäßig stattfindenden Angebote wird kom -
plettiert durch „Großprojekte“ in Kooperation mit Stiftungen o.  ä., die
wir durch ergänzende, angebotsspezifische Fachkräfte auf Honorarba-
sis ermöglichen. Beide Angebotsformen werten wir ständig aus und
führen sie entsprechend der Bedarfe der Jugendlichen fort, passen sie
an und/oder erweitern sie.
 6.2 Selbstbehauptung
In Selbstbehauptungs-/Selbstverteidigungsworkshops werden bereits
erlebte oder aber befürchtete Diskriminierungs- und Mobbingsituatio -
nen nachgestellt und bearbeitet. So werden Kraft und Selbstbewusst -
sein für den Alltag „getankt“ und unter Anleitung neue Handlungs -
kompetenzen entwickelt und erprobt. Unser Angebotskatalog enthält
dabei kommunikative, körpersprachliche und präventive Maßnahmen
gegen Angriffe, Mobbing und Bullying, aber auch Einführungen in die
Selbstverteidigungstechnik Wing Chun, insbesondere sogenannte „Lö-
sungstechniken“ (= Entkommen aus Haltegriffen etc.)
 6.3 Rollenspielworkshops
„Kann ich nur so sein, wie ich bin, oder kann ich auch anders?“ Diese
und andere Frage behandeln wir in unseren Rollenspielworkshops.
Hier lernen die Jugendlichen die Reflexion der eigenen Rolle, können
aber auch kreativ andere Charaktere entwickeln und die Wirkung die -
ser auf andere testen. Dadurch können sie ihr eigenes Kommunikati -
onsverhalten überprüfen und neue Herangehensweisen in einem ge -
schützten Raum ausprobieren.
 6.4 Erlebnis- und Outdoorworkshops
Bei unseren Erlebnis- und Outdoorworkshops stehen gemeinsames
Erleben, zwangloses Kennenlernen und lockerer Austausch der Ju -
gendlichen untereinander im Mittelpunkt. Egal ob Minigolf, Klettergar -
ten, Sommerschwimmen, Bogenschießen, Geocaching, Fahrradtouren
oder Eislaufen im Winter: erlaubt ist, was den Teilnehmenden gefällt.
Ganz nebenbei überwinden sie, ggf. unterstützt durch spezielle Team-
übungen, eigene Ängste, verbessern soziale Kompetenzen und fassen
Vertrauen in die anderen Teilnehmer*innen.

6.5 Medienpädagogische Projekte
In unseren jeweils mehrere Wochenenden umfassenden Medienpro -
jekten können sich bis zu 30 Jugendliche über Ihre Erfahrungen, Hür -
den und Ängste rund um Ihr Coming-out austauschen und diese fil -
misch aufbereiten. Dabei entwickeln sie die Fragen und die Dramatur-
gie selbst, suchen Locations und erlernen den Umgang mit der Tech -
nik bis hin zur Postproduktion, werden dabei aber durchge hend von
einem Medientrainer und einer Fachkraft begleitet.
Mit dieser Projektform erreichen wir nicht nur, dass die Jugendlichen
sich intensiv mit ihrer eigenen Biografie und der Coming-out-Thema -
tik auseinandersetzen. Mit den ge machten Videos erreichen wir über
die sozialen Medien wie Youtube und Facebook auch z. T. zehntausen-
de Jugendliche in anderen Teilen Deutschlands, nicht zuletzt im ländli-
chen Raum, denen die Filme Impulse für das eigene Coming-out bie -
ten.
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass medienpädagogische Projekte in
ihrer Komplexität und ihren professionellen Ansprüchen am besten in
Kooperation mit entsprechenden fachlichen Partner*innen umzuset -
zen sind. Wir suchen deshalb weiterhin nach solchen Kooperations -
partner*innen, um auf den bisherigen Erfahrungen aufbauend weitere
Projekte anzubieten.
 6.6 Kunstprojekte
Wie die medienpädagogischen Projekte setzen auch unsere Kunstpro -
jekte eine verpflichtende Teilnahme an mehreren Wochenendwork -
shops voraus. Hier sollen die Teilnehmer*innen ihre Vorstellungen von
anderen Lebensweisen (Sexualitäten, Kulturen, Religionen) hinterfra -
gen  und anschließend  mit unterschiedlichen  künstlerischen  Mitteln
ihre Wünsche, Ziele und Hoffnungen formulieren.
Etwa 50 % der teilnehmenden Jugendlichen an bisherigen Workshops
waren lsbtiq*; ca. 35  % der weiteren Teilnehmer*innen hatten einen
Migrationshintergrund (insb. Türkei, Rumänien, Italien, Marokko) und
davon etwa die Hälfte Fluchterfahrung (insb. Syrien und Afghanistan).
Wie bei den medienpädagogischen Projekte sind auch Kunstprojekte
in ihrer Komplexität und ihren professionellen Ansprüchen am besten
in Kooperation mit entsprechenden fachlichen Partner*innen umzu -
setzen. Wir suchen deshalb weiterhin nach solchen Kooperationspart -
ner*innen, um auf den bisherigen Erfahrungen auf bauend weitere
Projekte anzubieten.
 6.7 „Peer to peer“-Coming-out-Beratung
Oftmals sind die ersten Personen, denen gegenüber LSBTIQ*-Jugend-
liche sich outen, nicht Eltern (zu denen ja fast immer ein Abhängig -
keitsverhältnis besteht) oder Beratungsstellen (die diese spezifische
Unterstützung in der Regel nicht anbieten oder zumindest nicht be -
werben), sondern andere Jugendliche. Aus diesem Grund gehören
Workshops zum Thema  „Coming-out-Beratung von und für Jugendli -
che“ zu unserer Angebotspalette. Nach dem „Peer to peer“-Ansatz

werden hier Ju gendliche in die Grundlagen der Personenzentrierten
Beratung eingeführt, Phasen des Coming-outs beleuchtet und in kurz-
en, gegensei tigen Beratungen erprobt und reflektiert. Dabei entste -
hen wertvolle Nebeneffekte: Die Jugendlichen reflektieren maßgeblich
auch ihr ei genes Coming-out befähigen sich, darüber zu sprechen –
und das Gefühl, etwas zu bewirken und zu helfen, führt oft zu weite -
rem ehrenamtlichen Engagement!
 7 Fachliche Ansätze und Methoden
 7.1 Ansprache der Jugendlichen
Die Ansprache der Jugendlichen erfolgt über Facebook-Seiten und -
Gruppen für junge LSBTIQ* sowie über ansonsten eher als „Dating-
Plattformen“ genutzte Apps. Insbesondere auf Letzteren finden sich
viele Jugendliche, die sich noch vor oder mitten in ihrem Coming-out
befinden  und  oft glauben,  dass  sich  Kontakte  untereinander  aus-
schließlich auf sexuelle Abenteuer beschränken. Die Erleichterung,
dass es Freizeit- und Engagementangebote speziell für sie gibt, ist
entsprechend immer wieder groß.
Gerade weil die Jugendlichen häufig ungeoutet sind, ist der kommuni-
kative Aspekt und die erste Ver trauensbildung im virtuellen Raum
eine sehr entscheidende. Hier treffen die Jugendlichen den Entschluss
(oder leider eben oft auch nicht), die ersten Schritte im „wahren Le -
ben“ zu unternehmen und auf ande re LSBTIQ*-Jugendliche zu tref -
fen. Oftmals nutzen die Jugendlichen unsere Freizeitangebote – ab -
seits der klassischen LSBTIQ-Community in Köln –, um später dann
das anyway oder andere Angebote zu nutzen, auf die wir verweisen.
 7.2 Alltags-, Lebenswelt- und Biografieorientierung
Ziel dieses sozialpädagogischen Ansatzes ist nicht die Lösung eines
speziellen Problems, sondern die ganzheitliche Unterstützung bei der
Konstitution eines gelingenden Alltags. Unsere Fachkräfte müssen da-
bei den individuellen Alltag der Jugendlichen vorurteilsfrei erfassen
und sich darauf einlassen. Außerdem müssen sie die Selbstständigkeit
und Entscheidungsfähigkeit der Jugendlichen aufnehmen und mit ih -
nen gemeinsam das individuelle Ziel und den Weg dorthin festlegen.
Dabei soll der Blick auf die Ressourcen, die der Alltag bietet, gerichtet
werden.
Um dabei authentisch zu bleiben und mit der sich ständig verändern -
den Lebenswelt der Jugendlichen mitzuhalten, gehen unsere Fach -
kräfte nicht nach „Schema F“ vor, sondern greifen auf ein breites Me -
thodenspektrum als flexibel nutzbare Instrumente zurück. Das ver -
hindert  außerdem  Überlastung,  sichert  Verstehen,  macht  Handeln
planbar und Erfolge und Misserfolge kontrollierbar.
Dieses Konzept ist für die Arbeit mit LSBTIQ*-Jugendlichen besonders
geeignet, da es durch seinen Alltagsbezug und die vornehmlich nied -
rigschwelligen Angebote wenig stigmatisierend wirkt; seine grund -
sätzliche Haltung von Akzeptanz und Solidarität stärkt außerdem die

Jugendlichen als handelnde Subjekte nachhaltig in ihrer Selbstwir -
kamkeit und Selbstbewusstwerdung.
Die biographisch orientierte Sozialarbeit legt den Fokus auf den indi -
viduellen Lebensweg des Adressaten. Dieser Ansatz hilft besonders in
einer Lebensphase, in der Jugendliche intensiv damit beschäftigt sind,
ihren eigenen Lebensweg individuell zu gestalten. Gerade LSBTIQ*-
Jugendliche, die in der Zeit ihres Coming-outs emotionale, aber auch
oft Beziehungsbrüche erleben, profitieren von einer sozialpädagogi -
schen Intervention, um sie bei der Bewältigung ihrer individuellen
Biographie zu  unterstützen  und ihnen  nachhaltig Kompetenzen  zu
vermitteln, mit denen sie ihre Handlungsfähigkeit wiedererlangen und
den Blick in die Zukunft richten können. Dass unsere queeren Fach -
kräfte ihre Gefühle nicht als „Phase“ und ihre Diskriminierungserfah -
rungen nicht als „so sind Jugendliche nun mal“ abtun, son dern viele
Erfahrungen selbst gemacht haben, hilft enorm dabei, dass diese Un -
terstützung  bereitwillig  integriert  und  nicht  als  „biographi scher
Fremdkörper“ wieder abgestoßen wird.
 7.3 Sozialpädagogischer Ansätze: Gruppen- und Projektarbeit
In Ergänzung zur Offenen Jugendarbeit arbeiten wir mit Gruppengrö -
ßen im Rahmen gruppendynamischer Prozesse, die eine Beteili gung
voraussetzen und in der Regel befristet sind. Daraus erge ben sich
Auseinandersetzungsprozesse, die die höhere Verbindlichkeit nutzen
und persönlichkeitsstärkend wirken.
 7.4 Identitätsfördernde Prozesse
In der Mainstream-Gesellschaft sind identitätsfördernde Prozesse au -
ßer in der Familie in Schule, Sportvereinen, Freizeitangeboten, der
Musikszene usw. zu finden. Idole und Vorbilder haben besondere Wir -
kungen und veranlassen junge Menschen, sich mit deren Lebenswei -
sen als Muster zu identifizieren. LSBTIQ*-Jugendliche finden in diesen
Strukturen selten Identitätsförderndes. Unsere Aufgabe ist es, ihnen
solche Muster und Vorbilder vorzustellen, sie mit ihnen kritisch zu be -
trachten und damit die eigene Identität prozessual zu fördern.
 7.5 Wertschätzung und Achtsamkeit
„Wenn  Menschen  akzeptiert  und  geschätzt  werden,  tendieren  sie
dazu, eine fürsorgliche Einstellung zu sich selbst zu entwickeln. Ein -
fühlsames Gehörtwerden ermöglicht die Wahrnehmung des inneren
Erlebnisstroms. Wenn ich mich selbst verstehe und schätze, kann ich
meine Entwicklung wirksam fördern und es genießen, ein echter und
ganzer Mensch zu sein.“ 
Im Geiste dieses Zitats von Carl Rogers füh len wir uns von unserer
Haltung her verpflichtet, den LSBTIQ*-Ju gendlichen eine Atmosphäre
zu bieten, in der sie sich gehört und ver standen fühlen. Damit gelan-
gen sie zur Selbstachtung und zur Selbstfürsorge. Immer erst für sich
zu sorgen bedeutet auch, dann in der Lage zu sein, für ande re Men-
schen da zu sein. Bei den Zielgruppen finden wir immer wieder Ten -
denzen  der  Selbstverletzung  und  Selbstdiskriminierung.  Mit  einer

wertschätzenden Grundhaltung können wir es schaffen, Jugend liche
behutsam in ihrem So-Sein anzunehmen und positive Umdeu tungen
und echte Wertschätzungen für sich selbst zu schaffen.
 7.6 Vernetzung mit anderen Akteur*innen, insbesondere den Eltern
Unsere Zielgruppen leben in einer mehrheitlich nicht lsbtiq* Welt. Um
dies aufzugreifen und auch um eine selbstgewählte „Ghettoisierung“
zu verhindern oder abzubauen, ist uns eine ständige, lebendige Ver -
netzung mit den für die Jugendlichen relevanten Akteur*innen ihres
Alltags (wie Schulen und Be rufsschulen, Vereine, Jugendamt, Ausbil -
dungsstätten/Arbeitgeber etc.) wichtig. Insbesondere der Austauch
mit den Eltern birgt die Chance, dass eventuelle familiäre Brüche ver -
hindert oder gelindert werden können. Auch Eltern brauchen oft Un -
terstützung in der Aufarbeitung „ihres“ Coming-outs vor sich selbst
und ihren Peer Groups und dabei, die für sie neue, noch fremde Iden -
tität ihrer Kinder zu akzeptieren!
 7.7 Akzeptanz-Werbung in Medien, Gesellschaft und Politik
Indem wir Anreize für die Berichterstattung über unsere Arbeit schaf -
fen, aber auch durch unsere eigene, gezielte Medienarbeit besonders
in den neuen Medien wollen wir in Politik und Gesellschaft das Be -
wusstsein über LSBTIQ* schaffen und verankern. Damit leisten wir ei-
nen Beitrag zur Normalisierung der Beziehungen und verbessern die
Bedingungen für junge Menschen, die sich in ihrem Coming-out und
damit in ihrer wichtigsten und prägendsten Phase ihrer Identitätsbil -
dung befinden. Gleichzeitig wirken wir der problematischen  subkultu-
rellen Entwertung entgegen.
 7.8 Beschwerdemanagement
Wie vom Landesjugendamt vorgeschrieben bieten wir ein differenzier-
tes Beschwerdemanagement, das einerseits Anonymität gewährleis -
tet, andererseits seriös dokumentiert und Lösungen sucht. Bei Be -
schwerden,  die  strafrechtlichen  Charakter  haben,  sehen  wir  uns
selbstverständlich in der Pflicht, gesetzliche Regelungen einzuhalten.
Teilnehmende können sich auch immer an einen für Beschwerde zu -
ständigen Vorstand wenden. Der Zugang wird allen teilnehmenden
Jugendlichen standardmäßig bekannt gemacht.
 7.9 Gefährdung des Kindeswohls nach § 8a SGB VIII
Kindeswohl ist bis zum 18. Lebensjahr rechtswirksam. Da LSBTIQ*-
Jugendliche immer wieder auch von Unverständnis seitens ihrer El -
tern sprechen, von Loyalitätsbrüchen und bewusstem Wegsehen, füh-
len wir uns verpflichtet, Äußerungen, die auf eine Kindeswohlgefähr -
dung hindeuten, sehr ernst zu nehmen. Unsere Schweigepflicht zu
überprüfen und ggf. im Rahmen einer §8a-Beratung zu seriösen Klä -
rungen zu kommen.

8 Qualitätsmanagement
 8.1 Fachpersonal
Unser interdisziplinäres Fachteam (u.  a. Sozial-, Erlebnis-, Medien-,
Kunst- und Theaterpädagog*innen) wird sorgfältig ausgewählt und
wir legen Wert darauf, dass sie selbst einen LSBTIQ*-Hintergrund ha -
ben. Es nimmt außerdem kontinuierlich Fortbildungen in Anspruch,
z. B.  zur  Methodenkompetenz,  Beratungskompetenz  und
Prozesssteuerungskompetenz. Dies gilt auch perspektivisch für Fach -
kräfte, die aus der projektorientierten Zusammenarbeit in ein festan -
gestelltes Kernteam wechseln.
 8.2 Teamprozesse und -gestaltung
Teamprozesse leben von fachlichem Austausch. Kontinuierliche Fort -
bildung, Kommunikation und Reflektion gehören sowohl in unserem
Kernteam als auch bei unseren Netzwerkpartner*innen zum Selbst -
verständnis und sind permanenter Teil unserer Teamgestaltung und -
weiterentwicklung und unseres fachlichen Controllings.
 8.3 Kollegiale Fachberatung und Supervision
Unsere Projekt- und Honorar-Mitarbeiter*innen werden in ihrer sozial-
pädagogischen Arbeit fachlich durch eine entsprechend ausgebildete
und erfahrene Leitungskraft begleitet und haben darüber hinaus die
Möglichkeit, kollegiale Beratungen als Intervision in Anspruch zu neh -
men. Darüber hinaus können Supervisionen genutzt werden.
 8.4 Konzeptionelle Weiterentwicklung
Die Arbeit mit Jugendlichen in schwierigen Lebensphasen erfordert
auch die ständige Überprüfung und Anpassung der bestehenden sozi -
alpädagogischen  Konzeption an die Erfordernisse.  Durch den Aus -
tausch mit anderen Fachkräften und/oder Trägern aus dem Bereich
der (LSBTIQ*-)Jugendhilfe (so u.  a. AK Jugend und AK Jugend und
Prävention – perspektivisch sind weitere Vernetzungen und Arbeits -
kreise erwünscht und angedacht) und mit Kooperationspartner*innen,
durch Überprüfungsklausuren des sozialpädagogischen Teams, Befra -
gung der Jugendlichen und durch den engen und regelmäßigen Aus -
tausch und Zielüberprüfungen mit dem Jugendamt wollen wir uns
ständig konstruktiv-kritisch hinterfragen und kontinuierlich weiterent-
wickeln.

Anlage 3 Konzept Prävention Coming out Day e.V.

12122 Zeichen

Konzept zu Prävention & Schutz vor Missbrauch
des Coming Out Day e.V.

Die Jugendarbeit des Coming Out Day e.V. richtet sich an Jugendliche und junge
Erwachsene zwischen 14 und 27 Jahren. Diese sind im Rahmen der Jugendarbeit vor
Missbrauch (Vernachlässigung, Gewalt und sexuellen Übergriffen) zu schützen. Die
Jugendarbeit des Coming Out Day e.V. hat zudem den Anspruch durch Stärkung und
Sensibilisierung der Nutzer_innen präventiv auch für andere Lebensbereiche der Zielgruppe
zu wirken sowie die Aufgabe Zeichen für Vernachlässigung, Gewalt und sexuelle Übergriffe
in anderen Lebensbereichen wahrzunehmen und professionell aufzugreifen.

A. Prävention & Schutz von jungen Menschen innerhalb der Jugendarbeit

Allgemeines Gefährdungspotential innerhalb der Jugendarbeit

Junge Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans*Personen gelten auf Grund ihrer
Lebenssituation, ihren biographischen Erfahrungen sowie deren (Nicht-)Verarbeitung als
besonders vulnerable Gruppe vor allem für Gewalt und sexuelle Übergriffe. Der Kontakt
zwischen Fachkräften / Ehrenamtlichen und Teilnehmer_innen ist geprägt durch eine
hohe Vertrautheit, sowie auf längere Beziehungsarbeit angelegt.

Die Angebote richten sich allerdings eher an ältere Jugendliche (ab 14 Jahren), es
bestehen geringe Altersunterschiede zwischen den Besuchenden sowie zwischen den
Besuchenden und Ehrenamtlichen und auch die Gestaltung der Angebote reduzieren
durch das Fehlen von formalen Machtverhältnissen und die Offenheit der Angebote
(Raum und Zielgruppenstruktur) das Gefährdungspotential deutlich.

Mit der auf Partizipation ausgerichteten Gestaltung der Angebote sind teilweise fließende
Übergänge zwischen Besuchenden, Teilnehmenden, Freiwilligen und Ehrenamtlichen
verbunden.

Zur Vorbeugung von missbräuchlichem Verhalten gegenüber Jugendlichen und jungen
Erwachsenen (Zielgruppen der Angebote) durch Fachkräfte und ehrenamtliche
Mitarbeiter_innen werden folgende Maßnahmen ergriffen:

1. (Erweitertes) Polizeiliches Führungszeugnis
Alle Honorarmitarbeiter_innen, die im Rahmen der Jugendarbeit des Coming Out Day
e.V. eingesetzt werden, legen dem Vereinsvorstand vor Dienstbeginn und darauf
folgend alle drei Jahre ein aktuelles, erweitertes Führungszeugnis zur Einsicht vor.
Die Einsichtnahme wird in der Personalakte vermerkt.

Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter_innen und Übunggsleiter_innen, die das 25.
Lebensjahr überschritten haben und im Rahmen der Jugendarbeit eingesetzt werden
sowie alle Vorstandsmitglieder, legen vor Dienstbeginn und darauf folgend alle drei
Jahre ein aktuelles, erweitertes Führungszeugnis zur Einsicht vor. Die Einsicht wird
im Vereinsordner vermerkt.

2. Anleitung, Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen MitarbeiterInnen
Bei allen Angeboten ist eine sozialpädagogisch ausgebildete Fachkraft zuständig für
die Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiter_innen. Sie steht zu allen
ehrenamtlichen Kräften im regelmäßigen Kontakt.
Vor Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit findet ein ausführliches Einzelgespräch
mit der begleitenden Fachkraft zu den Beweggründen und Motivationen statt.

Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter_innen nehmen einmal an der regelmäßig
stattfindenden Schulung für ehrenamtliche Mitarbeiter_innen teil. Bestandteil dieser
Qualifizierungsmaßnahme sind auch rechtliche Grundlagen (u.a. StGB; SGB VIII $
8a), eine Auseinandersetzung mit missbräuchlichem Verhalten, sowie dem
notwendigen Verhalten in Verdachtsfällen (unmittelbare Information an die
begleitende Fachkraft und den Vereinsvorstand).

Den ehrenamtlichen Mitarbeiter_innen werden Teamgespräche angeboten. Dieses
wird durch die Fachkraft begleitet und dient neben der gemeinsamen Planung auch
der gemeinsamen Reflexion. Die regelmäßige Teilnahme ist für alle ehrenamtlichen
Mitarbeiter_innen verpflichtend. Ausgehend von diesen Teamgesprächen,
Beobachtungen der anderen ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Kräfte, eigenen
Beobachtungen oder auf Wunsch der ehrenamtlichen Kraft selbst finden begleitende
Einzelgespräche statt, sofern dies notwendig erscheint.

Alle ehrenamtlichen Kräfte, die jünger sind als 25 Jahren arbeiten grundsätzlich
mindestens in Teams (mind. zwei Personen) oder zusammen mit einer
sozialpädagogisch ausgebildeten Fachkraft.

Regelmäßig besucht die begleitende Fachkraft (auch ohne Voranmeldung)
ehrenamtlich organisierte Angebote und reflektiert zusammen mit den
ehrenamtlichen Kräften die Beobachtungen.

3. Begleitung, Supervision und Fortbildung von Fachkräften
Die Dienst- und Fachaufsicht über alle Fachkräfte sowie Überwachung von externen
Fachkräften (Honorarkräften) obliegt dem Vereinsvorstand.

Vor Einstellung bzw. Beauftragung erfolgt ein umfangreiches Bewerbungsverfahren,
bei dem auch eine eingehende Klärung von Motiven bzgl. der Tätigkeit stattfindet. Die
weitere Begleitung erfolgt vor allem über Team- und Mitarbeiter_innengespräche.

Private Kontakte mit jugendlichen Nutzer_innen der Angebote sind den Fachkräften
untersagt. Private Treffen mit jungen Erwachsenen (über 21 Jahren), die Angebote
nutzen sind im Vorfeld mit dem Vereinsvorstand zu reflektieren.

Regelmäßig besucht der Vereinsvorstand (auch ohne Voranmeldung) die Angebote
und reflektiert zusammen mit den Kräften die Beobachtungen.

Zur Sensibilisierung nimmt der Vorstand alle zwei Jahre an einer fortbildenden
Supervision zum Thema „Missbrauch und sexualisierte Gewalt“ teil und teilt die
gewonnen Erkenntnisse mit Honorarkräften und ehrenamtlichen Mitarbeiter_innen.

4. Verhaltensregeln im Verdachtsfall von Missbrauch innerhalb der Jugendarbeit
Im Verdachtsfall ist der Vereinsvorstand unmittelbar zu informieren.

Dieser hat die Aufgabe den Verdacht zu prüfen und notwendige Schritte einzuleiten.
Bis zur endgültigen Klärung, wird die betreffende Kraft für die Tätigkeit in Kontakt mit
Jugendlichen und jungen Erwachsenen beurlaubt.

“Is

B. Prävention & Schutz von jungen Menschen außerhalb der Jugendarbeit

Durch die Jugendarbeit stehen ehrenamtliche Mitarbeiter_innen und Fachkräfte in
Kontakt mit jungen Menschen und stellen für diese Bezugs- und Vertrauenspersonen
dar. Sollten ehrenamtliche Mitarbeiter_innen und / oder Fachkräfte des Coming Out
Day e.V. im Rahmen ihrer Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung
des Wohls einer Minderjährigen erkennen, findet folgendes Verfahren Anwendung:

a. Die entsprechende Miitarbeiter_in informiert unmittelbar den Vereinsvorstand.

b. Mitarbeiter_in und Vereinsvorstand nehmen auf Basis der durch die Mitarbeiter_in

festgestellten gewichtigen Anhaltspunkte eine Einschätzung der Gefährdung
und erarbeiten Vorschläge, welche erforderlichen und geeigneten Hilfen
angezeigt sind, um die Gefährdung / das Gefährdungsrisiko abzustellen.

vor

c. Auf der Basis erfolgt im Bedarfsfall die unmittelbare Meldung an das zuständige

Jugendamt.

d. Alle Schritte erfolgen grundsätzlich unter Einbeziehung des jungen Menschen,

sofern hierdurch nicht der wirksame Schutz des jungen Menschen in Frage
gestellt wird.

e. Alle Verdachtsfälle, Risikoeinschätzungen und Interventionen sind durch die
jeweilige Fachkraft zu dokumentieren und zur Aufbewahrung an den
Vereinsvorstand weiterzugeben.

Alle Beteiligten sind zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die
sich aus den $$ 61 bis 65 SBG VIII ergeben, verpflichtet. Alle Übermittlungen von

personenbezogenen Daten, ggf. auch Informationen, die dem besonderen

Vertrauensschutz des $ 65 SGB VIII unterliegen können, werden grundsätzlich nur

dann an das Jugendamt weitergeleitet, wenn die Betroffenen eingewilligt haben.

Nach einer angemessenen Risikoabschätzung ist eine Informationsweitergabe nach
8 65 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIll auch ohne Einwilligung zulässig. Alle Handlungsschritte

sind durch die betroffene Fachkraft zu dokumentieren.

Indikatoren / Anhaltspunkt für eine Kindeswohlgefährdung:

Die Personensorge umfasst gem. $ 1631 BGB insbesondere das Recht und die

Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu
bestimmen. Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes jedoch

durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung

des

Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines

Dritten gefährdet, so liegt eine Kindeswohlgefährdung vor ($ 1666 BGB).

Die Eltern sind in der Pflicht, die Gefahr abzuwenden. Hierfür kommen bei Bedarf
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe als unterstützende Maßnahmen in Betracht.

Soweit die Eltern nicht Willens oder in der Lage sind, auch mit angebotener

Unterstützung die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die erforderlichen
Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Begriff der Kindeswohlgefährdung gem. & 1666
BGB ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. In der Rechts- und Fachpraxis sind jedoch

nachfolgende Konkretisierungen vorgenommen worden.

Eine Kindeswohlgefährdung kann in Form von Misshandlung, sexueller Missbrauch

und Vernachlässigung auftreten.

Körperliche Misshandlung umfasst alle Handlungen, vom einzelnen Schlag mit der

Hand über Prügeln, Festhalten und Würgen bis hin zum gewaltsamen Angriff mit

Riemen, Stöcken, anderen Gegenständen und Waffen, die zu einer nicht-zufälligen
Verletzung eines Kindes führen, insbesondere zu Blutergüssen, Prellungen, Schädel-

und Knochenbrüchen, aber auch zu inneren Verletzungen, zu Verbrennungen,
Verbrühungen oder Vergiftungen.

-3-

Seelische oder psychische Gewalt bezeichnet Handlungen und Aktionen, die zu einer
schweren Beeinträchtigung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen
Bezugsperson und Kind führen und dessen geistig-seelische Entwicklung erheblich
behindern. Seelische Gewalt ist beispielsweise die deutliche Ablehnung, das ständige
Überfordern, das Herabsetzen und Geringschätzen, Ängstigen und Terrorisieren,
Isolieren und die Verweigerung von emotionaler Unterstützung eines Kindes.

Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen bezeichnet sexuelle Handlungen
mit Körperkontakt (insbesondere Brust- und Genitalbereich) sowie beispielsweise das
Vorzeigen von pornographischem Material oder das Herstellen von pornographischen
Filmen und Exhibitionismus durch eine wesentlich ältere jugendliche oder
erwachsene Person. Ein junger Mensch wird sexuell missbraucht, wenn sie_er zu
körperlichen oder nichtkörperlichen sexuellen Handlungen durch Ältere oder
Erwachsene veranlasst oder ihnen ausgesetzt wird. Aufgrund des bestehenden
Kompetenzgefälles, vor allem in der psychosexuellen Entwicklung, können die
Handlungen nicht angemessen verstanden und eingeordnet werden, der junge
Mensch kann deshalb auch nicht verantwortlich entscheiden. Der_Die Täter_in
befriedigt aufgrund des Macht- und Generationsgefälles und der Abhängigkeit des
Jungen Menschen sein Machtbedürfnis unter Zuhilfenahme sexueller Handlungen.
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen ist Machtmissbrauch verbunden mit der
psychischen und/oder physischen Verletzung der Integrität (Unversehrtheit). Er ist ein
Ausdruck von Dominanzkultur. Ausgenommen sind gleichrangige Liebesbeziehungen
unter Jugendlichen und Heranwachsenden.

Vernachlässigung ist die andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen
Handelns sorgeverantwortlicher Personen (Eltern oder von ihnen autorisierte
Betreuungspersonen), welches zur Sicherstellung der physischen und psychischen
Versorgung des jungen Menschen notwendig wäre. Die Vernachlässigung kann sich
neben der mangelnden Befriedigung körperlicher Bedürfnisse (Nahrung, Bekleidung,
Unterkunft, Sicherheit) auf den emotionalen Austausch, die allgemeine Anregung,
auch in Bezug auf Sprache und Bewegung oder auf die mangelnde Beaufsichtigung
und Gesundheitsfürsorge des jungen Menschen beziehen. Diese Unterlassung kann
bewusst oder unbewusst, aufgrund unzureichender Einsicht oder unzureichenden
Wissens erfolgen. Die durch die Vernachlässigung bewirkte chronische
Unterversorgung des jungen Menschen durch die nachhaltige Nichtberücksichtigung,
Missachtung oder Versagung seiner Lebensbedürfnisse hemmt, beeinträchtigt oder
schädigt seine körperliche und seelische Entwicklung und kann zu gravierenden
bleibenden Schäden oder gar zum Tode des jungen Menschen führen.

Beratungsverlauf (1)

09.06.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1305/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
26.05.2020
Erstellt
05.05.2020 09:01