1305/2020
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Coming out Day e.V."
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Anlage 1 Satzung Coming out Day e.V.
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Satzung „Coming Out Day e.V.” 81 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen: „Coming Out Day“ e.V., im Folgenden Verein genannt. Sitz und Gerichtsstand des Vereins ist Köln. Er soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Köln ein- getragen werden. Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Zweck des Vereins Zweck des Vereins ist es, sich gemeinnützig und auf der Basis des Grundgesetzes mit den individuellen und gesellschaftlichen Problemen schwuler, lesbischer und bisexueller Jugendlicher auseinanderzusetzen, Benachteiligungen schwuler, lesbischer und bisexueller Jugendlichen abzubauen und ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Die Durchführung und Organisation von Angeboten der Jugendarbeit im Sinne des Kinder- und Jugendhilfe Gesetzes (KJHG) b) Die Förderung der Gemeinnützigkeit durch die Beschaffung von Mitteln (Spenden) für Vereine und Organisationen die die satzungsgemäße Zwecke des Vereins erfüllen, sowie deren ideelle Unterstützung. c) Öffentlichkeitsarbeit. 83 Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steu- erbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Der Verein verfolgt nicht in ers- ter Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein ist berechtigt, zur Verwirklichung seiner Satzungszwecke Mitarbeiter zu beschäftigen. 84 Mitgliedschaft Mitglieder des Vereins können volljährige natürliche Personen werden. Über die Aufnahme, die schriftlich zu beantragen ist, entscheidet der Vorstand. Ein Ablehnungsgrund muss dem Antragsteller nicht mitgeteilt werden. Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, Verlust der Rechtsfähigkeit, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und wird mit Posteingang wirk- sam. Der Ausschluss erfolgt durch den Vorstand, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Gegen den Aus- schluss ist eine schriftliche, formlose Berufung an die nächste Mitgliederversammlung möglich. 85 Organe des Vereins Organe des Vereins sind: a) die Mitgliederversammlung b) der geschäftsführende Vorstand c) der Vorstand. 86 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung tritt einmal im Jahr zusammen. Die Mitglieder sind schriftlich, vier Wochen vor- her einzuladen. Der geschäftsführende Vorstand kann bei Bedarf zusätzliche Mitgliederversammlungen einberufen. Die Mitgliedsversammlung ist mit den anwesenden Mitgliedern beschlussfähig. Sofern die Satzung nichts anderes bestimmt, bedürfen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung der einfachen Mehrheit der er- schienenen Mitglieder. Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte den Tagungsleiter, der die Versammlung verantwortlich leitet. Die Mitgliederversammlung (MV) hat insbesondere folgende Aufgaben: a. den Jahresbericht entgegenzunehmen und zu beraten, b. die Jahresrechnung abzunehmen und über die Entlastung des Vorstands zu beschließen, c. den Geschäftsführenden Vorstand für eine Amtszeit von vier Jahren zu wählen. Wiederwahlen sind möglich. den Vorstand für eine Amtszeit von vier Jahren zu wählen. Wiederwahlen sind möglich. über die Satzung, die Änderung der Satzung sowie die Auflösung des Vereins zu beschließen, Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen, zu wählen und deren Bericht für das vorausgegangene Geschäftsjahr entgegenzunehmen, 9. die MV entscheidet über die Höhe der Beiträge. =oo2 Für Satzungsänderungen ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Satzungsänderun- gen müssen in der vorher bekannt gegebenen Tagesordnung ausführlich angekündigt sein. Formale Sat- zungsänderungen, die vom Gericht oder anderen Aufsichtsbehörden sowie vom Finanzamt verlangt wer- den, kann der geschäftsführende Vorstand von sich aus vornehmen. Sie sind in der nächsten Mitglieder- versammlung mitzuteilen. Satzungsänderungen, die steuerliche Belange berühren, sind vorher dem Fi- nanzamt vorzulegen. 87 Geschäftsführender Vorstand Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden. Der geschäftsführende Vorstand führt die Geschäfte des Vereins im Sinne des $ 26 BGB. Der geschäftsführende Vorstand wird, vertraglich geregelt, für seine Tätigkeit entlohnt. Sollte der geschäftsführende Vorstand während seiner Amtszeit ausscheiden, so wird seine Position durch Beschluss des Vorstandes auf ein anderes Vorstandsmitglied übertragen. Auf der nächsten Mitgliederver- sammlung wählt die Mitgliederversammlung einen Ersatz. 88 Vorstand Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden und maximal zwei weiteren Mitgliedern. Die Mitgliederver- sammlung legt die Anzahl der zu berufenden Vorstandsmitglieder mit einfacher Mehrheit fest. Der Vor- stand arbeitet kollegial zusammen und fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stim- mengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Vorstand ist gemeinsam beschlussfähig, wenn ein Mitglied und der/die Vorsitzende erschienen sind. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind und ihre Amtstätigkeit aufnehmen können. Wiederwahlen sind möglich. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so ist der Vorstand berechtigt, sich nur um ein Mitglied zu ergänzen. Auch dieses Vorstandsmitglied bleibt bis zur nächsten Mitgliederversammiung im Amt. Der Vorstand tagt mindestens einmal pro Kalenderjahr. Außerordentliche Mitglieder des Vorstandes: a) Der Vorstand kann besonders erfahrene und ausgewiesene Experten/Expertinnen in schwul/lesbischer Jugendarbeit zu außerordentlichen Vorstandsmitgliedern berufen. b) Die außerordentlichen Vorstandsmitglieder werden auf zwei Jahre berufen. Erneute Berufungen sind möglich. c) Die außerordentlichen Vorstandsmitglieder können an allen Sitzungen des Vorstandes teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht. d) Die Zahl der außerordentlichen Vorstandsmitglieder soll die Zahl vier nicht überschreiten. e) Die außerordentlichen Vorstandsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit lediglich eine Entschädigung auf der Basis der gesetzlichen Vorschriften. 89 Niederschriften Über die Sitzungen der Organe sind Niederschriften zu fertigen, die von dem Vorstand zu unterzeichnen sind. 810 Satzungsänderung Eine Änderung der Satzung kann nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei der Einla- dung ist die Angabe des zu ändernden Paragraphen der Satzung in der Tagesordnung bekannt zu geben. Ein Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, bedarf einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder. 811 Sonstige Vorschriften Die Mitglieder des Vereins erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Ver- eins keine Anteile des Vereinsvermögens. 812 Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine besonders zu berufende Mitgliederversammlung beschlos- sen werden. Hierzu muss schriftlich, vier Wochen im Voraus eingeladen werden. Zur Annahme des gestellten Antrags ist eine Mehrheit von 2/3 der eingetragenen Mitglieder erforderlich. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines Zweckes, fällt das Vereinsvermögen an den anyway e.V., Köln. Diese Mittel sollen ausschließlich für dessen gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Köln, den 01.03.2006, die Gründungsversammlung geändert am 08.05.2018, Eintragung am 23.08.2018
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/62 1701 Vorlagen-Nummer 1305/2020 Freigabedatum 26.05.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Coming out Day e.V." Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den „Coming out Day e.V.“, Geschäftsanschrift: Koelhoffstr. 10, 50676 Köln als Träger der freien Jugendhilfe ge- mäß § 75 Abs. 1 SGB VIII anzuerkennen. Jugendhilfeausschuss 09.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der „Coming out Day e.V.“, Geschäftsanschrift: Koelhoffstr. 10, 50676 Köln wurde am 01.03.2006 mit Sitz in Köln gegründet und am 22.06.2006 beim Amtsgericht Köln unter VR-Nr. 15107 eingetragen. Der Verein beantragt nunmehr die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Die derzeit gültige Satzung, auf der die Arbeit des Vereins aufbaut, wurde am 09.09.2007 von der Mitgliederversammlung beschlossen. Zweck des „Coming out Day e.V.“ ist gemäß § 2 der Vereinssatzung, sich gemeinnützig und auf der Basis des Grundgesetzes mit den individuellen und gesellschaftlichen Problemen schwuler, lesbi- scher und bisexueller Jugendlicher auseinanderzusetzen, Benachteiligungen abzubauen und ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) die Durchführung und Organisation von Angeboten der Jugendarbeit im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) b) die Förderung der Gemeinnützigkeit durch die Beschaffung von Mitteln (Spenden) für Vereine und Organisationen die die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins erfüllen, sowie deren ide- elle Unterstützung c) Öffentlichkeitsarbeit Der Verein ist seit Herbst 2006 tätig. Erstmalig stellte er bereits 2016 einen Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, der dann zunächst seitens des Vereins nicht weiter verfolgt wurde. Im November 2018 erfolgte erneut eine Antragstellung, die aktualisiert eingereicht wurde. Der Vereinsvorstand besteht aus pädagogischen Fachleuten, die selber als Referenten tätig und so mit der pädagogischen Arbeit bestens vertraut sind. Im persönlichen Gespräch mit Mitgliedern des Vorstandes bestätigte sich der Eindruck, dass der Ver- ein mit seinem Angebot Jugendliche aus dem gesamten Stadtgebiet, die durch sonstige LSBTIQ*- Angebote noch nicht angesprochen werden, erreichen will und langfristig auch kann. Es wurde der Eindruck gewonnen, dass ein starkes Engagement der Gesprächsteilnehmer besteht, die erklärten Ziele der Satzung umzusetzen. Die praktische Arbeit des Trägers befindet sich derzeit noch im Aufbau. Bislang durchgeführte Projektangebote sind inhaltlich fundiert und werden Schritt für Schritt ausge- baut. Sie werden gut besucht, sodass der Bedarf dadurch bestätigt wird. Mit der Fachverwaltung abgestimmtes Ziel ist, in Zukunft, außer der schon erreichten männlichen Zielgruppe, mit den Angeboten des Vereins und dem hierfür passenden Personal zahlenmäßig mög- lichst paritätisch auch weibliche und diverse Jugendliche/junge Erwachsene zu erreichen. Da ganz besonders im Handlungsfeld LSBTIQ* intensive Beziehungsarbeit erforderlich ist, ist die Personalfindung schwieriger als für den Bereich der sonstigen Jugendarbeit. Trotzdem ist der Träger bemüht, das noch bestehende Defizit abzustellen. 3 Vereinssitz und Büro des „Coming out Day e.V.“ befinden sich in den Geschäftsräumen des derzeiti- gen Vorstandsvorsitzenden. Darüber hinaus können an Wochenenden und abends zeitweise Praxis- und Büroräume im gleichen Haus kostenfrei genutzt werden. Feste Räumlichkeiten, in denen er seine Angebote durchführt, bietet der Verein nicht. Ganz bewusst sucht er seinem Konzept entsprechend, abgestimmt auf den jeweiligen Bedarf, pas- sende Örtlichkeiten. Er grenzt sich so gezielt zu Anbietern, die im selben Themenfeld tätig sind (so auch mit /für heterose- xuelle Jugendliche) und der Jugendeinrichtung „Anyway“ ab. Für manche, sich noch in der Identitätsfindung befindliche Heranwachsende, ist der Schritt, die Ju- gendeinrichtung „Anyway“ zu besuchen, noch zu groß. Der „Coming out Day e.V.“ will daher mit seinem niedrigschwelligen Angebot insbesondere die Her- anwachsenden ansprechen, die ein diskreteres Angebot benötigen, wie z.B. nicht geoutete und bise- xuelle Jugendliche oder LSBTIQ* - Jugendliche mit Migrationshintergrund. Zum „Anyway e.V.“ (Träger der gleichnamigen Jugendeinrichtung) besteht guter Kontakt. Angebote werden miteinander abgestimmt, Zielgruppen gegenseitig vermittelt. „Coming out Day e.V.“ ist bereits jetzt gut vernetzt und interessiert, sich passenden Netzwerken an- zuschließen und in gemeinsame Programme einbinden zu lassen. An entsprechenden Informationen besteht großes Interesse. Er wird in den Verteiler der Jugendpflege des Stadtbezirkes Innenstadt aufgenommen und zu den Netzwerk-Treffen eingeladen, sowie die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ausgespro- chen ist. Vorsitzender des Vereins ist Herr Sven Norenkemper. Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über den Handlungsbevollmächtigten vor, die einer Aner- kennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. Das Finanzamt Köln-Altstadt hat mit Datum vom 17.06.2019 einen Freistellungsbescheid zur Körper- schaftsteuer und Gewerbesteuer für 2016-2018 erteilt. Nach Ansicht der Jugendverwaltung gewährleistet der Verein die dem § 75 SGB VIII zu Grunde lie- genden Zielsetzungen. Die Verwaltung schlägt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII vor. Die Satzung, die Konzeption und das Schutzkonzept sind als Anlagen 1 -3 unter Session -Nr. 1305/2020 hinterlegt,
Anlage 2 Rahmenkonzept Jugendarbeit COMING OUT DAY e.V.
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Coming Out Day e. V. Sozialpädagogische Konzeption Zielgruppenspezifische Jugendarbeit Stand: 2019 1 Vorwort 2 Intention 3 Die Zielgruppen und ihre besonderen Herausforderungen 4 Ziele 4.1 Identitätsbildung als Prozess des Erwachsenwerdens 4.2 Selbstwirksamkeit/Empowerment 4.3 Selbstbewusstes Leben und Handeln innerhalb der Gesellschaft 4.4 Milieubildung/Netzwerkorientierung 4.5 Partizipation 5 Bedarfe 6 Angebote 6.1 Selbstbehauptung 6.2 Rollenspielworkshops 6.3 Erlebnis- und Outdoorworkshops 6.4 Medienpädagogische Projekte 6.5 Kunstprojekte 6.6 „Peer to peer“-Coming-out-Beratung 7 Fachliche Ansätze und Methoden 7.1 Ansprache der Jugendlichen 7.2 Alltag-, Lebenswelt- und Biografieorientierung 7.3 Sozialpädagogischer Ansätze: Gruppen- und Projektarbeit 7.4 Identitätsfördernde Prozesse 7.5 Wertschätzung und Achtsamkeit 7.6 Vernetzung mit anderen Akteur*innen, besonders der Eltern 7.7 Awareness in Medien, Gesellschaft und Politik 7.8 Beschwerdemanagement 7.9 Gefährdung des Kindeswohls nach § 8a SGB VIII 8 Qualitätsmanagement 8.1 Fachpersonal 8.2 Teamprozesse und -gestaltung 8.3 Kollegiale Fachberatung und Supervision 8.4 Konzeptionelle Weiterentwicklung 1 Vorwort Lesbische, schwule, bisexuelle, transidente, intersexuelle und queere* (im Folgenden LSBTIQ*) Jugendliche zwischen 14 und 27 stellen Zielgruppen dar, die bisher in Jugendarbeit und Jugendforschung noch zu wenig Beach- tung gefunden haben. Abweichungen von Cis- und Heterosexualität gelten weiterhin als undenkbar und ein Tabu, „schwul“ als eins der schlimmsten Schimpfwörter. Dies führt bei vielen jungen Menschen zu Isolation und massiven Selbstverunsicherungen, deren Auswirkungen von Reifeverzöge - rungen bis zu einer vier- bis siebenmal höheren Suizidrate reichen. Auch für Fachkräfte ist LSBTIQ*-Jugendarbeit immer noch ein zumindest neues, wenn nicht sogar gänzlich unbekanntes Thema, das zudem oft mit Unbehagen verbunden ist. 90 % der Fachkräfte beschreiben ein unfreund- liches soziales Klima in Jugendtreffs und Schulen gegenüber LSBTIQ* 1. Im Lehrplan findet es sich höchstens als Randnotiz wieder, nicht selten in kon- textueller Nähe zu HIV/AIDS und Pädophilie. Aus unserer eigenen Erfahrung als Besucher*innen, Ehren- und Haupt - amtler*innen in LSBTIQ*-Einrichtungen wie u. a. dem Jugendzentrum anyway kennen wir deren Angebotspalette sehr genau. Unsere Beobach - tung, dass ein ergänzender Bedarf für Gruppen- und Projektarbeit für LSBTIQ*-Jugendliche, die sich ihrem Coming-out und den damit verbun - denen Herausforderungen und Schwierigkeiten stellen wollen und müssen, existiert, mündete in der Konzeptionierung und Gründung des Coming Out Day e. V. 2 Intention Der Coming Out Day e. V. nimmt sich dieses Bedarfs an und bietet ziel - gruppenspezifische Angebote der Jugendarbeit für LSBTIQ* an. Wir schaf - fen Freizeitangebote im Kultur-, Medien- und Sportbereich, die die Ju - gendlichen und jungen Erwachsenen mitgestalten und -organisieren und die deshalb nah an ihrer Lebenswelt sind. Wir bieten denen, die im Co - ming-out und damit verbundenen schwierigen Lebenslagen stecken, Un - terstützung und einen Schutzraum. Wir stärken Selbstbewusstsein und Selbstentfaltung sowie das Selbstverständnis als gestaltender Teil der Ge - samtgesellschaft, helfen aber auch bei konkreten Alltagsproblemen. Au - ßerdem kämpfen wir in Politik und Gesellschaft dafür, die weiterhin beste - henden Defizite in Gleichstellung und Akzeptanz zu beseitigen. 3 Die Zielgruppen und ihre besonderen Herausforderungen Unsere Zielgruppen sind LSBTIQ*-Jugendliche. Hinter dieser Buchstaben - reihe verbergen sich junge Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*-Personen, Intersexuelle und Queere – sowie noch weitere, ungenannte wie z. B. Pan- und Ase xuelle oder Jugendliche, die sich (noch) nicht einordnen kön nen oder wollen („questioning“). Diese eint die gemeinsame Erfahrung des An - dersseins, die schwierigen emotionalen Prozesse des inneren Coming-outs und die oft schmerzvollen Erfahrungen des öffentlichen Coming-outs. Sie 1 Quelle: „Da bleibt noch viel zu tun...!“, Befragung von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zur Situation von lesbischen, schwulen und transgender Kindern, Jugendlichen und Eltern in München. Hg. Stadt München, 2011: https://www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:3beac935-7d1b-40ee-afe5-a5d1fd3bffb5/jughilfe_broschuere.pdf unterscheiden sich aber auch gewaltig in ihrem Selbstverständnis, in der Entdeckung ihres „Andersseins“, in Fragen der Sichtbarkeit, im Grad der Akzeptanz, ihrem Selbstverständnis und vielem anderen. Schwule Ju- gendliche erfahren vielleicht öfter verbale Gewalt, lesbische leiden unter Unsichtbarkeit, bisexuelle werden mitunter weder von Homo- noch von Heterosexuellen ernstgenommen, Trans*-Personen müssen sich auf eine Art mit Fragen von Körperlichkeit und mit konkreten Fragen z. B. zu ge - schlechtsangleichenden Operationen beschäftigen, die auch ein Schwuler nicht nachvollziehen kann … die Liste ist lang. Und die zunehmende Diver- sifizierung erfasst auch das Gebiet der sexuellen Minderheiten. Bisher nicht ausformulierte Arten, zu fühlen und zu lieben, nehmen Gestalt an, werden greifbar und bieten Identifikation, bergen aber auch Konfliktpoten- ziale. Der Coming Out Day e. V. greift diese Unterschiede wertschätzend auf und bemüht sich, einerseits seine allgemeinen Angebote für alle at - traktiv zu machen und andererseits für einzelne Zielgruppen spezielle An - gebote zu schaffen. 4 Ziele 4.1 Identitätsbildung als Prozess des Erwachsenwerdens Die empfundene fehlende Kongruenz zwischen der eigenen, spürbar werdenden sexuellen Identität und der von der Gesellschaft definier - ten Norm bewirkt bei LSBTIQ*-Jugendlichen eine tiefgreifende Irritati- on und damit eine Handlungsunfähigkeit, die ihren Reifeprozess stark verzögert. Wir sehen es als unsere Aufgabe, positive Handlungsmus - ter, Vorbilder und Experimentierfelder zur Entdeckung der eigenen Identität zu bieten und dadurch den Entwicklungsprozess in eine selbstbejahende, gesunde Richtung zu lenken. 4.2 Selbstwirksamkeit/Empowerment Empowerment ist Teil unserer grundsätzlichen Haltung. Wir wollen die Jugendlichen in die Lage versetzen, sich als wertvolle und liebenswer - te Persönlichkeiten zu erkennen, sich selbst zu organisieren, eigene Ressourcen zur Lebensbewältigung zu erkennen, zu erschließen und zu nutzen. Gerade LSBTIQ*-Jugendliche, deren Selbstwertgefühl durch ihre Lebensumstände sehr oft geschwächt ist, gewinnen da - durch stark. Dabei binden wir sie ein und erhöhen stetig ihren Eigen - anteil, damit sich Selbstwirksamkeit, aber auch das Gefühl für Ziele und Grenzen bilden können. Empowerment funktioniert dabei mit ein- zelnen Personen genauso gut wie mit Gruppen. Darüber hinaus stärkt es die individuellen Resilienzkräfte. 4.3 Selbstbewusstes Leben und Handeln innerhalb der Gesellschaft Jugendliche Menschen folgen in ihrer Pubertät dem inneren Drang, sich zu selbstbewusst handelnden Personen zu entwickeln und üben ihre Verselbständigung in Peer-Groups als Mikrogesellschaft, um sich auf das selbstbestimmte Erwachsenleben und die Teilhabe am gesell - schaftlichen Leben vorzubereiten. Unser Ziel ist es, für diesen Ent - wicklungsschub förderliche Rahmenbedingungen zu schaffen. 4.4 Partizipation Teilhabe macht selbstbewusst! Und ist deswegen selbstverständlicher Teil und Ziel unserer sozialpädagogischen Haltung. Wir bieten den Ju - gendlichen institutionelle und informelle Möglichkeiten von Beteili- gung und Einflussnahme auf Entscheidungen und Angebote. Darüber hinaus begleiten, unterstützen und befähigen wir sie bei der Artikula - tion und Umsetzung ihrer Interessen und der Übernahme von Verant - wortung in- und außerhalb unserer Angebote. Unsere Sozial - pädadog*innen setzen Vertrauen in die Fähigkeit der Jugendlichen, Entscheidungen zu treffen, begründen ihre eigenen Entscheidungen und transportieren ihr Grundverständnis, dass alle Beteiligten vonein - ander lernen können und dass Fachkräfte nicht selbstverständlich und automatisch wissen, was für Jugendliche gut und richtig ist. 4.5 Milieubildung/Netzwerkorientierung Gerade bei Lebenskrisen, die die Persönlichkeit und die sozialen Be - ziehungen existenziell bedrohen bis hin zum Verlust familiärer Sicher - heit, brauchen Jugendliche Unterstützung beim Aufbau neuer, positi - ver sozialer Netzwerke. Sie bieten sozialemotionalen Rückhalt, Orien - tierung und Unterstützung bei Schwierigkeiten. Dabei unterstützen wir sie; mit Informationen zu anderen Milieus und Kooperationen mit anderen Gruppen fördern wir aber auch Kontakte zu anderen gesell - schaftlichen Gruppen, der gewinnbringend für beide Seiten sein kann. 5 Bedarfe Köln hat – neben Berlin – eine der größten LSBTIQ*-Szenen Deutschlands. Gleichzeitig leben hier aber auch mit die meisten LSBTIQ*-Bürger*innen und bilden eine entsprechend große und diversifizierte Nachfrage. Diese wird, zum Teil seit Jahrzehnten, von verschiedenen Akteuren gut be dient. Ihre Zahl reicht aber nicht aus, um den Bedarf quantitativ zu de cken; ihre etablierten Strukturen erlauben es außerdem oft nicht, mit den neuen und sich verändernden Zielgruppen, die vor 10 Jahren noch nicht die nötige Sichtbarkeit hatten, mitzuhalten und deren fluide Bedarfe qualitativ zu de- cken. Neben Aufklärungsangeboten und offenen Angeboten gibt es einen einen großen, bisher nur ungenügend gedeckten Bedarf u. a. an Gruppenangeboten, Angeboten im Outdoor- und Selbsterfahrungsbereich, für LSBTIQ* aus bil dungsfernen oder sozial benachteiligten Milieus. Auch der Coming Out Day e. V. kann dies alles (noch) nicht abdecken und wird seine Angebote nur sorgfältig und nachhaltig geplant ausbauen. Aber mit unseren fle xiblen und dynamisch anpassungsfähigen Angeboten können wir schon jetzt zusätzliche Zielgruppen erreichen und andere Bedarfe de - cken als die eta blierten Träger*innen. Damit bereichern wir nicht nur die LSBTIQ*-Szene, sondern wirken ganz konkret und positiv auf das Leben vieler Menschen inner- und gerade auch außerhalb dieser Szene ein. 6 Angebote 6.1 Vorbemerkung Der Coming Out Day e. V. entwickelt Projekte, die die teilnehmenden Jugendlichen motivieren, sich zu beteiligen und sich in ein Klima des persönlichen Lernens zu begeben. Dieses Lernklima ist für LSBTIQ*- Jugendliche besonders wichtig und förderlich, weil das innere Coming-out zunächst in der großen Zahl der Fälle zu Gefühlen von Ausgrenzung und Vereinsamung führt. Die methodischen Ange bote sind daher besonders wirksam, wenn sie als Gruppenangebot oder (abhängig von Zielsetzung, Inhalt und Methode) als Projekt für spezifische Gruppengrößen konzipiert werden. Gleichzeitig achten wir auf eine geschlechterparitätische Besetzung bei der Leitung der je - weiligen Angebote. Die Palette unserer regelmäßig stattfindenden Angebote wird kom - plettiert durch „Großprojekte“ in Kooperation mit Stiftungen o. ä., die wir durch ergänzende, angebotsspezifische Fachkräfte auf Honorarba- sis ermöglichen. Beide Angebotsformen werten wir ständig aus und führen sie entsprechend der Bedarfe der Jugendlichen fort, passen sie an und/oder erweitern sie. 6.2 Selbstbehauptung In Selbstbehauptungs-/Selbstverteidigungsworkshops werden bereits erlebte oder aber befürchtete Diskriminierungs- und Mobbingsituatio - nen nachgestellt und bearbeitet. So werden Kraft und Selbstbewusst - sein für den Alltag „getankt“ und unter Anleitung neue Handlungs - kompetenzen entwickelt und erprobt. Unser Angebotskatalog enthält dabei kommunikative, körpersprachliche und präventive Maßnahmen gegen Angriffe, Mobbing und Bullying, aber auch Einführungen in die Selbstverteidigungstechnik Wing Chun, insbesondere sogenannte „Lö- sungstechniken“ (= Entkommen aus Haltegriffen etc.) 6.3 Rollenspielworkshops „Kann ich nur so sein, wie ich bin, oder kann ich auch anders?“ Diese und andere Frage behandeln wir in unseren Rollenspielworkshops. Hier lernen die Jugendlichen die Reflexion der eigenen Rolle, können aber auch kreativ andere Charaktere entwickeln und die Wirkung die - ser auf andere testen. Dadurch können sie ihr eigenes Kommunikati - onsverhalten überprüfen und neue Herangehensweisen in einem ge - schützten Raum ausprobieren. 6.4 Erlebnis- und Outdoorworkshops Bei unseren Erlebnis- und Outdoorworkshops stehen gemeinsames Erleben, zwangloses Kennenlernen und lockerer Austausch der Ju - gendlichen untereinander im Mittelpunkt. Egal ob Minigolf, Klettergar - ten, Sommerschwimmen, Bogenschießen, Geocaching, Fahrradtouren oder Eislaufen im Winter: erlaubt ist, was den Teilnehmenden gefällt. Ganz nebenbei überwinden sie, ggf. unterstützt durch spezielle Team- übungen, eigene Ängste, verbessern soziale Kompetenzen und fassen Vertrauen in die anderen Teilnehmer*innen. 6.5 Medienpädagogische Projekte In unseren jeweils mehrere Wochenenden umfassenden Medienpro - jekten können sich bis zu 30 Jugendliche über Ihre Erfahrungen, Hür - den und Ängste rund um Ihr Coming-out austauschen und diese fil - misch aufbereiten. Dabei entwickeln sie die Fragen und die Dramatur- gie selbst, suchen Locations und erlernen den Umgang mit der Tech - nik bis hin zur Postproduktion, werden dabei aber durchge hend von einem Medientrainer und einer Fachkraft begleitet. Mit dieser Projektform erreichen wir nicht nur, dass die Jugendlichen sich intensiv mit ihrer eigenen Biografie und der Coming-out-Thema - tik auseinandersetzen. Mit den ge machten Videos erreichen wir über die sozialen Medien wie Youtube und Facebook auch z. T. zehntausen- de Jugendliche in anderen Teilen Deutschlands, nicht zuletzt im ländli- chen Raum, denen die Filme Impulse für das eigene Coming-out bie - ten. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass medienpädagogische Projekte in ihrer Komplexität und ihren professionellen Ansprüchen am besten in Kooperation mit entsprechenden fachlichen Partner*innen umzuset - zen sind. Wir suchen deshalb weiterhin nach solchen Kooperations - partner*innen, um auf den bisherigen Erfahrungen aufbauend weitere Projekte anzubieten. 6.6 Kunstprojekte Wie die medienpädagogischen Projekte setzen auch unsere Kunstpro - jekte eine verpflichtende Teilnahme an mehreren Wochenendwork - shops voraus. Hier sollen die Teilnehmer*innen ihre Vorstellungen von anderen Lebensweisen (Sexualitäten, Kulturen, Religionen) hinterfra - gen und anschließend mit unterschiedlichen künstlerischen Mitteln ihre Wünsche, Ziele und Hoffnungen formulieren. Etwa 50 % der teilnehmenden Jugendlichen an bisherigen Workshops waren lsbtiq*; ca. 35 % der weiteren Teilnehmer*innen hatten einen Migrationshintergrund (insb. Türkei, Rumänien, Italien, Marokko) und davon etwa die Hälfte Fluchterfahrung (insb. Syrien und Afghanistan). Wie bei den medienpädagogischen Projekte sind auch Kunstprojekte in ihrer Komplexität und ihren professionellen Ansprüchen am besten in Kooperation mit entsprechenden fachlichen Partner*innen umzu - setzen. Wir suchen deshalb weiterhin nach solchen Kooperationspart - ner*innen, um auf den bisherigen Erfahrungen auf bauend weitere Projekte anzubieten. 6.7 „Peer to peer“-Coming-out-Beratung Oftmals sind die ersten Personen, denen gegenüber LSBTIQ*-Jugend- liche sich outen, nicht Eltern (zu denen ja fast immer ein Abhängig - keitsverhältnis besteht) oder Beratungsstellen (die diese spezifische Unterstützung in der Regel nicht anbieten oder zumindest nicht be - werben), sondern andere Jugendliche. Aus diesem Grund gehören Workshops zum Thema „Coming-out-Beratung von und für Jugendli - che“ zu unserer Angebotspalette. Nach dem „Peer to peer“-Ansatz werden hier Ju gendliche in die Grundlagen der Personenzentrierten Beratung eingeführt, Phasen des Coming-outs beleuchtet und in kurz- en, gegensei tigen Beratungen erprobt und reflektiert. Dabei entste - hen wertvolle Nebeneffekte: Die Jugendlichen reflektieren maßgeblich auch ihr ei genes Coming-out befähigen sich, darüber zu sprechen – und das Gefühl, etwas zu bewirken und zu helfen, führt oft zu weite - rem ehrenamtlichen Engagement! 7 Fachliche Ansätze und Methoden 7.1 Ansprache der Jugendlichen Die Ansprache der Jugendlichen erfolgt über Facebook-Seiten und - Gruppen für junge LSBTIQ* sowie über ansonsten eher als „Dating- Plattformen“ genutzte Apps. Insbesondere auf Letzteren finden sich viele Jugendliche, die sich noch vor oder mitten in ihrem Coming-out befinden und oft glauben, dass sich Kontakte untereinander aus- schließlich auf sexuelle Abenteuer beschränken. Die Erleichterung, dass es Freizeit- und Engagementangebote speziell für sie gibt, ist entsprechend immer wieder groß. Gerade weil die Jugendlichen häufig ungeoutet sind, ist der kommuni- kative Aspekt und die erste Ver trauensbildung im virtuellen Raum eine sehr entscheidende. Hier treffen die Jugendlichen den Entschluss (oder leider eben oft auch nicht), die ersten Schritte im „wahren Le - ben“ zu unternehmen und auf ande re LSBTIQ*-Jugendliche zu tref - fen. Oftmals nutzen die Jugendlichen unsere Freizeitangebote – ab - seits der klassischen LSBTIQ-Community in Köln –, um später dann das anyway oder andere Angebote zu nutzen, auf die wir verweisen. 7.2 Alltags-, Lebenswelt- und Biografieorientierung Ziel dieses sozialpädagogischen Ansatzes ist nicht die Lösung eines speziellen Problems, sondern die ganzheitliche Unterstützung bei der Konstitution eines gelingenden Alltags. Unsere Fachkräfte müssen da- bei den individuellen Alltag der Jugendlichen vorurteilsfrei erfassen und sich darauf einlassen. Außerdem müssen sie die Selbstständigkeit und Entscheidungsfähigkeit der Jugendlichen aufnehmen und mit ih - nen gemeinsam das individuelle Ziel und den Weg dorthin festlegen. Dabei soll der Blick auf die Ressourcen, die der Alltag bietet, gerichtet werden. Um dabei authentisch zu bleiben und mit der sich ständig verändern - den Lebenswelt der Jugendlichen mitzuhalten, gehen unsere Fach - kräfte nicht nach „Schema F“ vor, sondern greifen auf ein breites Me - thodenspektrum als flexibel nutzbare Instrumente zurück. Das ver - hindert außerdem Überlastung, sichert Verstehen, macht Handeln planbar und Erfolge und Misserfolge kontrollierbar. Dieses Konzept ist für die Arbeit mit LSBTIQ*-Jugendlichen besonders geeignet, da es durch seinen Alltagsbezug und die vornehmlich nied - rigschwelligen Angebote wenig stigmatisierend wirkt; seine grund - sätzliche Haltung von Akzeptanz und Solidarität stärkt außerdem die Jugendlichen als handelnde Subjekte nachhaltig in ihrer Selbstwir - kamkeit und Selbstbewusstwerdung. Die biographisch orientierte Sozialarbeit legt den Fokus auf den indi - viduellen Lebensweg des Adressaten. Dieser Ansatz hilft besonders in einer Lebensphase, in der Jugendliche intensiv damit beschäftigt sind, ihren eigenen Lebensweg individuell zu gestalten. Gerade LSBTIQ*- Jugendliche, die in der Zeit ihres Coming-outs emotionale, aber auch oft Beziehungsbrüche erleben, profitieren von einer sozialpädagogi - schen Intervention, um sie bei der Bewältigung ihrer individuellen Biographie zu unterstützen und ihnen nachhaltig Kompetenzen zu vermitteln, mit denen sie ihre Handlungsfähigkeit wiedererlangen und den Blick in die Zukunft richten können. Dass unsere queeren Fach - kräfte ihre Gefühle nicht als „Phase“ und ihre Diskriminierungserfah - rungen nicht als „so sind Jugendliche nun mal“ abtun, son dern viele Erfahrungen selbst gemacht haben, hilft enorm dabei, dass diese Un - terstützung bereitwillig integriert und nicht als „biographi scher Fremdkörper“ wieder abgestoßen wird. 7.3 Sozialpädagogischer Ansätze: Gruppen- und Projektarbeit In Ergänzung zur Offenen Jugendarbeit arbeiten wir mit Gruppengrö - ßen im Rahmen gruppendynamischer Prozesse, die eine Beteili gung voraussetzen und in der Regel befristet sind. Daraus erge ben sich Auseinandersetzungsprozesse, die die höhere Verbindlichkeit nutzen und persönlichkeitsstärkend wirken. 7.4 Identitätsfördernde Prozesse In der Mainstream-Gesellschaft sind identitätsfördernde Prozesse au - ßer in der Familie in Schule, Sportvereinen, Freizeitangeboten, der Musikszene usw. zu finden. Idole und Vorbilder haben besondere Wir - kungen und veranlassen junge Menschen, sich mit deren Lebenswei - sen als Muster zu identifizieren. LSBTIQ*-Jugendliche finden in diesen Strukturen selten Identitätsförderndes. Unsere Aufgabe ist es, ihnen solche Muster und Vorbilder vorzustellen, sie mit ihnen kritisch zu be - trachten und damit die eigene Identität prozessual zu fördern. 7.5 Wertschätzung und Achtsamkeit „Wenn Menschen akzeptiert und geschätzt werden, tendieren sie dazu, eine fürsorgliche Einstellung zu sich selbst zu entwickeln. Ein - fühlsames Gehörtwerden ermöglicht die Wahrnehmung des inneren Erlebnisstroms. Wenn ich mich selbst verstehe und schätze, kann ich meine Entwicklung wirksam fördern und es genießen, ein echter und ganzer Mensch zu sein.“ Im Geiste dieses Zitats von Carl Rogers füh len wir uns von unserer Haltung her verpflichtet, den LSBTIQ*-Ju gendlichen eine Atmosphäre zu bieten, in der sie sich gehört und ver standen fühlen. Damit gelan- gen sie zur Selbstachtung und zur Selbstfürsorge. Immer erst für sich zu sorgen bedeutet auch, dann in der Lage zu sein, für ande re Men- schen da zu sein. Bei den Zielgruppen finden wir immer wieder Ten - denzen der Selbstverletzung und Selbstdiskriminierung. Mit einer wertschätzenden Grundhaltung können wir es schaffen, Jugend liche behutsam in ihrem So-Sein anzunehmen und positive Umdeu tungen und echte Wertschätzungen für sich selbst zu schaffen. 7.6 Vernetzung mit anderen Akteur*innen, insbesondere den Eltern Unsere Zielgruppen leben in einer mehrheitlich nicht lsbtiq* Welt. Um dies aufzugreifen und auch um eine selbstgewählte „Ghettoisierung“ zu verhindern oder abzubauen, ist uns eine ständige, lebendige Ver - netzung mit den für die Jugendlichen relevanten Akteur*innen ihres Alltags (wie Schulen und Be rufsschulen, Vereine, Jugendamt, Ausbil - dungsstätten/Arbeitgeber etc.) wichtig. Insbesondere der Austauch mit den Eltern birgt die Chance, dass eventuelle familiäre Brüche ver - hindert oder gelindert werden können. Auch Eltern brauchen oft Un - terstützung in der Aufarbeitung „ihres“ Coming-outs vor sich selbst und ihren Peer Groups und dabei, die für sie neue, noch fremde Iden - tität ihrer Kinder zu akzeptieren! 7.7 Akzeptanz-Werbung in Medien, Gesellschaft und Politik Indem wir Anreize für die Berichterstattung über unsere Arbeit schaf - fen, aber auch durch unsere eigene, gezielte Medienarbeit besonders in den neuen Medien wollen wir in Politik und Gesellschaft das Be - wusstsein über LSBTIQ* schaffen und verankern. Damit leisten wir ei- nen Beitrag zur Normalisierung der Beziehungen und verbessern die Bedingungen für junge Menschen, die sich in ihrem Coming-out und damit in ihrer wichtigsten und prägendsten Phase ihrer Identitätsbil - dung befinden. Gleichzeitig wirken wir der problematischen subkultu- rellen Entwertung entgegen. 7.8 Beschwerdemanagement Wie vom Landesjugendamt vorgeschrieben bieten wir ein differenzier- tes Beschwerdemanagement, das einerseits Anonymität gewährleis - tet, andererseits seriös dokumentiert und Lösungen sucht. Bei Be - schwerden, die strafrechtlichen Charakter haben, sehen wir uns selbstverständlich in der Pflicht, gesetzliche Regelungen einzuhalten. Teilnehmende können sich auch immer an einen für Beschwerde zu - ständigen Vorstand wenden. Der Zugang wird allen teilnehmenden Jugendlichen standardmäßig bekannt gemacht. 7.9 Gefährdung des Kindeswohls nach § 8a SGB VIII Kindeswohl ist bis zum 18. Lebensjahr rechtswirksam. Da LSBTIQ*- Jugendliche immer wieder auch von Unverständnis seitens ihrer El - tern sprechen, von Loyalitätsbrüchen und bewusstem Wegsehen, füh- len wir uns verpflichtet, Äußerungen, die auf eine Kindeswohlgefähr - dung hindeuten, sehr ernst zu nehmen. Unsere Schweigepflicht zu überprüfen und ggf. im Rahmen einer §8a-Beratung zu seriösen Klä - rungen zu kommen. 8 Qualitätsmanagement 8.1 Fachpersonal Unser interdisziplinäres Fachteam (u. a. Sozial-, Erlebnis-, Medien-, Kunst- und Theaterpädagog*innen) wird sorgfältig ausgewählt und wir legen Wert darauf, dass sie selbst einen LSBTIQ*-Hintergrund ha - ben. Es nimmt außerdem kontinuierlich Fortbildungen in Anspruch, z. B. zur Methodenkompetenz, Beratungskompetenz und Prozesssteuerungskompetenz. Dies gilt auch perspektivisch für Fach - kräfte, die aus der projektorientierten Zusammenarbeit in ein festan - gestelltes Kernteam wechseln. 8.2 Teamprozesse und -gestaltung Teamprozesse leben von fachlichem Austausch. Kontinuierliche Fort - bildung, Kommunikation und Reflektion gehören sowohl in unserem Kernteam als auch bei unseren Netzwerkpartner*innen zum Selbst - verständnis und sind permanenter Teil unserer Teamgestaltung und - weiterentwicklung und unseres fachlichen Controllings. 8.3 Kollegiale Fachberatung und Supervision Unsere Projekt- und Honorar-Mitarbeiter*innen werden in ihrer sozial- pädagogischen Arbeit fachlich durch eine entsprechend ausgebildete und erfahrene Leitungskraft begleitet und haben darüber hinaus die Möglichkeit, kollegiale Beratungen als Intervision in Anspruch zu neh - men. Darüber hinaus können Supervisionen genutzt werden. 8.4 Konzeptionelle Weiterentwicklung Die Arbeit mit Jugendlichen in schwierigen Lebensphasen erfordert auch die ständige Überprüfung und Anpassung der bestehenden sozi - alpädagogischen Konzeption an die Erfordernisse. Durch den Aus - tausch mit anderen Fachkräften und/oder Trägern aus dem Bereich der (LSBTIQ*-)Jugendhilfe (so u. a. AK Jugend und AK Jugend und Prävention – perspektivisch sind weitere Vernetzungen und Arbeits - kreise erwünscht und angedacht) und mit Kooperationspartner*innen, durch Überprüfungsklausuren des sozialpädagogischen Teams, Befra - gung der Jugendlichen und durch den engen und regelmäßigen Aus - tausch und Zielüberprüfungen mit dem Jugendamt wollen wir uns ständig konstruktiv-kritisch hinterfragen und kontinuierlich weiterent- wickeln.
Anlage 3 Konzept Prävention Coming out Day e.V.
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Konzept zu Prävention & Schutz vor Missbrauch des Coming Out Day e.V. Die Jugendarbeit des Coming Out Day e.V. richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 27 Jahren. Diese sind im Rahmen der Jugendarbeit vor Missbrauch (Vernachlässigung, Gewalt und sexuellen Übergriffen) zu schützen. Die Jugendarbeit des Coming Out Day e.V. hat zudem den Anspruch durch Stärkung und Sensibilisierung der Nutzer_innen präventiv auch für andere Lebensbereiche der Zielgruppe zu wirken sowie die Aufgabe Zeichen für Vernachlässigung, Gewalt und sexuelle Übergriffe in anderen Lebensbereichen wahrzunehmen und professionell aufzugreifen. A. Prävention & Schutz von jungen Menschen innerhalb der Jugendarbeit Allgemeines Gefährdungspotential innerhalb der Jugendarbeit Junge Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans*Personen gelten auf Grund ihrer Lebenssituation, ihren biographischen Erfahrungen sowie deren (Nicht-)Verarbeitung als besonders vulnerable Gruppe vor allem für Gewalt und sexuelle Übergriffe. Der Kontakt zwischen Fachkräften / Ehrenamtlichen und Teilnehmer_innen ist geprägt durch eine hohe Vertrautheit, sowie auf längere Beziehungsarbeit angelegt. Die Angebote richten sich allerdings eher an ältere Jugendliche (ab 14 Jahren), es bestehen geringe Altersunterschiede zwischen den Besuchenden sowie zwischen den Besuchenden und Ehrenamtlichen und auch die Gestaltung der Angebote reduzieren durch das Fehlen von formalen Machtverhältnissen und die Offenheit der Angebote (Raum und Zielgruppenstruktur) das Gefährdungspotential deutlich. Mit der auf Partizipation ausgerichteten Gestaltung der Angebote sind teilweise fließende Übergänge zwischen Besuchenden, Teilnehmenden, Freiwilligen und Ehrenamtlichen verbunden. Zur Vorbeugung von missbräuchlichem Verhalten gegenüber Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Zielgruppen der Angebote) durch Fachkräfte und ehrenamtliche Mitarbeiter_innen werden folgende Maßnahmen ergriffen: 1. (Erweitertes) Polizeiliches Führungszeugnis Alle Honorarmitarbeiter_innen, die im Rahmen der Jugendarbeit des Coming Out Day e.V. eingesetzt werden, legen dem Vereinsvorstand vor Dienstbeginn und darauf folgend alle drei Jahre ein aktuelles, erweitertes Führungszeugnis zur Einsicht vor. Die Einsichtnahme wird in der Personalakte vermerkt. Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter_innen und Übunggsleiter_innen, die das 25. Lebensjahr überschritten haben und im Rahmen der Jugendarbeit eingesetzt werden sowie alle Vorstandsmitglieder, legen vor Dienstbeginn und darauf folgend alle drei Jahre ein aktuelles, erweitertes Führungszeugnis zur Einsicht vor. Die Einsicht wird im Vereinsordner vermerkt. 2. Anleitung, Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen MitarbeiterInnen Bei allen Angeboten ist eine sozialpädagogisch ausgebildete Fachkraft zuständig für die Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiter_innen. Sie steht zu allen ehrenamtlichen Kräften im regelmäßigen Kontakt. Vor Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit findet ein ausführliches Einzelgespräch mit der begleitenden Fachkraft zu den Beweggründen und Motivationen statt. Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter_innen nehmen einmal an der regelmäßig stattfindenden Schulung für ehrenamtliche Mitarbeiter_innen teil. Bestandteil dieser Qualifizierungsmaßnahme sind auch rechtliche Grundlagen (u.a. StGB; SGB VIII $ 8a), eine Auseinandersetzung mit missbräuchlichem Verhalten, sowie dem notwendigen Verhalten in Verdachtsfällen (unmittelbare Information an die begleitende Fachkraft und den Vereinsvorstand). Den ehrenamtlichen Mitarbeiter_innen werden Teamgespräche angeboten. Dieses wird durch die Fachkraft begleitet und dient neben der gemeinsamen Planung auch der gemeinsamen Reflexion. Die regelmäßige Teilnahme ist für alle ehrenamtlichen Mitarbeiter_innen verpflichtend. Ausgehend von diesen Teamgesprächen, Beobachtungen der anderen ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Kräfte, eigenen Beobachtungen oder auf Wunsch der ehrenamtlichen Kraft selbst finden begleitende Einzelgespräche statt, sofern dies notwendig erscheint. Alle ehrenamtlichen Kräfte, die jünger sind als 25 Jahren arbeiten grundsätzlich mindestens in Teams (mind. zwei Personen) oder zusammen mit einer sozialpädagogisch ausgebildeten Fachkraft. Regelmäßig besucht die begleitende Fachkraft (auch ohne Voranmeldung) ehrenamtlich organisierte Angebote und reflektiert zusammen mit den ehrenamtlichen Kräften die Beobachtungen. 3. Begleitung, Supervision und Fortbildung von Fachkräften Die Dienst- und Fachaufsicht über alle Fachkräfte sowie Überwachung von externen Fachkräften (Honorarkräften) obliegt dem Vereinsvorstand. Vor Einstellung bzw. Beauftragung erfolgt ein umfangreiches Bewerbungsverfahren, bei dem auch eine eingehende Klärung von Motiven bzgl. der Tätigkeit stattfindet. Die weitere Begleitung erfolgt vor allem über Team- und Mitarbeiter_innengespräche. Private Kontakte mit jugendlichen Nutzer_innen der Angebote sind den Fachkräften untersagt. Private Treffen mit jungen Erwachsenen (über 21 Jahren), die Angebote nutzen sind im Vorfeld mit dem Vereinsvorstand zu reflektieren. Regelmäßig besucht der Vereinsvorstand (auch ohne Voranmeldung) die Angebote und reflektiert zusammen mit den Kräften die Beobachtungen. Zur Sensibilisierung nimmt der Vorstand alle zwei Jahre an einer fortbildenden Supervision zum Thema „Missbrauch und sexualisierte Gewalt“ teil und teilt die gewonnen Erkenntnisse mit Honorarkräften und ehrenamtlichen Mitarbeiter_innen. 4. Verhaltensregeln im Verdachtsfall von Missbrauch innerhalb der Jugendarbeit Im Verdachtsfall ist der Vereinsvorstand unmittelbar zu informieren. Dieser hat die Aufgabe den Verdacht zu prüfen und notwendige Schritte einzuleiten. Bis zur endgültigen Klärung, wird die betreffende Kraft für die Tätigkeit in Kontakt mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen beurlaubt. “Is B. Prävention & Schutz von jungen Menschen außerhalb der Jugendarbeit Durch die Jugendarbeit stehen ehrenamtliche Mitarbeiter_innen und Fachkräfte in Kontakt mit jungen Menschen und stellen für diese Bezugs- und Vertrauenspersonen dar. Sollten ehrenamtliche Mitarbeiter_innen und / oder Fachkräfte des Coming Out Day e.V. im Rahmen ihrer Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls einer Minderjährigen erkennen, findet folgendes Verfahren Anwendung: a. Die entsprechende Miitarbeiter_in informiert unmittelbar den Vereinsvorstand. b. Mitarbeiter_in und Vereinsvorstand nehmen auf Basis der durch die Mitarbeiter_in festgestellten gewichtigen Anhaltspunkte eine Einschätzung der Gefährdung und erarbeiten Vorschläge, welche erforderlichen und geeigneten Hilfen angezeigt sind, um die Gefährdung / das Gefährdungsrisiko abzustellen. vor c. Auf der Basis erfolgt im Bedarfsfall die unmittelbare Meldung an das zuständige Jugendamt. d. Alle Schritte erfolgen grundsätzlich unter Einbeziehung des jungen Menschen, sofern hierdurch nicht der wirksame Schutz des jungen Menschen in Frage gestellt wird. e. Alle Verdachtsfälle, Risikoeinschätzungen und Interventionen sind durch die jeweilige Fachkraft zu dokumentieren und zur Aufbewahrung an den Vereinsvorstand weiterzugeben. Alle Beteiligten sind zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die sich aus den $$ 61 bis 65 SBG VIII ergeben, verpflichtet. Alle Übermittlungen von personenbezogenen Daten, ggf. auch Informationen, die dem besonderen Vertrauensschutz des $ 65 SGB VIII unterliegen können, werden grundsätzlich nur dann an das Jugendamt weitergeleitet, wenn die Betroffenen eingewilligt haben. Nach einer angemessenen Risikoabschätzung ist eine Informationsweitergabe nach 8 65 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIll auch ohne Einwilligung zulässig. Alle Handlungsschritte sind durch die betroffene Fachkraft zu dokumentieren. Indikatoren / Anhaltspunkt für eine Kindeswohlgefährdung: Die Personensorge umfasst gem. $ 1631 BGB insbesondere das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes jedoch durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten gefährdet, so liegt eine Kindeswohlgefährdung vor ($ 1666 BGB). Die Eltern sind in der Pflicht, die Gefahr abzuwenden. Hierfür kommen bei Bedarf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe als unterstützende Maßnahmen in Betracht. Soweit die Eltern nicht Willens oder in der Lage sind, auch mit angebotener Unterstützung die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Begriff der Kindeswohlgefährdung gem. & 1666 BGB ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. In der Rechts- und Fachpraxis sind jedoch nachfolgende Konkretisierungen vorgenommen worden. Eine Kindeswohlgefährdung kann in Form von Misshandlung, sexueller Missbrauch und Vernachlässigung auftreten. Körperliche Misshandlung umfasst alle Handlungen, vom einzelnen Schlag mit der Hand über Prügeln, Festhalten und Würgen bis hin zum gewaltsamen Angriff mit Riemen, Stöcken, anderen Gegenständen und Waffen, die zu einer nicht-zufälligen Verletzung eines Kindes führen, insbesondere zu Blutergüssen, Prellungen, Schädel- und Knochenbrüchen, aber auch zu inneren Verletzungen, zu Verbrennungen, Verbrühungen oder Vergiftungen. -3- Seelische oder psychische Gewalt bezeichnet Handlungen und Aktionen, die zu einer schweren Beeinträchtigung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Bezugsperson und Kind führen und dessen geistig-seelische Entwicklung erheblich behindern. Seelische Gewalt ist beispielsweise die deutliche Ablehnung, das ständige Überfordern, das Herabsetzen und Geringschätzen, Ängstigen und Terrorisieren, Isolieren und die Verweigerung von emotionaler Unterstützung eines Kindes. Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen bezeichnet sexuelle Handlungen mit Körperkontakt (insbesondere Brust- und Genitalbereich) sowie beispielsweise das Vorzeigen von pornographischem Material oder das Herstellen von pornographischen Filmen und Exhibitionismus durch eine wesentlich ältere jugendliche oder erwachsene Person. Ein junger Mensch wird sexuell missbraucht, wenn sie_er zu körperlichen oder nichtkörperlichen sexuellen Handlungen durch Ältere oder Erwachsene veranlasst oder ihnen ausgesetzt wird. Aufgrund des bestehenden Kompetenzgefälles, vor allem in der psychosexuellen Entwicklung, können die Handlungen nicht angemessen verstanden und eingeordnet werden, der junge Mensch kann deshalb auch nicht verantwortlich entscheiden. Der_Die Täter_in befriedigt aufgrund des Macht- und Generationsgefälles und der Abhängigkeit des Jungen Menschen sein Machtbedürfnis unter Zuhilfenahme sexueller Handlungen. Sexueller Missbrauch von Jugendlichen ist Machtmissbrauch verbunden mit der psychischen und/oder physischen Verletzung der Integrität (Unversehrtheit). Er ist ein Ausdruck von Dominanzkultur. Ausgenommen sind gleichrangige Liebesbeziehungen unter Jugendlichen und Heranwachsenden. Vernachlässigung ist die andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns sorgeverantwortlicher Personen (Eltern oder von ihnen autorisierte Betreuungspersonen), welches zur Sicherstellung der physischen und psychischen Versorgung des jungen Menschen notwendig wäre. Die Vernachlässigung kann sich neben der mangelnden Befriedigung körperlicher Bedürfnisse (Nahrung, Bekleidung, Unterkunft, Sicherheit) auf den emotionalen Austausch, die allgemeine Anregung, auch in Bezug auf Sprache und Bewegung oder auf die mangelnde Beaufsichtigung und Gesundheitsfürsorge des jungen Menschen beziehen. Diese Unterlassung kann bewusst oder unbewusst, aufgrund unzureichender Einsicht oder unzureichenden Wissens erfolgen. Die durch die Vernachlässigung bewirkte chronische Unterversorgung des jungen Menschen durch die nachhaltige Nichtberücksichtigung, Missachtung oder Versagung seiner Lebensbedürfnisse hemmt, beeinträchtigt oder schädigt seine körperliche und seelische Entwicklung und kann zu gravierenden bleibenden Schäden oder gar zum Tode des jungen Menschen führen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1305/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 26.05.2020
- Erstellt
- 05.05.2020 09:01