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3604/2017

Anfrage FDP-Fraktion "Inanspruchnahme von Bundesmitteln zur Förderung des Kita-Ausbaus (AN/1661/2017)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 24.11.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 28.11.2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4686 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/513 
 
Vorlagen-Nummer 
 3604/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 28.11.2017 
 
Anfrage FDP-Fraktion "Inanspruchnahme von Bundesmitteln zur Förderung des Kita-Ausbaus 
(AN/1661/2017) 
Die FDP-Fraktion stellt folgende Anfrage im Jugendhilfeausschuss: 
 
Von den 220 Millionen Euro aus dem Kita-Investitionsprogramm des Bundes für das Jahr 2017 wur-
den nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bis Juni lediglich 52 Millionen Euro beansprucht. 
Dies entspricht weniger als einem Viertel der Mittel. Nach Auskunft des Ministeriums waren auch 
2016 von den zur Verfügung gestellten 230 Millionen Euro zum Jahresende noch 73 Millionen übrig.  
Auch nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes NRW rufen die Kommunen die Gelder 
nur zögerlich ab.  
Die FDP-Fraktion bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:  
   
1. In welcher Höhe stehen der Stadt Köln Mittel aus dem Kita-Investitionsprogramm des Bundes 
für 2017 zur Verfügung?  
2. In welcher Höhe hat die Stadt Köln bisher Mittel aus dem Kita-Investitionsprogramm des Bun-
des für die Jahre 2016 und 2017 abgerufen?  
3. Inwieweit sieht die Verwaltung Möglichkeiten, den Abruf der Fördergelder zu forcieren und 
damit zu erhöhen?  
4. In Hessen und in Bayern haben die Kommunen ihre Anteile komplett abgerufen. Welche 
Gründe hat die Verwaltung dafür identifiziert?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1. 
Derzeit sind zwei Bundesförderprogramme aktuell. 
 Bundes-U3-Investitionsprogramm 2015 – 2018 
 Bundes-Investitionsprogramm 2017 – 2020 
 
Im erstgenannten Programm wurden dem Land NRW insgesamt rund 118,6 Mio. Euro für den Bewil-
ligungszeitraum zur Verfügung gestellt, in zweitgenannten Programm sind insgesamt rund 242 Mio. 
Euro für NRW enthalten. Eine – im Bundesgesetz enthaltene – Aufteilung auf die Haushaltsjahre 
wurde in den vom LVR herausgegebenen Rundschreiben nicht explizit mit konkreten Beträgen vor-
genommen. Vielmehr ist auf NRW-Landesebene vorgesehen, dass zunächst für die jeweiligen Ju-
gendämter bis zu einem bestimmten Stichtag Budgets reserviert wurden/werden. Für Köln be-
trug/beträgt dieses Budget rund 8 Mio. Euro (Programm 2015 – 2018) bzw. rund 15,8 Mio. Euro (Pro-
gramm 2017 – 2020). Soweit die zur Verfügung gestellten Budgetmittel bis zu den Stichtagen nicht 
vollständig in Anspruch genommen wurden/werden, erfolgt eine Neuvergabe der bis dahin nicht in 
Anspruch genommenen Mittel. 
 
Zu 2. 
Die Stadt Köln hat bis 2017 insgesamt rund 10,8 Mio. Euro aus dem Förderprogramm 2015 – 2018

2 
 
bewilligt (Stand 22.11.2017), hat also das ursprünglich reservierte Budget bei den Bewilligungen deut-
lich überschritten. Für das Förderprogramm 2017 – 2020 können noch keine Angaben gemacht wer-
den, weil hier der Stichtag zur Abgabe entscheidungsreifer Anträge beim LVR noch nicht erreicht ist 
(und auch danach noch – infolge der Neuverteilung nicht in Anspruch genommener Mittel – eventuel-
le weitere Förderungen möglich sein könnten). 
 
Zu 3. 
Dass Förderprogramme ins Leben gerufen werden, wird bereits im Vorfeld ausführlich kommuniziert 
und ist in der Trägerlandschaft frühzeitig bekannt. Darüber hinaus informiert auch das Amt für Kinder, 
Jugend und Familie seinerseits zeitnah und umfassend und bietet ausführliche Beratung und beglei-
tende Hilfestellung. Die Verwaltung geht davon aus, dass – jedenfalls für den Kölner Bereich – alle 
potenziellen Antragsteller über die Möglichkeiten informiert sind und keine zusätzlichen „Werbemaß-
nahmen“ erforderlich sind. 
 
Zudem sei darauf hingewiesen, dass die Fördermittel nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für 
Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) nur soweit und nicht eher vom LVR 
abgefordert werden dürfen, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zah-
lungen benötigt werden. Die Mittelabrufe sind demzufolge abhängig vom Fortschritt jeder einzelnen 
geförderten Maßnahme. Dies kann die Verwaltung nicht beeinflussen, sondern liegt in der Verantwor-
tung der Dritt-Empfänger (Träger). 
 
Zu 4. 
Es sei zunächst der Hinweis erlaubt, dass die Stadt Köln keinen Einfluss darauf hat, ob und inwieweit 
die Kommunen in NRW landesweit ihre jeweiligen Fördermittelanteile abrufen. Die hiesige Jugend-
verwaltung hat jedenfalls ihr Budget aus dem Bundes-U3-Investitionsprogramm 2015 – 2018 im Hin-
blick auf die bewilligten Förderbeträge vollständig ausgeschöpft bzw. sogar übertroffen (siehe zu 1. 
und 2.). Über die näheren Umstände der Förderabwicklung in Bayern und Hessen liegen der Verwal-
tung keine Informationen vor. 
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

28.11.2017 Jugendhilfeausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3604/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
24.11.2017
Erstellt
21.11.2017 14:38