Haushaltsbegleitbeschluss zum HPL 2016/17
Mitteilung Ausschuss 2946/2017 vom 04.12.2017
Stand: Am 18.12.2017 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/2 Vorlagen-Nummer 04.12.20178 2946/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 05.12.2017 Finanzausschuss 18.12.2017 Haushaltsbegleitbeschluss zum HPL 2016/17 Beschluss: In der Sitzung des Rates der Stadt Köln am 30.06.2016 wurde unter TOP 9, Punkt II 4 unter anderem folgendes beschlossen: „Weiterhin beschließt der Rat: Die Prüfung einer dreispurigen Führung der südlichen Rheinuferstraße durch kontrollierte Ampelschaltung ( z.B. Richtungswechselbetrieb mit Festzeitsteuerung), um den Verkehrsfluss zu optimieren.“ Mitteilung der Verwaltung: Die wichtigsten Kriterien für einen sinnvollen Einsatz einer dreispurigen Wechselzeichensignalanlage sind signifikante Unterschiede der Verkehrsbelastung auf den Richtungsfahrbahnen während der morgendlichen und nachmittäglichen Spitzenbelastungszeiten. Aufgrund der annähernd gleichen richtungsbezogenen sehr hohen Verkehrsbelastung wäre auf dem Oberländer Ufer eine durchgängige vierspurige Führung des Verkehrs angemessen. Die Umsetzung ist jedoch ohne Grunderwerb nicht möglich. Richtungsbezogene signifikante Unterschiede der Verkehrsbelastung in den jeweiligen Spitzenstun- den morgens und abends liegen nicht vor. Im Querschnitt Höhe Militärring fahren gemäß Prognose für das Jahr 2025 in der morgendlichen Spitzenstunde stadteinwärts 2335 Kraftfahrzeuge und stadt- auswärts 1635 Kraftfahrzeuge. In der nachmittäglichen Spitzenstunde fahren stadteinwärts 1845 Kraftfahrzeuge und stadtauswärts 2160 Kraftfahrzeuge. Das bedeutet in beiden Zeitfenstern werden in jeder Richtung jeweils zwei Fahrspuren benötigt. Grundsätzlich ist das Verkehrsaufkommen im Bereich des Oberländer Ufers noch steigend, weil die Anlage der Stadtbahn in der Bonner Straße Verkehre von der Bonner Straße auf die Rheinuferstraße verdrängen wird. Des Weiteren würde sich die Zuordnung der Räume für die Abbiegespur am Knotenpunkt Oberländer Ufer/Alteburger Straße bei einem Richtungswechselbetrieb äußerst problematisch gestalten und schwer begreifbar und damit sehr unfallträchtig sein. Die dreispurige Führung durch eine Wechselzeichenanlage hätte auch zur Folge, dass auf fast der gesamten Strecke der Verlauf des östlichen Bordsteines, einschließlich der Sinkkästen, angepasst werden müsste. Spätestens alle 300 m wären Signalgeber mit Schilderbrücken vorzusehen. Hierzu wäre auch Grunderwerb erforderlich. Daher wird der Richtungswechselbetrieb auf der südlichen Rheinuferstraße aus verkehrlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht empfohlen. Gez. Blome -
Anlage 1
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250 AN/1211/2016 Finanzausschuß Punkt 4: Prüfung 3-spurige Führung der südl- Rheinufer Straße m ittels Richtungswechselbetriebes Stein 28.03.2017 2-OberUf-Ge-170328 M aßnahm e: M 1: Bearbeitet Am t für Straßen + Verkehrstechnik Datum Am tsleiter (66) Abteilungsleiterin (661) Gruppenleiter (661/2) Bezirksingenieur (661/2) Dateinam e Station 0+725 Station 0+620 Station 0+200 (Beginn Wechselzeichenanlage) Ausbauende vorh. Vierspuriger Ausbau (Ende Wechselzeichenanlage) Maßnahme: M 1: Bearbeitet Amt für Straßen + Verkehrstechnik Datum Dateiname 500 AN/1211/2016 Finanzausschuß Punkt 4: Prüfung 3-spurige Führung der südl- Rheinufer Straße mittels Richtungswechselbetriebes Stein 2-OberUf-Ge 21.09.2017 Maßstab1:125 Maßstab1:125
Beratungsverlauf
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18.12.2017 zuletzt
TOP 2.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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