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2946/2017

Haushaltsbegleitbeschluss zum HPL 2016/17

Mitteilung Ausschuss 04.12.2017

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 18.12.2017, TOP 2.10

Anlage 1

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Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1

783 Zeichen

250 
AN/1211/2016 Finanzausschuß Punkt 4: 
Prüfung 3-spurige Führung der südl- Rheinufer Straße 
m
ittels Richtungswechselbetriebes 
Stein 
28.03.2017 
2-OberUf-Ge-170328 
M
aßnahm
e: 
  M
      1: 
Bearbeitet 
Am
t für Straßen + 
Verkehrstechnik 
Datum 
Am
tsleiter (66) 
Abteilungsleiterin (661) 
Gruppenleiter (661/2) 
Bezirksingenieur (661/2) 
Dateinam
e 
Station 0+725 
Station 0+620 
Station 0+200 
(Beginn Wechselzeichenanlage) 
Ausbauende vorh. 
Vierspuriger Ausbau 
(Ende Wechselzeichenanlage) 
Maßnahme:   M      1: 
Bearbeitet 
Amt für Straßen + 
Verkehrstechnik 
Datum 
Dateiname 
500 
AN/1211/2016 Finanzausschuß Punkt 4: 
Prüfung 3-spurige Führung der südl- Rheinufer Straße 
mittels Richtungswechselbetriebes 
Stein 
2-OberUf-Ge 
21.09.2017 
Maßstab1:125 
Maßstab1:125

Mitteilung Ausschuss

2625 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/2 
 
Vorlagen-Nummer   04.12.20178 
 2946/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 05.12.2017 
Finanzausschuss 18.12.2017 
 
Haushaltsbegleitbeschluss zum HPL 2016/17 
Beschluss: 
In der Sitzung des Rates der Stadt Köln am 30.06.2016 wurde unter TOP 9, Punkt II 4 unter anderem 
folgendes beschlossen: „Weiterhin beschließt der Rat: Die Prüfung einer dreispurigen Führung der 
südlichen Rheinuferstraße durch kontrollierte Ampelschaltung ( z.B. Richtungswechselbetrieb mit 
Festzeitsteuerung), um den Verkehrsfluss zu optimieren.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Die wichtigsten Kriterien für einen sinnvollen Einsatz einer dreispurigen Wechselzeichensignalanlage 
sind signifikante Unterschiede der Verkehrsbelastung auf den Richtungsfahrbahnen während der 
morgendlichen und nachmittäglichen Spitzenbelastungszeiten. 
 
Aufgrund der annähernd gleichen richtungsbezogenen sehr hohen Verkehrsbelastung wäre auf dem 
Oberländer Ufer eine durchgängige vierspurige Führung des Verkehrs angemessen. Die Umsetzung 
ist jedoch ohne Grunderwerb nicht möglich.  
 
Richtungsbezogene signifikante Unterschiede der Verkehrsbelastung in den jeweiligen Spitzenstun-
den morgens und abends liegen nicht vor. Im Querschnitt Höhe Militärring fahren gemäß Prognose 
für das Jahr 2025 in der morgendlichen Spitzenstunde stadteinwärts 2335 Kraftfahrzeuge und stadt-
auswärts 1635 Kraftfahrzeuge. In der nachmittäglichen Spitzenstunde fahren stadteinwärts 1845 
Kraftfahrzeuge und stadtauswärts 2160 Kraftfahrzeuge. Das bedeutet in beiden Zeitfenstern werden 
in jeder Richtung jeweils zwei Fahrspuren benötigt. Grundsätzlich ist das Verkehrsaufkommen im 
Bereich des Oberländer Ufers noch steigend, weil die Anlage der Stadtbahn in der Bonner Straße 
Verkehre von der Bonner Straße auf die Rheinuferstraße verdrängen wird. 
 
Des Weiteren würde sich die Zuordnung der Räume für die Abbiegespur am Knotenpunkt Oberländer 
Ufer/Alteburger Straße bei einem Richtungswechselbetrieb äußerst problematisch gestalten und 
schwer begreifbar und damit sehr unfallträchtig sein. 
 
Die dreispurige Führung durch eine Wechselzeichenanlage hätte auch zur Folge, dass auf fast der 
gesamten Strecke der Verlauf des östlichen Bordsteines, einschließlich der Sinkkästen, angepasst 
werden müsste. Spätestens alle 300 m wären Signalgeber mit Schilderbrücken vorzusehen. Hierzu 
wäre auch Grunderwerb erforderlich. 
 
Daher wird der Richtungswechselbetrieb auf der südlichen Rheinuferstraße aus verkehrlichen und 
wirtschaftlichen Gründen nicht empfohlen. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (2)

05.12.2017 Verkehrsausschuss
TOP 7.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.12.2017 Finanzausschuss
TOP 2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2946/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.12.2017
Erstellt
21.09.2017 11:42