V/0770/2016
Suchtprävention stärken, Maßnahmen bei pathologischem Glücksspiel unterstützen, Einführunge einer Wettbürosteuer
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
9115 Zeichen
V/0770/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten
Betrifft
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0029/2016 sowie
Anregung nach § 24 GO NRW - Nr. 2016-00085
Suchtprävention stärken, Maßnahmen bei pathologischem Glücksspiel unterstützen, Einführung
einer Wettbürosteuer im Stadtgebiet Münster prüfen.
Beratungsfolge
18.01.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung Vorberatung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die in der Begründung dargestellte Stellungnahme der Ve rwaltung wird zur Kenntnis g e-
nommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung einer Wettbürosteuer auf dem Gebiet der
Stadt Münster zu prüfen, und dem Haupt und Finanzausschuss bzw. dem Rat hierzu im
Laufe des Jahres 2017 einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Begründung:
Zu Beschlusspunkt 1:
Zu den im Antrag der SPD-Fraktion aufgeführten Punkten nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu I des Antrages
Unbestritten ist, dass Glücksspielsucht gravierende Auswirkungen auf die persönlichen, familiären,
sozialen und beruflichen Verhältnisse der Betroffenen und ihrer Angehörigen hat. Pathologische
Glücksspieler und ihre Familien sind in besonderem Maße von hoher Verschuldung betroffen.
Vorlagen-Nr.:
V/0770/2016
Auskunft erteilt:
Frau Dr. Siemer-Eikelmann
Ruf:
492-5350
E-Mail:
Siemer-Eikelmann@stadt-
muenster.de
Datum:
18.11.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0770/2016
Die vom C aritasverband (CV) genannten Daten zur Prävalen z sind einer älteren Studie von 2011
(PAGE) entnommen und nicht mehr aktuell.
Nach der neuesten repräsentativen Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufkl ärung ist die
Glücksspielteilnahme (ohne Differenzierung von Art und Intensität des Glücksp iels) insgesamt deut-
lich zurückgegangen, im Zeitraum 2007 bis 2015 kontinuierlich von 55,0 % auf 37,3 % (12-Monats-
Prävalenz). „Erstmals seit Beginn der Studienserie nimmt zudem das Spielen an Gel dspielautomaten
ab. Zugenommen hat lediglich die Teilnahme an illegalen Sportwetten unter 18- bis 20-jährigen Män-
nern“ („Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland 2015“, BzgA 2016).
Bezüglich des problematischen oder pathologischen Glücksspielverhaltens schätzt die Bundeszentra-
le für gesundheitliche Aufklärung (auf der Basis der o. g. Studie) für die 16- bis 70-Jährigen bevölke-
rungsweit die 12-Monats-Prävalenz des pathologischen/ süchtigen Glücksspiels auf 0,37 % und des
problematischen Glücksspiels auf 0,42 %.
Für Münster können anhand dieser Zahl en ca. 850 pathologische / süchtige Glücksspieler und ca.
970 problematische Spieler in der angegebenen Altersgruppe zwischen 16 und 70 Jahren g eschätzt
werden. (Zum Vergleich: Der CV war von 2.020 pathologischen Glücksspielern und 2.828 problem a-
tischen Spielern ausgegangen.)
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass laut einer aktuellen Studie von 2015 Glücksspie l-
sucht deutschlandweit rückläufig ist. Die vom CV für Münster geschätzten Häufigkeiten für patholog i-
sches / süchtiges oder problematisches Glücksspiel müssen deutlich nach unten korr igiert werden.
Die sozialen und finanziellen Auswirkungen bei den betroffenen Personen sind allerdings unbestritten
weitreichend.
Zu II des Antrages
Die Verwaltung der Stadt Münster hat bereits 2014 Maßnahmen ergriffen, um dem pathol ogischen
Glücksspiel und den schwerwiegenden Konsequenzen dieser Gesundheitsstörung entgegenzuwi r-
ken. Auf der Basis eines Beratungskonzeptes des CV zum pathologischen Glücksspiel wurde 2014
die Leistungsvereinbarung um den Bereich Glücksspiel-, Medien- und Onlinesucht ergänzt: „Die A r-
beit der Suchtberatungsstelle umfasst den gesamten Bereich der legalen Drogen (Alkohol, Medik a-
mente etc.), der Glücksspielsucht sowie der Medien - und Onlinesucht.“ (Ziffer 3.1 der Leistungsve r-
einbarung). Der CV erklärte sich außerdem seinerseits bereit, im Jahresbericht eine erweiterte Ko s-
tenträgertransparenz (Stadt Münster, Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW und Rentenversich e-
rungsträger) herzustellen. Auch in der Arbeit des Amtes für Gesundheit, Vet erinär- und Lebensmittel-
angelegenheiten (Sozialpsychiatrischer Dienst und Kinder - und Jugendpsychiatrischer Dienst) wird
pathologisches oder problematisches Glücksspiel bei der Diagnostik und Vermittlung stets berüc k-
sichtigt. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt aber im Bereich der Medien- und Onlinesucht (auch Online-
Glücksspielsucht), da hier ein wachsender Bedarf festgestellt wird. Darüber hinaus wird die Spie l-
suchtbekämpfung unterstützt von Gesetzesänderungen (erster GlüÄndStV 12/2012 und sechste Ve r-
ordnung zur Änderung der Spielverordnung 11/2014), die sich positiv auswirken.
Wie unter Punkt 1. erläutert, nimmt die Glücksspielsucht bundesweit ab (Ausnahme: Tei lnahme von
jungen Männern an Sportwetten). Auch in der Suchtberatung des CV sind die Beratungs - und Be-
handlungszahlen für Personen mit Glücksspielsucht (inklusive refinanzierter ambulanter Rehabilitat i-
on) seit 2013 rückläufig. 2015: 94 (einschließlich 34 Reha-Patienten) 2014: 102 ; 2013: 112.
- 3 -
V/0770/2016
Bezogen auf die kommunal geförderte Suchtberatung (ohne Reha-Patienten) wurden vom CV im Jahr
2015 60 Personen im Bereich Glücksspielsucht beraten und begleitet. Differenzierungen des CV hi n-
sichtlich der Zunahme von Sportwetten bei jungen Männern sowie der Unterstützung bei Medien- und
Onlinesucht finden sich in den Dokumentationen bislang nicht.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass - unter Berücksichtigung der epidemi ologischen
Zahlen von 2015 und der Inanspruchnahme der Caritas -Suchtberatung 2015 (s. o.) - pathologischem
Glücksspiel und seinen weitreichenden Konsequenzen in Münster wirksam begegnet wird. Eine Au s-
weitung der Angebote kann von Seiten der Verwaltung nicht nachvollzogen werden. Hi nsichtlich der
Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen und Hilfestellungen gibt es allerdings noch Anpassungsb e-
darf im Bereich illegaler Sportwetten und Medien - / Onlinesucht. Ein Mehrbedarf für die Suchtber a-
tungsstellen lässt sich hieraus aber nicht ableiten.
Zu III des Antrages
Für die Suchtprävention in der Stadt Münster sind von Seiten der Verwaltung das Amt für Gesundheit,
Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten (53) und das Amt für Kinder, J ugendliche und Familien
(51) zuständig. Es besteht zwischen den Abteilungen "Psychische Gesundheit" (53.4) und "Drogenhil-
fe" (51.29) eine enge Kooperation. Das Gesamtkonzept der Suchtprävention für die Stadt Münster ist
an diesen Grundstrukturen orientiert. Das Amt 53 kümmert sich vorzugsweise um den Bereich leg a-
ler Drogen (Alkohol, Medikamente) und Verhaltenssüchte (nicht stoffgebundene Süchte). Für die Um-
setzung von Präventionsmaßnahmen und Hilfen wurden mit den Such tberatungsstellen der Caritas
und der Diakonie inhaltsgleiche Leistungsvereinbarungen getroffen. Beide Beratungsstellen bieten für
erwachsene Menschen Informationen sowie Hilfen im Umgang mit Alkohol, M edikamenten, Essstö-
rungen und Medien-/Onlinesucht an. Die Caritas Suchtberatungsstelle hat sich zusätzlich eine Spez i-
alisierung für den Bereich Glücksspielsucht erarbeitet. Sie ist als Fachberatungsstelle für Glück s-
spielabhängige und deren Angehörige vom Land NRW anerkannt und eine diesbezügliche Förderung
in Höhe von 15.000 €/Jahr. Amt 51 ist insbesondere für minderjährige Konsumenten und für den B e-
reich der illegalen Drogen zuständig. Hinzu kommen die Angebote von Indro e. V. im niedrigschwell i-
gen Bereich für erwachsene Konsumenten illegaler Drogen.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Suchtprävention in der Stadt Münster vielfä ltig
ist und mit großem Engagement von vielen Akteuren gestaltet wird. Eine Erweiterung der Konzeption
ist aus S icht der Verwaltung nicht notwendig. Die Glücksspielsucht wird hierin ausreichend berüc k-
sichtigt. Ein Spielersperrsystem auch bei Glücksspielautomaten und bei Sportwetten könnte den
Spielerschutz ergänzen, muss aber an anderer Stelle verankert werden. Fü r die Suchtpr ävention in
der Stadt Münster ist es zukünftig erforderlich, dass auf Veränderungen im Suchtverhalten der Bürge-
rinnen und Bürger ("neue" Süchte) schnell, flexibel und differenziert eingegangen werden kann. Hie r-
für können die vorhandenen konzeptionellen Rahmenbedingungen genutzt werden.
Zu Beschlusspunkt 2:
Zur teilweisen finanziellen Deckung der regelmäßig im Zusammenhang mit Suchtprävention entst e-
henden Aufwendungen könnte es sich anbieten, eine Wettbürosteuer in der Stadt Münster zu erh e-
ben. Die Verwaltung wird die Einführung einer solchen Steuer, unter Einschluss der erstmal igen und
laufenden Aufwendungen und möglichen Erträge, eingehend prüfen. Auf dieser Grundl age soll dem
Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat im Laufe des Jahres 2017 eine Beschlussempfehlung
gegeben werden.
- 4 -
V/0770/2016
I.V.
gez. Reinkemeier
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0770/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.01.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37