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V/0770/2016

Suchtprävention stärken, Maßnahmen bei pathologischem Glücksspiel unterstützen, Einführunge einer Wettbürosteuer

Vorlagen 18.01.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 18.01.2017, TOP 13

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

9115 Zeichen

V/0770/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0029/2016 sowie 
Anregung nach § 24 GO NRW - Nr. 2016-00085 
Suchtprävention stärken, Maßnahmen bei pathologischem Glücksspiel unterstützen, Einführung 
einer Wettbürosteuer im Stadtgebiet Münster prüfen. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.01.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Vorberatung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in der Begründung dargestellte Stellungnahme der Ve rwaltung wird zur Kenntnis g e-
nommen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung einer Wettbürosteuer auf dem Gebiet der 
Stadt Münster zu prüfen, und dem Haupt und Finanzausschuss bzw. dem Rat hierzu im 
Laufe des Jahres 2017 einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten. 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu Beschlusspunkt 1: 
 
Zu den im Antrag der SPD-Fraktion aufgeführten Punkten nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
 
Zu I des Antrages 
 
Unbestritten ist, dass Glücksspielsucht gravierende Auswirkungen auf die persönlichen,  familiären, 
sozialen und beruflichen Verhältnisse der Betroffenen und ihrer Angehörigen hat. Pathologische 
Glücksspieler und ihre Familien sind in besonderem Maße von hoher Verschuldung betroffen.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0770/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Siemer-Eikelmann 
Ruf: 
492-5350 
E-Mail: 
Siemer-Eikelmann@stadt-
muenster.de  
Datum: 
18.11.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0770/2016 
Die vom C aritasverband (CV) genannten Daten zur Prävalen z sind einer älteren Studie von 2011 
(PAGE) entnommen und nicht mehr aktuell.  
 
Nach der neuesten repräsentativen Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufkl ärung ist die 
Glücksspielteilnahme (ohne Differenzierung von Art und Intensität des Glücksp iels) insgesamt deut-
lich zurückgegangen, im Zeitraum 2007 bis 2015 kontinuierlich von 55,0 % auf 37,3 %  (12-Monats-
Prävalenz). „Erstmals seit Beginn der Studienserie nimmt zudem das Spielen an Gel dspielautomaten 
ab. Zugenommen hat lediglich die Teilnahme an illegalen Sportwetten unter 18- bis 20-jährigen Män-
nern“ („Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland 2015“, BzgA 2016). 
 
Bezüglich des problematischen oder pathologischen Glücksspielverhaltens schätzt die Bundeszentra-
le für gesundheitliche Aufklärung (auf der Basis der o. g. Studie) für die 16- bis 70-Jährigen bevölke-
rungsweit die 12-Monats-Prävalenz des pathologischen/ süchtigen Glücksspiels auf 0,37 % und des 
problematischen Glücksspiels auf 0,42 %.  
 
Für Münster können anhand dieser Zahl en ca. 850 pathologische / süchtige Glücksspieler und ca. 
970 problematische Spieler in der angegebenen Altersgruppe zwischen 16 und 70 Jahren g eschätzt 
werden. (Zum Vergleich: Der CV war von 2.020 pathologischen Glücksspielern und  2.828 problem a-
tischen Spielern ausgegangen.)  
 
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass laut einer aktuellen Studie von 2015 Glücksspie l-
sucht deutschlandweit rückläufig ist. Die vom CV für Münster geschätzten Häufigkeiten für patholog i-
sches / süchtiges oder problematisches  Glücksspiel müssen deutlich nach unten korr igiert werden. 
Die sozialen und finanziellen Auswirkungen bei den betroffenen Personen sind allerdings unbestritten 
weitreichend.  
 
 
Zu II des Antrages 
 
Die Verwaltung der Stadt Münster hat bereits 2014 Maßnahmen  ergriffen, um dem pathol ogischen 
Glücksspiel und den schwerwiegenden Konsequenzen dieser Gesundheitsstörung entgegenzuwi r-
ken. Auf der Basis eines Beratungskonzeptes des CV zum pathologischen Glücksspiel wurde 2014 
die Leistungsvereinbarung um den Bereich Glücksspiel-, Medien- und Onlinesucht ergänzt: „Die A r-
beit der Suchtberatungsstelle umfasst den gesamten Bereich der legalen Drogen (Alkohol, Medik a-
mente etc.), der Glücksspielsucht sowie der Medien - und Onlinesucht.“ (Ziffer 3.1 der Leistungsve r-
einbarung). Der CV erklärte sich außerdem seinerseits bereit, im Jahresbericht eine erweiterte Ko s-
tenträgertransparenz (Stadt Münster, Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW und Rentenversich e-
rungsträger) herzustellen. Auch in der Arbeit des Amtes für Gesundheit, Vet erinär- und Lebensmittel-
angelegenheiten (Sozialpsychiatrischer Dienst und Kinder - und Jugendpsychiatrischer Dienst) wird 
pathologisches oder problematisches Glücksspiel bei der Diagnostik und Vermittlung stets berüc k-
sichtigt. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt aber im Bereich der Medien- und Onlinesucht (auch Online-
Glücksspielsucht), da hier ein wachsender Bedarf festgestellt wird. Darüber hinaus wird die Spie l-
suchtbekämpfung unterstützt von Gesetzesänderungen (erster GlüÄndStV 12/2012 und sechste Ve r-
ordnung zur Änderung der Spielverordnung 11/2014), die sich positiv auswirken.  
 
Wie unter Punkt 1. erläutert, nimmt die Glücksspielsucht bundesweit ab (Ausnahme: Tei lnahme von 
jungen Männern an Sportwetten). Auch in der Suchtberatung des CV sind die Beratungs - und Be-
handlungszahlen für Personen mit Glücksspielsucht (inklusive refinanzierter ambulanter Rehabilitat i-
on) seit 2013 rückläufig. 2015: 94 (einschließlich 34 Reha-Patienten) 2014: 102 ;  2013: 112.

- 3 - 
V/0770/2016 
Bezogen auf die kommunal geförderte Suchtberatung (ohne Reha-Patienten) wurden vom CV im Jahr 
2015 60 Personen im Bereich Glücksspielsucht beraten und begleitet. Differenzierungen des CV hi n-
sichtlich der Zunahme von Sportwetten bei jungen Männern sowie der Unterstützung bei Medien- und 
Onlinesucht finden sich in den Dokumentationen bislang nicht.    
 
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass - unter Berücksichtigung der epidemi ologischen 
Zahlen von 2015 und der Inanspruchnahme der Caritas -Suchtberatung 2015 (s. o.) - pathologischem 
Glücksspiel und seinen weitreichenden Konsequenzen in Münster wirksam begegnet wird. Eine Au s-
weitung der Angebote kann von Seiten der Verwaltung nicht nachvollzogen werden. Hi nsichtlich der 
Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen und Hilfestellungen gibt es allerdings noch Anpassungsb e-
darf  im Bereich illegaler Sportwetten und Medien - / Onlinesucht. Ein Mehrbedarf für die Suchtber a-
tungsstellen lässt sich hieraus aber nicht ableiten. 
 
 
Zu III des Antrages  
 
Für die Suchtprävention in der Stadt Münster sind von Seiten der Verwaltung das Amt für Gesundheit, 
Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten (53) und das Amt für Kinder, J ugendliche und Familien 
(51) zuständig. Es besteht zwischen den Abteilungen "Psychische Gesundheit" (53.4) und "Drogenhil-
fe" (51.29) eine enge Kooperation. Das Gesamtkonzept der Suchtprävention für die Stadt Münster ist 
an diesen Grundstrukturen orientiert.  Das Amt 53 kümmert sich vorzugsweise um den Bereich leg a-
ler Drogen (Alkohol, Medikamente) und Verhaltenssüchte (nicht stoffgebundene Süchte). Für die Um-
setzung von Präventionsmaßnahmen und Hilfen wurden mit den Such tberatungsstellen der Caritas 
und der Diakonie inhaltsgleiche Leistungsvereinbarungen getroffen. Beide Beratungsstellen bieten für 
erwachsene Menschen Informationen sowie Hilfen im Umgang mit Alkohol, M edikamenten, Essstö-
rungen und Medien-/Onlinesucht an. Die Caritas Suchtberatungsstelle hat sich zusätzlich eine Spez i-
alisierung für den Bereich Glücksspielsucht erarbeitet. Sie ist als Fachberatungsstelle für Glück s-
spielabhängige und deren Angehörige vom Land NRW anerkannt und eine diesbezügliche Förderung 
in Höhe von 15.000 €/Jahr. Amt 51 ist insbesondere für minderjährige Konsumenten und für den B e-
reich der illegalen Drogen zuständig. Hinzu kommen die Angebote von Indro e. V. im niedrigschwell i-
gen Bereich für erwachsene Konsumenten illegaler Drogen.   
 
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Suchtprävention in der Stadt Münster vielfä ltig 
ist und mit großem Engagement von vielen Akteuren gestaltet wird.  Eine Erweiterung der Konzeption 
ist aus S icht der Verwaltung nicht notwendig. Die Glücksspielsucht wird hierin ausreichend berüc k-
sichtigt.  Ein Spielersperrsystem auch bei Glücksspielautomaten und bei Sportwetten könnte den 
Spielerschutz ergänzen, muss aber an anderer Stelle verankert werden.  Fü r die Suchtpr ävention in 
der Stadt Münster ist es zukünftig erforderlich, dass auf Veränderungen im Suchtverhalten der Bürge-
rinnen und Bürger ("neue" Süchte) schnell, flexibel und differenziert eingegangen werden kann. Hie r-
für können die vorhandenen konzeptionellen Rahmenbedingungen genutzt werden.  
 
Zu Beschlusspunkt 2: 
 
Zur teilweisen finanziellen Deckung der regelmäßig im Zusammenhang mit Suchtprävention entst e-
henden Aufwendungen könnte es sich anbieten, eine Wettbürosteuer in der Stadt Münster zu erh e-
ben. Die Verwaltung wird die Einführung einer solchen Steuer, unter Einschluss der erstmal igen und 
laufenden Aufwendungen und möglichen Erträge, eingehend prüfen. Auf dieser Grundl age soll dem 
Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat im Laufe des Jahres 2017 eine Beschlussempfehlung 
gegeben werden.

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V/0770/2016 
 
 
I.V. 
 
gez. Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (1)

18.01.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0770/2016
Typ
Vorlagen
Datum
18.01.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37