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V/0666/2006

19. Änderung FNP - Abschließender Beschluss

Vorlage 28.08.2006

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517 Zeichen

Rf 
Rf 
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Rf 
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Rf 
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Rf 
Neue Darstellung 
Bisherige Darstellung 
Stand: 10.01.2006 
Anlage 2 
zur Vorlage Nr. 666/2006 
Wohnbaufläche 
Gemischte Baufläche 
Flächen für den 
Gemeinbedarf 
Flächen für Ver- 
und Entsorgung 
Regenrückhaltebecken 
Flächen für potenzielle 
Gewässerentwicklung 
und Retention 
Feuerwehr 
Kultureller Zweck 
Sozialer Zweck 
Kindergarten 
N
M.:   1 : 15.000 
Plan zur 19. Änderung des fortge- 
schriebenen Flächennutzungsplanes 
Amt für Stadtentwicklung 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung

Beschlussvorlage

1636 Zeichen

V/0666/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
19. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich 
südlich der Dülmener Straße im Stadtteil Albachten 
Abschließender Beschluss 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.09.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
27.09.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
27.09.2006 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Der Entwurf der 19. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster 
für den Bereich südlich der Dülmener Straße im Stadtteil Albachten wird gemäß § 2 Baugesetz-
buch (BauGB) abschließend beschlossen. 
 
Kosten/Folgekosten 
Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine 
Folgekosten. 
 
Begründung: 
Der vom Rat der Stadt Münster am 15.02.2006 aufgestellte Entwurf zur 19. Änderung des fortge-
schriebenen Flächennutzungsplanes hat vom 06.03.2006 bis zum 06.04.2006 öffentlich ausgele-
gen. Da zu dieser Offenlegung keine Stellungnahmen vorgetragen wurden, kann somit der ab-
schließende Beschluss zur Flächennutzungsplanänderung gefasst werden. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen und den Vorlagen zum Sat-
zungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437 entnommen werden. 
 
I. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Plan 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0666/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit/Herr Husmann
Ruf: 
492 61 11 / 492 61 94 
E-Mail: 
HusmannN@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.09.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

V-0666-2006-Anlage-1-Begründung.pdf

25973 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 666/2006 
 
BEGRÜNDUNG / Seite 1 
B e g r ü n d u n g  
 
zur 19. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
der Stadt Münster im Stadtbezirk West im Stadtteil Albachten 
für den Bereich südlich der Dülmener Straße 
 
Inhalt Seite 
 
 
1. Planungsanlass und Planungsziele ................ ................................................................................ 1 
2. Änderungsbereich ................................ ........................................................................................... 2 
3. Änderungsinhalte ................................ ............................................................................................ 2 
3.1 Gemischte Bauflächen ........................... ......................................................................................... 2 
3.2 Flächen und Einrichtungen für den Gemeinbedarf .. ....................................................................... 5 
3.2.1 Zweckbestimmung – Kindergarten –.............. ................................................................................. 5 
4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht  gem . § 2a BauGB ................................................ 5 
4.1 Rahmen der Umweltprüfung ....................... .................................................................................... 5 
4.2 Kurzdarstellung Inhalt und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung............................ 5 
4.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschu tzes ........................................................... 5 
4.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose ................................................ 5 
4.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Va riante) ............................................................. 6 
4.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ............. ................................................................................ 7 
4.7 Überwachung (Monitoring)....................... ....................................................................................... 7 
4.8 Zusammenfassung................................. ......................................................................................... 7 
5. Gesamtabwägung .................................. ......................................................................................... 7 
5.1 Eingriffe in Natur und Landschaft.............. ...................................................................................... 7 
5.2 Altlasten...................................... ..................................................................................................... 7 
5.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung......... ......................................................................... 7 
5.4 Liegenschaftliche Verfügbarkeit ................ ...................................................................................... 8 
 
 
1. Planungsanlass und Planungsziele 
 
Der Bebauungsplan Nr. 437: Albachten - südlich Dülm ener Straße, der in der Fassung der 1. 
Änderung seit Dezember 2002 rechtskräftig ist, rege lt die städtebauliche Entwicklung im Stadt- 
teil Albachten u. a. im Bereich südlich der Dülmene r Straße und westlich des Offerbaches. Zur 
Stärkung des Ortszentrums von Albachten sieht der B ebauungsplan Nr. 437 am geplanten 
Marktplatz einen Einzelhandelsstandort vor, der sic h - von der Dülmener Straße aus gesehen - 
in rückwärtiger, südlicher Lage befindet und eine A nfahrt für Kunden und Anlieferung über die 
Straße Rottkamp durch das künftige Wohngebiet bedin gt. Unter diesen Bedingungen wurde der 
Standort von interessierten Lebensmittelmarkt-Betre ibern sehr kritisch bewertet. Auch die Grö- 
ße des Objekts mit max. 800 m² Verkaufsfläche wurde  als zu gering erachtet. Außerdem fehlen 
in unmittelbarer Nähe des Marktplatzes ausreichende  Parkmöglichkeiten. Trotz intensiver Be- 
mühungen hat sich kein Investor gefunden, der diesen Standort entwickeln wollte. 
 
Als alternativer Standort zur Sicherung für einen L ebensmittelmarkt (Vollsortimenter) wird des-
halb nun die Fläche südöstlich des Kreisverkehrs, z wischen Dülmener Straße und Rottkamp, 
mit Orientierung zur Dülmener Straße angesehen. Hie r besteht die Möglichkeit, ein Einzelhan-
delskonzept eines Investors unter wirtschaftlich un d verkehrlich günstigeren Bedingungen um-
zusetzen. Vorgesehen ist die Errichtung eines Leben smittelmarktes (Vollsortimenter) mit einer 
Verkaufsfläche von 1.200 m² sowie eines Textilmarkt es mit ca. 500 m² Verkaufsfläche, ergänzt 
durch ca. 85 Stellplätze. Die Haupterschließung erf olgt von der Dülmener Straße aus. Eine zu-
sätzliche Zufahrt wird vom Rottkamp ermöglicht. 
 
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Mü nster stellt den geplanten neuen Ein-
zelhandelsstandort als Wohnbaufläche dar. Für die p lanungsrechtliche Sicherung des o. g. Ein-

19. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
BEGRÜNDUNG / Seite 2 
zelhandelskonzeptes ist daher die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 (1) und (4) 
Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich. Mit der vorlieg enden Änderung werden die wirksam dar- 
gestellten Wohnbauflächen im Bereich des neuen Einz elhandelsstandorts in gemischte Bauflä- 
chen umgewidmet. 
 
Im Parallelverfahren soll der Bebauungsplan Nr. 437  durch die 2. Änderung einige wesentliche, 
der Einzelhandelskonzeption entsprechende Änderunge n erfahren. Für die Fläche der geplan-
ten Einzelhandelseinrichtungen südlich der Dülmener  Straße, östlich des Kreisverkehrs enthält 
die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 437 vorhaben bezogene Festsetzungen zur künftigen 
Nutzung (Vorhaben- und Erschließungsplan), durch die ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. 
Bebauungsplans Nr. 437, 1. Änderung, überplant wird. 
 
Der Bebauungsplan Nr. 437 setzt im Bereich des Mark tplatzes südlich zwischen Dülmener 
Straße und Rottkamp Mischgebiete (MI) fest. Aufgrun d der teilweise geänderten städtebauli-
chen Zielsetzung sollen deren Abgrenzungen geändert  werden. Zur planungsrechtlichen Absi-
cherung der geänderten Zielsetzung ist der Flächenn utzungsplan zu ändern. Die im Bereich 
des Marktplatzes wirksam dargestellten Wohnbaufläch en werden deshalb teilweise in ge-
mischte Bauflächen umgewidmet. Auch die 2. Änderung  des Bebauungsplanes Nr. 437 sieht 
entsprechende Anpassungen vor. 
 
Eine Prüfung von Alternativstandorten für den neuen  Einzelhandelsstandort wurde nicht durch-
geführt, weil der aktuell geltende Bebauungsplan Nr . 437 einen Standort für Einzelhandelsein-
richtungen im Bereich des Marktplatzes südlich der Dülmener Straße bereits enthält, dessen 
Realisierung durch Lebensmittelmarkt-Betreiber aber  deshalb gescheitert ist, weil Lage, Er-
reichbarkeit, Flächenangebot und das Angebot an Par kmöglichkeiten nicht den Interessen po-
tenzieller Investoren entsprechen. Der nun vorgeseh ene Ersatzstandort liegt im Geltungsbe-
reich desselben Bebauungsplans. Innerhalb der Ortslage von Albachten gibt es keinen weiteren 
Alternativstandort, der den Zielvorstellungen entspricht. 
 
 
2. Änderungsbereich 
 
Der Änderungsbereich ist wie folgt begrenzt: Im Nor den durch die Dülmener Straße, im Westen 
und Süden durch die Straße „Wierling“, im Osten durch die Straße „In der Weede“ südlich bzw. 
den Offerbach nördlich der Straße „Wierling“. 
 
 
3. Änderungsinhalte 
 
3.1 Gemischte Bauflächen 
 
1. Neuer Einzelhandelsstandort am Kreisverkehr 
 
 
Im Anschluss an die im wirksamen Flächennutzungspla n bestehende Darstellung einer ge- 
mischten Baufläche südlich der Dülmener Straße wird  westlich des integriert dargestellten Feu- 
erwehrstandortes die gemischte Baufläche erweitert,  um die planungsrechtlichen Voraus-
setzungen für den geplanten Einzelhandelsstandort z u schaffen. Die gemischte Baufläche wird 
durch die Dülmener Straße im Norden und die Straße Rottkamp im Westen und Süden einge-
fasst. Dadurch wird die bestehende Darstellung eine r Wohnbaufläche überplant. Die neu dar-
gestellte gemischte Baufläche ist als Standort für die o. g. geplanten Einzelhandelsnutzungen 
sowie die zugehörenden Stellplätze vorgesehen, für die im so genannten Parallelverfahren die 
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 437 vorhabenbezogene Festsetzungen trifft.

19. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
BEGRÜNDUNG / Seite 3 
Der vorhabenbezogene Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 6.500 m²; der Vorha-
benträger beabsichtigt hier die Errichtung eines Le bensmittelmarktes (Vollsortimenter) und ei-
nen Textilmarktes. Hierfür sind zwei Gebäudestandorte vorgesehen. 
 
Das Baufenster für den Lebensmittelmarkt hat eine G rößenordnung von ca. 1.750 m². Die Pla-
nung für den Lebensmittelmarkt umfasst ein Ladenlok al mit 1.200 m² Verkaufsfläche sowie Ne-
benflächen für Lager, Büro, die eingehauste Anliefe rung etc. von ca. 360 m² Nutzfläche. Vor-
gesehen ist eine I-geschossige Bebauung mit Flachda ch mit einer Gebäudehöhe von ca. 5,50 
m. 
 
Der Textilmarkt soll eine Verkaufsfläche von 500 m²  haben. Die erforderlichen Nebenräume 
werden z. T. im Obergeschoss untergebracht. Gemäß d en textlichen Festsetzungen zum Ent-
wurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 437 (Vo rhaben- und Erschließungsplan) sind in 
den Obergeschossen nur Dienstleistungen, Büros und Wohnungen zulässig; im Erdgeschoss 
als unzulässig ausgeschlossen sind folgende Nah- un d Grundversorgungssortimente gemäß 
„Münsteraner Sortimentsliste“ zum Einzelhandelskonzept Münster, 2004: 
 
- Blumen (Schnittblumen, Topfpflanzen), - Drogerie-  / Parfümerieartikel, - Getränke, - Kosmeti-
sche Artikel, - Nahrungs- und Genussmittel, - Pharm azeutische Artikel, - Tabakwaren, - Tier-
futter / Tierpflegeartikel, - Zeitschriften / Zeitungen. 
 
Die beiden Gebäude sind an den Rottkamp bzw. die Dü lmener Straße herangerückt und um-
fassen den zur Dülmener Straße vorgelagerten Kunden stellplatz mit ca. 85 Stellplätzen. Die 
angrenzende Wohnbebauung im Süden und Westen wird d urch die geplanten Hochbauten 
zugleich vom Lärm des Kundenverkehrs auf der Stellp latzanlage abgeschirmt, nach Osten ge-
währleistet eine geplante Lärmschutzwand den notwendigen Immissionsschutz. 
 
Mit dem Vorhaben wird die ursprüngliche städtebauli che Zielsetzung für den Bereich südöstlich 
des Kreisverkehrs (verdichtete Wohnbebauung: Reihen häuser und Geschossbauten) aufgege-
ben. Dies ist jedoch erforderlich, um neben der Sch affung von Wohnbauflächen auch die zweite 
zentrale städtebauliche Zielsetzung der Planung: „Stärkung des Ortszentrums“ verwirklichen zu 
können. Für die Attraktivität des Stadtteils ist ei n auf Dauer leistungsfähiges Grundver-
sorgungsangebot entscheidend. Albachten verfügt übe r einen Lebensmittel-Discounter und ei-
nen weiteren Lebensmittelmarkt. Letzterer hat aber mit ca. 400 m² Verkaufsfläche keine markt-
gerechte Größe mehr. Deshalb wurde bereits im recht skräftigen Bebauungsplan ein neuer 
Standort für einen Lebensmittelmarkt als Vollsortim enter am zentralen Marktplatz geschaffen. 
Von Seiten der Investoren und Betreiber wird dieser  Standort jedoch nicht akzeptiert, einerseits 
wegen seiner Lage abseits der Dülmener Straße und a ndererseits wegen der zu geringen Flä-
chengröße. Der rechtskräftige Bebauungsplan ermögli cht ebenerdig rd. 1.000 m² Bruttoge-
schossfläche und ca. 48 Stellplätze. Die Flächenans prüche im Lebensmittel-Einzelhandel sind 
jedoch gerade in den letzten Jahren stark angestieg en. Aus Betreibersicht kommt ein Vollsorti-
menter mit weniger als 1.200 m² Verkaufsfläche aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr in Be- 
tracht. Für diese Größenordnungen reichen die Fläch enangebote im Marktplatzbereich nicht 
aus. 
 
Berücksichtigt man die aktuellen Ansiedlungsanforde rungen des Lebensmitteleinzelhandels, 
deren Betriebskonzepte und Flächenansprüche, so kom mt unter dem Gesichtspunkt der Flä-
chenverfügbarkeit innerhalb Albachtens derzeit nur der Standort östlich des Kreisverkehrs in 
Betracht. Stadtstrukturell führt das zu Auswirkunge n, die zunächst in einer geänderten Ent-
wicklung des Stadtteilzentrums liegen. Es war bishe r die städtebauliche Zielsetzung, die Grund- 
versorgungsangebote entlang der Dülmener Straße auf  den engeren Bereich zwischen Tank- 
stelle und Plus-Markt sowie beidseits des künftigen  Marktplatzes zu bündeln. Mit dem An-
siedlungsvorhaben erhält das Stadtteilzentrum eine vergrößerte Ausdehnung entlang der Dül-
mener Straße. Der Bereich zwischen der Kreuzung Ost hofstraße / Weseler Straße im Osten 
und dem Kreisverkehr im Westen ist insgesamt durch eine gemischte Nutzungsstruktur gekenn-

19. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
BEGRÜNDUNG / Seite 4 
zeichnet, auch wenn der Wohnanteil westlich des alt en Friedhofes deutlich überwiegt. Gemes-
sen an der vorherrschenden höheren Nutzungsdichte u nd der größeren Nutzungsvielfalt kann 
man den gesamten Bereich durchaus zur Ortsmitte zählen. 
 
Auch im Hinblick auf die Größenordnung der geplante n Verkaufsflächenangebote ist von einer 
städtebaulichen Verträglichkeit des Vorhabens auszu gehen. Das Stadtteilzentrum Albachten 
verfügt aktuell über ca. 1.800 m² Gesamtverkaufsfläche (Gesamt – VKF). Den Hauptanteil bildet 
mit ca. 1.300 m² die VKF für den Lebensmittelsektor . Das Ansiedlungsvorhaben würde mit ca. 
1.700 m² Gesamt – VKF die vorhandene Verkaufsfläche  nahezu verdoppeln und damit theore- 
tisch mehr Kaufkraft benötigen, als sie der Stadtteil Albachten bereitstellt. 
 
Für die Einschätzung, dass das Ansiedlungsvorhaben dennoch strukturell verträglich ist, spre-
chen folgende Gründe: 
 
• Es ist davon auszugehen, dass die Realisierung des  geplanten Lebensmittel-Vollsortimen-
ters zur Aufgabe des bestehenden Lebensmittel-Super marktes führen wird. Dessen Laden-
größe beträgt nur ca. 400 m², was lediglich ein beg renztes Sortiment ermöglicht. Aufgrund 
der sprunghaften Entwicklung im Lebensmitteleinzelh andel (Trend zu mehr Sortimenten und 
mehr VKF) wäre der Standort mittelfristig nicht übe rlebensfähig. Diese Einschätzung führte 
bereits zur Ausweisung des Einzelhandelsstandortes am künftigen Marktplatz als Ersatz-, 
nicht als Ergänzungsstandort, denn der Stadtteil tr ägt lediglich einen Lebensmittel-Vollsorti-
menter. Unter Berücksichtigung des künftigen Fortfa lls dieses Anbieters ist das künftige Ver- 
kaufsflächenangebot durch das Ansiedlungsvorhaben i m Stadtteil vertretbar. Negative Aus- 
wirkungen durch Kaufkraftabschöpfung in benachbarte n Stadtteilen bzw. Gemeinden sind 
daher nicht zu erwarten. 
 
• Für den geplanten Einzelhandelsstandort am Kreisve rkehr werden im vorhabenbezogenen 
Teil des Bebauungsplans für den Standort des geplan ten Textilmarktes bewusst die grund-
versorgungsrelevanten Sortimente gemäß Münsteraner Liste für unzulässig erklärt. Über die 
bestehenden Anbieter innerhalb der gewachsenen Orts mitte hinaus wird es in diesen Sorti-
mentsbereichen keine zusätzlichen Angebote geben. A m Standort des Lebensmittelvollsor-
timenters ist dagegen nur ein Lebensmittelmarkt (Vollsortimenter) zulässig. 
 
• Mit der Entwicklung des Stadtteilerweiterungsgebie tes „Albachten – West“ werden zurzeit im 
Wesentlichen die Entwicklungspotenziale des Stadtte ils vollständig entwickelt, die der wirk-
same Flächennutzungsplan darstellt. Darüber hinaus bietet der gültige Gebietsentwicklungs-
plan – Teilabschnitt Münsterland – aber noch erhebl iche Wohnsiedlungsflächen am östlichen 
Ortsrand von Albachten, die für die langfristige En twicklung zur Verfügung gestellt werden 
können. 
 
2. Anpassung im Bereich des Marktplatzes 
 
 
Der Bebauungsplan Nr. 437 setzt im Bereich des Mark tplatzes südlich zwischen Dülmener 
Straße und Rottkamp Mischgebiete (MI) fest. Aufgrun d der teilweise geänderten städtebauli-
chen Zielsetzung sollen deren Abgrenzungen geändert  werden. Zur planungsrechtlichen Absi-
cherung der geänderten Zielsetzung ist der Flächenn utzungsplan zu ändern. Die im Bereich 
des Marktplatzes wirksam dargestellten Wohnbaufläch en werden deshalb teilweise in ge-
mischte Bauflächen umgewidmet. Auch die 2. Änderung  des Bebauungsplans Nr. 437 sieht 
entsprechende Anpassungen vor.

19. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
BEGRÜNDUNG / Seite 5 
3.2 Flächen und Einrichtungen für den Gemeinbedarf 
 
3.2.1 Zweckbestimmung – Kindergarten – 
 
Westlich der Straße „In der Weede“ stellt der wirks ame Flächennutzungsplan innerhalb einer 
Wohnbaufläche einen Kindergarten-Standort dar. Das Planzeichen „Zweckbestimmung Kinder-
garten“ wird nordwärts zur Straße „Wierling“ verschoben, weil der Kindergarten inzwischen an 
diesem Standort errichtet worden ist. 
 
 
4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht  gem . § 2a BauGB 
 
4.1 Rahmen der Umweltprüfung 
 
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer U mweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstell t worden. Umfang und Detaillierungs-
grad für die Ermittlung der Umweltbelange entsprech en der Ebene des Flächennutzungsplanes 
und beruhen auf vorliegenden Daten und Kenntnissen. 
 
Für die notwendige 2. Änderung des Bebauungsplans N r. 437: Albachten – südlich Dülmener 
Straße im Parallelverfahren wurden eine gesonderte Umweltprüfung durchgeführt und ein se-
parater Umweltbericht als Bestandteil der Begründung erstellt. 
 
 
4.2 Kurzdarstellung Inhalt und wichtigste Ziele der  Flächennutzungsplanänderung 
 
Wesentliches Ziel der 19. Änderung des fortgeschrie benen Flächennutzungsplanes ist es, zu-
sätzliche gemischte Bauflächen südlich der Dülmener  Straße in Albachten darzustellen. Den 
Anlass bildet die 2. Änderung des Bebauungsplanes N r. 437: Albachten – südlich der Dülmener 
Straße, dessen Entwurf entsprechende vorhabenbezoge ne Festsetzungen zur Realisierung zu-
sätzlicher Einzelhandelsleinrichtungen trifft. Im B ereich des geplanten Marktplatzes südlich der 
Dülmener Straße wird die Darstellung von gemischten  Bauflächen im Flächennutzungsplan den 
mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 437 vorg esehenen Anpassungen von ausgewie-
senen Mischgebieten angepasst. 
 
 
4.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes 
 
Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben s ich insbesondere aus dem Bundesim-
missionsschutzgesetz und zugehöriger Verordnungen u nd dem Baugesetzbuch in Verbindung 
mit dem Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffe in Natur und Landschaft). 
 
 
4.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose 
 
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erhebli chen Umweltauswirkungen (vgl. Zusam-
menstellung in unten aufgeführter Tabelle) sind im Umweltbericht zu beschreiben und zu be-
werten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der FNP bislang bereits Wohnbauflächen vorsah und 
für das Gebiet ein rechtskräftiger Bebauungsplan vo rliegt. Der Mehrbelastung am geplanten 
Standort für die geplanten Einzelhandelseinrichtung en sind die Entlastungen im Bereich des 
bisherigen Einzelhandelsstandortes am Marktplatz en tgegenzustellen. Erhebliche Umwelt-
auswirkungen sind daher lediglich im Bereich des Immissionsschutzes zu erwarten. 
 
Hinsichtlich der Eingriffsregelung ist im Rahmen de r Bilanzierung der möglichen Versiegelung 
auf der Ebene des Bebauungsplanes Nr. 437, 2. Änder ung, das Erfordernis zusätzlicher Aus-

19. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
BEGRÜNDUNG / Seite 6 
gleichsflächen zu prüfen. Auf der Ebene des FNP erg ibt sich aus dem erwarteten geringfügigen 
zusätzlichen Ausgleichsbedarf kein Handlungsbedarf. 
 
 
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung 
auf die zu betrachtenden Schutzgüter. 
Umweltbelange Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation 
Prognose der Umweltaus-
wirkungen 
Bewertung*
 
 
Mensch 
 
Die Fläche wird allseits von 
Wohngebieten (WA) umgeben. 
Die Fläche selbst ist bislang im 
B-Plan als allgemeines Wohn-
gebiet festgesetzt (noch nicht 
realisiert);  
Immissionsschutzrechtlich er-
gibt sich im Hinblick auf den 
Gewerbelärm der geplanten 
Einzelhandelseinrichtungen 
ein Konfliktpotenzial zu be-
nachbarten Wohngebäuden. 
Notwendige Vermeidungs-
maßnahmen sind auf der E- 
bene des Bebauungsplans zu 
regeln. 
 
Tiere / Pflanzen / 
biologische Vielfalt 
keine relevanten Vorkommen 
von Arten und Biotopen (ehe-
mals Ackernutzung) 
Die Darstellung als gemischte 
Baufläche führt potenziell zu 
einer Erhöhung der Versiege-
lung (Eingriffsrelevanz)  
 
Landschaft 
 
geplanter Wohnstandort 
(ehemals Ackernutzung) 
Baulicher Akzent im Ortsein-
gangsbereich von Albachten 
 
Boden 
 
Plaggeneschboden mit Archiv-
funktion im Sinne des Bundes-
bodenschutzgesetzes, keine 
bekannte Altlasten-/ Verdachts-
fläche 
 
Wasser 
 
mittlere Grundwasserneubil-
dungsrate 
Die Darstellung als gemischte 
Baufläche führt potenziell zu 
einer Erhöhung der Versiege-
lung (Eingriffsrelevanz durch 
Bodenverlust und verminderte 
Grundwasserneubildung)  
Klima  
 
klimatisch ohne nennenswerte 
Relevanz 
 
klimatisch kaum wirksame 
Verdichtung der Bebauung; 
 
- 
Luft 
 
Wohnbauflächen entlang der 
Dülmener Straße sind durch 
das  Verkehrsaufkommen von 
ca. 11.000 PKW/24 h vorbelas- 
tet 
Im Nahbereich ist eine ge-
ringfügige Erhöhung der Luft-
belastung durch die Park-
platznutzung zu erwarten, oh- 
ne dass mit Überschreitungen 
der Grenzwerte der 22. 
BImSchV zu rechnen ist. 
 
Sach- und Kulturgüter  keine zu berücksichtigenden 
Sach- oder Kulturgüter bekannt 
keine Relevanz - 
Wechselwirkungen  
 
keine signifikanten Wechselwir-
kungen 
keine Relevanz - 
* Bewertung :  sehr erheblich /  erheblich /  wenig erheblich / - nicht erheblich 
 
Unter Umweltgesichtspunkten ausgewiesene Schutzausw eisungen, insbesondere FFH-Gebiete 
oder Europäische Vogelschutzgebiete, werden nicht tangiert. 
 
 
4.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Va riante) 
 
Bei Beibehaltung des gegenwärtigen Planungsstandes können am Standort nicht die beiden 
Einzelhandelsmärkte der angestrebten Größenordnung errichtet werden. Es ist in diesem Fall 
davon auszugehen, dass dann die Festsetzungen des B ebauungsplanes (Allgemeines Wohn-
gebiet) längerfristig umgesetzt werden. Durch die A usnutzung der Flächen als Wohngebiet las-
sen sich in diesem Fall leicht verminderte Umweltauswirkungen prognostizieren.

19. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
BEGRÜNDUNG / Seite 7 
 
 
4.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
 
Für die Darstellung einer zusätzlichen gemischten B aufläche zur Realisierung der beiden ge-
planten Einzelhandelsmärkte bei gleichzeitiger räumlich-funktionaler Stärkung des vorhandenen 
Stadtteilzentrums kommen in der Ortslage Albachten keine anderweitigen Standorte in Be-
tracht. Eine vergleichende Umweltprüfung kann damit entfallen. 
 
 
4.7 Überwachung (Monitoring) 
 
Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes sind keine speziellen Monitoring-Maßnahmen vor-
gesehen. Die gesetzlichen Verpflichtungen zur Überprüfung des FNP nach spätestens 15 Jahre 
dienen einem generellen Monitoring auf FNP-Ebene. 
 
 
4.8 Zusammenfassung 
 
Mit der 19. Änderung des fortgeschriebenen Flächenn utzungsplanes sollen zusätzliche ge-
mischte Bauflächen zur Errichtung von zwei Einzelha ndelsmärkten (Lebensmittel-Vollsorti-
menter und Textilmarkt) südlich der Dülmener Straße  in Albachten dargestellt werden. Die ge-
mischten Bauflächen treten an die Stelle eines im B ebauungsplanes Nr. 437 festgesetzten 
Wohngebietes, der parallel geändert wird. Die Planu ng der gemischten Bauflächen lässt 
nachteilige Umweltauswirkungen im Hinblick auf den Immissionsschutz erwarten, die jedoch 
größtenteils gemindert werden können. Die sonstigen  Umweltauswirkungen wie zusätzliche 
Eingriffe in Natur und Landschaft sind wenig erhebl ich oder lassen sich durch geeignete Maß-
nahmen vermeiden, mindern oder ausgleichen. 
 
 
5. Gesamtabwägung 
 
5.1 Eingriffe in Natur und Landschaft 
 
Durch die Darstellung von zusätzlichen gemischten B auflächen werden bisher wirksam darge-
stellte Wohnbauflächen überplant. Mit der 19. Änder ung des Flächennutzungsplanes sind Ein-
griffe in Natur und Landschaft nicht verbunden. Die  Klärung sonstiger ggf. erforderlicher Rege-
lungen erfolgt im Rahmen des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437. 
 
 
5.2 Altlasten 
 
Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB "für bauliche Nutzungen vorge-
sehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgef ährdenden Stoffen belastet sind" ge-
kennzeichnet werden. Im Plangebiet sind nach dem de rzeitigen Kenntnisstand keine Altlasten-
verdachtsflächen vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. 
 
 
5.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung 
 
Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den R egierungsbezirk Münster – Teilabschnitt 
Münsterland – stellt den Änderungsbereich als Wohnsiedlungsbereich dar.

19. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
BEGRÜNDUNG / Seite 8 
Mit Schreiben vom 07.04.2006 hat die Bezirksregieru ng Münster mitgeteilt, dass gegen die 
Darstellungen der beabsichtigten 19. Änderung des f ortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
landesplanerisch keine Bedenken erhoben werden. 
 
Damit steht die beabsichtigte Änderung der Darstell ung im Einklang mit den Zielen der Regio-
nal- und Landesplanung. 
 
 
5.4 Liegenschaftliche Verfügbarkeit 
 
Die neu dargestellten gemischten Bauflächen befinde n sich vollständig im Eigentum eines 
Vorhabenträgers. Damit sind die Voraussetzungen für  eine zügige Umsetzung der Planungs-
ziele gegeben.  
 
 
 
Nähere Einzelheiten sind aus dem Plan zur 19. Änder ung des Flächennutzungsplanes ersicht-
lich. 
 
Durch die vorliegende Änderung werden die Grundzüge  des Flächennutzungsplanes nicht ver-
ändert. 
 
 
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu 
der durch den Rat der Stadt Münster am __________ a bschließend be-
schlossenen 19. Änderung des fortgeschriebenen Fläc hennutzungspla-
nes. 
 
 
Münster, 
 
 
 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (3)

21.09.2006 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.09.2006 Hauptausschuss
TOP 20.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
27.09.2006 Rat
TOP 22.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Dülmener Straße
  • Weseler Straße
  • Rottkamp
  • In der Weede
  • Hofstraße
  • Wierling

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0666/2006
Typ
Vorlage
Datum
28.08.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37