Mandari Insight

0915/2021

Anregung der Bezirksvertretung Chorweiler zur Grenzänderung bei den Stadtteilen Merkenich und Fühlingen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 01.04.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2021, TOP 3.2.1

Anlage 2 BV6 2020-12-03 Beschluss Grenzänderung Merkenich Fühli...

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 ASS 2020-08-20 2231-2020 Raumgliederung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 BV6 2020-12-03 Änderungsantrag CDU Grenzänderung Merke...

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 BV6 2020-12-03 Beschluss Grenzänderung Merkenich Fühli...

1185 Zeichen

Tagesordnungspunkt
TOP : Änderungs- bzw. Zusatzantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion 
Bündnis´90 / Die Grünen
Bezeichnung Inhalt
Sitzung: 03.12.2020   BV6/0002/2020 
Beschluss:ungeändert beschlossen
Vorlage:  AN/1414/2020
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung den bisherigen Stadtteil Merkenich bestehend aus den Dörfern 
Merkenich, Rheinkassel, Langel, Feldkassel und der Ansiedlung Kasselberg -zusammengefasst unter der Verwaltungskennung 601 - 
künftig in zwei eigenständige Stadtteile aufzuteilen und dies zu den Grundlagen der städtischen Planungen und Statistiken zu 
machen. 
Hierbei sollte das Dorf Merkenich als ein Stadtteil sowie die beiden Dörfer Rheinkassel und Langel gemeinsam, ebenfalls als Stadtteil, 
implementiert werden. Kasselberg ist zum zukünftigen Stadtteil Rheinkassel/Langel zuzuordnen, da es sich dort nur um wenige 
Häuser handelt. Aus der Historie heraus ist die Ortslage Feldkassel dem Stadtteil Fühlingen zuzuordnen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Druckversion  |  Seite versenden  |  zum Seitenanfang
Page 1 of 1Tagesordnungspunkt
07.12.2020https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=311681

Beschlussvorlage Rat

7332 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/153 
153 
Vorlagen-Nummer 
 0915/2021 
Freigabedatum 
 01.04.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anregung der Bezirksvertretung Chorweiler zur Grenzänderung bei den Stadtteilen Merkenich 
und Fühlingen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Chorweiler aus ihrer Sitzung am 03.12.2020, TOP 
8.3.4 und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. 
 
Der Rat fordert die Verwaltung auf, bei zukünftigen Planungen wo möglich die Statistischen Quartiere 
als Raumeinheiten zugrunde zu legen. 
 
 
Alternative: 
 
Der Rat folgt der Anregung der Bezirksvertretung Chorweiler aus ihrer Sitzung am 03.12.2020, TOP 
8.3.4 und beauftragt die Verwaltung,  
 
1. zu prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die gewünschten Stadtteilveränderungen 
vorzunehmen und welche Aufwände und Konsequenzen für die Verwaltung sowie die 
Öffentlichkeit dadurch entstehen 
  
2. die Ergebnisse dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.  
 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 14.06.2021 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Bezirksvertretung Chorweiler hat in ihrer Sitzung am 03.12.2020 unter TOP 8.3.4 zum Antrag 
AN/1414/2020 der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Anlage 1) einstimmig folgenden Be-
schluss gefasst:  
Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung den bisherigen Stadtteil Merkenich be-
stehend aus den Dörfern Merkenich, Rheinkassel, Langel, Feldkassel und der Ansiedlung Kassel-
berg -zusammengefasst unter der Verwaltungskennung 601 - künftig in zwei eigenständige Stadt-
teile aufzuteilen und dies zu den Grundlagen der städtischen Planungen und Statistiken zu ma-
chen. 
Hierbei sollte das Dorf Merkenich als ein Stadtteil sowie die beiden Dörfer Rheinkassel und Langel 
gemeinsam, ebenfalls als Stadtteil, implementiert werden. Kasselberg ist zum zukünftigen Stadtteil 
Rheinkassel/Langel zuzuordnen, da es sich dort nur um wenige Häuser handelt. Aus der Historie 
heraus ist die Ortslage Feldkassel dem Stadtteil Fühlingen zuzuordnen.  
 
Skizze 1: Stadtteilgrenzen Merkenich / Fühlingen / Langel/Rheinkassel (Anregung der BV 
Chorweiler)

3 
 
 
Mit der Neuaufteilung verbindet die Bezirksvertretung Chorweiler das Ziel, zur Stärkung des Heimat-
gefühls sowie der Identifikation und der Bürgerinnen und Bürger mit „ihrem“ Dorf beizutragen. Außer-
dem seien die sehr unterschiedliche Ausgangsbedingungen und Bedürfnisse der einzelnen Rheindör-
fer in der Vergangenheit durch die Verwaltung nicht hinreichend beachtet worden.  
Ein Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift ist als Anlage 2 beigefügt. 
Die Anregung der Bezirksvertretung ist gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung des Rates und 
der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat mit einem Beschlussvorschlag vorzulegen.

4 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Stadtteile der Stadt Köln sind nach Größe und Lage bekannt und geeignet, um städtische Pla-
nungen und Themen räumlich einzuordnen und zu kommunizieren.  
 
Skizze 2: Derzeitige Stadtteilgrenzen Merkenich / Fühlingen 
 
 
Da Stadtteile häufig über eine heterogene Bevölkerungsstruktur verfügen, wurde seitens der Statistik 
unterhalb der Stadtteilebene die Raumebene der statistischen Quartiere (Anlage 3) eingerichtet, die 
es ermöglicht, auch kleinräumlichere Strukturen abzubilden.  
Im Bereich des Stadtteils Merkenich deckt das statistische Quartier „Langel (lrh.) – Rheinkassel“ die 
Orte Langel, Rheinkassel und Kasselberg sowie das Gewerbegebiet Feldkassel ab. Der Ort Merken-
ich ist in die zwei Statistische Quartiere „Merkenich – St. Brictius“ und „Merkenich – Spoerkelhof“ auf-
geteilt. Die statistischen Quartiere entsprechen also bereits heute weitgehend dem, was von der Be-
zirksvertretung Chorweiler angeregt wird. 
Die vorgeschlagene Änderung ginge mit der Zerschneidung eines Stadtteils und eines Statistischen 
Quartiers einher und würde negative Folgen für die städtische Planung und hohen Aufwand seitens 
der Verwaltung bewirken:  
 Bei der Zuordnung des Gewerbegebietes Rheinkassel zu Fühlingen würden die bestehenden 
Grenzen der statistischen Quartiere geschnitten. Dadurch wäre eine – insbesondere rückwirkende 
- statistische Beobachtung der Stadtteile Merkenich und Fühlingen in Bezug auf wesentliche sozi-
odemographische Merkmale (z.B. Arbeitslosigkeit, SGBII-Bezug) nicht mehr möglich, sondern nur 
für den Stadtbezirk insgesamt. Damit gingen wesentliche Planungsgrundlagen verloren.

5 
 Auch Änderungen, bei denen die derzeitigen Stadtteilgrenzen nicht geschnitten werden, bringen 
die Notwendigkeit der Änderung der Geometrien und Referenzen im städtischen Raumbezugs-
system mit sich. Alle bereits vorhandenen statistischen Daten und besonders Zeitreihen müssten 
für die veränderte Gebietseinteilung rückwirkend und für jedes Jahr neu berechnet werden. 
 In den städtischen Planungsverfahren, wie zum Beispiel im Bereich der Integrierten Jugendhilfe- 
und Schulentwicklungsplanung oder der Sozialplanung wären erhebliche Änderungen erforder-
lich.  
 Mehraufwand entstünde auch bei allen anderen städtischen Aufgaben, bei denen der Stadtteil als 
räumliche Bezugsgröße hinterlegt ist.  
Aus siedlungsgeographischer Sicht sollen Stadtteile eine gewisse Eigenständigkeit bezüglich der Da-
seinsgrundfunktionen aufweisen. Dies wäre bei dem laut der Bezirksvertretung Chorweiler neu abzu-
grenzenden Stadtteil Langel/Rheinkassel nicht der Fall. Neben einigen verstreut liegenden Gewerbe-
betrieben und kleinteiligem Einzelhandel existieren dort keine Infrastruktureinrichtungen, die die Ver-
sorgung der Bevölkerung in Bezug auf den täglichen Bedarf erlauben würden.  
Außerdem soll ein Stadtteil nach Vorstellung der Verwaltung einen oder mehrere erkennbare Identifi-
kationspunkte haben. Auch diese sind in dem neuen Stadtteil Langel/Rheinkassel nicht erkennbar.  
Als Richtwert für eine ausreichend große Raumeinheit wird von der Verwaltung eine Einwohnerzahl 
von mindestens 5.000 angenommen. Diese Zahl wird von keinem der beiden vorgeschlagenen Stadt-
teile erreicht. 
Der Zuschlagung des Gewerbegebietes Feldkassel zu Fühlingen steht entgegen, dass der so entste-
hende neue Stadtteil Fühlingen aufgrund der trennenden Wirkung der Industriestraße keine räumliche 
Einheit mehr bildet, was für Stadtteile nach Möglichkeit der Fall sein soll. 
In der Vergangenheit wurden Stadtteilgrenzen dann geändert, wenn erhebliche Änderungen der Sied-
lungsstruktur eingetreten sind. In den letzten 30 Jahren war dies bei Neu-Brück und Finkenberg der 
Fall, wo jeweils große und sich von der Umgebung deutlich unterscheidende Neubaugebiete als ei-
gene Stadtteile abgegrenzt wurden. Im Fall von Merkenich ist eine solche Situation nicht erkennbar. 
Vor diesem Hintergrund wird die Anregung der Bezirksvertretung Chorweiler von der Verwaltung nicht 
befürwortet.  
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Antrag AN/1414/2020 
Anlage 2: Beschluss (Entwurf) der BV 6 zum Antrag AN/1414/2020 
Anlage 3: Mitteilung 2231/2020 zur Statistischen Raumgliederung

Anlage 3 ASS 2020-08-20 2231-2020 Raumgliederung

3046 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/153 
153 
Vorlagen-Nummer  23.07.2020 
 2231/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 
 
Statistische Raumgliederung 
Die kleinräumige Gliederung der Stadt musste aufgrund geänderter Lieferbedingungen für Daten der 
Bundesagentur für Arbeit (BA) angepasst werden. In der hierarchischen Raumstruktur Stadtbezirk – 
Stadtteil – Stadtviertel wurde deshalb das Stadtviertel durch das „Statistische Quartier“ ersetzt. 
Die BA liefert regelmäßig wichtige kleinräumige Daten an das Amt für Stadtentwicklung und Statistik. 
Dabei handelt es sich um grundlegende Informationen zur sozialen Lage der Stadt, wie z.B. Daten zu 
Empfängern von Leistungen nach SGB II, zu Arbeitslosen oder zu Beschäftigten. Diese Daten sind 
für eine sozialstatistische Betrachtung der Stadt Köln unverzichtbar. Bisher wurden diese Daten auf 
Ebene der Blockabschnitte und Stadtviertel geliefert. 
Die BA hat den zugrundeliegenden Liefervertrag an die Kommunen zum 31.12.2017 aus Gründen 
des Datenschutzes gekündigt. Gleichzeitig wurde ein neuer Vertrag angeboten, der als Mindestgröße 
für die räumliche Gliederung eine Einwohnerzahl von 1.000 vorsieht. Eine andere Regelung war trotz 
erheblicher Interventionen des Deutschen Städtetags und anderer Institutionen nicht möglich. 
Um eine kontinuierliche Datenlieferung der BA sicherzustellen, die Aggregation der Daten auf die 
Ebenen der Stadtteile und Bezirke dauerhaft zu gewährleisten und um die Auswertung von Zeitreihen 
zu ermöglichen, wurde vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik die bestehende räumliche Gliede-
rungsebene der Stadtviertel den Anforderungen der BA angepasst und neu definiert. Diese neue 
Ebene der Raumgliederung trägt die Bezeichnung „Statistisches Quartier“. Die Daten der BA werden 
seit dem Stichtag 31.12.2018 nur noch für diese Gebietseinteilung geliefert.  
Die Einteilung der 570 Statistischen Quartiere geschah auf der Grundlage der bisherigen 295 Stadt-
viertel. Dazu konnten 130 Stadtviertel unverändert und weitere 130 durch Unterteilungen in Statisti-
sche Quartiere überführt werden. 37 Stadtviertel mussten aufgrund der Maßgabe der BA (mindestens 
1.000 Einwohner) zusammengefasst werden, wodurch an einigen Stellen ein Informationsverlust un-
vermeidbar ist. Bei Zusammenfassungen und Teilungen wurden vor allem bauliche, nutzungsspezifi-
sche und verkehrliche Strukturen berücksichtigt. Die Einteilung der Statistischen Quartiere wird unter 
folgenden Link in einer interaktiven Kartenanwendung visualisiert:  
https://stadt-
koeln.maps.arcgis.com/apps/webappviewer/index.html?id=a418a55598214c8ea7e2df4a4de3943d 
 
Das Statistische Quartier kann künftig nicht nur für die Daten der BA, sondern für alle Daten der Sta-
tistik – auch rückwirkend – verwendet werden. Für einen Übergangszeitraum kann das Amt für Stadt-
entwicklung und Statistik weiterhin Auswertungen mit der bisher verwendeten  Stadtviertelgliederung 
ermöglichen.

2 
 
 
 
 
 
 
 
 
gez. Greitemann

Anlage 1 BV6 2020-12-03 Änderungsantrag CDU Grenzänderung Merke...

3824 Zeichen

CDU BV 6 
Bündnis ’90 / Die Grünen BV 6 
Gleichlautend 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1414/2020 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 03.12.2020 
 
TOP 8.3.4 Aufwertung der Ortsteile der Rheindörfer im Stadtteil "Merkenich" 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Die Bezirksvertretung Chorweiler möge beschließen: 
  
die Verwaltung wird damit beauftragt den bisherigen Stadtteil Merkenich bestehend aus den 
Dörfern Merkenich, Rheinkassel, Langel, Feldkassel und der Ansiedlung Kasselberg -
zusammengefasst unter der Verwaltungskennung 601 - künftig in zwei eigenständige 
Stadtteile aufzuteilen und dies zu den Grundlagen der städtischen Planungen und Statistiken 
zu machen.  
Hierbei sollte das Dorf Merkenich als ein Stadtteil sowie die beiden Dörfer Rheinkassel und 
Langel gemeinsam, ebenfalls als Stadtteil, implementiert werden. Kasselberg ist zum 
zukünftigen Stadtteil Rheinkassel/Langel zuzuordnen, da es sich dort nur um wenige Häuser 
handelt. Aus der Historie heraus ist die Ortslage Feldkassel dem Stadtteil Fühlingen 
zuzuordnen.  
  
Begründung:  
 
Der Stadtbezirk Chorweiler im Norden Kölns bietet ein sehr differenziertes Bild. Bestehend 
aus dem Stadtbezirkszentrum Chorweiler und Seeberg in der Mitte, liegt außen herum ein 
Kranz von vielen Stadtteilen und Dörfern mit jeweils ganz verschiedenem Charakter. Diese 
besondere Situation macht den hohen Lebenswert unseres Stadtbezirkes aus. Dabei genießt 
jeder Stadtteil eine gewisse Eigenständigkeit bis auf die beiden Doppeldörfer Volkhoven / 
Weiler und Roggendorf / Thenhoven, die auch baulich zusammengewachsen sind.  
Eine Ausnahme davon machen die Rheindörfer, die offiziell zu einem Verwaltungsbezirk 
zusammengefasst sind und somit nur "Merkenich" mit der verwaltungsinternen 
Ordnungsnummer 601 heißen, aber aus den vier separaten und eigenständigen Dörfern 
Merkenich, Rheinkassel, Langel, Feldkassel und der Ansiedlung Kasselberg bestehen.

- 2 - 
 
Zur Stärkung des Heimatgefühls sowie der Identifikation und der Bürgerinnen und Bürger mit 
„Ihrem“ Dorf, sollten künftig das Dorf Merkenich als ein Stadtteil sowie die beiden Dörfer 
Rheinkassel  und Langel und die Ansiedlung Kasselberg ebenfalls als eigener Stadtteil unter 
dem Stadtteilnamen Rheinkassel/Langel fungieren. Dies hätte mehrere Vorteile, da die 
einzelnen Rheindörfer sehr unterschiedliche Bedürfnisse haben und es sich in der 
Vergangenheit gezeigt hat, dass die pauschale Betrachtung durch die Verwaltung oft zur 
Verwirrung führt.  
So bezieht sich zum Beispiel die Kölner Statistik nur auf Stadtteile. Für die einzelnen 
Ortsteile des jetzigen Stadtteils Merkenich liegen somit nicht genügend aussagekräftige 
Daten zur Versorgung vor. Das betrifft beispielsweise die Ausstattung mit sozialer 
Infrastruktur wie Kitas und Spielplätzen, den Einzelhandel und den Nahverkehr. 
 
Unterschiedliche Ausgangsbedingungen erfordern ein entsprechend angepasstes Handeln. 
Würden künftig die beiden Dörfer Rheinkassel und Langel sowie die Ansiedlung Kasselberg 
als gesonderter Stadtteil mit dem Namen Rheinkassel/Langel betrachtet und 
dementsprechend in den städtischen Planungen berücksichtigt werden, ergäbe sich ein 
wesentlich differenzierteres Bild.  
Die weiteren Planungen würden zielgerichteter und Verwaltung und Politik wären damit 
besser in der Lage, den unterschiedlichen Bedürfnissen der Bevölkerung der einzelnen 
Rheindörfer mehr als heute gerecht zu werden. 
 
 
 
Für die CDU-Fraktion     Für die Fraktion Bündnis ’90 / Die Grünen 
 
Norbert Schott     Wolfgang Kleinjans 
Fraktionsvorsitzender     Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (3)

14.06.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
09.09.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 16.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
16.09.2021 Rat
TOP 3.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Industriestraße
  • Spoerkelhof

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0915/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
01.04.2021
Erstellt
08.03.2021 10:35