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0915/2021

Anregung der Bezirksvertretung Chorweiler zur Grenzänderung bei den Stadtteilen Merkenich und Fühlingen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 01.04.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2021, TOP 3.2.1

Anlage 3 ASS 2020-08-20 2231-2020 Raumgliederung

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Anlage 2 BV6 2020-12-03 Beschluss Grenzänderung Merkenich Fühli...

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Anlage 1 BV6 2020-12-03 Änderungsantrag CDU Grenzänderung Merke...

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

7332 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/153 
153 
Vorlagen-Nummer 
 0915/2021 
Freigabedatum 
 01.04.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anregung der Bezirksvertretung Chorweiler zur Grenzänderung bei den Stadtteilen Merkenich 
und Fühlingen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Chorweiler aus ihrer Sitzung am 03.12.2020, TOP 
8.3.4 und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. 
 
Der Rat fordert die Verwaltung auf, bei zukünftigen Planungen wo möglich die Statistischen Quartiere 
als Raumeinheiten zugrunde zu legen. 
 
 
Alternative: 
 
Der Rat folgt der Anregung der Bezirksvertretung Chorweiler aus ihrer Sitzung am 03.12.2020, TOP 
8.3.4 und beauftragt die Verwaltung,  
 
1. zu prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die gewünschten Stadtteilveränderungen 
vorzunehmen und welche Aufwände und Konsequenzen für die Verwaltung sowie die 
Öffentlichkeit dadurch entstehen 
  
2. die Ergebnisse dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.  
 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 14.06.2021 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Bezirksvertretung Chorweiler hat in ihrer Sitzung am 03.12.2020 unter TOP 8.3.4 zum Antrag 
AN/1414/2020 der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Anlage 1) einstimmig folgenden Be-
schluss gefasst:  
Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung den bisherigen Stadtteil Merkenich be-
stehend aus den Dörfern Merkenich, Rheinkassel, Langel, Feldkassel und der Ansiedlung Kassel-
berg -zusammengefasst unter der Verwaltungskennung 601 - künftig in zwei eigenständige Stadt-
teile aufzuteilen und dies zu den Grundlagen der städtischen Planungen und Statistiken zu ma-
chen. 
Hierbei sollte das Dorf Merkenich als ein Stadtteil sowie die beiden Dörfer Rheinkassel und Langel 
gemeinsam, ebenfalls als Stadtteil, implementiert werden. Kasselberg ist zum zukünftigen Stadtteil 
Rheinkassel/Langel zuzuordnen, da es sich dort nur um wenige Häuser handelt. Aus der Historie 
heraus ist die Ortslage Feldkassel dem Stadtteil Fühlingen zuzuordnen.  
 
Skizze 1: Stadtteilgrenzen Merkenich / Fühlingen / Langel/Rheinkassel (Anregung der BV 
Chorweiler)

3 
 
 
Mit der Neuaufteilung verbindet die Bezirksvertretung Chorweiler das Ziel, zur Stärkung des Heimat-
gefühls sowie der Identifikation und der Bürgerinnen und Bürger mit „ihrem“ Dorf beizutragen. Außer-
dem seien die sehr unterschiedliche Ausgangsbedingungen und Bedürfnisse der einzelnen Rheindör-
fer in der Vergangenheit durch die Verwaltung nicht hinreichend beachtet worden.  
Ein Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift ist als Anlage 2 beigefügt. 
Die Anregung der Bezirksvertretung ist gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung des Rates und 
der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat mit einem Beschlussvorschlag vorzulegen.

4 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Stadtteile der Stadt Köln sind nach Größe und Lage bekannt und geeignet, um städtische Pla-
nungen und Themen räumlich einzuordnen und zu kommunizieren.  
 
Skizze 2: Derzeitige Stadtteilgrenzen Merkenich / Fühlingen 
 
 
Da Stadtteile häufig über eine heterogene Bevölkerungsstruktur verfügen, wurde seitens der Statistik 
unterhalb der Stadtteilebene die Raumebene der statistischen Quartiere (Anlage 3) eingerichtet, die 
es ermöglicht, auch kleinräumlichere Strukturen abzubilden.  
Im Bereich des Stadtteils Merkenich deckt das statistische Quartier „Langel (lrh.) – Rheinkassel“ die 
Orte Langel, Rheinkassel und Kasselberg sowie das Gewerbegebiet Feldkassel ab. Der Ort Merken-
ich ist in die zwei Statistische Quartiere „Merkenich – St. Brictius“ und „Merkenich – Spoerkelhof“ auf-
geteilt. Die statistischen Quartiere entsprechen also bereits heute weitgehend dem, was von der Be-
zirksvertretung Chorweiler angeregt wird. 
Die vorgeschlagene Änderung ginge mit der Zerschneidung eines Stadtteils und eines Statistischen 
Quartiers einher und würde negative Folgen für die städtische Planung und hohen Aufwand seitens 
der Verwaltung bewirken:  
 Bei der Zuordnung des Gewerbegebietes Rheinkassel zu Fühlingen würden die bestehenden 
Grenzen der statistischen Quartiere geschnitten. Dadurch wäre eine – insbesondere rückwirkende 
- statistische Beobachtung der Stadtteile Merkenich und Fühlingen in Bezug auf wesentliche sozi-
odemographische Merkmale (z.B. Arbeitslosigkeit, SGBII-Bezug) nicht mehr möglich, sondern nur 
für den Stadtbezirk insgesamt. Damit gingen wesentliche Planungsgrundlagen verloren.

5 
 Auch Änderungen, bei denen die derzeitigen Stadtteilgrenzen nicht geschnitten werden, bringen 
die Notwendigkeit der Änderung der Geometrien und Referenzen im städtischen Raumbezugs-
system mit sich. Alle bereits vorhandenen statistischen Daten und besonders Zeitreihen müssten 
für die veränderte Gebietseinteilung rückwirkend und für jedes Jahr neu berechnet werden. 
 In den städtischen Planungsverfahren, wie zum Beispiel im Bereich der Integrierten Jugendhilfe- 
und Schulentwicklungsplanung oder der Sozialplanung wären erhebliche Änderungen erforder-
lich.  
 Mehraufwand entstünde auch bei allen anderen städtischen Aufgaben, bei denen der Stadtteil als 
räumliche Bezugsgröße hinterlegt ist.  
Aus siedlungsgeographischer Sicht sollen Stadtteile eine gewisse Eigenständigkeit bezüglich der Da-
seinsgrundfunktionen aufweisen. Dies wäre bei dem laut der Bezirksvertretung Chorweiler neu abzu-
grenzenden Stadtteil Langel/Rheinkassel nicht der Fall. Neben einigen verstreut liegenden Gewerbe-
betrieben und kleinteiligem Einzelhandel existieren dort keine Infrastruktureinrichtungen, die die Ver-
sorgung der Bevölkerung in Bezug auf den täglichen Bedarf erlauben würden.  
Außerdem soll ein Stadtteil nach Vorstellung der Verwaltung einen oder mehrere erkennbare Identifi-
kationspunkte haben. Auch diese sind in dem neuen Stadtteil Langel/Rheinkassel nicht erkennbar.  
Als Richtwert für eine ausreichend große Raumeinheit wird von der Verwaltung eine Einwohnerzahl 
von mindestens 5.000 angenommen. Diese Zahl wird von keinem der beiden vorgeschlagenen Stadt-
teile erreicht. 
Der Zuschlagung des Gewerbegebietes Feldkassel zu Fühlingen steht entgegen, dass der so entste-
hende neue Stadtteil Fühlingen aufgrund der trennenden Wirkung der Industriestraße keine räumliche 
Einheit mehr bildet, was für Stadtteile nach Möglichkeit der Fall sein soll. 
In der Vergangenheit wurden Stadtteilgrenzen dann geändert, wenn erhebliche Änderungen der Sied-
lungsstruktur eingetreten sind. In den letzten 30 Jahren war dies bei Neu-Brück und Finkenberg der 
Fall, wo jeweils große und sich von der Umgebung deutlich unterscheidende Neubaugebiete als ei-
gene Stadtteile abgegrenzt wurden. Im Fall von Merkenich ist eine solche Situation nicht erkennbar. 
Vor diesem Hintergrund wird die Anregung der Bezirksvertretung Chorweiler von der Verwaltung nicht 
befürwortet.  
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Antrag AN/1414/2020 
Anlage 2: Beschluss (Entwurf) der BV 6 zum Antrag AN/1414/2020 
Anlage 3: Mitteilung 2231/2020 zur Statistischen Raumgliederung

Beratungsverlauf (3)

14.06.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
09.09.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 16.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
16.09.2021 Rat
TOP 3.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0915/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
01.04.2021
Erstellt
08.03.2021 10:35