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V/0357/2019

B-Plan Nr. 573 Hiltrup - Westlich Westfalenstraße / Nördlich An der Alten Kirche - Planungs- und Baubeschluss

Vorlagen 11.04.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 09.05.2019, TOP 5.2

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2: Grünfläche Westlich Westfalenstraße/Nördl. An der Alten Kirche (B-Plan Nr. 573), Lageplan Entwurf (Plan Nr. 3.1.8.b)

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Ansehen

Anlage 1: Grünfläche Westlich Westfalenstraße/Nördl. An der Alten Kirche (B-Plan Nr. 573), Lageplan Entwurf (Plan Nr. 3.1.8.a)

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

2403 Zeichen

Anlage A zur V/0357/2019 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage wird die Erstellung der Grünfläche Westlich Westfalenstraße/Nördlich An der 
Alten Kirche (B-Plan Nr. 573) im Rahmen der Realisierung des Wohngebietes „Lorenzgrön“ der 
Bezirksvertretung Münster-Hiltrup zur Entscheidung vorgelegt. Im Rahmen der Maßnahme sol-
len die Grünflächen gebaut, zwei sich innerhalb der Grünfläche befindenden Spielplätze aufge-
wertet und eine zur Zeit als Trampelpfad ausgebildete Wegefläche ertüchtigt werden. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, mit breitem Freizeit- und 
Sportangebot, mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtge-
sellschaft“ verfolgt. Im Teilfinanzplan PG 1301 wird das Ziel weiter definiert: „Die Versorgung mit 
Grünanlagen sowie Grün- und Freiflächen (der Ämter und Einrichtungen) soll unter Berücksichti-
gung des demografischen Wandels zumindest im bisherigen Umfang gewährleistet bleiben.“ 
Die Zielerreichung ist durch Fertigstellung der Baumaßnahme und Inbetriebnahme der o.g. 
Grünfläche gekennzeichnet. Die Realisierung ist für die zweite Jahreshälfte 2019 vorgesehen. Es 
ist mit einem finanziellen Bedarf von 125.000 € zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1301 Grün- und Freiflächen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Stadt Münster hat sich mit ihrer Grünordnung verpflichtet entsprechende Grün-, Spiel- und 
Freizeitflächen für die Bevölkerung vorzuhalten. Dieses Ziel wurde auch im B-Plan Nr. 573 festge-
schrieben. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Öffentliche Grün-, Spiel- und Freizeitflächen sind Treffpunkt für alle Bevölkerungsgruppen Müns-
ters. Sie sind wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen und ökologischen Stadtentwicklung.

Anlage 2: Grünfläche Westlich Westfalenstraße/Nördl. An der Alten Kirche (B-Plan Nr. 573), Lageplan Entwurf (Plan Nr. 3.1.8.b)

3905 Zeichen

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Anlage 1: Grünfläche Westlich Westfalenstraße/Nördl. An der Alten Kirche (B-Plan Nr. 573), Lageplan Entwurf (Plan Nr. 3.1.8.a)

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RW-Schacht

SW-Schacht

RW-Leitung

SW-Leitung

Drosselbauwerk

Nr. Datum

Art der Änderung

Bearbeiter

Projekt:

Wohngebiet Lorenzgrön

Auftraggeber:

Wohn - und Stadtbau

Steinfurter Straße 60 - 48149 Münster - Tel 0251 20240606 - Fax 0251 20240699 - service@wohnstadtbau.de - www.wohnstadtbau.de

Leistungsphase: Maßstab:

Entwurf 1:250
Planinhalt: Plan-Nr:

Lorenzgrön 1/2 3.1.8.a
Projektnr.: 0716-0014 | Zeichendatum: 11.04.2019 | Index:

Bearbeiter: J.Hose | Druckdatum: 11.4.19 ”
Freigabe Bauherr: Freigabe Planer: Notizen:

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Planverfasser:

Ingenieurgesellschaft nts mbH

Hansestraße 63 - 48165 Münster - Fon: +49 (2501)

2760 0 - Fax: +49 (2501)

2760 33 - info@nts-plan.de - www.nts-plan.de

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0318-0046_3_Lageplan_Lorenzgroen.vurx

Beschlussvorlage

11456 Zeichen

V/0357/2019 
V/0357/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Öffentliche Grünfläche B-Plan Nr. 573 Hiltrup - Westlich Westfalenstraße / Nördlich An der Alten 
Kirche - Planungs- und Baubeschluss 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Die Grünfläche Westlich Westfalenstraße/Nördlich An der Alten Kirche (B-Plan Nr. 573) wird gemäß 
der Planung der Ingenieurgesellschaft nts, Münster nach den Plänen Plan Nr. 3.1.8.a und 3.1.8.b 
(Anlage 1 und 2) im Rahmen der Realisierung des Wohngebietes „Lorenzgrön“ hergestellt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Diensleistungen 
2020 ff 4.000  
 14 Bilanzielle Abschreibung 2020 ff 12.500  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen    
Investitionsmaßnahme Neu     
Auszahlungen  B-Plan Nr. 573 – Hiltrup – West-
lich Westfalenstraße/Nördlich An 
der Alten Kirche 
2020 125.000  
Einzahlungen      
Summe aller Auszahlungen/Saldo  125.000  
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
24.04.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Dieckmann 
Telefon: 492 67 47 
DieckmaE@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0357/2019 
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen 250.000,00 €. Den Betrag von 125.000 € erhält die 
Wohn + Stadtbau als Vorhabenträger zur Umsetzung der Maßnahme. Die finanzielle Beteiligung 
von 125.000,00 € (50% der Gesamtkosten) ist im Städtebaulichen Vertrag festgeschrieben worden. 
Die Mittel werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 beantragt. 
 
Die Folgekosten für die Unterhaltung der Grünfläche durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit betragen nach Fertigstellung der Baumaßnahme ca. 4.000 €/Jahr. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass 
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2020 bzw. der mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung 
die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
Grundlagen der Planung: 
 
Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 573 „Hiltrup – Westlich Westfalenstraße / Nördlich an 
der Alten Kirche“ kann das letzte Teilstück eines durch den Stadtteil Hiltrup geführten Grünzuges rea-
lisiert werden. Über diese Grünfläche ist dann eine durchgängige Wegeverbindung frei vom Autover-
kehr für Radfahrer, Schüler und Erholungssuchende vom Dortmund-Ems-Kanal im Süden bis zum 
Burgwall im Norden gegeben.  
 
Die vorliegende Planung umfasst neben der im Bebauungsplan Nr. 573 dargestellten öffentlichen 
Grünfläche weitere Flächen, die aus sachlichen Gründen im Zuge der anstehenden Maßnahmen mit 
umgestaltet werden und Bestandteil der Beschlussvorlage sind. 
Westlich angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 573 befindet sich innerhalb 
des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 269 eine Straßenverkehrsfläche, die als Fußweg 
vom Markenweg aus Richtung Norden führt. Diese Wegeverbindung wird durch den nun geplanten 
Weg innerhalb der Grünfläche realisiert, so dass die ursprünglich geplante Wegefläche begrünt wer-
den kann. Dadurch wird auch eine räumliche Trennung zwischen der Wegeverbindung und den be-
stehenden Gartennutzungen gewährleistet. 
Da die Entwässerung des neuen Wohngebiet aufgrund überlasteter Kanäle in der Westfalenstraße an 
die Kanäle in der Straße „An der alten Kirche“ angeschlossen werden müssen, werden die westlich 
liegenden Teilbereiche des vorhandenen öffentlichen Spielplatzes „An der Alten Kirche“ in Anspruch 
genommen und sind wiederherzustellen. 
Auch der Spielplatz „Fleigestraße“ wird aufgrund der neuen Wegeführung angepasst und saniert, so 
dass er als Teil des Grünzuges wahrgenommen und aufgewertet wird. 
Um die direkte Verbindung von den Einrichtungen St. Clemens und der Alten Kirche zum Grünzug zu 
verbessern, wird auch der bestehende, unbefestigte Weg südlich des Plangebietes in die Maßnahme 
integriert und grundlegend saniert. Dem eingebrachten Antrag A-H/0012/2019, das vorhandene „Kir-
chenpättken“ auszubauen, wird mit der Realisierung im Rahmen der Gesamtmaßnahme teilweise 
entsprochen. 
 
Grünfläche „Erschließungsgebiet“ 
 
Die zukünftig öffentliche Grünfläche, die im Rahmen der privaten Erschließungsmaßnahme herge-
stellt wird, erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung und wird weitestgehend als Rasenfläche gestaltet. 
Durch die Rasenflächen führt leicht geschwungen der neue 2,60 m breite Erholungsweg, der wie 
auch die anderen Wege in wassergebundener Bauweise mit Einfassung gestaltet wird. Neben dem 
Anschluss an die beiden im Norden und Süden liegenden Grünflächen werden auch das neue Wohn-
gebiet „Lorenzgrön“, der oben genannte Weg zur „Alten Kirche“ sowie der Markenweg angebunden. 
Zudem ist bereits jetzt die im Bebauungsplan Nr. 269 angedachte Wegeanbindung eines möglichen 
Wohngebietes im Südwesten berücksichtigt. 
Entlang des Weges werden einzelne Sitzbänke angeordnet, die in regelmäßigen Abständen Ruhe-
möglichkeiten. Die bewusste Platzierung von Spielmöglichkeiten bleibt auf die beiden Spielplätze be-

- 3 - 
V/0357/2019 
schränkt. 
Die Gärten des zukünftigen Wohngebietes werden in Teilen ca. 80 cm über dem bestehenden Gelän-
deniveau liegen. Es ist daher vorgesehen, die Grünfläche von den bestehenden Gärten im Westen 
bis zum Weg auf einer Höhe bzw. leicht abfallend auszubilden und dann zu dem neuen Wohngebiet 
die Rasenflächen sanft zu modellieren, um den Höhenunterschied zu überbrücken.  
 
Die vorhandenen Gartengrundstücke entlang der westlichen Plangebietsgrenze sind vielfältig gestal-
tet. Um dort eine einheitliche Raumkante auszubilden, ist auf dieser Seite eine lockere Strauchpflan-
zung mit einzelnen Baumpflanzungen angedacht. Um die Grünfläche nicht deutlich zu verengen, wird 
die Eingrünung zu den östlich geplanten Wohnflächen auf eine schmale Hainbuchenhecke auf den 
privaten Grundstücken reduziert. Lediglich im Übergang zu dem geplanten Straßenraum mit Stellplät-
zen sowie im Bereich der Häuser 21 und 22 des neuen Wohngebietes, bei denen davon auszugehen 
ist, dass der Höhenunterschied durch die zukünftigen Erwerber mit einer Winkelstütze abgefangen 
wird, sind Strauchpflanzungen vorgesehen. Um ein einheitliches Erscheinungsbild der später privaten 
Hecken zu gewährleisten, ist vorgesehen, diese bereits mit der öffentlichen Grünfläche herzustellen. 
Der erhaltenswerte Baumbestand des ehemaligen Baumschulgeländes ist in die Gesamtplanung in-
tegriert worden. 
 
Spielplatz „An der Alten Kirche“ 
 
Aus dem neuen Wohngebiet werden Entwässerungskanäle für Schmutz- und Regenwasser durch 
den vorhandenen Spielplatz geführt und an die Kanalisation in der Straße „An der Alten Kirche“ an-
gebunden. Die Kanaltrasse wurde so gewählt, dass zum einen die vorhandenen Bäume an der Stra-
ße nicht beeinträchtigt werden und zum anderen große Teile des Spielplatzes während der Ausfüh-
rung der Arbeiten im Sommer 2019 weiterhin nutzbar sind. Um diese Ziele zu ermöglichen, wurde die 
Trasse an die westliche Grundstücksgrenze gelegt, daher steht der vorhandene Sandspielbereich für 
kleinere Kinder während der Bauzeit nicht zur Verfügung.  
 
Nach Verlegung der Entwässerungskanäle bietet sich jedoch die Chance, zukünftig den Sandspielbe-
reich zu verlagern, so dass die neue Wegeverbindung nicht mehr wie bisher zwischen den beiden 
Sandflächen sondern an diesen vorbei geführt wird. Die Sicherheit der spielenden Kinder wird 
dadurch trotz einer zu erwartenden Zunahme des Radverkehrs nicht nur gesichert, sondern deutlich 
erhöht. Eine ca. 1,0 m hohe Hecke grenzt zusätzlich den Weg von den neu erstellten Sandspielberei-
chen ab. Die übergeordnete Wegeverbindung wird wie in den vorhandenen nördlich und südlich an-
grenzenden Grünflächen in wassergebundener Bauweise mit einer beidseitigen Einfassung aus Be-
tonsteinpflaster hergestellt. Da der Hauptweg auch als Zufahrt für Pflegefahrzeuge genutzt wird, ist 
die Anbindung zur Straße an der Alten Kirche in dem Bereich, in dem Rangierbewegungen auftreten, 
gepflastert. In direkter Verlängerung wird ein befahrbarer Schotterrasen eingebaut. 
Die Wegeflächen des verlagerten Spielbereiches werden wie im Bestand gepflastert und damit deut-
lich in ihrer Materialität von dem Hauptweg abgesetzt. Da durch die Wegeführung nicht damit zu 
rechnen ist, dass Radfahrer über den Spielplatz fahren werden, wird zugunsten von Kinderwagen etc. 
im Zugangsbereich des Spielplatzes auf Umlaufsperren verzichtet.  
Die Gelände- und Wegehöhen orientieren sich am Bestand. 
Innerhalb des Spielplatzes werden die vorhandenen Geräte (Sandwerk, Kleinkindschaukel und Reck) 
wieder verwendet. Diese sind in gutem Zustand und haben einen hohen Spielwert. Auch die Sitzbän-
ke werden weiter genutzt und deren Holzauflagen nur punktuell erneuert. 
 
Die Vegetationsflächen werden als Rasenflächen hergestellt. Einzelne Baumpflanzungen (Schatten-
bäume) werden ergänzt. Auf eine blickdichte, den Raum begrenzende Strauchpflanzung zum westli-
chen Grundstück wird zugunsten einer Öffnung des Raumes auch unter dem Gesichtspunkt einer auf 
dem Nachbargrundstück angedachten Kindertagesstätte mit umfangreichen Freianlagen verzichtet. 
Die Einbeziehung des Spielplatzes „An der Alten Kirche“ in die Gesamtmaßnahme resultiert aus der 
Vorgabe, die Entwässerung des neuen Baugebietes „Lorenzgrön“ an die Straße „An der Alten Kirche“ 
anzuschließen. Die Kosten für die oben beschriebene partielle Umgestaltung und Wiederherstellung 
der durch die Kanalbauarbeiten beanspruchten Flächen geht zu Lasten des Vorhabenträgers und 
sind nicht Bestandteil der Gesamtkosten.

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V/0357/2019 
 
Spielplatz „Fleigestraße“ 
 
Der Spielplatz „Fleigestraße“ liegt aktuell unterhalb großer Eichen mit dichter Strauchpflanzung etwas 
versteckt und ist dementsprechend der allgemeinen Wahrnehmung und Sozialkontrolle entzogen. Es 
ist daher vor allem vorgesehen, die Strauchpflanzung nach Süden komplett zu entnehmen und die 
Rasenflächen des Grünzuges bis an den Sandspielbereich heranzuführen. Die Strauchpflanzung 
nach Norden wird ebenfalls aufgelockert, jedoch nicht vollständig zurückgenommen, um weiterhin 
eine Abgrenzung zu den angrenzenden Wegeverbindungen zu gewährleisten. 
Die vorhandene Pflasterfläche wird geringfügig zurückgebaut und der Sandspielbereich entsprechend 
erweitert, so dass zukünftig mehr Flächen bei der Erneuerung bzw. Ergänzung der aktuell intakten 
Spielgeräte zur Verfügung stehen. Die ursprünglich vorhandenen Sitzbänke, die zwischenzeitlich zu-
rückgebaut wurden, werden wieder aufgestellt. 
 
Bauzeiten: 
Die Baumaßnahme soll zeitnah im III./IV. Quartal 2019 umgesetzt werden. Ein Augenmerk liegt dabei 
auf der Wiederherstellung des Spielplatzes „An der Alten Kirche“ nach Durchführung der Entwässe-
rungskanalarbeiten, um die eingeschränkte Nutzung des Spielplatzes in einem vertretbaren zeitlichen 
Rahmen zu halten. Diese erste Teilbaumaßnahme obliegt in vollem Umfang der 
Wohn + Stadtbau. 
 
 
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Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A zur Vorlage V/0357/2019 
Anlage 1:  Grünfläche Westlich Westfalenstraße/Nördlich An der Alten Kirche (B-Plan Nr. 573), La-
geplan Entwurf (Plan Nr. 3.1.8.a) 
Anlage 2:  Grünfläche Westlich Westfalenstraße/Nördlich An der Alten Kirche (B-Plan Nr. 573), La-
geplan Entwurf (Plan Nr. 3.1.8.b)

Beratungsverlauf (1)

09.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Steinfurter Straße 60
  • Hansestraße 63
  • Westfalenstraße
  • Fleigestraße
  • Trampelpfad
  • Markenweg
  • An der Alten Kirche 2020
  • Burgwall

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0357/2019
Typ
Vorlagen
Datum
11.04.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37