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2434/2024

Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 68383/02 Arbeitstitel: Falkenweg in Köln-Rondorf

Beschlussvorlage Ausschuss 09.09.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 05.12.2024, TOP 9.2

Anlage 3_Erläuterung

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Anlage 5_Entwurf Variante 2 verdichtet

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2_Geltungsbereich B-Plan

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Anlage 2a_Geltungsbereich bei Aufstellungsbeschluss

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Anlage 4_Entwurf Variante 1

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Anlage 6_Abwägung Stellungnahmen 4-1_TÖB

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Anlage 8_Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 04.11.2024 2434-2024

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Anlage 7_Abwägung Stellungnahmen_3-1_Öffentlichkeit

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Anlage 9_Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 02.12.2024 2434-2024

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Anlage 3_Erläuterung

17449 Zeichen

Anlage 3 
Erläuterung zum Städtebaulichen Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungs-
plan Nr. 38383/02 / Vorgabenbeschluss 
Arbeitstitel Falkenweg in Köln-Rondorf 
 
 
1 Plangebiet 
Das Plangebiet befindet sich im linksrheinischen Kölner Süden im Stadtteil Rondorf 
des Stadtbezirks Rodenkirchen und liegt westlich des Lärmschutzwalls zur A555, süd-
lich der Wohnbebauung an der Straße Im Rabengrund und östlich der Straße Falken-
weg. 
2 Städtebauliches Konzept 
Die PFK Projektentwicklung Falkenweg UG in Köln- Rondorf ist Eigentümerin eines 
Teils der derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche und beabsichtigt diese gemein-
sam mit der Deutschen Reihenhaus AG wohnbaulich zu entwickeln.  Es handelt sich 
hierbei um die Flurstücke 335 und 1277 der Flur 13 in der Gemarkung Rondorf-Land. 
Auf der rund 12.400 m² großen Fläche soll überwiegend eine zweigeschossige Rei-
henhausbebauung entstehen, die durch dreigeschossige Mehrfamilienhäuser sowie 
eine sechsgruppige Kindertagesstätte und einen öffentlichen Kinderspielplatz ergänzt 
wird. Ein Teil der geplanten Wohneinheiten der Mehrfamilienhäuser sollen als öffent-
lich geförderter Wohnungsbau realisiert werden. Durch die Planung soll ein Beitrag zur 
Deckung des Bedarfs mit bezahlbarem Wohnraum im Kölner Stadtgebiet geleistet wer-
den. 
Das vorliegende städtebauliche Konzept ist das Ergebnis einer 2020 durchgeführten 
Mehrfachbeauftragung und soll die Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplan-
Entwurfes bilden. Das Konzept sieht vor, die Bebauungsstruktur der Umgebung maß-
voll durch eine Wohnbebauung fortzuführen. Das Konzept sieht eine zweigeschossige 
Reihenhausbebauung in Verbindung mit dreigeschossigem Geschosswohnungsbau  
vor. Die Baukörper sind so angeordnet, dass sie einen begrünten Wohnhof bilden. Eine 
II-geschossige, sechsgruppige Kindertagesstätte (KITA) ist im südlichen Bereich des 
Quartiers vorgesehen. Am Falkenweg gelegen und der Kindertageseinrichtung vorge-
lagert ist ein ca. 500 m² großer öffentlicher Spielplatz angeordnet. KITA und Spielplatz 
sind gleichermaßen für die Kinder der bereits bestehenden Wohnsiedlung, als auch für 
die zukünftigen Bewohner:innen fußläufig gut erreichbar. 
Der Entwurf sieht insgesamt 66 Wohneinheiten vor (Variante 1 / Anlage 4), wovon 30 
im Segment des öffentlich geförderten Wohnungsbaus innerhalb der Geschosswoh-
nungsbauten entstehen sollen.  Die geplante Geschossfl äche Wohnen liegt bei ca. 
5.620 m² für alle Vollgeschosse. 
In Anbetracht des großen Mangels an Wohnraum, wurde seitens der Bezirksvertre-
tung Rodenkirchen (siehe Beschlussprotokoll der Sitzung der BV 2 vom 11.03.2024 / 
TOP 9.2.2) gefordert, eine Nachverdichtung zu prüfen, indem die Lücke zwischen

Erläuterung zum Städtebaulichen Planungskonzept für den Bebauungsplan Nummer 38383/02  
Arbeitstitel: Falkenweg in Köln-Rondorf 
 
 
2/6 
 
den beiden III-geschossigen Geschosswohnungsbauten parallel zum Lärmschutzwall 
geschlossen wird. Diese in Anlage 5 dargestellte Variante 2 sieht nun östlich des ge-
planten Wohnhofs ein ca. 64 m langes Mehrfamilienhaus vor, das die gemeinschaftli-
chen Freiflächen lückenlos gegenüber den Lärmimmissionen der Autobahn zusätz-
lich zum Lärmschutzwall abschirmt. Die Anzahl der Wohneinheiten erhöht sich bei 
dieser Variante um 8 geförderte Wohnungen auf 74 insgesamt. Die Geschossfläche 
Wohnen für alle Vollgeschosse beträgt hier 5.824 m². 
Bei beiden Vari anten werden zur  Regulierung der Höhene ntwicklung maximale Ge-
bäudehöhen festgesetzt, die sich an der Bestandsbebauung in der unmittelbaren Um-
gebung orientieren. 
3 Freiraum 
Das städtebauliche Planungskonzept beinhaltet einen zentralen, öffentlich zugängli-
chen Freibereich (ca. 340 m²) mit Aufenthaltsmöglichkeiten und Treffpunkten, der bar-
rierefrei gestaltet wird und die Kleinkindspielflächen für die geplanten Wohnungen auf-
nehmen kann. 
Im Süden des Plangebiets ist ein  öffentlicher Kinderspielplatz in unmittelbar er Nach-
barschaft zur Kindertagesstätte vorgesehen. Durch die Anordnung am Falkenweg bil-
det sie ein verbindendes Element zur umliegenden Bestandsbebauung und ist gleich-
zeitig für alle Bewohner:innen des neuen Quartiers auf kurzen, internen Wegen direkt 
zu erreichen, ohne dabei mit Autoverkehr in Berührung zu kommen. Der erforderliche 
Außenbereich der Kindertagesstätte ist hauptsächlich auf der Rückseite und im Süden 
der Kindertagesstätte vorgesehen. 
Der Wohnhof ist weitestgehend autofrei und bietet vielseitige Freiräume als öffentliche, 
halb-öffentliche und private Flächen an: Privatgärten, Kleinkinderspielflächen, öffent-
lich zugängliche Grünflächen, Gemeinschaftsgrün und die dazugehörigen Zuwegun-
gen. Hier wird auch die bauordnungsrechtlich geforderte private Spielfläche für Klein-
kinder (von 0 bis 6 Jahren) nachgewiesen und öffentlich zugängliche private Gemein-
schaftsgrünflächen angeboten. Die umgebenden private n Gartenflächen, die der ge-
planten Wohnbebauung zuzuordnen sind, tragen zur optischen Erweiterung des öf-
fentlichen Grünanteils bei. 
4 Erschließung + Stellplätze 
Äußere Anbindung 
Die äußere Erschließung geht vom Falkenweg im Westen des Planun gsgebiets aus. 
Hier sind die straßenbegleitenden Wohngebäude, die Tiefgaragenzufahrt sowie die 
KITA mit ihrer Bring- und Holfläche direkt angebunden. 
Der Falkenweg verbindet sich mit dem  Straßennetz des Stadtteils, das i m weiteren 
Verlauf die Anbindung an das Stadtzentrum Köln sowie an die Autobahnen A555 und 
A4 gewährleistet. 
Im Zuge der Umsetzung der Planung soll der Falkenweg ein neues Straßenprofil er-
halten und die Fahrbahn erweitert werden. Der straßenbegleitende Parkstreifen für ca. 
13 öffentliche Stellplätze soll mit Baumpflanzungen aufgewertet und der Gehweg neu-

Erläuterung zum Städtebaulichen Planungskonzept für den Bebauungsplan Nummer 38383/02  
Arbeitstitel: Falkenweg in Köln-Rondorf 
 
 
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gestaltet werden. Im weiteren Verfahren werden ein Verkehrsgutachten und ein Mobi-
litätskonzept Aussagen unter anderem zu den Themen Stärkung der Verkehrssicher-
heit, Parken und Verkehrsberuhigung treffen. 
PKW-Stellplätze 
Der Nachweis der bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze erfolgt innerhalb des 
Plangebiets. 15 dieser Stellplätze sind oberirdisch geplant. Darunter auch die 8 Stell-
plätze für die Ki ndertagestätte. Für die oberirdischen Stellplätze der Wohnbebauung 
ist je 4 Stellplätze ein Baumstandort vorgesehen. Die Stellplätze der Kindertagesstätte 
werden durch eine Hecke eingefasst. 
Da die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze im Wesentlichen jedoch in einer 
ca. 1.700 m² großen Tiefgarage erfolgt, können die Freiflächen im Plangebiet vom Au-
toverkehr weitestgehend freigehalten werden. Der offene zentrale Hofberei ch belebt 
die vorgesehene Neubebauung und dient ebenso wie der öffentliche Kinderspielplatz 
am Falkenweg als Anknüpfungspunkt in die neue Nachbarschaft.  Die Hauseingänge 
der parallel zum Lärmschutzwall angeordneten Mehrfamilienhäuser sind fußläufig über 
den Wohnhof zu erreichen. 
Fahrradstellplätze 
Oberirdisch werden insgesamt 90 Fahrradstellplätze nachgewiesen. 
Die erforderlichen privaten Fahrradstellplätze der Reihenhäuser sind in Vorgarten-
schränken untergebracht. Die Fahrradstellplätze für die Mehrfamilienhäuser sind ober-
irdisch entlang der Zuwegungen vorgesehen. Auch die Fahrradstellplätze für die Kin-
dertagesstätte werden oberirdisch platziert. 
Im Rahmen des Mobilitätskonzepts werden die Aussagen zum Stellplatzbedarf und 
Mobilitätsverhalten präzisiert. 
ÖPNV 
In fußläufiger Entfernung besteht Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr 
(ÖPNV). Auf der Rodenkirchener Straße befinden sich die Haltestellen Hochkirchen 
und Lerchenweg, an denen die Busse der Linien 131, 132 und 135 verkehren. Der 
Busverkehr bietet Anschluss an die umliegenden Stadtteile, das Bezirkszentrum Ro-
denkirchen sowie die Kölner Innenstadt und den Hauptbahnhof. 
5 Verfahren 
Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM) 
Für das Vorhaben findet das Kooperative Baulandmodell in seiner Fassung der Be-
kanntmachung vom 10.05.2017 Anwendung. Gemäß den Vorgaben des KoopBLM  
sind unter anderem mindestens 30% der neu entstehenden Geschossfläche Wohnen 
als geförderter Wohnungsbau zu realisieren, der ursächliche Mehrbedarf im Bereich 
Kindertageseinrichtung innerhalb des Plangebietes zu errichten und ein ausreichender 
Anteil an begrüntem Freiraum herzustellen (10 qm öf fentliche Grünfläche und 2 qm 
öffentliche Spielplatzfläche pro Einwohner). Die Anwendungszustimmung der Vorha-
benträgerin zum Kooperativen Baulandmodell liegt mit Datum vom 09.12.2021 vor.

Erläuterung zum Städtebaulichen Planungskonzept für den Bebauungsplan Nummer 38383/02  
Arbeitstitel: Falkenweg in Köln-Rondorf 
 
 
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Die Vorhabenträgerin beabsichtigt mindestens 30 % der neu entstehenden Geschoss-
fläche für Wohnen als geförderter Wohnungsbau innerhalb des Geschosswohnungs-
baus zu realisieren und weit mehr als den ursächlichen Mehrbedarf im Bereich Kinder-
tageseinrichtung innerhalb des Plangebietes zu errichten. 
Der Mehrbedarf an öffentlichen Grünflächen liegt bei einer geplanten Geschossfläche 
für das Wohnen von ca. 5.620 m² bei ca. 1.440 m² (Variante 1) . Dieser liegt somit 
unterhalb des maßgeblichen Schwellenwerts von 10.000 qm und soll daher nach Ab-
zug der ca. 34 0 m² großen, öffentlich zugänglichen Grünfläche im Wohnhof abgelöst 
werden. Der Mehrbedarf an öffentlichen Spielflächen liegt bei ca. 287 m² und somit 
unterhalb des maßgeblichen Schwellenwerts von 500 qm.  Eine Ablösung soll jedoch 
nicht erfolgen, vielmehr wir d die öffentliche Spielfläche im Plangebiet nachgewiesen 
und übererfüllt mit 574 m² die Mindestgröße von 500 m². 
Klimaschutz 
Die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln in der am 17.03.2022 vom Rat der Stadt Köln 
beschlossenen Fassung verpflichten Vorhabenträger in Bebauungsplanverfahren, die 
darin festgelegten Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Mit Zustimmung zu Anwen-
dung der Klimaschutzlinien werden die mit der Stadt Köln abgestimmten Anforderun-
gen und Empfehlungen zum Klimaschutz in der weiteren Planung berücksichtigt. 
Die Anwendungszustimmung zu den Leitlinien zum Klimaschutz Köln liegt der Vorha-
benträgerin derzeit zur Unterschrift vor. 
Bebauungsplanverfahren 
Da das Vorhaben nicht der Innenentwicklung im Sinne des Gesetzes dient, kann das 
Bebauungsplanverfahren nicht im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB 
durchgeführt werden. Stattdessen wird der Bebauungsplan im Vollverfahren inklusive 
einer Umweltprüfung gem. § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. 
Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) der  Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom  
11.07.2011 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Durchfüh-
rung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB  gefasst 
(Vorlage Nr. 1537/2011
). Ziel der Planung war es, die Fläche als Wohnbaufläche fest-
zusetzen. Das Verfahren wurde jedoch wegen fehlender Realisierungsmöglichkeiten 
zunächst aufgegeben. 
Zur städtebaulichen Qualifizierung wurde dann im Jahr 2020 eine Mehrfachbeauftra-
gung durchgeführt, aus der von den fünf beauftragten Büros der Entwurf des Büros 
Damrau Kusserow als Sieger hervorgegangen ist. 
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Dienststellen nach 
§ 4 Absatz 1 BauGB wurde vom 7. Juli 2022 bis einschließlich 10. August 2022 durch-
geführt. 
Der geänderte Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte auf der Grundlage des städte-
baulichen Konzeptes (Variante 1 / Anlage 4) in der Sitzung des Stadtentwicklungsaus-
schusses am 14. März 2024 (Vorlage Nr. 3010/2023
). Diese wurde dann im Zeitraum 
zwischen dem 25. April 2024 bis einschließlich 10. Mai 2024 durchgeführt. In diesem 
Zeitraum sind 76 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.

Erläuterung zum Städtebaulichen Planungskonzept für den Bebauungsplan Nummer 38383/02  
Arbeitstitel: Falkenweg in Köln-Rondorf 
 
 
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Im Rahmen der Beratung  zuvor genannter Beschlussvorlage wurde von der Bezirks-
vertretung Rodenkirchen in ihrer Sitzung am 11.03.2024 unter anderem angeregt, die 
Schließung der Lücke zwischen den beiden III -geschossigen Blöcken im geförderten 
Wohnbereich zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist  in Anlage 5 (Variante 2) der 
vorliegenden Vorlage zum Vorgabenbeschluss (Nr. 2434/2024) dargestellt. 
6 Auswirkungen der Planung / Umweltbelange 
Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 
BauGB für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. 
Die Ergebnisse werden im Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt. 
Starkregen- und Oberflächenbewirtschaftung 
Aus dem  Geotechnischen Bericht des Büros Mull und Partner Ingenieurgesell-
schaft mbH, Köln aus dem Jahr 2018 geht hervor, dass in den anstehenden Böden 
der Schicht 1 und 3 niederschlagsabhängig mit dem Zulauf von Schichtenwas ser 
bzw. Staunässe nach Niederschlägen auf Zwischenaushubebenen der Schicht 1 
und 3 zu rechnen ist. Auf eine geordnete Tagwasserhaltung ist zu achten. Die Vo-
raussetzungen für eine sichere Versickerung im Baufeld sind demnach innerhalb 
der Schicht 2-3 im Sinne der technischen Regelwerke nicht gegeben. Sofern den-
noch eine Versickerung angestrebt wird, sind ausreichende Rückhalteräume vor-
zusehen. Das Anlegen eines Notüberlaufes muss im weiteren Verfahren mit den 
Stadtentwässerungsbetrieben abgestimmt werden. Weiterhin muss mit einer ver-
stärkten Alterung gerechnet werden, die langfristig eine Reduzierung der Versicke-
rungsleistung bewirkt.  
Die Voraussetzungen für eine Versickerung im Baufeld sind demnach innerhalb 
der Schicht 4 gegeben. 
Im Rahmen des weiteren Be bauungsplanverfahrens wird ein Entwässerungskonzept 
entwickelt und mit den Stadtentwässerungsbetrieben der Stadt Köln abgestimmt. 
Lärm 
Im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens wurden schalltechnische Voruntersu-
chungen zu zwei Bebauungsvarianten durch das Büro Graner + Partner Ingenieure 
GmbH, Bergisch Gladbach erarbeitet. Dabei wurden schalltechnische Prognose-
berechnungen durchgeführt und die innerhalb des Plangebietes zu erwartenden 
Geräuscheinwirkungen durch den Straßenverkehr auf den Autobahnen A4 und 
A555 prognostiziert. Unter Berücksichtigung der schalltechnischen Orientierungs-
werte gemäß DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau – wurden die zu erwarten-
den Geräuscheinwirkungen bewertet und allgemeine Hinweise für die weitere Pla-
nung vorgegeben. 
Die zwei Bebauungsvarianten unterscheiden sich in erster Linie durch die Anord-
nung der Bebauung, entlang der zur Schallquelle A555 ausgerichteten östlichen 
Plangebietsgrenze. Die Voruntersuchung 1 vom 05.10.2017 wurde anhand eines 
Plankonzeptes für das erweiterte Plangebiet erstellt und sieht entlang der östlichen 
Plangebietsgrenze eine überwiegend geschlossene Ost -West orientierte Beba u-
ung („Riegelbebauung“) vor . Die Voruntersuchung 2 vom 31.01.2018 wurde an-
hand eines Plankonzeptes für den Geltungsbereich erstellt. Aufgrund der Nord -
Süd-Ausrichtung der Bebauung entstehen Öffnungen zur östlichen Gebietsgrenze.

Erläuterung zum Städtebaulichen Planungskonzept für den Bebauungsplan Nummer 38383/02  
Arbeitstitel: Falkenweg in Köln-Rondorf 
 
 
6/6 
 
Insgesamt ist festzustellen, dass die gebietsbezogenen Orientierungswerte gemäß 
DIN 18005 für die Gebietseinstufung allgemeines Wohngebiet während des Tageszeit-
raumes um bis zu 9 dB(A) und während des Nachtzeitraumes um bis zu 14 dB(A) 
überschritten werden. Insofern sind im Rahmen der weiteren Planungen Schallschutz-
maßnahmen zur Optimierung der akustischen Situation erforderlich. 
7 Gutachterliche Bewertungen 
Vorhandene gutachterliche Bewertungen 
1. Artenschutzrechtliche Prüfung – Stufe I, Planungsbüro Zumbroich, 53111 Bonn, 
Oktober 2017 
2. Schalltechnische Voruntersuchung der auf das Plangebiet einwirkenden Straßen-
verkehrsgeräuschimmissionen, Graner + Partner Ingenieure GmbH, 51465 Ber-
gisch Gladbach, Oktober 2017 
3. Schalltechnische Voruntersuchung der auf das Plangebiet einwirkenden Straßen-
verkehrsgeräuschimmissionen, Graner + Partner Ingenieure GmbH, 51465 Ber-
gisch Gladbach, Januar 2018 
4. Orientierende Gefährdungsabschätzung, Mull und Partner Ingenieurgesellschaft 
mbH, 50825 Köln, Februar 2018 
5. Orientierende Gefährdungsabschätzung – Ergänzende Stellungnahme zu den 
Vorsorgewerten für Böden gemäß Anhang 2, Nr. 4 der BBodSchV, Mull und Part-
ner Ingenieurgesellschaft mbH, 50825 Köln, Februar 2018 
6. Stellungnahme zur abfalltechnischen Voreinstufung, Mull und Partner Ingenieurge-
sellschaft mbH, 50825 Köln, Februar 2018 
Geotechnischer Bericht, Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, 50825 Köln, 
März 2018 
Beauftragte gutachterliche Bewertungen 
1. Umweltbericht und landschaftspflegerischer Fachbeitrag - neogrün 
2. Verkehrsgutachten mit Mobilitätskonzept - Bernard Gruppe  
3. Energiekonzept – Deutsche Reihenhaus AG 
Im laufenden Verfahren wird darüber hinaus geprüft, welche Gutachten einer Aktuali-
sierung bedürfen. 
8 Fazit 
Die hier vorgesehene Planung leistet einen wichtigen Beitrag zur Deckung des hohen 
Bedarfs an Wohnungen – wie auch zur Deckung des vordringlichen Bedarfs an Plät-
zen in Kindertageseinrichtungen. 
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens zu 
schaffen, wurde 2011 die Aufstellung eines Bebauungsplans durch den Stadtentwick-
lungsausschuss beschlossen.

Anlage 5_Entwurf Variante 2 verdichtet

1179 Zeichen

Falkenweg 
Autobahn A 555
begrünter Lärmschutzwallstädtisches Grundstück
2 5 22
Straßenverbreitung
Falkenweg 4 m
öffentlicher
Kinderspielplatz  
> 500 qm 
private Gärten 
private Gärten
II +
7 WE
II +
7 WE
geförderter
Wohnungsbau
Außenspielfläche
Kleinkind-
spielfläche
III +
14 WE
II
Kindertagesstätte
6 Gruppen
private Gärten
private Gärten 
II +
8 WE
Öffentlich 
zugängliche 
Grünfläche
TGa Zufahrt
III +
38 WE
p pr ri iv va at te e  G Gä är rt te en n  
TGa
0 10 20 30 40 50 60 M N
Anlage 5Stadtplanungsamt
Städtebaulicher Entwurf zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 68383/02
Falkenweg
in Köln - Rondorf
Variante 2
Legende
Plangebiet
Private Verkehrsfläche, Stellplätze
Öffentliches Kinderspiel / Spielplatz
Kleinkindspielfläche
Außenbereich Kindertagesstätte
Öffentlich zugängliche Grünfläche
Gemeinschaftsgrün
Feuerwehraufstellfläche
Tiefgarage (TGa)
Reihenhäuser, Geschosswohnungsbau, Kita
Private Gärten
Technikzentrale
Nebenanlagen
Hauseingang
ca. 12.425 m
ca.  74 WE
ca.  38 WE
GFZ 1,2
GRZ 0,4
Größe des Plangebiets Anzahl 
der 
geplanten WE gesamt 
Anteil öffentlich gefördert er WE 
Geschossflächenzahl 
Grundflächenzahl 
Anzahl 
der Vollgeschosse
Staffelgeschoss 
III
+

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1900 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn nein: Gibt es ein Beteiligungskonzept?  
Ein Beteiligungskonzept ist bei gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren nicht zwingend 
erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein. 
Bitte wählen Sie aus: 
- Es gibt kein Beteiligungskonzept. 
Wenn es kein Beteiligungskonzept gibt: Skizzieren Sie bitte grob den Beteiligungsprozess. Zum 
Beispiel: Welche Beteiligungsstufe (1: Information, 2: Beratung, 3: Mitgestaltung) wird 
empfohlen? Wie viele Beteiligungsphasen sind vorgesehen? 
Das Planverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 68383/02 mit dem Arbeitstitel: 
Falkenweg in Köln-Rondorf wird gemäß § 12 BauGB (Baugesetzbuch) durchgeführt. Die frühzeitige 
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB sowie eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit 
nach § 4 Absatz 2 BauGB sind gesetzlich vorgesehen. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde bereits im Zeitraum vom 25.04.2024 bis 
einschließlich 10.05.2024 in Form eines Aushangs des Planungskonzeptes im Bezirksrathaus 
Rodenkirchen und im Stadthaus Köln-Deutz (Modell 1) , sowie durch Veröffentlichung im Internet, 
durchgeführt. 
 
  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

7571 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2434/2024 
Freigabedatum 09.09.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 68383/02 Arbeitstitel: Falkenweg in Köln-Rondorf  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. nimmt die beiden städtebaulichen Entwürfe (Anlage 4 und 5) mit dem Arbeitstitel „Fal-
kenweg in Köln-Rondorf“ zur Kenntnis; 
2. beschließt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes 
Nummer 68383/02 mit dem Arbeitstitel „Falkenweg in Köln Rondorf“ aus dem Einlei-
tungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 14.07.2011 (Anlage 2a) in 
das jetzige Plangebiet (Anlage 2) zu ändern; 
3. beauftragt die Verwaltung, für das Plangebiet mit dem Arbeitstitel „Falkenweg in Köln- 
Rondorf“ auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 5 
(Variante 2) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf auszuarbeiten. Die ein-
gegangenen Äußerungen aus der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) sind dabei – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behör-
den und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – gemäß der 
Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6 und 7) zu berücksichtigen; 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.11.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 07.11.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung: 
Anlass und Ziel der Planung 
Die Deutsche Reihenhaus AG ist mit der PFK Projektentwicklung Falkenweg UG Eigentüme-
rin einer im linksrheinischen Kölner Süden im Stadtteil Rondorf gelegenen derzeit landwirt-
schaftlich genutzten Fläche und beabsichtigt diese wohnbaulich zu entwickeln. Das Plange-
biet ist ca. 1,2 ha groß und liegt westlich des Lärmschutzwalls zur A555, südlich der Wohnbe-
bauung an der Straße Im Rabengrund und östlich der Straße Falkenweg. 
Die Vorhabenträgerin möchte am Standort Wohnraum in Form von Reihenhäusern und Ge-
schoßwohnungsbau sowie eine sechsgruppige Kindertageseinrichtung realisieren. 
Nun liegt ein städtebauliches Konzept vor, das aus einer 2020 durchgeführten Mehrfachbeauf-
tragung hervorgegangen ist (Variante 1 / Anlage 4) und das als Grundlage für die Erarbeitung 
eines Bebauungsplan-Entwurfes dienen soll. 
Auf Veranlassung der Bezirksvertretung Rodenkirchen wurde angesichts des großen Mangels 
an Wohnraum eine Verdichtung der Planung geprüft und liegt als Variante 2 (Anlage 5) vor. 
Durch die Planung soll ein Beitrag zur Deckung des Bedarfs mit bezahlbarem Wohnraum im 
Kölner Stadtgebiet geleistet werden. Es ist vorgesehen entsprechend dem Kooperativen Bau-
landmodell der Stadt Köln (KoopBLM) mindestens 30 % der Geschossfläche der Wohnnut-
zung als öffentlich geförderten Wohnungsbau umzusetzen. 
Verfahrensverlauf 
Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 14.07.2011 
den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst (Beschlussvorlage Nr. 
1537/2011). 
Im Jahr 2020 führte der Vorhabenträger eine Mehrfachbeauftragung mit fünf Planungsbüros 
durch, aus der der Entwurf von Damrau Kusserow Architekten als beste Planung hervorging. 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 
Abs.1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 07.07.2022 bis 10.08.2022. 
Am 14.03.2024 fasste der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB (Beschlussvorlage Nr. 
3010/2023). Diese wurde in dem Zeitraum vom 25.04.2024 bis 10.05.2024 durchgeführt. 
Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich, da dieser hier Wohnen dar-
stellt. 
Verkleinerung des Plangebiets 
Das Plangebiet musste aus eigentumsrechtlichen Gründen zwischenzeitlich auf fast die Hälfe 
reduziert werden, die wesentlichen Merkmale des Konzepts konnten jedoch erhalten bleiben. 
Das Plangebiet umfasst im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss von 2011 nur noch die Flur-
stücke 335 und 1277 der Flur 13 in der Gemarkung Rondorf-Land. Der Geltungsbereich des 
Bebauungsplans verkleinert sich damit von 2,1 auf 1,2 ha.

3 
Äußerungen aus der Öffentlichkeit zur Planung 
Im Beteiligungszeitraum sind 76 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen (Anlage 
7), die sich auf folgende Themenschwerpunkte konzentrieren: 
 verkehrliche Auswirkungen des Vorhabens auf den Ortskern 
 Entwässerung des Plangebiets und Überlastung des Kanalsystems 
 Einfügung in das Ortsbild 
 bedarfsgerechte KITA- und Schulplanung 
 Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkmast 
 Lärmbelästigung durch die Nähe zur Autobahn 
Ergebnis des Prüfauftrags an die Verwaltung / städtebauliches Konzept 
Im Rahmen der Beratung zur Beschlussfassung zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung (Vorlage Nr. 3010/2023) wurde von der Bezirksvertretung Rodenkirchen in ih-
rer Sitzung am 11.03.2024 unter anderem angeregt, die Schließung der Lücke zwischen den 
beiden III-geschossigen Baukörpern entlang des Lärmschutzwalls zu prüfen. Das Ergebnis 
der Prüfung stellt sich wie folgt dar: 
Die Vorhabenträgerin hat in Abstimmung mit der Verwaltung ihre städtebauliche Konzeption 
im Bereich des Geschosswohnungsbaus verdichtet (Anlage 5 – Variante 2). Im Vergleich zum 
Entwurfstand der bisherigen Planung (Anlage 4 –Variante 1 / Vorlagen-Nr. 3010/2023) bildet 
der überarbeitete Entwurf einen geschlossenen, ca. 64 m langen Gebäuderiegel entlang des 
Lärmschutzwalls aus, der gleichzeitig die Lärmabschirmung des begrünten Quartierswohnhofs 
gegenüber der Autobahn A 555 stärkt. Die Anzahl der vorgesehenen Geschosse (III plus Staf-
felgeschoss) bleibt unverändert. Die Anzahl der geplanten Wohneinheiten erhöht sich von bis-
her 66 auf 74 Wohneinheiten. 
Insgesamt stellt die verdichtete Variante 2 eine Bruttogeschossfläche Wohnen von ca. 5.824 
m² und für die Kindertageseinrichtung von ca. 1.266 m² bereit. Von den 74 geplanten 
Wohneinheiten sollen 38 im Segment des öffentlich geförderten Wohnungsbaus entstehen. 
Das sind 8 Wohneinheiten mehr als in der Ausgangsplanung, die alle als geförderte Wohnun-
gen realisiert werden sollen. 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Das Bebauungsplanverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der 
Stadt Köln. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen zur Ein-
haltung der Anforderungen der Leitlinien zum Klimaschutz geprüft. Nach den gesetzlichen 
Vorgaben findet eine Bewertung der Umweltbelange statt. Hierfür werden verschiedene Um-
weltgutachten erstellt. 
Die Anwendungszustimmung zu den Leitlinien zum Klimaschutz Köln liegt der Vorhabenträge-
rin derzeit zur Unterschrift vor. 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Geltungsbereich B-Plan 
Anlage 2a Geltungsbereich B-Plan bei Einleitungsbeschluss 2011 
Anlage 3 Erläuterungstext 
Anlage 4 Städtebaulicher Entwurf Variante 1 
Anlage 5 Städtebaulicher Entwurf Variante 2 nachverdichtet 
Anlage 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der früh-
zeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB 
Anlage 7 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Äußerungen aus der Öffentlich-
keit (nach § 3 Abs. 1 BauGB)

Anlage 2_Geltungsbereich B-Plan

400 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
Maßstab  1 : 5 000 (im Original)
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 68383/02
Falkenweg
in Köln - Rondorf
0 10050 200 300 Meter
Falkenweg

Anlage 2a_Geltungsbereich bei Aufstellungsbeschluss

439 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2a
Maßstab  1 : 5 000 (im Original)
N
Stadtplanungsamt
 Ursprünglicher Geltungsbereich bei Aufstellungsbeschluss vom
14.07.2011 zum Bebauungsplan 68383/02
 Falkenweg
in Köln - Rondorf
0 10050 200 300 Meter
Falkenweg

Anlage 4_Entwurf Variante 1

1210 Zeichen

Anlage 4Stadtplanungsamt
Städtebaulicher Entwurf zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 68383/02
Falkenweg
in Köln - Rondorf
Falkenweg 
Autobahn A 555
begrünter Lärmschutzwallstädtisches Grundstück
2 5 22
Straßenverbreitung
Falkenweg 4 m
öffentlicher
Kinderspielplatz  
> 500 qm 
private Gärten 
private Gärten
II +
7 WE
II +
7 WE
geförderter
Wohnungsbau
geförderter
Wohnungsbau
Außenspielfläche
Kleinkind-
spielfläche
III +
14 WE
II
Kindertagesstätte
6 Gruppen
private Gärten
private Gärten 
II +
8 WE
Öffentlich 
zugängliche 
Grünfläche
TGa Zufahrt
III +
15 WE
III +
15 WE
p pr ri iv va at te e  G Gä är rt te en n  
TGa
0 10 20 30 40 50 60 M
ca. 12.425 mGröße des Plangebiets Anzahl 
der geplanten WE gesamt ca.  66 WE
ca.  30 WE
GFZ 1,2
GRZ 0,4
Anteil öffentlich geförderter WE 
Geschossflächenzahl 
Grundflächenzahl 
Anzahl der Vollgeschosse
Staffelgeschoss 
III
Legende
Plangebiet
Private Verkehrsfläche, Stellplätze
Öffentliches Kinderspiel / Spielplatz
Kleinkindspielfläche
Außenbereich Kindertagesstätte
Öffentlich zugängliche Grünfläche
Gemeinschaftsgrün
Feuerwehraufstellfläche
Tiefgarage (TGa)
Reihenhäuser, Geschosswohnungsbau, Kita
Private Gärten
Technikzentrale
Nebenanlagen
Hauseingang
N
+
Variante 1

Anlage 6_Abwägung Stellungnahmen 4-1_TÖB

16020 Zeichen

Anlage 6
/ 2 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 68383/02 – Arbeitstitel: Falkenweg in Köln-Rondorf – 
eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
Die f
rühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 
07.07.2022 bis zum 10.08.2022 durchgeführt. 
Im
 Zeitraum der Beteiligung sind 19 Stellungnahmen eingegangen. 
Nac
hfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei-
chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Di
e Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss 
des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs 
inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich-
tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe-
schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB [alternativ: nach § 13a Abs. 3 Satz 1 
Nr. 2 BauGB] und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 
Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
1 Bezirksregierung Köln – Verkehr – Dezernat 25 
Keine Bedenken 
nein 
2 Bezirksregierung Köln – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung 
– Dezernat 33
Keine Bedenken
nein 
3 Bezirksregierung Köln – Denkmalschutz 
Keine Bedenken 
nein

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 68383/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB  eingegangenen Stellungnahmen 
/ 3 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
4 Bezirksregierung Köln – Immissionsschutz – Dezernat 53 
Hinsichtlich der Angaben in den Planunterlagen wird darauf hinge-
wiesen, dass auch Auswirkungen der Planung durch Lärm betrachtet 
werden sollten. Hierzu zählen insbesondere Lärmemissionen/-immis-
sionen (v.a. Hol- und Bringverkehr) durch den Betrieb der geplanten 
öffentlichen Kindertagesstätte. 
ja Es wird ein Lärmschutzgutachten erstellt, in das auch die 
Lärmemissionen/-immissionen der geplanten Kindertagesein-
richtung einfließen werden. 
5 IHK – Industrie und Handelskammer 
Keine Bedenken nein 
6 Landwirtschaftskammer NRW 
Für die Platzierung von Ausgleichmaßnahmen und Ernährungsfür-
sorge sind wichtige landwirtschaftliche Flächen zu schützen. 
Bei der Berechnung des Kompensationsflächenbedarfs „Nummeri-
schen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW, 
2008“ des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz 
(LANUV) anwenden. 
Notwendigen Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen im Plan-
gebiet vornehmen, bspw. in Form von Dach- und Fassadenbegrü-
nungen, Anlagen von Gehölzstrukturen und Grünstreifen.  
Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, zur 
Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- 
und Pflegemaßnahmen, die der dauerhaften Aufwertung des Natur-
haushalts oder des Landschaftsbildes dienen, erbringen. 
ja Die grundsätzliche Entscheidung, dass die zur Rede stehende 
Fläche langfristig nicht mehr für eine landwirtschaftliche Nutzung 
zur Verfügung steht, wurde bereits bei Aufstellung des FNP ent-
schieden, welcher hier eine Wohnbaufläche darstellt. 
Ziel der Planung ist auch, erforderliche Ausgleichsmaßnahmen 
im Zuge der Eingriff- Ausgleichbilanzierung möglichst innerhalb 
des Plangebiets unterzubringen. Darüber hinaus werden die 
Vorgaben und Empfehlungen der Landwirtschaftskammer NRW 
in der weiteren Planung so weit wie möglich berücksichtigt. 
7 Straßen NRW 
Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken, da die Belange des Lan-
desbetriebes nicht betroffen sind. Der Abschnitt der L 92 ist als Orts-
durchfahrt festgesetzt und liegt somit in der Straßenbaulastträger-
schaft der Stadt Köln. 
Ich weise Sie darauf hin, dass die Autobahn GmbH bzw. das Fern-
straßenbundesamt am Verfahren zu beteiligen sind. 
ja Die Autobahn GmbH wird beteiligt – siehe lfd. Nr. 19.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 68383/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
8 Polizeipräsidium Köln, Führungsstelle Verkehr 
Ein höheres Verkehrsaufkommen von Verkehrsteilnehmern ist zu er-
warten. 
Der Knoten Falkenweg / Im Rabengrund und Im Rabengrund / Ro-
denkirchener Str. sollte hinsichtlich der Leistungsfähigkeit geprüft 
werden. 
 
 
ja 
 
Mehrere Verkehrsknoten - darunter auch Im Rabengrund / Ro-
denkirchener Str.- wurden im Rahmen der Verkehrsuntersu-
chung geprüft und im Mobilitätskonzept berücksichtigt. Das Mo-
bilitätskonzept wird z.Z. vom Amt 66 geprüft. Nach Rücklauf wer-
den entsprechende Maßnahmen in die weitere Planung einflie-
ßen. 
Hinsichtlich des Knotenpunktes Falkenweg / Im Rabengrund 
muss die Verkehrsuntersuchung noch aktualisiert werden. 
 
9 AWB- Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
Es bestehen keine Bedenken, sofern die Vorgaben zur Errichtung 
von Standplätzen für Abfallbehälter gem. § 10 der Abfallsatzung der 
Stadt Köln und die Erreichbarkeit dieser Standplätze entsprechend 
der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) berücksich-
tigt werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang insbeson-
dere den erforderlichen Bewegungsraum für dreiachsige Müllsam-
melfahrzeuge. 
 
 
ja 
 
Die Vorgaben zur Errichtung von Standplätzen für Abfallbehälter 
und die Bewegungsräume für dreiachsige Müllsammelfahrzeuge 
werden entsprechend der Richtlinien in der weiteren Planung 
berücksichtigt und mit der AWB abgestimmt. 
10 
10.1 
Stadtwerke Köln GmbH 
RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH 
Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken. 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Energie- und Wasserversor-
gung des Plangebietes frühestmöglich abzustimmen ist. Weiterhin 
verläuft im südlichen Bereich des Plangebietes parallel zur Straße, 
die von der Adlerstraße in Richtung Osten verläuft, eine Trinkwasser-
leitung. Anfragen zur Versorgung sowie Abstimmungen bezüglich der 
Wasserleitung sind an die RheinEnergie AG zu richten. Anfragen zur 
Gasversorgung sind an die GVG Rhein-Erft GmbH. 
 
 
 
ja 
 
 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Die Energie- und Wasserversorgung des Plangebietes wird im 
weiteren Verfahren mit RheinEnergie AG/ Rheinische NETZGe-
sellschaft mbH abgestimmt.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 68383/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
Da sich das Plangebiet in der Wasserschutzzone III a der Wasserge-
winnungsanlage Hochkirchen befindet, ist die Wasserschutzgebiets-
verordnung zu beachten. 
Es wird ein entsprechender Hinweis auf die Wasserschutzzone 
III a der Wassergewinnungsanlage Hochkirchen in den zukünfti-
gen Bebauungsplan übernommen. 
 
10.2 KVB – Kölner Verkehrsbetriebe AG 
Gegen das Verfahren bestehen keine Bedenken. 
 
nein 
 
11 Stadtentwässerungsbetriebe Köln StEB, AöR 
Entwässerung- und Starkregenkonzept aufstellen. 
 
Bilanzierung des Wasserhaushaltes gemäß dem DWA-Merkblatt 
102-43 für jede Erschließungsmaßnahme durchführen. 
 
Maßnahmen zur Risikovorsorge beim Umgang mit Niederschlags-
wasser:  
• Tiefgarageneinfahrten und Hauseingänge sollten nicht am 
Tiefpunkt der Straße liegen und keinen direkten Wasserzu-
fluss zulassen  
• Wahl der Straßenführung  
• gezielte bzw. schadlose Ableitung von Starkregenereignissen 
über Grünflächen  
• Rückhaltung von Niederschlagswasser  
• Notüberläufe  
• Geländeneigung vom Gebäude abfallend, um Wasser mög-
lichst schadlos vom Gebäude fernzuhalten  
• Objektschutz besonders gefährdeter Grundstücke/Gebäude. 
 
 
ja 
 
Im weiteren Verfahren wird ein Entwässerungs- und Starkregen-
konzept aufgestellt und die Bilanzierung des Wasserhaushaltes 
gemäß dem DWA-Merkblatt 102-43 für jede Erschließungsmaß-
nahme durchgeführt. 
Das Niederschlagswasser wird auf dem eigenen Grundstück 
versickert. Hinweise und gegebenenfalls Flächenausweisungen 
werden im Bebauungsplan aufgenommen. 
Die genannten Maßnahmen zur Risikovorsorge beim Umgang 
mit Niederschlagswasser werden in der weiteren Planung be-
rücksichtigt. 
Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit der StEB und der 
Unteren Wasserbehörde. 
 
12 RMR - Rhein‐Main‐Rohrleitungstransportgesellschaft 
Es sind keine Leitungen betroffen. 
Bei externen Ausgleichmaßnahmen wird um erneute Beteiligung ge-
beten. 
 
nein 
 
Falls externe Ausgleichsmaßnahmen im weiteren Verfahren 
festgesetzt werden, wird RMR erneut beteiligt. 
13 PLEDOC GmbH

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 68383/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
Es sind keine Leitungen betroffen. 
Bei externen Ausgleichmaßnahmen wird um erneute Beteiligung ge-
beten. 
nein Falls externe Ausgleichsflächen im weiteren Verfahren festge-
setzt werden, wird die PLEdoc GmbH erneut beteiligt. 
14 GASCADE Gastransport GmbH 
Es sind keine Leitungen betroffen. 
Bei externen Ausgleichmaßnahmen wird um erneute Beteiligung ge-
beten. 
 
nein 
 
Falls externe Ausgleichsflächen im weiteren Verfahren festge-
setzt werden, wird die PLEdoc GmbH erneut beteiligt. 
15 Thyssengas GmbH 
Es sind keine Leitungen betroffen. 
 
nein 
 
16 Ampirion GmbH 
Es sind keine Leitungen betroffen. 
 
nein 
 
17 Evonik Fernleitungsauskunft 
Es sind keine Leitungen betroffen. 
 
nein 
 
18 RRP – N.V. Rotterdam-Rijn Pijpleiding 
Keine Bedenken 
 
nein 
 
19 
19.1 
Autobahn GmbH des Bundes 
Fernstraßen-Bundesamt 
Das Planungsgebiet befindet sich in einem Abstand von ca. 57,5 m, 
gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, von der Au-
tobahn entfernt. 
Nachfolgend unsere Punkte, die aus anbaurechtlicher Sicht mit auf-
zunehmen sind: 
• Längs der Bundesautobahnen dürfen Hochbauten jeder Art in ei-
ner Entfernung bis zu 40 Metern gemessen vom äußeren Rand 
der befestigten Fahrbahn nicht errichtet werden (§ 9 Abs. 1 Satz 
1 Nr. 1 FStrG). 
 
 
ja 
 
 
 
Der Abstand zwischen Autobahn und den geplanten Hochbau-
ten beträgt in etwa 60 m. Die Zustimmung des Fernstraßen-Bun-
desamtes ist damit erforderlich. 
Die Anbauverbotszone und die Ausbaubeschränkungszone, so-
wie die genannten Hinweise werden nachrichtlich in den Bebau-
ungsplan übernommen. 
Werbeanlagen sind nicht geplant. Der Hinweis wird zur Kenntnis 
genommen.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 68383/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
• Gemäß § 9 Abs. 2 FStrG bedürfen bauliche Anlagen der Zustim-
mung des Fernstraßen‐Bundesamtes, wenn sie längs der Bun-
desautobahnen in einer Entfernung bis zu 100 Meter und längs 
der Bundesstraßen außerhalb der zur Erschließung der anlie-
genden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten bis 
zu 40 Meter, gemessen vom äußeren Rand der befestigten 
Fahrbahn, errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt wer-
den sollen. 
Die Darstellung der Anbauverbots‐ und Anbaubeschränkungszonen 
ist in die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplans soweit mög-
lich aufzunehmen. 
 
Folgende Hinweise sind in den textlichen Teil des Bebauungsplans 
aufzunehmen:  
 
1. Konkrete Bauvorhaben in den Anbauverbots‐ bzw. Anbaube-
schränkungszonen bedürfen einer Ausnahmegenehmigung bzw. 
Zustimmung durch das Fernstraßen‐Bundesamt. 
2. Werbeanlagen jeder Art dürfen weder auf Straßenge-
biet noch in einem Abstand bis zu 40 m neben der BAB, gemes-
sen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, errichtet oder 
angebracht werden. 
3. In einer Entfernung von bis zu 100 m, gemessen vom äuße-
ren Rand der befestigten Fahrbahn der BAB 555 bedürfen Wer-
beanlagen, Firmennamen, Angaben über die Art von Anlagen o-
der sonstige Hinweise mit Wirkung zur Autobahn einer straßen-
rechtlichen Prüfung und Zustimmung des Fernstraßen‐Bundes-
amtes. 
19.2 Autobahn GmbH 
Das im Bebauungsplan beschriebene Entwicklungsgebiet befindet 
sich innerhalb der Anbaubeschränkungszone der A555 (weniger als 
100 m Entfernung). 
 
ja 
 
Die potentiellen Emissionen durch den Umbau des Autobahn-
kreuzes Köln-Süd werden in der weiteren Schallschutzplanung 
des Wohngebietes berücksichtigt

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 68383/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
Allgemein wird darauf hingewiesen, dass ein zukünftiger Ausbau der 
A555 nicht ausgeschlossen werden kann. Dadurch ist es rein theore-
tisch möglich, dass durch zukünftige Ausbauvorhaben die Autobahn 
oder ihre Nebenanlagen näher am geplanten Wohngebiet liegen wür-
den.  
Mit der Nähe zu der Autobahn gehen vor allem erhöhte Lärmbelas-
tungen einher. Die Autobahn GmbH weist daraufhin, dass durch die 
nachträgliche Errichtung von Wohnhäusern in unmittelbarer Nähe zu 
einer Autobahn keine Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen beste-
hen, auch wenn entsprechende Schallpegel überschritten werden. 
Des Weiteren weist die Autobahn GmbH darauf hin, dass sich mo-
mentan der Umbau des Autobahnkreuzes Köln‐Süd in Planung befin-
det. Die daraus entstehenden baulichen Änderungen betreffen auch 
die A555 auf Höhe des Bebauungsplanes, vor allem durch Anpas-
sungen der Verbindungsrampe von der A4 von Aachen auf die A555 
nach Bonn. Hierdurch wird der Fahrbahnrand der geplanten Rampe 
voraussichtlich weiter nach Westen rücken als im Bestand. Mit länger 
dauernden Bauarbeiten und daraus resultierenden Umweltauswir-
kungen, wie z.B. Lärmbelastung, muss gerechnet werden.  
Außerdem sind im Zuge der Umbauplanung Anpassungen des vor-
handenen Lärmschutzwalles, zwischen der A555 und dem geplanten 
Wohngebiet, möglich. Zum Beispiel durch eine Vergrößerung oder 
die Aufstellung höherer Lärmschutzwände auf der Wallkrone. 
Die Autobahn GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hier 
nicht um einen Ausbau der A555 handelt. Durch den Umbau des AK 
Köln‐Süd zusammen mit anderen Autobahnprojekten in der Umge-
bung (Ausbau der A4 zwischen Köln‐Süd und Köln‐Gremberg, Neu-
bau der A553 Rheinspange zwischen Köln und Bonn) und des allge-
meinen Anstiegs der Verkehrsbelastungen auf den Autobahnen, 
kann es zu erheblichen Verlagerungseffekten sowie allgemein sehr 
hohen Verkehrsbelastungen auf der A555 kommen. Der alleinige An-
stieg der Verkehrsbelastung auf der A555 führt ebenfalls nicht zu An-
sprüchen an Lärmschutzmaßnahmen durch die Autobahn GmbH.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 68383/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
Die Autobahn GmbH bittet daher darum diese Umstände bei der 
Schallschutzplanung des Wohngebietes zu beachten. 
Stand 20.07.2023

Anlage 8_Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 04.11.2024 2434-2024

796 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 04.11.2024 
Auszug  
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 04.11.2024  
öffentlich 
9.2.2 Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorga-
ben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfes Nr. 68383/02  
Arbeitstitel: Falkenweg in Köln-Rondorf 
2434/2024 
Die SPD-Fraktion hat noch Klärungsbedarf. Die Vorlage soll daher vertagt werden. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt die Beschlussvorlage. 
 
Abstimmungsergebnis.  
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Hennemann)

Anlage 7_Abwägung Stellungnahmen_3-1_Öffentlichkeit

43133 Zeichen

BP-Abwägung B31 
 1 / 17
Anlage 7 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 68383/02 – Arbeitstitel: „Falkenweg“ in Köln-Rondorf – 
eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch einen Aushang im Bürgeramt Köln Ro-
denkirchen vom 25.04.2024 bis zum einschließlich 10.05.2024. 
Zeitgleich bestand die Möglichkeit die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzuse-
hen und digital Stellungnahmen zu übermitteln. 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 76 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei-
chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss 
des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs 
inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich-
tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe-
schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern 
sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen 
Planentwurf zu berücksichtigen. 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
1 
 
 
 
Entwicklung Rondorf insgesamt 
Verschärfung der Entwässerungs- und Verkehrssituation 
in Rondorf / Hochkirchen 
(Stellungnahme 76 mit 260 Unterschriften) 
 
Ja  
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Rondorf-Nord-West“ 
wurden ein Verkehrsgutachten sowie ein Mobilitätskonzept er-
stellt.

Anlage 7 - Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 68383/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
2 / 17 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
Die heute vorhandene Überlastung des Kanalsystems und 
die Flutung der bestehenden Gebäude bei Starkregen, so-
wie die unzureichende Verkehrsanbindung werden die 
Bestandsbebauung in der nächsten Zeit nachhaltig durch 
die Errichtung von Rondorf-Nord-West belasten. 
Durch die Bebauung des Falkenwegs wird eine weitere 
Verschärfung der Entwässerungs- und Verkehrssituation 
unterstellt. 
Zwingende Voraussetzung für die Realisierung des Neubauge-
biets Rondorf-Nord-West ist der Bau einer Umgehungsstraße. 
Die sogenannte Entflechtungsstraße, die sowohl den zukünftigen 
Verkehr im Quartier als auch einen Teil des vorhandenen Durch-
gangsverkehrs im Stadtteil Rondorf aufnehmen wird, bindet den 
neuen Stadtteil direkt an das übergeordnete Verkehrsnetz an. 
Ziel ist eine Reduzierung des Verkehrs im alten Ortskern und die 
Aufwertung des öffentlichen Straßenraums im bestehenden Orts-
kern. Hierzu soll der Straßenzug Rodenkirchener Straße/ Ron-
dorfer Hauptstraße/ Kapellenstraße zurückzubaut werden. 
Im Zuge der Erschließung des Projektes „Rondorf-Nord-West“ 
wird auch ein Entwässerungskonzept unter Berücksichtigung der 
Versickerung von Niederschlagswasser erstellt und umgesetzt. 
Die Entwässerung hat innerhalb des Plangebiets zu erfolgen. 
Auch innerhalb des Planverfahrens „Falkenweg“ werden sowohl 
ein Mobilitätskonzept, als auch ein Entwässerungskonzept entwi-
ckelt, dass sowohl die vorhandene Problematik in der Bestands-
situation, als auch die prognostizierten Auswirkungen durch das 
Plangebiet „Rondorf Nord-West“ inklusive des Baus der Umge-
hungsstraße mit einbezieht. 
Für das Bauvorhaben „Falkenweg“ stellt die Verkehrsuntersu-
chung fest, dass der Einfluss des Neuverkehrs aus dem Plange-
biet lediglich zu geringen Veränderungen im umliegenden Stra-
ßennetz führt. 
Da es sich hier um eine Erstbebauung mit erstmaligem An-
schluss an das öffentliche Kanalnetz handelt, muss das Nieder-
schlagswasser überwiegend auf dem Grundstück versickert wer-
den. Alle geeigneten Dachflächen, werden begrünt werden und 
dienen zusätzlich der Rückhaltung von Regenwasser. Lediglich 
bei Flächen, bei denen das Niederschlagswasser aufgrund der 
Nutzung behandlungsbedürftig ist, muss in der Wasserschutz-
zone 3 (Hochkirchen) das Regenwasser in den Kanal eingeleitet 
werden, um eine Grundwasserverschmutzung auszuschließen.

Anlage 7 - Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 68383/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
2. 
2.1 
Verkehrstechnische Erschließung 
Verkehrliche Überlastung des Ortskerns Rondorf 
(Stellungnahme 76 und 05) 
Die Verkehrsanbindung des Plangebiets ist unzureichend. 
Bereits im Bestand wird die als „Anliegerstraße" ausge-
wiesene Adlerstraße durch den Bring- und Holverkehr für 
die Grundschule, die städtische Kita, sowie durch 
Schleichverkehr von Hahnwald Richtung Rondorf-Zentrum 
und Brühler Straße stark belastet. 
Insbesondere die unübersichtliche Einmündung des Fal-
kenwegs in die Adlerstraße führt immer wieder zu ver-
kehrskritischen Situationen. Unerwünschte Verkehrs-
ströme durch die Adlerstraße bzw. den Falkenweg und die 
Gebrüder-Grimm-Straße werden durch die im Zuge der 
Umsetzung von Rondorf Nord-West geplante Schließung 
des Weißdornwegs weiter zunehmen. 
Nun besteht die Gefahr, dass durch die Bebauung des 
Falkenwegs zusätzlich weitere Verkehrsströme von der 
Entlastungsstraße in den Rondorfer Ortskern drängen. 
Damit würden alle Bemühungen um eine Verkehrsberuhi-
gung im Ortskern wieder konterkariert. 
Pläne für die Bebauung des Falkenwegs sollten solange 
zurückgestellt werden bis das Plangebiet Rondorf-Nord-
West entwickelt und geplante Verkehrsmaßnahmen um-
gesetzt wurden. 
 
Ja 
 
Mit der geplanten Entflechtungsstraße südlich des Plangebiets 
Falkenweg wird das Ziel verfolgt, dass der Verkehr künftig besser 
verteilt wird und Überlastungen reduziert oder vermieden werden. 
Insbesondere soll vorhandener Durchgangsverkehr in Rondorf 
minimiert werden. 
Für das Bauvorhaben Falkenweg wurden folgende Knotenpunkte 
untersucht: 
 KP Bonner Landstraße/Hahnenstraße  
 KP Rodenkirchener Straße/Im Rabengrund  
 KP Rodenkirchener Straße/Weißdornweg.  
Da der Haupteinzugsbereich der Kindertagesstätte sich auf den 
Nahbereich konzentriert, wird ein Großteil der Kinder mit dem 
Fahrrad oder zu Fuß gebracht werden, so dass eine deutlich grö-
ßere Anzahl an Fahrten mit dem Auto nicht zu erwarten ist. 
Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes wird dargestellt, dass die 
Mobilität im Plangebiet klima-, umwelt- und sozialverträglich aus-
gestaltet wird. 
Für das Bauvorhaben „Falkenweg“ stellt die Verkehrsuntersu-
chung fest, dass die bestehenden Knotenpunkte hinsichtlich ihrer 
Leistungsfähigkeit in allen betrachteten Szenarien leistungsfähig 
sind. 
2.2 Ausbau/Verbreiterung des Falkenwegs um 4 m 
(Stellungnahmen 01 bis 12, 14 bis 25, 27 bis 75) 
Bei dem geplanten Ausbau des Falkenwegs als Wohn-
straße werden die Gegebenheiten vor Ort nicht hinrei-
chend berücksichtigt. 
 
 
Ja  
 
 
Es ist anzunehmen, dass der Falkenweg im Bereich des Bebau-
ungsplans als Tempo 30er-Zone ausgebaut wird. Die konkrete 
Ausgestaltung (z.B. in Form von alternierendem Parken) wird im 
weiteren Verfahren geprüft.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
Defacto ist der Falkenweg bereits heute eine verkehrsbe-
ruhigte Straße, in der Aufpflasterungen für PKW lediglich 
ein Fahren in Schrittgeschwindigkeit möglich machen. 
Die geplante Verbreiterung des Falkenwegs um 4 m vom 
Neubaugebiet in Richtung Adlerstraße ist nicht durchgän-
gig möglich, da private Grundstücke eine Verbreiterung 
der Straße verhindern. Hier stellt sich die Frage, ob der 
neu geplante Fußweg von der KITA und dem Kinderspiel-
platz nach Süden plötzlich auf einem Feld enden soll. 
Auch in Richtung Norden würde der Fußweg vor einem 
privaten Grundstück unvermittelt enden.  
Die geplante Aufweitung des Straßenraumes kann zunächst tat-
sächlich nur im Bereich des Plangebiets erfolgen. Soweit zu ei-
nem späteren Zeitpunkt das südlich gelegene Flurstück ebenfalls 
entwickelt werden kann, wird das geplante Straßenprofil selbst-
verständlich aufgegriffen und fortgeführt werden. 
Im weiteren Verfahren werden das Verkehrsgutachten und das 
Mobilitätskonzept weiterentwickelt und entsprechend angepasst. 
2.3 Notwendige Fußgängerüberwege 
(Stellungnahme 59) 
Nach dem Ausbau der Straße und bei höherem Verkehrs-
aufkommen ist ein gefahrloses Überqueren unter Umstän-
den nicht mehr möglich. Sollten Fußgängerüberwege in 
Betracht geplant sein, sollten diese aus technischen Grün-
den nicht unmittelbar vor oder nach den vorhandenen Auf-
pflasterungen auf dem Falkenweg angelegt werden. 
 
 
Ja  
 
 
Der Umbau des Falkenwegs erfolgt in enger Abstimmung mit 
bzw. wird durch die zuständigen Fachdienststellen des Dezernats 
III (Mobilität) geplant. 
2.4 Ausbau der KVB-Anbindung von Rondorf an die Nord-Süd 
Bahn  
(Stellungnahmen 01 bis 12, 14 bis 25, 27 bis 75) 
Es wird unterstellt, dass der geplante Ausbau der Stadt-
bahnlinie sich weiter verzögern oder sogar gänzlich einge-
stellt wird. In der Folge wäre mit mehr Individualverkehr zu 
rechnen. 
 
 
 
 
Ja  
 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat im Frühjahr 2023 die grundsätzliche 
Linienführung für die Verlängerung der Nord-Süd Stadtbahn von 
der geplanten Endhaltestelle "Arnoldshöhe" der dritten Baustufe 
der Nord-Süd Stadtbahn bis nach Meschenich-Süd beschlossen. 
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird sich der Ausbau der Stadt-
baulinie bis Ende 2027 hinauszögern.

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
2.5 Erschließung der neuen Kita 
(Stellungnahmen 26, 59) 
Der morgendliche schlecht geregelte Hol- und Bringver-
kehr vor der Grundschule-Anne-Frank, sollte im Bereich 
der geplanten Kita möglichst vermieden werden. Insbe-
sondere sollten Extra-Halteflächen vorgehalten werden. 
Stellplätze und Haltemöglichkeiten für die KITA sind aus 
der Planung nicht ersichtlich, ebenso wenig eine geeig-
nete Wendemöglichkeit beim Ein- und Ausfahren auf das 
KITA-Gelände. 
 
 
Ja  
 
 
Die bestehenden Verkehrsverhältnisse in der Adlerstraße sind 
nicht Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens. 
Dennoch wird die Bestandssituation der Umgebung im Verkehrs-
gutachten berücksichtigt und in die Planung einkalkuliert. 
Unmittelbar vor der geplanten Kita sind 8 PKW-Stellplätze vorge-
sehen – 4 davon zur reibungslosen Abwicklung des Hol- und Bring-
verkehrs. Sollten im späteren Betrieb der Kita zusätzlich verkehrs-
steuernde Maßnahmen zur Sicherheit der Kinder beitragen kön-
nen, werden diese von der zuständigen Fachdienststelle entwi-
ckelt und eingerichtet. 
2.6 Kritische Verkehrspunkte 
(Stellungnahmen 47, 59, 71 
Es wird angeregt die Erfahrungen der Polizei aus der Ver-
kehrsüberwachung zu den Bringzeiten in der Planung zu 
berücksichtigen. Es wird befürchtet, dass das erhöhte 
Verkehrsaufkommen, auch zu einer höheren Verkehrsbe-
lästigung führen wird. 
Kritische Verkehrspunkte sind schon heute die Kreuzung 
Adlerstraße/Falkenweg sowie die Kreuzung Adler-
straße/Brüder-Grimm-Straße. Hier wird eine Verbesse-
rung der örtlichen Verkehrssituation für erforderlich gehal-
ten. 
 
 
nein 
 
 
Die Adlerstraße liegt außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs 
des Bebauungsplans. Die bestehenden Verkehrsverhältnisse in 
der Adlerstraße sind nicht Gegenstand des vorliegenden Bebau-
ungsplanverfahrens. Dennoch wird die Bestandssituation der Um-
gebung im Verkehrsgutachten berücksichtigt und in die Planung 
einkalkuliert. 
Das Polizeipräsidium Köln wurde bereits in das Verfahren einge-
bunden. 
2.7 Kein stabiles Verkehrskonzept für Rondorf 
(Stellungnahmen 05)  
Es fehlt ein stabiles Verkehrskonzept für Rondorf. 
Das Bauvorhaben Rondorf-Nord-West läuft gerade erst an 
und dessen Auswirkungen werden bislang nur mit Annah-
men/Prognosen zu Verkehrsströmen (Entlastungsstraße) 
 
 
Ja  
 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Rondorf-Nord-West“ 
wurden ein Verkehrsgutachten sowie ein Mobilitätskonzept er-
stellt. Die Arbeit mit Prognosen und Annahmen ist dabei gängige 
Praxis zur Erarbeitung eines Verkehrsgutachtens.

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
geschätzt. Teil der Planung ist auch die Schließung der 
Straße Am Wasserwerkswäldchen. Die Auswirkungen auf 
die zukünftigen Verkehrsströme ist nicht absehbar. 
 
Zwingende Voraussetzung für die Realisierung des Neubauge-
biets Rondorf-Nord-West ist der Bau einer Umgehungsstraße. 
Die sogenannte Entflechtungsstraße, die sowohl den zukünftigen 
Verkehr im Quartier als auch einen Teil des vorhandenen Durch-
gangsverkehrs im Stadtteil Rondorf aufnehmen wird, bindet den 
neuen Stadtteil direkt an das übergeordnete Verkehrsnetz an. 
Ziel ist eine Reduzierung des Verkehrs im alten Ortskern und die 
Aufwertung des öffentlichen Straßenraums im bestehenden Orts-
kern. 
Auch innerhalb des Planverfahrens „Falkenweg“ wird ein Mobili-
tätskonzept, das sowohl die vorhandene Problematik in der Be-
standssituation, als auch die prognostizierten Auswirkungen 
durch das Plangebiet „Rondorf Nord-West“ inklusive des Baus 
der Umgehungsstraße mit einbezieht. 
Für das Bauvorhaben „Falkenweg“ stellt die Verkehrsuntersu-
chung fest, dass der Einfluss des Neuverkehrs aus dem Plange-
biet lediglich zu geringen Veränderungen im umliegenden Stra-
ßennetz führt. 
Die Schließung der Straße Im Wasserwerkswäldchen wird erst 
dann zum Tragen kommen, wenn die geplante Stadtbahnlinie in 
Betrieb geht. 
2.8 
 
Einbindung der Planung in das Gesamtverkehrskonzept 
von Rondorf 
(Stellungnahmen 01 bis 12, 14 bis 25, 27 bis 61, 63 bis 
75) 
In der Summe ist festzustellen, dass bislang keine Einbin-
dung der Planung in das Gesamtverkehrskonzept von 
Rondorf erkennbar ist.  
 
 
 
 
Ja  
 
 
 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Falkenweg“ wurde 
ein Verkehrsgutachten mit einem integrierten Mobilitätskonzept 
erarbeitet. Sowohl das aktuelle Verkehrsaufkommen, das mittels 
Verkehrserhebungen ermittelt wurde, als auch die Verkehrsumle-
gung durch die geplante Entflechtungsstraße finden im Verkehrs-
gutachten Berücksichtigung. 
Neben dem motorisierten Individualverkehr (MIV), dem ÖPNV

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
werden auch Radfahrende sowie Zufußgehende einberechnet. 
Hier werden jedoch nur die für die Vorhabenentwicklung erforder-
lichen Untersuchungen durchgeführt. Eine Analyse des gesamten 
Ortsgebiets von Rondorf ist im Zuge des Bebauungsplanverfah-
rens Falkenweg nicht vorgesehen. 
2.9 Verkehr während der Bauphase 
(Stellungnahmen 54) 
Während der Bauphase werden durch den zu erwarten-
den Baustellenverkehr erhebliche negative Einflüsse auf 
die Verkehrssituation im Umfeld des Baugebietes erwar-
tet.  
 
 
Nein  
 
 
Die Vorhabensträger haben vor Baubeginn ein Konzept zum 
Baustellenverkehr und der Baustelleneinrichtung zu erstellen. De-
tails zur Verkehrsregelung auf öffentlichen Straßen und Wegen 
bedürfen jeweils separater Genehmigungen, die zu gegebener 
Zeit beantragt werden. 
Die Einflüsse auf die Verkehrssituation im Umfeld des Baugebie-
tes sind zeitlich begrenzt und müssen leider hingenommen wer-
den. 
3 
3.1 
Ruhender Verkehr 
Verschärfung der Parkplatzsituation im Bestand 
(Stellungnahmen 01 bis 12, 14 bis 25, 27 bis 58, 60 bis 
61, 63 bis 75) 
In den letzten Jahren ist im Bereich des Falkenwegs so-
wie der Sesamstraße und der Gebrüder-Grimm-Straße ein 
erhöhter Parkdruck zu verzeichnen. Durch die Neubau-
maßnahmen inklusive der Kita und den geplanten Umbau 
des Straßenprofils wird befürchtet, dass derzeit als Park-
raum genutzter Straßenraum verlorengeht. 
Die Planung von weniger als einem Parkplatz je Wohnein-
heit entspricht nicht der modernen Lebensrealität. Es wird 
mit einem Verdrängungseffekt gerechnet und damit mit ei-
ner weiteren Verengung in den Nachbarstraßen führen. 
Eine Entwicklung die bereits heute in Hinblick auf die 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
Der Nachweis der notwendigen Stellplätze für das Neubaugebiet 
erfolgt innerhalb des Plangebiets und entspricht den Vorgaben 
der Stellplatzsatzung der Stadt Köln vom 17.03.2022. 
Im Rahmen des Mobilitätskonzepts werden zudem Aussagen zu 
Mobilitätsverhalten und Stellplatzbedarf auch im öffentlichen 
Raum getroffen und zwischen den Fachämtern und dem Ver-
kehrsgutachter abgestimmt. 
Die derzeit am Feldrand entlang des Falkenwegs genutzten infor-
mellen Stellplätze, werden möglicherweise nach dem geordneten 
Umbau der Straße nicht wieder in vollem Umfang hergestellt wer-

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
Durchfahrt von Rettungsdiensten mit Sorge zu betrachten 
ist. 
den. Auf der östlichen Seite des Falkenwegs werden ca. 13 Park-
buchten angelegt, die aus gestalterischen und ökologischen 
Gründen durch Baumpflanzungen unterbrochen werden. 
Die bestehenden Verkehrsverhältnisse in den umliegenden 
Wohnstraßen werden zwar im Planverfahren beachtet und flie-
ßen in das Verkehrsgutachten ein, sie sind aber nicht primär Ge-
genstand des Bebauungsplanverfahrens. Bestehende Defizite 
sind im Bestand zu lösen. 
3.2 Tiefgarage/Anzahl der geplanten Stellplätze 
(Stellungnahmen 26 und 59) Stellungnahmen 54, 71, 74 
Es ist eine Tiefgarage mit 46 PKW-Stellplätzen geplant 
und weitere 15 oberirdische Stellplätze. 
Entsprechend der 66 geplanten Wohneinheiten sollten 
auch mindestens 66 PKW-Stellplätze vorgehalten werden. 
Da viele Anwohner aus beruflichen Gründen auf mehr als 
ein Auto pro Haushalt angewiesen sind und auch die An-
gestellten des geplanten Kindergartens zu berücksichti-
gen sind, wären weitere Stellplatzangebote angemessen. 
 
 
 
Ja  
 
 
Die Mobilität der Zukunft soll sich stärker auf die Verkehrsange-
bote des Umweltverbundes ausrichten. Als Rückgrat der Mobilität 
werden die Angebote aus S-Bahn, Stadtbahn und Bussen sowie 
der Radwegeverbindungen mit höherer Priorität weiter ausge-
baut. Mit dem geplanten Stadtbahnanschluss von Rondorf und 
dem Ausbau des Radwegenetzes in unmittelbarem Umfeld des 
Plangebiets wird diesem Ziel Rechnung getragen. Diesem Leitge-
danken folgend, zielt die Planung darauf ab, dass zukünftig nicht 
mehr zwingend für jeden neuen Haushalt ein Stellplatz benötigt 
wird, da bei einem gut ausgebauten Nahverkehr und einer attrak-
tiven Fahrradinfrastruktur die Zahl der PKW pro Haushalt ab-
nimmt, so dass die Nutzung alternativer und nachhaltiger Ver-
kehrsmittel zunehmend zum Tragen kommt. 
Im Rahmen des Mobilitätskonzepts werden Aussagen zu Mobili-
tätsverhalten und Stellplatzbedarf getroffen und zwischen den 
Fachämtern und dem Verkehrsgutachter abgestimmt. 
Die Anzahl der notwendigen Stellplätze entspricht den Vorgaben 
der Stellplatzsatzung der Stadt Köln vom 17.03.2022. 
4 
4.1 
Entwässerung 
Überlastung des Kanalsystems  
(Stellungnahmen 76)

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
Das Kanalsystem ist bereits heute überlastet. Aufgrund 
von Starkregenereignissen kam es in der Vergangenheit 
mehrfach zum Rückstau im Kanalsystem und in der Folge 
zu Überflutungen in Rondorf, Hochkirchen und im Hahn-
wald. 
Dabei handelt es sich bei dem unter der Adlerstraße Rich-
tung Falkenweg verlaufenden Kanal um eine Hauptent-
wässerungsleitung. Diese leitet das Abwasser und das 
Niederschlagswasser des gesamten Gebiets vom Bahn-
hof Eifeltor, der Stadtteile Meschenich und Rondorf/Hoch-
kirchen durch den Stadtteil Hahnwald zum Klärwerk Ro-
denkirchen. In der Adlerstraße hat der Kanal eine Dimen-
sion von 2.200 mm und somit eine Höhe von 2,20 Metern. 
Aufgrund der Größe des Einzugsgebiets und der Dimen-
sion des Kanals führt ein Rückstau in diesem Kanal zu ei-
nem massiven Austritt von Abwasser. 
Am 14.07.2021 war die Straße z.B. im Kreuzungsbereich 
Adlerstraße/ Falkenweg ca. 50 cm hoch überflutet. Die 
Keller der angrenzenden Wohnhäuser wurden bis zu 2 
Meter hoch geflutet. Betroffen waren unter anderem auch 
die Brüder-Grimm-Straße und ihre Seitenstraßen. 
Der Bereich um das neue Baugebiet gilt bei Starkregen 
als hoch gefährdet (Auszug Starkregenkarte der StEB und 
Foto beigefügt).  
Ja  Es ist ein Entwässerungskonzept vorgesehen, das in Abstim-
mung mit der StEB auch den Fragen eines Starkregenrisiko-Ma-
nagements gerecht wird. Grundsätzlich soll das Niederschlags-
wasser zur Versickerung gebracht werden. Es ist eine zentrale 
Versickerungsanlage bestehend aus unterirdischen Rigolenkör-
pern vorgesehen, an der alle befestigten Flächen angeschlossen 
werden. Das durchgeführte Bodengutachten im Baugebiet bestä-
tigt, dass eine Versickerung auf dem Grundstück möglich ist. 
Geplant ist die Versickerungsanlage zentral im Baugebiet, in der 
Gemeinschaftsgrünfläche. Zusätzlich zu der Versickerungsanlage 
sind Tiefpunkte in den Gärten und den privaten Zuwegungen vor-
gesehen, so dass das Niederschlagswasser schadlos zurückge-
halten und angestaut werden kann. Hierdurch soll sichergestellt 
werden, dass auch bei einem Starkregenereignis das anfallende 
Niederschlagswasser aus dem Baugebiet im Plangebiet verbleibt. 
Das auf öffentlichen Straßenflächen anfallende Niederschlags-
wasser soll nicht ins Grundwasser, sondern in Abstimmung mit 
der StEB gedrosselt in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden. 
Kanäle haben die Funktion Abwasser zu sammeln und zur Klär-
anlage zu leiten. Dort wird das Abwasser gereinigt und in Köln in 
den Rhein geleitet. Kanäle und Kläranlagen müssen nach dem 
Stand der Technik dimensioniert und betrieben werden. 
Nach Angaben der SteB (Stadtentwässerungsbetriebe Köln) ist 
das Kanalnetz ausreichend dimensioniert und entspricht dem 
Stand der Technik auch für die neue Bebauung Rondorf Nord-
west und Falkenweg. Zur Fragestellung von Starkregenereignis-
sen sowie der weiteren Entwässerungsplanung in Köln-Rondorf 
haben bereits intensive Abstimmungen mit der STEB, der Stadt 
Köln und dem Planungsbüro der Bebauung Rondorf Nordwest 
stattgefunden.  
Häufig wird die hydraulische Leistungsfähigkeit der Abwasserka-
näle in Frage gestellt, da das Wasser bei Starkregen auf der

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
Straße steht. Jedoch sind die Abwasserkanäle nicht dafür ge-
dacht, extremen Starkregen wie z.B. am 14.07.2021/Tief Bernd 
abzuleiten, da ein Vielfaches der Fassungskapazitäten der Ab-
wasseranlagen abregnet. Diese Abwasseranlagen können nicht 
auf Starkregen ausgelegt werden, da die Kanäle nicht mehr in die 
Straße passen würden und durch die Bürger und Bürgerinnen 
nicht mehr finanzierbar sind. Um aber das Starkregenrisiko zu 
mindern, werden folgende Strategien angewandt: 
a) Optimierung der abwassertechnischen Anlagen 
b) Schaffung von Retentionsflächen an der Oberfläche als 
Multifunktionale Anlagen (MuFu) im öffentlichen Raum 
c) Information der Bevölkerung durch Starkregengefahrenkar-
ten (seit 2017!), Leitfäden und den Wasser-Risiko-Check 
sowie Veranstaltungen, Die SteB bietet zudem eine kosten-
lose Beratung an (Starkregen@steb-koeln.de) 
4.2 Verschlechterung der Entwässerungssituation 
(Stellungnahmen 01 bis 12, 14 bis 15 bis 76) 
Die Versiegelung des Bodens auf dem freien Feld durch 
die Neubebauung führt voraussichtlich zu einer Ver-
schlechterung der angespannten Entwässerungssituation 
besonders bei Starkregen. 
Die Hauptentwässerungsleitung verläuft durch die Adler-
straße, das Feld am Falkenweg und weiter nach Hahn-
wald. Es ist geplant, dass zusätzlich die Abwässer und ein 
Teil des Niederschlagswassers des großen Neubauge-
biets Rondorf Nord-West durch die Entwässerungsleitung 
in der Adlerstraße geleitet werden. Bei zusätzlicher Be-
bauung des Falkenwegs drohen bei Starkregenereignis-
sen massive negative Auswirkungen für alle Anwohner. 
Schon jetzt weist die Stadt Köln auf ihrer Hochwasser-
/Starkregengefahrenkarte auf die Gebiete in der Be-
standsbebauung hin, die bei derartigen Ereignissen mit 
 
 
Ja  
 
 
Siehe Stellungnahme der Verwaltung unter lfd. Nr. 4.1

Anlage 7 - Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 68383/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
beträchtlichen Schäden zu rechnen hat, weil das Kanal-
system nicht für große Wassermengen ausgelegt ist. Ron-
dorf und Hochkirchen ist innerhalb der letzten 30 Jahre 
von ca. 5.000 Einwohnern auf ca. 10.000 Einwohner an-
gewachsen. 
Die Flächenversiegelung durch die neue Bebauung führt 
zu einer deutlich geringeren Versickerung im Vergleich zu 
dem unbebauten Feld. Wenn bei Starkregen, über die ge-
planten Mulden und Rigolen, kein Wasser mehr versi-
ckern kann, wird sich das Niederschlagswasser zusätzlich 
in den Kreuzungsbereichen Adlerstraße / Falkenweg bzw. 
Falkenweg / Gebrüder-Grimm-Straße und in den umlie-
genden Straßen aufstauen. Ein höherer Wasserstand 
führt dann unweigerlich zur Vergrößerung des bislang be-
kannten Schadenausmaßes von Juli 2021. 
4.3 
 
Fachgerechtes Abwasserkonzept 
(Stellungnahmen 01 bis 76) 
Es wird ein fachgerechtes Abwasserkonzept gefordert, 
das alle zusätzlichen Einleitungen und die klimatisch be-
dingte Zunahme von Starkregenereignissen nicht nur auf 
der Fläche des Bebauungsplans, sondern auch bei der 
anliegenden Wohnbebauung berücksichtigt. Nachfolgend 
ist es notwendig, das Kanalsystem an die erforderliche 
Kapazität anzupassen. 
Das Abwasserkonzept ist durch bauliche Maßnahmen 
kurzfristig umzusetzen. 
Hier sehen wir eine zusätzliche Pflicht bei der Stadt Köln. 
 
 
Ja 
 
 
Siehe Stellungnahme der Verwaltung unter lfd. Nr. 4.1 
Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird ein Ent-
wässerungskonzept in enger Abstimmung mit der StEB und der 
Unteren Wasserbehörde erstellt. 
Problemstellungen, die in der Bestandssituation vorhanden sind, 
können nicht im Zuge des Bebauungsplanverfahrens gelöst wer-
den. 
4.4 Kritik an der Vorgehensweise 
(Stellungnahme 60) 
Bei allem Verständnis für die Bestrebung der Stadt, 
Wohnraum zu schaffen, haben die Einwohner den 
 
 
nein 
 
 
Der gesetzlich vorgesehene Weg für die Neubebauung des Fal-
kenwegs ist die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 12

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
Anspruch, dass dies professionell geschieht. Die jetzt 
schon bestehenden Beeinträchtigungen und Schäden für 
die Einwohner sind der Stadt bekannt. Weitere durch 
diese Baumaßnahmen entstehende Schäden werden mit-
hin von den Verantwortlichen billigend in Kauf genommen 
– ein Umstand, der ebenfalls juristisch zu prüfen wäre. 
Daher wird ein fachgerechtes Abwasserkonzept gefordert 
(s. 4.3). 
BauGB, welche durch den Rat der Stadt Köln beschlossen 
wurde. Die einzelnen Planungsschritte werden unter Einhaltung 
aller gesetzlichen Vorgaben durchgeführt und beinhalten auch 
die Abwägung der einzelnen planerischen Belange. 
Über den Abwägungsprozess entscheidet letztendlich der Rat der 
Stadt Köln im Rahmen des Satzungsbeschlusses. 
 
4.5 Entwässerungskonzept - Weitere Öffentlichkeitsbeteili-
gung 
(Stellungnahmen 26) 
Ein ausführliches Entwässerungskonzept soll laut der An-
kündigung der Stadt noch im weiteren Verfahren iRd Um-
weltbericht erstellt werden. Danach muss eine weitere Öf-
fentlichkeitsbeteiligung stattfinden, da wir sonst befürch-
ten, dass unsere Belange bzgl. der Entwässerung nicht 
gehört werden bzw. keinen Eingang in die erforderliche 
Abwägung finden können. 
 
 
 
Ja  
 
 
 
Zum Entwässerungskonzept siehe Stellungnahme der Verwal-
tung unter lfd. Nr. 4.1. 
Eine zweite Beteiligung der Öffentlichkeit ist gesetzlich vorgese-
hen und wird im weiteren Verfahrens nach § 3 Absatz 2 BauGB 
durchgeführt werden. Der Entwurf des Bebauungsplans wird 
hierzu mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich 
ausgelegt. In dieser Zeit hat die Öffentlichkeit erneut Zeit Anre-
gungen abzugeben. 
5 Einfügung in das Ortsbild - Gebäudehöhen 
(Stellungnahmen 01 bis 12, 14 bis 25, 27 bis 33, 35 bis 
40, 42 bis 53, 55 bis 75) 
Dem städtebaulichen Entwurf nach sollen im Neubauge-
biet Falkenweg die drei geplanten Mehrfamilienhäuser 
über 3 Vollgeschosse + Staffelgeschoß verfügen (Höhe 
bis zu 12,5 Meter), so dass die angrenzende Wohnbebau-
ung mit einer Höhe von 7,8 m deutlich überschritten wird. 
Auch die vorhandene maximal 2,5 geschossige Bebauung 
wird durch die geplanten dreigeschossigen Mehrfamilien-
häuser mit Staffelgeschoß (III+) um ein weiteres Vollge-
schoss überschritten. Die Einfamilienhäuser auf dem Fal-
kenweg in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem geplanten 
 
 
 
Ja  
 
 
 
 
Um die Entwicklung Kölns zu steuern, wurde im Jahr 2024 der 
Köln-Katalog vom Rat der Stadt Köln beschlossen, der Zieldich-
ten für potentielle Plangebiete in den verschiedenen städtischen 
Lagen vorgibt. Das Plangebiet Falkenweg liegt gemäß der Ziel-
karte Wohnen der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ in 
der „Äußeren Stadt“ und definiert damit eine städtebauliche Ziel-
dichte von mind. 0,8 (Geschossfläche/Quartiersfläche=Dichte). 
Die Planung des Neubaugebiets „Falkenweg“, welche das Ergeb-
nis einer Mehrfachbeauftragung aus dem Jahr 2020 ist, bleibt mit

Anlage 7 - Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 68383/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
Geschosswohnungsbau sind sogar lediglich 1,5-geschos-
sig gebaut. 
Da befürchtet wird, dass der Charakter des bestehenden 
Wohnviertels verloren geht, wird eine maximal 2,5-ge-
schossige Bebauung für angemessen gehalten. 
einer Quartiersdichte von 0,7 unter der empfohlenen Zieldichte 
zurück. 
Eine weitere Verringerung der aktuellen Zielvorgaben durch Re-
duzierung der vorgesehenen Geschosszahl ist nicht mehr zeitge-
mäß und entspricht nicht dem Grundsatz der Bodenschutzklausel 
nach § 1a Abs. 2 BauGB, wonach mit Grund und Boden sparsam 
umzugehen ist. 
Die in Rondorf bestehende dörfliche Struktur soll erhalten bleiben 
und maßvoll fortentwickelt werden. Bei der Entwicklung des Plan-
gebiets Falkenweg wurde daher durchaus auf die Einfügung in 
die Umgebung, sowie auf den Charakter des Quartiers geachtet. 
Entlang des Falkenwegs sind überwiegend zweigeschossige Rei-
henhäuser geplant, welche eine Höhe von 9,7 m bzw. 10,6 m 
nicht überschreiten werden. Die Geschossigkeit (2 Vollgeschosse 
+ 1 Dachgeschoss) entspricht damit der Geschossigkeit der ge-
genüberliegenden Bestandshäuser. Die Reihenhäuser stellen 
den größten Anteil an der geplanten Bebauung dar. Die Gebäu-
dehöhe der dreigeschossigen Mehrfamilienhäuser mit Staffelge-
schoss soll maximal 12,5 m betragen. Diese sind vorwiegend an 
der östlichen Plangebietsgrenze platziert und halten dadurch ge-
nügend Abstand zur Bestandsbebauung entlang des Falken-
wegs. Durch Ihre Lage schaffen diese einen Übergang in der Hö-
henabwicklung zum Lärmschutzwall der Autobahn A555. 
Das Mehrfamilienhaus (Punkthaus) im Nordwesten des Innenbe-
reichs des Quartiers ragt zwar über die bestehenden Einfamilien-
häuser hinaus, ordnet sich mit seiner Gesamthöhe allerdings ge-
genüber den steilen Satteldächern der Umgebung unter. 
6 Planung einer 6-gruppigen Kita  
(Stellungnahme 05) 
Die Planung einer 6-gruppigen KITA erscheint an dieser 
Stelle nicht erforderlich. 
 
 
Teilweise 
 
 
Die KITA ist in der aktuellen Ausbauplanung von Kindertagesein-
richtungen des Dezernats für Integrierte Jugendhilfe- und Schul-

Anlage 7 - Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 68383/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
Es ist anzunehmen, dass die KITA v.a. von Kindern aus 
Immendorf oder weiter entfernten Teilen Rondorfs (Ron-
dorf N-W) besucht wird, da in 66 neuen Wohneinheiten 
keine 120-150 Kinder wohnen und es auf der Adlerstraße 
bereits 300 m weiter eine KITA gibt. Es ist zu befürchten, 
dass sich das Verkehrsaufkommen dadurch stark erhöht. 
Zudem ist fraglich, wo am Kölner Stadtrand das Personal 
gefunden werden soll, das für das Betreiben einer so gro-
ßen KITA nötig ist. 
entwicklungsplanung (IV-2) als 6-gruppige Einrichtung berück-
sichtigt und entspricht damit der Kindertagesstättenbedarfspla-
nung des Dezernats. 
Bei der Planung von 66 Wohneinheiten wird von ca. 90 Kindern 
ausgegangen. Durch die geplante Errichtung einer sechsgruppi-
gen Kindertagesstätte sollen Kapazitäten geschaffen werden, die 
über den ursächlichen Mehrbedarf hinausgehen. 
Die Planung von Rondorf Nord-Westist so ausgelegt, dass der 
Bedarf an KiTa-Plätzen im Plangebiet gedeckt wird. Es werden 
vor Ort insgesamt 4 Kindertagesstätten realisiert, die entspre-
chend der geplanten Bauabschnitte zeitgerecht in Betrieb gehen 
werden. 
Der Haupteinzugsbereich der Kindertagesstätte wird sich daher 
auf den Nahbereich konzentrieren. Es wird unterstellt, dass ein 
Großteil der Kinder mit dem Fahrrad oder zu Fuß gebracht wer-
den und Fahrten mit dem Auto möglichst unterbleiben. 
Der Hol- und Bringverkehr der Kindertagesstätte wird im Ver-
kehrsgutachten und im Mobilitätskonzept untersucht und in der 
Planung entsprechend berücksichtigt. Leitgedanke ist hierbei, die 
Mobilität im Plangebiet klima-, umwelt- und sozialverträglich aus-
zugestalten. 
Die Sicherung des Kindertagesstätten-Personals kann grundsätz-
lich nicht innerhalb eines Bebauungsplanverfahrens thematisiert 
oder gelöst werden. 
Siehe hierzu auch lfd. Nummern 2.1 und 2.5. 
7 
 
Schulplanung 
(Stellungnahme 05) 
Schon heute ist die Grundschule Anne-Frank-Straße so 
überfüllt, dass Kinder in umliegende Schulen wie die EMA 
ausweichen müssen. Zwar sollen in Rondorf Nord-West 
 
 
Ja  
 
 
Entsprechend der Prognosen des Dezernats IV für Bildung, Ju-
gend und Sport werden im Plangebiet Rondorf Nord-West 2 
Grundschulen entstehen.

Anlage 7 - Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 68383/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
zwei Grundschulen für lt. B-Plan 480 Kinder errichtet wer-
den, doch werden diese vermutlich ja schon ausgelastet 
sein durch die 1.300 Wohneinheiten überwiegend junger 
Bewohner aus Rondorf-Nordwest. Zudem ist die Frage, 
wann diese errichtet werden, denn bislang hat die Stadt 
Köln nur eine 2-zügige Schule für 200 Kinder ausge-
schrieben. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, wo die 
Kinder aus den neuen Wohneinheiten am Falkenweg zur 
Schule gehen sollen.  
Zusammen mit der bereits bestehenden Anne-Frank-Schule kann 
hiermit sichergestellt werden, dass der Bedarf an Schulplätzen im 
Bereich der Grundschulversorgung abgedeckt werden kann. Das 
schließt den Bedarf, der aus der Entwicklung der Neubaugebiets 
Falkenweg entsteht, mit ein. 
Bereits im 1. Bauabschnitt ist die zeitgerechte Realisierung einer 
4-zügigen Grundschule geplant. 
8 
 
Fledermäuse 
(Stellungnahme 05) 
Nachbarn berichten, dass sie regelmäßig Fledermäuse 
beobachten, die das nun beplante Feld als Einflug-
schneise nutzen. Wird es ein FFH-Gutachten geben, bei 
dem diese Aspekte berücksichtigt werden?  
 
 
 
Ja  
 
 
Im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens wurde eine arten-
schutzrechtliche Prüfung (ASP) – Stufe I erstellt. Bei der Untersu-
chung wurde ermittelt, ob im Rahmen des Vorhabens potenzielle 
Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Tieren oder planungsrele-
vante Arten direkt beeinträchtigt werden. 
Die vorliegende artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) – Stufe I 
kommt zu dem Resultat, dass das Grundstück selbst oder die di-
rekt angrenzenden Grünstrukturen keine Lebensräume aufwei-
sen, die für eine Nutzung als Fledermausquartier oder als Nist-
platz für höhlenbewohnende Vögel in Frage kommen. Auch konn-
ten auf den östlich angrenzenden und überwiegend jungen Bäu-
men keine Horste entdeckt werden. 
9 Gefährdung der Gesundheit durch Funkmast  
(Stellungnahme 48) 
Im Bebauungsplan ist eine zweigeschossige Kita mit 6 
Gruppen und Außenspielplatz geplant. Auf dem Feld, di-
rekt an der Autobahn 555 ist ein etwa 30 Meter hoher 
Sendemast in Betrieb, der Vodafone D2 GmbH, E-Plus 
Mobilfunk GmbH. Mobilfunkmasten sind permanent aktiv 
und senden unaufhörlich hochfrequente Strahlung. Keiner 
 
 
Ja  
 
 
Gemäß Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) 
gelten für Funkmasten ab einer bestimmten Sendeleistung klare 
Grenzwerte. Sie beruhen unter anderem auf Empfehlungen der 
Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender 
Strahlung (ICNIRP), der deutschen Strahlenschutzkommission 
(SSK) und des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Die

Anlage 7 - Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 68383/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
kann sich ihres Einflusses entziehen, so dass nahezu je-
dermann ihrer gesundheitsschädlichen Wirkungen ausge-
liefert ist. Es gibt zahlreiche Studien, die den Zusammen-
hang zwischen Funktürmen, Mobilfunkstrahlung und 
Krebserkrankungen untersuchen. Demnach steigt das Ri-
siko auf eine Krebserkrankung (je nach Krebsart in einem 
Bereich zwischen dem Faktor 2 und dem Faktor 121), 
wenn man in einer gewissen Nähe zu Mobilfunktürmen 
lebt und permanent deren Mobilfunkstrahlung ausgesetzt 
ist.  
Grenzwerte regeln, bis zu welchem Grad Menschen hochfre-
quenten elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sein dürfen, 
ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen fürchten zu müssen. 
Diese Grenzwerte sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz und 
in seinen Verordnungen festgelegt und vom jeweilig verwendeten 
Frequenzbereich abhängig. 
Die Stärke der elektromagnetischen Felder nimmt mit jedem Me-
ter Abstand zur Mobilfunkanlage weiter sehr schnell stark ab (Ab-
standsgesetz). Menschen, die sich in der Nähe einer solchen An-
lage aufhalten, sind üblicherweise also nur einem schwachen 
elektromagnetischen Feld ausgesetzt. Funkmasten sind meist er-
höht, somit ist ein großer Abstand gewährleistet. Wenn die Strah-
lung die Bürgerinnen und Bürger erreicht, sind die gesetzlich fest-
gelegten Grenzwerte meist nur zu weniger als einem Prozent der 
erlaubten Stärke ausgeschöpft. 
Laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ist bei-
spielsweise jemand, der ein Handy aktiv nutzt, etwa zum Telefo-
nieren, wesentlich stärkeren elektromagnetischen Feldern ausge-
setzt als durch eine nahe gelegene Mobilfunkanlage. 
Der Abstand des Mobilfunkmasts zur Kindertagesstätte beträgt in 
etwa 100 bis 120 m. Das entspricht dem Abstand zu den nächst-
gelegenen Wohnhäusern am Falkenweg und der Adlerstraße. 
10 Lärmbelastung durch die Autobahn 555 
(Stellungnahme 05 und 63) 
Es ist fraglich, ob eine Planung von geförderten Wohnun-
gen direkt neben der BAB 555, deren Verkehrsbelastung 
mit Ausbau des Kreuzes Köln-Süd eher zu- als abnehmen 
wird, angesichts der dort herrschenden Lärmbelastung 
umgesetzt werden kann. 
 
 
 
 
teilweise 
 
Im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens wurden schalltechni-
sche Voruntersuchungen zu Bebauungsvarianten durchgeführt. 
Dabei wurden die innerhalb des Plangebietes zu erwartenden 
Geräuscheinwirkungen durch den Straßenverkehr auf der A4 und 
A555 prognostiziert. 
Der bestehende Lärmschutzwall, der mit Gehölzen begrünt ist, 
wurde so dimensioniert, dass eine gewisse Lärmschutzwirkung 
besteht, die den Schallschutzgutachten zur Planung geeigneter 
Schutzmaßnahmen für die Bebauung zugrunde gelegt wird.

Anlage 7 - Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 68383/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Richtig wäre es, dass der Lärmschutzwall durch geeignete 
Maßnahmen erhöht wird. 
Hierbei wurde auch der vorhandene und bereits begrünte Lärm-
schutzwall berücksichtigt. 
Insgesamt ist festzustellen, dass die gebietsbezogenen Orientie-
rungswerte gemäß DIN 18005 für die Gebietseinstufung allge-
meines Wohngebiet während des Tageszeitraumes um bis zu 9 
dB(A) und während des Nachtzeitraumes um bis zu 14 dB(A) 
überschritten werden. In der Folge sind in der weiteren Planung 
Schallschutzmaßnahmen zur Optimierung der akustischen Situa-
tion erforderlich, damit gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse 
sichergestellt werden können. 
Der Lärmschutzwall selbst ist jedoch nicht Bestandteil der Pla-
nung. Eine Erhöhung des Walls entlang der Autobahn 555 kann 
daher nicht als Lärmschutzmaßnahme innerhalb des vorliegen-
den Bebauungsplanverfahrens in Betracht gezogen werden. 
 
Stand 27.08.2024

Anlage 9_Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 02.12.2024 2434-2024

3853 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 02.12.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 02.12.2024  
öffentlich 
9.2.2 Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorga-
ben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfes Nr. 68383/02  
Arbeitstitel: Falkenweg in Köln-Rondorf 
2434/2024 
 
 
Protokollerklärung der CDU-Fraktion: 
„Die CDU-Fraktion steht dem städteplanerischen Projekt Falkenweg weiterhin kritisch 
gegenüber und lehnt es ab.  
Die Gründe bestehen, wie in der Sitzung der BV Rodenkirchen vom 04.11.2024 be-
reits im Detail erläutert, aus der risikoreichen Entwässerungssituation, dem lü-
ckenhaften Mobilitätskonzept und dem unzureichenden Lärmschutz. Im Einzel-
nen:  
 
1.) Risikoreiche Entwässerungssituation:   
  + Belastetes Niederschlagswasser des Projektes ist (wg. Vorgaben für die  
     Wasserschutzzone 3) in die, nicht für Starkregenereignisse dimensionierten  
     Abwassserkanäle (der Adlerstraße in Rondorf) einzuleiten. 
 
2.) Lückenhaftes Mobilitätskonzept 
+ Im Verkehrskonzept wird angeführt, dass für das Bauvorhaben und die Er-
richtung der (6-stufigen) Kita die bestehenden 3 Verkehrsknotenpunkte leis-
tungsfähig seien. 
 + Außer acht gelassen wird, dass der Falkenweg keine ausreichende Fahr-  
    bahnbreite für einen 2 Richtungs-Verkehr aufweist, die ostwärtige Fahrbahn-  
    seite aktuell in voller Länge beparkt wird und zusätzlich ein Fußweg fehlt. 
 
3.) Unzureichender Lärmschutz 
+ Das Plangebiet Falkenweg befindet sich in ca. 55m Abstand von der Fahr-
bahn der A555) und bedarf einer Ausnahmegenehmigung des Fernstraßen-

Bundesamtes; jedoch unter Entfall jeglicher Ansprüche für Lärmschutzmaßnah-
men. 
+ Bei einem gem. Autobahn GmbH (nicht ausgeschlossenem) Ausbau der  
A555 ist davon auszugehen, dass die Autobahn oder noch näher am geplanten 
Wohngebiet liegt. 
+ Bereits für die (laufende) Planung des Umbaus des Autobahnkreuzes 
Köln- Süd und dem Bau einer Verbindungsrampe von der A4 auf die A555 
in Richtung Bonn rückt der Fahrbahnrand weiter nach Westen zur bereits  
bestehenden Wohnbebauung.“ 
 
Protokollerklärung der SPD-Fraktion: 
„Die SPD Fraktion bittet die Verwaltung, sowohl das Thema Starkregen als auch die 
verkehrsrechtlichen Belange ausreichend zu berücksichtigen.“ 
 
 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. nimmt die beiden städtebaulichen Entwürfe (Anlage 4 und 5) mit dem Arbeitsti-
tel „Falkenweg in Köln-Rondorf“ zur Kenntnis; 
2. beschließt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Ent-
wurfes Nummer 68383/02 mit dem Arbeitstitel „Falkenweg in Köln Rondorf“ aus 
dem Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 14.07.2011 
(Anlage 2a) in das jetzige Plangebiet (Anlage 2) zu ändern; 
3. beauftragt die Verwaltung, für das Plangebiet mit dem Arbeitstitel „Falkenweg 
in Köln- Rondorf“ auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
gemäß Anlage 5 (Variante 2) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplanent-
wurf auszuarbeiten. Die eingegangenen Äußerungen aus der Öffentlichkeit 
nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei – wie auch die Ergeb-
nisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentli-
cher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – gemäß der Stellungnahme der Ver-
waltung (Anlage 6 und 7) zu berücksichtigen; 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit drei Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Stim-
men der CDU-Fraktion, den Stimmen der FDP-Fraktion bei Enthaltung von drei 
Stimmen der Fraktion Bündnis und einer Stimme des Herrn Kau gegen die Stim-
men der SPD-Fraktion und der Stimme der Frau Faßbender abgelehnt.

Beratungsverlauf (3)

07.11.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)

Zur Sitzung
05.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2434/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
09.09.2024
Erstellt
08.08.2024 16:57