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Gewaltschutzkonzept für Kölner Flüchtlingsunterkünfte
Parteilos Anfrage nach § 4 AN/0728/2017 vom 03.05.2017
Stand: Am 20.06.2017 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Piraten Anfrage nach § 4
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An den Ausschussvorsitzenden Herrn Bürgermeister Dr. Ralf Heinen An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Thomas Hegenbarth Lisa Gerlach Rathaus - Spanischer Bau 50667 Köln Tel.: +49 (221) 221 - 25541 Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 03.05.2017 AN/0728/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Jugendhilfeausschuss 09.05.2017 Gewaltschutzkonzept für Kölner Flüchtlingsunterkünfte Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Dr. Heinen, die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschuss es zu nehmen: In einer Pressemitteilung vom 30.03.2017 stellte das Ministerium für Inneres und Kommun a- les (MIK) das neue „Landesgewaltschutzkonzept für die Flüchtlingseinrichtungen des Landes NRW“ (LGSK NRW) vor. Mithilfe dieses Konzepts sollen Bewohner und Bewohnerinnen s o- wie das Personal in Landesaufnahmeeinrichtungen unter anderem vor Übergriffen geschützt werden. Das Konzept sieht für die Zentralen Unterbringungseinrichtungen die Etablierung von präve ntiven Maßnahmen, Vorgaben zur Planung, zum Ausbau und zur Belegung, zur Wahrung der Priv atsphäre der Bewohnerinnen sowie zur Betreuung und Beratung von G e- flüchteten vor. Die Vorgaben des LGSK gelten für die Betreuungs - und Sicherheitsdienstleis- tenden in ZUEen ve rbindlich. Die Landesregierung empfiehlt, in den nordrhein -westfälischen Kommunen analoge Gewaltschutzkonzepte für kommunale Unterkünfte zu etablieren. Der Ausschuss für Soziales und Senioren der Stadt Köln hatte am 14.01.2016 u. a. b e- schlossen, dass die Verwaltung ein Gewaltschutzkonzept zum Schutz von Frauen und Ki n- dern vor geschlec htsspezifischer Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften bis zum 30.06.2016 entwickeln soll. Zwar werden im 13. Bericht „Aktuelle Informationen zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen“ Angaben zu Kooperations - und Kinderschutzvereinbarung g e- macht sowie auf den Handlungsleitfaden „Häusliche Gewalt“ hingewiesen, bisher wurde aber noch kein Gewal tschutzkonzept vorgestellt. Die Piratengruppe fragt seit 2015 regelmäßig - 2 - nach, wie die Situation besonders schutzbedürftiger Personen in den Unterkünften der Sta dt ist und was für ihren Schutz in den Kölner Unterkünften getan wird. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Sieht die Verwaltung, eine Möglichkeit das Landesgewaltschutzkonzept auch in Köln umzusetzen, und wenn nicht, welche Vorgaben a us dem LGSK könnten für ein eigenes Kölner Gewaltschutzkonzept übernommen werden? 2. Welche Kosten würden dabei für die Stadt entstehen? Gez. Thomas Hegenbarth gez. Lisa Hanna Gerlach
Beratungsverlauf
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