V/1053/2019
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Grevener Straße im Bezirk Mitte
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Anlage 2_Raumprogramm
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Raumprogramm für die Kindertageseinrichtung Grevener Straße
Entwurf für eine 6-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm -
ges.
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppens truktur in
der Einrichtung
2x GI = 20 Kinder im Alter von 2 – 6
Jahren
2x GII: = 10 Kinder im Alter von 0 - 3
Jahren
2x GIII = 25 Kinder im Alter von 3 – 6
Jahren
Mietvoraussetzungen:
11,00 € im KiTa-Jahr 2020/2021
Eine Reduzierung des
Raumprogramms zur
Kostenreduktion ist
bereits enthalten.
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 1.060 qm
(4 x 185 qm + 2 x 160 qm)
Refinanzierbare Jahresmiete
= 139.920,00 €
(11,00 x 1.060 x 12)
A1 Gruppenraum 6 43 258
A2 Nebenraum 6 17 102
A3 Wasch-/WC 6 12 72 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 3
A4 Garderobe 6 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 6 5 30
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 2 19 38
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 4 19 76
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 2 17 34
A8
Mehrzweck -/Bewegungs raum 1 53 53 Mind.
3,50 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
67 6
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 30 30
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
3 6 18
A12 Küche 1 25 25
A12a
AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
90
Kindertageseinrichtung gesamt 766
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 für diese Flächen sind noch
ca. 294 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
1.800
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: 21.02.2020
Anlage 1_Lageplan Grevener Straße
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Druckansicht Maßstab 1: 2000 Datum: 25.10.2019 Notizen: Kita Grevener Straße © Stadt Münster H 5759 376 R 404 425 R 404 739 H 5759 816 0 50 100 Meter
Anlage 3_Kostenrahmen
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Anlage 3 zur Vorlage V/1053/2019 KOSTENANNAHME Kita Grevener Str. 123 - WH Planung Burhoff PROJEKT Neubau Kita Grevener Strasse 123 48159 Münster Stand Planung: Entwurf: WH Planung Burhoff Kostenstand: September 2019 FLÄCHEN / RAUMINHALTE : BGF Neubau in m2: Stand 18.09.2019 1.214,00 KG 100 Grundstück 0,00 € KG 200 Herrichten und Erschließen 230.000,00 € KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion, incl. 10 % GLL (nur Neubau) 2.270.000,00 € KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen, incl. GLL 730.000,00 € KG 500 Außenanlagen 355.000,00 € KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 360.000,00 € KG 700 Baunebenkosten 700.000,00 € Zwischensumme 4.645.000,00 € Baupreisindex bis 2022 (Inbetriebnahme), 5 % pro Jahr 465.000,00 € Summe incl. Baupreissteigerung 5.110.000,00 € Unvorhersehbares 510.000,00 € Gesamtkosten brutto 5.620.000,00 € aufgestellt: 02.01.2020 I. A. I.A. I.A. gez. gez. gez. Bitter Wieczorek Mümken Seite 1 von 1
Anlage A
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Anlage A zur V/1053/2019 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Kita an der Grevener Straße zusätzlich 100-110 Betreuungsplätze im Bezirk Mitte geschaf- fen. Die Einrichtung soll im 4. Quartal 2022 in Betrieb gehen, um dringend benötigte Betreu- ungsplätze für den Bezirk Mitte bereitzustellen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treu-ung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kin- der mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Famili- enfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Mit der Errichtung der Kita an der Grevener Straße werden die u3- und ü3-Plätze im Bezirk Mitte ausgebaut. Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2019, unter Berücksichtigung der weiteren Ausbaumaßnahme Wienburgstraße (vgl. V/1009/2019), steigt durch Realisierung dieser Maßnahmen die u3-Quote im Bezirk Mitte von 45,4 % auf 46,7 %. Die ü3-Quote steigt von 105,3 % auf 109,0 %. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Teilw. Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 5.620.000 €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 5.260.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von maximal 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese sechsgruppige Einrichtung insgesamt ma- ximal 360.000 €. Der Mittelverbrauch bezieht sich auf die Jahre 2020 bis 2022 (2020: 1.510.000 € 2021: 2.900.000 €; 2022: 1.210.000 €). Mit dem Haushalt 2020 sind für die Investitionsmaßnahme 5110 „Kita Grevener Straße 123“ Aus- zahlungen in Höhe von insgesamt 3 Mio € beschlossen worden (Davon für 2020: 2.500.000 €; für 2021: 500.000 €). Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 2.160.000 € beantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 veranschlagt bzw. werden bzgl. des zusätzlich erforderlichen Budgets von 2.620.000 € und der VE 2021 in den Haus- haltsplanentwurf 2021 bei der o. g. Produktgruppe aufgenommen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2021ff. erfolgt. Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.426.100 € an (für 2022 anteilig: 590.500 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 570.500 € (für 2022 anteilig: 236.200 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 171.200 € (für 2022 anteilig: 70.900 €) gegenüber. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuz ü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wach s- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentr ale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita - ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Be völkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3 -Kinder und der Ausbau von u3- Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Beschlussvorlage
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V/1053/2019 V/1053/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Grevener Straße im Bezirk Mitte Beratungsfolge 10.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 17.03.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 18.03.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 25.03.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit sechs Gruppen an der Grevener Straße 123 im Bezirk Mitte zur Weiterentwicklung bedarfsg e- rechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 2 Gruppen für je 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) und insgesamt 100 - 110 Plätze umfasst, davon 32 u3 - Plätze und 68 - 78 ü3 - Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentl i- chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flex i- bel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im 4. Quartal 2022 erfolgen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 02.03.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Gerick, Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5528 Gerick@stadt-muenster.de - 2 - V/1053/2019 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlage des Errichtungsbeschlusses und als Wiederholungsplanung der Kindertageseinrichtung Nottulner Landweg zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen. 4. Es ist vorgesehen, die Ei nrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e- treiben zu lassen. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung an einen Träger zu vermieten. Die Miethöhe liegt im Ra h- men der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer investiven Förd e- rung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwen- dung eine Minderung der Miete verlangt. 6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, da ss die Verwaltung im Rahmen der Trägerausschre i- bung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Investitionsmaßnah- me 5110 Kita Grevener Straße 123 Zeile 01 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investiti- onsmaßnahmen 2020 2021 720.000 1.440.000 Inv. Förde- rung Bund/ Land Summe Einzahlungen 2.160.000 Zeile 08 Auszahlungen für Baumaß- nahmen 2020 VE 2020 2021 VE 2021 2022 1.510.000 1.410.000 2.900.000 1.210.000 1.210.000 Ansatz im Haushaltsplan 2020: 2.500.000 € 500.000 € Summe Auszahlungen 5.620.000 Saldo 3.460.000 - 3 - V/1053/2019 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2022 2023ff. 236.200 570.500 Landeszu- schüsse zu den Betriebs- kosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s- entgelte 2022 2023ff. 70.900 171.200 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 2023ff. 590.500 1.426.100 Betriebskos- tenzuschüsse an den Träger *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Zur Finanzierung der Investitionskosten: Es entstehen In vestitionskosten in Höhe von 5.620.000 €, darin enthalte n sind Baukosten in Höhe von 5.26 0.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von maximal 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese sechsgruppige Einrichtung insgesamt max i- mal 360.000 €. Der Mittelverbrauch bezieht sich auf die Jahre 2020 bis 2022 (2020: 1.510.000 € 2021: 2.900.000 €; 2022: 1.210.000 €). Die tatsächlichen Kosten pro Gruppe sowie die zusätzlichen Kosten für die PV -Anlage und das Grün- dach waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Dies konnte erst mit der Erstellung des Gro b- kostenrahmens im Zusammenhang mit dieser Vorlage erfolgen. Mit dem Haushalt 2020 sind für die Investitionsmaßnahme 5110 „Kita Grevener Straße 123“ Aus- zahlungen in Höhe von insgesamt 3 Mio € beschlossen worden (Davon für 2020: 2.500.000 €; für 2021: 500.000 €). Für den Bau der Einrichtung werden Bundes - oder Landesmittel in Höhe von 2.160.000 € beantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 veranschlagt bzw. werden bzgl. des zusätzlich erforderlichen Budgets von 2.62 0.000 € und der Verpflichtungsermächti- gung (VE) 2021 in den Haushaltsplanentwurf 2021 bei der o. g. Produ ktgruppe aufgenommen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der ko m- menden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2021ff. erfolgt. Der überplanmäßigen Bereitstellung einer VE in 2020 in Höhe von 1.410.000 € wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus der Maßnahme 0210 „Zusch. Z. Ausbau KiTa-Betr. (u3) freier Tr.“. Zur Finanzierung der Betriebskosten: Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.426.100 € an (für 2022 anteilig: 590.500 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 570.500 € (für 2022 anteilig: 236.200 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 171.200 € (für 2022 anteilig: 70.900 €) gegenüber. Diese Ansätze berücksichtigen bereits die zur KiBiz-Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpau- schalen zuzüglich einer angenommenen Steigerungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jähr- - 4 - V/1053/2019 lich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklungen angepasst. Die erste An passung soll zum Kindergartenjahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. Die Höhe der öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituat i- on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s- betreuungsplatz. Im Bezirk Münster Mitte beträgt die u3 -Versorgungsquote zum Kitajahr 2019/2020 45,4 % (1.490 Plätze für 3.280 Kinder). Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 105,3 % (2.537 Plätze für 2.409 Kinder). Damit liegt die Versorgungs quote bei den u3 - Kindern unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Bereits jetzt kann die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für u3 - Kinder im Bezirk Mitte nicht gedeckt werden. Die neue Kindertageseinrichtung an der Grevener Straße 123 wird als sechsgr uppige Einrichtung mit 32 u3-Plätzen und 68 - 78 ü3-Plätzen entstehen. Die neu geschaffenen Plätze können als zusätzliche Betreuungsplätze für den Bezirk Mitte zur Verfügung gestellt werden. Ausgehend von den Zahlen des Kindertagesbetreuungsberichtes 2019 wird sich die Betreuungsquote bei gleichbleibender Kinderzahl damit im Bezirk Mitte durch den Bau dieser neuen Kindertagesei n- richtung wie folgt erhöhen: u3-Kinder: 46,4 % (1.522 Plätze für 3.280 Kinder) ü3-Kinder: 108,1 % (2.605 Plätze für 2.409 Kinder) Die Errichtung der Kita dient damit sowohl dem notwendigen u3 -Ausbau, als auch der Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3-Kinder in Mitte. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 -und ü3-Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. Mit den derzeitig vorliegenden Bevölkerungszahlen entsteht auch für die kommenden Jahre ein weite- rer Ausbaubedarf an u3-wie auch ü3-Plätzen im Stadtbezirk Mitte. Um die Versorgungsquoten für u3- Kinder zu erhöhen und die Versorgungsquoten für ü3 -Kinder zu stabilisieren, müssen weitere Plätze geschaffen werden. 2. Maßnahmenplanung: Die neue Kindertageseinrichtung wird als sechsgruppige Einrichtung mit 32 u3 - Plätzen und 68 - 78 ü3 - Plätzen errichtet. Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. Die erforderliche Außenfläche für sechs Gru p- pen ist vorhanden. Auf dem städtischen Grundstück der Grevener Straße 123, gegenüber vom Freibad Coburg, beste- hen aktuell noch sechs Pachtverträge zur gärtnerischen Nutzung, welche mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende beendet werden können. - 5 - V/1053/2019 Bei der Planung der 6 -Gruppen-Kita handelt es sich um eine Wiederholungsplanung gem. dem En t- wurf der Architekten Burhoff (u. a. Kita Nottulner Landweg). Aufgrund der Lage des zu bebauenden Grundstücks unterhalb eines aufgeschütteten Walls, sowie der nach den Voruntersuchungen festg e- stellten Bodenbeschaffenheit werden umfangreiche Gründungsmaßnahmen für das Gebäude erfo r- derlich sein, die im Vergleich zu erhöhten Kosten führen. Wegen der großen Schwierigkeiten, übe r- haupt geeignete Grundstücke im Stadtbezirk Münster -Mitte zu finden, und der nach wie vor schwier i- gen Versorgungslage mit Betreuungsplätzen soll die Errichtung gleichwohl vorgeschlagen werden. Gem. der politischen Beschlussvorgabe sind sowohl ein Gründach wie auch eine PV-Anlage auf dem Flachdach vorgesehen. Eine Fertigstellung ist im 4. Quartal 2022 geplant. 3. Vergabe der Trägerschaft: Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder - und Jugendhilfe als Betreiber der Kinde r- tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 4. Fazit: Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3- Kinder im Bezirk Mitte geschaffen. In Vertretung Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm Anlage 3: Kostenrahmen
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Grevener Straße 123
- Nottulner Landweg
- Wienburgstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/1053/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.10.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37