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V/1053/2019

Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Grevener Straße im Bezirk Mitte

Vorlagen 25.10.2019

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Anlage 2_Raumprogramm

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Anlage 1_Lageplan Grevener Straße

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Anlage 3_Kostenrahmen

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2_Raumprogramm

1953 Zeichen

Raumprogramm  für die Kindertageseinrichtung Grevener Straße  
Entwurf für eine 6-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG  
 Bezeichnung  Anzahl  qm  qm -
ges. 
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen  
 Vorgesehene Gruppens truktur in 
der Einrichtung  
2x GI = 20 Kinder im Alter von 2 – 6 
Jahren  
2x GII: = 10 Kinder im Alter von 0 - 3 
Jahren 
2x GIII = 25 Kinder im Alter von 3 – 6 
Jahren 
 
Mietvoraussetzungen: 
11,00 € im KiTa-Jahr 2020/2021 
    Eine Reduzierung des 
Raumprogramms zur 
Kostenreduktion ist  
bereits enthalten. 
 
 Anerkennungsfähige Ges. Fläche  
= 1.060 qm  
(4 x 185 qm + 2 x 160 qm) 
Refinanzierbare Jahresmiete 
= 139.920,00 € 
(11,00 x 1.060 x 12) 
 
     
A1 Gruppenraum 6 43 258   
A2 Nebenraum 6 17 102   
A3 Wasch-/WC 6 12 72  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3   3   
A4 Garderobe 6    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 6 5 30   
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 2 19 38   
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 4 19 76   
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 2 17 34   
A8 
Mehrzweck -/Bewegungs raum  1 53 53 Mind. 
3,50 m 
 
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    67 6   
 Allgemeinräume       
A10 Personalraum 1 30 30   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
3   6 18   
A12 Küche 1 25 25   
A12a 
 AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    90    
Kindertageseinrichtung gesamt  766  
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    für diese Flächen sind noch 
ca. 294 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze) 
 
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4 Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
1.800  
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand: 21.02.2020

Anlage 1_Lageplan Grevener Straße

149 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 2000
Datum: 25.10.2019
Notizen:
Kita Grevener Straße
© Stadt Münster
H 5759 376
R 404 425
R 404 739
H 5759 816
0 50 100
Meter

Anlage 3_Kostenrahmen

915 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/1053/2019
KOSTENANNAHME Kita Grevener Str. 123  -  WH Planung Burhoff 
PROJEKT Neubau Kita Grevener Strasse 123
48159 Münster
Stand Planung: Entwurf: WH Planung Burhoff
Kostenstand: September 2019
FLÄCHEN / RAUMINHALTE :
BGF Neubau in m2: Stand 18.09.2019 1.214,00
KG 100 Grundstück 0,00 €
KG 200 Herrichten und Erschließen 230.000,00 €
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion, incl. 10 % GLL (nur Neubau) 2.270.000,00 €
KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen, incl. GLL 730.000,00 €
KG 500 Außenanlagen 355.000,00 €
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 360.000,00 €
KG 700 Baunebenkosten 700.000,00 €
Zwischensumme 4.645.000,00 €
Baupreisindex bis 2022 (Inbetriebnahme), 5 % pro Jahr 465.000,00 €
Summe incl. Baupreissteigerung 5.110.000,00 €
Unvorhersehbares 510.000,00 €
Gesamtkosten brutto  5.620.000,00 €
aufgestellt: 
02.01.2020
I. A.   I.A. I.A.
gez. gez. gez.
Bitter Wieczorek Mümken
Seite 1 von 1

Anlage A

5602 Zeichen

Anlage A zur V/1053/2019 
Kurzüberblick 
 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung 
der Kita an der Grevener Straße zusätzlich 100-110 Betreuungsplätze im Bezirk Mitte geschaf-
fen. Die Einrichtung soll im 4. Quartal 2022 in Betrieb gehen, um dringend benötigte Betreu-
ungsplätze für den Bezirk Mitte bereitzustellen.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr. 
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treu-ung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 
Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kin-
der mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. 
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil-
dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden 
Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Famili-
enfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert.  
 
Mit der Errichtung der Kita an der Grevener Straße werden die u3- und ü3-Plätze im Bezirk 
Mitte ausgebaut.  
Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 
2019, unter Berücksichtigung der weiteren Ausbaumaßnahme Wienburgstraße (vgl. 
V/1009/2019), steigt durch Realisierung dieser Maßnahmen die u3-Quote im Bezirk Mitte von 
45,4 % auf 46,7 %. Die ü3-Quote steigt von 105,3 % auf 109,0 %.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein  Teilw. 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 5.620.000 €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe 
von 5.260.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in 
Höhe von maximal 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese sechsgruppige Einrichtung insgesamt ma-
ximal 360.000 €. Der Mittelverbrauch bezieht sich auf die Jahre 2020 bis 2022 (2020: 1.510.000 € 
2021: 2.900.000 €; 2022: 1.210.000 €). 
Mit dem Haushalt 2020 sind für die Investitionsmaßnahme 5110 „Kita Grevener Straße 123“ Aus-
zahlungen in Höhe von insgesamt 3 Mio € beschlossen worden (Davon für 2020: 2.500.000 €; für 
2021: 500.000 €).   
Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 2.160.000 € beantragt. 
Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend.   
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 veranschlagt bzw. 
werden bzgl. des zusätzlich erforderlichen Budgets von 2.620.000 € und der VE 2021 in den Haus-

haltsplanentwurf 2021 bei der o. g. Produktgruppe aufgenommen. Es wird zur Kenntnis genommen, 
dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den 
eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2021ff. erfolgt. 
Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.426.100 € an (für 2022 
anteilig: 590.500 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 
570.500 € (für 2022 anteilig: 236.200 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 171.200 € (für 2022 
anteilig: 70.900 €) gegenüber. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuz ü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wach s-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentr ale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss. 
 
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita -
ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an 
der kleinräumigen Be völkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine 
familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte 
Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3 -Kinder und der Ausbau von u3-
Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Beschlussvorlage

11081 Zeichen

V/1053/2019 
V/1053/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Grevener Straße im Bezirk 
Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   17.03.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   18.03.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   25.03.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit 
sechs Gruppen an der Grevener Straße 123 im Bezirk Mitte zur Weiterentwicklung bedarfsg e-
rechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
 2 Gruppen für je 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 100 - 110 Plätze umfasst, davon 32 u3 - Plätze und 68 - 78 ü3 - Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentl i-
chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flex i-
bel angeboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im 4. Quartal 2022 erfolgen. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
02.03.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Gerick, Frau Eschert, 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5528 
Gerick@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/1053/2019 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlage des Errichtungsbeschlusses 
und als Wiederholungsplanung der Kindertageseinrichtung Nottulner Landweg zu entwickeln 
und den Baubeschluss herbeizuführen.  
 
4. Es ist vorgesehen, die Ei nrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e-
treiben zu lassen.                       
Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem 
Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt.   
 
5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung an einen Träger zu vermieten. Die Miethöhe liegt im Ra h-
men der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer investiven Förd e-
rung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch 
das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwen-
dung eine Minderung der Miete verlangt.       
 
6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, da ss die Verwaltung im Rahmen der Trägerausschre i-
bung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, um so 
den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaßnah-
me 
5110 Kita Grevener Straße 123    
Zeile 01 Einzahlungen aus  
Zuwendungen für Investiti-
onsmaßnahmen 
2020 
2021 
720.000 
1.440.000  
Inv. Förde-
rung Bund/ 
Land 
  Summe Einzahlungen  2.160.000   
Zeile 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
 
 
 
2020 
VE 2020 
2021 
VE 2021 
2022 
 
 
 
 
1.510.000 
1.410.000 
2.900.000 
1.210.000 
1.210.000  
Ansatz im 
Haushaltsplan 
2020: 
2.500.000 € 
 
500.000 € 
  Summe Auszahlungen  5.620.000  
Saldo 3.460.000

- 3 - 
V/1053/2019 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2022 
2023ff. 
236.200 
570.500 
Landeszu-
schüsse zu 
den Betriebs-
kosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2022 
2023ff. 
70.900 
171.200 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 
 
2022 
2023ff. 
590.500 
1.426.100 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
an den Träger 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Zur Finanzierung der Investitionskosten: 
 
Es entstehen In vestitionskosten in Höhe von 5.620.000 €, darin enthalte n sind Baukosten in Höhe 
von 5.26 0.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in 
Höhe von maximal 60.000  € pro Gruppe; d. h. für diese sechsgruppige Einrichtung insgesamt max i-
mal 360.000  €. Der Mittelverbrauch bezieht sich auf die Jahre 2020 bis 2022 (2020: 1.510.000 € 
2021: 2.900.000 €; 2022: 1.210.000 €). 
 
Die tatsächlichen Kosten pro Gruppe sowie die zusätzlichen Kosten für die PV -Anlage und das Grün-
dach waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Dies konnte erst mit der Erstellung des Gro b-
kostenrahmens im Zusammenhang mit dieser Vorlage erfolgen. 
 
Mit dem Haushalt 2020 sind für die Investitionsmaßnahme 5110 „Kita Grevener Straße 123“ Aus-
zahlungen in Höhe von insgesamt 3 Mio € beschlossen worden (Davon für 2020: 2.500.000 €; für 
2021: 500.000 €).   
 
Für den Bau der Einrichtung werden Bundes - oder Landesmittel in Höhe von 2.160.000 € beantragt. 
Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend.   
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 veranschlagt bzw. 
werden bzgl. des zusätzlich erforderlichen Budgets von 2.62 0.000 € und der Verpflichtungsermächti-
gung (VE) 2021 in den Haushaltsplanentwurf 2021 bei der o. g. Produ ktgruppe aufgenommen. Es 
wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der ko m-
menden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2021ff. erfolgt. 
 
Der überplanmäßigen Bereitstellung einer VE in 2020 in Höhe von 1.410.000 € wird zugestimmt. Die 
Deckung erfolgt aus der Maßnahme 0210 „Zusch. Z. Ausbau KiTa-Betr. (u3) freier Tr.“. 
 
Zur Finanzierung der Betriebskosten:  
 
Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd.  1.426.100 € an (für 2022 
anteilig: 590.500  €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 
570.500 € (für 2022 anteilig:  236.200 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich  171.200 € (für 2022 
anteilig: 70.900 €) gegenüber. 
 
Diese Ansätze berücksichtigen bereits die zur KiBiz-Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpau-
schalen zuzüglich einer angenommenen Steigerungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jähr-

- 4 - 
V/1053/2019 
lich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklungen angepasst. Die erste An passung 
soll zum Kindergartenjahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. 
 
Die Höhe der öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituat i-
on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig  die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit 
Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
 
Begründung: 
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s-
betreuungsplatz. 
 
Im Bezirk Münster Mitte beträgt die u3 -Versorgungsquote zum Kitajahr 2019/2020 45,4 % (1.490 
Plätze für 3.280 Kinder). Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 105,3 % (2.537 Plätze für 
2.409 Kinder). 
Damit liegt die Versorgungs quote bei den u3 - Kindern unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. 
Bereits jetzt kann die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für u3 - Kinder im Bezirk Mitte nicht gedeckt 
werden.  
 
Die neue Kindertageseinrichtung an der Grevener Straße 123 wird als sechsgr uppige Einrichtung mit 
32 u3-Plätzen und 68 - 78 ü3-Plätzen entstehen. Die neu geschaffenen Plätze können als zusätzliche 
Betreuungsplätze für den Bezirk Mitte zur Verfügung gestellt werden. 
 
Ausgehend von den Zahlen des Kindertagesbetreuungsberichtes 2019 wird sich die Betreuungsquote 
bei gleichbleibender Kinderzahl damit im Bezirk Mitte  durch den Bau dieser neuen Kindertagesei n-
richtung wie folgt erhöhen:  
 
 u3-Kinder: 46,4 % (1.522 Plätze für 3.280 Kinder) 
 ü3-Kinder: 108,1 % (2.605 Plätze für 2.409 Kinder)  
 
Die Errichtung der Kita dient damit sowohl dem notwendigen u3 -Ausbau, als auch der Schaffung von 
zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3-Kinder in Mitte. 
 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 -und ü3-Plätzen 
ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich.  
 
Mit den derzeitig vorliegenden Bevölkerungszahlen entsteht auch für die kommenden Jahre ein weite-
rer Ausbaubedarf an u3-wie auch ü3-Plätzen im Stadtbezirk Mitte. Um die Versorgungsquoten für u3-
Kinder zu erhöhen und die Versorgungsquoten für ü3 -Kinder zu stabilisieren, müssen weitere Plätze 
geschaffen werden. 
 
2.   Maßnahmenplanung: 
 
Die neue Kindertageseinrichtung wird als sechsgruppige Einrichtung mit 32 u3 - Plätzen und 68 - 78 
ü3 - Plätzen errichtet. 
 
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt.  Die erforderliche Außenfläche für sechs Gru p-
pen ist vorhanden. 
 
Auf dem städtischen Grundstück der Grevener Straße 123, gegenüber vom Freibad Coburg, beste-
hen aktuell noch sechs Pachtverträge zur gärtnerischen Nutzung,  welche mit einer Kündigungsfrist 
von drei Monaten zum Monatsende beendet werden können.

- 5 - 
V/1053/2019 
Bei der Planung der 6 -Gruppen-Kita handelt es sich um eine Wiederholungsplanung gem. dem En t-
wurf der Architekten Burhoff (u. a. Kita Nottulner Landweg). Aufgrund der Lage des zu bebauenden 
Grundstücks unterhalb eines aufgeschütteten Walls, sowie der nach den Voruntersuchungen festg e-
stellten Bodenbeschaffenheit werden umfangreiche Gründungsmaßnahmen für das Gebäude erfo r-
derlich sein, die im Vergleich zu erhöhten Kosten führen. Wegen der großen Schwierigkeiten, übe r-
haupt geeignete Grundstücke im Stadtbezirk Münster -Mitte zu finden, und der nach wie vor schwier i-
gen Versorgungslage mit Betreuungsplätzen soll die Errichtung gleichwohl vorgeschlagen werden. 
Gem. der politischen Beschlussvorgabe sind sowohl ein Gründach wie auch eine PV-Anlage auf dem 
Flachdach vorgesehen. 
 
Eine Fertigstellung ist im 4. Quartal 2022 geplant.  
 
3.   Vergabe der Trägerschaft: 
 
Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder - und Jugendhilfe als Betreiber der Kinde r-
tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren 
den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 
 
4.   Fazit: 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3- 
Kinder im Bezirk Mitte geschaffen. 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm 
Anlage 3: Kostenrahmen

Beratungsverlauf (5)

10.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.10 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Vorberatung
Entscheidung
Vorberatung

Orte (3)

  • Grevener Straße 123
  • Nottulner Landweg
  • Wienburgstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/1053/2019
Typ
Vorlagen
Datum
25.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37