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AN/1052/2026

Tempo 30 auf der Gleuler Straße zwischen Bachemer Straße und Zülpicher Straße

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 16.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 29.06.2026, TOP 8.1.3

Gemeinsamer Antrag von Fraktion Die Linke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion und Fraktion FDP/Volt

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Gemeinsamer Antrag von Fraktion Die Linke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion und Fraktion FDP/Volt

2524 Zeichen

Fraktion Die Linke 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
SPD-Fraktion
Fraktion FDP/Volt
 
in der Bezirksvertretung Lindenthal
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf 
Herr Bezirksbürgermeister
Roland Schüler
 
Herr Oberbürgermeister
Torsten Burmester
Köln, 15. Juni 
 
Betreff 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der 
Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen:
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung zu prüfen, ob auf der Gleueler 
Straße zwischen Bachemer Straße und Zülpicher Straße die Voraussetzungen für 
die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vorliegen.
Sofern die rechtlichen Voraussetzungen insbesondere nach der Straßenverkehrs-
Ordnung, den Lärmschutzvorschriften sowie den einschlägigen 
straßenverkehrsrechtlichen Richtlinien erfüllt sind, wird die Verwaltung gebeten, die 
entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung anzuordnen und umzusetzen.
Die Verwaltung wird ferner gebeten, der Bezirksvertretung die Ergebnisse der 
Prüfung einschließlich der zugrunde liegenden Lärm- und Verkehrsdaten vorzulegen.
Begründung: 
Auf der Gleueler Straße wurde zwischen Zülpicher Straße und Militärringstraße 
bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen 
eingeführt.
Die Situation hinsichtlich der Lärmbelastung stellt sich auch auf dem Abschnitt 
zwischen Bachemer Straße und Zülpicher Straße vergleichbar dar. Die Gleueler 
Straße ist auf ihrer gesamten Länge durch ein hohes Verkehrsaufkommen geprägt. 
Hinzu kommen der regelmäßige Linienbusverkehr, die Nähe zur Feuer- und 
Rettungswache sowie die An- und Abfahrten von Rettungsfahrzeugen zu den 
umliegenden Krankenhäusern, insbesondere der Uniklinik Köln, dem Elisabeth-
Krankenhaus und dem St. Elisabeth-Krankenhaus Hohenlind.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht zu prüfen, ob die Gründe, die zur 
Einführung von Tempo 30 auf dem westlichen Abschnitt der Gleueler Straße geführt

haben, auch auf den Abschnitt zwischen Bachemer Straße und Zülpicher Straße 
übertragbar sind.
Sollte die Lärmbelastung vergleichbar sein, ist nicht ersichtlich, weshalb für die 
beiden Straßenabschnitte unterschiedliche Geschwindigkeitsregelungen gelten 
sollten.
gez. Paul Welter gez. Ute Ackermann 
Fraktion Die Linke Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN
gez. Friedhelm Hilgers gez. Klaus Reinartz
SPD-Fraktion      Fraktion FDP/Volt

Beratungsverlauf (1)

29.06.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Zülpicher Straße
  • Militärringstraße
  • Bachemer Straße
  • Gleueler Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/1052/2026
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
16.06.2026
Erstellt
16.06.2026 12:34