AN/1052/2026
Tempo 30 auf der Gleuler Straße zwischen Bachemer Straße und Zülpicher Straße
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Gemeinsamer Antrag von Fraktion Die Linke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion und Fraktion FDP/Volt
2524 Zeichen
Fraktion Die Linke Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion Fraktion FDP/Volt in der Bezirksvertretung Lindenthal Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf Herr Bezirksbürgermeister Roland Schüler Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester Köln, 15. Juni Betreff Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen: Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung zu prüfen, ob auf der Gleueler Straße zwischen Bachemer Straße und Zülpicher Straße die Voraussetzungen für die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vorliegen. Sofern die rechtlichen Voraussetzungen insbesondere nach der Straßenverkehrs- Ordnung, den Lärmschutzvorschriften sowie den einschlägigen straßenverkehrsrechtlichen Richtlinien erfüllt sind, wird die Verwaltung gebeten, die entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung anzuordnen und umzusetzen. Die Verwaltung wird ferner gebeten, der Bezirksvertretung die Ergebnisse der Prüfung einschließlich der zugrunde liegenden Lärm- und Verkehrsdaten vorzulegen. Begründung: Auf der Gleueler Straße wurde zwischen Zülpicher Straße und Militärringstraße bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen eingeführt. Die Situation hinsichtlich der Lärmbelastung stellt sich auch auf dem Abschnitt zwischen Bachemer Straße und Zülpicher Straße vergleichbar dar. Die Gleueler Straße ist auf ihrer gesamten Länge durch ein hohes Verkehrsaufkommen geprägt. Hinzu kommen der regelmäßige Linienbusverkehr, die Nähe zur Feuer- und Rettungswache sowie die An- und Abfahrten von Rettungsfahrzeugen zu den umliegenden Krankenhäusern, insbesondere der Uniklinik Köln, dem Elisabeth- Krankenhaus und dem St. Elisabeth-Krankenhaus Hohenlind. Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht zu prüfen, ob die Gründe, die zur Einführung von Tempo 30 auf dem westlichen Abschnitt der Gleueler Straße geführt haben, auch auf den Abschnitt zwischen Bachemer Straße und Zülpicher Straße übertragbar sind. Sollte die Lärmbelastung vergleichbar sein, ist nicht ersichtlich, weshalb für die beiden Straßenabschnitte unterschiedliche Geschwindigkeitsregelungen gelten sollten. gez. Paul Welter gez. Ute Ackermann Fraktion Die Linke Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN gez. Friedhelm Hilgers gez. Klaus Reinartz SPD-Fraktion Fraktion FDP/Volt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Zülpicher Straße
- Militärringstraße
- Bachemer Straße
- Gleueler Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1052/2026
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 16.06.2026
- Erstellt
- 16.06.2026 12:34